BVerfG 1 BvR 737/00, B.v. 29.07.04, IBIS M5580www.asyl.net/Magazin/Docs/2004/M-4/5580.pdf Die Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen kann nicht durch das Rechtsberatungsgesetz verboten werden. Der Begriff "geschäftsmäßig" des Rechtsberatungsgesetzes muss verfassungskonform so ausgelegt werden, dass diese Fälle nicht erfasst würden. Da der Beschwerdeführers pensionierter Richter ist, ist bereits fraglich, ob der Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes überhaupt berührt sei. Außerdem ist bei der Anwendung des Rechtsberatungsgesetzes zu prüfen, ob die Veränderung der Lebenswirklichkeit eine einschränkende Auslegung des Anwendungsbereiches des Gesetzes erfordert