Consent und bestettigung
Über weilandt Hillert Poppen Meinert Sparenborch
aufgetragener Verlassenschaf.
m. dom 591.
WIR JOHAN GRAVE zu Oldenburg und Delmenhorst, Herr zu Jhever Füegen einem jeden dises unsers Consent undt Mitbriefs ansichtigen, hiermitt zu wissen, Nachdem weilandt bei lebzeitt des Wolgebornen Fräuwleins Marien gebornen zu Jhever, unser freundliken vilgeliebten Mödder, wolseeliger undt Christmilter gedechtnus, mit ihrer Liebden Consent, wissen undt willen, Inn beisein deroselb Drosten, Räte undt vornemer Diener, Weilands der auch Ernvest unser lieber getreuer Hillert Poppen Zur Borch, Im Wyrder Carspel gesessen, seiner lieben Haußfrauwe Marie von Drebber, Wie dann a contra Marie von Drebber, Hillert Poppen ihren haußwürth per reciprocam donationem begifftiget, solcher Condition, Woferne Hillert der Eheman vor seiner Haußfrauwen todts abginge, daß seiner nachgelassenen Wittwe Marie von Drebbern, alle seiner güter liegendt und wahrend, nicht allein die behaußung, zur Borch, mit allen zugehörigen Länderei, sonder auch die Länderei bei Brahmanns Hause erblich haben undt behaltten, jedoch das sie gedachtes Hillerts negsten Blutsfreunden von sieben gras Landes, die Landsitlicher Hürr Jährlich endtrichten
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11) Manuskript Tesenfitz: Die adligfreien Güter des Jeverlandes. D.L.A.
12) Sparenburger Akten. D.L.A.
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und alß seine freunde Zum Erblichen Abschiedt, damit begängig; do aber gedachte Maria vor ihres Ehemanns todt, die schuldt der Natur bezahlte, das ingleichen der Eheman ihr habende, oder noch zufallende ligend und wahrend güter, erblich behalten, und ihren freunden davon nichts volgen Zulaßen, schuldig sein sollte, Allein was sie aus bewilligung des Ehemans, Zimlicher Maßen Ihren freunden legiren wurde. Alles nach in Halt der darüber aufgerichten undt von wolgedacht unser seeligen lieben Moddere versiegelten und Confirniaten, Zwischen ihnen, den Eheleuthen aufgerichteten donation. Als nuhe nach gottes gnediger schickung vilangezognen Hillerts Poppens Hausfrauwen Marie vor ihrem Junker gestorben, und alß ihre güther durch solche donation auf Ihnen devolvirt, Er aber hernachen vermöge seines Anno achzig Ein den Sechzehenden Septembris aufgerichten Testaments alle seine erb undt donations weis von seiner lieben Hausfrauwe erlangte güter, dem Erewesten, unserem Hofjunkern undt lieben getreuen Meinerts Sparrenborch als seinen Halbbruder mit reifen Rath, guter Vernunft undt Verstants, ungezwungen und ungetrungen, auf vorgehenden unsern Consens, In beisein unsers Rentmeisters, auch Bürgermeisters zu Jhever, undt lieben getreuwen Theodor Eyben und Alberts von Roffhusen, welche wir Ime auf sein Underthänig anhalten Zuegeordnet undt anderer redtlichen leuth mehr, Jedoch das er imgleichen Vilbemelt Hillerts negsten freunden vor obgesagte Länderei die Landsittliche Jährliche huer endtrichten, und den Armen zu Wyhrden einhundert gemeine Thaler Zuerlegen verbunden sein soll, Erb undt eigen gegeben, geschenkt und aufgetragen alles nach Inhalt Hillert Poppen mit unserer bewilligung auftragung. Dierveil auch Meinert Sparenborch noch absterben obgedachts seines lieben vermöge jetzterwähnter Ubergabe, uns als den Landtsherrn, so hiebevor wie angezogen, darein Consendirt Ime Untherthänigkeit angelangt Im zu solche Güter zu bestettigung gedachts seines Bruders willen, Jedoch obberuhrten Parteyen Legata anßbescheiden zu Immittiren undt einzuweisen haben wir Ime solches, als der Landtsherr nit abschlagen wöllen. Dennach den Ernvesten Unserm Drosten zu Jhewer und lieben getreuven Jochim von Boselager bewelcht gegeben, bemelten unsern Hofjunkherrn undt lieben gereuven Meinerdt Sparenborch Anno achzig zwei am zehenden Aprilis, in Hillert Poppen güter und Landerei, vermöge vilangezogener Überlassung einzuweisen, dieselb als andre seine erbgüter zu gebrauchen und seines gefallens damit zu gebehren, jedoch nit uns wegen des Roßdienstes undt sonsten daran habenden gerechtigkeitt, wie imgleichen eines jeden Rechten Unschedtlich dessen zu wahren urkundt, haben wir solche zwischen den beiden eheleuthen bei lebzeitten undt bewilligung, wolbemelt unser seeligen freundtlichen lieben Moddern aufgereichte, und durch der beiden eheleuth todtlichen abgang bestettigte donation nebenbemelts Hillerts Poppen Ubergab, wie ingleichen die beschehene Immißion, mit unserm Ringpittschaft, wissentlich bestettiget, und vor disen brieff, neben Underschreibung unser eigen handt laßen hangen.
Geben zu Odenburg am acht und zwanzigsten Monatstag Septembris im fünfzehnhundert ein und neunzigsten Jahre.
Johan
Die in der vorigen Urkunde vom 28. September 1591 angekündigte Erbaufteilung der Sparenburger Gebäude und Ländereien an Hillert Popkens Bruder, seinen Halbbruder Meynert Sparenburg, sowie seinen nächsten Blutsfreunden findet ihren Abschluß in der uns durch Remmer Popken, Hohenkirchen überlieferten Urkunde13). Gralf Ibbeken und Nanne Ricklefs Popken unterzeichnen und siegeln, außerdem unterschreiben noch 2 Zeugen. Das Siegel von Gralf Ibbeken ist vollkommen unkenntlich, im Siegel von Nanne Ricklefs sehen wir seine Hausmarke mit Anfangsbuchstaben N.R. (vgl. sein Wappen auf der Stammtafel).
Ene Erbvergleich von
Junker Sparen Borches
Behusinge unde landerei
Anne 1629 den 18 unt 19 August hebben genannte - - - Personen als Gralf Ibbiken, Nanne Ricklefs, Sibbeth Oiken, Mering Sibels, Willem Johanes, unt Tonis Eimerman, Junker Sparenborgers Behusinge unt landerei tho gelde gesettet in wiarder Carspel, debehusinge hebbe wie gesettet up 1756 R de shuer gesettet up 365 R dat backhuß hebbe rvy gesettet up - 30 R jeder gulden tho 11 shaf. Noch dat ander huß dar Inick Ianssen in rvanet hebbe wy gesettet up - 285 gulden tho 11 shaf, wadt anlangen dat de honert gras adliche landerei frei tho brucken une ewich beholen besonder den Roß Denst hebbe wy gesettet up - 5700 slichte gut
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13) Originalurkunde im Fam.-Archiv
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unde slim dorch de banck dall, dat andere landt als de 42,5 gras de Inick Iansen brucket, hebbe wie dorch de banck gesettet nach der adlich Freiheitt - up 1870 slichte dall Noch de 15 gras so by winso husen liggen welcke tho dat landt gehoret so Inick brucket hebbe wy gesettet in Suma tos – 525 slicht dall
Nanne Ricklefs
Gralef Meryink, William Johanes sine
Ibbiken Sybelß, gewan licke Marck
Hohenkirchen und seine Kirche
Auf gewaltiger Warf erhebt sich im Dorfe Hohenkirchen die alte Gaukirche des Wangerlandes14). Die alte Bezeichnung „Hoekerken“ tritt erst 1350 auf, vorher hieß das Kirchspiel „Goekerken“ = Gaukirche, eine Benennung, die erst Ende des 15. Jahrhunderts ganz aufhört.
Inneres der Kirche
Die erste Kirche soll nach Wolters (Chronicon Rastedense) von dem nordischen Apostel und späteren bremischen Bischof Ansgarius im 9. Jahrhundert erbaut sein. Dieses kann sich aber nicht auf den heutigen Bau beziehen, der wohl 300 Jahre später erstand. Die ist den beiden heiligen Sirtus und Sinnicius geweiht, deren Leichname Ansgarius nach Hamburg und später nach Ramelsloh gebracht hatte. Ansgar wurde 846 Bischof von Bremen. Die Kirche war früher eine Festungskirche. Edo Wiemeken der Ältere befestigte sie. Didde Lübben, der Sohn des 1419 in Bremen enthaupteten Dide, erneuerte die Befestigung mit Einwilligung des jeverschen Häuptlings Tanno Düren. Ein innerer Graben umgab den Kirchhof. Die Spuren eines äußeren Grabens von bedeutsamer Breite hat Herr Hauptlehrer Eden aufgefunden. An der Außenseite des Grabens liegen zwei Häusergruppen. Hier standen bereits Gebäude, als der übrige Raum im Umkreis der Kirche noch nicht bebaut war. Im Nordwesten sind es die drei Häuser, die den Namen Luxenburg tragen, und auf dem entgegengesetzen Ende, im Südosten, die sogenannte Knakenburg. Didde Lübben wohnte „thor Westen an der Kerkhave“. Sein Haus dürfte den Platz der Luxenburg eingenommen und ein Stück der Befestigung gebildet haben. Hier wohnten seine Nachkommen bis ins 3. Glied.
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14) Originalurkunde im Fam.-Archiv
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Sein Urenkel Hillert Mamme Dudde (get. 1610) hat einen Grabstein im Gang der Kirche, mit plattdeutschem Leichentext. Das Wappen sind 2 Rosen, eine Hausmarke und ein aufrechstehender Zweig. Auch die Namen seiner drei Söhne Didde, Mamme und Syberen sind in den Stein gemeißelt. Nur der letzte hinterließ eine Tochter, die mit Johann Jacobs verheiratet war. Die Landstelle des Julius Jürgens gehörte nach den Erbregistern dem Hiller Mamme Dudde, davor seinem Vater Dudde Mamme und demnach auch wohl dem Großvater Didde Lübben. Das Wohnhaus liegt jetzt der Kirche gegenüber. Als in der Neuzeit sich der ländliche Handwerkerstand bildete, entstand rund um die Kirche das Dorf Hohenkirchen, sodaß diese längst nicht mehr frei liegt. Die Kirche liegt auf einem etwa 3 m über dem umgebenden Gelände hohen Kirchhofe, der einen breiten Umgang und an der Ostseite einen Vorplatz, den sogenannten „Blink“ hat. Auch sind noch Reste des den Kirchhof umgebenden Grabens vorhanden. Im Grundriß bildet die Kirche ein einfaches Rechteck, innen 38,40 m lang und 10,15 m breit. Sie hat 3 Eingänge, von Süden, Norden und Westen; die beiden ersteren, die sich nicht gerade gegenüber liegen, sind von gehauenen Granitquadern eingefaßt und mit solchen rundbogig überwölbt. Die eichenen Türen von 1678 und 1774 sind mit Schnitzwerk verziert. An der Innenseite befinden sich in der Mauer Vertiefungen zum Einlegen von Verrammelungsbalken. Die 1 m dicken Mauern haben bis zum Dach 10 m , im Giebel bis zum First 19 m Höhe. Sie sind von unten bis oben glatt, ohne Sockel und Gesimse, innen wie außen eins in der Front und an den Fugen von regelmäßig behauenen Granitfindlingen aufgeführt. Sie gehört zu den Schönsten im Jeverlande. Berühmt ist der Altar, ein Werk des Holzschnitzers Münstermann aus Hamburg. In der Kirche wurden neben der südlichen Ausgangstür von Pastor Maas zwei alte Sonnenradsymbole unter alter Vertünchung freigelegt. Der Chorgang ist ganz mit alten Grabsteinen ausgefüllt. Vor der Südtür liegt Hillert Popken, Auhuse, dessen Wappen und Inschrift auf dem Stein gänzlich abgetreten ist. Gleich dahinter liegen die Steine der Linie Popke Ricklefs mit Wappen und Inschriften gut erhalten. In Hillert Popkens Keller wurde als letzter Conrad Gerhard Popken von Gottels beigesetzt (gest. 1839), seit der Zeit sind die weiteren Verstorbenen in der neuen Familiengruft auf dem Kirchhof beigesetzt. Auf den Kellersteinen der Vorfahren der Familien Ibbeken sehen wir bei Ibbik Lange Frerichs die Hausmarke, bei Gralf Ibbeken das Familienwappen, das sich außerdem an der Kanzel, gepaart mit dem des Ricklef Nannen, befindet. Am Taufsteindeckel sehen wir nochmal das Ibbeken-Wappen, in Holz geschnitzt.
Die Gräber im Gang der Kirche
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Aylt Gummels
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Anno 1600, d. 3. Juli
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A. 1588, d. 12. Nov.
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Orgel
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Anno 1612, 25. Febr.
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Hillert Mamme
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Ibbik lange Frerks
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Duden
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Altar
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Ricklef Nannen
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u. Geil Ricklefs, Harm
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A. 1637, d. 2. Jan.
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A. 1640, d. 15. Nov.
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Remmers Tochter
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Hillert Popken
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Gralf Ibbiken
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An. 1624, d. 2. Juni
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Südtür
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Familie Popken: Hillert Popken, Ricklef Nannen
Familie Ibbeken: Ibbik lange Frerks, Gralf Ibbiken, Aylt Gummels
Familie Lübben: Hillert Mamme Duden
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St. Katharina, um 1510 St. Pantaleon, um 1500 Anna Selbdrith, um1500
1510 1510
Die hölzernen Heiligenfiguren (flämische Arbeit), die früher die Kirche zierten, befinden sich jetzt im Landesmuseum zu Oldenburg
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Unsere Wappen und Hausmarken
Vor der Einführung fester Familiennamen waren bei zunehmender Ausbreitung der Geschlechter die Wappen und Hausmarken von größter Bedeutung, da ja besonders bei uns in friesischen Gebieten die Familienzugehörigkeit durch den ständigen Wechsel der Personennamen nach 2-3 Generationen schwerlich zu erkennen war. Somit galten die Wappen oder Hausmarken in Siegelform als sicheres Erkennungsmal bei Erbregelungen und Vertragsabschlüssen und waren oft von größerer Bedeutung als der eigentliche Name. Die ersten ältesten Wappen unserer Hauptlinien veränderten sich kaum, nur bei Entstehung von neuen Linien wurden die Zeichen in geteilter oder vermehrter Zusammensetzung gebracht, um damit die betreffenden Linien zu kennzeichnen. Unsere ältesten Wappen, wie auch die der anderen führenden Familien unserer friesischen Heimat, zeigen ganz wie bei den Rittergeschlechtern des übrigen Deutschlands die nach allen Regeln und Gesetzen der Heraldik übliche Ausarbeitung. Die Schilder sind geschmückt mit Helm- und Mantelfaltenzier. Als redende, symbolische und dekorative Schildzeichen sehen wir bei uns die Kaiserkrone, die Lilien, den halben Reichsadler, die Adlerkrallen und als landwirtschaftliche Eigensymbole die Ähren und Kleeblätter. Solche Wappen in rittermäßiger Aufmachung finden wir fast nur in den führenden Familien unserer Heimat, es waren die Familien, die als Erbgesessene auf ihren Höfen saßen. Sie waren die Aristokratie des Landes, aus ihren Reihen wurden die Häuptlinge, Siel-Deichrichter und Kirchenjuraten gewählt. Sie nahmen die Stellung im öffentlichen Leben ein, den der Adel des übrigen Deutschlands bildete. Diese Ämter haben sich Generationen hindurch von Vater auf Sohn vererbt, ohne jedoch erblich zu sein. Einen direkten Adel hat es bei den Friesen niemals gegeben. Alle Stände, ob Eigenerben oder Heuerleute, waren gleich frei, daher die „freien Friesen“. Die Friesen haben am längsten die germanischen Rechte überliefert, Leibeigenschaft und persönliche Hörigkeit waren niemals bekannt. Unser Stamm stellte dem Jeverlande die ganzen Jahrhunderte führende Persönlichkeiten, sodaß wir aus allen Linien zahlreiche Wappen und Hausmarken nachweisen können. Als ältestes ursprüngliches Wappen unserer Sippe möchte ich das Siegel Abb. 1 (Linie Gerd Popken) erkennen, wenn dieses auch nur aus jüngerer Zeit erhalten ist. Diese Linie stellt eine frühe Abzweigung dar und wohnte im 16. Jahrhundert in der Stadt Oldenburg. Magister Gerhard Popken , geboren 1623 zu Oldenburg, kehrte wieder nach Hohenkirchen zurück (nördliche Stelle, Landeswarfen). Die Krone mit 2 Lilien kehren im Siegel Abb. 3 (Linie Ricklef Popken, jetzt Landeswarfen) wieder. Meine Linie, Siegel Abb. 4 (Linie Remmer Popken, jetzt Oldenburg) zeigt wiederum die Krone und Lilien. Auf dem alten Stammsitz zu Gottels sehen wir am Alkoven die Krone geschnitzt (um 1750). Hillert Popken, Landrichter, führt im Siegel Abb. 2 nur die Adlerkrallen aus Siegel Abb. 1. Sein gleichnamiger Sohn Hillert Popken jun. führt wie sein Vater die Adlerkrallen, dieselben jedoch nach oben gerichtet, außerdem ist der Schild mit Helmzier geschmückt (Papier-Siegel auf Urkunde vom 10. 12. 1573, Amtsarchiv Jever). Die Adlerkrallen sehen wir in Siegel 3 und 4 nicht mehr, dagegen als neue redende Zeichen 3 Ähren. Die Adlerkrallen bedeuten wohl „Der Zupackende“.
1
2
Lacksiegel Linie Gerd Popken mit Namen: Remmer Ommen Popken (Enkel von Magister Gerh. Popken)
Urkunde 1739 zu Hohenkirchen
(Fam.-Archiv)
Papiersiegel
Hillert Popken sen.
mit Inschrift: „Hilderich Popke Sigillum“ Urkunde 1541 zu Jever (O.L.-Archiv)
3
4
Lacksiegel Linie Ricklef Popken mit Namen: Gralf Ibbeken Popken Urkunde 1739 zu Hohenkirchen
(Fam.-Archiv)
Lacksiegel Linie Remmer Popken mit Namen: Anna Popken, geb. Frerichs
Urkunde 1808 zu Middoge (Fam.-Archiv)
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Zu
Abb.3
Zu
Abb.1
Zu Abb. 4
Zu Abb.2
Im Siegel des Gralf Ibbeken Popken (Abb. 3) steht unter dem Schild P.R., demnach zu urteilen wurde diese Pettschaft schon von dessen Urgroßvater, dem Popke Ricklefs zu Hooksiel, geführt. Die zwischen den Flügeln sichtbare Hausmarke zeigt die Grundzeichen der Hillert-Popken-Marke. Die weiteren Abzweigungen unserer Sippe, die Ricklefs bzw. Nannen zu Hohenkirchen im Westerrött (westliche Stellen bei Landeswarfen), sowie die Zweige zu Stumpens, Wiarderaltendeich, Auhuse, Warfen bei Pakens usw. führen jedoch niemals mehr unsere alten Stammwappen, sondern immer nur P e r s o n e n w a p p e n . Neben dem linksseitigen halben Reichsadler unsere Hausmarke, diese bei jeder Generation etwas verändert, unter Beifügung der Anfangsbuchstaben des Namens oder landwirtschaftlicher Symbole (Kleeblätter), vgl. Stammtafel. Bei uns und vielen anderen friesischen Geschlechtern sehen wir auf der linken oder rechten Seite des Wappenschildes den halben Reichsadler. Über die Adler in den friesischen Bauernwappen gibt es viele Deutungen, angeblich haben anfangs nur wenige Personen diesen durch Verleihung geführt, wurden von den Abzweigungen übernommen und als Symbol der Freiheit geführt. Der halbe Adler im Schilde rechts, von vorne gesehen, bedeutet Lenkung der Rechtshilfe, links im Schilde Kaiserhilfe, d.h. der Träger des Wappens soll vom Kaiser für geleistete Hilfe damit belehnt worden sein. Der Adler wurde halbiert, um daneben noch andere persönliche Eigenzeichen zeigen zu können.
In dem Wappen des Conrad Popken, verheiratet 1746 zu Gottels, finden wir erstmalig rechts unten einen uralte Rune, keine Popken-Hausmarke, die ja anders ist. Anscheinend ist diese Rune durch seine Frau hergeleitet, da 1739 das Wappen seines Bruders die Krone und Lilien zeigt.
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Als abzweigende Linie hat er als Kennzeichen die Rune im Wappen eingefügt unter Fortlassung der Krone und Lilien des Hauptstammes. Nach der Forschung Prof. Wirths ist es die sogenannte Ingrune, die 23. Rune der langen angelsächsischen Runenreihe, das Zeichen des Borjulmonats, unseres Dezembers, darstellend die Verbindung von Himmel und Erde der kosmetischen Gattung. Die Bedeutung hat sich in der germanischen Endung „ing“, abstammend von „gezeugt von“ in Geschlechtern und Ortsnamen gehalten. Die Ingrune ist das Jahreswendungssymbol = Lebenswende- oder Z
Wappen Conrad Popken 1746 zu Gottels
eugungsrune, die Wiedergeburt des Frühlings. Das Wort „Ing“ ist überliefert von den Ingväonen einer alten nordischen Völkergruppe, benannt nach ihrem Häuptling Ing. Die Friesen sind aus den Ingväonen hervorgegangen. Auf alten Grabsteinen sehen wir noch die Ingrune in den anderen friesischen und angelsächsischen Nordseegebieten, in England, Holland und Schleswig-Holstein. Das Wappen des Conrad Popken sehen wir in Sandstein am Stammhaus in Gottels (Gemeinde Hohenkirchen) und an der Familiengruft zu Hohenkirchen. Erstmalig findet sich dieses Wappen auf einer silbernen Familientaufschale, die anläßlich der Vermählung des Conrad Popken 1746 mit dem Namen seiner Frau angefertigt wurde.
Über die Kronen in Siegeln und Münzen führt Archivrat Dr. Sello in seinem Werk „Östringen und Rüstringen“ an, daß laut Absatz 6 im sogenannten Friesenprivileg Karls des Großen die Krone den Friesen verliehen sein soll. Dieses sogenannte „Pseudo Carolineum“ wird als Fälschung bezeichnet, welches an sich aber nichts zu sagen hat. Daß unsere Vorfahren noch fest im Glauben waren, ihre Freiheit von Karl d. Gr. bekommen zu haben, zeigt uns eine Urkunde von 133815). Als Zeichen ihrer Machtstellung, ihres Selbstgefühls und im Glauben an dieses Privileg haben sie dann vielleicht die Krone in ihr Wappen eingefügt. Nach Ansicht des alten friesischen Schriftstellers Wiarda sei das Friesenprivileg 1247 ausschließlich, in Anlehnung an das von 802, für die Zwecke des sechsten Kreuzzuges angefertigt unter Hinzufügung allerlei Rechte, und in Groningen von den Kreuzpredigern den Friesen vorgelegt, um sie zur Teilnahme zu bewegen.
Daß übrigens Karl d. Gr. unseren germanischen Vorfahren keine Freiheit, sondern blutigste Unterdrückung brachte, lehrt uns heute unsere vom völkischen Gesichtskreis geschriebene Geschichtsforschung. Allerdings soll Karl den Friesen als Grenzmarkbeschützer gegen die nordischen Seefahrer besondere Rechte verliehen haben, worauf sich vielleicht teilweise die sagenhaften Überlieferungen gründen mögen.
Freiheitsprivileg Karls des Großen16)
Pseudo Carolineum
Anno 802
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Erlaß des alten von Caesar Augustus auferlegten Tributs von 20 Pfund Goldes
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Befreiung „a servitute Proprietaria“
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Freiheit von jeder ihnen gegen ihren Willen aufgedrungenen Oberhoheit
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Das Recht, „consules“ zu erwählen, welche „in Causis saecularibus“ über sie richten
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Das Recht, daß diese consules alljährlich nach Römerart einen „potestas Frisia“ erwählen, dessen „regimen, dominium et potestas“ ganz Friesland unterworfen sein soll
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Dieser „potestas“ soll die Befugnis haben, diejenigen Friesen, die genügendes Vermögen besitzen, um Ritterschaft zu üben, „colapha“ (Schlag an den Hals) zu Rittern zu machen, sie mit dem Schwert zu umgürten und ihnen den Schild zu reichen, auf den zum Zeichen der ihnen verliehenen Freiheit die kaiserliche Krone zu malen ist. Diese Ritter sollen gewappnet sein wie die französischen Ritter und zum Zeichen ihrer Freiheit das Haar „usque ad summitatem aurium“ gekürzt tragen.
Diese in Gegenwart von Königen, Herzögen und vielen anderen stolzen Mannen verliehenen Gaben ließ Karl der Große in einen Brief schreiben, der mit einem Siegel von rotem Golde bekräftigt wurde.
„Aldus mugen hit alle liude forstan, thet thi kening Kerl thene Fresa umbe thet kreftelike strid fri hewet gedan.“
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15) Oldbg. Urkundenbuch, Jever und Knyphausen
16) Sello: „Östringen und Rüstringen“, S.25-28
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In diesem Sinne - schreibt Sello - wurde die Krone, bisweilen zufolge ausdrücklicher Verleihung, auf Wappen und Siegeln von Städten, Korporationen und Privaten häufig geführt. Auf das Privileg möchten auch die Kronen zurückzuführen sein - so schreibt Sello -, die auf Siegeln und Münzen von Häuptlingen Frieslands zwischen Ems und Weser zu Ende des 14. und während des 15. Jahrhunderts neben dem persönlichen Wappen des Siegelführers oder Münzherrn erscheinen.
Fundorte der übrigen Hausmarken und Wappen
(vgl. Stammtafel)
Hausmarken:
Popke Hillers: am Kamin und Hausgiebelstein zu Stumpens
Popke Siddiken: Sammlung Homeyer
Friswe (Eucken) Popken: aufrechtes und schrägliegendes Handgemal, Sammlung Homeyer
Folkert Hillers: Stein in der Wiarder Kirchhofsmauer
Hillert Popken-Auhuse: als schrägliegendes Handgemal, Sammlung Homeyer
Wappen:
Tiardt Popken Hillers: Holzgeschnitzt am Gestühl in der Wiarder Kirche
Ulrich Popken Hillers: Kellerstein zu Wiarden (jetzige Inschrift Fooken)
Heddo Tiarks (Popken). Grabstein zu Pakens
Die Wappen und Hausmarken der Familie Ibbeken
In der Familien Ibbeken lassen sich in den ältesten Generationen nur Hausmarken nachweisen. Erst Gralf Ibbeken führt ein Wappen, die weiteren Nachkommen veränderten dasselbe.
1582 1588
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Ibbik lange Frerks und Ibbik Ibbeken
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Tide Ibbeken
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Lubbertus Ibbeken
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zu Landeswarfen
Lacksiegel nach Sammlung Rauchheld, sowie Grabstein zu Hohenkirchen
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zu Landeswarfen
Stein im Hause zu Landeswarfen
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Tochter des Gralf Ibbeken
vereh. Lübben
Stein am Lübben-Hause zu Depenhausen
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Bruder des Gralf Ibbeken
auf Warfen bei Pakens
Lacksiegel nach Sammlung Rauchheld
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Gralf Ibbeken, 1628
zu Landeswarfen
Grabstein zu Hohenkirchen, in Holz
geschnitzt (Münstermann) am dortigen
Taufsteindeckel und an der Kanzel
Tide Ibbeken
vereh. Lübben, † 1661
Grabstein zu Waddewarden, in Holz
geschnitzt an der dortigen Kanzel
Hero Ibbeken, † 1693
Sohn des Ziurd Ibbeken,
Kaufmann in Oldenburg,
Grabstein zu Oldenburg (Gertrudenkirchhof)
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