Brief Word


VGH Ba-Wü 2 S 1132/94, B.v. 22.07.96



Yüklə 5,87 Mb.
səhifə688/2201
tarix07.01.2022
ölçüsü5,87 Mb.
#89192
1   ...   684   685   686   687   688   689   690   691   ...   2201
VGH Ba-Wü 2 S 1132/94, B.v. 22.07.96, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2204.pdf Die Gebührensatzung und die auf deren Grundlage vorgenommene Heranziehung zu den Unterkunftskosten ist rechtwidrig, wenn der Gebührenkalkulation einerseits die gesamten Kosten der Einrichtung zugrunde liegen, andererseits jedoch allein die "Selbstzahler" als Gebührenschuldner bestimmt sind.
VGH Ba-Wü 6 S 1092/96, B.v. 09.08.96, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C1111.pdf Die Forderungen von mtl. 300 DM Kostener­satz für die Unterkunft im Sammellager und 360.- DM für gewährte Sachleistungen gemäß § 7 Asyl­bLG an einen erwerbstätigen Asylsuchenden im 1. Jahr seines Verfahrens ist mit überwiegen­der Wahr­schein­lichkeit rechtmäßig. § 7 AsylbLG beinhaltet eine zulässige pauschale Erstattungsre­gelung unabhän­gig von in­divi­duellen Kostenaufwand für die Unterkunft. Allerdings muß der zu er­stattende Betrag in einem angemesse­nen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten stehen. Gegen dieses Äquivalenzprinzip wurde vor­liegend nicht verstoßen, der An­tragsgegner hat Berechnungen vorgelegt aus denen sich monatliche Unter­kunftskosten pro Person von 359.- DM ergeben (neben den im einzelnen aufgeschlüsselten Bewirtschaf­tungskosten hat das Gericht hier nur einen Teil der Personalkosten als notwendige Unterkunftskosten aner­kannt: den Haus­meister, anteilige Kosten von 1/4 der Heimleitung, aber nicht die Sozialbetreuung).

Bezüglich der Sachleistungen besteht kein Anordnungsgrund, da der Antragsteller die Sachleistun­gen ent­ge­gengenommen und quittiert hat. Es wäre seine Sache gewesen, sich gegen die Aushändi­gung von Sach­leistun­gen rechtzeitig zur Wehr zu setzen, wenn er der Meinung gewesen ist, nicht zur Entgegen­nahme ver­pflichtet ge­wesen zu sein. Soweit der Antragsteller behauptet, zur Erstat­tung der geforderten Kosten nicht in der Lage zu sein, ist etwaigen Härten dabei ausschließlich im Vollstreckungsverfahren zu be­gegnen.



Yüklə 5,87 Mb.

Dostları ilə paylaş:
1   ...   684   685   686   687   688   689   690   691   ...   2201




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©muhaz.org 2025
rəhbərliyinə müraciət

gir | qeydiyyatdan keç
    Ana səhifə


yükləyin