Überregionale Artikel der Vdk-zeitung, Ausgabe November 2017



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Die Alleinerziehende wandte sich an den VdK-Kreisverband Bergisch Land. Hier fand sie nicht nur kompetente Ansprechpartner im Sozialrecht, sondern auch Menschen, die ihr Mut machten. Heike Herrig, Kreisvorsitzende des VdK Bergisch Land, nahm sich der kleinen Familie an. „Wir werden alle Hebel in Bewegung setzen, damit Murat glücklich an der Seite seiner Mutter und seiner älteren Schwester aufwächst“, versprach sie. Heute, ein Jahr nach seiner Geburt, erzählt die Kreisvorsitzende von einem lebhaften, fröhlichen Jungen. Die neunstündige Operation hat er gut überstanden, einen Schwerbehindertenausweis erhalten und einen Platz in einem Kindergarten bekommen. Murats Mutter ist sehr dankbar für die Unterstützung des Sozialverbands. Sie ist glücklich, dass ihr Sohn Teil der großen solidarischen VdK-Gemeinschaft ist.

Inklusion als Schwerpunkt

Für diese Gemeinschaft machen sich viele Ehrenamtliche stark. Eine davon ist Elke Bublitz, Landesjuniorenvertreterin im VdK Hessen-Thüringen. „Der VdK ist ein Sozialverband für alle Generationen“, betont sie. „Die vom VdK erreichten Verbesserungen kommen allen zugute, ob Jung oder Alt.“ Beispielhaft nennt sie die Forderungen nach einem höheren Mindestlohn, für kostenfreie Kinderbetreuung, Barrierefreiheit und Inklusion.

„Barrierefreiheit und Inklusion sind für die jüngeren Mitglieder und ihre Vertreter herausragende Themen“, sagt Elke Bublitz. „Gleichberechtigte Teilhabe ist ein Menschenrecht und deshalb ein gesamtgesellschaftliches Anliegen.“

Ein erfolgreiches Projekt im Landesverband Hessen-Thüringen ist das Bilderbuch „Käpt’n Kork fliegt davon“. Das Büchlein sensibilisiert Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter für das Thema Inklusion. Der Papagei Käpt’n Kork zeigt anschaulich, auf welche Hindernisse Ältere, Menschen mit Behinderung und Skateboardfahrer im Alltag stoßen.

Bei den inklusiven Kinder- und Jugendfreizeiten des VdK Bayern gibt es praktisch keine Hürden – und wenn doch, werden sie mithilfe der ehrenamtlichen VdK-Freizeitbegleiter überwunden. Mona Krayem ist diesen Sommer zum zweiten Mal als Betreuerin dabei gewesen und von der Atmosphäre begeistert. „Das unbeschwerte Miteinander von Kindern mit und ohne Behinderung hat mich sehr beeindruckt“, erzählt die 25-Jährige. „Es war so ausgelassen und fröhlich. Auch das Team hat super zusammengepasst.“ Für das VdK-Mitglied ist es selbstverständlich, sich ehrenamtlich einzubringen. Bevor sie an der Schulung zur Freizeitbegleiterin teilnahm, hat sie sich als VdK-Pflegebegleiterin zwei Jahre lang um ein blindes Mädchen gekümmert. „Helfen zu können, tut einfach gut.“ Caroline Meyer

*** So hilft der VdK: BAföG für schwerbehinderte Studentin

VdK Hessen-Thüringen setzt für Mitglied finanzielle Unterstützung rückwirkend ab April 2016 durch

Studieren ist teuer. Reicht das eigene Geld nicht aus, wird unter gewissen Bedingungen auf Antrag ein finanzieller Zuschuss im Rahmen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes, kurz BAföG genannt, gewährt. VdK-Mitglied Susanne B. (32, Name von der Redaktion geändert aus Hessen sollte das laufende BAföG ab Oktober 2017 gestrichen werden. Doch mithilfe des VdK konnte dies abgewendet werden.

Mit BAföG unterstützt der Staat Studenten, Schüler und Auszubildende, deren Eltern die Ausbildung nicht finanzieren können. Jährlich erhalten bundesweit 870 000 Schüler und Studenten diese Leistung. So auch das schwerbehinderte VdK-Mitglied mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 60. Die junge Frau studierte mittlerweile im neunten Semester Betriebswirtschaftslehre (BWL), als die Schwierigkeiten mit dem Amt für Ausbildungsförderung ihren Höhepunkt erreichten.

Förderungshöchstdauer

Susanne B. bekam zunächst BAföG, aber nach dem vierten Semester nur noch per Härtefall, weiterhin je zur Hälfte als Zuschuss und als Darlehen. Zu Beginn jedes weiteren Semesters musste sie bangen, ob die Förderung bestehen bleibt. Für die Weiterbewilligung verlangte das Amt enorm hohe Prüfungsleistungen auf dem Niveau einer Studentin ohne Behinderung. Es war daher wahrscheinlich, dass ihr die Förderung ab Oktober 2017 versagt wird, wenn sie nicht die vorgesehene Leistungspunktzahl pro Semester schafft.

Die Studentin hatte bereits durch ärztliche Atteste nachgewiesen, dass ihre Studierfähigkeit aufgrund ihrer Behinderung dauerhaft eingeschränkt ist. Deshalb könne sie die geforderten Leistungen nicht in vollem Umfang erbringen. Ihre Prüfungsleistungen erkannte das BAföG-Amt nur bis zum vierten Fachsemester an. Auch bei einer Schwerbehinderung werde eine 50-prozentige Studierfähigkeit erwartet, teilte die Behörde mit.

Nachteilsausgleich

VdK-Rechtsreferent Dimitar Mitev von der VdK-Landesgeschäftsstelle Hessen-Thüringen in Frankfurt am Main nahm sich im Sommer 2017 der Angelegenheit an und schaltete sich für das Mitglied in das laufende BAföG-Antragsverfahren ein. Ihr stehe nach dem Gesetz als Nachteilsausgleich eine Förderung in Form eines Vollzuschusses über die eigentliche Höchstdauer hinaus zu, hier spätestens nach dem sechsten Fachsemester rückwirkend ab April 2016, bis zu zehn Jahren danach. Dazu gehöre auch, dass die Studentin den Vollzuschuss nicht zurückzahlen müsse, so Mitev. Dies sei der bestmögliche Härtefall, in dem Menschen mit Behinderung eine Ausbildungsförderung bekommen.

Ohnehin sei zu erwarten, dass Susanne B. für das Studium weniger als die maximal zugestandenen zehn Jahre benötigen werde, argumentierte Mitev gegenüber der Behörde. Voraussichtlich werde sie das Studium schon in zwei bis drei Jahren, also bis 2019/2020, abschließen. Um eine Überforderung auszuschließen, könne jedoch momentan kein fester Termin für den Studienabschluss genannt werden, gab der VdK-Rechtsreferent in seinem Schreiben an die Behörde vorsorglich an.

Erschwerend komme hinzu, dass Susanne B. behinderungsbedingt eine Zeit lang arbeitsunfähig gewesen sei und Nachteilsausgleiche bei Prüfungen habe in Anspruch nehmen müssen. Sie habe daher weder in den ersten Semestern die maximale Anzahl an Leistungspunkten schaffen können, noch könne sie das jetzt. Aufgrund der letzten Prüfungsleistungen sei die Abschlussprognose für das Studium aber insgesamt positiv, so Mitev.

Nach Prüfung des Vorgangs hat das Amt den Anspruch auf Förderung neu berechnet und einen geänderten Bescheid versandt. Die beiden vorangegangenen Bescheide stellten sich nach eingehender Überprüfung als fehlerhaft heraus. Susanne B. ist glücklich, ihr Studium fortsetzen zu können. „Ich bin erleichtert, dass der VdK mich so erfolgreich unterstützt hat“, freut sich die junge Frau über die sozialrechtliche Kompetenz des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen. Die Studentin bekommt nun ab April 2016 rückwirkend BAföG als Vollzuschuss ausgezahlt und muss dieses Geld nach Abschluss des Studiums auch nicht zurückzahlen. Zudem bekommt sie auch ab Oktober 2017 weiterhin BAföG. Sabine Kohls

*** Länger zu Hause wohnen bleiben

Zahlreiche Hilfsmittel und Maßnahmen helfen – VdK bietet Wohnberatung

Viele ältere Menschen tun sich schwer damit, in ein Seniorenheim zu ziehen. Sie bevorzugen es, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Mit verschiedenen Hilfsmitteln und Anpassungen lässt sich das selbstständige Wohnen im Alter durchaus erleichtern.

Manche Menschen leben schon seit Jahren oder gar Jahrzehnten in derselben Wohnung. Für sie ist es die gewohnte, vertraute Umgebung, die sie nicht aufgeben möchten. Es ist schwer zu akzeptieren, dass alltägliche Abläufe wie das Kochen, Wäschewaschen, Geschirrspülen oder die Körperhygiene im Bad, die bisher reibungslos funktionierten, mit zunehmendem Alter immer mehr Probleme bereiten. Häufig arrangieren sich diese Menschen lange Zeit mit einschränkenden Situationen, auch wenn sie damit einen Verlust an Selbstständigkeit und Lebensqualität in Kauf nehmen.

Das muss nicht sein. Viele Wohnungen lassen sich altersgerecht anpassen. Dies kann komplett, aber auch schrittweise erfolgen. Zunächst einmal sollte man sich darüber klar werden, welche Einschränkungen und Hindernisse bestehen und welche davon am dringendsten abgeschafft gehören. Fühle ich mich zum Beispiel in der Badewanne aufgrund der Rutschgefahr unsicher, können Einstiegs- und Haltegriffe installiert oder die Wanne mit rutschhemmenden Aufklebern oder Badematten versehen werden.

Ein großes Thema sind Stolperfallen in der Wohnung. Diese gilt es, weitgehend zu entschärfen oder idealerweise gleich ganz abzuschaffen. Rutschende Teppiche, lose herumliegende Kabel oder andere Gegenstände sollten also befestigt oder beseitigt werden. Für die Überwindung von Türschwellen mit dem Rollstuhl oder Rollator gibt es Schwellenkeile aus Holz oder Kunststoff. Treppen sollten über einen rutschfesten Belag und zur besseren Orientierung über farbige Markierungen an den Stufenvorderkanten verfügen. Außerdem ist es ratsam, an beiden Seiten der Treppe Handläufe zu installieren.

Genug Platz im Bad?

Sind Senioren auf der Suche nach einem neuen Zuhause, sollten sie auf barrierefreie Verhältnisse achten. Wie ist der Zugang zum Haus und zur Wohnung? Gibt es nur Treppen oder auch einen Fahrstuhl? „Außerdem sollte man sich überlegen, wie es wäre, wenn man auf einen Rollator oder eine Hilfsperson angewiesen ist. Ob beispielsweise im Bad genug Platz ist“, rät Sara Fischer von der VdK-Fachstelle für Barrierefreiheit in Frankfurt. Dort werden VdK-Mitglieder per Telefon, E-Mail oder auch persönlich über erforderliche Umbaumaßnahmen und mögliche Zuschüsse beraten. „Die meisten Fragen werden zum Sanitärbereich gestellt, oft geht es auch um Hilfsmittel, den Zugang zur Wohnung und um Finanzierungsmöglichkeiten“, sagt Fischer. „Für die Zuschüsse ist es wichtig zu wissen, ob es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung handelt und ob ein Pflegegrad vorliegt. Zudem sollte man diese unbedingt beantragen, bevor mit dem Umbau begonnen wird.“

Bei einem Neubau empfiehlt es sich, alten- und behindertengerechte Anforderungen gleich mit einzuplanen. Generell sollten auch technische Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, die unter dem Begriff AAL (von englisch „Ambient Assisted Living“) zusammengefasst sind. Das sind sogenannte altersgerechte Assistenzsysteme. „Für Alleinlebende zum Beispiel kann ein Hausnotruf sinnvoll sein“, meint die VdK-Beraterin. Dieser ist ab 18,36 Euro monatlich erhältlich, ab Pflegegrad I kann dieser Betrag von der Pflegekasse übernommen werden. Darüber hinaus können auch andere AAL-Produkte wie Sensoren zur Aktivitätsüberwachung, Ortung oder Sturzerkennung sowie Hausautomations- und Alarmsysteme die Sicherheit erhöhen.

All diese Maßnahmen kosten Geld, das viele ältere Menschen nicht dafür aufbringen können. Der VdK fordert daher, das Wohnen zu Hause im Alter endlich bezahlbar zu machen. Der Bund müsse deutlich mehr Mittel für den altersgerechten Wohnungsumbau bereitstellen. Zudem sollten technische Assistenzsysteme von den Krankenkassen übernommen werden.

Einige Landesverbände des VdK haben eigene Wohnberatungsstellen. Zudem bieten auch viele VdK-Kreisverbände individuelle Informationen zum Thema Wohnraumanpassung an. Mirko Besch

*** Smart und sicher: Moderne Technik bietet Schutz für die Wohnung

Mit neuer Smart-Home-Technik kann nicht nur Energie eingespart werden. Auch die Sicherheit der eigenen vier Wände kann so erhöht werden.

Ein intelligentes Zuhause, was „Smart Home“ bedeutet, bietet nach Angaben der Verbraucherzentralen in mehrfacher Hinsicht einen Mehrwert. Einer davon ist der zusätzliche Schutz vor Einbruch oder Gefahren im Haushalt.

Wer beispielsweise eine elektronische Schlüsselkarte (Keycard) als Hausschlüssel verwendet, wie man sie von modernen Hotels kennt, kann darüber beispielsweise nicht nur die Wohnung oder das Haus abschließen, sondern auch elektrische Geräte, die nicht weiterlaufen müssen, automatisch abstellen. Damit wird also nicht nur Strom gespart, sondern es werden auch Gefahrenquellen wie Herd oder Kaffeemaschine ausgeschaltet. Die gleiche Wirkung kann ein Fingerabdruck-Sensor an der Haustür haben. Zusätzlicher Vorteil dabei: Fremde Personen, auch Hacker, können sich keinen Zugang verschaffen.

Weitere Möglichkeiten, das eigene Heim vor Einbruch zu schützen, bieten intelligent gesteuerte Rollläden, die automatisch abends herunter- und morgens wieder hochfahren. Mit IP-Kameras können Haustür und Zimmer überwacht werden und die Bilder über das Internet auf persönliche Nutzerseiten oder das Smartphone übertragen werden. Kameras, die mit Infrarot-Sensoren ausgestattet sind, können die Wohnung sogar im Dunkeln überwachen.

Alternativ können auch Bewegungsmelder installiert werden, die ebenfalls vernetzt sind und beim Eindringen in die Wohnung über das Smartphone Alarm geben können.

Die einzelnen Maßnahmen haben natürlich alle ihren Preis. Die Polizei weist darauf hin, dass die Wohnung auch ohne Internet-Technologie relativ sicher gemacht werden kann. So bekommt man beispielsweise schon für wenige Euro Zeitschaltuhren, mit denen man Lampen zu bestimmten Abendzeiten leuchten lassen kann, selbst wenn man nicht zu Hause ist.

Die Tipps der Versicherungswirtschaft zum Einbruchschutz kommen ebenfalls ohne Smart-Home-Empfehlungen aus: Türen immer gut abschließen, Schlüssel nicht außen verstecken, Rollläden tagsüber hochziehen und nachts schließen, Außenbereiche beleuchten und im Urlaub den Briefkasten von Nachbarn leeren lassen.

Infos: www.verbraucherzentrale.de/smart-home hei

*** Unterstützung auch im Pflegeheim

Angehörige können Eingewöhnung erleichtern

Der Umzug in ein Pflegeheim ist nicht nur für Pflegebedürftige schwierig. Meist haben es sich die Angehörigen mit dieser Entscheidung nicht leicht gemacht. Nach dem Einzug sind sie wichtige Ansprechpartner und können viel dazu beitragen, dass die Pflege im Heim gut gelingt.

Der Übergang gehört zu den schwierigsten Lebensphasen. Haben Familienmitglieder zuvor selbst die Pflege übernommen, machen sie sich oft Vorwürfe und haben Schuldgefühle. Den Einzug ins Pflegeheim aktiv zu begleiten, kann es für sie leichter machen.

Vor allem in der ersten Phase der Eingewöhnung hilft es enorm, wenn sich Angehörige als Ansprechpartner zur Verfügung stellen. Ehepartner oder Kinder kennen den Pflegebedürftigen am besten und können entscheidend dazu beitragen, dass die Pfleger mit dem neuen Heimbewohner vertraut werden. Für eine gute und liebevolle Betreuung ist das die beste Voraussetzung.

Im Heimalltag sind Besuche von geliebten Menschen ein Höhepunkt für die Heimbewohner. Angehörige können mit ihnen zum Beispiel Gesellschaftsspiele, Spaziergänge oder Bewegungsübungen machen, für die die Pfleger meist keine Zeit haben. In manchen Heimen ist es möglich, in einer Gemeinschaftsküche das Lieblingsessen des Pflegebedürftigen selbst zuzubereiten. Außerdem empfiehlt es sich, auch Freunde und Nachbarn zum Besuchen einzuladen. Wenn das soziale Umfeld bestehen bleibt, fällt es leichter, den Umzug zu akzeptieren.

Im Umgang mit dem Pflegepersonal sollte man Respekt zeigen und Kritik freundlich vorbringen. Oft bietet sich die Möglichkeit, die Arbeit im Heim zu unterstützen, etwa bei der Organisation von Ausflügen und Festen. Auch im Heimbeirat kann man sich engagieren. Eine gute Einrichtung wird die Eigeninitiative von Angehörigen immer befürworten und unterstützen.

Von einem guten Zusammenwirken profitieren alle Beteiligten: das Heim, die Angehörigen und nicht zuletzt der Pflegebedürftige. ali

*** Besser versorgt nach dem Krankenhaus

Patienten haben jetzt mehr Rechte – VdK fordert Nachbesserungen

Seit dem 1. Oktober dieses Jahres sind Kliniken gesetzlich verpflichtet, nach klar geregelten Verantwortlichkeiten sowie verbindlichen Standards die Entlassung eines Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Der Sozialverband VdK hatte seit Langem gefordert, dass diese Lücke in der Versorgung endlich geschlossen wird.

Rund 20 Millionen Menschen wurden vergangenes Jahr in deutschen Kliniken stationär behandelt. Etwa jeder Zehnte davon benötigte im Anschluss eine medizinische Anschlussversorgung. Dies war in der Vergangenheit nicht immer gewährleistet. Wenn Patienten etwa zum Wochenende entlassen wurden, war es ihnen oft nicht mehr möglich, eine Krankschreibung von einem niedergelassenen Arzt zu bekommen. Mit der Folge, dass unter Umständen der Versicherungsschutz aufgehoben war. Auch standen aus der Klinik entlassene Patienten vor allem auf dem Land häufig vor dem Problem, wie sie in ihrem Zustand an die nötigen Medikamente kommen.

Diese Versorgungslücke wurde jetzt geschlossen. Mit dem neuen Gesetz haben die Kliniken eine sogenannte Verordnungsermächtigung bekommen. Das bedeutet, dass Krankenhausärzte für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen nach der Entlassung eines Patienten Rezepte ausstellen dürfen. Dazu zählen zum Beispiel Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel sowie Medikamente. Für alle verschriebenen Leistungen hat der Patient das Recht auf freie Arzt- und Dienstleisterwahl. Wichtig: Rezepte für Medikamente sind begrenzt gültig und müssen innerhalb von drei Werktagen bei einer örtlichen Apotheke eingelöst werden. Ähnliches gilt für Physio- oder Ergotherapie: Hier muss die Behandlung innerhalb von sieben Tagen begonnen und binnen zwölf Tagen beendet werden.

VdK sieht Schwachstelle

Das Krankenhaus ist verpflichtet, die im Entlassplan erforderlichen Maßnahmen frühestmöglich einzuleiten. Bei Bedarf und Einwilligung des Patienten schaltet die Klinik die Kranken- oder die Pflegekasse des Patienten zur Unterstützung ein. In diesem Punkt sieht der Sozialverband VdK noch Nachbesserungsbedarf. „In vielen Fällen ist eine fallbezogene Koordination von Leistungen in der Überleitung aus dem Krankenhaus in die pflegerische Versorgung der Häuslichen Krankenpflege erforderlich“, so VdK-Pflegeexperte Olaf Christen. Das Problem: Dies ist keine Leistung nach der Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege. Es werde also weiterhin dem Zufall überlassen bleiben, wie gut der ambulante Pflegedienst diese Überleitung organisiert und wie engagiert der Sozialdienst im Krankenhaus den Prozess vorbereitet.

Für die Durchführung des Entlassmanagements muss die Klinik das Einverständnis des Patienten schriftlich einholen. In der Regel geschieht dies bereits zu Anfang des Klinikauf

enthalts. Auch wenn der Patient kein Entlassmanagement wünscht, hat er dennoch Anspruch auf einen Entlassbrief. Bemerkt er einige Zeit nach der Entlassung, dass er doch medizinische oder therapeutische Hilfe benötigt, bekommt er diese natürlich auch. Nur muss er sich dann selbst darum kümmern und kann diese koordinierenden Leistungen nicht mehr vom Krankenhaus erwarten. Ines Klut

*** Teuer und wenig innovativ

Report übt Kritik an neuen Medikamenten

Laut dem „Innovationsreport 2017“ der Techniker Krankenkasse (TK) steigen die Preise für Medikamente kräftig weiter – trotz der seit 2012 geltenden Kostenregulierung. Zudem schaue die Pharmaindustrie mehr auf ihren Profit, anstatt sich um innovative Arzneimittel zu kümmern.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die TK eine Verdopplung der durchschnittlichen Preise für neue Medikamente festgestellt. Mittlerweile seien die Preise pro Packung im Schnitt jedoch noch einmal um 1000 Euro auf knapp 2500 Euro gestiegen. Dabei stelle die Mehrzahl der neuen Arzneimittel keine echten Innovationen dar, zudem erziele man damit oft nur kleine Therapiefortschritte. „Auch wenn es in einigen Bereichen Fortschritte gab, zeigt uns die Gesamtbewertung, dass die Industrie zu sehr darauf bedacht ist, hohe Preise einzufordern, statt wirklich innovative Arzneimittel zu entwickeln“, sagt TK-Vorstandsvorsitzender Dr. Jens Baas. „Auch wenn wir eine leistungsfähige und profitable Pharmaindustrie brauchen, muss die Solidargemeinschaft die Kosten schultern und von Innovationen profitieren können.“

Keine grüne Ampel

Für ihren diesjährigen Innovationsreport hatte die Techniker Krankenkasse 32 der neuen Wirkstoffe des Jahres 2014 daraufhin untersucht, ob sie eine bestehende Therapie verbessern, einen Zusatznutzen für die Patienten haben und ob die Kosten im Rahmen bleiben. Die Ergebnisse sind weitgehend ernüchternd. Erstmals erhielt keines der bewerteten Präparate die Bestnote, eine „grüne Gesamtampel“. Für 17 Wirkstoffe zeigte die Ampel „gelb“, für 15 „rot“. Neben dem geringen Nutzen für die Patienten sind die Bewertungen vor allem auf die oft unverhältnismäßig hohen Wirkstoffpreise zurückzuführen. „Die Therapiekosten können pro Patient bis zu 1,2 Millionen Euro erreichen“, sagt Baas. Und der Preis für eine einzelne Tablette betrage bis zu 700 Euro. Ein Ende der Preissteigerungen ist vorerst nicht in Sicht.

Darüber hinaus wurden für sechs der untersuchten Wirkstoffe bereits innerhalb der ersten beiden Jahre „Rote-Hand-Briefe“ verschickt, mit denen unter anderem auf Arzneimittelrisiken hingewiesen wird, die zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht bekannt waren.

Des Weiteren fiel auf: 2014 gab es einen hohen Anteil an sogenannten Orphan-Arzneimitteln (von englisch orphan, „Waise“) unter den Zulassungen. Das sind Medikamente, die für die Behandlung seltener Krankheiten eingesetzt werden. Sie werden durch ein günstigeres und vereinfachtes Zulassungsverfahren gefördert. Viele dieser Erkrankungen würden jedoch nur deshalb als „selten“ eingestuft, „weil die Fallzahlen von der Industrie künstlich kleingerechnet werden“, kritisiert Baas. „So kommen sie in den Genuss von Vorteilen, die eigentlich den Arzneimitteln vorbehalten sein sollten, die gegen tatsächliche seltene Erkrankungen helfen.“ Mirko Besch

Hintergrund: Der Entlassbrief

Der Entlassbrief enthält alle Informationen, die für die Weiterbehandlung und medizinische Anschlussversorgung des Patienten nach dessen Entlassung aus dem Krankenhaus erforderlich sind. Dieser Brief besteht mindestens aus den folgenden Informationen:



  • Patientenstammdaten, Aufnahme- und Entlassdatum

  • Name des behandelnden Krankenhausarztes und Telefonnummer für Rückfragen

  • Kennzeichnung „vorläufiger“ oder „endgültiger“ Entlassbrief

  • Grund der Einweisung

  • Diagnosen und Entlassungsbefund

  • Arzneimittel mit Medikationsplan sowie Information über mitgegebene Arzneimittel

  • alle veranlassten Verordnungen und Information über Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit

  • Information zur nachfolgenden Versorgungseinrichtung

*** Telefonische Auskunft über Pflegeleistungen

Unter der Rufnummer 115 haben Bürger ab sofort nicht nur den direkten Draht zu Behörden und Ämtern, sondern bekommen auch Auskünfte über Pflegeleistungen. Zum Themenfeld gehören unter anderem Pflegegeld, Sachleistungen, Pflegehilfsmittel oder Informationen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Die Mitarbeiter der kostenfreien Hotline sind wochentags von 8 bis 18 Uhr telefonisch zu erreichen. ikl

*** Diabetes: Risiko erkennen und rechtzeitig handeln

Diabetes Typ 2 bleibt oft lange unentdeckt – Ein einfacher Selbsttest kann schnell Aufschluss bringen

Rund 90 Prozent aller Diabetiker leiden an Typ-2-Diabetes, auch Alterszucker genannt. Bei vielen bleibt die chronische Stoffwechselerkrankung lange Zeit unentdeckt. Wie wichtig es ist, Typ-2-Diabetes rechtzeitig zu erkennen, um Folgeschäden zu verhindern, ist Anliegen des Weltdiabetestages am 14. November.

Bei älteren Menschen kommt erschwerend hinzu, dass Symptome häufig verkannt und als Alterserscheinungen abgetan werden. Dennoch gibt es mehrere Anzeichen, die auf einen Diabetes hinweisen können. Bei erhöhten Blutzuckerspiegeln treten oft häufiges Wasserlassen, Schwächegefühl, Durst und trockene Haut als Symptome auf.

Folgeschäden verhindern

„Das Gute an Typ-2-Diabetes ist, dass sich durch rechtzeitig angewandte, gezielte präventive oder therapeutische Maßnahmen die Erkrankung und damit auch schwere Folgeschäden verhindern oder zumindest hinauszögern lassen“, sagt Matthias Schulze, Leiter der Abteilung Molekulare Epidemiologie am Deutschen Institut für Ernährungsforschung (DlfE) und Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für Diabetesforschung e. V. (DZD). Ein Typ-2-Diabetes entwickelt sich schleichend über Jahre, wobei Gefäße und Augen bereits frühzeitig geschädigt werden können. Schwere Folgeschäden sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Blindheit oder Nierenversagen.


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