Evangelisches Gemeindelexikon



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Philipp Melanchthon


antworten, der unter Kaiser Karl V. in Worms tagt. Er bleibt bei seiner Überzeu­gung und bei seiner Berufung allein auf die Schrift. Im Wormser Edikt vom 26. Mai 1521 verhängt der Kaiser die Reichsacht über ihn, aber sein Landesherr bringt ihn auf die Wart­burg in Sicherheit. Hier entsteht seine 1 522 erschienene deutsche Übersetzung des | Neuen Testaments, ein wichtiger Schritt nicht nur für die Verbreitung des Evange­liums, sondern auch zur Schaffung der deut­schen Schriftsprache.



  1. Ausbreitung, Krisis und Stabilisierung der Reformation.

1. CHRONIK

1522: Nach Luthers Rückkehr von der Wartburg wird Wittenberg Zentrum der Re­formation in Deutschland. Mitarbeiter Lu­thers: Philipp Melanchthon (Schwarzert, 1497-1560), urspr. Humanist, dann eng mit Luther verbunden; bereits 1521 Veröffentli­chung der Loci communes (später mehrm. überarbeitete Zusammenfassung der Lehre Luthers); Nikolaus von Amsdorf (11565); Ju­stus Jonas (fi 555), r 541-46 in Halle; Johann Bugenhagen (11558) hatte großen Einfluß auf die Organisation des Kirchenwesens in Norddeutschland.

1525: Bauernkrieg, hervorgegangen aus Bau­ernbünden, die schon vor der R. entstanden, sich jetzt aber z.T. auch auf Luther beriefen. Thomas Müntzer unterstützt die revoltie­renden Bauern und wird nach deren Nieder­lage (Frankenhausen)Mai 1525 hingerichtet. Luther, aufgeschreckt durch schwere Ge­walttaten und von Müntzer angegriffen, nimmt in 2 Schriften gegen die Bauern Stel­lung (»Ermahnung zum Frieden . . .«, »Wi­der die mörderischen und räuberischen Rot­ten der Bauern«).

1529: Nachdem zwei Reichstage (Nürnberg 1524, Speyer 1526) zu keiner Entscheidung in der Religionssache führten, nun verstärk­ter Druck des Kaisers, dagegen die »Prote­station« der ev. Stände (daher der Name »Protestanten«).

1529: Marburger Religionsgespräch. Luther und Zwingli können sich in der Abend­mahlsfrage nicht einigen, da ersterer vor al­lem an der realen Gegenwart Christi im Abendmahl, letzterer am Abendmahl als Zeichen für das in Jesu Tod ein für allemal vollbrachte, geschehene Heilsereignis inter­essiert ist.

1530: Reichstag zu Augsburg. Vorlegung der protestantischen Bekenntnisse, d.h. der Confessio Augustana (CA, Hauptverf. Me- lanchthon), der Tetrapolitana (verfaßt von den Straßburgern Bucer und Capito) und der Fidei ratio (Zwingli). Kaiser Karl V. bestätigt das Wormser Edikt.

1531: Die ev. Stände schließen sich im Schmalkaldischen Bund zusammen.

1546/47: Schmalkaldischer Krieg, Erfolg des Kaisers, der auch vom protestantischen Für­sten Moritz von Sachsen unterstützt wird (aus polit. Gründen).

1548: Augsburger Interim. Den Protestanten wird bis zur Entscheidung durch ein Konzil nur der Laienkelch und die Priesterehe ge­währt. Moritz von Sachsen wechselt die Par­tei, wodurch der Kaiser auf die Durchfüh­rung seiner Rekatholisierungspläne verzich­ten muß.

1555: Augsburger Religionsfriede. Der

Reichstag beschloß, daß künftig kein der al­ten Religion oder der CA zugehörendes Land wegen der Konfession mit Krieg bedroht werden dürfe. Die konfessionelle Entschei­dung liegt beim Landesherrn (außer den In­habern der Herrschaft über die geistlichen Fürstentümer), Reichsstädte erhalten Tole­ranz zugebilligt.


  1. DIE ENTSTEHUNG DER LUTHERISCHEN LANDES­KIRCHEN

Wittenberg blieb das geistig-religiöse Zen­trum der Reformation in Deutschland. Aber angesichts der überlieferten Verknüpfung der Kirche mjt der Wirtschaft (Grundbesitz, Abgaben)1, mit dem Recht, der Bildung, der Politik, war der Übergang von der lutheri­schen Lehre zur Bildung von protestanti­schen Kirchen ohne politische Maßnahmen gar nicht möglich. Im Unterschied zu Zwingli sah Luther den politischen Ent­scheid weder in seiner, noch in der Verant­wortung der christlichen Bürgerschaft (Ge­meinde). Die Durchsetzung neuer Ideen konnte auch im 16. Jh. nur auf dem Hinter­grund der bestehenden sozialen und politi­schen Zustände erfolgen. Die Verhältnisse in Deutschland waren so, daß die politi­schen Maßnahmen nicht ohne die tatsächli­chen Machthaber, die Fürsten, getroffen und vollzogen werden konnten. Höchstens in den freien Reichsstädten konnten Refor­men, die über die Lehre hinausgingen, in Angriff genommen werden. Aber an der Stadt Magdeburg, die in dieser Sache zu weit ging, wurde 1551 die Reichsacht vollzogen. Die lutherische Lehre breitete sich nach 1520 sehr rasch in ganz Deutschland und bis nach Salzburg aus. Aber wo der Landesherr entschlossen am römisch-kath. Glauben festhielt, wurde sie spätestens in der Zeit der Gegenreformation wieder unterdrückt. Lu­therische Kirchen entstanden dort, wo der Landesherr und städtische Obrigkeiten die Reformation durchführten und dann auch zu schützen bereit waren. Die Wittenberger Theologen wirkten freilich beratend und helfend bei der Reform des Gottesdienstes und der Schule mit (Luthers »Deutsche Messe« 1526, Kl. und Gr. Katechismus 1529, Traubüchlein und Taufbüchlein; Melanch- thons »Unterricht der Visitatoren« 1528).

1526 — 1529 wurde die kursächsische Kirche im Verlauf der Kirchen- und Schulvisitation schrittweise reformiert. Es entsteht der —> Gottesdienst mit Predigt, Gesang und Abendmahl, der beispielhaft auch für andere luth. Kirchen wurde. Desgleichen die Kir­chenordnung: Der Landesherr, beraten vom Konsistorium (kirchl. Oberbehörde) und vom Superintendenten, ernennt die Pfarrer und führt Aufsicht über Gut und Lehre der Kirche. In seiner weitreichenden Funktion übt er das Amt eines »Not-Bischofs« aus. La­teinschulen und Universitäten werden die Ausbildungsstätten der Pfarrer, die somit dem Staat bzw. dem Landesherrn unterstellt sind, der sich aber noch als »christliche Ob­rigkeit« versteht. In Süddeutschland wirkte Johannes Brenz (1499 — 1570), der die Refor­mation in Schwäbisch Hall einführte; als Be­rater der württembergischen Herzoge hatte er wesentlichen Anteil an der württember­gischen Kirchenordnung. In Hessen grün­dete Landgraf Philipp 1527 die Universität Marburg als erste von Beginn an protestanti­sche Hochschule. Weitere luth. Kirchen ent­standen in Pommern (1535), im Herzogtum Sachsen (1539) und in Brandenburg (1539). In Straßburg wirkten Bucer und Capito. MartinBucer (Butzer, 1491 — 1551), der stets zwischen Lutheranern und Zwinglianern zu vermitteln suchte, war in der Gnadenlehre stark von Luther beeinflußt, verstand aber das Verhältnis von Gesetz und Evangelium heilsgeschichtlich und war mit seiner Lehre vom Reich Christi ein Wegbereiter der re­formierten Föderaltheologie. Er starb als Professor in Cambridge.



  1. THEOLOGISCHE AUSEINANDERSETZUNGEN Im Bauernkrieg stützten die Bauern ihre Forderungen auch mit religiös-naturrechtli­chen Ideen, z.T. von Hus und Wiclif beein­flußt. Ihnen schloß sich Thomas Müntzer an, der überzeugt war, daß die »Auserwähl­ten« den Sieg zwar mit Gottes Kraft, aber mittels des Schwertes, erringen würden. Er verband spiritualistisches Prophetentum, welches den »Geist« vom »papierenen« Wort löst und in die innere Eingebung ver­legt (—» Spiritualismus), mit einem atl.-ge­setzlichen Christentum, das sich mit dem Gottesvolk identifiziert. Er bekämpfte Lu­ther wie das Papsttum, aber wie letzteres be­anspruchte er für sich, bzw. für die »Auser­wählten«, beide »Schwerter«, d.h. die geist­liche und weltliche Gewalt. Eben das hat Luther abgelehnt. Für Luther haben beide, Kirche und weltliche Herrschaft, ihren be­sonderen Auftrag und ihre besondere Voll­macht von Gott. Das Amt der Kirche ist Pre­digt und Sakrament, durch welche der Geist Gottes das —» Heil wirkt. Das weltliche Re­giment aber soll den Frieden wahren und die Bösen strafen. Im Grunde wirft Luther dem Papst und Müntzer dasselbe vor, daß sie nämlich, wie er gegen Müntzer sagt, »die Sa­che nicht beim Wort lassen bleiben«, son­dern diese mit weltlicher Gewalt vollführen wollen, wodurch sie der Sache Gottes gerade untreu würden: Das gilt für das Geschäft mit dem Ablaß, welches in den Menschen die trügerische Hoffnung erweckt, sie könnten





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