Maßnahmen zur Re-Integration arbeitsloser


Integrationsmaßnahmen als herrschaftssichernde Sozialisationsinstanz?



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Integrationsmaßnahmen als herrschaftssichernde Sozialisationsinstanz?


Länger dauernde Arbeitslosigkeit infolge Ausscheidens aus dem Arbeitsmarkt oder nach absolvierte Schul- bzw. Berufsausbildung zieht eine mehr oder minder gravierende Veränderung der Lebensumstände nach sich. Dies zieht zwangsläufig eine Umorganisation von, qua berufsbezogener und innerberuflicher Sozialisation (vgl. HEINZ. 1995; LEMPERT. 2002)37, auf kontinuierliche Teilnahme an der Arbeitswelt ausgerichteter, vertrauter Handlungsmuster nach sich. Dabei kann es einerseits zu einer Einschränkung, andererseits durchaus zu einer Erweiterung des individuellen Handlungsrepertoires in mehrere - durchaus als deviant attribuierte – Ausrichtungen kommen. Mitunter besteht auch die Möglichkeit einer Neuorientierung in Richtung impliziter bis expliziter, latenter bis manifester Systemkritik bzw. der Hinwendung zu alternativ zur Arbeitsgesellschaft angelegter Subkulturen.

Auch wenn sich eine Inklusion in das Subsystem „Arbeitsmarkt“ nicht abzeichnet, beobachtet Sozialarbeit in den Integrationsmaßnahmen ihre Klienten immer auch in Bezug auf erwünschte und unerwünschte Sozialisationseffekte. Im Unterschied zur bewussten und intendierten, die Persönlichkeit gezielt beeinflussenden, „Erziehung“ als „absichtsvoller Kommunikation“ (LUHMANN. 1987. 179), findet Sozialisation als kontingenter Prozess immer statt, wenn denn überhaupt kommuniziert wird und Menschen als „psychische Systeme“ wahrnehmen, dass sie wahrgenommen werden - im Sinne von an sie herangetragenen Erwartungen.

Abseits der gezielten inhaltlichen Trainingskomponenten im Sinne von „Erziehung“ läuft quasi ein kontinuierliche laufender, zeitlich unbegrenzter Fluss der – gegenseitigen - Sozialisation, der im wesentlich von den jeweils (berufs-)habituell internalisierten sozialen Strukturen, Erfahrungen und Verhaltensweisen sowohl der Sozialisateure als auch der Sozialisanden bestimmt ist.

Die ablaufenden Sozialisationsprozesse sind auf „Mitgliedschaftsentwürfe“ (vgl. HURRELMANN/ ULICH. 1998) einer zum Teil bereits überkommenen Arbeitsgesellschaft (bzw. für viele der Sozialisanden gar nicht mehr erreichbare Partizipation an dieser) angelegt. Sie sind nach wie vor auf damit verbundene kulturelle Leitbilder und Erwartungsmuster der „männlichen Normalbiografie“ ausgerichtet.

In Integrationsmaßnahmen werden somit parallel zu bzw. abseits der regulären Arbeitswelt (diese möglicherweise konterkarierende) verlaufende, potentielle „außerberufliche“ Sozialisationsprozesse zumindest unterbrochen. Im Sinne der Aufrechterhaltung eines zunehmend „neoliberalen“ und damit zur sozialen Verteilungs-Ungerechtigkeit beitragenden Arbeitsmarktes und der diesbezüglich erforderlichen Verfestigung des Arbeitshabitus hin zum neuen Idealtypus des selbstverantwortlichen „Arbeitskraftunternehmers“ (vgl. Kap. 13.2.) stellen Integrationsmaßnahmen, zumal in den neueren Versionen, strategisch wichtige Sozialisationsfelder und – agenturen dar.38In den „Hochleistungsbereichen“ (LUHMANN) der modernen Gesellschaft (sind) riskante Anforderungen an Individuen als Träger jeweiliger Leistungsrollen durchgesetzt, die komplexe Disziplinierungsleistungen voraussetzen.“ (SCHERR. 2001a: 37.). Im Erwerbssystem betrifft dies in erster Linie die Aufrechterhaltung bzw. (Wieder-)Herstellung von Arbeitsmotivation im Sinne grundlegender „Arbeitstugenden“ wie Zeitdisziplin, Unterordnungsbereitschaft, Körper- und Affektkontrolle. Den sozialpädagogisch fundierten arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen wird somit die „Herstellung der notwendigen Verhaltensdisposition“ als „Dauerproblem der bürgerlichen Gesellschaft“ (BOMMES/SCHERR. 2000: 41) übertragen.

Maßnahmenkarrieren zur Sicherung des Normalitätsmaßstabes


Das Maßnahmensystem produziert durch Übernahme der Selektionsmechanismen des ersten Arbeitsmarkts neben den „Erfolgreichen“ auch „Ausscheider“ und „Maßnahmenkarrieren“. Einer Studie von LEX (1997) zufolge wurden in arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen für Jugendliche, die nach Schulabschluss den Übergang in den Arbeitsmarkt nicht schafften, entgegen den Intentionen und der Ausrichtung dieser Einrichtungen mehrheitlich Maßnahmenkarrieren produziert sowie soziale Desintegrationsprozesse begonnen bzw. fortgesetzt (vgl. LEX. 1997: 130). Viele der von ihr in den Maßnahmen befragten Jugendlichen hatten derartige bereits (mehrmals) besucht. Ergo stellte die aktuelle Teilnahme in erster Linie nur einen weiteren Schritt im Rahmen einer sozialpolitisch inszenierten „Maßnahmenkarriere“ dar (ebd.: 249). Ganz offensichtlich wirkt sich die Teilnahme an mehreren arbeitsmarktintegrativen Bildungsmaßnahmen mit geringem Kontakt zum Arbeitsmarkt stigmatisierend auf den weiteren beruflichen Werdegang aus.

Mit der Institutionalisierung solcher „Maßnahmekarrieren“ wurde also ein institutionelles Korsett geschaffen, das ein Entweichen kaum mehr zulässt - mit dem Ergebnis legitimierter sozialer Segmentierungen jenseits der Normalbiografie infolge individuell attribuierter Defizite wie „nicht berufs-“ bzw. „ausbildungsreif“ bzw. „nicht beschäftigungsfähig“. Insofern produzieren arbeitsmarktintegrative Maßnahmen systemische Sackgassen und institutionalisierte Übergangs /Ausgrenzungsrisi­ken (vgl. STAUBER/WALTHER. 2001).

Im Falle dieser Jugendlichen z.B. bedeutet die Institutionalisierung von Lebensverläufen „als ein wirkungsvolles Vergesellschaftungsprogramm“ (vgl. KOHLI 1989) daher eine widersprüchliche Verknüpfung von sozialer Integration – als ständige Versuche, sie doch noch für die Normalbiografie fit zu machen – und sozialem Ausschluss. Für viele von ihnen ist die „Eingliederung“ keine Etappe ihrer Erwerbsbiografie mehr, sondern zu einem Zustand geworden, der als Wechselspiel von Scheitern und Abkühlungsprozessen im Sinne einer selbsterfüllenden Prophezeiung perpetuiert wird.

STAUBER /WALTHER (2001: 50) sprechen diesbezüglich von einer „Normalität des Scheiterns“ als fortgesetzte Ausgrenzung. Diese führen sie auf hinter den Maßnahmen stehende Grundannahmen zurück, vor allem jener von der Normalität individueller Übergänge zwischen Bildung und Beschäftigung sowie jener der grundsätzlichen Erreichbarkeit eines arbeitsmarktintegrierten Erwerbsstatus. Weiter Annahmen sind jene eines strukturierten Normallebenslaufes sowie damit verbundener Normalarbeitsverhältnisses im Form einer institutionalisierten, lebenslangen, sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeit sowie jene der ungebrochenen Bedeutung von (Erwerbs- bzw. Berufs-)Arbeit als Sinn- und Identitätsstifter (vgl. STAUBER/ WALTHER. ebd.: 51). Diese Annahmen, verbunden mit der fast vollständigen Abhängigkeit individueller sozialer Sicherung von der jeweiligen Arbeitsmarktposition, erklären unter anderem die nahezu sakrosankte Integrationsverpflichtung des institutionellen Handelns unter bedingungsloser Aufrechterhaltung der Ideologie des damit verbundenen Normalitätsmaßstabs. Für die soziale Arbeit in Integrationsmaßnahmen stellt sich angesichts der Legitimationsprobleme der Erzeugung von Arbeitstugenden vor dem Hintergrund der Dauerkrise der Arbeitsgesellschaft die grundsätzliche Frage nach Erschöpfung ihrer Funktion in der Beförderung gesellschaftlicher Loyalitätsleistungen.




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