Evangelisches Gemeindelexikon


Evangelische Kirche der Union



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Evangelische Kirche der Union

Die Ev. Kirche der Union (EKU) geht in ih­rem Grundbestand auf die »Ev. Kirche der Altpreußischen Union« (seit 1922) zurück. Diese war in den alten preußischen Provin­zen beheimatet, d.h. schon vor 1866. Dort war durch den preußischen König Friedrich

Wilhelm III. von 1817 an vor allem mit Hilfe einer Agendenreform die Vereinigung von Lutheranern und Reformierten (Union) ein­geführt worden. Unter den schweren Er­schütterungen im Gefolge des 2. Weltkriegs verlor diese Kirche weite Gebiete. Seit 1950 bzw. 1954 - auch der Name »Preußen« mußte fortfallen - gibt es die EKU. (Westen: Rheinland, Westfalen, West-Berlin; Osten: Berlin-Brandenburg, Provinz Sachsen, Greifswald, Görlitz, Anhalt) Sie gehört mit ihren westlichen Gliedkirchen zur —> EKD. Sie hat viel Verbindung auch zur —> VELKD, zumal da die theologischen Richtungen und Unterschiede heute vielfach quer durch die Konfessionen gehen und die Bevölkerungs­verschiebungen vielfach neue Verhältnisse geschaffen haben. So gibt es viele Lutheraner in unierten Kirchen; umgekehrt werden Glieder unierter Kirchen, wenn sie in luthe­rische Kirchen kommen, dort als Glieder dieser Kirchen betrachtet, falls sie nicht ei­nen gegenteiligen Wunsch aussprechen.

Lit.: W. Eiliger (Hg.), Die EKU. Ihre Vorgeschichte und Geschichte, 1967 - J. W. Grant (Hg.), Die Unierten Kirchen, 1973 Dietzfelbinger

Evangelische Kirche in Deutschland

1. Geschichte. »Evangelische Kirche in Deutschland« - EKD - ist der Zusam­menschluß der von der Reformation be­stimmten lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in Deutschland; die Herrnhuter Brüderunität (-» Brüdergemeine) hat ein Gastverhältnis. Die Vorgeschichte der EKD reicht bis in die Mitte des vergange­nen Jahrhunderts zurück (Deutscher ev. Kir­chentag in Wittenberg 1848, Eisenacher Konferenz der Kirchenregierungen 1852). 1915 entstand ein erstes »Deutsches ev. Ge­sangbuch«. Im —» Kirchenkampf rückten die bekenntnisgebundenen Kirchen und Grup­pen seit 1933 enger zusammen. Es kam zur gemeinsamen theologischen Erklärung von Barmen 1934. Nach dem Zusammenbruch 1945 bildete das von allen Mitgliedern des vorläufigen Rates der EKD Unterzeichnete Stuttgarter Schuldbekenntnis einen weite­ren wichtigen Schritt vor allem der Öku­mene gegenüber. »Wir klagen uns an, daß wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer ge­betet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben«. Am 13.7.1948 wurde auf der Kirchenversammlung in Ei­senach die Grundordnung der EKD be-


Gliedkirche




Gliedkirchen der Evang. Kirche in Deutschland

mit Zahlen der Mitglieder und der Pfarrer

Gemeinde­glieder (ca.)


Pfarrer

(ca.)


Evang Landeskirche in Baden

Evang Luth Kirche in Bayern



Evang. Kirche in Berlin-Brandenburg (West)

Ev -Luth. Kirche in Braunschweig Bremische Evang Kirche Evang.-Luth Landeskirche Hannover

Evang Kirche in Hessen und Nassau

Evang, Kirche von Kurhessen- Waldeck

Lippische Landeskirche Ev -ref. Kirche in Nordwest­deutschland

Nordelbische Evang.-Luth. Kirche Evang -Luth Kirche in Oldenburg

Vereinigte Prot.-Ev.-Christi. Kirche der Pfalz

Ev. Kirche im Rheinland Evang -Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe Evang -Kirche von Westfalen Evang Landeskirche in Württemberg


Stand: 1.1.1984 1.1.1985

uniert

1 335000

1215

VELKD

2562000

2076

EKU

922000

549

VELKD

526000

295

uniert

356000

145

VELKD

3542000

1923

uniert

2095000

1480

uniert

1052000

744

ref

234000

125

ref

196000

143

VELKD

2767000

1395

luth

514 000

254

uniert

651 000

486

EKU

3289000

2026

VELKD

70000

38

EKU

2989000

1795

luth

2401000

1 947




schlossen, der dann alle Landeskirchen zu­gestimmt haben. Danach ist die EKD ein Bund von Kirchen, jedoch von der gemein­samen Basis der Hl. Schrift und der kirchli­chen Bekenntnisse her mit so viel Gemein­samkeit, daß er sich als »Kirche«* bezeichnen kann. Als Organe der EKD arbeiten Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Vorsitzende des Rates waren bisher die Bischöfe Wurm, Di- belius, Scharf, Dietzfelbinger, Claß, Lohse. Die EKD sucht innerkirchlich die Gemeinsam­keit der Landeskirchen zu fördern, beson­ders im Blick auf wichtige Gemeinschafts­aufgaben wie —> Diakonie, —» Mission, Pu­

blizistik GEP) und -» Volksmission; nach

außen liegt ihr .die Vertretung der ev. Chri­stenheit in Deutschland ob, etwa in Schul­fragen, bei gesetzgeberischen Vorhaben in der Bundesrepublik oder wenn in der Öffent­lichkeit die Stimme der Kirche in der Dis­kussion um sozialethische Fragen laut wer­den soll. Das Gespräch mit der römisch-ka­tholischen Kirche wie in der gesamten Ökumene muß nicht selten für alle Landes­kirchen zusammengeführt werden. Ein Nie­derschlag dieser Arbeit sind die zahlreichen, häufig heftig diskutierten Denkschriften, die im Lauf der Jahre entstanden sind.
2. TRENNUNG ZWISCHEN OST UND WEST. »Raum für das Evangelium in Ost und West« war 1956 das Thema einer Synode in Ostberlin. Die in unterschiedlichen Gesellschaftssy­stemen lebende, aber in Jesus Christus und durch ihre Geschichte eng verbundene Chri­stenheit im östlichen und westlichen Teil Deutschlands hat in der EKD lange Zeit den Ausdruck ihres Zusammenhalts gesehen. Evangelische Verantwortung für die —» Welt ließ sie auch heikle Fragen wie die nach dem politischen Dienst des Christen heute, nach Krieg und Frieden, nach der atomaren Be­waffnung, nach der Versöhnung mit den Nachbarvölkern nicht aussparen. Man ge­riet dabei auch in die Gefahr, das Gemein­samkeitsverständnis der EKD dogmatisch und politisch zu überfrachten. Je mehr sich die beiden Teile Deutschlands politisch und gesellschaftlich auseinanderlebten, umso mehr wurde auch die EKD, diese »letzte Klammer zwischen Ost und West«, in eine harte Zerreißprobe hineingezogen. 1969/70 lösten sich die östlichen Mitgliedskirchen ab und bildeten einen eigenen »Bund der ev. Kirchen in der DDR«; die EKD behielt ihren Namen. Die beiden Bünde versuchen, die »besondere Gemeinschaft«, in der sie sich nach wie vor verbunden wissen, nach Mög­lichkeit zu pflegen.

3- Belastungen. Innerkirchliche und theolo­gische Entwicklungen brachten ebenso große Belastungen. Daß die EKD als Vertre­tung des gesamten volkskirchlichen deut­schen Protestantismus nötig ist, hat sich im Lauf der Jahrzehnte erwiesen. Die Spannung zwischen »Kirche« und »Bund«, hinter der auch die konfessionelle Verschiedenheit der Landeskirchen steht, läßt sich tragen; die gleichzeitig vorhandenen konfessionsbe­stimmten Zusammenschlüsse der —» Verei­nigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands und der —> Ev. Kirche der Union haben die EKD nicht behindert, sondern eher gestärkt. Fast tiefer greifen die Gegenwartsauseinander­setzungen über Glaubens- und Lehrfragen. Sie haben vielfach zu einem Lehrpluralis­mus geführt. Gewiß sind auch Gemeinsam­keiten im Glauben und Handeln gewachsen, etwa in der -» Diakonie (-» Brot für die Welt) oder auf der ökumenischen Ebene. Aber es konnte nicht verborgen bleiben, daß im deutschen Protestantismus in den letzten Jahrzehnten auch gegenläufige, die innere Gemeinschaft gefährdende Bewegungen starken Einfluß gewonnen haben. In vielen theologischen Fragen war man sich 1948 ei­niger als 25 Jahre später. Um die Stellung der Hl. Schrift als Wort Gottes, um die —> Taufe, besonders um die Frage der Gottheit und Menschheit -» Jesu Christi entstanden hef­tige Auseinandersetzungen. Die großen —» Kirchentage, zunächst Zeichen der Gemein­samkeit der Christenheit, wurden einige Male Schauplatz des Streites. In die Kämpfe spielte auch die Unruhe unter der Jugend, besonders unter den Theologiestudenten hinein; nicht selten kam es im Zug dieses Ringens zu einer viele beunruhigenden Poli­tisierung. Im Widerspruch dagegen entstan­den die —» Bekenntnisbewegung »Kein ande­res Evangelium« und die verschiedensten Bekenntnisgemeinschaften; die —> evange- likalen Kräfte erstarkten gegenüber denen, die sich mehr um die gesellschaftliche Er­neuerung bemühten. Auf der Synode 1971 brachte der damalige Ratsvorsitzende diese Spannungen unter dem Stichwort »Glau­benskampf« offen zur Sprache. Er forderte für den weiteren Weg der EKD eine sorgfäl­tige geistliche Analyse der Situation.



  1. Reform. Mitten in diesen Spannungen lei­tete die Synode von 1970 nach der Trennung der östlichen Landeskirchen eine Reform der Grundordnung von 1948 in die Wege. Ziel war, die EKD fester und zwar zu einer Kirche mit einer stärkeren Zuständigkeit der zentralen Organe zusammenzufassen. Gewiß war es notwendig, die bisherige Ord­nung den neuen Verhältnissen anzupassen. Die größer gewordene Gemeinsamkeit je­doch, mit der die Reform vor allem begrün­det wurde, war nur die eine Seite der Sache. Der Plan rechnete bei allem guten Ansatz zu wenig mit den von jeher vorhandenen und mit den neu hinzugekommenen Unter­schieden im deutschen Protestantismus. Die Reform schien nahe am Ziel, als die württembergische Landessynode im Früh­jahr 1976 der neuen Grundordnung die nö­tige Zweidrittel-Mehrheit versagte. So exi­stiert die EKD vorerst weiter auf dem Boden der Grundordnung von 1948, auf dem sie bisher gewachsen ist. Diese hat den Vorzug, daß sie das für den deutschen Protestantis­mus nötige ausgewogene Verhältnis zwi­schen Gemeinsamkeit und Unterschied­lichkeit mit einem guten Augenmaß zur Darstellung bringt. Der ganze Vorgang um eine neue Grundordnung mahnt zur Geduld. Die derzeitige gegliederte Gestalt der EKD »wird noch auf lange Zeit hinaus nicht ge­ändert werden können« (H. Brunotte). Für ein so feinnerviges Gebilde wie für die EKD ist wohl auch in Zukunft die »Baracke« (Th. Wurm) eine geeignetere Unterkunft als ein allzu fest gebautes Haus.

Lit.: H. Brunotte, Die Ev. Kirche in Deutschland,

1964 - H. Dietzfelbinger, Das lösende Wort im Au­genblick der Krise, 1971

Dietzfelbinger

Evangelische Kirche in Österreich

Die Verfassung der Ev. Kirche Augsburger und Helvetischer Bekenntnisse in Öster­reich (1949) stellt in ihrer Präambel fest, daß beide Kirchen, an die Bekenntnisse gebun­den, in Lehre und innerer Ordnung selbstän­dige Konfessionskirchen sind, äußerlich je­doch zu brüderlichem Dienst aneinander (Abendmahlsgemeinschaft, Kanzeltausch, Religionsunterricht, Öffentlichkeitsarbeit, Jugendwerk, Predigerseminar), zu gemein­samem Handeln der Liebe in der —> Diakonie (—» Gailneukirchen; —■» Treffener Anstalten) und zu gemeinsamer Verwaltung (Vertre­tung gegenüber dem Staat) verbunden sind. Unter 7,52 Mill. Österreichern leben (1976) 407000 Evangelische (5,4%) in großer Zer­streuung. Verhältnis Gemeindeglieder Augsburgischen Bekenntnisses zu solchen Helvetischen Bekenntnisses wie 29 zu 1. Die presbyterial-synodale Ordnung bildet auf drei Ebenen (Gemeinde-Superintenden- tur-Gesamtkirche) analog zu Gemeindever­tretung und Presbyterium Vertretungskör­perschaften. Die Synode ist das gesetzge­bende Organ. Für gemeinsame Belange tre­ten beide Synoden A.B. und H.B. zusammen. Die 177 Gemeinden wählen ihre Pfarrer (insgesamt 210) und verwalten sich selbst. Gottesdienste an ca. 1 000 Orten. Der einge­hobene Kirchenbeitrag wird von Gemeinden für die Besoldung der Pfarrerschaft (hinzu kommen Staatspauschale und Einnahmen aus dem Religionsunterricht) an die Kir­chenleitung abgeliefert; 1/3 fließt wieder in die Gemeinden zurück. Seit 1939 steht an der Spitze des Oberkirchenrates A.B. ein Bi­schof (Dr. Eder, D. May, Sakrausky). Die »Äußeren Rechtsverhältnisse der Ev. Kir­che« hat der Staat 1961 durch Bundesgesetz als »freie Kirche im freien Staat« geordnet und sich verpflichtet, die Ev. Theol. Fakultät (1820 Lehranstalt, 1850 Fakultät, 1922 im Verband der Universität Wien), den Reli­gionsunterricht an öffentlichen Schulen, die Militärseelsorge finanziell zu erhalten und diakonische Wohlfahrtseinrichtungen zu unterstützen. Ausdrücklich anerkennt er das Recht der Kirche, ökumenische Bezie­hungen im In- und Ausland zu unterhalten. Die Vielfalt der Gestalten österreichischer Gemeinden erklärt sich aus ihrer Geschich­te. 48 sog. Toleranzgemeinden entstanden: Kärnten, Oberösterreich, Wien, Nieder­österreich, in der Steiermark und im Burgen­land aufgrund des Toleranzedikts des aufge­klärten Kaisers Joseph II. (1781). Danach wurde »private Religionsausübung« der Altkatholiken und der Evangelischen A. und H.B. geduldet (Gemeindegründung bei 100 Familien, Bethausbau abseits der Straße ohne Turm und Glocken, sowie Pfarrerberu­fung). Diese Gemeinden sind aus einer sechs Generationen währenden Verfolgung her­vorgegangen (Geheimprotestantismus, Laienkirche). 1590 waren 9/10 evangelisch (Adel, Bürger, Bauern, Knappen). Unter Fer­dinand II. setzt massive Gegenreformation ein (Vertreibung der Amtsträger, dann Ver­folgung der Gläubigen, Deportationen). Die burgenländischen Gemeinden sind erst 1921 zu Österreich gekommen (37400 Evangeli­sche).

Gemeinden der Gründerzeit entstehen nach 1848 und 1861 (Protestantenpatent = Gleichberechtigung und öffentlichkeits­recht) in fast allen Städten durch die Initia­tive des liberalen Bürgertums (Persönlich­keiten von hohem Rang, meist zugewandert aus Deutschland, Schweiz, Ungarn). Los-von-Rom-Gemeinden nennt man die durch große Austrittsbewegungen aus der röm.kath. Kirche entstandenen Gemeinden (Süd- und Westbahn, Mürztal, Industriege­biete). Nach 1900 aus kulturpolitischen Gründen, nach 1920 z.T. wegen sog. »Dis­pensehen« (staatliche Scheidung, kath. Verweigerung) erfolgten über 100000 Über­tritte, weitere nach 1934 durch Zwangs­maßnahmen des kath. Ständestaates (unter 25 000 Eintritten 17 500 konfessionslose So­zialisten). Unter dem Nationalsozialismus 41500 Austritte (= 13%) und zugleich 27300 Eintritte, vor allem Rückkehr. So wächst die Kirche von 1900 bis 1950 von 100000 auf 400000. Es ist eine schwerwie­gende seelsorgerliche Aufgabe der kleinen Kirche, Übertretende zum Evangelium zu führen und ins kirchliche Leben zu integrie­ren. Evangelistische Tätigkeit geschieht durch die 1919 durch M. Monsky (1876-1969) gegründete -> Volksmission

und verschiedene freie Missionswerke (u.a. —> Aktion in jedes Haus, —> Neues Leben, —> Fackelträger).

Flüchtlingsgemeinden bereichern das kirch­liche Leben. 60000 Evangelische A.B. vor al­lem aus dem Südosten (Nordsiebenbürgen, Jugoslawien, Polen) bauen Siedlungen mit Kirchen oft durch Hilfe der ev. Baugemeinde »Neusiedler«. In der Notzeit große Leistun­gen des Hilfswerkes. Durch Unterstützung des -» Gustav-Adolf-Werkes werden nach 1950 ca. 200 Kirchen und Pfarrhaus-Neu- und Emeuerungsbauten errichtet. Urlaubergemeinden entstehen an 75 Orten während des Sommers und Winters und er­reichten in Gottesdiensten und Vorträgen über 100000 Menschen.

Das Verhältnis zur röm.kath. Kirche hat sich tiefgreifend gewandelt (wesentliche Erleich­terungen in »Mischehenfragen«. Im Rund­funk regelmäßige ökumenische Morgenfei­ern.).

Lit.: G. May, Die ev. Kirche in Österreich, 1962 -



  1. Mecenseffy, Geschichte der Protestanten in Österreich 1956 -M. Monsky, Im Kampf um Chri­stus, 19632 Karzel


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