Die Unfähigkeit, Freiheit zu ertragen



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11.9.3 Förderkonzept





Förderbereich

Aufgaben und Ziele

Deutsch für Kinder ausländischer Herkunftssprache, sowie lernschwache deutsche Kinder: Schulkindergarten

und 1. Klasse

2 Wochenstunden


Wir haben festgestellt, dass Schüler möglichst früh gefördert werden müssen, um Probleme, die im Zusammenhang mit der Sprache im Unterricht entstehen können, zu vermeiden oder wenigstens zu vermindern. Viele Schulkindergarten­kinder, die Sprachprobleme haben, sowie Erstklässler, waren bereits an der Sprachförderung vor der Einschulung beteiligt. „Soweit die Kinder die für den Lernprozess notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Vorschulalter nicht erworben haben, müssen diese im Unterricht entwickelt werden.“ (SVBl 11/2005, S561) Darüber hinaus wird an die vorschulische Sprachförderung in zwei Wochenstunden gemeinsam von Schulkindergartenkindern und Kindern der ersten Klasse angeknüpft. Der Schwerpunkt liegt vor allem auf dem Sprechen der deutschen Sprache. Es findet eine Wortschatzerweiterung ( mittels Wörterbücher, Lexika, Spiele, Computerlernspiele, Bildkarten) statt, dass Hören und Hörverstehen (Kassetten, Vorlesegeschichten, Hörspiele) wird trainiert, das Sprechen (Erzählboxen, Bücher, Lieder, Reime, Rollenspiele), phonologischer Bewussheit, sowie Laut-Buchstabenzuordnungen und grammatikalische Sprachmuster geübt.

Deutsch für Kinder ausländischer Herkunftssprache, sowie lernschwache deutsche Kinder:

2. Klasse

1 Wochenstunde


Die oben genannten Übungsbereiche bleiben erhalten, neu hinzu kommt ein intensives Training im Lesen und Leseverstehen (Kinderbücher, Gedichte), im Schreiben und Schreiben üben (Freies Schreiben, Bildgeschichten, Rechtschreibung) und im Aufarbeiten grammatischer Strukturen.

Deutsch für Kinder ausländischer Herkunftssprache, sowie lernschwache deutsche Kinder:

3. und 4. Klasse

2 Wochenstunde


Die oben genannten Übungsbereiche bleiben erhalten und werden intensiv geübt. Je nach Bedarf kann die Gruppe geteilt werden um bestimmte Themen in Mini-Gruppen zu festigen.

Über dieses Förderkonzept hinaus soll der gesamte Unterricht dem Prinzip des integrativen Sprachunterrichts folgen, welches bedeutet, dass es im Klassenverband die gezielte Sprachförderung einzelner Schüler zwar nicht in ausreichendem Umfang möglich ist, aber Lernangebote in verschiedenen Formen der Gruppenarbeit bis hin zum individuellen Lernen gegeben sein sollten. In kleineren Gruppen haben die Schüler eher die Möglichkeit sprachlich aktiv zu sein und ihren aktiven Wortschatz ständig zu erweitern. „Auch der Fachunterricht muss durch gezielte fachspezifische Arbeit hier

Schulprogramm Plytenbergschule



zu beitragen. ... Die Prinzipien der Anschaulichkeit und der Handlungsorientierung in Verbindung mit einer sprachlichen Vereinfachung komplexer Vorgänge können dabei wertvolle Hilfe leisten.“ (RRL Deutsch als Fremdsprache, S. 7) „Der Förderunterricht in Deutsch (...) ist in enger Verzahnung mit dem jeweiligen Fachunterricht in der Regelklasse durchzuführen. Vorhandene Lücken in anderen Fächern sollen im Rahmen der für das jeweilige Fach vorgesehenen Fördermaßnahmen beseitigt werden“ (SVBl. 9/2005, S. 477)

Das Förderkonzept ergänzt diese Förderung im Klassenverband positiv und ermöglicht das intensive Üben und Eingehen auf spezielle Probleme. Die Teilnahme eines Kindes am Förderunterricht wird in gewissen Zeitabständen auf ihre weitere Notwendigkeit überprüft und gegebenenfalls verlängert bzw. aufgegeben.

Die fünf zugewiesenen Förderstunden sind unerlässlich, wenn weiterhin die Kinder ausländischer Herkunftssprache, sowie lernschwache deutsche Kinder ausreichend gefördert werden sollen.

Wünschenswert wären zusätzliche Stunden zur separaten Förderung der lernschwachen deutschen Kinder und der Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache, da die Probleme und Defizite teilweise sehr unterschiedlich gelagert sind. Durch eine Erhöhung der Förderstundenzahl könnten speziellere Fördermaßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise wäre ein Förderkonzept zum Mathematikunterricht erstrebenswert, welches aus Mangel an Stunden nicht zur Verfügung steht.

Literatur

Das Niedersächsische Kultusministerium (2002): RRL Deutsch als Zweitsprache, München, Verlag J. Maiß

Das Niedersächsische Kultusministerium (2005): Schulverwaltungsblatt 11/2005, Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen

Schulprogramm Plytenbergschule

Das Niedersächsische Kultusministerium (2005): Schulverwaltungsblatt 9/2005, Erlass zur Förderung und Integration von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache.


12. Fortbildungskonzept der Plytenbergschule


Die Lehrkräfte der Plytenbergschule sind sich bewusst, dass sie sich zur Erhaltung der Unterrichtsbefähigung in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden haben. Die Fortbildung dient dem Erhalt und der Aktualisierung der beruflichen Kompetenz. So können die Kollegen den sich wandelnden Anforderungen ihres Lehramtes gerecht werden und den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule weiterhin erfüllen.

Auch dient die Weiterbildung der Qualifizierung von Lehrkräften für weitere Unterrichtsfächer, so zum Beispiel an der Plytenbergschule um den Mangel an Englisch- , Mathe- und Musiklehrern zu decken. Auch besuchen Kollegen Fortbildungen um fachkompetent die Fachleitung eines Faches führen zu können, oder für besondere Bereiche der Schule, wie beispielsweise Schulleben, Qualitätsentwicklung,... .

Die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit (einschließlich der Ferien) durchgeführt. In Ausnahmefällen werden die Kollegen vom Unterricht freigestellt, soweit die Fort- bzw. Weiterbildung zur Weiterentwicklung des Unterrichts oder der Schule dient. Zu einem Unterrichtsausfall kommt es durch in Anspruchnahme des Vertretungskontingentes im Rahmen der pädagogischen Mitarbeiter nicht.

Durch Kooperationen mit außerschulischen Trägern (Kirchen, Hochschulen, Wirtschaft) soll die dienstliche Fortbildung eine größere Vielfalt und Professionalität entwickeln. Die Fortbildung im niedersächsischen Schulwesen umfasst die zentrale Fortbildung auf Landesebene, die regionale Fortbildung in den Bereichen der Landesschulbehörde und Fortbildungsregionen sowie die schulinterne Fortbildung. Die Koordinierung der Arbeit dieser drei Ebenen erfolgt durch das Niedersächsische Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NILS).
Schulprogramm Plytenbergschule

Wir Kollegen der Plytenbergschule besuchen vorrangig Fortbildungen, die durch das RPZ (Regionales Pädagogisches Zentrum) der Ostriesischen Landschaft in Aurich und Umgebung angeboten werden. Ausschlaggebend sind hier die guten Angebote alle Fächer betreffend, sowie der Schulentwicklung und die Nähe zum Wohnort. Daneben werden noch Fortbildungen wahrgenommen, die von der ARO Aurich, VHS-Leer, den Schulbuchverlägen, der Stadtbücherei, dem NTB und LTB sowie freien Wirtschaftunternehmen angeboten werden.

Der Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) vom 23.04.1996 „Regelung für die Fortbildung und Weiterbildung im niedersächsischen Schulwesen“, veröffentlicht im Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen 5/1996, S. 144, beschreibt in ausführlicher Form die allgemeinen Regelungen der dienstlichen Fortbildung und Weiterbildung. Die regionale Fortbildung ist durch den Erlass des MK vom 21.08.1998, veröffentlicht im Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen 9/1998, S. 290, die schulinterne Fortbildung durch den Erlass des MK vom 18.12.1998, veröffentlicht im Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen 1/1999, S. 54, geregelt.

Die Lehrkräfte der Plytenbergschule haben sich darauf geeinigt, dass jeder Kollege mindestens eine Fortbildung pro Schuljahr besucht, die seinen Unterricht sachlich, methodisch oder didaktisch betrifft. Der Nachweis der Fortbildung wird als Kopie in der Lehrerakte verwahrt.

Einmal pro Schuljahr wird eine von der Schulleitung organisierte Fortbildung des Kollegiums, die sogenannte SchiLF durchgeführt. Thematisch soll es innerhalb dieser Fortbildung um Sachverhalte gehen, welche die Schulentwicklung betreffen, bzw. werden Probleme innerhalb der Schule thematisiert.

13. Der Förderverein

Der Verein „Freunde und Förderer der Plytenbergschule e. V.“ besteht seit Juli 2000 mit Eintrag im Handelsregister.

Jedes Jahr zum Schuljahresbegin findet für die Kinder und Eltern der zukünftigen Erstklässler eine Einschulungsfeier statt. Für diese Veranstaltung werden Kaffee, Tee, Saft

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und Kuchen verkauft. Der Erlös kommt dem Förderverein zugute. In diesem Zusammenhang wird auf den Förderverein hingewiesen. Neue Vereinsmitglieder sind

immer gern gesehen. Anhand einer mit Fotos und Informationsmaterial bestückten Stellwand können sich die Eltern über laufende oder bereits abgeschlossene Projekte des Vereins einen Überblick verschaffen. Oftmals ergeben sich in dieser Situation auch persönliche Gespräche und neue Mitglieder können geworben werden. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 10.- €.

Der Verein hat den Zweck, die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler der Plytenbergschule zu fördern. Das soll insbesondere geschehen


  • durch Beschaffung zusätzlicher außerplanmäßiger Lehr- und Lernmittel,

  • durch Unterstützung bedürftiger Schüler.

  • durch Förderung der sonstigen, im Gemeininteresse der Schule liegenden Aufgaben der Schule,

  • zur Erhaltung des neu gestalteten ökologischen Schulhofs,

  • durch den Kauf einer Schulküche.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Da sich die finanziellen Mittel überwiegend aus Mitgliederbeiträgen zusammensetzen, werden auf der alljährlich stattfindenden Jahreshauptversammlung weitere Aktionen geplant, damit zusätzlich noch Geld in die Kasse des Vereins fließen kann. Der Förderverein besteht aus sehr engagierten Vorstandsmitgliedern und somit gelingt es immer wieder, recht ertragsreiche Veranstaltungen vorzubereiten und durchzuführen. Sehr große Resonanz fanden zwei weihnachtliche Basare. Hierfür wurde mit viel Aufwand, aber in geselliger Runde, aktiv gebastelt, gebacken und später verkauft.

Auch die Schüler arbeiteten mit. Die Einnahmen konnten sich sehen lassen. Desweiteren wurden Sponsorenläufe, Flohmärkte (Standgebühr), eine Aktion zum, Weltspartag in der hiesigen Sparkasse sowie der Vortrag einer Kinderärztin (mit Eintrittsgeld) veranstaltet.

Der Förderverein möchte auch in Zukunft unterstützend für die Plytenbergschule tätig sein. Helfende und engagierte Eltern sind Grundvoraussetzung für eine fruchtbare Arbeit!

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14. Der Schulelternrat der Plytenbergschule

Was wir sind und was wir wollen


Der Schulelternrat setzt sich aus den in den Klassen gewählten Elternvertretern zusammen. Wir verstehen uns als ein Bindeglied zwischen den Interessen der Eltern und der Schule.
Wir möchten:


  • Präsenz zeigen, dabei gleichermaßen Ansprechpartner für Eltern und Lehrer sein und, soweit gewünscht, den Eltern bei Problemen unterstützend und moderierend zur Verfügung stehen

  • Anregungen und Verbesserungsvorschläge koordinieren

  • Den Gedankenaustausch zwischen Lehrern und Eltern fördern

  • Mithelfen, eine angenehme Atmosphäre in der Schule zu schaffen

  • Die Möglichkeit nutzen, unsere Schule auch nach außen positiv darzustellen

  • Den Kontakt zum Förderverein der Plytenbergschule pflegen, um Einfluss auf Investitionen für unsere Schule zu haben

Für diese wichtigen Aufgaben brauchen wir auch Sie!


Für einen Gedankenaustausch findet ca, alle sechs bis acht Wochen ein Treffen der Elternvertreter im Jugendcafé „JUCA“ (Kuppenwarf, am Ernst-Reuter-Platz) statt. Die schriftliche Einladung wird über die Schule verteilt.
Unterstützen Sie uns, indem Sie sich als Klassenelternsprecher/in und Mitglied des Elternrates zur Verfügung stellen. Wir freuen uns über jeden Einsatz, egal, in welchem Maß es Ihnen möglich und angenehm ist.
Unter der Internet-Adresse www.Elternrat-Niedersachsen.info finden Sie genaue Informationen über die Zusammensetzung der schulischen Gremien, die Wahlordnung und die mit den Ämtern verbundene Häufigkeit der Sitzungen.

1 Benner, D.: Erziehender Unterricht. In: Wittenbruch, W.: Das pädagogische Profil der Grundschule. Heinsberg 1989, S. 84.

2 Fröbel, F.: Die Menschenerziehung. Keilhau 1826.

3 vgl. Richtlinien des Landes NRW für die Grundschule 1985.

4 Beckmann, K.-H.: Schule als pädagogische Institution. S. 188.

5 Weber, E.: Das Schulleben und seine erzieherische Bedeutung. Donauwörth 1979, S. 54.

6 Weber, E.: Das Schulleben und seiner erzieherische Bedeutung. Donauwörth 1979, S. 53.

7 Flitner, W.: Allgemeine Pädagogik. O. J., S. 30.

8 Pringle (Kellmer Pringle) Mia: Was Kinder brauchen. 1975. Stuttgart 1979. In: W. Wittenbruch: In der Schule leben. Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1980, S. 109.

9 a. a. O., S. 110.

10 a. a. O., S. 112.

11 a. a. O., S. 113.

12 Glöckel, H.: Was ist grundlegende Bildung? In: G. Schorch: Erziehung und Unterricht in der Grundschule. Bad Heilbrunn 1988, S. 8.

13 Hendricks, J.: Grundlegende Bildung. In: W. Wittenbruch: Das pädagogische Profil der Grundschule. Heinsberg 1989, S. 115.




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