Anmerkung: vgl. Süddeutsche Zeitung 27.11.04: Karlsruhe entscheidet über Aufnahmegesetz.
Das VG München lässt das umstrittene bayerische Aufnahmegesetz vom Bundesverfassungsgericht prüfen. Wie berichtet, sind durch dieses im Juli 2002 in Kraft getretene "AufnG" alle nicht anerkannten Asylbewerber, die aus sachlichen Gründen jedoch nicht abgeschoben werden können, ausnahmslos in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Dagegen hat ein in München lebender Iraner geklagt. Im Mai hatten die Verwaltungsrichter bereits verfassungsrechtliche Bedenken an dieser Praxis angemeldet: Dem Freistaat fehle die entsprechende Gesetzgebungskompetenz. Doch dann bekam die Staatsregierung Rückendeckung vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der "keine ernsthaften Bedenken" sah. Jetzt muss Karlsruhe entscheiden.