Philipp Melanchthon
antworten, der unter Kaiser Karl V. in Worms tagt. Er bleibt bei seiner Überzeugung und bei seiner Berufung allein auf die Schrift. Im Wormser Edikt vom 26. Mai 1521 verhängt der Kaiser die Reichsacht über ihn, aber sein Landesherr bringt ihn auf die Wartburg in Sicherheit. Hier entsteht seine 1 522 erschienene deutsche Übersetzung des | Neuen Testaments, ein wichtiger Schritt nicht nur für die Verbreitung des Evangeliums, sondern auch zur Schaffung der deutschen Schriftsprache.
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Ausbreitung, Krisis und Stabilisierung der Reformation.
1. CHRONIK
1522: Nach Luthers Rückkehr von der Wartburg wird Wittenberg Zentrum der Reformation in Deutschland. Mitarbeiter Luthers: Philipp Melanchthon (Schwarzert, 1497-1560), urspr. Humanist, dann eng mit Luther verbunden; bereits 1521 Veröffentlichung der Loci communes (später mehrm. überarbeitete Zusammenfassung der Lehre Luthers); Nikolaus von Amsdorf (11565); Justus Jonas (fi 555), r 541-46 in Halle; Johann Bugenhagen (11558) hatte großen Einfluß auf die Organisation des Kirchenwesens in Norddeutschland.
1525: Bauernkrieg, hervorgegangen aus Bauernbünden, die schon vor der R. entstanden, sich jetzt aber z.T. auch auf Luther beriefen. Thomas Müntzer unterstützt die revoltierenden Bauern und wird nach deren Niederlage (Frankenhausen)Mai 1525 hingerichtet. Luther, aufgeschreckt durch schwere Gewalttaten und von Müntzer angegriffen, nimmt in 2 Schriften gegen die Bauern Stellung (»Ermahnung zum Frieden . . .«, »Wider die mörderischen und räuberischen Rotten der Bauern«).
1529: Nachdem zwei Reichstage (Nürnberg 1524, Speyer 1526) zu keiner Entscheidung in der Religionssache führten, nun verstärkter Druck des Kaisers, dagegen die »Protestation« der ev. Stände (daher der Name »Protestanten«).
1529: Marburger Religionsgespräch. Luther und Zwingli können sich in der Abendmahlsfrage nicht einigen, da ersterer vor allem an der realen Gegenwart Christi im Abendmahl, letzterer am Abendmahl als Zeichen für das in Jesu Tod ein für allemal vollbrachte, geschehene Heilsereignis interessiert ist.
1530: Reichstag zu Augsburg. Vorlegung der protestantischen Bekenntnisse, d.h. der Confessio Augustana (CA, Hauptverf. Me- lanchthon), der Tetrapolitana (verfaßt von den Straßburgern Bucer und Capito) und der Fidei ratio (Zwingli). Kaiser Karl V. bestätigt das Wormser Edikt.
1531: Die ev. Stände schließen sich im Schmalkaldischen Bund zusammen.
1546/47: Schmalkaldischer Krieg, Erfolg des Kaisers, der auch vom protestantischen Fürsten Moritz von Sachsen unterstützt wird (aus polit. Gründen).
1548: Augsburger Interim. Den Protestanten wird bis zur Entscheidung durch ein Konzil nur der Laienkelch und die Priesterehe gewährt. Moritz von Sachsen wechselt die Partei, wodurch der Kaiser auf die Durchführung seiner Rekatholisierungspläne verzichten muß.
1555: Augsburger Religionsfriede. Der
Reichstag beschloß, daß künftig kein der alten Religion oder der CA zugehörendes Land wegen der Konfession mit Krieg bedroht werden dürfe. Die konfessionelle Entscheidung liegt beim Landesherrn (außer den Inhabern der Herrschaft über die geistlichen Fürstentümer), Reichsstädte erhalten Toleranz zugebilligt.
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DIE ENTSTEHUNG DER LUTHERISCHEN LANDESKIRCHEN
Wittenberg blieb das geistig-religiöse Zentrum der Reformation in Deutschland. Aber angesichts der überlieferten Verknüpfung der Kirche mjt der Wirtschaft (Grundbesitz, Abgaben)1, mit dem Recht, der Bildung, der Politik, war der Übergang von der lutherischen Lehre zur Bildung von protestantischen Kirchen ohne politische Maßnahmen gar nicht möglich. Im Unterschied zu Zwingli sah Luther den politischen Entscheid weder in seiner, noch in der Verantwortung der christlichen Bürgerschaft (Gemeinde). Die Durchsetzung neuer Ideen konnte auch im 16. Jh. nur auf dem Hintergrund der bestehenden sozialen und politischen Zustände erfolgen. Die Verhältnisse in Deutschland waren so, daß die politischen Maßnahmen nicht ohne die tatsächlichen Machthaber, die Fürsten, getroffen und vollzogen werden konnten. Höchstens in den freien Reichsstädten konnten Reformen, die über die Lehre hinausgingen, in Angriff genommen werden. Aber an der Stadt Magdeburg, die in dieser Sache zu weit ging, wurde 1551 die Reichsacht vollzogen. Die lutherische Lehre breitete sich nach 1520 sehr rasch in ganz Deutschland und bis nach Salzburg aus. Aber wo der Landesherr entschlossen am römisch-kath. Glauben festhielt, wurde sie spätestens in der Zeit der Gegenreformation wieder unterdrückt. Lutherische Kirchen entstanden dort, wo der Landesherr und städtische Obrigkeiten die Reformation durchführten und dann auch zu schützen bereit waren. Die Wittenberger Theologen wirkten freilich beratend und helfend bei der Reform des Gottesdienstes und der Schule mit (Luthers »Deutsche Messe« 1526, Kl. und Gr. Katechismus 1529, Traubüchlein und Taufbüchlein; Melanch- thons »Unterricht der Visitatoren« 1528).
1526 — 1529 wurde die kursächsische Kirche im Verlauf der Kirchen- und Schulvisitation schrittweise reformiert. Es entsteht der —> Gottesdienst mit Predigt, Gesang und Abendmahl, der beispielhaft auch für andere luth. Kirchen wurde. Desgleichen die Kirchenordnung: Der Landesherr, beraten vom Konsistorium (kirchl. Oberbehörde) und vom Superintendenten, ernennt die Pfarrer und führt Aufsicht über Gut und Lehre der Kirche. In seiner weitreichenden Funktion übt er das Amt eines »Not-Bischofs« aus. Lateinschulen und Universitäten werden die Ausbildungsstätten der Pfarrer, die somit dem Staat bzw. dem Landesherrn unterstellt sind, der sich aber noch als »christliche Obrigkeit« versteht. In Süddeutschland wirkte Johannes Brenz (1499 — 1570), der die Reformation in Schwäbisch Hall einführte; als Berater der württembergischen Herzoge hatte er wesentlichen Anteil an der württembergischen Kirchenordnung. In Hessen gründete Landgraf Philipp 1527 die Universität Marburg als erste von Beginn an protestantische Hochschule. Weitere luth. Kirchen entstanden in Pommern (1535), im Herzogtum Sachsen (1539) und in Brandenburg (1539). In Straßburg wirkten Bucer und Capito. MartinBucer (Butzer, 1491 — 1551), der stets zwischen Lutheranern und Zwinglianern zu vermitteln suchte, war in der Gnadenlehre stark von Luther beeinflußt, verstand aber das Verhältnis von Gesetz und Evangelium heilsgeschichtlich und war mit seiner Lehre vom Reich Christi ein Wegbereiter der reformierten Föderaltheologie. Er starb als Professor in Cambridge.
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THEOLOGISCHE AUSEINANDERSETZUNGEN Im Bauernkrieg stützten die Bauern ihre Forderungen auch mit religiös-naturrechtlichen Ideen, z.T. von Hus und Wiclif beeinflußt. Ihnen schloß sich Thomas Müntzer an, der überzeugt war, daß die »Auserwählten« den Sieg zwar mit Gottes Kraft, aber mittels des Schwertes, erringen würden. Er verband spiritualistisches Prophetentum, welches den »Geist« vom »papierenen« Wort löst und in die innere Eingebung verlegt (—» Spiritualismus), mit einem atl.-gesetzlichen Christentum, das sich mit dem Gottesvolk identifiziert. Er bekämpfte Luther wie das Papsttum, aber wie letzteres beanspruchte er für sich, bzw. für die »Auserwählten«, beide »Schwerter«, d.h. die geistliche und weltliche Gewalt. Eben das hat Luther abgelehnt. Für Luther haben beide, Kirche und weltliche Herrschaft, ihren besonderen Auftrag und ihre besondere Vollmacht von Gott. Das Amt der Kirche ist Predigt und Sakrament, durch welche der Geist Gottes das —» Heil wirkt. Das weltliche Regiment aber soll den Frieden wahren und die Bösen strafen. Im Grunde wirft Luther dem Papst und Müntzer dasselbe vor, daß sie nämlich, wie er gegen Müntzer sagt, »die Sache nicht beim Wort lassen bleiben«, sondern diese mit weltlicher Gewalt vollführen wollen, wodurch sie der Sache Gottes gerade untreu würden: Das gilt für das Geschäft mit dem Ablaß, welches in den Menschen die trügerische Hoffnung erweckt, sie könnten
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