Arbeitsmarktbezogene „Integrationshilfe“ als soziale Reaktion
In arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen zu leistende Hilfe der Sozialen Arbeit erfolgt „als soziale Reaktion auf den sozialstrukturellen Sachverhalt“ (BOMMES/SCHERR 2000: 37) Arbeitslosigkeit. Sie besteht deklariertermaßen nicht in der Bereitstellung der zur gesellschaftlich adäquaten Lebensführung nötigen Ressourcen, also eines mit entsprechendem Einkommen verbundenen regulären Arbeitsplatzes. Dieses institutionalisierte Hilfssystem ermöglicht also nur temporäre und „stellvertretende Inklusion“ in den „Zweiten Arbeitsmarkt“ und zielt auf Herstellung einer, von ihr selbst nicht leistbaren, Inklusion in den „Ersten Arbeitsmarkt“ (vgl. MERTEN. 2000: 8).
Veränderungsauftrag versus Verstetigungstendenz
Arbeitsmarktpolitisch orientierte soziale Integrationsarbeit agiert innerhalb des Konstruktes des „Zweiten Arbeitsmarkts“, dessen Existenz sich auf Grund des vielfachen Ausschlusses von Gesellschaftsmitgliedern aus dem „Ersten Arbeitsmarkt“ bestenfalls als temporäre Kompensation legitimiert. Ihr Auftrag und Ziel ist definitiv nicht die kompensative Verstetigung des Ausschlusses von der aktiven Teilnahme am Arbeitsmarkt in Form dauerhafter „Integration“ in diesen „Zweiten“, sondern die Revision der Exklusion aus dem „ Ersten Arbeitsmarkt“ bzw. deren kürzest möglicher Ausgleich (vgl. LUTHE 2003: 1).
Im Sinne ihrer auftragsgemäßen sozialpädagogischen Nachqualifizierung und -sozialisation der Teilnehmer zur Kompensation deren angeblicher individueller Defizite im Wettbewerb um die limitierte Teilhabe am „Ersten Arbeitsmarkt“ erlangen diese Maßnahme, zumindest vorübergehend trotzdem einen gewissen kompensatorischen Charakter. Am Ende der Maßnahme finden sich viele Teilnehmer wieder am Ausgangspunkt, nämlich der Bewerbungssituation um einen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz am Ersten Arbeitsmarkt, nunmehr aber angereichert mit dem Gefühl weiterer Stigmatisierung auf Grund der mit Zuweisung zur Maßnahme verbundenen Etikettierung als „Benachteiligte“. In den vielfach folgenden „Maßnahmenkarrieren“ manifestiert sich letztlich der kompensatorische Charakter dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments. Die Maßnahmen geraten zum, für alle Beteiligten durchwegs unbefriedigenden und ungleichwertigen Ersatz (vgl. STAUBER/ WALTHER. 2001: 17).
Im Sinne eines „gesellschaftlichen Ausgleichs“ stellt diese Kompensation aber andererseits eine gesellschaftlich durchaus intendierte Reaktion auf festgestellte Exklusion aus einem allgemein als relevant erachteten Tätigkeitsbereich dar. „So erklärt sich, dass die Anerkennung einer prinzipiellen Exklusion die beste Voraussetzung für eine sekundär vermittelte Inklusion darstellt. Die Anormalen werden gerade nicht aus-, sondern eingeschlossen“ (BUDE. 2004a: 13), und zwar in einen kompensatorischen „Zweiten Arbeitsmarkt“. Hierin liegt also eines der wesentlichen Probleme der sozialen Integrationsarbeit: sie zielt zwar per definitionem auf Integration in den Arbeitsmarkt, weiß aber um die kaum vorhandenen, in vielen Fällen aussichtslosen Chancen. Letztlich betreibt sie durch Verstetigung der Inklusion in den „minderwertigen“ Zweiten Arbeitsmarkt vielfach de facto eine Verwaltung von Exklusion, verbunden mit weiterer Individualisierung des Scheiterns im Sinne eines „Versagens“ der einzelnen Teilnehmer an den Anforderungen.
In Anbetracht eines immer unmöglicher werdenden Auftrages (vgl. Kap. 11.1.) fordern viele auf diesem Feld tätige Professionisten ein Abgehen von der rigiden Fixierung auf diese exklusive Vorgabe bzw. eine mit gesellschaftlicher Aufwertung verbundene dauerhafte Institutionalisierung eines „Zweiten“ bzw. „zweistufigen Arbeitsmarktes. Angesichts eines in den überwiegenden Fällen unschwer antizipierbaren Scheiterns einer (zumindest nachhaltigen) Vermittlung in den „Ersten Arbeitsmarkt“ entspricht dieses Ansinnen dem Wunsch vieler Maßnahmenteilnehmer nach dauerhafter und abgesicherter Integration in ein, ihnen Arbeit bietendes, vor marktwirtschaftlichen „Gesetzen“ vergleichsweise „geschütztes“, wenngleich „nach oben“ relativ undurchlässiges Segment des Arbeitsmarktes. Indem ihnen hier zumindest „Arbeit“ bzw. ein Arbeitsplatz geboten wird, ziehen sie diese berufliche „Sackgasse“ der „Alternative“ einer würdelosen Langzeitarbeitslosenkarriere verständlicherweise vor. Der sich de facto herausgebildete, jedoch als defizitär und minderwertig bzw. bestenfalls den „Ersten Arbeitsmarkt“ substituierend gedeutete „Zweite Arbeitsmarkt“ würde demnach nicht mehr als „Mittel zum Zweck“ des ohnehin immer weniger gelingenden Übergangs in den ersten Arbeitsmarkt fungieren.
Mit dieser Forderung nach einem institutionalisierten und vor allem sozialarbeiterisch bzw. -pädagogisch fundiertem „Parallelsystem“ dürfte nicht zuletzt die Hoffnung auf Dauerstellung eines für die Profession der Sozialen Arbeit nach wie vor bzw. mehr denn je prekären Berufsfeldes geknüpft sein. Dies entspricht wiederum der Logik des Systemerhalts eines sich ausdifferenzierten (Sub)Funktionssystems Sozialer Arbeit im Sinne ihrer eigenen „Autopoiesis“, also der ununterbrochenen Fortsetzung der Kommunikation in Form von „Hilfe“ bzw. Betreuung auf diesem für sie relativ neuen Betätigungsfeld. Allerdings stünde dies wiederum im Widerspruch zur auch seitens der Sozialarbeit verfestigten Einschätzung, soziale Inklusion sei in ihrem innersten Kern nur über erfolgreiche Berufsausbildung bzw. über erfolgreiche Integration in den „Ersten Arbeitsmarkt“ zu bewerkstelligen. Dieses Problem ließe sich nur mit einer weitestgehenden Gleichstellung bzw. gesellschaftlichen Akzeptanz einer Arbeitstätigkeit am „Zweiten Arbeitsmarkt“ einigermaßen lösen, was aber wiederum dem Soziale Hilfe legitimierenden sozialpädagogischen Konzept der Förderung von „Benachteilung“ durch sozial- und (berufs-)pädagogisches Einwirken von „Erziehen und Sozialisieren“ unter der Prämisse der Integration widerspräche.
Gerade diese Konzeption impliziert den Deutungskonsens, wonach - insbesondere im Falle junger Menschen - Berufs- bzw. Arbeitsintegration und Persönlichkeitsentwicklung Hand in Hand gehen würde (vgl. ECKERT. 2004: 3). Das dahinter liegende, auf Dauerstellung von Betreuung in einem sozialpädagogisch ausgerichteten „Zweiten Arbeitsmarkt“ basierende Grundverständnis, nicht vollzogene Entwicklungsschritte wären kaum mehr aufzuholen (vgl. HAVIGHURST. 1956), dient wiederum als Nachweis der Beteiligung „persönlicher Defizite“ („Behinderungen“, „soziale Defizite“ usw.) und lenkt das Blickfeld kontinuierlich weg von strukturellen Faktoren im Zusammenhang mit hoher „Sockelarbeitslosigkeit“.
Es bliebe also unter gegenwärtigen „arbeitsgesellschaftlichen“ Verhältnissen in jedem Fall ein Dilemma bzw. die Gefahr eines langfristigen Verfangens „nicht voll Leistungsfähiger“ in Subsystemen anstelle der systematischen Er- und Bearbeitung der Inkompatibilität der Entwicklung des Subsystems Arbeitsmarkt mit humanistischen Ansprüchen.
Diese kritische Position ist einer Inklusionsarbeit, der es nur um die soziale Flankierung des Marktes, anstelle der Frage nach eigenständigen Marktalternativen, geht, allerdings nicht möglich.
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