Evangelisches Gemeindelexikon


Reichsliederbuch -* Liedgut



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Reichsliederbuch -* Liedgut

Reisepredigt, Verein für

Der Verein für Reisepredigt, seit 1974 um­benannt in Evangelischer Gemeinschafts­verband Siegerland und Nachbargebiete e.V., wurde gegründet am 27.4.1852 in Wei­denau (Sieg). Zu seinen Gründungsmitglie­dern gehörte Tillmann —» Siebei, der auch der erste Präses des Vereins wurde. Weitere Persönlichkeiten, die für die Entwicklung des Vereins von Bedeutung sind, sind der Le­derfabrikant Jakob Gustav Siebei der Ältere, der Neffe Tillmann Siebeis, der diesem im Amt des Präses folgte, und zu den Mitbe­gründern des —» Gnadauer Verbandes gehör­te, und Rektor i.R. Jakob Schmitt, der von 1937 —1967 Präses des Vereins war. Derzei­tiger Präses ist Adolf Kühn. Der —> Verein wurde zum Zweck eines regelmäßigen Pre­digtdienstes in den zahlreichen örtlichen Versammlungen im Siegerland gegründet. Der §1 der Satzung lautet: »Der Verein will überhaupt nur in der Kirche des Herrn die­nen und derselben Handreichungen tun«. 1863 stellte der Verein seinen ersten ständi­gen Reiseprediger, den Diakon Heinrich Se­verin ein. Heute sind dem Verein 104 örtli­che Gemeinschaften angeschlossen. Von ihnen besitzen 85 eigene Versammlungs­häuser, etwa 20 versammeln sich in Privat­häusern und Schulen. Der Verein hat nur fünf fest angestellte Prediger. Aus dieser Tatsache ist zu ersehen, daß die Beteiligung von Laien an der Wortverkündigung bis heute in den Siegerländer Gemeinschaften eine große Rolle spielt. Die Aufgabe der Rei­seprediger ist es, dafür Sorge zu tragen, daß in jeder Gemeinschaft einmal im Monat ein biblischer Vortrag gehalten wird. Die übri­gen Gemeinschaftsstunden werden von den Teilnehmern selbst als Bibel- oder Gebets­stunden gestaltet. Neben den hauptamtli­chen Predigern beteiligen sich etwa 500 Brü­der an der Wortverkündigung. Das starke Engagement der Laien ist ein wesentliches Element der Siegerländer Gemeinschaften. - Das Organ des Vereins ist »Der Evangelist aus dem Siegerland«. Diese kleine Zeitung wurde 1863 gegründet und erscheint heute zweimal im Monat. Geschäfts- und Kas­senführung des Gemeinschaftsverbandes nimmt ein hauptamtlicher Geschäftsführer wahr. Sitz der Geschäftsstelle ist Siegen- Weidenau. — Die zentrale Versammlungs­stätte der Siegerländer Gemeinschaften ist das Vereinshaus »Hammerhütte» in Siegen. Hier finden neben den regelmäßigen Veran­staltungen des Vereins für Reisepredigt und des CVJM-Kreisverbandes Siegerland u.a. auch die jährlichen Allianzkonferenzen der Deutschen Ev. —» Allianz statt. - Die dem Verein angeschlossenen Gemeinschaften pflegen enge Beziehungen zur Neukirchener Mission, Gnadauer Brasilienmission und der Mission für Oberägypten. - Viele der Sieger­länder Gemeinschaften unterhalten eine rege —» Sonntagsschularbeit, die schon im Jahre 1838 von Tillmann Siebei begonnen wurde.

Lit.: Heinrich Schlosser/W. Neuser, Die Evangeli­sche Kirche inNassau-Oranien 1530—1930,1931 - Jakob Schmitt, Die Gnade bricht durch, 19583

Hillnhütter

Religionsfreiheit

R. ist »das Recht einer Person und der Ge­meinschaften auf gesellschaftliche und bür­gerliche Freiheit in religiösen Dingen» (II. Vatikanisches Konzil). Sie basiert auf dem Bewußtsein, daß Fragen der Wahrheit und der Gottesverehrung nicht mit Gewalt durchgesetzt werden dürfen, sondern daß der Würde des Menschen die freie Entschei­dung in persönlicher Verantwortung ent­spricht. Diese Vorstellung widerspricht der noch heute in vielen Völkern vorhandenen Anschauung, daß Staat, Kultur und Religion bzw. Weltanschauung eine Einheit bilden. Auch in Deutschland ist diese Ansicht trotz zunehmender Gleichgültigkeit in religiösen Fragen noch nicht völlig überwunden, ob­wohl seit 1919 die Trennung von —> Kirche und Staat besteht. Bei uns entwickelte sich seit der —» Aufklärung lediglich eine gewisse —» Toleranz. Seit 1648 wurden im Deut­schen Reich zwar verschiedene Konfessio­nen anerkannt, doch in den Ländern be­stimmte der Landesfürst einheitlich die Re­ligion. Letztlich haben erst die Flüchtlings­ströme nach 1945 die grundlegende Verän­derung dieser Situation eingeleitet. Zur An­erkennung der R. durch die Römisch-Katho­lische Kirche kam es durch das II. Vatikani­sche Konzil (1962-65). Die im 19. Jh. ent­standenen —> Freikirchen sind wegen man­gelnder R. in Deutschland durch viele Lei­den hindurchgegangen. In England und

Nordamerika ist R. jedoch gerade von ihnen miterkämpft worden, weil sie das Staats- kirchentum aus der Erkenntnis ablehnten, daß die Kirche aus Menschen besteht, die eine persönliche —» Bekehrung erfahren ha­ben. Das erste baptistische Glaubensbe­kenntnis (1610) erklärt, daß der Herr Jesus »das Amt der weltlichen Regierung. . . nicht mit den Ämtern seiner Kirche verbun­den» hat. 1639 wurde in der Kolonie Rhode Islands als erstem Land der Welt echte R. garantiert. Vor allem —» Quäker und -» Bap­tisten setzten in der Verfassung der Verei­nigten Staaten Nordamerikas R. durch (1777). Die Ursprünge dieser Entwicklung liegen jedoch in den Kämpfen englischer Christen um religiöse Freiheit und im kon­tinentalen Täufertum (16. Jh.). Dessen Aus­rottung hatte auf unserem Kontinent zu­gleich diese biblische Erkenntnis erstickt. Daß hier R. vorwiegend philosophisch (Auf­klärung) und politisch (Französische Revo­lution) vertreten wurde, hat die Aufge­schlossenheit der Christen gegenüber R. er­schwert; sie gehört aber zur Befreiung durch das Evangelium. Darum können sich Chri­sten mit ihrer Verweigerung nicht abfinden, obwohl Gottes Gnade Menschen auch dort zur Entscheidung für ihn führen kann, wo die Gesellschaft die Freiheit dazu nicht ge­währt.

Lit.: M. S. Bates, Glaubensfreiheit, 1947 (grundle­gend z.T. überholt) -G. Westin, Die Baptisten und die Religionsfreiheit in »Die Kirchen der Welt», Band 2 »Die Baptisten», (hg. v. J. D. Hughey) - Die Erklärung über Religionsfreiheit des 2. Vatika­nums, Kleines Konzilskompendium, Herder-Bü­cherei 270, S. 65 5ff. (hg. v. Rahner/Vorgrimler) - Zeitschrift der Internationalen Vereinigung zur Verteidigung und Förderung der Religionsfreiheit, Bern - T. Lorenzen, Die theologische Basis der Re­ligionsfreiheit, Theologische Zeitschrift der Theo­logischen Fakultät der Universität Basel, Heft 4/1977

Thaut

Religionspädagogik



I. Die R. untersucht die Frage nach den In­halten und Methoden der Glaubensun­terweisung (GU) in der Kirche mit ihren Er- ziehungs- und Unterrichtsfeldern Kinder­gottesdienst, Konfirmandenunterricht, -» Jugendarbeit und Erwachsenenbildung so­wie in den privaten und staatlichen Bil­dungseinrichtungen ^-Kindergarten, Schule und Hochschule.

Ziel und Aufgabe aller ev. Unterweisung ist, die Lebensverbindung des (jungen) Men­sehen mit Jesus Christus herzustellen, d.h. die Befähigung, selbständig in Gebet, Schriftbetrachtung und Gemeinschaft der Gläubigen mit Jesus Christus zu leben und von daher alle Aufgaben des Lebens zu erfül­len (Mt 28,19f.). Dies ist ein Werk des Hl. -> Geistes, Erlösungswerk Jesu Christi selber. Der Erzieher ist dabei Werkzeug und Mitar­beiter Gottes.



n. Die Geschichte der GU als Religionsun­terricht (RU) in Kirche und Schule in Deutschland ist eng verbunden mit der Ent­wicklung des deutschen Bildungswesens und in Verbindung damit mit der Entwick­lung und Zusammenarbeit von -» Kirche und Staat in bezug auf Schule und RU. Wurde ursprünglich ausschließlich von der Kirche schulische Bildungsarbeit betrieben, so übernahm der Staat in wachsendem Maße die Bildung seiner Bürger selbst und baute ein eigenes Schulwesen auf. In diesem ge­schichtlichen Werdegang, der sich über 1 000 Jahre erstreckt, hat die GU als RU ih­ren Weg.

  1. DIE FRÜHE CHRISTENHEIT in NEUTESTAMENTLI- CHER und NACHNEUTESTAMENTLICHER ZEIT hat ihre Kinder im Familienverband und durch die Teilnahme an den Gemeindeversamm­lungen auf das Leben vorbereitet. Dabei ist zunächst das alttestamentliche Vorbild die Grundlage gewesen. Die Lehrer waren in neutestamentlicher Zeit vor allem Lehrer der Gemeinde.

  2. IN DER ZEIT DER ALTEN KIRCHE UND IM ->

Mittelalter erteilte die werdende Kirche Taufbewerbern Taufunterricht, während die GU sowie die Vorbereitung auf Beichte und Kommunion weiterhin dem Elternhaus Vor­behalten blieben. Die Unterweisung des Volkes geschah in der Sonn- und Feiertags­predigt, zu der die Kinder vom 7- Lebensjahr an mitgebracht wurden. Die Ausbreitung der christlichen Mission auf den west- und nordeuropäischen Raum ging Hand in Hand mit Klostcrgründungen. An den Klöstern be­standen für den kirchlichen Nachwuchs Schulen. Karl der Große (768-814) förderte die Einrichtung von Domschulen, Schulen bei Kirchen und in Gemeinden. Die Städte richteten Schulen für ihre Bürger ein (La­teinschulen), aus denen u.a. Geschäftsleute und Verwaltungsbeamte hervorgingen. Stadtschulen als Lese- und Schreibschulen und private Schulen für Lesen und Schreiben kamen hinzu. Vorrangig war es die Kirche, die Unterricht erteilte und die Aufsicht über die GU ausübte.

  1. DIE —► REFORMATION STELLTE DEN GEDANKEN DES -» PRIESTERTUMS ALLER GLÄUBIGEN NEU heraus. Martin Luthers Bibelübersetzung (—» Bibel), die durch die aufkommende Buch­druckerkunst rasche Verbreitung fand, und sein kleiner und großer Katechismus (1529) ermöglichten es, daß jeder selbst seinen Glaubensgrund in der Schrift suchen konnte und sollte. Daneben wurde die Unterwei­sung in den Häusern durch den Hausvater gefördert.

Luther forderte den Staat auf, christliche Schulen einzurichten, und trat für eine all­gemeine Schulpflicht und die Unterweisung des Volkes im christlichen Glauben ein. Umfassende Bildungspläne wurden aufge­stellt. Hauptziel der Bildung war die Erzie­hung von Christenmenschen und die Befä­higung zur Teilnahme am kirchlichen Le­ben. Die Inhalte des RU wurden der Kleine Katechismus, Choräle, Gottesdienst (Sa­kramente). Methode: Auswendiglernen. Kü­ster wurden beauftragt, unter der Aufsicht der Ortspfarrer die Kinder zu unterweisen. Es entstanden katholische und protestanti­sche (reformierte) Schulen je nach der Kon­fession des Gebietes, in dem sie sich befan­den.

4- Rationalismus und Pietismus. Der —> Pie­tismus führte zu einer Erweckung kirchli­chen Lebens. Sein Vorläufer J. A. Comenius (15 97 -1670) faßte das Ziel der -> Erziehung als Erziehung zu Frömmigkeit und Sittlich­keit. Er nahm Bibelsprüche und biblische Geschichten in den Lehrplan auf (erstes Re­ligionsbuch als bebilderte Schulauswahlbi­bel). Der RU wurde Lehrfach. Ph. J. Spener (1630-1705) und A. H. Francke (1663-1727) belebten neu den Katechismusunterricht, verstärkten den kirchlichen Unterricht (Konfirmandenunterricht) und erweiterten die Methodik durch das Gespräch und Ver­stehen, die neben das Auswendiglernen tra­ten. Die Hauptaufgabe der Schulbildung sa­hen sie in der Anleitung zum Lob Gottes, zur Frömmigkeit und zur Unterordnung des ei­genen Willens unter den Willen Gottes. Kir­chengeschichtlicher Unterricht und die Er­klärung der Sonntagspredigt traten zu den Inhalten des Lehrplans hinzu.

Die —> Aufklärung brachte den ersten großen Angriff auf die Christlichkeit des RU. Aber

der kirchliche Einfluß war stark genug, den Angriff abzuwehren. Der RU blieb Lehrfach der Schulen, allerdings unter zunehmender Aufsicht des Staates.

5. IN DER ZEIT DER WEIMARER REPUBLIK (1918-1933) wird die kirchliche Schulauf­sicht abgeschafft, die Freiheit des Lehrers zur Erteilung oder Nichterteilung von RU, sowie die Abmeldemöglichkeit für Schüler vom RU werden gesetzlich verankert. Es taucht zum erstenmal die Frage nach dem Ersatzunterricht auf. Man spricht von Ethik oder Lebenskunde. Die Inhalte des RU blei­ben erhalten, Schulanfangs- und Schlußan­dachten und die Unterrichtung über gottes­dienstliche Bräuche treten hinzu. Die Me­thoden des Auswendiglernens und des Un­terrichtsgesprächs werden ergänzt durch die arbeitsunterrichtlichen Verfahren (O. Eber­hard).

IIL Der RU heute

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1949) begründet den heutigen Rechtsstand des RU an Schulen, indem es die gesetzlichen Bestimmungen der Weima­rer Verfassung (1919) aufnimmt und weiter­führt: Artikel 7 GG formuliert: »(1) Das ge­samte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am RU in den öffentlichen Schulen zu bestimmen. (3) Der RU ist in den öffentli­chen Schulen mit Ausnahme der bekennt­nisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichts­rechts wird der RU in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaf­ten erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, RU zu erteilen«. Die Länderverfassungen nach 1945 nehmen diese Grundsätze auf und behandeln die Frage des Ersatzunterrichts in je eigener Weise. Die Kirchen behalten das Recht, bei der Aufstellung der Lehrpläne und Beurtei­lung der Lehrbücher mitzuwirken und den Unterricht zu sehen. Die Bevollmächtigung der Lehrer zur Erteilung von RU handhaben die Kirchen der einzelnen Länder verschie­den.

In der inneren Entwicklung des RU seit 194 5 bis zur gegenwärtigen Lage heben sich drei Phasen ab:


  1. Phase: 1945 - etwa i960.

In dieser Phase ist der in der Lehrerbildung tätige Theologe Helmuth Kittel mit seinem religionspädagogischen Ansatz Repräsen­tant. Kittel arbeitete aus, was vor 1933 von

  1. Bohne (Das Wort Gottes und der Unter­richt, 1929) als Ertrag der theologischen Neubesinnung nach dem 1. Weltkrieg in die R. eingebracht und von M. Rang (Handbuch des Biblischen Unterrichts, 1934) sowie O. Hammelsbeck (Der kirchliche Unterricht, 1947) weitergeführt worden war. In seiner programmatischen These formuliert er, was RU seinem Wesen nach ist: »Evangelische Unterweisung (EU) heißt die neue uns ge­stellte Aufgabe - nie wieder RU!«* Und: »EU ist Unterweisung im rechten Umgang mit dem Evangelium«. (Kittel, Vom RU zur EU 1947).

  1. Phase etwa 1960-1970

Die zweite Phase leitet den gegenwärtig noch laufenden Prozeß der Veränderung in R. und RU ein: Von seiten der Theologie drangen die Erkenntnisse der historisch-kri­tischen Forschung in R. und RU ein. Dazu kam Martin Stallmanns These (in: Christen­tum und Schule, 1958), daß der RU losgelöst von der Kirche zu sehen sei. Nur vom Bil­dungsauftrag der Schule, der das Christliche nicht ausschließen darf, ist der RU zu recht- fertigen (Stallmann, Otto, Th. Wilhelm). Damit war eine Diskussion um Begründung des RU und seiner Inhalte und Methoden in Gang gekommen, die bis heute anhält.

  1. Phase ab 1970

Eine neue Theorie der Bildung und des Lehr­plans, die sog. Curriculum-Theorie, mar­kiert den Beginn der dritten Phase. Die Ent­wicklung des Lehrplans vom stofforientier­ten zum lernzielorientierten Plan führte beim RU dazu, daß Ausgangspunkt der Un­terrichtsthemen die Schülerfrage, das indi­viduelle und gesellschaftliche Problem des Schülers ist (thematischer oder problem­orientierter RU). Eine Fülle von neuen Grundlegungsversuchen aus schulischem Bildungszusammenhang und von den ge­sellschaftlichen Aufgaben her schlug sich in einer Flut von neuen Lehrbüchern, Unter­richtsmodellen und neuen Lehrplänen oder Rahmenrichtlinien nieder. Dabei hat sich die Anbindung biblisch-geistlicher Aussa­gen an schüler- und lebensbestimmte Fragen bisher als sehr schwierig, oft sogar als ausge­schlossen erwiesen, so daß der RU heute sein ureigenstes Thema, das Thema des christlichen Glaubens, wieder suchen muß.

Biblische Texte treten zumeist funktional, d.h. als Mittel (Medien) zur Erreichung be­stimmter, vorgegebener Lernziele auf. Hier setzen Versuche ein, in facheigenen Lehr­gängen kirchengeschichtliche und biblische Inhalte zu vermitteln, die sich in ihrer Ei­genart nicht allgemein schulisch gesetzten Themen unterordnen lassen.

Ergebnis: Die GU ruhte ursprünglich aus­schließlich im Schoß der —» Familie und der —> Gemeinde Jesu, wurde während der Zeit des Zusammengehens von Kirche und Staat (die bis heute anhält) durch kirchliche und staatliche Bildungs- und Erziehungseinrich­tungen mit übernommen, wobei die fami­liäre und gemeindliche GU durchgehend er­halten blieb, und sie scheint heute bei der Abspaltung des staatlichen und weithin auch des kirchlichen RU von der GU wieder in den Schoß der Familie und der Gemeinde Jesu zurückgenommen zu werden.

Lit.: K. Fror, Grundriß der Religionspädagogik, 1975 - Geserich/Velten, Evangelium und Unter­richt, 1975 - K. Knoke, Wuppertaler Jugendbibel, Bd. 1-3, ABCteam, Sonderreihe »Werkbücher»

Knoke

Rendtorff, Heinrich, *9.4.1888 Wester­land, 118.4.1960 Kiel. 1919 Pastor in Ham- warde/Worth, wo er durch Gerhard Füllkrug mit der -» Volksmission in Berührung kam und 1921 selbst Volksmissionar wurde. 1924 Direktor des Predigerseminars Preetz, 1926







  1. Prof, für Praktische Theologie in Kiel, 1930 Landesbischof der Ev.-luth. Kirche in Mecklenburg-Schwerin und Honorarprof. in Rostock. Im —» Kirchenkampf zum Rück­tritt gezwungen, übernahm R. 1933 ein Ge­meindepfarramt in Stettin-Braunsfelde und wurde einer der Führer der Bekennenden Kirche in Pommern. 1945 erneute Berufung zum Prof, für Prakt. Theologie in Kiel, 1956 emeritiert. Seit 1946 Vorsitzender der Ar­beitsgemeinschaft für Volksmission, der er seit ihrer Gründung 1926 angehört hatte und deren Leitung er bis zu seinem Tode beibe­hielt. Bekannt geworden ist R. vor allem durch die —» Bibelwochenarbeit, die er 1938 als volksmissionarischen Dienst mit Hel­mut Kern und Friedrich —» Hauss begann, und durch seine praktische Bibelauslegung auf den Kirchentagen. Als akademischer Lehrer hat R. das Anliegen der —> Evangelisa­tion in der Theologie energisch vertreten und dabei missionarische Verkündigung mit gesunder biblischer Lehre verbunden.

Lit.: Bibliographie in: Sammlung und Sendung, Festschrift zum 70. Geburtstag, 1958 - Gedächt­nisband: Arbeiter in Gottes Ernte - H. Rendtorff (hg. v. P. Toaspern), 1963

Ulrich


Rettungshäuser Wiehern

Revolution, Theologie der



  1. Der Begriff der Revolution (R.) meinte ursprünglich den gesetzmäßigen Umlauf der Gestirne um die Sonne. Er hat dann die Be­deutung einer tiefgreifenden Umwälzung bestehender Verhältnisse angenommen, meint also mehr als Putsch oder Staats­streich, bloße Revolte oder Palastrevolution. So ist es sinnvoll, von einer geistigen (z.B. —> Reformation) oder auch von einer naturwis­senschaftlich-technischen »R.« in der Neu­zeit zu sprechen. Der politisch-soziale Be­griff der R. bezeichnet im Bereich des Rech­tes und des Staates, der Wirtschafts- und Ge­sellschaftsordnung einen geschichtlich be­deutsamen Bruch mit der Tradition und Vergangenheit. Während Jahrtausende lang R.n zwar stattfanden, aber nicht geplant wurden, sind sie, besonders im Einflußge­biet marxistischen Denkens, in den Bereich des langfristig Plan- und Machbaren gerückt.

II. Durch die ökumenische Konferenz für Kirche und Gesellschaft (im Juli 1966 in Genf) ist das Thema einer Theologie der r. stark in den Vordergrund getreten. Ein

Hauptgrund dafür war die intensive theolo­gische Beschäftigung mit dem Marxis­mus, der durch die Philosophie von Ernst Bloch neue Akzente bekommen hatte. Große Beachtung fand der Beitrag des Ame­rikaners Richard Shaull, der fahre seines Le­bens in Südamerika gelebt hatte und dort Zeuge einer revolutionären Situation ge­worden ist.



Zum Verständnis des Anliegens von R. Shaull in jenen Jahren ist wichtig a) das Er­lebnis der Krisen und Spannungen, des tiefen Elends und des Leidens der land- und gro­ßenteils arbeitslosen Massen in den latein­amerikanischen Ländern, b) die Anlehnung an gewisse neomarxistische Ideen, beson­ders bei Herbert Marcuse, c) ein revolutionä­res Gottesbild: »Der Gott, der alte Struktu­ren niederreißt, um die Bedingungen für eine menschlichere Existenz zu schaffen, ist selbst mitten im Kampf... In diesem Kon­text ist der Christ aufgerufen, sich in der Re­volution, wie sie sich entwickelt, einzuset­zen. Nur in ihrem Zentrum können wir be­obachten, was Gott tut...» (Shaull), d) die Empfehlung der Strategie des Guerillakrie­ges, d.h. der Aktion kleiner festgeschlosse­ner und beweglicher Gruppen, die unerwar­tet hier und dort Schlüsselpositionen und Schlüsselinstitutionen in der Gesellschaft unter Druck setzen, um sie schrittweise zu Gesellschaftsänderungen zu zwingen, e) der Appell an die Christen, durch ihre Gegen­wart und Teilnahme die Humanität des re­volutionären Prozesses zu erkämpfen. - Au­ßer R. Shaull haben sich auch andere Theo­logen, z.T. mit unterschiedlichen Akzentu­ierungen, zur Theologie der R. bekannt, so neben dem russischen Erzpriester Vitalij Bo- rovoj die Deutschen H. D. Wendland und H. Gollwitzer.

  1. Würdigung

i) Eine Theologie der R. ist abzulehnen, so­weit sie von einem unbiblischen Verständ­nis des Wesens und Handelns Gottes aus­geht. Der -» Gott der Bibel handelt plötz- lich-verändernd in —* Heil und —» Gericht, aber auch stetig im Erhalten und Segnen. Das biblische Gottesbild läßt sich nicht auf einen einzigen Nenner bringen. Die Behaup­tung, daß sich Gott - ständig—im Herzen der Revolution offenbart, ist nicht vereinbar mit dem Bekenntnis zu Gottes abschließender Offenbarung in —* Jesus Christus, sie ist letztlich »natürliche Theologie« (—» Gott).

  1. Eine Theologie der R. ist abzulehnen, wenn sie das Kommen des —» Reiches Gottes in eins setzt oder verbindet mit dem Verlauf der —> Geschichte bzw. mit unseren Bemü­hungen zur Vermenschlichung gesellschaft­licher Zustände. Die Unterscheidung zwi­schen Kirchen und Welt, Reich Gottes und sozialem Engagement der Christen ist un- aufgebbar (vgl. Luthers —> Zwei-Reiche-Leh- re).

  2. Das Problem von Gewaltanwendung und Gewaltlosigkeit ist keineswegs ein »Scheinproblem« (J. Moltmann). Die An­wendung revolutionärer Gewalt läßt sich christlich nicht durch die humanen Ziele der R. legitimieren. Christen können weder zum Einsatz revolutionärer Gewalt aufru- fen, noch mit Gruppen Zusammenarbeiten, die solche Gewalt praktizieren. Dies gilt nicht nur deshalb, weil die Folgen gewalt­samen Vorgehens immer wieder unabsehbar sind und der Weg der Gewalt eine Kettenre­aktion von Gegengewalt zu provozieren pflegt (M. L. —» King). Es würde auch gelten, wenn dies so nicht der Fall wäre. Auch muß darauf hingewiesen werden (was hier nicht im einzelnen begründet werden kann), daß weder innerstaatlicher Einsatz von Gewalt zur Wahrung des Rechtes noch das einge­schränkte Ja zum —» Kriegsdienst der Chri­sten, nicht einmal eine Erfahrung wie die der Mitarbeit D. Bonhoeffers an der Vorberei­tung des Attentats auf A. Hitler (20.7.44) in Richtung auf die Anwendung revolutionärer Gewalt verallgemeinert werden können. Ein politisch-soziales Handeln aus dem Glauben an Jesus Christus geht von anderen Voraus­setzungen aus, benutzt weithin andere Me­thoden und verfolgt auch nur teilweise die­selben Ziele wie Gruppen, die nicht mit Gott rechnen (vgl. auch Punkt 4 und Lit. Bockmühl).

  1. Noch immer nicht befriedigend beant­wortet ist die Herausforderung, die der Mar­xismus für die Christenheit darstellt und auf welche die Theologie der R. nur eine mögli­che Antwort geben kann. Es geht um das Problem: welchen Beitrag leisten die Chri­sten aus ihrem geistlichen Potential heraus zur notwendigen Humanisierung der Ge­sellschaft? Denn von Gott zugelassene ge­sellschaftliche Zustände sind nicht gleich­zusetzen mit gottgewollten! Hier ist nach der Lebensqualität der christlichen —* Ge­

meinde gefragt. U.a. muß, neben der übli­chen Forderung nach Proklamationen und Aktionen der Kirchen und Christen folgen­des bedacht werden: a) An welchen Stellen der Gemeinde tauchen die großen gesell­schaftlichen Probleme, möglicherweise un­ter anderen Etiketten, wieder auf? Wie gehen Christen mit ihnen um? Finden sich im ei­genen Bereich Lösungen, die lebensmäßig erprobt sind? b) Welche Opfer verlangt das Mitleiden am Leid der Gesellschaft von den Gläubigen? c) An welchen Stellen ist eine Zusammenarbeit mit Nichtchristen zur Lö­sung gesellschaftlicher Nöte möglich? Wo ist sie uns untersagt, weil eine Überein­stimmung hinsichtlich der Ziele und Me­thoden (!) der Veränderungen sich nicht er­reichen läßt? d) Wie groß ist unser Vertrauen auf Gottes helfendes Eingreifen, wenn wir für Menschen und Gruppen beten? Welche Bedeutung hat eine an Mk 11,22-24 orien­tierte Fürbitte als politische Diakonie?

Die Alternative zur Theologie der R. kann nur in einer schriftgemäßen Theologie christlich-gesellschaftlichen Engagements einerseits, einer gesellschaftsbezogenen geistlichen Lebenspraxis andererseits beste­hen.

Lit.: T. Rendtorff/H. Eduard Tödt, Theologie der R., Analysen und Materialien, 1968 - E. Feil/R. Weth (Hg.), Diskussion zur -Theologie der R.<-, 1969 - K. Bockmühl, Herausforderungen des Marxismus, 1977

Kopfermann



Richter, Ludwig, *28.9.1803 Dresden, 119.6.1884 Dresden; romantischer Maler und Zeichner aus katholischer Familie, doch ohne konfessionelle Bindung. Mit 17 Jahren begleitet er einen russischen Fürsten als Zeichner auf einer Reise durch Frankreich und Italien. Ein Mäzen schenkt ihm einen 3jährigen Studienaufenthalt in Rom. In der Silvesternacht 1824/25 erfährt R. hier seine Bekehrung durch Vermittlung seines balti­schen Freundes, des Malers von Maydell. »Ich habe Gott, ich habe meinen Heiland ge­funden,- nun ist alles gut, nun ist mir ewig wohl«. R. wurde bekannt durch seine stim­mungsvollen Holzschnitte, war ein treuer Bibelleser und verkehrte im Alter in Bad Boll bei —» Blumhardt.

Lit.: Autobiographie: Lebenserinnerungen eines deutschen Malers, 1885 (oft neu verlegt)

Brandenburg




Fritz Rienecker




Rienecker, Fritz, *27.5.1897 Streckau (Sachsen), 115-8.1964 Neumünster. Stu­dium der Theologie und Pädagogik an den Universitäten Berlin, Kiel, Hamburg. 1924-41 theologischer Mitarbeiter des Ver­lages Ihloff, Neumünster. Bis 1946 Pfarramt in Geesthacht, 1947-49 Dozent an der Evangelischen Akademie in Braunschweig. 1949 Berufung ins Lehramt am Predigerse­minar St. -> Chrischona, Basel, für NT und systematische Theologie. 1958-62 Leiter des —» Altpietistischen Gemeinschaftsver­bandes in Württemberg. Das theologische Schaffen R.s war durchdrungen von der Ehr­furcht vor Gottes Wort und dem Staunen über Gottes Größe und Liebe. Als Schrift­steller wurde er in weiten Kreisen bekannt durch seine Bibelkommentare, den »Sprach­lichen Schlüssel« zum griechischen NT und das Lexikon zur Bibel.

Aeschlimann



Riethmüller, Otto, *26. 2. 1889 Bad Can- statt, f 19.11.193 8 Berlin,- ev. Pfarrer, Jugend­führer, Dichter. R. studierte in Tübingen bei A. —> Schiatter Theologie. Nach kürzeren Diensten in schwäbischen Gemeinden baute er von 1918 bis 1928 in der Industrie­stadt Eßlingen eine Vorstadtgemeinde auf. Danach leitete er als Vorsteher des Burck- hardthauses in Berlin den Ev. Reichsverband weiblicher Jugend. Schon durch das häusli­che Erbe, - sein Vater gehörte zur —» Hahn- schen Gemeinschaft — stand R. in der Tradi- tion der »schwäbischen Väter», unter denen er besonders Friedrich Christoph Oetinger (1702-1782) schätzte. Reich begabt, schenkte R. der ev. —»Jugendarbeit viele Im­pulse zur Ordnung des geistlichen Lebens (-» Bibellese, Jahreslosung, Jahresrüste, Mo­natsspruch und -lied, Sprechchor-Feiern). Mit der Herausgabe der Jugendgesangbücher »Ein neues Lied«« »Der helle Ton« 1932 hat er wesentlichen Anteil an der Wiedergewin­nung alter Lieder, teilweise durch dichteri­sche Neugestaltung (z.B. »Der Morgenstern ist aufgedrungen««, »Sonne der Gerechtig­keit««). Von den eigenen Liedern haben sich »Herr, wir stehen Hand in Hand« und »Nun gib uns Pilgern aus der Quelle« schon in der Zeit des —» Kirchenkampfes bewährt. Als Vertreter der ev. Jugendverbände in der Reichsjugendkammer half er die Krise ent­täuschter Hoffnungen anläßlich der Einglie­derung in die Hitlerjugend 1933 zu bewälti­gen. Innere Zucht und Kraft der Konzentra­tion gaben die Basis bei der Neuorientierung der zuvor vereinsmäßig gestalteten Jugend­arbeit zur Sammlung der Jugend unter Got­tes Wort. Von ihm stammt der Grundsatz: »Die wichtigste Veranstaltung im Leben der ev. Jugendschar ist der Hauptgottesdienst der Gemeinde.«

Lit.: E. Lauxmann, O.R. Sein Leben und sein Wir- ken- «95 9 Balders



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