Kindergottesdienst -* Sonntagsschule Kindersegnung
Die K. wird vornehmlich, wenn auch nicht überall, in Gemeinden praktiziert, die die Gläubigentaufe üben. Aber auch da, wo den Eltern das Recht der Entscheidung über die —» Taufe ihres neugeborenen Kindes zugestanden wird, ist die K. oftmals Bestandteil der gottesdienstlichen Ordnung geworden (z.B. —» Methodisten). In beiden Fällen wird streng darauf geachtet, daß die K. nicht als »Taufersatz« mißverstanden wird. Biblisch knüpft die K. vor allem an Mk 10,13-16 an. Theologisch werden dabei von der Segnung her zwei Aspekte besonders betont: 1. Der Gedanke des Dankes und der Fürbitte für das Neugeborene. Oftmals auch ergänzt durch Dank für die glückliche Geburt und Fürbitte für die Mutter und die Familie. 2. Der Gedanke der Weihe, im Sinne einer Darbringung. Das Kind, das als Gabe Gottes von den Eltern empfangen worden ist, soll nun dem Herrn in der Gemeinde anbefohlen werden. Beide Aspekte wollen deutlich machen, daß auch die Gemeinde ein Stück Mitverantwortung für die christliche Erziehung dieses Kindes übernimmt. Aus diesem Grunde soll die K., wo immer möglich, im Rahmen des sonntäglichen Gottesdienstes vollzogen werden. Die liturgische Form wird meistens frei gestaltet. Die Agende der Ev.-methodi- stischen Kirche enthält auch einen schlichten liturgischen Vorschlag für die Segnung der Kinder. Seelsorgerlich bietet die K. die gute Möglichkeit zu einem Vorgespräch mit den Eltern, das in größeren Gemeinden oft auch mit einer ganzen Eltemgruppe abgehalten wird.
Lit.: Agende der ev.-methodistischen Kirche, 1973, Seite 42f.
Rott
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