Heftumschlag DinA4 Die Hillert Popken Sippe Linie Ricklef Popken Heft 2 (1500-1936) – 3 Blätter
Druck: K.M. Postel • Oldenburg i.D. • Hauptstraße 28
Die drei Familien Popken zu Landeswarfen (südliche, nördliche und westliche Stelle) lassen sich gemeinsam auf den um 1560 geborenen Ricklef Popken zurückführen.
Sie wohnen auf den alten Erbsitzen, die Landrichter Hillert Popken, dessen Sohn Hillert Popken jun., Hillert Popken von Auhuse und Popke Ricklefs, Nanne Ricklefs und deren Abzweigungen in Besitz hatten. Vgl. hierzu ausführlich im Heft 1, S.7 u. 8.
Ricklef Popken wird nur einmal im Huldigungsregister von 1632 erwähnt und als Vater des Popke Ricklefs bezeichnet, es heißt unter Pakens: „Popke Ricklefs, Ricklef Popken Sohn, ein Kaufmann, hat auf dem Hoeck sein eigen Haus und Land“. Nach dem alten Renteiregister über Pakens folgen dort nacheinander: Behrend Jürgens, Popke Ricklefs, Sohn Hinrich Popken 1652, Sohn Gralf Popken 1662, Cath. Elis. Popken verehelichte Rugeröde 1690.
Auch das Landgut zu Bottens, das Hinrich Popken, der Enkel des Ricklef Popken, besaß, war vorher in anderen Händen. Hier folgen seit etwa 1600 nacheinander (vgl. Renteiregister S.260 und Register über Korn- und Küchenabfälle S.201): Uffke zu Bottens, Johann Sanders, Hinrich Popken, Gralf Popken, dessen Schwester Kind Richard Wilhelm Rugeröde usw.
Aus diesen Aufzeichnungen ist zu ersehen, daß Ricklef Popken noch nicht auf den Landstellen seines Sohnes wohnte, seine Herkunft weist nach Hohenkirchen. Denn das alte Wappen (Pettschaft Popke Ricklefs bzw. Siegel Gralf Ibbeken Popken) zeigt die gleichen Zeichen, nämlich Krone und Lilien, wie in den Wappen der Linie Gerdt Popken-Hohenkirchen, vgl. Heft 1, S.14-16, und der Linie Remmer Popken-Hohenkirchen und Popken/Hillers-Stumpens, vgl. Heft 3. Auch die Hausmarke zeigt die Grundzeichen der Hillert Popken-Marke.
Im westlichen Teil der Gemeinde Hohenkirchen, im sogenannten Westerrött, heute Werder/Rott (Rotte = Bauernschaft), das sind die westlichen Stellen bei Landeswarfen, wohnte der Eigner Popke Ricklefs, der dort auf Hedlef Popken folgte und nach 1500 mehrfach urkundlich*) erwähnt wird. Diesen Popke Ricklefs als Vater des Ricklef Popken anzusehen, entspricht nicht nur den Regeln der altfriesischen Namenswechslung, indem der Sohn den Vornamen seines Vaters als Zunamen führt und der Enkel wie der Großvater heißt, sondern auch die dortigen Verzweigungen, darunter Nanne Ricklefs, der beim Erbvergleich und Verkauf der Sparenburg Hillert Popkens die Urkunde unterzeichnet und siegelt (siehe Heft 1, S.10), bestärken diese Annahme.
Aus den angeführten Registern und anschließend aus den Kirchenbüchern von Pakens und Hohenkirchen ist die Stammfolge urkundlich belegt, wir sehen, daß die Glieder der Familie vorwiegend erbgesessene Bauern waren. Ihrem Heimatort und dem Wangerland dienten sie in vielen öffentlichen Ämtern als Kirchjuraten, Kirchspielvögte, Siel- und Deichrichter und Gemeindevorsteher.
Durch die nationalsozialistische Verwaltungsreform wurden die Gemeinden des Wangerlandes zu einer Verwaltung mit dem Sitz in Hohenkirchen zusammengeschlossen. Als Gemeindevorsteher wurde Gerd Popken von Landeswarfen/westl. Stelle am 22.7.1933 bestimmt.
So ist wieder wie in der Häuptlingszeit das Wangerland eine Einheit und ein Landeswarfener sein Führer.
Nach Anordnung des Ministeriums wurde dem Wangerland durch Herrn Archivdirektor Dr. Lübbing ein eigenes Siegel gegeben. Es zeigt im Rundkreis zwei gekreuzte Speere, darüber den Häuptlingshut.
Nach der Überlieferung wurde bei den alten Friesen der auf einer Speerstange steckende Häuptlingshut im Kampf vorangetragen
*Oldbg. Urkundenbuch, Jever, S.358, Urkunde Nr.774 vom 10.3.1535
Ehrentrauts „Fries. Archiv“ Bd.1, S.426 unter 1542
Torfgeld-Register Nr.1552, Hohenkirchen (L.A.)
Das Bluterbe der Vorfahren und die Familientradition kommt nicht nur in der Bekleidung öffentlicher Ämter, sondern auch durch die Namensgebung in der Familie sichtbar zum Ausdruck. Der Name Gralf, der bekanntlich aus der Familie Ibbeken kam, erscheint nacheinander bis heute 12 Mal. Früher wurde Gralf – Geralf (Gerualf) Gerwolf geschrieben. Das altdeutsche Wort Ger = Speer kommt auch vor in Gerold, Gerhard, Gertrud, Gerdes. Gralf heißt also „der Speerwolf“.
Gralf Popken, geb. 1657 = Gralf I.
Gralf Popken, geb. 1701 = Gralf II.
Gralf Popken, geb. 1748 = Gralf III.
Gralf Popken, geb. 1787 = Gralf IV.
Gralf Popken, geb. 1799 = Gralf V.
Gralf Popken, geb. 1827 = Gralf VI.
Gralf Popken, geb. 1842 = Gralf VII.
Gralf Popken, geb. 1857 = Gralf VIII.
Gralf Popken, geb. 1865 = Gralf IX.
Gralf Popken, geb. 1870 = Gralf X.
Gralf Popken, geb. 1906 = Gralf XI.
Gralf Popken, geb. 1936 = Gralf XII.
Schwerin/M., den 1. Dezember 1936
Hans Popken
Regierungsbaurat Wilh. Popken
† 21. September 1936
Vorsitzender des Familienverbandes
Heftumschlag DinA4 Die Hillert Popken Sippe Linie Remmer Popken
Heft 3 (1650-1935) – 2 Blätter
Druck: K.M. Postel • Oldenburg i.D. • Hauptstraße 28
Diese Linie, beginnend mit dem um 1630 geborenen Remmer Popken, ist als Zweig der Hillert Popken Sippe zu erkennen. Das Wappensiegel zeigt ganz wie im Siegel des Popke Ricklefs (vgl. Siegel Gralf Ibbeken Popken Abb.3, Heft 1, S.14), die Krone darunter 2 Lilien und 3 Aehren.
Remmer Popken und seine Nachkommen wohnten auf Werdum bei Landeswarfen, im sog. Westerrött, und im Dorf Hohenkirchen. Heute heißt dieser westl. Gemeindeteil Werder-Rott, wozu auch die jetzige Stelle des Gemeindevorstehers Gerd Poken, Landeswarfen, gehört (vgl. Meßtischkarte Heft 1, S.4).
Die Warfensiedlung Groß- und Klein-Werdum, welche sich 4,1 Meter über Normal-Null erhebt, wurde wohl nach dem Begründer der Ansiedlung benannt. Die Endsilbe „um“ heißt soviel wie „Heim, Ansiedlung“, hinter einen Personennamen gestellt. Hierfür käme der Personenname „Werd“ (Kampf) in Frage. Werdum wird bereit 1294 als „Werthum in villa ocidentalis“ in Ehrentrauts „Fries. Archiv“ erwähnt. In einer lateinischen Urkunde aus den Annalen Remmer v. Seedieks, dem Sinne nach: Die Einwohner von Werdum und Westerrött vermachen 1294 den dritten Teil des Außendeichlandes dem Altar zu Hohenkirchen. Die Urkunde wurde von Hillert von Lauerens unterzeichnet. (vgl. Heft 1, S.5). Zu Werdum sind anhand der Erbregister von 1522 und 1542, 6 Höfe benannt.
Nach 1700 veränderten Zweige dieser Linie des öfteren ihre Wohnsitze, vielleicht waren sie durch Sturmfluten dazu gezwungen, oder durch Erbteilungen wurden die Besitzverhältnisse zerissener und damit die Lebensbedingungen schwieriger. Mein direkter Zweig, in der der Name Remmer stets wiederkehrte, saß ab 1775 in Middoge. Von hier aus kam 1856 mein Großvater nach Oldenburg, wo wir seit dieser Zeit verblieben.
Der andere Zweig, beginnend mit Johann Popken zu Neuharlingersiel, geb. 1742 zu Reepsholt, sitzt noch heute hauptsächlich im Küstengebiet, auf den Inseln Spiekeroog, Wangerooge, Langeoog und in Lehe-Wesermünde.
Nach dem Fortzug aus der Gemeinde Hohenkirchen gehörten die Glieder dieser beiden Zweige vorwiegend dem Handwerker- und Lehrerstand an.
Die Patenschaften in den ersten Generationen zeigen engste verwandtschaftliche und freundschaftliche Beziehungen zu den anderen Popkens bzw. Hillers und den Ibbekens an. Der Name Remmer könnte aus der Familie Ibbeken und von Remmer v. Seediek gekommen sein. Ebenso scheint der älteste Sohn von Remmer Popken, der 1659 geborene Ibbik Remmers, nach Ibbik Remmers, dem Enkel des Ammo Ibbeken genannt zu sein. Vielleicht war der Vater von Remmer Popken mit einer Tochter des Remmer Ibbeken verheiratet.
Betreffs der Verwandtschaft zu Remmer v. Seediek folgende urkundliche Erwähnung:
1031. Oldbg. Urkundenbuch, Jever Jever, 1541 März 7.
Karsten Wantscherer und Hedde Menewatsen, burgemeistere zu Jever, bekennen und bezeugen folgendes. Umma Fredericks und seine Söhne Remmer und Hole, sunst under den krigsleuten Kortlevent und Hensken genannt, zu Lutke Ostiem wonaftig, verkaufen 37 hundert lands in der hertstede zu Innickwarfen in Hogekarker caspell für eine nicht genannte Summe an den Rentmeister Ern Remmer von Seediek, ihren Blutsverwandten. Zeugen: die ersamen Johann Lambers burger binnen Jever und Johan Gohsmans, burger binnen Bremen.
Die beiden Bürgermeister siegeln mit dem Stadtsiegel von Jever.
Dr. Perg. OLA. Jever, Landessachen
Zur Übersicht die Stammfolge Ibbeken:
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Lange Frerk
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um 1500 zu Landeswarfen
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Ibbik Lange Frerks
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Umma Fredericks oder Ibbeken
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auf Winsenhusen (Hohk.)
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Ibbik Ibbeken
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Remmer Ibbeken
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Hole
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Gummel Ummen
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Familie Ibbeken
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Ibbik Remmers
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Harmen Gummels
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Remmer Minnieths
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Evtl. weitere Nachkommen des Remmer Minnieths und des Harmen Gummels verlieren sich infolge der Namenswechselung vom Ibbeken-Stammbaum.
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Durch Remmer Popken wurden uns alte Familienpapiere unserer Sippe überliefert. In den Testamenten sehen wir neben Siegeln und Hausmarken die Unterschriften von Gralf Ibbeken Popken (d.i. Gralf II.), von Remmer Onnen Popken, dem Enkel des Pastor Magister Gerhard Popken, sowie Gralf Ibbeken u. a. Besonders wertvoll ist die 1629 aufgesetzte Verkaufsurkunde der Sparenburger Gebäude und Ländereien (vgl. Heft 1, S.9), die den Abschluß der Erbaufteilungen der ehemaligen Besitzungen Hillert Popken zu Sparenburg, Windshuse usw. darstellt. Sie ist eine Ergänzung zu der alten Pergamenturkunde von 1591 (vgl. Heft 1, S.9), worin Graf Johann von Oldenburg den Nachlaßverbleib „seines lieben getreuen Hillert Popken“ regelt, indem Hillert Popkens „negste Blutsverwandte und Halbbrüder“ als Erben eingesetzt werden.
In der Linie zu Stumpens (Hillert Popken Siddiken), Popke Hillers usw.) wurden bekanntlich in den fortlaufenden Generationen stets für jede Person etwas abgeänderte Hausmarkenwappen geführt. (vgl. Stammtafel Heft 1). Daneben wurde jedoch als Siegelwappen in unveränderbarer Form, dasselbe Siegel wie in der Linie Remmer Popken üblich, gebraucht. Zuletzt sehen wir dasselbe bei einem Erbvergleich vom 3. August 1788 mit Nebenschrift des R. A. M. Oetken, und des Ulrich Popken Hillers von Stumpens. Die Urkunde befindet sich im Besitz von Landwirt Oetken, Neuender-Altengroden der im Ahnenzweig ein Nachkomme des Ulrich Popken Hillers ist.
Oldenburg, den 1. August 1935
Hans Popken
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