592Als dessen Überreste bezeichnet Hefele I. S. 739 Note 3 das bei Mansi III. p, 459—462 Abgedruckte.
593L. c. p. 34.; daselbst wirb auch die Ansicht Jener widerlegt, welche sagen, daß unser Schreiben von Sabinus zu gleicher Zeit auf seinem Wege zuerst den illyrischen Bischöfen, dann dem Athanasius und Basilius übergeben worden sei; hienach müßte, da Dorotheus gewiß erst im J. 371 oder 372 nach Rom kam, auch die erste Synode auf das Jahr 372 verlegt werden.
594Nach Theodoret: „Die zu Rom auf der hl. Synode versammelten Bischöfe Damasus, Valerianus und die Uebrigen" u.s.w. — Bei Holstein: „Damasus, Valerianus, Vitalianus, Aufidius, Pacianus, Victor, Priscus, Innocentius, Abundius, Theodulus und die Uebrigen, welche in der Angelegenheit des Auxentius und znr Erklärung des Glaubens in Rom zusammengekommen, (senden) den katholischen Bischöfen des Orients Gruß im Herrn;" zugleich sagt die Ueberschrift, daß auf der Synode 93 Bischöfe anwesend waren; von den Genannten war Valerianus Bischof von Aquileja, die Sitze der Anderen sind unbekannt.
595Nach Holstein: euere Heiligkeit.
596Eine Andeutung auf das Tortur-Verfahren gegen Angeklagte und Zeugen zur Erpressung eines Geständnisses, welches, wie es am Schlüsse dieses Briefes heißt, die kirchlichen Gerichte verabscheuen.
597Ursinus wurde schon am 16. Nov. 367 auf Befehl des Kaisers Valentiman mit 7 seiner Anhänger aus der Stadt verwiesen, im J. 371 mit denselben nach Gallien verbannt, durfte dann wieder nach Italien, aber nicht in die Nähe Roms zurückkehren und wurde im J. 374 abermals allein nach Gallien verbannt, seine Anhänger über den 100. Meilenstein Roms.
598Nach Ughelli hieß Dieser Philippus, von Geburt ein Römer und Anhänger des Ursinus; cf. Merenda. p. 79.
599Ich finde in dieser Stelle auch einen Beweis für das von Merenda angegebene Datum unserer Synode und des Schreibens derselben; denn offenbar wird hier auf das in 2. 1. des folgenden kaiserlichen Antwortschreibens erwähnte Rescript an den Vicar Simplicius angespielt; Dieser aber war Vicar im J. 374.
600Bekanntlich behaupteten die Donatisten, daß die Sacramente nur in der wahren Kirche giltig gespendet werden; da sie aber nur ihre Conventikel für die wahre Kirche hielten, erklärten sie die Taufe der zu ihnen Eintretenden, selbst der Bischöfe, für ungiltig und tauften diese nochmals, als ob sie früher der Kirche gar nicht angehört hätten und Heiden gewesen wären.
601Coustant bemerkt, daß dieser Isaac derselbe sei, den Gennadius c. 26. unter den kirchlichen Schriftstellern aufzählt, und dessen Buch „über die Dreieinigkeit und Menschwerdung" Sirmond im J. 1630 edirte.
602Er wurde in einen entlegenen Winkel Spaniens verbannt.
603Hier forderte der Text eine Berichtigung, da es dort heißt: vidantur esse subjecti.
604Apostelgesch. 25, 11. 12.
605I. Tim. 5, 19.
606Cf. Coustant p. 530, Mansi III. p. 627, Haenel (Corpus legum ad ann. 378, p. 226), mit nicht unbedeutenden Varianten bei Baronius ad ann. 381 n. 2.
607Temporum limes
608contumaciae pronuntiatio
609Von dieser jedenfalls corrumpirten Stelle war keine wortgetreue, sondern nur eine dem Sinne entsprechende Uebersetzung möglich; sie lautet bei Coust., Haenel und Mansi: Nostra praecepta, per vestram negligentiam destituta, quae tandem poterit firmare sententia? quam quidem, cum despicitis, non excitetis ut longae (Haenel: longe) tolerantiae in desperatos sumat effectum et officium metus cogat agnosci; bei Baronius wird der erste Theil zum Vordersatze gezogen: . . . nec ap inpudentibus pertimescunt nostra praecepta per vestram negligentiam destituta. Quae tandem poterit ferri sententia quam etc.; erstere Lesart zieht Prof. Dr. Maassen vor, welcher mich in gefälligster Weise über den Sinn einzelner Worte und dieser ganzen Stelle aufklärte.
610Der Text dieser Stelle: quem tamen ipsum per occursantes saepius quam monentem, ad hoc ut sequentes abjiceret, audivimus will Coustant lieber so lesen: obtendentem seu obnitentem saepius quam moventem; der Sinn ist: statt daß man durch das Gebahren der Anhänger des Ursinus zur Ausführung des Befehles angeeifert würde, ihn von der Verbindung mit diesen zu trennen, läßt man ihn und diese ruhig gewähren.
611Entweder, wie gewöhnlich, Rom oder vielleicht Mailand als damalige Residenz der abendländischen Kaiser.
612D. i. wohl eines kaiserlichen.
613Durch eine Appellation.
614In allen Textausgaben steht quintum decimum annum; daß Dieß nach dem im vorigen Briefe über Florentius Gesagten unrichtig ist, steht fest, daher schon Blondell und nach ihm Coustant liest: quintum demum annum, was auch Haenel andeutet durch: quintum decimum (demum) annum; Coustant fügt noch hinzu, daß, was im vorigen Briefe etwas übertrieben (?) angegeben worden sei, hier berichtiget werde.
615Nach der in allen Ausgaben enthaltenen Lesart: vitia religionis; Coustant meint, man müsse statt dessen lesen: mysteria religionis, und sagt, dadurch werde auf die wiederholte Ertheilung der Taufmyfterien hingedeutet.
616Devio mysterio, eig. abseits liegend.
617Collectio rom. I. p. 87.
618Vgl. Hefele II. (welcher von hier an in 2. Aufl. citirt wird) S. 2, 6, 15, 16, 19, 20, 37, 40.
619Bei den Griechen: Ascholius, Bischof von Thessalonich, und jedenfalls von Damasus zum apostolischen Vicar von Illyrien bestellt. Die Sitze der übrigen hier genannten Bischöfe sind unbekannt, doch waren es höchst wahrscheinlich Bischöfe von Macedonien.
620Abjecti iverant; in Folge nemlich des von Gratian, Valentinian und Theodosius am 27. Febr. 360 erlassenen Edictes, durch welches die von Petrus den Römern gepredigte und von Damasus und Petrus von Alexandrien bewahrte Lehre als Staatsleligion erklärt und alle Häretiker als ehrlos gebrandmarkt werden; cf. Cod. Theodos. XVI. I. 2.
621I. Cor. 11, 14.
622Col. 2, 8.
623Wie der hl. Gregor berichtet, wurden sie, als sie Nachts in der Kirche die bischöfliche Weihe vornehmen wollten, von den 5 Behörden und dem Volke daran verhindert, aus der Kirche vertrieben, setzten aber die Ordination in dem schmutzigen Hause eines Flötenspielers fort, nachdem sie vorher das lange Haar des Maximus abgeschnitten hatten.
624Matth. 15, 13.
625ll. Cor. 6, 16. 15.
626Maximus selbst gab sich nicht nur für einen Christen, sondern sogar für einen Bekenner aus.
627Daß Damasus die Tracht des Maximus mit dem Anzuge eines Götzen vergleicht, erklärt Holstein dadurch, daß er als Cyniker bloß einen kurzen alten Mantel und ein ebenso kurzes Unterkleid trug, also halbnackt herumging, wie auch Hercules, der Patron der Cyniker, abgebildet wird.
628Ironische Bemerkung mit Rücksicht auf die von Gregor bezeugte Eitelkeit des Maximus auf sein langes, wallendes Haar.
629Durch den damals in Thessalonich weilenden Kaiser Theodosius.
630Nemlich das wirklich im März des J. 381 gehaltene Concil von Constantinopel; hieraus wollten Einige behaupten, Acholius habe im Namen des P. Damasus der Synode in Constantinopel beigewohnt ; bekanntlich aber wurden zu dieser nur orientalische Bischöfe berufen, Acholius jedoch wurde den occidentalischen beigezählt; jene Aufforderung des Damasus an Acholius also kann nur den Sinn haben, daß Dieser bei dem in Thessalonich weilenden Kaiser dahin wirke, daß auf dem bevorstehenden Concil ein entsprechender Beschluß gefaßt werde; denn daß später dennoch Acholius zur Synode nach Constantinopel kam, war ganz unerwartet und konnte Damasus jetzt noch nicht ahnen; cf. Merenda p. 87.
631Dabei dachte Damasus wohl vor Allem an das meletianische Schisma in Antiochien.
632Diese hatten als Wachen in den Vorzimmern des Kaisers, bei Empfang von Deputationen, öffentlichen Verhandlungen und Versammlungen, denen der Kaiser anwohnte, die Ruhe zu besorgen, wurden auch hie und da als Gesandte benutzt; cf. Du Cange, s. v. Silentium.
633D. i. die Taufe und zwar von Damasus selbst, weßhalb Dieser ihn bald darauf sein Unterpfand, seinen Sohn nennt.
634D. i. mit unserem Empfehlungsschreiben.
635Vgl. Hefele II. S. 34.
636Durch das schon citirte Edict vom 27. Febr. 380.
637Dacia Ripensis war der am südlichen Ufer der Donau gelegene Theil von der Provinz Dacia, welche einen großen Theil des Temeswarer Banates, die Wallachei, ganz Siebenbürgen, die Moldau am westl. Ufer des Pruth und die Bukowina umfaßte; die zwei anderen Theile waren Dacia Alpensis und D. Mediterranea; vgl. Bischof u. Möller, Wörterbuch der Geographie.
638Da der Kaiser dem Ursinus eine Milderung seiner Verbannumg gewährte.
639Tit. 3. 10.
640II. Joh. 10.
641Der Arianer.
642Inde enim et in omnes venerandae communionis jura dimanant. Dieß ist in demselben Sinne gesagt, wie jener berühmte Ausspruch des hl. Cyprian, wo er die römische Kirche die erste nennt, von welcher dle priesterliche Einheit hervorgieng.
643V. 9.
644Bischof von Trier; cf. Gams, Series episcop. p. 318.
645Bischof von Aquileja.
646Bischof von Thessalonich.
647Bischof von Sirmium.
648Hefele sagt: Sitz unbekannt; Coustant meint, der Name könnte verwechselt sein mit dem auf der Synode von Aquileja anwesenden Bischöfe Bassianus von Lodi, den Mansi „Basilianus" nennt.
649Eine Hinweisung auf den früheren Zwiespalt zwischen dem orthodoxen Kaiser Valentinian im Occident und dem arianischen Kaiser Valens im Orient, an dessen Stelle jetzt der rechtgläubige Theodosius war.
650II. Cor. 4. 8.
651Ps. 54 (55). 7.
652Ἣν μόλις ποτὲ πρεσβυτάτην u. s. w.; zu ergänzen: σώζομεν; μόλις störte Viele und wurde von Sirmond sogar gestrichen aus einem auch von Coustant getheilten Mißverständnisse dieser Worte, welche sie im Widerspruche mit dem vorher erklärten Festhalten so auffassen, als ob hier ein Wanken angedeutet wäre; ich fasse diese Worte so auf: Bald hätten die Arianer den wahren Glauben in unseren Kirchen durch ihre Gewaltthätigkeiten vernichtet, und nur mit Mühe retten wir ihn jetzt vom Untergange.
653Es ist strittig, was unter diesem Tomus (— Glaubensregel, Glaubensbekenntniß) zu verstehen ist; Merenda u. Hefele lll. S. 21) verstehen darunter den ursprünglich an die illyrischen, dann auch an die orientalischen Bischöfe gerichteten Brief und die zwei Fragmente (s. oben Nr. 3 u. 4. S. 279), wobei jedoch zu bemerken ist, daß Merenda, wie schon oben dargelegt wurde, den ersten Brief in's Jahr 369, dessen Absendung an die Orientalen in's J. 372, das erste der 2 Fragmente in‘s J. 374, das zweite Fragment in das J. 376 oder 377 setzt, während Hefele alle diese drei Stücke einmal (I. S. 739 Note 3) der ersten Synode unter Damasus vom J. 369 zutheilt, ein andermal (I. S. 740 Note 2) dieselben zwei Fragmente als Reste der zweiten Synode des Damasus vom J. Z74 bezeichnet. Diese drei Synodalschrei ben der Abendländer nun wurden auf der antiochenischen Synode v. J. 378 (oder 379) durch die Unterschriften der Bischöfe angenommen, und deßhalb werden sie hier der in Antiochien zu Stande gekommene Tomus genannt.
654Οἰκουμενικὴ σύνοδος wird von unserer Synode die vorigjährige genannt, nicht in dem vollen Sinne einer ökumenischen Synode, sondern gleichbedeutend mit dem der Afrikaner; Photius will zwar wissen, daß die Synode vom J. 381 bald nach unserem Synodalschreiben von Damasus bestätigt worden sei, doch kann sich diese Bestätigung nur auf das Symbolum und nicht auch auf die Canones bezogen haben, weil noch Papst Leo I. von dem 3. Canon, den kirchlichen Rang Constantinopels betreffend, in sehr abträglicher Weise sprach und sagte, derselbe sei gar nie dem römischen Stuhle zugeschickt worden; vgl. Hefele II. S. 30.
655Da in dem 4. nicänischen Canon nur von der Mitwirkung der Comprovincialbischöfe bei der Ordination die Rede ist, und nur im 6. sardicensischen auch von den benachbarten, so ist ersichtlich , daß auch die hier versammelten orientalischen Bischöfe die sardicensischen Canones als nicänische citirten (freilich in einem anderen, älteren und richtigerem Texte, als den wir jetzt besitzen); vgl. Hefele II. S. 39 Note 2.
656Die Synode sucht hier die von der Mailänder Synode mißbilligte Ordination des Nectarius und Flavianus zu rechtfertigen ; die Abendländer nemlich erkannten bis dahin den (Cyniker) Maximus als rechtmäßigen Bischof von Constantinopel an, den sie aber später nach erhaltenem genauerem Berichte nicht mehr unterstützten (cf. Sozomenus VII. 11.); nicht so erreichte unser Schreiben den gewünschten Erfolg bezüglich des Flavianus von Antiochien; nach einem auch von den Abendländern genehmigten Compromiß zwischen Meletius und Paulinus sollte nach dem Tode des Elnen der Andere als rechtmäßiger Bischof von Antiochien gelten; da also gegen diesen Vertrag nach dem Tode des Meletius dennoch ein Dritter (Flavian) zum Bischöfe ordinirt wurde, verweigerten die Abendländer mit Recht Diesem ihre Anerkennung.
657Damit ertheilt die Synode den Abendländern einen leisen Tadel wegen der Bevorzugung des Paulinus gegen Meletius.
658I. Cor. 1, 12.
659V. 10.
660IX. 15., wo nicht durch Schuld des Epiphanius, sondern des Abschreibers der Brief die falsche Ueberschrift tragt: Brief des Damasus über die Verurtheilung des Apollinaris an Timotheus ; er las also statt ac Timothei — ad Timotheum.
661Wir mit Merenda und Hefele das J. 376.
662Ἑαυτοῖς ; Valesius und Merenda beschuldigen hier den griechischen Uebersetzer einer sinnlosen Verwechslung der Person, indem er statt nobis gesetzt habe vobis; allein, wenn auch nobis wegen des Contextes vorzuziehen ist, so gibt doch auch vobis einen ganz guten Sinn und behält auch Fuchs II. S. 361 das vobis bei.
663Die ganz ungewöhnliche Ansprache der Bischöfe mit „Söhne" erklärt Merenda (p. 127.) dadurch, daß sie doch nicht unerhört gewesen sei (auch Athanasius nannte den Diodorus, Bischof von Tyrus, Sohn) und durch die Würde und das hohe Alter des Damasus gerechtfertigt sei. Daß aber der Brief wirklich an Bischöfe gerichtet war, geht aus der an die Adressaten unten gemachten Ermahnung hervor, bei ihren Klerikern und Laien keine unnützen Erörterungen zu dulden.
664Der griechische Text lautet: καὶ γὰρ εἰ τὰ μάλιστα ἐν τῇ ἁγίᾳ ἐκκλησίᾳ, ἐν ᾗ ὁ ἅγιος ἀπόστολος καθεζόμενος ἐδίδαξε, πῶς προσήκει ἡμᾶς τοὺς οἴακας ἰθύνειν, οὓς ἀνεδαξάμεθα, ὅμως u. s. w. Epiphanius übersetzt: Nam licet ecclesiae, in qua s. Apostolus residens docuit, quodam modo nos gubernacula, quae suscepimus, teneamus; Christophorson: Nam tametsi in sancta ecclesia, in qua s. Apostolus sedens nos docuit quo pacto illius gubernacula , quae suscepimus, tractanda sint; Sirmond: Etenim ut maxime in sancta ecclesia, in qua sedens s. Apostolus docuit, quo modo nobis u. s. w.; Valesius: Etsi enim in sancta ecclesia, in qua s. Apostolus sedens docuit, u. s. w.; Coustant: Etsi enim maxime in sancta ecclesia, in qua s. Apostolus sedens docuit, decet nos quodam modo clavum tenere u. s. w. Mit Recht verwirft Merenda alle diese Versionen und Übersetzt: Nam tametsi Sancta Ecclesia, in qua s. Apostolus sedens nos docuit, quo pacto illius gubernacula, quae suscepimus, tractanda sint, nobis primae partes deferentur, (indem er nach τὰ μάλιστα ergänzt ἐστίν); der Grund der verschiedenen Uebersetzungen liegt in den zwei Ausdrücken τὰ μάλιστα und πῶς; ich stimme mit Merenda insoferne überein, als ich auch die Ergänzung mit ἐστίν annehme, aber er braucht noch ein ἡμῖν (═ nobis), und halte ich daher meine Version für grammaticalisch und logisch genauer; der Sinn ist klar: der Vorzug, die Ehre ist (begründet) in der Kirche, als dem Sitze des hl. Petrus, und diesen nimmt Damasus an und in Anspruch, persönlicher Ehre und Vorzuges hält er sich für unwürdig. Fuchs (l. c.) übersetzt frei: Denn ob wir uns wohl für unwürdig bekennen, das Ruder in derjenigen Gemeinde zu führen, in welcher der hl. Apostel selbst uns gelehrt hat, wie wir die Kirche regieren sollen, so beeifern wir u. s. w.
665Er war Bischof in Berytus.
666Das griechische ταύτην verbessert Coustant und Valesius in τοῦτον; Merenda übersetzt: hanc astutiam.
667Ἠφανισμένας ζητησεις übersetzt Coustant mit: exolezas quaestiones, Merenda, wie ich glaube, richtiger mit: quaestiones obscuras.
668Τύπον ἐδώκαμεν; Coustant übersetzt: formam dedimus und meint, es könnte damit auf das an Paulinus gesandte Glaubensbekenntniß hingewiesen sein; ich fasse es so auf, daß eben die im folgenden Satze enthaltene Aufforderung, an der apostolischen Ueberlieferung festzuhalten, jene Norm sei.
669Gal. 1, 9.
670Ἵνα, übersetzt Fuchs (I. c.) durch: damit; allerdings hat Ἵνα in erster Linie diese Bedeutung, aber auch, besonders bei späteren Schriftstellern, die mir hier passender erscheinende: so daß.
671Wahrscheinlich also hat Apollinaris unter Mißachtung des Absetzungsurtheiles seinen Sitz behauptet und seine Irrlehre fort verbreitet.
672Die wahre Hoffnung auf Christus besteht darin, daß man von ihm, als vollkommenem Gott und Mensch zugleich, die Erlösung des Leibes und der Seele erwartet, und kann diese nicht haben, wer Christo die vernünftige menschliche Seele abspricht.
673Hierauf führt Theodoretus nach einigen einleitenden Worten das an Paulinus abgesandte Glaubensbekenntniß auf.
674I. p. 178.
675Ad ann. 382.
676Thiel theilte das ganze gelasianische Decret in fünf Theile.
677De Decretali Gelasii Papae de recipiendis et non recipiendis libris etc. Brunsbergae 1866.
678Drei unedirte Concilien aus der Merovingerzeit. Mit elnem Anhang über das Decretum Gelasii. Bamberg 1867; den Ausführungen beider Gelehrten tritt Hefele bei (II. S. 618 ff.).
679l. c. p. 177.
680II. p. 302.
681Der von Dr. Thiel in der citirten Monographie recipirte.
682I. Cor. 1. 24.
683Ps. 31 (32), 8.
684Is. 9, 6.
685Philipp. 3, 9.
686Joh. 14, 6.
687Ps. 110 (111), 10.
688I. Joh. 2, 15.
689Röm. 8, 9.
690Joh. 15, 26 u. 16, 15.
691═ Josua, weil der Sohn des Nau oder Nave.
692Bekanntlich schrieben zur Zeit des hl. Hieronymus (de vir. illustr. c. 9 u. 16.) die Meisten plerique) den 2. u. 3. Johanneischen Brief nicht dem Apostel, sondern dem Presbyter Johannes zu; aber schon Irenäus adv. haeres. I. 16, 3.) und Clemens von Alexandr. (edit. Potter. p. 1011.) verbürgen den apostolischen Ursprung des zweiten und Dionysius v. Alexandr. Euseb. h. e. 7, 25.) auch den des dritten Briefes.
693Thalamus könnte auch mit „Braut" übersetzt werden.
694Matth. 16, 18.
695Die selbst von Katholiken hie und da, auch noch in neuester Zeit getheilte Ansicht, daß Petrus und Paulus zwar an demselben Tage, aber in verschiedenen Jahren starben, wird hier als eine häretische ertlärt oder wenigstens als eine von den Häretikern gerne gebrauchte; vgl. Hefele II. S. 621.
696Ephes. 5, 27.
697Apost. 11, 26.
698Die zwlschen Damasus und Hieronymus gewechselten Briefe vereinigte ich am Schlusse, theils weil sie ohnehin meistens letzteren Jahren des Damasus angehören, theils um durch sie nicht den historischen Zusammenhang der übrigen Briefe zu stören. Von den uns erhaltenen Briefen zwischen Damasus und Hieronymus glaubte ich diejenigen des hl. HieronymnS ausschließen zu sollen, welche durch ihren critischen, vorzüglich linguistischen Apparat zu einer Uebersetzung in's Deutsche nicht geeignet und auch für die wenigsten Leser unserer Bibliothek von Interesse sind; zwei Briefe desselben an Damasus sind unter seinen Briefen (I. Abtheil. S. 93—100) in unserer Bibliothek schon übersetzt.
699Diesen, sowie den vorhergehenden Brief richtete Damasus an Hieronymus, während Dieser in Rom weilte, also zwischen 382 u. 364.
700Opp. S. Hieronymi, ed. Maur. Paris 1706, t. I V. p. 149.
701Luc. 15, 11—32.
702Weish. 2, 24.
703Joh. 8. 17. 18 u. V. Mos. 17, 6.
704Die Berufung aller Sünder zur Buße.
705Διεῖλεν αὐτοῖς τὸν βίον, wo der hl Hieronymus βίος nicht in der Bedeutung von Lebensunterhalt, Vermögen, sondern in der des geistigen Lebens und der dasselbe bedingenden Fähigkeiten nimmt.