Landtag von NÖ, VIII. Gesetzgebungsperiode



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Für die spitalerhaltenden Gemeinden - auch das darf ich noch feststellen – kommt noch die Tatsache hinzu, daß der Bund ein schlechter Zahler ist. Die Gemeinden müssen vorschußweise die Beträge des Bundes übernehmen; als belastend kommt noch dazu, daß der Betriebs- und Errichtungsaufwand ebenfalls eine große Belastung für die spitalerhaltenden Gemeinden darstellt. Ich pflichte also dem Kollegen Czidlik bei, wenn er sagt, daß sich die Hoffnungen der Gemeinden auf dein Finanzausgleich in dieser Frage zerschlagen haben, ja daß sogar eine weitere wesentliche Verschärfung der finanziellen Lage eingetreten ist. Ich glaube aber, daß wir trotzdem die Erklärung des Herrn Finanzministers und der Frau Sozialminister anerkennen müssen, daß sie willens sind, ehebaldigst dieses Problem auf legistischem Wege einer Bereinigung zuzuführen.

Ich glaube, daß auch der NÖKAS, als berechtigter Sprecher der Gemeinden, der heute schon angeführt wurde, berechtigt ein sehr umfangreiches Programm der Niederösterreichischen Landesregierung vorgelegt hat. Ich darf feststellen, daß auch die Niederösterreichische Landesregierung bereits am 6. Dezember 1966 dieser Resolution das NIÖKAS Rechnung getragen hat, weil sie in einer sehr umfangreichen Resolution an die Bundesregierung herangetreten ist und neben den sachlichen Festsbellungen in dieser Resolution auch, was mir sehr zweckmäßig erscheint, die wirkliche Gefahr, die für die gesamte Bevölkerung zum Tragen kommt, eingebaut hat, indem sie sagt, die Entwicklung müsse zwangsläufig zu einer ernstlichen Gefährdung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung und somit auch zur Verschlechterung der Volksgesundheit führen. Ich glaube, daß gerade darin ein echtes Problem liegt, da mit der Sanierung der Krankenanstalten ja letzten Endes auch die Sicherheit der Volksgesundheit verbunden ist.

Die Niederösterreichische Landesregierung hat in dieser Resolution an die Bundesregierung sehr dezidiert gefordert, daß ehebaldigst darüber gesprochen werden muß und daß sie erwartet, daß sie rechtzeitig über das Ergebnis informiert wird. Ich darf darauf hinweisen, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß besonders in den vergangenen 3 Jahren hier in diesem Hause von verschiedenen Abgeordneten - ich darf mich bescheidenermaßen zu ihnen zählen – eine Reihe von sehr brauchbaren Vorschlägen gemacht wunde. Ich erinnere an die Vorschläge des Kollegen Wiesmayer vom Vorjahr und an meine Vorschläge vor 2 Jahren und im letzten Jahr. Ich glaube, daß darin eine ganze Reihe von Ansatzpunkten für wirkliche Besserungen liegen. Ich darf noch einmal feststellen, daß gerade meine Fraktion wiederholt vorgeschlagen hat, daß im Gegensatz zu der derzeitigen Rechtslage die Beziehungen zwischen Krankenversicherungsträger und Rechtsträger der Krankenanstalten nicht durch privatrechtliche Verträge geregelt werden dürfen. Gesundheitspflege, das haben beide Fraktionen wiederholt festgestellt, ist ein Anliegen der gesamten Öffentlichkeit. Es mußte einem Rechtsträger der Krankenanstalten durch Änderung des Bundes-Krankenanstaltengesetzes und des allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes die Möglichkeit eingeräumt werden, den Trägern der Krankenversicherung, von welchen mehr als 80 Prozent der Erkrankten eingewiesen werden, die ihnen erwachsenden Kosten zur Gänze im Wege einer echten Gebühr vorzuschreiben. Die Landesregierung ist des weiteren dazu verpflichtet, - auch das halben wir wiederholt festgestellt -, nur kostendeckende Pflegegebührensätze im Verordnungswege festzulegen. Ich verweise auf meine Anregung beim letzten Budget über die Bildung eines Gemeindeverbandes. Ich darf offen feststellen, daß Herr Landesrat Rösch diese Frage aufgegriffen und auch im Sommer schon erklärt hat, daß er darin neben vielen anderen. auch einen echten Weg sieht, zur Gesundung der Krankenanstalten Niederösterreichs beizutragen. Ich glaube, wenn diese Vorlage den Landtag beschäftigen wird, daß dies sicherlich ein kleiner Beitrag zu einer Lösung sein wird. Ich darf also auch hier feststellen - ich glaube irgendwo sind darüber Unklarheiten gewesen -, daß Herr Landesrat Rösch die Meinung vertreten hat, daß, bevor eine solche Vorlage der Regierung und dann dem Landtag zugeleitet werden sollte, er es für zweckmäßig hält, wenn die beiden Fraktionen darüber sprechen. Ich finde einen solchen Weg auch gangbar und möchte bitten, daß die beiden Fraktionen nach Weihnachten baldigst zu einem solchen Gespräch übler die einzelnen Klubs eingeladen werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin heuer nicht in der Lage, einen weiteren Vorschlag zu machen, weil ich glaube, daß man zunächst, nachdem alle Interessierten - der Finanzminister, der Landes-Finanzreferent und auch die Krankenversicherungsträger - ihre Bereitschaft bekundet haben, auf diesem Gebiete etwas zu tun, und ernstlich den Willen vertreten, diese prekäre Frage zu lösen, daß man die vorhandenen Ideen und Vorschläge in einem zu lösen versuchten sollte. Man soll sie auf ihre Brauchbarkeit prüfen. Aus diesen gemeinsamen Gesprächen können dann die letzten offenen Punkte und Fragen noch zur Diskussion gebracht werden, um diese leidige Misere für immer aus der Welt zu schaffen. Ich möchte daher abschließend bitten, daß man sich ehebaldigst - und ich bin da mit Kollegen Cydlik einer Meinung – mit dieser wirklich ernsten Frage beschäftigt.

Nun gestatten Sie mir, daß ich noch kurz zu einem anderen Problem Stellung nehme. Es wurde bereits wiederholt im Zuge dieser Budgetdebatte der Gendarmerie, den Feuerwehren und anderen Institutionen für ihren Einsatz gedankt. Ich möchte hier noch eine solche Einrichtung erwähnen und glaube, daß auch diese von uns Dank und Anerkennung erwarten darf. Es ist dies der Landesverband vom Roten Kreuz. Dieser Landesverband, der vielfach auf Freiwilligkeit auf gebaut ist, befindet sich in einer nicht sehr glücklichen Lage. Die freiwillige Mitarbeit im Rettungs- und Katastrophendienst wird eine immer prekärere Angelegenheit, weil es leider noch nicht möglich war, in dieser Frage bei Katastrophenfällen usw. irgendwie gesetzlich auf ein Personal zurückgreifen zu können, um wertvolles Volksgut zu retten. Ich glaube, gerade das Jahr 1966 hat bewiesen, daß wir scheinbar jährlich von Katastrophen verfolgt werden, nicht nur im Inlande, sondern auch im Ausland. Es ist daher auch im abgelaufenen Jahr vom Landesverband Niederösterreich der Rettungs- und Katastrophendienst weiter ausgebaut worden. Das Herzstück einer solchen Organisation ist aber immer die entsprechende Nachrichtenverbindung. Es ist im abgelaufenen Jahr wieder gelungen, Geld zum Ankauf von Funksprechgeräten aufzutreiben, um in dieser Richtung weiter auszubauen.

Ich darf hier auch der Gendarmerie herzlich danke sagen, weil es durch die langjährige gute Zusammenarbeit zwischen Rotem Kreuz und Gendarmerie möglich war - das Ministerium hat sich hier eingeschaltet -, daß die von der Gendarmerie nicht mehr benötigten Funkgeräte zu einem erschwinglichen Preis dem Roten Kreuz zur Verfügung gestellt wurden. Ich darf in dem Zusammenhang auch der Post Dank sagen, weil sie in entgegenkommender Weise die entsprechenden Frequenzen zur Verfügung gestellt hat, die früher von der Gendarmerie benützt wurden. Im kommenden Jahr werden wieder 50 Fahrzeuge mit Funk ausgerüstet, und es ist geplant, weitere 10 Fixstationen zu errichten.

Erhöhte Anforderungen im Rettungsdienst bringen auch immer wieder erhöhte Anforderungen an alle jene, die diesen Rettungsdienst mit Leben versehen sollen, und das sind die vielen Helfer und Helferinnen. Es wurde daher auch im abgelaufenen Jahr die Schulung der hauptberuflichen Sanitätsgehilfen fortgesetzt. Es gibt heute nur mehr ganz wenige, die nicht die notwendige Prüfung abgelegt haben.

Einen Wunsch der NÖ. Sanitätsdirektion hat das Rote Kreuz aufgegriffen, nämlich den immer größer werdenden Mangel an Desinfektoren in den einzelnen Bezirken dadurch zu verringern, daß es sich auch für diese Frage zur Verfügung gestellt bat. Ich darf mit Freude feststellen, daß es im abgelaufenen Jahre innerhalb des Roten Kreuzes gelungen ist, einen kleinen Kreis von geschulten Desinfektoren der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Ich darf auch feststellen, daß der Wasserrettungsdienst ausgebaut wurde und 30 Angehörige dies Roten Kreuzes den Lehrgang besucht haben und auch das Schiffsführerpatent erworben haben, was gerade beim Einsatz im Hochwasser von großer Bedeutung ist. Nun einige Zahlen: Die Einsatzwagen des Roten Kreuzes sind im abgelaufenen Jahr insgesamt 4,726.741 km gefahren. Ausfahrten des Rettungs- und Krankentransportdienstes waren insgesamt 128.945, Hilfeleistungen mit Rettungswagen und Rettungsstellenwagen 141.540; davon bei Krankheit 115.864, bei sonstigen Anlässen 25.677. Die Anzahl der vom Roten Kreuz im angelaufenen Jahr betreuten Personen betrug 147.382.

Für diese Leistungen sind in Niederösterreich 58 Bezirksstellen, 1402 Ortsstellen und 5541 Helfer bzw. 1493 Helferinnen zur Verfügung gestanden, ferner standen 222 zum Teil mit Funk ausgerüstete Sanitätswagen und 14 Katastrophenfahrzeuge im Einsatz. 95.772 Mitglieder in Niederösterreich unterstützen durch ihren Mitgliedsbeitrag die Finanzierung und damit die Aufgaben des Roten Kreuzes. Diesen unterstützenden und zahlenden Mitglidern darf ich herzlichen Dank sagen. Ich darf aber besonders die Tätigkeit des weiblichen Hilfsdienstes herausgreifen, der sehr umfangreich ist. Er bezieht sich nicht nur darauf, im Rettungswagen als Begleitpersonen mitzufahren. Sehr viele Stunden wenden im Hilfsdienst bei der Krankenpflege, im Sozialdienst, bei Katastrophenfällen, bei verschiedenen Veranstaltungen usw. geopfert. Das Rote Kreuz hat nach einer groben Statistik im vergangenen Jahr 100.000 freiwillige Einsatzstunden der Frauen errechnet. Ich glaube daher, daß wir unseren Frauen, die neben ihrer vielen Arbeit, seien sie nun im Beruf oder im Haushalt tätig, diese zusätzliche Sozialleistung erbracht haben, herzlich danken müssen.

Daß das Rote Kreuz bei den Katastrophenfällen im Lande selbst im Einsatz gestanden ist, ist nichts Besonderes. Ich darf nur darauf verweisen, daß das Niederösterreichische Rote Kreuz über unser Land hinaus in Osttirol geholfen hat und daß auch einige Wagen in Italien waren, unter anderem der Trinkwasseraufbereitungswagen, der es zum Beispiel in Florenz em6glicht hat, daß der Betrieb in einem Spital aufrechterhalten werden konnte. Ich darf aber tauch darauf verweisen, daß beim Einsatz in Venedig der Landesverband des Roten Kreuzes die Verpflegung und Betreuung der von Österreich eingesetzten Feuerwehrmänner übernommen hat. Ich darf daher allen diesen Frauen und Männern, auch der Führung des Roten Kreuzes, namens des Landtages für diese Tätigkeit aufrichtigen und herzlichen Dank sagen. (Beifall im ganzen Hause.)

In diesem Zusammenhang darf ich aber auch auf das Jugendrotkreuz nicht vergessen. Ich darf sagen, daß in Niederösterreich 94 Prozent aller Schulen im Jugendrotkreuz verankert sind und 160.699 Schüler und 5700 Lehrpersonen in diesem Jugendrotkreuz mitarbeiten. In 51 Kursen haben insgesamt 874 Madchen den Erste-Hilfe-Kurs absolviert. Das zeigt, daß unsere Jugend begeisterungsfähig ist. Ich verweise darauf, daß eine Reihe von Katastrophensäckchen gefallt wunde, die in den Katastrophengebieten vom Jugendrotkreuz übergeben wurden; ich verweise ferner auf die Mitwirkung bei Muttertagsfeiern, Weihnachtsfeiern, auf das Adventsingen, auf die Gräberbetreuung, auf die Betreuung alter Leute, die Wildbetreuung usw. immer wieder hat sich unsere Jugend in den Dienst der guten Sache gestellt und bei solchen Anlässen Spenden gesammelt, die sie dann wieder freiwillig dem Roten Kreuz zur Verfügung gestellt hat. Wenn ich abschließend noch die Pfingstsammlung erwähnen darf, die jährlich von den Mitgliedern des Jugendrotkreuzes durchgeführt wird, so glaube ich sagen zu können, daß unsere niederösterreichische Jugend im Dienst der Nächstenliebe auch im vergangenen Jahr ihre Pflicht erfüllt hat. Ich darf daher abschließend auch unseren jungen Freunden unter Führung des Herrn Landesschulinspektors Dr. Gartner den Dank des Landtages öffentlich aussprechen. (Beifall im ganzen Haus.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. G r a f.
Abg. GRAF: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Zeit, ob wir es wahrhaben wollen oder nicht, verlangt zweifellos den Zug zu größeren Gemeinschaften. Als Folge davon gibt es die Bildung von Zentren der Verwaltung, der Wirtschaft, der Kultur. Diese Bestrebungen mögen zum Teil auch eine Aufgabe der Raumplanung sein. Auf Grund von Erfahrungen, zum Beispiel in kommunaler Hinsicht, legt man Gemeinden zusammen und schafft größere Gemeinden. schulorganisatorische Bestrebungen und nicht zuletzt der Lehrermangel waren Ursache der Schaffung

eines Reorganisationsplanes für das niederösterreichische Volksschulwesen. Man hört, daß sich auch die kirchlichen Behörden in manchen Gebieten den Kopf zerbrechen, weil sie die Pfarren nicht mehr besetzen können. In logischer Folge dieser Zusammenhänge mußte - und das war zu erwarten – auch die ärztliche Betreuung der Bevölkerung, insbesondere der Landbevölkerung, als Problem an uns herantreten. Kollege Czidlik hat dieses Problem kurz berührt. Gestatten Sie mir, daß ich weitere Gedanken hiezu bringe.



Der Ärztekammertag vom Juli 1966 in Gmunden bat sich bereits mit diesem Problem befaßt. Er hat allse Sorgen und Wünsche in einem Memorandum zusammengefaßt und ist damit an die Öffentlichkeit herangetr0eten. Ich glaube, auch alle Abgeordneten haben ein solches Memorandum bekommen.

Selbstverständlich hat sich auch die Presse - ich meine die Zeitungen im allgemeinen - mit dieser Angelegenheit befaßt. Wir wissen alle, daß sich vor mehreren Wochen die Zeitungen sehr viel damit beschäftigten. Sie haben auf manche Gebiete hingewiesen, die kaum mehr von Ärzten betreut werden können, weil eben keine vorhanden sind. Ein sehr anschauliches Bild gab uns vor mehreren Wochen eine Befragungsaktion des Österreichischen Fernsehens. Wer diese mitverfolgt hat, konnte tatsächlich die Schwierigkeiten des ärztlichen Dienstes, der ärztlichen Versorgung und der ärztlichen Betreuung in vielen Landgebieten erkennen Wir konnten den Landarzt bei seiner Tätigkeit im Fernsehen beobachten, wir konnten aus diesem Interview entnehmen - Sie wissen es ja auch aus der Praxis -, daß der Landarzt wirklich Tag und Nacht zur Verfügung stehen muß. Er muß in die entlegensten bergigen Täler wandern, wenn jemand erkrankt ist, es wird nicht gefragt, ob das Wetter schön oder schlecht ist, ob es regnet oder schneit - er nimmt den Weg zu seinen Patienten. Wir konnten aus diesem Interview erfahren, daß es auch viele dienstliche Sorgen dieser Landärzte gibt. Eine große Sorge, die immer größer wird, ist die Vertretungspflicht für den Landarzt, da er verpflichtet ist, für eine Vertretung zu sorgen, wenn er mehr als 6 Stunden abwesend ist. Wir konnten hören, daß der Arzt, der wohl für die ärztliche Betreuung der Bevölkerung la ist, selbst keiner Krankenkasse angehört. Auch die Pensionsverhältnisse sind nicht zur Zufriedenheit der Ärzte gelöst, denn sie beziehen, wenn sie das Pensionsalter erreichen und keine Gemeindeärzte sind, nur eine verhältnismäßig niedrige Pension ihrer eigenen Kammer, in die sie Einzahlungen leisten mußten. Selbstverständlich spielen beim Landarzt auch die familiären Probleme eine große Rolle. Ob Wohnung oder keine Wohnung, wie die Wohnung gestaltet ist, ob verheiratet oder nicht verheiratet und ob Kinder da sind oder nicht. Der Fernsehreporter hatte anschließend Wiener Spitalsärzte befragt. Wir konnten daraus das ganze Problem erkennen. Was sagten diese befragten Wiener Spitalsärzte? Warum gehen sie nicht aufs Land? Die meisten antworteten, man hätte in Wien fast alle Möglichkeiten zur Weiterbildung und zur Ausbildung zum Spezialisten. Sie verwiesen weiterhin auf die großen Schwierigkeiten des Dienstes eines Landarztes – ich habe sie bereits betont -; es ist sicherlich nicht Sache eines jeden Arztes, diese Aufgaben zu übernehmen. Ein weiteres ist die Scheu mancher Ärzte vor der Verwaltungsarbeit eines Landarztes, eines Gemeindearztes. Das wird uns auch jeder bestätigen, der mit einem Arzt bekennt ist oder dessen Tätigkeit genau kennt. Soweit also die Feststellungen der Presse und des Fernsehens. Wenn wir uns nun fragen, wie sieht die Lage wirklich aus, müssen wir zugeben, daß es Tatsache ist, daß ein großer Mangel an Landärzten, auch an Gemeindeärzten, besteht und in einigen Gebieten, wenn der Arzt stirbt, die Gefahr besteht, daß der Sprengel keinen Arzt mehr erhält. Eine große Sorge bedeutet auch in manchen Gebieten die ärztliche Versorgung zum Wochenende. Man kann aus der Zeitung entnehmen, daß in Wien das Problem nicht anders ist. In [der Rubrik ,,Ärztlicher Sonntagsdienst" liest man, daß für eben Wiener Bezirk zum Beispiel nur 2, 3 Ärzte vorgesehen sind. Es bestehen also auch in Wien diese Schwierigkeiten. Das Problem der ärztlichen Betreuung der Bevölkerung ist nicht nur ein niederösterreichisches Problem, es ist, wie wir aus diesem Memorandum der Ärzte vom Juli 1966 entnehmen können, ein Problem, das ganz Österreich betrifft. In einer Statistik wind angeführt, daß es in Österreich 151 unbesetzte Arztstellen gibt, von denen 80 Fälle besonders dringlich sind. In diesen Zahlen sind die Zahlen von Wien nicht inbegriffen, ich weiß eigentlich nicht, warum, ich habe die Zahlen dem Ärztememorandum entnommen. Es wird noch ergänzend bemerkt, daß auch in Wien 82 praktische Arztstellen unbesetzt sind.

Wenn wir nun die Bundesländer untereinander vergleichen, dann kommen wir zu dem Bild, das uns Herr Kollege Laferl bei den Kleinstgemeinden gegeben hat. Niederösterreich, das Land der Kleinstgemeinden! Ich glaube, daß auch darauf das Problem der Ärzte zurückzuführen ist. Niederösterreich weist nämlich 54 freie Stellen lauf, davon sind 24 Fälle als dringlich bezeichnet. Wir müssen schon ein Stück weitergehen, um zum Bundesland Oberösterreich zu kommen, das 25 freie Stellen mit nur 12 Dringlichkeitsfällen aufweist. Dann kommt Tirol mit 21 freien Stellen und 12 Dringlichkeitsfällen - des können wir leicht verstehen, es ist ja zweifellos durch die Landschaft bedingt -, Salzburg 16 freie Stellen mit 9 Dringlichkeitsfällen, Steiermark 14 freie Stellen mit 11 Dringlichkeitsfällen; das kann ich fortsetzen über Kärnten, das Burgenland. Als letztes Land steht Vorarlberg, es weilst 6 freie Stellen mit drei Dringlichkeitsfällen auf. Wie sieht es nun in Niederösterreich laus? In Niederösterreich – ich habe es bereits erwähnt - sind nach dem Stand vom September 1966 - es ist natürlich möglich, daß sich einzelne Stellen vom September bis heute so oder so verschoben haben - 54 freie Kassenarztstellen, davon sind 26 Gemeindearztdienstposten, unbesetzt. Das muß uns zweifellos sehr zu denken geben. Es ist sehr interessant, daß es nicht immer Waldviertler Bezirke sind, die unbesetzte Stellen aufweisen. Ich greife nur einige heraus, so z. B. den Bezirk Baden.



Dort sind vier freie Klassenarztstellen, davon eine unbesetzte Gemeindearztstelle. Der Bezirk Gänserndorf hat vier freie Kassenarztstellen und - was sehr bedeutend ist - drei Gemeindearztstellen, die unbesetzt sind. Ein ähnliches Verhältnis zeigt der Bezirk Lilienfeld, auch dort sind vier freie Kassenarztstellen, davon drei Gemeindearztstellen. Sehr auffallend ist der Bezirk Mödling. Dort sind fünf freie Kassenarztstellen und drei
freie Gemeindearztstellen. Ich könnte die Liste fortsetzen, ich wollte aber nur einige Beispiele anführen. Betonen möchte ich, daß in dieser Statistik die Fachärzte, die in manchen Gebieten fehlen, und die Fachärzte für Zahnheilkunde nicht erfaßt sind. Auch beim Hebammendienst - das ist nur allzu bekannt - sieht es nicht anders aus. Es muß nun Aufgabe aller zuständigen Stellen sein, hier für Abhilfe zu sorgen, denn die ärztliche Betreuung der Bevölkerung ist ja eine besondere Verpflichtung aller Zuständigen.

Wer sind diese? Das ist zweifellos der Bund,das sind die Länder, das sind die Gemeinden und das sind die Sozialversicherungsträger. Ich möchte mich nicht mit dem Bund, ich möchte mich auch nicht mit dem Sozialvgersicherungsträger beschäftigen; was könnte aber im Lande geschehen, was in der Gemeinde? Bitte mich nicht mißverstehen. Wenn ich hier Vorschläge mache, so kostet das natürlich Geld; es sind also finanzielle Probleme, die ich aber berühren muß, weil man daran nicht vorbeigehen kann. Es werden sich Land und Gemeinden zweifellos eingehend mit diesen Fragen zu beschäftigen haben. Es erhebt sich die Frage, ob es nicht möglich wäre, durch finanzielle Unterstützung - z. B. zur Einrichtung einer Ordination - manche junge Ärzte auf das Land zu bringen. Die Einrichtung einer Ordination kostet bekanntlich sehr viel Geld, über das der junge Arzt meistens nicht verfügt, wenn er nicht reich heiratet. Wenn er sein Studium vollendet hat, verfügt er zweifellos nicht über die Mittel, eine Ordination einzurichten. Vielleicht Ware es möglich, durch entsprechende Kredite des Landes oder durch Zinsenzuschüsse einem jungen Arzt zu einer Ordination zu verhelfen und ihn dadurch als Landarzt zu gewinnen. Wir konnten dem Fernsehinterview entnehmen, daß die Sorge der Landärzte auch der Ausbildung ihrer Kinder gilt. Wenn wir diesem Problem auf den Grund gehen, werden wir finden, daß vor allem solche Arztstellen unbesetzt sind, die weitab von der Bahn liegen. Diese Gebiete gibt es nicht nur im Waldviertel, ich kennte einige solcher Gemeinden; die gibt es auch in meinem Bezirk Gänserndorf, und die gibt es sicherlich auch im Bezirk Mödling. Nun denkt mancher Arzt mit mehreren Kindern an die großen Kosten, an das Studium, an die hohen Internatskosten, die pro Kind sicherlich bei 1500 Schilling monatlich liegen, wenn er mehr Kinder hat, sind das einige tausend Schilling monatlich. Es wäre zu überlegen, ob man nicht auch hier jungen Ärzten dadurch helfen könnte, daß man das Studium ihrer Kinder durch Stipendien, durch Sicherung von Heimplätzen oder Unterbringung in Internaten teilweise finanziert. Ich möchte betonen, daß hier nicht alle Probleme gleich liegen, es gibt sicherlich Gemeindearztposten, Kassenarztposten, die zu den Spitzenverdiensten zählen; aber es gibt auch viele, die nicht an die großen Verdienste heranreichen. Zweifellos wird es auch notwendig sein, daß man sich mit der dienstrechtlichen Stellung der Gemeindeärzte befaßt. Das Problem Nr. 1 ist das Pensionsproblem für die Ärzte, ich habe erst in der Vorwoche darüber mit einem Gemeindearzt gesprochen. Eine weitere Frage wäre die bessere Dotierung bei besonderen Schwierigkeiten in der Ausübung des Dienstes; auch die Frage der Förderung von Maßnahmen für die Unterbringung pflegebedürftiger, siecher Personen in Krankenanstalten bzw. der Ausbau dieser Kranken- oder Siechenanstalten und die vermehrte Zuteilung der Mittel ist von großer Wichtigkeit. Wenn ein Arzt in seinem Gebiete eine Reihe solcher Personen zu betreuen hat, werden viele Besuche von ihm verbangt. Wenn es aber möglich ist, solche siechen Personen in einer Anstalt unterzubringen, ist doch der Arzt von vermehrten Diensten enthoben. Eine Frage in dieser Hinsicht ist auch der Schutz bestehender ärztlicher Hausapotheken. Im Memorandum wird von einer großzügigen Handhabung der Gesichtspunkte bei Beurteilung von Anträgen auf Genehmigung neuer ärztlicher Hausapotheken gesprochen. All das sind Probleme, die das Land berühren; sie lassen sich sicher ergänzen und werden mit denen gleich sein, die die Gemeinde berühren. Vielleicht kann die Schaffung von mehr Gemeindearztposten diese Angelegenheit bessern. In der Regel ist ja der Gemeindearzt dienstrechtlich in verschiedenen Belangen - von der Wohnung abgesehen - besser dran als der Kassenarzt. Eine große Rolle spielt in den Gemeinden die Unterbringung des Arztes. Ich erinnere daran, daß wir im Kindergartengesetz bereits die Frage der Dienstwohnung für die Kindergartenleiterin verankert haben; mehrmals wurde auch die Frage berührt, den Schulleitern Dienstwohnungen zur Verfügung zu stellen. Auch die Beschaffung des Wohnraumes für Ärzte wird hier von wesentlicher Bedeutung sein. Wenn ein Arzt eine schöne, entsprechende Wohnung hat, wird er sich eher mit seinem Sprengel abfinden als unter schlechten Wohnverhältnissen. Wenn sich keine Möglichkeit zu einer entsprechenden Wohnung bietet, wird er einen solchen Posten nicht antreten. Die Frage der Baugrundbeschaffung ist eine Frage, die die Gemeinde berührt. Ich weiß, ich habe selbst über die Belastung der Gemeinden gesprochen. Wir werden aber nicht daran vorübergehen können, und es wird für eine Gemeinde auch nicht gleichgültig sein, ob der betreuende Arzt seine Praxis 10 Kilometer von der Gemeinde entfernt ausübt oder in dieser selbst seinen Dienst versieht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die geäußerten Gedankengänge sind zweifellos in erster Linie nur als Anregungen zu werten. Ich glaube, es wird die besondere Aufgabe von Land und Gemeinden sein, die derzeitige Lage auf dem Gebiete der ärztlichen Betreuung - ich meine hier insbesondere die Gemeindeärzte, die Kassen- und Fachärzte, den Hebammendienst - zu überprüfen und daraus die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Für alle zuständigen Stellen, den Bund, das Land, die Gemeinden und die Vertreter der Sozialversicherung, muß es eine Verpflichtung gegenüber der Bevölkerung sein, jene Organisation zu schaffen, die die ärztliche Betreuung für die gesamte Bevölkerung sichert. (Beifall links.)


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