Landtag von NÖ, XI



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Wenn es heute Ihre größte Sorge ist, Herr Abg. Romeder, hier einen Antrag einzubringen, den Schul-baufonds in den nächsten drei Jahren umzubringen und das Geld dem Finanzreferat für Sonderaktionen zu geben, bitte. (Abg.Romeder: Das steht im Antrag nicht drinnen, wenn Sie ihn genau lesen. Das weiß ich absolut.) Im Effekt kommt das raus. Ja? Entschuldigung, wir reden immer aufrichtig miteinander. Auf Grund der Erfahrungen kann ich mir ruhig erlauben, Ihnen das zu ,,unterstellen", auch unter Anführungszeichen. Wer verwaltet denn zur Zeit die Finanzsonderaktion? Wir könnten da einen Dialog führen, der vielleicht zu nichts führt. Konkret, meine Damen und Herren, ich halte mich an den Geist, in dem wir die von Ihnen nicht mehr akzeptierte Parteienverhandlung abgeschlossen haben. Wir führen unter Zuhilfenahme von 4% mehr Bedarfszuweisungen - das wissen Sie, das ist ja perfektiert worden, es ist Geld, das ich für die Gemeinden verwaltet habe - den Schulbaufonds weiter in dem Maße, in dem Sie Schulbauten errichten, und weil diese wichtige historische Aufgabe erfüllt zu sein scheint, schleifen Sie jetzt sinnvoll Kulturbauten, Jugendzentren, Jugendheime, die wir fördern wollen, ein. Das haben wir vereinbart. Das wird nämlich auch eine ganz konkrete Aufgabe.

Lassen Sie mich auch dazu ein Wort sagen. Das wird vielleicht zu trennenden Auffassungen zwischen den beiden Parteien führen. Sie haben erkannt wie wir, formulieren wir so, daß die politische Entwicklung, die unsere Generationen heute miterleben, doch dazu führt, daß man die Menschen nicht mehr nur mit riesigen monumentalen und superlativen Bauwerken, ganz gleich welcher Art, faszinieren kann. Heute kommt es auf das Vermenschlichen an. Wir haben viele materielle Voraus-setzungen dafür geschaffen, daß Unrecht beseitigt und unterbunden werden konnte. Jetzt kommt es auf die Verfeinerung, auf die Harmonisierung der menschlichen Beziehungen an, gerade im Bereich der Jugend.

In den Dörfern, Herr Abgeordneter, in den Städten kommen die Jungen in Gemeinschaften zusammen. Es ist falsch zu glauben, die Jungen hätten keinen Hang zu Gemeinschaften. Die Haschischgruppen und so weiter haben doch ihre Ursache nicht darin, daß wir keine Obrigkeit haben, die auf die Jugend aufpaßt, sondern daß es auf dem Gebiete überhaupt keine öffentliche Aktivität gibt, wodurch den jungen Menschen geholfen wird, sich in Gemeinschaften seriös zusammenzufinden, daß ihnen ausgebildete Leute zur Seite stehen, die ihnen durch Diskussionen, durch die Vermittlung von Wissen und Bildung helfen. über den Schulbaufonds Jugendheime finanzieren, das sollten wir. Das ist der zweite Standpunkt, den ich meine und den wir hier im Geiste der abgeschlossenen Parteienver- einbarung sehen sollten. (Abg. Romeder: Der ist dann nämlich auch da!)

Ich will das alles nur vorschlagen, Herr Präsident Reiter, für Gespräche, wie wir im Bereich der Kommunalpolitik nach dieser Bilanz, nach zehn Jahren, darangehen könnten, Schwerpunkte zu bilden. Auch die Förderungspolitik nach solchen Prioritäten der Schwerpunkte auszurichten, wäre eine reale Aufgabe, die wir hätten. Ich komme dann noch auf den abgestuften Bevölkerungsschlüssel zurück. Um dieses ganze Förderungswesen, meine Damen und Herren, unter Kontrolle zu bringen - Sie haben es wiederholt abgelehnt, daß wir alle Gemeindeförderungen in einen Topf geben -, habe ich damals erklärt, ich verzichte auf die Federführung, ich will nicht dabei sein. So weit bin ich ge-gangen, damit man überhaupt sieht, wie die Förderungsentwicklung vor sich geht, damit man sieht, ob wir Prioritäten in den konkreten Förderungsprojekten anwenden können. Das haben Sie abgelehnt. Daher werde ich jetzt folgendes machen, im Sinne des bereits Angeregten.

So wie wir heute schon den Kulturbericht haben, wir haben den Landwirtschaftsbericht, wir haben den finanziellen Bericht über die Gemeinden, wir haben jetzt auch den Naturschutzbericht, trete ich dafür ein, daß der Öffentlichkeit, allen Gemeinden, noch einen Bericht vorgelegt wird, was ihre Gemeinde insgesamt an Förderung bekommt. Das wird hochinteressant sein, meine Damen und Herren! Gerade, weil Sie jetzt so jammern, mit Recht jammern, wie schlecht es den Gemeinden geht, wird man die Lage einmal prüfen. Ich werde nächstes Jahr nur bei den Bedarfszuweisungen nachweisen, was die Gemeinden in Niederösterreich an Förderungen bekommen. Ich kann mir vorstellen, wenn der Kollege Ludwig, wenn der Kollege Bierbaum und der Kollege Schneider über den Fremdenverkehr das auch machen und wir einmal im Jahr einen Bericht herausgeben, was die einzelnen Gemeinden aus diesem Förderungstopf des Landes insgesamt an Förderungen bekommen, dann erhalten wir eine Transparenz des Förderungswesens. Sicherlich, da und dort kann man sagen, damit wird man den Neid wecken.

Entschuldigung, wenn sich ein Privater gefallen lassen muß, daß öffentlich bekannt gemacht wird, was er von der öffentlichen Hand an Förderungen bekommt, dann gilt das erst recht für eine Gebietskörperschaft. Wir werden auf diese Art nicht nur ein Stückerl mehr Demokratie in dieses Förderungswesen bekommen, sondern wir werden selbstkritisch genug prüfen müssen, ob das, was wir insgesamt an Förderungen in ihren Vielfalt durchführen, einen Sinn hat oder nicht. Ich bitte Sie, geben Sie nächstes Jahr diesen Bericht, es wird der Förderungspolitik in den kommenden Jahren nur guttun. Soweit zu den grundsätzlichen Fragen der finanziellen Probleme und ihrer möglichen Lösungen.

Jetzt kommen der Kollege Reiter, der Präsident, und auch der Abg. Romeder und begründen die beabsichtigte Aktivität beim Verfassungsgerichtshof, nämlich den abgestuften Bevölkerungsschlüssel anzukämpfen. Damit wir uns da überhaupt nicht falsch verstehen, meine Damen und Herren: Respekt vor jedem, der zu einem Gericht geht, auch die Höchstgerichte sind Gerichte, die ihre Notwendigkeit haben. Diese Frage richte ich an die führenden Herren der ÖVP. Es ist möglich, daß sich innerhalb der letzten fünf, sechs Jahre bei Ihnen ein sehr radikaler Gesinnungswandel vollzog. Ich gebe zu, daß auch Juristen selbst gerne bestehende, wenn Sie wollen, versteinerte Rechtsgebäude oder in dem Fall Förderungsgebäude oder Anspruchsgebäude in Frage stellen wollen. Ich kenne solche Juristen, die das schon, ich möchte fast sagen aus Leidenschaft machen. Ich kann mich aber an eines erinnern, und mein Freund Binder hat das gestern angedeutet, ich möchte es nur ein bisserl deutlicher formulieren:

Als wir, beide Parteien, am Ende der 60er Jahre ernsthaft und sehr lange die kommunale Strukturreform beraten haben, Herr Präsident Reiter, haben wir natürlich die Raumplanung im Auge gehabt. In der größeren Gemeinde geht natürlich die Durchführung der Verwaltung leichter vor sich. Der Einsatz von Verwaltungspersonal ist in der größeren Gemeinde oder in der mit mehr Einwohnern effektiver, sinnvoller. Es hat damals ein absolut wirksames Gegenargument gegeben, das alle auf-horchen ließ - es sitzen so manche Bürgermeister von gestern und von heute hier, die das bestätigen werden -, nämlich das Argument, man solle die kleinen Einheiten nicht zerstören, denn wenn Demokratie leben soll, lebt sie doch in der kleinen Einheit echter.

Zur Überwindung dieser an sich überzeugenden Argumente haben dann beide Parteien in der Synthese, wie das so in der Dialektik heißt, etwas Gemeinsames, sehr Überzeugendes gefunden, nämlich den Bleistift und ein Stück Papier, Herr Präsident Reiter, und das, was sich bei einer Gemeinde ergibt, wenn sie zunächst die Hürde der tausend Einwohner nimmt, der zehntausend Einwohner nimmt, zwanzigtausend, fünfzigtausend, das ist der sogenannte abgestufte Bevölkerungs- schlüssel.

Ich habe damals schon gesagt, ich könnte mir eine Änderung vorstellen, indem man durch Verhandlungen erreicht, daß der Bundesgesetzgeber zwischen tausend und zehntausend einen Fünftausenderschlüssel einbaut. Es werden sich noch manche daran erinnern können. Wir haben das so begründet, daß bei uns vielleicht in den 80er und 90er Jahren die Struktur tatsächlich in die Nähe der Fünftausendergrenze wachsen könnte. Bitte, Hand aufs Herz, es gibt jetzt schon Gemeinden im ländlichen Raum, die vor sieben acht Jahren integriert oder zusammengeführt worden sind, deren Bevölkerungsentwicklung leider sehr negativ ist und die bis zum 81er Jahr, also bis zur nächsten Volkszählung, wieder unter diese Schlüsselgrenze fallen werden. Das Hauptargument war also der abgestufte Bevölkerungsschlüssel. Herr Abg. Romeder, ein Waldviertler, wir haben einen Präsidenten, Herrn Präsidenten Reiter, ich bitte um Verständnis dafür, es wird jetzt für mich fast ein prinzipieller Fall, denn ich sage noch einmal, ich bin für die kleine Einheit. Ich habe die Synthese vertreten, daß auch in der größeren Gemeinde durch die Aufwertung der Gemeinderäte de facto die kleine Einheit gewahrt werden kann.

Ich habe einen Streitfall in der Gemeinde Kirchberg am Walde, eine ÖVP-Mehrheitsgemeinde, die vor wenigen Tagen den glorreichen Gemeinderatsbeschluß gefaßt hat, dem Begehren der Bevölkerung eines Ortsteiles, also einer eigenen Gemeinde, der sogenannten ehemaligen Gemeinde Hirschbach, nach Loslösung aus der Muttergemeinde zuzustimmen. Ich habe mich einer Diskussion gestellt. Ich bin hinausgefahren, wie wir es damals, Herr Landeshauptmann, alle während der Reform gemacht haben. Ich liebe diese Art politischer Arbeit. Als ich dann dort drei Stunden - eine Stunde in dem konkreten Fall, aber ich bin auch Funktionär und daher waren es insgesamt drei Stunden - über das Problem gesprochen habe, war mein letztes Argument, die Aufsichtsbehörde zu beauftragen, durchzurechnen, was sich für die Gemeinde, die dann, wenn sie losgelöst werden soll, weniger als tausend Einwohner hat, für eine negative Konsequenz aus dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel ergibt. Mein letztes Argument war in dem Kreis, daß ich gesagt habe, mit den paar hunderttausend Schilling könnt ihr nicht leben.

Ich werde jetzt den Gemeinderatsbeschluß, den mir die Herren geschickt haben, der Landesregierung als Behandlungsgegenstand für die Tagesordnung vorbereiten müssen und der Regierung empfehlen, zunächst abzuwarten, wie der offiziell angekündigte Schritt zum Verfassungsgerichtshof aussieht. Damit es hier überhaupt keinen Zweifel gibt, meine Herrschaften: Wer eben glaubt, daß der Hohe Gerichtshof jetzt sagen wird, nein, nein, die Stufen sind ungerecht, der wird sich irren. Ich bin zwar kein Jurist, aber soviel Erfahrungen habe ich nach 30 Jahren als Mandatar auch schon, daß ich weiß, daß der Verfassungsgerichtshof eigentlich nur in ganz seltenen Fällen, wie im Fall Alberndorf, ein bis-serl tiefer in eine Materie eingestiegen ist. Wer nämlich glaubt, der Verfassungsgerichtshof könnte, wenn überhaupt, wahrscheinlich nur zu dem Schluß kommen, daß dies dem Gleichheitsgrundsatz oder irgend welchen anderen Verfassungsgrundrechten wiederspricht.

Meine Damen und Herren! Dann haben wir halt wahrscheinlich, ohne Unterschied auf die Größe der Gemeinde, eine gleiche Kopfquotenrechnung. Ich weiß nicht, ob das besser wäre, denn, das möchte ich so zwischendurch hinzufügen, der abgestufte Schlüssel, der vor vielen Jahrzehnten in der Ersten Republik entstanden ist, das ist ja nicht irgendein Willkürakt gewesen; die haben ja auch ein Be-gründung gehabt, als sie das gemacht haben! Jetzt bitte, Hand auf Herz, Herr Abg. Wallner, ich hoffe, Sie können auch heute noch rausgehen, mich würde Ihre Meinung wirklich interessieren. (Abg. Wallner: Ich bin nicht für die Abschaffung. Das darf ich offen sagen!) Danke schön, das ist ein offenes Wort. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich will nur darauf hinweisen, was Sie anstellen. Dabei steht es in keinem Widerspruch mit dem Grundrecht, zum Höchstgericht zu gehen. Wenn Sie das beabsichtigen, was so eklatant im Widerspruch zu unserem Hauptargument vor acht Jahren steht, dann wundere ich mich, daß Ihre Kronjuristen nicht schon damals daraufgekommen sind, das zu machen, denn dann hätten wir uns bei der Reform auch anders verhalten. Meine Damen und Herren, dann fällt der Wiener Schlüssel in die Randgemeinden, aber das kriegt nicht Niederösterreich, wie Sie glauben, das geht alles in den Bundestopf.

Ich wundere mich über den Hollabrunner Bürgermeister - einen jener von den 19 Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern, denn das Problem wird erst ab 10.000 - interessant, daß er sich das nicht überlegt hat. Von den 19 Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern haben zehn einen roten Bürger-meister und 9 einen schwarzen Bürgermeister. Die 9 Städte, die einen schwarzen Bürgermeister haben - es sind ein paar darunter mit einer äußerst ungünstigen Struktur, wenn ich mir nur die Zwettler Gemeinde anschaue, Ihren Heimatboden, Herr Abgeordneter, wenn ich mir die Hollabrunner anschaue, was diese Gemeinden in den nächsten Jahrzehnten noch für Strukturprobleme zu lösen haben werden, die brauchen ja mehr Geld als irgendeine andere Gemeinde -, die werden dann gleichgestellt mit der Gemeinde Schweiggers. Ich habe nichts gegen die Gemeinde Schweiggers, Ihre Gemeinde, wo Sie Bürgermeister sind. (Abg. Romeder: Hoffentlich!)

Na, meine Damen und Herren, stellen Sie sich das bitte vor. Sie müssen einen politischen Sinn drinnen sehen. Das wollen Sie ja. Ich wünsche Ihnen ,,viel Glück", unter Anführungszeichen wieder, denn ich halte das Ganze nicht nur in Widerspruch stehend mit dem Geist der von uns gemeinsam in dem Land Gott sei Dank von historischer Bedeutsamkeit durchgezogenen Gemeindreform, sondern für ein juristisches Spaßettel ersten Ranges, wie schon oft in diesem Lande. Ich kann nur hoffen, daß der Verfassungsgerichtshof nein sagt und daß wir trotzdem, damit wir uns verstehen, im Lichte der Realitäten, meine Herren, nicht akademischer Gespinste, eine Basis finden, auf der wir den Realitäten in Niederösterreich gerecht werden.

Warum ich das sage - Herr Abg. Amon, Sie sind auch Bürgermeister -: weil der Kollege Ludwig und ich ja schon mit der Einführung der Strukturhilfe eine Alternative oder, wenn Sie wollen, eine integrierte Ausgleichsentwicklung für die Gemeinden eingeleitet haben. Bitte, meine Damen und Herren, darf ich das Modell nur mit ein paar Gedanken umreißen. Ich habe das Gefühl, nur weil es unsere Anträge waren oder sind, gelten sie in dem Hause nichts. Wissen Sie, was unsere Vorstellung ist?

Nachdem die durchschnittliche Pro-Kopfsteuer oder -Einnahme der Gemeinden nach der letzten Durchrechnung in Niederösterreich ungefähr 2.000 Schilling beträgt, haben wir damals vereinbart, einen Topf zu schaffen und jeder Gemeinde, die unter diesem Durchschnitt liegt, in dem Maße, als Mittel in dem Topf vorhanden sind, einen Ausgleich zu geben. Das ist jetzt etwa ein Drittel der Dif-ferenz zwischen der tatsächlichen Finanzkraft und der durchschnittlichen. Der Antrag, den meine Freunde eingebracht haben, die Strukturhilfe zu komplettieren, ist ein Präventivantrag, der zum Ziel hat, allen Gemeinden des Landes - meine Herren, so weit sind wir gegangen -, die unter dem Durchschnitt der Finanzkraft liegen, so viel Strukturhilfe zu geben, daß sie die durchschnittliche Finanzkraft erreichen. Dazu würden wir einmal im Jahr, statt wie bisher 85 oder 88 Millionen Schilling, 250 Millionen Schilling brauchen.

Wie wunderbar wäre es, Herr Präsident Reiter, wenn Ihr mit Eurem Antrag nicht durchkommt, dann wirklich daranzugehen, auf diese Art zu helfen. Aus solchen Diskussionen ergibt sich für das Förderungswesen, auch schwerpunkteorientiert, ein ganzer Katalog von Möglichkeiten. Sie müßten als Mehrheit nur die innere Stärke haben, sich in solchen Fragen ein bisserl ernster als bisher mit einer Minderheit, die Ihnen knapp an den Kragen geht, auseinanderzusetzen. Das ist mein bitterer Wunsch. (Beifall bei der SPÖ)

Zum Schluß - hoffentlich gelingt es mir - ein Versuch, möglichst unvoreingekommen zu dem Streitfall Waidhofen/Ybbs etwas zu sagen. Was will ich zunächst ausräumen, da es da oft gleiche Belangsendungen gibt, meine Herren? Wir haben uns gestern geeinigt, wir lassen sie uns vorführen, und wenn ich sie gesehen habe, werde ich sehr klar dazu Stellung beziehen. Okay (Abg. Ing. Schober: Die ist ja schon draußen!)

Meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen etwas. (Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen - Abg. Blochberger: das ist der unglaubwürdige Czettel!) Was wollen Sie, ich habe die Filme nicht gesehen, lassen Sie sich dazu etwas sagen, weil Sie so empört sind. (Abg. Romeder: Abstellen!) Wenn Sie mich persönlich fragen, für mich gibt es das nicht, etwas in Schutz zu nehmen, was nicht in Ordnung ist. Ja, auch wenn der Herr Präsident Reiter schon anfängt, jetzt haben wir erst dem Czettel verziehen. (Abg. Präs. Reiter: Gestern war das!) Tun Sie so weiter, Sie werden mich schon kennenlernen! Sie haben mir nichts zu verzeihen, meine Herren! Ich kann für den ,,Schuldfall" eines Bürgermeisters, ganz gleich aus welcher Partei, persönlich in der Regel nichts. Im Gegenteil - Sie können meine Mitarbeiter im Referat fragen -, wir sind eigentlich bei der Erledigung von Beschwerden immer auf beiden Seiten der Ansicht, daß wir gemeinsam das Problem lösen müssen, und sind sehr, sehr erpicht darauf, daß uns niemand den Vorwurf macht, wir handelten im subjektiven Sinn. Aber eines, meine Damen und Herren: Wir werden uns das anschauen, und ich werde mich dann äußern, wenn Sie wollen. Auch dazu bin ich jetzt nicht in der Lage, ich kenne den Film nicht. (Abg. Buchinger: Das wird ja schnell gehen!) Schau, Herr Buchinger, bei Euch geht alles so langsam. Bei uns muß alles viel schneller gehen als bei Euch. (Landeshauptmann Maurer: Krankenhaus Wien-Ost!) Ein Grundsatz muß aber heute ausgesprochen werden.

Nehmen Sie zur Kenntnis, daß man einen Verurteilten, auch wenn er die Revision in Anspruch nimmt, nicht öffentlich treten soll - seien wir uns darüber einig, meine Damen und Herren -, aber Hand aufs Herz, auch wenn Sie jetzt aufschreien: (Abg. Romeder: Er ist aber nicht rechtskräftig verurteilt!) So sehr ich diesen Grundsatz für den Fall Vetter vertrete, vertrete ich ihn nach wie vor für jenen Fall eines Bürgermeisters, wo Sie ohne Urteil in eigener Gerichtsbarkeit in der Öffentlichkeit aus diesem Menschen einen Verbrecher gemacht haben. (Beifall bei der SPÖ.) Was Sie im Fall Horny angestellt haben. Daher ist Ihre Maske heute ein bisserl zu kitschig. Sie hätten bei Horny genauso aufschreien müssen, denn da hat es kein Gerichtsurteil gegeben, (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) nicht nur, wenn es um den eigenen Parteimann geht. Mit dieser einseitigen Gesinnung werden Sie so ernste Fragen, um die wir kämpfen, nicht lösen! Nehmen Sie zur Kenntnis, ich habe um Horny gekämpft, und ich werde auch verhindern, daß in einem anderen Fall, wo die Voraussetzungen anders liegen, auch wenn eine Verurteilung erfolgte, ein Menschenrecht in mutwilliger Art verletzt wird. Dazu stehe ich, ich kenne nur den Film nicht. Bitte um Entschuldigung. (Abg. Blochberger: Der Czettel weiß nichts! Der weiß nie etwas!) Ja, und darüber werden wir reden, selbst wenn Sie jetzt Ihre Empörung hochspielen. Nein, meine Herren, hier reden wir frei. Da können Sie aufschreien, wie Sie wollen. Wenn Sie haben wollen, daß ich dazu Stellung beziehe, muß ich sagen, daß wir uns gestern im Klub überzeugt haben. Es hat fast keiner den Film gesehen.

Nun zur Sache. Was wird denn hier versucht, meine Damen und Herren? Ich bedauere es, daß der Präsident Reiter diese Initiative ergreift. (Unruhe im Hause.) Beruhigen Sie sich wiederum. Es gehört zum Geschäft, zu unserer Arbeit, daß wir auch mitunter Emotionen haben. Ihnen geht es ja auch nicht anders. Jetzt geht es aber um ein Prinzip. Der Herr Präsident Reiter leitet seine Darstellung etwa mit der Feststellung ein - ich habe sie nicht wörtlich im Kopf, aber man gibt mir sicherlich recht, daß es sinngemäß so zutreffend ist: ,,Da mischt sich ein Gericht in ein Verwaltungsverfahren ein. Man braucht diese Feststellung, um den Landtag und die Landesregierung durch besondere Aktivitäten in diesem Sachverhalt zu mobilisieren", was ja nach meiner Auffassung wieder eine Einmischung in ein schwebendes Verfahren ist.

Ich will versuchen, das jetzt sachlich und rechtlich klarzustellen. Ich muß bitten, beschließen Sie diese Anträge nicht. Es hat keinen Sinn, Sie erreichen damit auch gar nicht das, was Sie wollen, weil folgende Situation zu berücksichtigen ist, meine Damen und Herren!

Erstens einmal: Es wurde vom Magistrat ein Bescheid ausgestellt, ich glaube, der Bürgermeister war unterschrieben, es wurde das nach dem Stadtrecht von Waidhofen/Ybbs mögliche Berufungs-verfahren, Rechtsmittelverfahren, glaube ich, nicht in Anspruch genommen, das Gerichtsurteil ist gar nicht bis zum Stadtsenat gegangen. Ich mische mich jetzt nicht in die Frage ein, ob das gerecht ist, was hier geschehen ist, oder nicht. Dazu sind die Gerichte da.

Herr Präsident Reiter, durch das Gerichtsurteil wurde die Rechtswirksamkeit des Bescheides nicht berührt. Der Verwaltungsvorgang innerhalb der Stadt mit eigenem Statut ist ja abgeschlossen; ich glaube, nicht einmal die zweite Instanz ist in Anspruch genommen worden.

Und für die Herrschaften, die es nicht wissen sollten, vielleicht ist's dem Herrn Präsident Reiter auch nicht in Erinnerung oder man hat es ihm nicht gesagt von Seiten derer, die dieses Konzept juristisch erstellt haben: Nach dem Artikel 119 a der Bundesverfassung, der die aufsichtsbehördliche Tätigkeit, die wir durchführen, regelt, ist es möglich, daß der Landesgesetzgeber - in dem Fall wir oder Sie - durch die Formulierung des eigenen Status, das ja für alle Städte landesgesetzlichen Charakter hat, auf die Vorstellung verzichtet. Wir haben das gemacht. Nach dem Statut der Stadt Waidhofen endet das Rechtsmittelverfahren innerhalb der Statutarstadt mit einer eventuellen Berufungsentscheidung des Stadtsenates. Wir sind völlig ausgeschlossen. Es kann in so einem Streitfall jeder zum Verwaltungsgerichtshof gehen. Das Land ist expressis verbis, meine Damen und Herren, als Aufsichtsbehörde in diesen Verwaltungsvorgängen ausgeschlossen. Bitte, sagen Sie es dem Herrn, der Ihnen den Antrag formuliert hat, daß die gleiche Aufsichtsbehörde - jetzt möchte ich Sie auf den Widerspruch aufmerksam machen - durch einen Beschluß des Landtages aufgefordert wird, selbständig zu werden und den Verwaltungsvorgang noch einmal zu überprüfen.

Meine Damen und Herren, vor allem meine Herren Bürgermeister! Bitte überlegen Sie jetzt mit den Gedanken eines Bürgermeisters einer Statutarstadt. Wenn Sie diesen Antrag beschließen und die Landesaufsichtsbehörde erfüllt ihn, sie überprüft den Verwaltungsvorgang und kommt zum Beispiel zu dem Ergebnis, was ja denkbar ist, daß das, was der Bürgermeister hier unterschrieben hat, nämlich den Bescheid der ersten Instanz in Waidhofen, falsch ist - ist durchaus möglich -, dann haben Sie einen rechtswirksamen Bescheid, den die dafür zuständige Entscheidungsbehörde, in dem Fall erste Instanz, erlassen hat. Dann haben Sie zweitens ein von einer Aufsichtsbehörde erstelltes rein juridisches Gutachten, mehr Inhalt hat ein solches Prüfungsergebnis nicht, das mit dem Bescheid im Widerspruch steht. Jetzt kommt irgendwer auf die Idee, dieses Gutachten zu werten, was sogar möglich ist, weil es in der Diktion zwingend den Charakter eines Bescheides hat, und baut darauf wiederum irgendwie ein Verwaltungsverfahren oder Beschwerdeverfahren auf.

Oder gehen wir gar nicht so weit. Dieses widersprechende Gutachten der Aufsichtsbehörde steht jetzt dem rechtswirksamen Bescheid gegenüber. Wenn es Schule macht, meine Damen und Herren, daß die Aufsichtsbehörde ohne legale Grundlage in einem klar festgelegten Rechtsmittelverfahren auf diese Art interveniert, was richten Sie damit rechtlich in dem Land an? Das ist die Frage Nummer eins. Hätte das Gericht - was ja ein Unsinn wäre - durch den Spruch einen Bescheid aufgehoben, hätte es in ein Verwaltungsverfahren eingegriffen. Darum geht es offensichtlich, wenn ich das sagen darf.

Der Bürgermeister von Waidhofen hat nach Auffassung des Gerichtes, so meine subjektive Meinung, nach § 302 Strafgesetz, das ist jener Paragraph, der den sogenannten Amtsmißbrauch regelt, aus welchen Gründen immer - geht mich nichts an, ich habe kein Recht, hier ein Urteil abzugeben -, den Schluß gezogen, daß hier ein Verwaltungsvorgang mit einer Schädigungsabsicht vor sich gegangen ist. Das ausschließliche Kriterium für den gerichtlichen Spruch war also nicht der Bescheid in seiner sachlichen Rechtswirksamkeit, sondern das Motiv, mit dem dieser Bescheid erstellt wurde. Eine rein strafrechtliche Frage, meine Damen und Herren.


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