V. Session Sitzung am 30. November 1977



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Zum zweiten das Institut für Landeskunde! Das war bereits 1977 im Budget vorgesehen mit 600.000 Schilling, ist jetzt neuerlich im Budget mit dieser Summe für 1978 enthalten es ist aber bis jetzt nichts in dieser Sache unternommen worden.

(Zweiter Präsident Binder übernimmt den Vorsitz.)

Ich würde hier auf eine Durchführung drängen, weil mir auch das trotz der scheinbar völligen Nebensächlichkeit ein ganz wichtiges Instrument für die Bildung des Landesbewußtseins zu sein scheint. Es geht mich bitte überhaupt nichts an, aber es wird mir aber auch nicht verübelt werden, wenn ich einige Vorstellungen entwickle, die wahrscheinlich viele andere ebenfalls von der Angelegenheit haben und die nun berücksichtigt werden können oder nicht. Die Aufgaben eines solchen Institutes, meine Damen und Herren, liegen in der wissenschaftlichen Erforschung der Naturräume und der historischen Entwicklung Niederösterreichs auf allen Gebieten: ich nenne Recht, Verfassung, Soziales, Wirtschaft, Kultur und so weiter. Aber das müßte vom Anfang bis jetzt gemacht werden und eine wesentliche Aufgabe des Institutes wäre es, nicht in der Urgeschichte oder dem Mittelalter stecken zu bleiben, sondern solche Probleme bis in die Gegenwart voranzutreiben, und dann zu versuchen, über die Einrichtungen der Erwachsenenbildung sie auch tatsächlich wiederum in das Bewußtsein der Bevölkerung oder eines breiten Teiles der Bevölkerung zu bringen. Diese wissenschaftliche Aufgabe mit der Übersetzbarkeit in die praktische Wirklichkeit ist hier das Wesentliche, weil sehr viele glauben, daß ein Institut für Landeskunde wieder in nichts anderem bestehen wird, als daß eben Urkunden gesammelt und gesichtet werden – ein sehr wichtiger Vorgang natürlich, der aber doch „übersetzt“ werden muß. Die Arbeitsvorhaben sind umfangreich, müssen sich aber logischerweise, weil dieses Institut, wenn ich die Summe anschaue, sehr klein beginnen wird, im Rahmen von ein, zwei Arbeiten im Laufe des Jahres halten: wichtige Probleme wären eine Niederösterreichbibliographie, in der man alles zusammenträgt, was es über unser Land gibt; ein bereits angefangener Atlas von Niederösterreich, der wieder mit der Raumordnung abgestimmt gehört; Urkundenbücher wie andere Bundesländer und so weiter. Ein oder zwei Projekte werden hier durchgeführt werden können, wobei der Aufgabenbereich zum Verein für Landeskunde abgesteckt werden muß. Für mich würde das Logischeste sein, dieses Institut der Kulturabteilung einzugliedern, in der neben Archiv und Bibliothek eben ein solches Institut für Landeskunde unter III c oder wie man das eben dann lösen wird, untergebracht werden sollte. Auch die personelle Ausgestaltung, zumindest in Person des Leiters, könnte durchaus aus dem Personalstand genommen werden, ich möchte hier keine Namen nennen, ist auch nicht meine Aufgabe dazu. Die Situierung dieses Institutes müßte am Anfang in Wien liegen weil eben einfach das Archiv und die Bibliothek notwendige Arbeitsunterlagen bilden; wenn aber in einer niederösterreichischen Stadt einmal eine entsprechend große wissenschaftliche Bibliothek da sein wird, würde nichts mehr dagegensprechen, daß auch dieses Institut dorthin kommt, im Verlauf der Bestrebungen, daß solche wissenschaftliche Einrichtungen ins Bundesland gehen. Gegenwärtig glaube ich, daß das für einen ein-, oder zwei- oder drei-Mann-Betrieb große technische Komplikationen bieten würde; es ist einfacher, hier ins Archiv zu gehen und etwas zu holen, als von irgendwo draußen hereinzufahren und zu arbeiten. Ob es einen Beirat geben soll oder nicht, das müßte dann hier von den Herren entschieden werden, die sich damit enger zu befassen haben. Ich glaube, daß eine wesentliche Aufgabe dieses Institutes darin bestehen müßte, das Landesbewußtsein aktiv zu fördern. Das kann geschehen durch Lösung von Aufgaben aus der Vergangenheit und der Gegenwart! Ohne Bezug auf die Gegenwart würde ich ungern dort etwas arbeiten lassen!

Zu Punkt drei und abschließend bitte: Die Gesellschaft für politische Bildung! Weil zwar jeder von uns das Budget liest, aber vielleicht gerade bei dem einen oder anderen Kapitel keine Information dabei hat, möchte ich dazusagen, daß das ein Paradebeispiel für die Auseinandersetzung in einer Angelegenheit zwischen Zentralismus und Föderalismus ist. Wir haben 341.000 Schilling als Landesbeitrag im Rahmen der anderen Bundesländer vorgesehen. Im Jahre 1973 hat Unterrichtsminister Dr. Sinowatz gemeinsam mit der KEBÖ, das ist die „Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs", dieses Institut gründen wollen, und zwar als „Österreichische Gesellschaft für politische Bildung". So steht es auch im Voranschlag, und in dieser Gesellschaft sollte ausführendes Organ das „Institut für politische Bildung" sein. Eine der wesentlichen treibehden Momente war die Errichtung des Kulturzentrums in Mattersburg. Es war allen bekannt, daß der Herr Unterrichtsminister, der ja aus dem Burgenland koinmt, dorthin tendiert und daß der jetzige Kulturlandesrat des Burgenlandes, Dr. Mader, dafür großes Interesse gezeigt hat. Allen Verhandlungspartnern war klar, daß dieses „Institut für politische Bildung" einen Teil des Bereiches des Kulturzentrums in Mattersburg besiedeln sollte. Es gab Einwendungen wegen der Lage. Die Einrichtung selber ist ein sehr moderner Bau, der über alle Möglichkeiten verfügt. Bei der Erstellung eines Statutenentwurfes, es ist ja ein Verein, hat sich allerdings gezeigt, daß das ein rechtliches Unikum, ich will nicht sagen Monstrum, aber ein Unikum werden sollte. Noch nicht in der Aufgabenerteilung, da ist klar gewesen, es sollte die Förderung der politischen Bildung stattfinden, insbesondere die Ausbildung der Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung für den sehr wesentlichen Problemkreis politische Bildung. Bei der Vollversammlung hat sich allerdings gezeigt, daß eine merkwürdige Konstruktion ins Auge gefaßt ist. Es hätten die sieben Mitglieder der KEBÖ je einen Vertreter geschickt, es sollten sieben Mitglieder des Unterrichtsministeriums ebenfalls dort dabei sein und die einfache Stimmenmehrheit sollte entscheiden. Ich brauche Ihnen die Mitglieder der KEBÖ nicht aufzuzählen; es wäre ein Kunststück gewesen, in einer .solchen Zusammensetzung der Mitglieder keine Mehrheit zu bekommen, wenn man der Unterrichtsminister ist. Das zweite war der Vorstand: der Vorstand sollte zwar demokratisch gewählt werden, aber es war in dem Entwurf gesetzt, daß der Herr Unterrichtsminister den Vorsitz führt und der Vorsitzende der KEBÖ der Stellvertreter sein sollte. Ein Generalsekretär war vorgesehen, der sollte – Sie werden es nicht erraten - der sollte der Leiter der Abteilung Erwachsenenbildung im Ministerium oder ein vom Minister bestimmter Beamter des Ministeriums sein. Das Kurioseste war, daß dieser Verein sich aus allen normalen Gründen, die zu einer Vereinsauflösung führen können, auflösen hätte können, daß aber ein Grund dazugekommen ist; das Unterrichtsministerium hätte jederzeit austreten und damit den Verein auflösen können. Damit wäre, wenn das so gewesen wäre, die politische Bildung vom Ministerium aus erfolgt! Das wäre eine Monopolstellung gewesen, das wäre eine Beeinflussung der Verbände gewesen, denn die Mitarbeiter werden dort ausgebildet, die Projekte werden dort gestaltet; es wäre also ein klarer Zentralismus gewesen! Viele hätten schärfer von einem politischen Dirigismus gesprochen, ich sage Zentralismus, weil solche Bestrebungen keiner Regierung ferne sind, meine Damen und Herren, weil das nicht der Stempel einer bestimmten Regierung ist. Jeder hat sein eigenes Gewicht; wer im Zentrum sitzt, möchte, daß dort alles zusammenfließt, und daher bleibe ich bei dem Begriff Zentralismus. Es ist kein Wunder, daß die Verbände sich dieser Lösung nicht zur Gänze angeschlossen haben; so haben sich dann die Länder eingeschaltet. Und jetzt komme ich dazu, wieso wir dort dabei sind. Herr Landeshauptmann Lechner hat insbesondere mit Landesrat Jungwirt dem Herrn Unterrichtsminister Vorstellungen gemacht und hat das als ein Regierungsinstitut bezeichnet. So wurde dann ein anderer Entwurf ausgearbeitet, der jetzt vorsieht, daß Bund, Länder und Verbände Mitglieder sind, daß eine Überstimmung möglichst ausgeschlossen ist, der Vorsitzende gewählt wird und daß Bund und Länder gleiche Subventionsanteile bezahlen, das sind, glaube ich, jetzt je drei Millionen Schilling! Auf uns entfallen eben 341.000 Schilling! Das Institut ist in Mattersburg bereits gegründet, es gibt zwei Direktoren, die nach dem Proporz sozusagen nun die politische Bildung verwalten werden! Das ist keine ideale Lösung, meine Damen und Herren, aber es ist die bessere Lösung von den Zweien, die angeboten wurden. Für uns bedeutet das eine jährliche Zahlung, die möglicherweise einmal verändert wird, wenn sich die Beträge ändern. Auf diesem Gebiete ist damit die Frage des Zentralismus und des Föderalismus zugunsten des Föderalismus entschieden worden, auch zugunsten der Sache selbst, meine Damen und Herren, denn eine Monopolstellung in einem so wichtigen Gebiet wie der politischen Bildung durch ein Ministerium, das kann natürlich zu den schlimmsten Mißdeutungen Anlaß geben. Und die sollte man vermeiden! Der Föderalismus, meine Damen und Herren, ist das Prinzip, von dem auch die Erwachsenenbildung, die freie Erwachsenenbildung, lebt. Ich würde daher bitten, wenn wir diesen Zustand auch auf das Land Niederösterreich übertragen, daß keine Verringerung der Forderung durch eine andere Verteilung der Mittel eintritt, und würde hier die Aufforderung und das Ersuchen deponieren, daß man mehr Berücksichtigung als bisher auch den weniger geförderten Verbänden zuteil werden läßt! (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächstem Redner zur Gruppe 2 erteile ich dem Abg. Krendl das Wort.
Abg. KRENDL: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Durch die Beschlußfassung des Niederösterreichischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes werden die Voraussetzungen geschaffen, daß die wichtige Rolle des landwirtschaftlichen Betriebsführers übungsmäßig und schulisch gesichert ist. Das spezielle Fachwissen im Zusammenhang mit einer generellen Weiterbildung wird richtig angewendet, um in seinen Auswirkungen der Landwirtschaft ihren Platz als volkswirtschaftlicher Faktor sichern.

Mit diesen Worten habe ich am 25. November des Vorjahres meine Ausführungen zur Beschlußfassung des Landwirtschaftlichen Schulgesetzes abgeschlossen. Wir haben damals - da waren sich beide Fraktionen des Hohen Hauses einig - ein Gesetz beschlossen, das wichtige Voraussetzungen beinhaltet, um in Zukunft alle Rechtsbereiche des Land- und Forstwirtschaftlichen Schulwesens sowie die Fragen der Heimerziehung, soweit sie in die Gesetzgebung und in die Vollziehung des Landes fallen, zu regeln. Bei der Beschlußfassung dieses Ausführungsgesetzes hat damals der Herr Abgeordnete Ing. Schober über die Gebührenfrage bei Ansuchen gesprochen und gemeint, hier sei eigentlich der einzige Wermutstropfen im Gesetz, weil eben nach dem § 78 des Schulunterrichtsgesetzes alle Schüler am allgemeinen Sektor von einer Vergebührung der Ansuchen befreit sind, nur bei Ansuchen um Aufnahme in eine landwirtschaftliche Fachschule müssen die Gesuche vergebührt werden. Aber bereits am 7. Dezember desselben Jahres konnte er anläßlich der Budgetdebatte die Mitteilung machen, daß nun nach einer Beschlußfassung im Parlament auch diese Schulsparte von der Vergebührung ausgenommen ist. Wir haben nun, wenn Sie wollen, ein ungetrübtes Gesetzeswerk, das sehr modern ist und umfassend alle Fragen der schulischen Ausbildung der in der Landwirtschaft Tätigen regelt.

Nach diesem Rückblick gestatten Sie mir, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch einen Blick in die Gegenwart zu tun. Wir haben es mit einer Entwicklung zu tun, die deutlich den Trend von der landwirtschaftlichen Berufsschule zur landwirtschaftlichen Fachschule, die nun zweijährig geführt wird, zeigt. Wenn es heute in Niederösterreich nach der Auflassung von fünf Berufsschulen nur mehr 20 landwirtschaftliche Berufsschulen gibt, die hauptsächlich als Internatsschulen geführt werden - 18 davon sind Internatsschulen -, und wenn in diesen Schulen 602 Burschen und 332 Mädchen unterrichtet werden, sollte man aus diesen etwas rückläufigen Zahlen noch keine letzten Schlüsse ziehen.

Die Zahl der in der ersten Schulstufe unterrichteten Fachschüler müßte bei diesen Überlegungen eigentlich den Zahlen der Berufsschüler angerechnet werden, damit würde dann ein Bild entstehen, das wieder Vergleiche zuläßt. Bei den landwirtschaftlichen Fachschulen zeigt sich, daß im Schuljahr 1977/78 72 Lehrgänge mit insgesamt 2.317 Schülern geführt werden. Dies bringt eine Steigerung in diesem Schulzweig von 174 Schülern mit sich. 330 Lehrer und 288 Bedienstete stehen für die Ausbildung der Schüler zur Verfügung. Und wenn wir schon Zahlen nennen, dann gestatten Sie mir doch einen kleinen Vergleich: 3.327 Schülern in Fach- und Berufsschulen stehen 618 Lehrpersonen gegenüber, das ist zumindestens interessant. Wir haben heute schon einige solche Vergleiche gehört.



Nun zeigt sich natürlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß diese Ausgaben nur mit dem Einsatz von beträchtlichen finanziellen Mitteln zu erbringen sind. Allein der Bund, der, wie Sie eigentlich immer behaupten, doch so bauernfeindlich eingestellt ist, gibt seit 1970, seitdem eine sozialistische Bundesregierung im Amt ist, immerhin die stolze Zahl von rund 80 Millionen Schilling für das Bildungs- und Beratungswesen sowie für kammereigene Bildungsstätten aus. Allein im Jahre 1976 waren es 13,917.000 Schilling. Das ist sicher ein Zeichen, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß auch dort eine ausreichende und zielführende Ausbildung der in der Land- und Forstwirtschaft Tätigen als notwendig angesehen und entsprechende finanzielle Unterstützung geboten wird.

Und wenn bei der Behandlung des Landwirtschaftsberichtes hier im Hohen Haus vor einigen Wochen davon gesprochen worden ist, daß die heimische Landwirtschaft schon über 92% der Selbstversorgung erbringt, so ist das sicher ein Zeichen dafür, daß diese Geldmittel, die hier eingesetzt werden, gut angelegt sind. Ich habe seinerzeit schon ausgeführt, daß die rasante Entwicklung beim Einsatz technischer Geräte und Maschinen auch die fachliche Ausbildung der Menschen notwendig macht. Damals habe ich aus einer Statistik berichtet, daß in einigen Bereichen der Maschineneinsatz um 490 % gesteigert worden ist. Der Abg. Stangl hat schon vor Jahren in Reden hier im Hohen Haus ausgeführt, daß die ideale Form der landwirtschaftlichen Berufsschule die Internatsschule werden wird. Und er hat mit seiner Meinung nur zu recht gehabt. Immer mehr interne Schulen entstehen, externe werden aufgelassen. Die Entwicklung geht rasch weiter und wir stellen fest, daß wir mit den bestehenden Internatsgebäuden nicht mehr das Auslangen finden und daß es im heurigen Jahr schon notwendig geworden ist, einige Lehrgänge der Fachschulen in den Internatsgebäuden der Berufsschulen unterzubringen. Dieser Entwicklung wird aber insoweit Rechnung getragen, daß durch den Aus- und Zubau sowie durch den Neubau von Internatsgebäuden Vorsorge für die Zukunft getroffen wird. Wir haben im heurigen Jahr schon eine Reihe solcher Vorhaben hier im Hohen Haus zur Beratung gehabt. Denken wir an die Sanierung des Altgebäudes in Edelhof, an die Arbeiten in Krems, dort wird eine neue Maschinenhalle und eine Schülerwerkstätte entstehen. Darüber hinaus wird es dort in einiger Zeit ein neues Internatsgebäude geben. In Gießhübl wird gebaut und in Langenlois stehen die Bauarbeiten bereits in einem guten Baufortschritt. (Abg. Romeder: Das Land kümmert sich um uns!) Ehrlich, ich habe erst am Montag eine Einladung zur feierlichen Eröffnung der Landwirtschaftlichen Fachschule in Pyhra erhalten. Hier ist ein neues Schul- und Internats- sowie ein Wohngebäude entstanden. Das ist alles sehr begrüßenswert. Das alles, meine sehr verehrten Damen und Herren, zeigt die gute Entwicklung auf dem Gebiete der schulischen Vorbereitung der jungen Menschen, die in der Land- und Forstwirtschaft arbeiten. Und das ist gut so. Es gibt aber auch denjenigen Recht, die schon immer ein entsprechendes Ausbauprogramm für diese Schulausbildung und für die in diesem Zusammenhang notwendigen Räumlichkeiten gefordert haben. Wieder möchte ich Abgeordneten Stangl zitieren, der schon vor vielen Jahren Vorschläge in derselben Richtung gemacht hat, die eigentlich heute eingeschlagen haben und voll anerkannt werden. (Abg. Zimper: Stangl, der Superstar!) Ja, natürlich. Sein seinerzeitiger Vorschlag für einen Standorteplan für land- und forstwirtschaftliche Schulen wurde nämlich vollinhaltlich zur Grundlage der Entwicklung genommen (Abg. Zimper: Stangl, was in Dir alles steckt!) Es ist eigentlich interessant, meine Damen und Herren, daß damals - wenn man die Protokolle lesen würde, würde man es wissen -, als Stangl diese Vorschläge gemacht hat, in den Reihen der ÖVP in diesem Hause äußerste Skepsis in dieser Richtung geherrscht hat, ja daß man seinerzeit, wenn ich richtig unterrichtet worden bin, sogar aus dem Munde des Herrn Landesrates Bierbaum hören konnte, daß eine solche Planung eigentlich undurchführbar ist. Nun, heute ist diese Frage scheinbar durch die Zeit gelöst worden. Es ist wünschenswert, meine sehr verehrten Damen und Herren, (Abg. Romeder: Fürs Ausbauen waren wir immer. Wir gehen den Weg der kleinsten Fehler!) daß das vorliegende Schwerpunktprogramm für den Aus- und Neubau von Schuleinrichtungen zügig vorangetrieben wird. Eine Investition, da werden Sie mir sicher recht geben, in die Ausbildung war schon immer eine sinnvolle und eine gute Investition. Die Ausbildung unserer Jugend, (Abg. Romeder: Diese Rede ist historisch. Die werden wir uns merken!) übrigens auf allen Gebieten und nicht nur im landwirtschaftlichen Bereich, ist eine Garantie für eine gute und vernünftige Zukunft. Im Bereich der Landwirtschaft garantiert diese Ausbildung eine optimale Verwendung aller zur Verfügung stehenden Mittel und Geräte und damit gleichzeitig einen hohen Selbstversorgungsgrad. Sie gibt uns die Möglichkeit, die Ernährung unserer Bevölkerung im großen Ausmaß im eigenen Land zu gewährleisten. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächste ist Frau Abg. Prokop als Rednerin vorgemerkt. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. PROKOP: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Kapitel 2 - es ist heute dazu schon gesprochen worden - gehört das Problem des Kindergartens. Dieser Problemkreis ist sicherlich einer der Glanzpunkte in unserem Landesbudget.

Man kann feststellen, daß der Ausbau sehr weit fortgeschritten, fast vollendet ist, zumindest aber, daß ein gewisser Sättigkeitsgrad erreicht ist. Die Versorgung im Kindergartenbereich schwankt von 0 %, das heißt, daß wir dort keine Kindergärten haben - solche Gemeinden gibt es noch über hundert, bis zu 100%. Der Schnitt des Landes liegt bereits über 70% und ich darf sagen, das ist etwas ganz Gigantisches. Wenn man zurückdenkt, waren bei einem meiner ersten Beiträge zum Kindergartenproblem noch wissenschaftliche Unterlagen vorhanden, in denen es geheißen hat, beim freiwilligen Kindergartenbesuch sei ein optimaler Versorgungsgrad von 60% anzustreben; wir sind in Niederösterreich jetzt bereits über 70% und ich glaube, es gibt eigentlich kein besseres Kompliment für das Kindergartenwesen in diesem Land, als diese Zahlen. Wir können wirklich stolz sein auf die Lösung dieses Problems in Niederösterreich.

Wenn man Kindergärten in anderen Bundesländern besucht - ich habe das vor kurzem erst in einer größeren Stadt eines anderen Bundeslandes getan und sehr höflich die Einrichtung bewundert und gelobt, was dort geschaffen wurde -, sagt man sich letztlich doch, ihr Leute, was dort steht, ist bei uns eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Allein die Einrichtung unserer Kindergärten ist derart liebevoll, derart kindgerecht, daß es kaum zu übertreffen ist. Sicherlich wird es in manchen Bereichen, sei es an Einrichtungen, sei es an Spielzeug, noch Verbesserungen oder Neuerungen geben.

Wenn man über Kindergarten spricht, glaube ich, muß man unbedingt auch ein Problem erwähnen, es zumindest zur Diskussion stellen, das ist das Problem der ausgebildeten Kindergärtnerinnen, die derzeit keinen Arbeitsplatz finden, und jener Kindergärtnerinnen, die in der nächsten Zeit ihre Ausbildung abschließen werden. Wir haben über 300 angemeldete ausgebildete Kindergärtnerinnen in Niederösterreich, die wir nicht einsetzen können, und diese Zahl wird sich in der nächsten Zeit sicherlich weiter erhöhen, vor allem deshalb, weil wir eigentlich keinen Bedarf mehr haben. Es wird im nächsten Jahr keine oder nur ganz wenige freie Plätze für eine Kindergärtnerin geben. Ich glaube nicht, daß die Herabsetzung der Kinderzahl in den Gruppen viel Besserung bedeutet, auch das muß einfach grundsätzlich durchdiskutiert werden. Die Herabsetzung ist letztlich keine Lösung, denn damit ist automatisch auch der Nachmittagsbesuch verbunden, der dann neuerlich überlegt werden muß. Ich kann nicht einfach eine Gruppe, die nachmittags nur mehr 12 Kinder hat, am Vormittag herabsetzen und am Nachmittag dann nur mehr drei Kinder haben. Also muß auch das prinzipiell und zur Gänze durchleuchtet werden.



Aber eines muß ich auf jeden Fall sagen: Bei jeder Lösung, ganz egal, wie sie ausschauen mag, dürfen auf keinen Fall die Familien und die Kinder Schaden erleiden. Ich glaube, man sollte sich auch überlegen, die Kindergärtnerin dazu anzuregen, doch die Ausbildung als Logopädin oder Therapeutin oder eben auch als Sonderkindergärtnerin zu absolvieren. Man könnte das an der Waldschule machen. Ich glaube, daß es auch keine Lösung ist, zumindest keine Lösung auf Sicht und nicht im Sinne der behinderten Kinder, die Einrichtung von Sonderkindergärten noch weiter auszubauen; sicher in gewissem Maße, aber so etwas ist ja nur in Ballungszentren möglich, denn bei Sonderkindergärten fällt sofort automatisch das Transportproblem an, weil es ja noch schwieriger zu lösen ist als am normalen Kindergartensektor. Ich glaube, daß die Betreuung durch ausgebildete Sonderkindergärtnerinnen, die in die Schulen hinausfahren, vielleicht möglich wäre. Man müßte dies effektiv in der nächsten Zeit durchdenken und ich bin auch der felsenfesten Überzeugung - wir sind uns da eigentlich jedesmal einig - daß man auf diesem Weg, wenn man die Behinderungen rechtzeitig feststellen und richtig behandeln könnte, sehr viel Positives schaffen und viel Leid wirklich bannen könnte. Und ich möchte auch hier von dieser Stelle den Dank an das Land richten, den Dank an die zuständige Abteilung, den Dank an alle Personen, die sich mit der Umsorgung und Umhegung unserer Vorschulkinder befassen. Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist echte Familienpolitik, wie wir sie uns vorstellen.

Und nun zu einem anderen Thema. Im Bereiche des Sportes hat eine Untersuchung etwas gezeigt, das eigentlich die wenigsten erwarten und das wirklich sehr überraschend ist. Eine Umfrage über die Betätigungsart im Sportbereich hat ergeben, daß 42% unserer Bevölkerung sagen, sie betreiben Schwimmen in irgendeiner Art und Weise, 27% sagen Radfahren, 21% König Fußball und nur 17% sagen, daß sie Schifahren. Das heißt, obwohl wir doch fast alle der Meinung sind, Schifahren ist der Nationalsport zumindest Nummer zwei hinter Fußball, sind nur 17% unserer Bevölkerung und es ist vor allem in diesem Bereich, wenn man es genauer durchleuchtet, ein sehr, sehr starkes soziales Gefälle. Auch das ist interessant, es gibt bestimmt die verschiedensten Gründe dafür, sei es geographischer Art, sei es vor allem auch finanzieller Art, denn Schifahren ist sicherlich ein teurer Sport. Aber ich glaube, ein anderer Grund liegt auch darin, daß an unseren AHS eben die Schulschikurse schon seit langer Zeit durchgeführt werden, während an den Pflichtschulen erst seit dem Schulorganisationsgesetz 1974 die Schikurse verpflichtend eingerichtet sind. Diese Schikurse sind in den letzten Jahren teilweise zögernd angelaufen und wir mußten feststellen, daß es eine enorme finanzielle Belastung für die Familien bedeutet hat und es hier eine Ungerechtigkeit gibt. Eine Ungerechtigkeit in dem Sinne, daß bedürftige Familien, wenn sie ihre Kinder in allgemeinbildende höhere Schulen schicken, die Möglichkeit einer Unterstützung für diese Schulschikurse haben, während jene, deren Kinder Pflichtschulen besuchen, diese Unterstützung nicht erlangen können. Im Budget finden wir heuer einen Betrag von 200.000 Schilling, der eine Unterstützung für Schüler an Pflichtschulkursen bieten soll. Sicherlich ein sehr geringer Betrag, wenn man bedenkt, daß 40.000 Kinder in diesem Altersbereich verpflichtet werden, Schulschikurse mitzumachen. Wenn man die Schnittzahlen der AHS hernimmt, wären ein Viertel davon, also 10.000, berechtigt, Förderungen zu bekommen. Dieser Betrag wird also sicherlich zu gering sein, aber es ist auf jeden Fall einmal ein Anfang. über die Vergabe dieser Mittel wird sicherlich noch gesprochen werden müssen, es werden Richtlinien erstellt werden müssen. Ich glaube, im Sinne einer Chancengleichheit, im Sinne einer Gerechtigkeit ist es notwendig, diese Mittel einzusetzen, auf der anderen Seite ist es aber auch notwendig, daß wir uns an die Förderung des Bundes anlehnen, also an die Richtlinien der AHS. Und dazu, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir einen Resolutionsantrag zu stellen. Es ist zwar im letzten Jahr die Richtlinie für die Förderung erhöht worden, aber der durchschnittliche Betrag der Förderung bei solchen Schikursen ist rund 250 Schilling. Und jeder, der ein Kind auf Schulschikursen hat, weiß, daß 250 Schilling ein Tropfen auf einem heißen Stein sind. Wenn man zwei oder drei Kinder auf Schulschikursen hat, so ist diese Belastung kaum zu tragen. Ich glaube, daß gerade diese Einrichtung wirklich allen unseren Kindern zugute kommen sollte, denn der Schikurs, die Betätigung im Winter in der freien Natur, ist nicht nur erzieherisch, ist nicht nur schulisch wichtig, sie ist vor allem von enormer gesundheitlicher Bedeutung. So gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, folgenden Resolutionsantrag zur Gruppe 2 zu stellen:

„Resolutionsantrag


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