1Verkehrlicher Leistungsumfang



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4.1.5Beschwerdemanagement


Die Annahme und Bearbeitung von Kundenresonanzen (Beschwerden und Hinweisen der Fahrgäste) liegt im Verantwortungsbereich des Verkehrsunternehmens. Im Beschwerdemanagement sind die nachfolgend definierten Leistungen zu erbringen.

  • Für die Annahme von Kundenresonanzen sind grundsätzlich alle eingesetzten Personale verantwortlich. Auch Fahrpersonale müssen Beschwerden und Hinweise aufnehmen, soweit bzw. sobald es die Betriebslage zulässt.

  • Als Kundenresonanzen sind alle beim Verkehrsunternehmen eingehenden schriftlichen, telefonischen und mündlichen Beschwerden und Hinweise aufzu­nehmen.

  • Vom Auftragnehmer sind die bei ihm eingegangenen und aufgenommenen Beschwerden und Hinweise EDV-gestützt in der Aufnahme und Bearbeitung zu dokumentieren.

  • Über Eskalationen o.Ä. im Zusammenhang mit der Annahme von Kundenresonanzen ist der Aufgabenträger unverzüglich zu informieren.

  • Vom Auftragnehmer sind Stellungnahmen zu allen Kundenbeschwerden, welche die Verkehrsdurchführung betreffen, zu bearbeiten und zu beantworten. Als Zielwerte wird festgelegt, dass 90% der Kundenresonanzen innerhalb von zwei Wochen abschließend zu bearbeiten sind.

  • Die Kundenresonanzen sind halbjährlich vom Verkehrsunternehmen aufzubereiten und in abgestimmten Kategorien dem Aufgabenträger zur Verfügung zu stellen.

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