Landtag von NÖ, XI



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Daher ist der Frage des interkommunalen Ausgleiches in der heutigen Zeit ein besonders Augenmerk zuzuwenden, und daher ist heute sicher auch die Frage der Finanzkraft und der Anwendung der verschiedenen Gesetze im Interesse unserer Landgemeinden, der kleinen und mittleren Gemeinden, neu zu überlegen.

In diesem Zusammenhang ist auch die Frage nicht ganz uninteressant, wie die Finanzkraft überhaupt nach den verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen berechnet wird und welche Grundlagen hier genommen werden. Im Finanzausgleichsgesetz zählt der abgestufte Bevölkerungsschlüssel, die Berechnung des 30 % igen Unterschiedsbetrages und die teilweise Berechnung der gebundenen Lohnsummen- und Gewerbesteuer. Für die Gemeinden schlechthin ist jedenfalls die Finanzkraft in zweifacher Hinsicht von Bedeutung. Erstens, wenn die Gemeinden Förderungsmittel ansprechen, zum Beispiel beim Gemeindeinvestitionsfonds, Schul- und Kindergartenfonds, Finanzsonderaktion, Bedarfszuweisung, Strukturhilfe, um nur einige wichtige Bestimmungen anzuführen, und zweitens, wenn Gemeinden zur Leistung von Umlagen und Beiträgen verpflichtet werden, wie beim Landesumlagegesetz, Sozialhilfegesetz, Pflichtschulgesetz oder auch beim Krankenanstaltengesetz. Wie wird die Finanzkraft überhaupt ermittelt? Im Finanzausgleichsgesetz werden die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die tatsächlich Erträge aus der Gewerbesteuer herangezogen. Beim von mir vorerwähnten zweiten Fall, zum Beispiel beim Landesumlagegesetz, werden 50% der Ertragsanteile, die Grundsteuer A und B sowie die tatsächlichen Erträge aus der Gewerbesteuer und 50 % der Lohnsummensteuer mit herangezogen. Hier allein zeigt sich, daß in vielen Fällen gerade die kleinere und mittlere Gemeinde Schwierigkeiten bei der Aufbringung ihrer finanziellen Mittel, in der Berechnung der Finanzkraft im besonderen, hat.

Wenn wir das Wort ,,Chancengerechtigkeit" aus weltanschaulicher Überzeugung vertreten, dann hat man auch im Zusammenwirken mit unseren Kommunen darauf besonders Rücksicht zu nehmen. Denn wie kann man es heute überhaupt verstehen oder begründen, wenn Einkommen- und Kapitalertragsteuer oder auch die Biersteuer nach dem örtlichen Aufkommen berücksichtigt werden? Die Ortschaft, in der mehr getrunken wird, hat dann zum Beispiel bei der Biersteuer mehr Einnahmen und wo weniger Bier konsumiert wird, sind auch die Einnahmen geringer. Ich glaube, das ist nicht Sinn und Zweck einer überlegten und gezielten Berechnung für eine solche Einkommensunterlage.

Eines, glaube ich, ist auch unbestritten. Bevölkerungsreiche Gemeinden müssen nicht unbedingt einen relativ höheren Finanzbedarf besitzen. Wie bereits von mir erwähnt, spielen noch sehr viele andere Faktoren eine Rolle, die ebenfalls zu berücksichtigen sind. Auch ist es als für Niederösterreich und für unsere Gemeinden Verantwortliche unsere Aufgabe, auf diese Umstände Rücksicht zu nehmen.

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein paar Bemerkungen zur Gesetzgebung schlechthin, zur Stellung der Gemeinde in der Gesetzgebung. Wir müssen heute mehr denn je feststellen - auch im vorigen Jahr wurde auf diese Problematik kurz verwiesen -, daß die Gemeinde zum Teil immer mehr zum Objekt der Gesetzgebung wird, sei es bei gutgemeinten Gesetzen, wo man den Gemeinden zum Teil dadurch helfen will - ich streite das gar nicht ab -, daß man den Förderungszwang in Gesetze verankert, so nach dem Motto, ich gebe dir etwas, regeln wir das gesetzmäßig, und du wirst dann praktisch auch gezwungen, etwas zu geben. Hier wird rein vom rechtspolitischen Ziel sicher unzulässigerweise in die privatwirtschaftliche Verwaltung unserer Gemeinden eingegriffen, wobei wir immer wieder betonen, daß wir als Gemeinden diese Förderungen unbedingt wünschen, aber es muß ja nicht immer gerade über den Gesetzesweg sein, weil auch die rechtspolitische Überlegung nicht vergessen werden darf, sei es auf der anderen Seite bei Verträgen zu Lasten Dritter, wo Gebietskörperschaften Verträge abschließen, für die dann der Dritte, die dritte Gebietskörperschaft, aufzukommen hat.

Ich darf nur auf Verträge zwischen den Ländern und dem Bund verweisen, hier insbesondere im Zusammenhang mit der Regelung des Wasserwirtschaftsfonds und auch des Krankenanstalten-zusammenarbeitsfonds, wo man Gelder des Landes, Gelder der Gemeinden neu gewidmet hat und wo vom Grundsatz her Übereinstimmung getroffen wurde. Diesbezüglich geben wir aber zu überlegen, daß das sowieso schon Gelder waren, die den Ländern und zum Teil den Gemeinden be- reits vorher zugestanden sind. Auch dieses Faktum soll in Zukunft von der Öffentlichkeit nicht übersehen werden. Wenn zwei Gebietskörperschaften Verträge zu Lasten Dritter abschließen, sollten sie die den Verträgen innewohnende Problematik entsprechend mit- überlegen.

Für unsere Gemeinden hat sich im Laufe der letzten Jahre eine Aktion besonders bewährt. Das ist die Finanzsonderaktion. Wir haben im Laufe der letzten Jahre erfreulicherweise auch hier im Nieder-österreichischen Landtag einige Male feststellen können, daß das Verständnis beim Land Nieder-österreich, beim Finanzreferenten, gegeben war, auch diese Aktion durch Erhöhung des Plafonds der Haftungssummen zu regeln. Wir haben, meine sehr geehrten Damen und Herren, in mancher Diskussion festgestellt, daß diese Aktion den Problemen der großen, der mittleren und der kleineren Gemeinden besonders entgegenkommt, weil sie es ermöglicht, die konkreten, gezielten Maßnahmen jeder einzelnen Gemeinde im bestimmten Zeitpunkt durch einen Zinsenzuschuß besonders zu för-dern.

Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, könnte man, glaube ich, um auch in Zukunft gute Aktionen zu setzen, zumindest überlegen - und überlegen hat noch nie geschadet -, ob nicht dann, wenn der Schul- und Kindergartenfonds seine Aufgaben erfüllt hat - es wird sicher noch einige Jahre dauern, bis die jetzt erbauten Objekte, die notwendigen Zubauten und sonstigen Einrichtungen ausfinanziert sind -, diese Mittel nicht doch im Rahmen der Finanzsonderaktion für die Gemeinden zum Einsatz zu bringen sind.

Ich darf daher in diesem Zusammenhang einen Resolutionsantrag zur Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1980 stellen (liest):

Resolutionsantrag

des Abg. Romeder zu Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1980, Landtagszahl 12.

Für den Fall, daß die dem NÖ Schul- und Kindergartenfonds zukommenden finanziellen Mittel überhaupt nicht mehr oder nicht zur Gänze für die Erfüllung der Aufgaben gemäß § 1 des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes, LGB1. 5070, benötigt werden, müßte durch entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen Vorsorge getroffen werden, daß diese Finanzmittel im Rahmen der Finanzsonderaktion für die Gemeinden zum Einsatz gelangen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, für den Anlaßfall rechtzeitig die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen."

Ich darf diesen Antrag stellen und bitte, ihm auf Grund des Inhaltes, der von mir auch noch kurz erläutert wurde, die Zustimmung zu geben.

Wenn man heute von funktionierenden Gemeinden spricht, meine Damen und Herren, dann gehört sicher eines mit dazu: geschulte Funktionäre und auch geschulte Gemeindebedienstete, denn ohne die entsprechende Schulung, ohne das Wissen um die Rechtsvorschriften wird es sicher nicht möglich sein, die heutigen Aufgaben auf rechtspolitischer Ebene entsprechend zu erfüllen. Daher ist es, glaube ich, erfreulich, daß die Schulungstätigkeit der Gemeindeverwaltungsschule und der Kommunalakademie seit ihrer Gründung im Jahre 1971 ein sehr erfolgreiches Resultat gebracht hat. Wenn sich von unseren mehr als 500 Bürgermeistern bereits über 300 hier haben schulen lassen, wenn man hier die Datenverarbeitung vorgetragen hat, die Grundsteuereinhebung, vor allem die Bauordnung und das Abgabewesen, wenn seit dem Jahre 1971 6.500 Teilnehmer bei diesen Kursen zu verzeichnen waren, fast 600 allein im heurigen Jahr, wo die Sollrechnung, Besoldungsrecht und dergleichen, alles, was eben den Gemeindebediensteten und den Funktionär berührt, vorgetragen wurde, dann glaube ich, hat das bereits seine Auswirkungen gezeitigt.

Wir können erfreulicherweise feststellen, daß grobe Rechtsverletzungen in Bescheiden und Verordnungen zurückgegangen sind, daß heute auch im Haushaltsrecht, in der Buchführung ein wesentlich höheres Niveau zu verzeichnen ist und daß gerade das Voranschlags- und Rechnungsabschlußwesen von unseren Gemeinden heute entsprechend beherrscht wird. Auch eine der Voraussetzungen, um hier positive Arbeit leisten zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als im vorigen Jahr die Niederösterreichische Landesver-fassung beschlossen wurde, war es sehr erfreulich, daß wir gemeinsam feststellen konnten, daß dem Landesbürger zusätzliche Rechte in einem vermehrten Umfang eingeräumt wurden. Ich verweise hier besonders auf das Beschwerderecht. Es ist auch erfreulich, daß wir in einer Zeit leben, wo das Mit- denken und auch das Mitverantworten unserer Bürger draußen in unseren Gemeinden im Lande Niederösterreich entsprechend zugenommen hat. Wenn man daher von Seiten der Landesverwaltung und vom Herrn Landeshauptmann diesen Entwicklungen Rechnung getragen hat, indem man eine Beschwerdestelle beim Land und Beschwerdestellen bei den Bezirkshauptmannschaften eingerichtet hat, dann ist das ein Beweis dafür, daß wir uns in Niederösterreich immer wieder bemühen, dem Bürger dieses Landes, dem Bürger in unseren Gemeinden, soweit es überhaupt möglich ist, zu dienen.

Wenn man dies in den Mittelpunkt der Überlegungen stellt, und wenn diese Aufgabe nach besten Kräften erfüllt werden soll, dann muß man sicher immer wieder auch mitüberlegen, wo man diese Beschwerdeeinrichtungen noch verbessern kann, was man noch besser machen kann, um in Zukunft den Wünschen unserer Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Ich darf daher auch in diesem Zusammenhang dem Hohen Haus einen Resolutionsantrag vorlegen (liest):

„Resolutionsantrag

des Abg. Romeder zur Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1980, Landtagszahl 12.

Die Landesregierung wird ersucht zu prüfen, ob im Hinblick auf Art. 47 NÖ Landes- Verfassung 1979, der das Beschwerderecht der Landesbürger zum Gegenstand hat, von den durch § 9 des Bundesgesetzes vom 24. Feber 1977 über die Volksanwaltschaft, BGB1. Nr. 121, gebotenen Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden soll."

Auch hier eine Prüfung, inwieweit von diesen in den Volksanwaltschaftsgesetzen gebotenen Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Beschwerderecht, das in der Landesverfassung normiert wird, Gebrauch gemacht werden kann. Ich darf den entsprechenden Antrag den Damen und Herren des Hohen Hauses vorlegen mit dem Ersuchen, auch eine wohlwollende Prüfung dieser Über-legungen im Interesse unserer Landesbürger durchzuführen.

Nun gestatten Sie mir, bevor ich zum Schluß komme, noch ein paar Bemerkungen zu Gemeinde-problemen, die gestern von meinen Vorrednern vorgetragen wurden. Der Präsident Binder hat zum Ausdruck gebracht, er könne zwei Anträgen des Herrn Präsidenten Vetter wegen eines noch schwebenden Verfahrens nicht die Zustimmung geben. (Abg. Ing. Kellner: Reiter!) Entschuldigung, des Präsidenten Reiter nicht die Zustimmung geben, weil eben noch ein schwebendes Verfahren gegeben ist.

Ich darf das, was ich eingangs im Zusammenhang mit den Ausführungen des Kollegen Krendl gesagt habe, bewußt noch einmal wiederholen. Wir ersuchen die Verantwortlichen auch in der SPÖ, in den eigenen Reihen dafür zu sorgen, daß man diesen Überlegungen des Präsidenten Binder gerade bei den Belangsendungen und dergleichen, bei Veröffentlichungen, Rechnung trägt. Schwebendes Verfahren, in Ordnung, aber dann soll das in diesem Rechtsstaat nach allen Seiten gelten, dann soll auch in dieser Weise der Schutz der einzelnen Person und der einzelnen Persönlichkeit gegeben sein. Darauf wollen wir alle, alle, wie wir da sind, den Rechtsanspruch gewahrt haben: als Privatpersonen und auch als Mandatare. Ich glaube, daß es daher zwingend notwendig ist, gerade in einem solchen Zusammenhang einen sehr seriösen Weg zu gehen, wozu hoffentlich das An-schneiden dieses Problems am gestrigen Tag auch in den Reihen der SPÖ beitragen möge, Schritte zu unternehmen, um diese von mir erwähnte Vorgangsweise bezüglich der Belangsendungen in Zukunft hintanzuhalten.

Gestern hat der Präsident Binder zum abgestuften Bevölkerungsschlüssel die Frage gestellt, warum man denn bis Ende 1980 noch darüber reden solle. Reden muß man eben, denn 30 Jahre ist dieses Problem bereits im Raum und unserer Meinung nach bis heute nicht entsprechend geregelt. Eines, glaube ich, sollte man seriöserweise auch dazu sagen. Beim Durchforsten des Landesbudgets, um festzustellen, welche Gelder in der Förderung des Landes den Gemeinden zuzuordnen sind, soll man es sich auch nicht so leicht machen und sagen, es sind, wenn ich das Konjunkturbudget dazuzähle, 200 Millionen oder es sind weniger als 200 Millionen Schilling, wenn ich das Konjunkturbudget nicht dazuzähle. Da ist, glaube ich, einmal verfassungsrechtlich zu überlegen: Was ist dem Bund zuzuordnen, was ist dem Land zuzuordnen, was ist den Gemeinden zuzuordnen. Wenn sich dann das Hohe Haus zur Förderung der Gemeinden durch Gesetzesbeschlüsse selbstbewußt verpflichtet, für die Gemeinden Leistungen zu übernehmen, dann sollte man nicht sagen, formal haben wir ein Gesetz und daher ist es keine freie Ermessensförderung mehr. Ich glaube, das würde irreführen, und außerdem, so leicht sollte man es sich nicht machen. Man sollte auch hier die gesetzgeberischen Maßnahmen und die daraus erfließenden Förderungsmittel, die das Land Niederösterreich für unsere Gemeinden im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte gegeben hat, auch in den Raum stellen, denn Landespolitik und Kommunalpolitik ist für die ÖVP eine Einheit, weil alle Bürger in unseren Gemeinden für uns Bürger sind, die wir zu vertreten haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir könnten den leichteren Weg gehen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir verpflichten uns selbst nicht, wir legen uns keine gesetzliche Verpflichtung auf, und dann wird in einem Jahr die Förderung so ausschauen, im nächsten Jahr so. Unter der gesetzlichen Verpflichtung helfen wir den Gemeinden, ihre Aufgaben gezielter zu überlegen. Wenn gestern von Herrn Präsident Binder angeführt wurde, in den Fonds müsse man auch neue Gedanken einbringen, denn nicht jede Gemeinde erhalte die gleichen Beiträge. Richtig, formalrechtlich nichts einzuwenden. Doch wir haben immer im Zusammenhang mit der Chancengerechtigkeit die Meinung vertreten, man sollte gerade denen, die eine geringere Finanzkraft haben, bewußt gezielter helfen, damit auch den Bewohnern dieser Regionen - auch das ist Strukturpolitik - über die Gemeinden die gleichen Chancen gegeben werden wie in jenen Gemeinden, wo das Einkommen und die Finanzkraft weit größer sind. Daher glaube ich, sollte der Weg, den wir seit Jahren beschritten haben, im Interesse der Chancengleichheit unserer Bürger und unserer Gemeinden beibehalten werden.

Zum Schluß, meine sehr Geehrten, hat der Herr Präsident Binder gestern noch ausgeführt, die SPÖ-Bürgermeister würden nicht mehr zu den Bezirksversammlungen gehen, weil sie frei gewählte Bürgermeister seien und sich mehr oder weniger nicht von Beamten bevormunden lassen, wenn ich so sagen darf. Wenn das die Begründung ist, dann wundere ich mich, daß ich heute in der Arbeiter- Zeitung dafür eine andere Begründung finde. In der Arbeiter-Zeitung steht unter dem Titel ,,Abschied vom BH" unter anderem: ,,Der Notwehrakt der Sozialisten richtet sich aber auch nicht und nirgends gegen den Bezirkshauptmann als Person. Richtig. Man hat diesen Schritt vielmehr als eine Art Demonstration gewählt, die sich gegen das Personalunrecht in Niederösterreich als solches wendet.'' Ich möchte nur feststellen: Entweder gilt diese Begründung, oder es gilt jene Begründung. Vielleicht wird man sich in Zukunft in der SPÖ auch darüber einig. Es wäre zu wünschen, damit auch wir wissen, wie wir dran sind.

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf auch ich als Gemeindevertreter und als verantwortlicher Mandatar dieses Landes dem Land Niederösterreich für die gemeindefreundliche Politik, die es durch Jahrzehnte hindurch führt, ein Wort des Dankes sagen, nicht aus parteipolitischen Überlegungen, sondern weil man unser Budget eben mit offenen Augen durchforstet. Wenn man durch unser Land fährt und feststellt, was unsere Gemeinden, Gott sei Dank auch die kleinen und finanzschwachen Gemeinden, durch die Landesförderung gestützt, leisten konnten, dann sind wir stolz auf das in den letzten Jahren in unserem Land Erreichte. Alle sind gut beraten - und die ÖVP möchte diesen Weg gehen -, Strukturpolitik, meine Damen und Herren, auch über unsere Ge- meinden zu machen, um eben diese Chancengerechtigkeit, ein Leitziel unserer Politik, zu verwirklichen. Chancengerechtigkeit ist für die ÖVP schon zufolge ihrer Grundsätze, die sie zu vertreten hat, auch in Zukunft die Leitlinie der Landes- und der Kommunalpolitik überall dort, wo sie Verantwortung hat. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel.
Landeshauptmannstellvertreter CZETTEL: Hoher Landtag! Zunächst, damit ich es nicht vergesse, möchte ich, Abg. Romeder, meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, daß mit Ihrem Antrag, daß in das niederösterreichische Beschwerdewesen auch die Bundesvolksanwaltschaft integriert werden soll, etwas Vernünftiges beabsichtigt ist. Ich habe dem Herrn Landeshauptmann gerade bedeutet, wie schön es in der Politik ist, wenn man sieht, daß eine Mehrheit, die einen Standpunkt vertreten hat, von dem sie nicht wegzubringen war, mitunter dann doch die politische Kurve nimmt. Das hätten wir schon vor zwei Jahren haben können, Herr Landeshauptmann, wenn Sie damals nicht unsere Vorschläge in der Regierung abgelehnt hätten. Mich bestärkt ja diese Tatsache nur in dem Bemühen, auch als Minderheit nach manchen Enttäuschungen unentwegt dabei zu sein, Initiativen zu entwickeln. Ich glaube, es ist vernünftig, wenn nun, auch wenn es Ihr Antrag ist, so doch durch unsere Initiative, das möchte ich ganz bescheiden feststellen, eine sinnvolle Ergänzung des in der Landesverfassung festgelegten Beschwerdewesens unseres Landes erreicht wird.

Es haben einige Redner, wie immer in der Gruppe 0, auch zu grundsätzlichen Fragen der Kommunal-politik Stellung genommen. Gestatten Sie mir, wieder nur in Stichworten, zu den, wie mir scheint, wesentlichen Fragen der Gemeindepolitik etwas zu sagen. Nachdem jetzt das Jahrzehnt der 70er Jahre zu Ende geht, sollte man wenigstens im Groben versuchen, darüber ein Urteil zu geben, ob die Kommunalpolitik in diesem Jahrzehnt im gesamten landes- und gesellschaftspolitischen Effekt zu etwas geführt hat, auf das wir stolz sein können. Ich möchte hier feststellen, daß, rein vom Materiellen her, in diesen zehn Jahren rund 30 Milliarden Schilling durch die außerordentlichen Haushalte der Gemeinden in die Wirtschaft geflossen sind, Investitionen damit finanziert wurden, von denen man sa- gen kann, daß ihr Effekt tatsächlich das Antlitz Niederösterreichs erheblich verändert hat.

Sie reden, meine Damen und Herren, mit Recht immer wieder sehr kritisch über die finanzielle Situation der Gemeinden von heute. Wenn man jetzt möglichst objektiv versucht, wie bei der Be-urteilung einer betrieblichen Leistungsstruktur die Tatsache des Einsatzes von 30 Milliarden Schilling in Relation zu setzen zu dem, was schließlich als Verschuldung übriggeblieben ist, und dann feststellt, daß die heutige Gesamtverschuldung der Gemeinden rund 12 Milliarden Schilling beträgt und davon die Hälfte etwa den sogenannten Gebührenhaushalten zuzurechnen ist, als Betriebswirt müßte man sagen, wenn ich 30 Milliarden Schilling eingesetzt habe und damit den gegenwärtigen Generationen, wie wir alle wissen, durch die Schulbautätigkeit, durch die Tätigkeit im Bereich der Wasserwirtschaft, durch die Errichtung von Freizeitanlagen, durch den Straßenbau eine höhere Lebensqualität gebracht habe, wovon für die nächsten Generationen substanziell ein Betrag von 6 Milliarden Schilling, also 20% des eingesetzten Investitionskapitals, zurückbleibt, dann hat sich, was ich in den letzten Wochen wiederholt gesagt habe, der Einsatz nicht nur gesellschaftspolitisch, sondern auch ökonomisch und, wenn Sie wollen, betriebswirtschaftlich rentiert, denn die Rendite, das wirklich Sinnvolle, das damit er- wirtschaftet wurde, ist nun einmal das Schönere, glücklichere Leben der Menschen. Daher soll man bei der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeiten unserer Gemeinden allein das, was in den 70er Jahren durch unsere tüchtigen Kommunalpolitiker, den Bürgermeistern, natürlich mit Hilfe der anderen Gebietskörperschaften, auch der des Landes, geschaffen worden ist, nicht unterschätzen. Das wäre das eine.

Ich gebe gleichzeitig zu, damit es hier kein Mißverständnis gibt, daß es sich, auch wenn es sich im wesentlichen im Verhältnis zu den eingesetzten 30 Milliarden nur um 6 Milliarden Schilling handelt, die wir in den nächsten Jahren verkraften müssen, zu denen natürlich durch die Finanzierung neuer Bauvorhaben weitere Verschuldungen kommen, sicherlich um ein ernstes Problem handelt, das mög- lichst sachlich und objektiv verhandelt und dann beurteilt werden muß. Hier möchte ich, damit es ja nicht in Vergessenheit gerät, nur einige Schwerpunkte der kommunalen Tätigkeit, wie wir sie gegen-wärtig sehen und wie sie sich in den nächsten Jahren zeigen werden, in Erinnerung rufen.

Meine Damen und Herren! Allein das Problem im Bereich der Wasserwirtschaft sollte uns bewegen, darüber nachzudenken, wie wir dieses leichter als zur Zeit meistern können. Da die Gemeinden im letzten Jahr rund 1,2 Milliarden Schilling in die Wasserwirtschaft, Kanalbau, Wasserleitungsbau, investiert haben, erleben wir jetzt folgende Situation. Es ist durchaus denkbar, daß durch die Verbesserung des Bundeswasserwirtschaftsfonds die Erledigung unserer Anträge, die drüben liegen, in den nächsten Jahren rascher erfolgt als in den letzten Jahren. Wir haben schon solche Gemeinden, wo der Beschluß vom Wasserwirtschaftsfonds vorliegt, die noch immer auf die zugesagten Subventionen des Landes warten, und manche Gemeinden sind darunter, die auf Grund ihrer eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit den vorgesehenen Wasser- oder Kanalbau trotz der Zusage des Wasserwirtschaftsfonds nicht durchführen können. Das sind vorwiegend Gemeinden im ländlichen Raum, in jenen Gebieten, wo die Siedlungsstruktur problematisch ist. Sie kennen das Problem, ich brauche es hier nicht erklären.

Gleich eine ganz konkrete Frage, Herr Präsident, an alle, der Finanzreferent ist leider nicht hier, ich stelle sie trotzdem: Wollen wir den Wasserbau in den ländlichen Gebieten in den nächsten Jahren zügiger als bisher fortsetzen, ja oder nein? Wenn ja, dann brauchen die Gemeinden allein aus diesem Grund für diese konkrete, strukturell wichtige Aufgabe mehr Hilfe. Dafür bin ich, und ich gehe als Sozialist so weit, zu sagen, ich weiß, daß daß mit einer Verstärkung der Hilfe natürlich der Großteil dieser Mittel wieder in sogenannte ÖVP-Gemeinden kommt, und mir würde es nicht im Schlaf einfallen, nur im geringsten daran zu denken, daß man das aus politischen Gründen nicht machen soll. Diese Geisteshaltung sollten wir entwickeln.

Wenn wir die Chance hätten, bis zum Ende dieser Legislaturperiode, meine Damen und Herren, die Bevölkerung des ganzen Landes zu 90% mit Wasser zu versorgen - derzeit sind es etwas über 70% -, wenn wir die Chance hätten, im Rahmen dieser Legislaturperiode die Bevölkerung des Landes wenig- stens zur Hälfte mit Abwasserbeseitigungsanlagen zu versorgen, dann wäre das doch ein faszinierendes politisches Ziel, für das es sich lohnen würde, sich zusammenzusetzen und nach Möglichkeiten zu suchen, gerade den Gemeinden, die in dieser neuen Phase zunehmend in die Lage kommen, das nicht verkraften zu können, zu helfen. Ich rege an, einige Gespräche in dieser Richtung zu führen. Wir haben formalrechtliche Voraussetzungen geschaffen. Ich möchte diese nur andeuten. Die Novelle zum Gemeindeinvestitionsfondsgesetz wird in den nächsten Tagen vorgelegt werden, ist praktisch in Begutachtung, und ich hoffe, daß wir zu Beginn des neuen Jahres bereits eine Verwaltung des GIF, des Gemeindeinvestitionsfonds, haben, in der sowohl die Abt. II/1, also Repräsentanten der Gemeindeaufsicht, als auch die wassertechnische Abteilung integriert ist. Wir haben die Voraus-setzung geschaffen, wir brauchen mehr Geld, und ich meine das gar nicht bösartig. Wenn ich bei den Budgetverhandlungen mit ein paar Millionen Schilling mehr für diese Aufgabenerfüllung ,,abgespeist" wurde, ich setze Anführungszeichen dazu, damit es kein Schimpfwort ist, dann habe ich nur den einen Schluß daraus zu ziehen: daß in Ihrem Lager die Bedeutung dieses kommunalen Problems noch nicht erkannt wurde. Herr Präsident, das möchte ich hier klipp und klar feststellen. (Beifall bei der SPÖ.) Ich gebe zu, auch die Finanzierung der Krankenanstalten bedarf dringend einer Lösung.


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