Evangelisches Gemeindelexikon


Kirche -* Gemeinde Kirche und Staat



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Kirche -* Gemeinde Kirche und Staat

Die christlichen Gemeinden lebten von An­fang an in Spannung zum Römischen Reich. Hauptgrund dafür war die Ablehnung des Kaiserkultes. Es kam zu gewaltsamen Ein­griffen des Staates, zu denen die Erlasse der Kaiser Trajan und Hadrian rechtliche Hand­habe boten. Christen sahen dieses als Gottes Ratschluß an und nahmen (trotz Offb 13) keine staatsfeindliche Haltung ein. Erst das Mailänder Edikt 313 verkündet Toleranz. Mit Konstantins Alleinherrschaft kommt es zum Umschwung. Die Kirche soll die Reichseinheit sichern. Die Kaiser sorgen für die Kirche in äußerer Hinsicht (Staatskirche seit Theodosius d. Gr.), verhelfen ihr auch mittels der Reichssynoden zu innerer Ein­heit (seit Nicäa 325). Synodalbeschlüsse werden Reichsgesetzen gleichgestellt und bestimmen ihrerseits die Gesetzgebung. Die Kirche gewinnt an Wirkungsweite auf Ko­sten ihrer Unabhängigkeit. Die Theorie, daß K.u.S. sich die Waage halten (Symphonia), konnte selten verwirklicht werden, da der Staat immer das Übergewicht hatte. Die von Päpsten des Frühmittelalters entwickelte Zweischwertertheorie (nach Lk 22) blieb zunächst stummer Protest. Seit dem 11. Jh. gewann die Auffassung, daß die Kirche über dem Staat stehe (Augustins Vorstellung vom Gottesstaat) an Durchschlagskraft. Kaiser und Papst (Imperium und Sacerdotium) tre­ten zum Kampf an (Gregor VII., Kaiser Hein­rich IV.: Canossa). Bernhard von Clairvaux bestimmt das Verhältnis von K.u.S. als das von Sonne und Mond. Die Macht der Päpste führt zum Untergang der Staufer, sinkt aber bald selbst von ihrer Höhe. Rechtsgelehrte sprechen dem Papst das Recht ab, die Politik zu bestimmen.

Der Niedergang des Papsttums bereitet seit dem 15. fh. dem landesherrlichen Kirchen­regiment und damit später auch dem Lan- deskirchentum den Weg: Luthers Auftreten führt zur Lösung der alten Verbindung von K.u.S. Luther wünscht eine selbständige Kirche, kann sie aber nicht durchsetzen. Es kommt zur »Vermischung« der Gewalten, vor der er immer gewarnt hatte. Was schon Melanchthon vorbereitet, setzt sich im Zeitalter des Absolutismus durch: der Lan­desherr nimmt die Wahrung beider Tafeln des Gesetzes (Pflichten gegen Gott und Pflichten gegen den Nächsten) für sich in Anspruch. An die Stelle des Episkopalsy­stems setzen die Juristen (J.H.Böhmer und Chr.Thomasius) das Territorialsystem. Das naturrechtlich unterbaute Staatsrecht do­miniert in allen europäischen Staaten.

Auf calvinistischem Boden war die Distanz von K.u.S. zeitweise größer. Die —» Freikir­chen konnten sich dort stärker entfalten (England, USA). Dennoch ist auch da die Staatsräson bestimmend. Die Forderung der Trennung von K.u.S. breitet sich indes seit dem Ende des 18. Jh.s immer mehr aus (USA 1787, Französische Revolution). Trotz der Aufhebung des entsprechenden Gesetzes durch Napoleon (1802) blieb diese Tatsache im Bewußtsein der Menschen des 19. Jh.s. Die deutsche Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche (1848) forderte da­her in ihren Grundrechten die Trennung von K.u.S. Die Preußische Verfassung von 1850 bahnte den Weg dazu, ohne ihre Tendenz zu verwirklichen. Die an die staatliche Leitung gewöhnten Kirchen vermochten mangels äußerer Voraussetzungen ihre Verwaltung nicht selbst zu übernehmen. Die Möglich­keiten der liberalen Ära wurden nicht ge­nutzt. Der —» Bismarcksche Staat erhob er­neut im »Kulturkampf« den Anspruch auf Überwachung der Kirchen. Die neuere Ent­wicklung im Verhältnis von K.u.S. greift auf Maßnahmen zurück, die das späte Mittelal­ter in Konkordaten geübt hatte. Die äußeren Beziehungen werden in Staatsverträgen ge­regelt. Der Kirchenkampf während des »Dritten Reiches« deckte die alten Pro­bleme wieder auf. Der Staat begann mit ver­schärften Mitteln einen neuen Kultur­kampf. Die Kirche wurde in die Illegalität gedrängt. Mit dem Zusammenbruch des to­talitären Staates konnte ein Neuanfang in der Bestimmung des Verhältnisses von K.u.S. gemacht werden. Seitdem erkennen die Staatsregierungen die Eigenständigkeit der Kirchen an, obwohl die Abgrenzung schwere und bisweilen unlösbar erschei­nende Probleme aufwirft. Aus der Weimarer Verfassung übernahm das Bonner Grundge­setz die staatskirchenrechtlichen Artikel. Der Staat erkennt den Kirchen einen öffent- lichkeitsauftrag zu. Das Verhältnis von K.u.S. wird entinstitutionalisiert und auf die Wirkungsbereiche reduziert. K.u.S. begeg­nen sich auf allen Lebensgebieten, vor allem im kulturellen Bereich (Schule, Bildungs­und Sozialwesen). Sie tragen beide die Ver­antwortung vor Gott für den einzelnen Men­schen wie für die menschliche Gemein­schaft.

Freikirchliche Bestrebungen gingen in den letzten 3 Jh.en meist von England aus. Der Grundsatz des —» Independentismus wurde in verschiedenen Richtungen vertreten. —> Baptisten und —*■ Quäker wirkten von dort aus mit Erfolg in den USA und setzten in der Verfassung das freikirchliche Prinzip durch. Im 19. Jh. regten sich in der Schweiz ähnli­che Kräfte. Dort war A. —» Vinet Vorkämpfer der freien Kirche. Unter stark dogmatischem Einfluß entstanden in den Niederlanden fundamentalistisch eingestellte Freikir­chen. Auch in Preußen hatten konfessio­nelle Gründe dazu geführt, das staatskirch­liche Prinzip zu durchbrechen. 1845 wurde die Generalkonzession für die Lutherische Freikirche (—> Altlutheraner) erlassen. Auf derselben Grundlage konnten sich später die —» Altreformierten absondern und nach 1866 die renitenten Gemeinden in Hessen.

Von England aus wirkten independentisti- sche Motive immer stärker nach Deutsch­land herüber. Seit den vierziger Jahren des 19. Jh.s kam es in einigen Städten zu Grün­dungen baptistischer Gemeinden. Doch machten sie nur langsam Fortschritte. Seit den achtziger Jahren hat unter dem Einfluß des Neupietismus die Predigt der —» Metho­disten an Wirkung gewonnen.

Freikirchliche Gemeinden standen anfangs öfter in Spannung zum Staat, da dieser im­mer noch das Hoheitsrecht beanspruchte. Auseinandersetzungen hielten darum im Laufe des 19. Jh.s auch in der Öffentlichkeit noch an. Nach 1918 änderte sich vielfach die Lage.

Quellen: R. Mirbt, Quellen zur Geschichte des Papsttums, I9325 - E. Eichmann, K.u.S. (Quellen­sammlung zur kirchlichen Rechtsgeschichte), 19Ö22 - H. Raab, K.u.S. von der Mitte des r 5. Jh.s bis zur Gegenwart, dtv-Dok., 1966 Lit.: K. Holl, Das Verhältnis von S.u.K., Kl. Sehr, hg. v. R. Stupperich, 1966 - P.W. Fuchs (Hg.) S.u.K. im Wandel der Jahrhunderte, 1968 - H. Scheuner,

K.u.S. in der neueren deutschen Entwicklung, (Zs. f. ev. Kirchenrecht 7,. 1959/61) - K. Perutz, Das Verhältnis von S.u.K. nach der Weimarer Verfas­sung, 1928 - P. Mikat, Das Verhältnis von K.u.S. in der Bundesrepublik, 1964 - G. Westin, Die Ge­schichte des Freikirchentums, 1956 - E. Friesen­hahn und K. Scheuner, Handbuch des Staats­kirchenrechts der BRD, 2 Bde. 1974/75 - Axel v. Campenhausen, Staatskirchenrecht, 1973

Stupperich

Kirchenkampf

Der Begriff K. bezeichnet die Auseinander­setzung zwischen Nationalsozialismus und ev. Kirche 1933-1945.



I. Der von den Deutschen Christen (DC) INSZENIERTE ANFANG

Nicht Hitler und die Partei begannen den K., sondern die innerkirchliche Gruppe der DC, die freilich schon vor 1933 z.B. in Preußen von Parteistellen tatkräftige Unterstützung erhielten. Nach der Machtübernahme Hit­lers Jan./März 1933 versuchten die DC mit Gewalt, die ev. Kirche nicht nur politisch, sondern auch weltanschaulich der Partei­ideologie gleichzuschalten. Sie erstrebten ein sog. arteigenes, völkisches Christentum (Verzicht auf AT und jüd. Bestandteile des NT, Übernahme des Arierparagraphen, also Ausschaltung von sog. Nichtariern aus kirchlichen Ämtern, Einführung der Reichskirche und des Führerprinzips).



Um ihnen zuvorzukommen, bereiteten die Landeskirchen die Verfassung einer Deut­schen Ev. Kirche (DEK) vor und wählten am 27-5-33 F. v. Bodelschwingh zum desi­gnierten Reichsbischof. Unter dem Ein­druck der von den DC ausgehenden Proteste trat er nach einem Monat wieder zurück. Die für Juli vom Staat ausgeschriebenen Reichskirchenwahlen brachten, nach mas­siver Unterstützung durch die Partei und Hitler selbst, einen überwältigenden Sieg der DC über die jungreformatorische Grup­pierung »Evangelium und Kirche««. Die Reichssynode wählte nun den Vertrauens­mann Hitlers, L. Müller, zum Reichsbischof. In fast allen Landeskirchen übernahmen die DC die Leitung (außer in den sog. intakten Kirchen Hannover, Bayern und Württem­berg sowie den kleinen reformierten Lan­deskirchen). Zu den schwerwiegendsten Maßnahmen dieser Zeit gehörte die Über­führung des Ev. Jugendwerks mit seinen 700000 Jugendlichen in die Hitlerjugend Dez. 1933. Viele Verbände entzogen sich diesem Schritt durch Selbstauflösung (-* CVJM, E. —> Stange) und gingen in kirchliche Gemeindejugend über.

  1. Der Widerstand regt sich Die Gegenwehr in den Kirchen wie über­haupt in allen christlichen Kreisen begann unsicher. Hitler scheint nicht ganz unbe­gründet eine kurze Zeit geglaubt zu haben, daß sich zumindest der Protestantismus be­reitwillig auf die NS-Weltanschauung werde umschalten lassen. Jedenfalls sahen viele Christen, Pfarrer wie Laien, auch verschie­dene geschlossene Gruppen in den —» Frei­kirchen und in Teilen der -» Gemein­schaftsbewegung, in Hitler den »frommen Kanzler«, den von Gott gesandten Retter vor dem Bolschewismus. Der NS war dem deut­schen Volk auch nicht einfach als etwas gei­stig und emotional Fremdes aufgezwungen worden. Typisch nationale, ja selbst natio­nalsozialistische Parolen wurden bis hinein in das »Ev. Allianzblatt« schon vor der Machtübernahme akzeptiert, sehr deutlich auch in der Judenfrage. Ein erster Wider­stand formierte sich als Reaktion auf die Maßnahmen der DC-Kirchenleitungen (Arierparagraph) Herbst 1933 im Pfarrernot­bund, dem sich unter der Leitung von M. Niemöller (*1892) in kurzer Zeit ca. 7000, d.h. 40% aller Pfarrer anschlossen. Aller­dings hatte man auch hier zunächst keinen klaren politischen und theologischen Durchblick (Grußtelegramm an Hitler an­läßlich des Austritts Deutschlands aus dem Völkerbund Okt. 1933), bis K. Barth hin­zustieß, der durch seine Schrift »Theologi­sche Existenz heute« (Juni 1933) ein rich­tungweisendes Signal gesetzt hatte. Gleichzeitig setzte der selbstverschuldete Niedergang der DC ein. Die radikalen Kräfte in ihr drängten über die bisherigen kirchen­politischen Erfolge hinaus auf völlige Gleichschaltung der Kirche mit der NS-Ideo- logie. In der berüchtigten Sportpalastkund­gebung am 13.2.1933 proklamierten sie ihre Ziele so unverhüllt, daß ein Sturm der Ent­rüstung in der Öffentlichkeit einsetzte. Vie­le, die im nationalsozialistischen »Auf­bruch« zunächst gutgläubig eine große volksmissionarische Möglichkeit gesehen hatten, wandten sich jetzt von den DC ab. Auch der vorher unsichere Vorstand des Gnadauer Verbandes entschied sich jetzt un­ter der Leitung von W. -*• Michaelis gegen Zusammenarbeit mit den DC (Dez. 1933; der —» Deutsche Gemeinschafts-Diakonie­verband trennte sich daraufhin von Gnadau; Gnadau seinerseits sah sich 1937 genötigt, die Zusammenarbeit mit der —»Blankenbur- ger Allianzkonferenz und der Ev. —> Allianz aufzukündigen). Der Versuch des Pfarrer­notbundes und einiger Kirchenführer, in ei­nem Gespräch mit Hitler (25.1.1934) die Ab­berufung des Reichsbischofs zu erreichen, scheiterte allerdings, so daß dieser seine Po­litik der Eingliederung aller Landeskirchen in die Reichskirche fortsetzen konnte.

  2. Die Entstehung der Bekennenden Kir­che (BK)

Im Frühjahr 1934 schlossen sich einige freie Synoden aus Rheinland, Westfalen und Brandenburg mit den Landeskirchen Bayern und Württemberg zur »Bekenntnisgemein­schaft der DEK« zusammen. Die daraufhin einberufene Barmer Synode vom 30./31. 5. 1934 wurde die Geburtsstunde der BK. Sie nahm einmütig die von K. Barth entworfene und von H. —> Asmussen erläuterte Barmer Theologische Erklärung an, in der gegen jede Einmischung staatlicher Interessen Jesus Christus als einziges Wort Gottes und allei­nige Quelle kirchlicher Verkündigung be­kannt wurde. Als der Reichsbischof im Herbst 1934 die Eingliederung der beiden in­takten Kirchen Bayern und Württemberg sowie die Absetzung ihrer Bischöfe Meiser und Wurm anordnete, proklamierte die 2. Bekenntnissynode in Dahlem das kirchliche Notrecht (die Ordnung der Kirche geht nicht mehr vom Kirchenregiment, sondern von der Synode aus). Die Aktion des Reichsbi­schofs scheiterte allerdings bald am sponta­nen, breiten volkskirchlichen Protest. Auf Drängen der beiden intakten Kirchen wurde nun, um der BK gegenüber der Reichsregie­rung mehr Gewicht zu verleihen, eine »Vor­läufige Kirchenleitung« (VKL) gebildet. Sie wurde von der Regierung aber nie anerkannt.

  1. Die Zeit des Reichskirchenausschusses (RKA)

Wenn Hitler auch nicht bereit war, L. Müller offiziell fallenzulassen, so sah er jetzt doch ein, daß Müller die in ihn gesetzten Hoff­nungen nicht erfüllte, stattdessen die inne­ren Auseinandersetzungen nur verstärkt

hatte. Deshalb wechselte er die Taktik und setzte Herbst 1935 H. Kerrl als Minister für kirchliche Angelegenheiten ein mit der Auf­gabe, die kirchliche Szene zu beruhigen. Dazu berief Kerrl den RKA aus Männern der Mitte. In der Frage der Zusammenarbeit mit dem RKA zerbrach die Einheit der BK. Die Lutheraner formierten sich zum »Rat der Ev. Luth. Kirche Deutschlands« (März 1936). Die an kirchlichen Interessen ausgerichtete Arbeit des RKA blieb zwar nicht ohne Er­folge (Neuordnung verschiedener Kirchen­leitungen unter Ausschaltung von DC-Füh- rern). Aber eben damit beschwor er zuneh­mend den Widerstand der Partei herauf, der im Febr. 1937 schließlich zum Rücktritt des RKA führte.



  1. Geschlossener Angriff der nationalso­zialistischen Weltanschauung auf die Kir­che

Jetzt wurde von Seiten der Partei die schon früher angelaufene antichristliche Propa­ganda massiv verstärkt, vor allem durch A. Rosenberg (»Mythos des 20. Jahrhunderts«). Kirchenmitgliedschaft und Parteimitglied­schaft wurden als sich ausschließend er­klärt. Eine große Kirchenaustrittswelle setzte ein. Mehr als 1 Million Menschen ver­ließen allein in den Jahren 1937-39 die Kir­che. Die Verhaftungen von Pfarrern und auch Laien nahmen zu, oft im KZ endend, wo viele umkamen (P. —» Schneider). Auch M. Niemöller wurde Ende 1937 verhaftet und Anfang 1938 nach einem Prozeß trotz faktischen Freispruchs in ein KZ gebracht und damit der BK eine treibende Kraft ge­nommen. Die kirchliche Verwaltung hatte der Staat bereits früher durch Einrichtung von staatlichen Finanzabteilungen in den Landeskirchenämtern weitgehend unter seine Kontrolle bekommen. Der Kampf der BK verlagerte sich jetzt stärker auf die Ge­meindeebene. I

denen Ev. Kirche im Warthegau wurde das Kirchensteuer- und Sammlungsrecht ver­wehrt. Sie wurde unter Vereinsrecht ge­stellt. Offensichtlich sollte hier ein Grund­modell für die Zeit nach dem Sieg auspro­biert werden.

Auf Seiten der Kirche kam es jetzt mehr als vorher zu mutigem Eintreten nicht nur für kirchliche, sondern auch allgemein­menschliche Belange (Proteste Bischof Wurms gegen die Euthanasie und Judenver­folgung; —> Bodelschwinghs erfolgreicher Widerstand gegen die Euthanasie in Bethel; Hilfe für Juden durch das »Büro Grüber«). Die Erkenntnis der verbrecherischen Natur des Regimes führte schließlich eine Reihe engagierter Christen trotz schwerer Gewis­senskämpfe (Röm 13; Problem des Tyran­nenmords) in den aktiven Widerstand gegen Hitler (—» Bonhoeffer).

Die gemeinsame Not der Kirche ermög­lichte endlich seit 1943 von Wurm ausge­hende neue Einigungsversuche, die über die BK hinaus auch die kirchliche Mitte erreich­ten. Hier konnte dann nach dem Krieg wie­der angeknüpft werden (—> EKiD).

Lit.: E. Beyreuther, Die Geschichte des Kirchen­kampfes in Dokumenten, 1966 (als Einführung, mit Lit.) - ders., Der Weg der Ev. Allianz in Deutschland, 1969 (S. 85-112) - E.G.Rüppel, Die Gemeinschaftsbewegung im Dritten Reich, 1969 - K. Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich, 1978

Beyreuther



Kirchentag, Deutscher Ev.

  1. Gründung und Zielsetzung: Gründer des K.es war der Jurist R. von —» Thadden-Trieg- laff. - Nach der Rückkehr aus Sibirien rief er am 1.8.1949 auf der Ev. Woche in Hannover als »Mann ohne Amt und Auftrag« zur Gründung eines K.es auf, bei dem das ver­antwortliche Laienchristentum sich deut­lich zu Wort melden sollte und bei welchem die Christen für ihren Sendungsauftrag in der Welt zugerüstet werden sollten. 1950 kam in Essen der erste K. (28000 Dauerteil­nehmer) zustande. Seitdem versammelte man sich jährlich, seit 1959 alle zwei Jahre. R. v. Thadden wurde erster Präsident, 1964 löste Richard von Weizsäcker ihn ab.

  2. losung und Thematik: Die Losungen des K.es sind zumeist biblisch formuliert: Berlin

  1. »Wir sind doch Brüder!«, Stuttgart

  2. »Wählt das Leben!«, Hamburg 1953 »Werft euer Vertrauen nicht weg!«, Leipzig 1954 »Seid fröhlich in Hoffnung!«, Berlin 1961 (kurz vor Abriegelung des Ostteils der Stadt) »Ich bin bei euch«, Berlin 1977 »Einer trage des anderen Last«. - In der Thematik gab es neben der seelsorgerlich-missionari- schen stets eine diakonisch-politische Di­mension. Mehrere Arbeitsgruppen (Kirche und —» Gemeinde, —> Familie und -» Erzie­hung, Volk und Politik, —» Arbeit und Wirt­schaft, Gesunde und Kranke, Christen und Juden u.a.) klären, welche Themen brennend sind. Das Sekretariat in Fulda koordiniert die thematische und organisatorische Pla­nung. Obgleich der K. finanziell von den Landeskirchen abhängig ist, ist er keine kirchliche Institution, sondern ein freies Werk innerhalb der Kirche.

  1. Arbeitsweise: Nach dem Eröffnungsgottes­dienst werden an den drei folgenden Tagen angeboten: —» Bibelarbeit, Vortrag, Hearing, Diskussion. An einem »Markt der Möglich­keiten« sind neuerdings viele Initiativgrup­pen beteiligt (in Berlin T977 knapp 300). Zur Einzelaussprache stehen Seelsorger und Be­rater bereit. Gegen 18 Uhr versammelt man sich zu einem »Abendgebet zur Sache«, in dem vieles aus den Gesprächen des Tages aufklingt. Abends finden missionarische Treffen, Kirchenmusiken, Bühnenauffüh­rungen u.ä. statt. Mit der Hauptversamm­lung am Sonntag schließt das Treffen. I II das gemeinsame Singen hatte Gewicht. Ost und West waren noch fest beieinander. All­mählich gerieten die großen Gruppen, die den K. von Anfang an trugen, in eine Polari­sierung. Die Konfrontation zwischen bibel­treuen und modern-kritischen Teilnehmern erreichte ihren Höhepunkt in Stuttgart (1969), in der kontrovers angelegten Arbeits­gruppe »Streit um Jesus«. Seitdem zogen sich viele zurück. Die -» Bekenntnisbewe­gung riet ihren Anhängern, am K. nicht teilzunehmen. Man verurteilte den —> Plura­lismus und führt seit 1973 alternative —» Gemeindetage unter dem Wort durch.

Lit.: C. Wolf/H. H. Walz, hören-hoffen-handeln, 30 Jahre Deutscher Ev. K.( 1979 Rothenberg


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