Gericht bvwg entscheidungsdatum 27. 02. 2014 Geschäftszahl



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A: Nein, ich habe niemanden.
F: Haben Sie Freunde oder Bekannte, die Sie bereits aus Ihrem Heimatland her kennen, in Österreich?
A: Nein, ich kenne niemanden.
F: Wo leben Ihre Verwandten?
A: Ich habe niemanden in Aserbaidschan.
F: Sind Sie mit eventuellen amtswegigen Erhebungen vor Ort unter Wahrung ihrer Anonymität, eventuell unter Beiziehung der Österreichischen Botschaft und eines Vertrauensanwaltes einverstanden?
A: Ja, ich bin damit ausdrücklich einverstanden.
F: Die Befragung wird hiermit beendet. Wollen Sie zu Ihrem Asylverfahren sonst noch etwas vorbringen, was Ihnen von Bedeutung erscheint?
A: Nein, ich habe alles gesagt. Ich hatte die Gelegenheit, alles vorzubringen, was mir wichtig war. Ich möchte Ihnen auf meinem Laptop einige Bilder der Demonstration vom 07.10.2011 zeigen.
F: Was ist auf diesen Bildern zu sehen?
A: Eigentlich kann man die Demonstranten und die Menge der Menschen sehen.
F: Sind Sie darauf abgebildet?
A: Nein, an dieser Demonstration habe ich nicht teilgenommen.
F: Warum zeigen Sie dann diese Fotos? Was wollen Sie damit zeigen?
A: Ich will nur damit zeigen, dass diese Demonstration von der islamischen Partei Aserbaidschan organisiert und gewaltsam aufgelöst wurde. Mehr nicht. Das ist nur zur allgemeinen Information.
F: Wollen Sie, dass diese Fotos zum Akt genommen werden?
A: Nein, das ist nicht notwendig. Ich wollte diese Fotos nur zur Information zeigen.
Belehrung: Sie haben trotzdem die Möglichkeit diese Fotos auszudrücken und dem Asylamt als Beweismittel vorlegen.
A: Nein, das ist nicht notwendig. Ich wollte Ihnen als Leiterin der Amtshandlung diese Bilder zu Ihrer Information zeigen, mehr nicht.
Erklärung: Ihnen wird die mit Ihnen aufgenommene Niederschrift vom Dolmetscher rückübersetzt. Sie können im Anschluss daran Korrekturen oder Ergänzungen machen oder Rückfragen stellen, wenn Ihnen etwas nicht klar und verständlich erscheint. Mit Ihrer Unterschrift bestätigten Sie, dass Ihre Angaben hier inhaltlich richtig und vollständig wiedergegeben wurden.
Sie werden an dieser Stelle zudem nochmals ausdrücklich auf die im Asylverfahren geltenden Bestimmungen (Merkblatt über Rechte und Pflichten von Asylwerbern) zur Zustellung von Schriftstücken aufmerksam gemacht. Sie werden weiters darüber informiert, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine telefonischen Auskünfte zu Ihrem Verfahren erteilt werden. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen des Parteienverkehrs (Mo - Fr von 08.00 - 12.00 Uhr) Akteneinsicht zu nehmen, sich schriftlich nach Ihrem Verfahren zu erkundigen oder über einen Vertreter Informationen einzuholen. Sie werden auf die Bestimmungen des § 8 Abs. 2 und § 23 ZustellG hingewiesen und darauf, dass die Zustellung durch Hinterlegung bei der Behörde erfolgt, sollte Ihre Abgabestelle nicht bekannt sein (Anmerkung: Inhalt wird erklärt). Ist Ihnen das verständlich?
A: Ja, das verstehe ich.
F: Hatten Sie während dieser Befragung irgendwelche Probleme?
A: Nein, ich hatte keine Probleme.
F: Haben Sie alles verstanden bzw. konnten Sie der Vernehmung ohne Probleme folgen?
A: Ja, ich habe alles verstanden und konnte der Vernehmung ohne Probleme folgen.
F: Haben Sie den Dolmetscher während der gesamten Befragung einwandfrei verstehen können?
A: Ja, ich konnte den Dolmetscher sehr gut verstehen und habe alles verstanden.
F: Haben Sie alles verstanden was Sie gefragt wurden, sowohl von der Sprache als auch vom Verständnis her?
A: Ja.
F: Wollen Sie abschließend noch etwas anführen?
A: Nein, ich habe nichts mehr zu sagen.
Anmerkung: Die gesamte Niederschrift wird wortwörtlich rückübersetzt.
Nach erfolgter Rückübersetzung:
F: Haben Sie nun nach Rückübersetzung Einwendungen gegen die Niederschrift selbst, wurde Ihre Einvernahme richtig und vollständig protokolliert?
A: Es war alles korrekt. Es hat alles gepasst. Ich habe nichts mehr hinzuzufügen.
F: Wünschen Sie eine Ausfolgung der Kopie der Niederschrift?
A: Ja, bitte.
[....]
Mit Schreiben vom 27.8.2012 übermittelte die belangte Behörde zur Wahrung des rechtlichen Gehörs eine Anfragebeantwortung der Staatendokumentation (vom 31.7.2012) zu der von der bP angeführten Partei und ihrer Mitglieder. Gleichzeitig teilte das BAA im Schreiben mit, dass die Behörde auf Grund des bisherigen Ermittlungsergebnisses zur Ansicht gelange, dass ihr Vorbringen nicht glaubhaft sei.
In der Stellungnahme vom 6.9.2012 führte die bP im Wesentlichen aus, dass für sie an den Zielen der API lediglich von Interesse sei, dass diese gegen das Kopftuchverbot seien. "Alles andere interessiere sie nicht". Die Orientierung an den Iran sei für sie nicht relevant. Sie habe auch zu keiner Zeit streng muslimisch traditionelle Kleidung getragen. Das Oberhaupt der Moschee sei nur mit Haji oder Haji Achunt angesprochen worden. Haji sei der Name den ein Mann erhält wenn er in Mekka war. Achunt sei kein Name sondern eine Höflichkeitsanrede. Ein anderer Name sei davon abgesehen für diese Person nicht verwendet worden und sie wisse ihn deshalb nicht. Sie beantrage die Richtigkeit dieser ihrer Angaben zu überprüfen. Sie habe seit 2009 in der Moschee gearbeitet und dort auch gewohnt. Die Vorladung habe sie durch einen Postboten erhalten. Sie wisse nicht ob die Vorladung von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht stamme. Sie habe große Angst gehabt, weil sie im Mai an der Demonstration teilgenommen habe. Viele Teilnehmer seien verhaftet worden. Aus diesem Grund sei sie geflüchtet.
Mit Schreiben vom 29.10.2012 räumte das BAA das Parteiengehör zu einer Anfragebeantwortung der Staatendokumentation vom 25.10.2012 zur Situation von alleinstehenden Frauen in Aserbaidschan ein und lud ein dazu binnen zwei Wochen Stellung zu nehmen. Dem Akteninhalt nach hat sich die bP dazu nicht geäußert.
Der Antrag der bP wurde vom BAA mit Bescheid vom 15.11.2012 gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt I.). Gem. § 8 Abs 1 Z 1 AsylG wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Aserbaidschan nicht zugesprochen (Spruchpunkt II.). Gemäß § 10 Abs 1 Z 2 AsylG wurde die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Aserbaidschan verfügt (Spruchpunkt III).
Das BAA (nunmehr Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) gelangte im Rahmen der Beweiswürdigung hinsichtlich der Gründe für die Zuerkennung des Status eines asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten zur Erkenntnis, dass durch die bP eine aktuelle und entscheidungsrelevante Bedrohungssituation nicht glaubhaft gemacht worden sei, insbesondere weil wesentliche Teile des als ausreisekausal dargestellten Vorbringens betreffend dargelegter persönlicher Erlebnisse widersprüchlich bzw. nicht plausibel wären.
Ein relevantes, die öffentlichen Interessen übersteigendes, Privat- und Familienleben würde nicht vorliegen.
Das BAA traf zum Herkunftsstaat Feststellungen zur allgemeinen asyl- und abschiebungsrelevanten Lage. Darunter auch das Ermittlungsergebnis zu Aufbau, Ziele, Parteispruch, Parteilog, Legalität etc. zu der islamischen Partei Aserbaidschans:
[...]
Anfragebeantwortung der Staatendokumentation vom 31.07.2012
1) Informationen zur islamischen Partei Aserbaidschans (Aufbau, Ziele, Parteispruch, Parteilogo, Legalität, etc.)
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen konnten im Rahmen der zeitlich begrenzten Recherche keine Informationen zum Aufbau und zum Parteispruch der Islamischen Partei Aserbaidschan gefunden werden.
Human Rights Watch (HRW) erwähnt in seinem World Report, der im Jänner 2012 veröffentlicht wurde, dass Mowsum Samedow (Samadow), der Anführer der verbotenen Islamischen Partei (IPA bzw. AIP), im Jänner 2011 verhaftet worden sei, nachdem auf YouTube ein Video veröffentlicht worden sei , in dem er Anschuldigungen gegen Präsident Ilcham Alijew vorgebracht hätte. Im Oktober 2011 sei er wegen versuchten Staatsstreichs zu 12 Jahren Haft verurteilt worden.
Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) berichtet im Juli 2011, dass führende Mitglieder der IPA, nämlich der Vorsitzende Mowsum Samedow, ein stellvertretender Vorsitzender, Vaqif Abdullajew, und der Leiter des IPA -Verbands in Astara, Rufulla Axundzadeh, in Baku wegen Anklagen in Zusammenhang mit Terrorismus vor Gericht stünden. Die IPA sei 1991 gegründet und ein Jahr später offiziell registriert worden. Die Registrierung sei der Partei 1995 entzogen worden und man habe bisher keine Neuregistrierung gestattet. Die IPA behaupte, Tausende Mitglieder zu haben.
Das Central Asia-Caucasus Institute (CACI) berichtet im Februar 2011, dass die Islamische Partei Aserbaidschan danach strebe, den säkularen Staat Aserbaidschan durch einen Staat nach iranischem Vorbild zu ersetzen. Die Mitglieder der Partei würden öffentlich die Ansichten der Islamischen Republik Iran teilen. Der Vorsitzende der IPA, Samedow, habe den aserbaidschanischen Präsidenten Ilcham Alijew als eine der meistgehassten Figuren der Geschichte der schiitischen Muslime bezeichnet und zum Sturz der Regierung Alijew aufgerufen.
Das Eurasische Magazin, eine monatlich erscheinende Netzzeitschrift, die über Entwicklungen in Eurasien berichtet, veröffentlicht im August 2011 einen Artikel von Matthias Adolf, in dem Folgendes zur IPA berichtet wird:
"Die IPA ist eine religiöse Partei, die nach dem Zerfall der UdSSR im Jahre 1992 vom inzwischen verstorbenen Ali Akram Aliev, einem schiitischen Gläubigen, gegründet wurde. Von Anfang an hatte diese Partei die Wiederherstellung des schiitischen Islam in Aserbaidschan auf ihrer politischen Agenda. Die Partei schiitischer Orientierung ist das Gegenteil zur stark nationalistisch, laizistisch und pro-westlich orientierten Volksfront und betont, dass die aserbaidschanische Bevölkerung aus 98 Prozent Muslimen besteht, von denen 85 Prozent Schiiten sind. Die Partei wurde 1996 verboten und zahlreiche Anhänger und politische Führungspersönlichkeiten verhaftet. Trotzdem haben die Aktivitäten der Partei zugenommen, da insbesondere die religiösen Teile der Bevölkerung, die in Kleinstädten leben, sich sehr stark mit dem Islam identifizieren.
Der Einfluss der Partei ist im Laufe der Zeit so sehr gestiegen, dass die Regierung in bestimmten Fragen ihren Wünschen gegenüber Konzessionen machen musste. Bspw. wurde der Bau von seitens der Regierung nicht genehmigten Moscheen, aufgrund des politischen Drucks der IPA vollendet. Massive Proteste der Partei gegen die Publikation des Buches "Die Satanischen Verse", das in Episoden in einer Zeitung veröffentlicht wurde, führten zur Unterbrechung des Vorhabens. Die Kundgebungen gegen das Hijab-Verbot der Regierung, Proteste gegen die Eröffnung der israelischen Botschaft und jährliche Demonstrationen im Zuge des vom Iran initiierten und von der Regierung in Baku verbotenen Jerusalem-Befreiungs-Tages, gehen ebenfalls auf das Konto der IPA. [...]
Hajmohsen Samadov, der einstige Mitbegründer und heutige Vorsitzende der IPA, wurde 1956 in der Stadt Gaba, 170 km von Baku, geboren. [...] Er betrachtet die Aufgaben der IPA in zwei Dimensionen. Die Partei soll innenpolitisch danach streben, eine auf dem schiitischen Islam basierende Republik herzustellen, außenpolitisch profiliert sie sich gegen den Imperialismus und Zionismus." (Eurasisches Magazin, 2. August 2011)
Svante E. Cornell, wissenschaftlicher Leiter des CACI, schreibt in dem 2011 veröffentlichten Buch "Azerbaijan since independence", dass die IPA, eine kleine, linksgerichtete Partei, Mitte der 1990er Jahre, als sie finanzielle Unterstützung aus dem Iran erhalten habe, am aktivsten gewesen sei. In den Jahren 1995 und 1996, als die Partei versucht habe, ihre politischen Positionen festzulegen und paramilitärische Kräfte anzuwerben, sei zum ersten Mal gegen sie vorgegangen worden. Nach islamistischen Unruhen in Nardaran, einem Vorort von Baku, wo sich die Machtbasis der Partei befinde, sei der Vorsitzende der IPA, Hadschi Alikram Alijew verhaftet und der Partei die Registrierung entzogen worden. Danach habe die Partei keine ernsthafte Bedrohung mehr für das System dargestellt. Die IPA würde sich regelmäßig an oppositionellen Tätigkeiten beteiligen, aber ihr regionales Netzwerk außerhalb von Baku sei sehr schwach. Die Partei vertrete eine strikt antisemitische Ideologie. Der Anführer der Partei im Jahr 2009, Haijaga Nurijew, habe oft antiwestliche Aussagen getätigt. Die Probleme der Partei in den Provinzen würden auch dadurch verdeutlicht, dass die Vorsitzenden verschiedener lokaler Parteiverbände sich geweigert hätten, die Autorität des Vorsitzenden anzuerkennen.
Im September 2011 wird in der aserbaidschanischen Zeitung Zerkalo ein Artikel veröffentlicht, in dem darüber informiert wird, dass AktivistInnen der IPA immer noch öffentliche Aktionen setzen würden, obwohl sie wegen staatsfeindlicher Tätigkeiten regelmäßig verhaftet würden. Sie würden insbesondere gegen soziale Ungerechtigkeit und die Verletzung von Bürgerrechten demonstrieren. Außenpolitisch würde die IPA die Ansichten des Iran teilen und gegen den "weltweiten Zionismus" und den "westlichen Imperialismus" auftreten. Außerdem würde sich die IPA für Wahrung religiöser Rechte einsetzen, die ihrer Meinung nach immer häufiger durch die Regierung verletzt würden.
Die Nachrichtenagentur Azeri Press Agency (APA) berichtet im Juni 2012, dass nach Angaben von Akif Gajdarli, einem stellvertretenden Vorsitzenden der IPA, bei der nächsten Parteiversammlung Fragen in Zusammenhang mit der staatlichen Registrierung, der offiziellen Tätigkeit und der Umbenennung der Partei diskutiert würden. Das genaue Datum für die Durchführung der Versammlung stünde noch nicht fest, sie werde jedoch aller Voraussicht nach im Herbst stattfinden.
Auf der Seite der russischen Nachrichtenagentur Lenta.ru findet sich folgendes Logo über einem Artikel vom Jänner 2011, der von der Verhaftung eines Mitglieds der IPA handelt:
[....]
Dieses Logo findet sich auch auf weiteren Websites, beispielsweise:
? Aran: ? ???????????? ???????????? ????????? ?????? ????????? ?????? [In Aserbaidschan halten die Repressionen gegen die Islamische Partei an], 18. Jänner 2011
http://www.arannews.ir/ru/news/20792.aspx
? Islamnews: ????????? ?????? ???????????? ???????? ???????? ?????? 24 ?????? [Die Islamische Partei Aserbaidschan hat vor, am 24. April eine Demonstration abzuhalten], 11. April 2011 http://www.islamnews.ru/news-48161.html
? Trend: Baku's executive power replies to Islamic Party's appeal, 5. April 2011
http://en.trend.az/news/politics/1856442.html
2) Parteibüro in Baku (Anschrift, Aussehen)
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen konnten im Rahmen der zeitlich begrenzten Recherche keine Informationen zum Aussehen des Parteibüros in Baku gefunden werden.
Folgende Quellen enthalten Informationen zur Anschrift des Parteibüros der IPA in Baku:
Zerkalo berichtet am 14. Jänner 2011, dass am Tag zuvor das Büro der Islamischen Partei in der Idajatsade-Straße 51/1 im Rajon Narimanow durchsucht worden sei. Später sei mitgeteilt worden, dass die Durchsuchung der Parteizentrale beendet sei.
Im April 2012 berichtet Zerkalo unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Salamnews, dass die Islamische Partei Aserbaidschan nach Aussage des Anwaltes von Mowsud Samedow gegen die Staatsanwaltschaft klagen wolle. Die Parteizentrale der IPA im Rajon Narimanow von Baku sei immer noch gesperrt:
Die NGO Good Neighbors gibt auf ihrer undatierten Homepage für die Islamische Partei Aserbaidschan die Adresse I. Idajatsade-Straße 51a/7 in 1000 Baku sowie die Telefonnummer +994 (12) 4908954 an:
3) Anführer, Nachfolger (Aufenthaltsort)
Reuters veröffentlicht im November 2010 einen Artikel, in dem erwähnt wird, dass Hadschi Aga Nurijew der ehemalige Vorsitzende der IPA gewesen sei:
"'They are wealthy, but they are afraid,' Haji Aga Nuriyev, Naradaran elder and former head of the banned Islamic Party of Azerbaijan, said of the political elite around Aliyev." (Reuters, 11. November 2010)
Zerkalo berichtet im Jänner 2011 vom verhafteten Vorsitzenden der IPA, Mowsum Samedow:
"???????????? ?? ??????? ?????? ????? ????????? ?????? ?????? ??????? ‚???????' ? ????????? ?????????? ?? ?????? ? ???????????????? ???." (Zerkalo, 14. Jänner 2011)
Im April 2012 erwähnt Zerkalo den verhafteten ehemaligen Vorsitzenden der IPA, Mowsum Samedow:
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (CoE-PACE) veröffentlicht im Juni 2012 ein Update zu politischen Gefangenen in Aserbaidschan, in dem Samedow, der Vorsitzende der IPA genannt wird.
Die aserbaidschanische Nachrichtenagentur Salamnews erwähnt im Juli 2012 den interimistischen Parteivorsitzenden der IPA, Eltschin Manafow.
Kawkaski Usel berichtet im Jänner 2011, dass weiterhin AktivistInnen der IPA verhaftet würden und Gläubige verhört würden. Nach der Verhaftung des Vorsitzenden der Partei, seiner Stellvertreter und weiterer AktivistInnen sei die Partei nach Aussagen eines Mitglieds des vorübergehenden Führungskomitees mit Führungsproblemen konfrontiert gewesen, weshalb Eltschin Manafow vorübergehend die Leitung übertragen worden sei.
4) Situation der Mitglieder der Partei
Freedom House (FH) schreibt in seinem im Juni 2012 veröffentlichten Bericht Nations in Transit, dass der pro-iranischen schiitischen IPA 1995 die Registrierung entzogen worden sei. In Aserbaidschan werde die Gewaltenteilung von der Verfassung garantiert, in Wirklichkeit würde aber die Exekutive die Judikative beherrschen. 2011 hätten die Behörden Gerichte dazu verwendet, AktivistInnen, die gegen das Verbot des Hijab in Schulen protestiert hätten, und TeilnehmerInnen prodemokratischer Demonstrationen zu bestrafen. Mowsum Samedow, der Anführer der IPA, sei im Jänner 2011 verhaftet worden, nachdem er das Hijab-Verbot öffentlich kritisiert und zum Umsturz aufgerufen habe. Er sei wegen illegalen Waffenbesitzes, Anstachelns zum Terror und wegen des Versuchs, die Verfassungsordnung zu ändern, angeklagt worden. Viele weitere führende Mitglieder und Anhänger der AIP seien wegen illegalen Drogen- oder Waffenbesitzes verhaftet worden, darunter Arif Gaijew, ein stellvertretender Vorsitzender der IPA. Die Anklagen in diesen Fällen hätten manchmal politisch motiviert gewirkt. Im Oktober 2011 seien Mowsum Samedow und sechs weitere Personen, darunter Vaqif Abdullajew, ein stellvertretender Vorsitzender der IPA, und Rufulla Axundzadeh, Vorsitzender des regionalen Verbands der IPA in Astara, zu Haftstrafen von jeweils mindestens zehn Jahren verurteilt worden.
Reuters berichtet im Juli 2012, dass nach der Meinung von Experten die aserbaidschanische Regierung darauf bedacht sei, jegliches von einem politischen Islam ausgehendes Risiko für die Stabilität des Landes einzudämmen. Die Islamische Partei, die verdächtigt worden sei, für den Iran zu spionieren, sei Mitte der 1990er Jahre verboten worden, sei aber im Untergrund weiter aktiv gewesen. In den letzten Jahren sei der Einfluss des Islam in Aserbaidschan angestiegen. Als Reaktion darauf habe die Regierung Moscheen schließen oder zerstören lassen und religiöse Gemeinschaften dazu verpflichtet, sich staatlich registrieren zu lassen.
Zerkalo berichtet im März 2012, dass die IPA ein Statement herausgegeben habe, nachdem ihr die Registrierung verweigert worden sei. In dem Statement heiße es, dass die Aktivitäten der IPA in Einklang mit den Gesetzen stehen würden. Dennoch würde illegaler Druck auf die Partei ausgeübt, es werde gegen Parteifunktionäre und einfache Mitglieder vorgegangen, und sie würden verleumdet und verhaftet. Es käme zu illegalen Einmischungen lokaler Exekutivorgane in die Angelegenheiten der Partei.
Kawkaski Usel berichtet im Februar 2012, dass im Dorf Nardaran in der Nähe von Baku mehr als 15 Personen vom Ministerium für nationale Sicherheit verhaftet worden seien. Die IPA habe im Zusammenhang mit den Verhaftungen von Gläubigen in den Tagen zuvor ein Statement herausgegeben, in dem davon gesprochen werde, dass diese unbegründeten Verhaftungen die Gesellschaft des Landes beunruhigen würden. Die gegen gesellschaftlich respektierte Personen vorgebrachten Anschuldigungen, beispielsweise Drogenbesitz oder ähnliche Vergehen, würden einer Verleumdung gleichkommen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels seinen laut Angaben von Akif Gajdarli, einem stellvertretenden Vorsitzenden der IPA, mehr als 20 AktivistInnen der Partei und Gläubige im Gefängnis gewesen, die auf Grundlage konstruierter Anklagen in den letzten zwei Jahren aus politischen Motiven heraus verurteilt worden seien.
Forum 18 berichtet im März 2012, dass mehrere zur IPA gehörende MuslimInnen in Nardaran, einem Dorf in der Nähe von Baku, das als Zentrum unabhängiger islamischer Aktivitäten gelte, verhaftet worden seien.
EurasiaNet berichtet im August 2011, dass schiitische MuslimInnen, die politisch aktiv seien, wegen ihrer engen Verbindungen zum Iran von der Mehrheit der AserbaidschanerInnen als verdächtig erachtet würden. Die offen pro-iranische IPA würde am Rande des politischen Spektrums von Aserbaidschan operieren. Die Gleichgültigkeit der Öffentlichkeit gegenüber der Verhaftung von Mowsum Samedow, dem Vorsitzenden der IPA, würde davon zeugen, dass ihre öffentliche Wirkung zu vernachlässigen sei.
Das Nachrichtenmagazin Focus berichtet im Mai 2012 Folgendes zur Lage von Mitgliedern der IPA:
"Der Eurovision Song Contest ist vorbei, die Welt schaut wieder weg. Der Druck auf Systemkritiker werde nun steigen, warnt eine aserbaidschanische Menschenrechtlerin: mit Polizeigewalt, Festnahmen und Folter. [...]
‚Sie werden die Daumenschrauben anziehen, damit die Leute nicht auf die Straße gehen und protestieren', warnte die Menschenrechtsaktivistin Lejla Junus am Montag - nicht einmal zwei Tage nach dem ESC-Großevent in der Hauptstadt Aserbaidschans. Der autoritäre Präsident Ilcham Alijew will sich im kommenden Jahr zum dritten Mal zum Präsidenten wählen lassen - und werde alles für seinen Machterhalt tun, meinte sie. [...]
‚Sie werden diejenigen, die sich für die Menschenrechte einsetzen, zu zwei bis drei Jahren oder sogar bis zu 15 Jahren Haft verurteilen', sagte die 55-Jährige. Besonders hart würden Mitglieder der Islamischen Partei bestraft, weil sie nach Einschätzung der Menschenrechtlerin am ehesten gewaltsam auf einen Machtwechsel dringen könnten. Die demokratischen Kräfte hingegen könnten kaum auf Unterstützung hoffen, weil die Menschen die ‚alten Oppositionellen' für unfähig hielten." (Focus, 28. Mai 2012)
Die International Crisis Group (ICG) veröffentlicht im März 2008 einen Bericht, in dem darüber informiert wird, dass die IPA, die 1991 gegründet worden sei und ihre Basis in dem religiösen Dorf Nardaran habe, Mitglieder in den Dörfern nahe Baku und in geringerem Ausmaß im Süden Aserbaidschans gehabt habe, 1995 aber verboten worden sei. Die Partei existiere zwar noch in inoffizieller Form, doch die Tatsache, dass sie nicht mehr streng von der Regierung überwacht würde, würde darauf hindeuten, dass sie nicht mehr einflussreich sei:
5) Mitgliedsausweise, Registrierung der Mitglieder
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen konnten im Rahmen der zeitlich begrenzten Recherche keine Informationen zu Mitgliedsausweisen der IPA und zur Registrierung ihrer Mitglieder gefunden werden. Gesucht wurde mittels ecoi.net, Refworld, Factiva, Google, Yandex und BBC Monitoring nach einer Kombination aus folgenden Suchbegriffen: Mitgliedsausweis, Parteiausweis, Parteibuch, membership card, party card, ????????? ?????, ?????????, Registrierung, registration, ???????????, Mitglied, member, ????.
6.) Verhaftung des Vorsitzenden der islamischen Partei Aserbaidschan am 7.2.2010, weiteres Schicksal von ihm und seinen Leuten
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen konnten im Rahmen der zeitlich begrenzten Recherche keine Informationen zu einer Verhaftung des Vorsitzenden der Islamischen Partei Aserbaidschan am 7. Februar 2010 gefunden werden. Gefunden wurden jedoch Informationen zur Verhaftung des Vorsitzenden Mowsum Samedow (Samadow) am 7. Jänner 2011.
Die private aserbaidschanische Nachrichtenagentur Turan berichtet am 8. Jänner 2011, dass der Vorsitzende der Islamischen Partei Aserbaidschan (IPA), Mowsum Samedow, zusammen mit drei weiteren Parteimitgliedern verhaftet worden sei:

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