Evangelisches Gemeindelexikon


Volkening, Johann Heinrich



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Volkening, Johann Heinrich, *10.5.1796 Hille/Minden, +25. 7. 1877 Holzhausen/ Lübbecke, bedeutendster Erweckungspredi­ger Minden-Ravensbergs. Unter dem Ein­fluß pietistisch bestimmter Versammlun­gen und der 95 Thesen von Claus -> Harms wandte er sich einem biblischen Christen­tum lutherischer Prägung zu. Vorüberge­hend Lehrer und Hilfsprediger an St. Marien in Minden, wurde er 1822 Pfarrer in Schnathorst (Kr. Lübbecke), 1827 in Güters­loh und 1838 in Jöllenbeck bei Bielefeld, wo er bis 1869 die wichtigste Zeit seines Wir­kens verbrachte. - Seine Predigten zeichnen sich durch volkstümliche Beredsamkeit aus. Zur Belebung des Gemeindelebens trugen außerdem die 1853 von ihm herausge­brachte Liedersammlung, die »Kleine Mis­sionsharfe«, und die von ihm angeregte Gründung von Posaunenchören bei. Über Minden-Ravensberg hinaus wurde er be­kannt als Mitherausgeber des Ev. Monats­blatts für Westf. und der Ev.-luth. Zeugnisse. Getreu seinem Leitwort »Gerettetsein gibt Rettersinn« hat er für die Arbeit der Äußeren Mission Verständnis und Opferbereitschaft geweckt. Ebenso hat er dem Entstehen dia- konischer Werke, z.B. —» Bethel, den Boden bereitet. 1844 begründete er in Jöllenbeck die erste Gemeindeschwesternstation Deutschlands und besetzte sie mit einer Kaiserswerther Diakonisse. - Trotz seines schüchternen Wesens begegnete er Anfein­dungen von Behörden und Gemeindeglie­dern mit Festigkeit. Seine Verbindung von Luthertum und pietistischer Frömmigkeit ist für viele Gemeinden Minden-Ravens­bergs bis heute charakteristisch geblieben.

Lit.: K. J. Laube, Erweckungspredigt in Minden- Ravensberg, Diss. Hamburg, 1976

Rahe

Volkskirche



V. ist nicht »Staatskirche«. Diese hat in Deutschland mit dem Ende des landesherr­lichen Kirchenregiments 1919 ihr Ende ge­nommen. Seitdem versteht sich die Ev. Kirche in Deutschland als freie Kirche im freien Staat. V. ist aber auch nicht —> Freikir­che im angelsächsischen Sinne dieses Wor­tes, sofern sich dieser Begriff auf eine mehr vereinsmäßige Verfassung bezieht. Der Ausdruck »Landeskirche« ist darum zutref­fend, weil das ev. Kirchentum gebietsmäßig gegliedert ist und innerhalb des jeweiligen Territoriums alle Evangelischen, sofern sie nicht aus der Kirche austreten, als Glieder der Landeskirche gezählt werden.

Die Schwächen der V. sind einsichtig. Ihre

Mitgliedschaft ist unverbindlich. Die Gren­zen zerfließen, Gewohnheitschristentum läßt lebendigen Glauben ersterben. Missio­narisches Engagement ist wenig wirksam. Wo jedermann zur Kirche gehört, droht nie­mand sie ernstzunehmen. Als Folge droht ein innerer und äußerer Substanzverlust. Man spricht von stiller Erosion der V. und verweist auf die wachsende Zahl der Kir­chenaustritte.

Demgegenüber müssen aber auch die Chan­cen volkskirchlicher Verfassung im Sinn behalten werden. Die V. ist offene Kirche, Kirche des freien Angebots, Kirche für alle, Kirche für andere. Sie ist nicht auf einzelne Gruppen des Volkes beschränkt und nicht von dieser oder jener subjektiven Einstel­lung, sei es der Frömmigkeit und der Moral, sei es der Weltanschauung und der politi­schen Haltung ihrer Mitglieder abhängig. Zwar ist sie nicht dagegen gefeit, den Versu­chungen des Zeitgeistes zu verfallen - ge­rade die deutsche Kirchengeschichte ist des bis in die jüngste Zeit hinein Zeuge -, aber auch in Krisenzeiten bleibt sie, wie etwa der —> Kirchenkampf in der Zeit des Nationalso­zialismus erweist, offen für Bewegung, Wandel und Neuanfang. Jesus Christus hat es nach dem Zeugnis des NT mit dem Volke zu tun. Seine Sendung weist an alle Völker. Eine Kirche, die sich um ihn sammelt und von ihm sich senden läßt, kann darum nur Kirche für andere, Kirche für alle und in die­sem Sinne V. sein. Entscheidend freilich bleibt, daß sie zunächst seine Kirche ist und bleibt, sein Bekenntnis pflegt und seine Wahrheit festhält. Bekenntniskirche ist da­her kein Gegensatz, sondern eine fruchtbare, tragende Ergänzung zur V. Auch schließen sich Kerngemeinde und volkskirchliche Verfassung nicht aus. Vielmehr erlaubt ge­rade die Sammlung um die Mitte die Öff­nung für den Rand.

Lit.: Bericht über die Freiburger Synode 197 s — H. Hild, Wie stabil ist die Kirche?, 1974

Thimme


Volksmission

  1. BEGRIFF UND GESCHICHTE Der Begriff Volksmission stammt aus der Zeit der Gegenreformation in der kath. Kir­che. Gegenüber dem religiösen und sittli­chen Verfall sollte die V. helfen, das geistli­che Leben zu erneuern und zu vertiefen. - Auf ev. Seite wurde der Begriff V. von Ger­hard Hilbert aufgenommen, der 1916 eine Programmschrift »Kirchliche V.« veröffent­lichte. Er definierte: »V. ist die Mission, die die —> Volkskirche an sich selbst und an ih­rem Volk zu treiben hat.« In der fortschrei­tenden Entfremdung der Massen vom Christentum erblickte Hilbert - wie 1848 schon J. H. —» Wiehern - eine missionarische Herausforderung (»Deutschland ist Mis­sionsland und wird es bleiben«), die eine neue Einstellung von der Kirche erfordere: Sie dürfe nicht mehr nur »pflegen« wollen, sondern müsse »erobern«, wobei es um die »Hinführung aller Glieder der Volkskirche zum persönlichen Glauben« sowie um die »Schaffung wahrhaft lebendiger Gemein­den« gehe. Geeignete Mittel dazu seien die —> Evangelisation, die mit —> Apologetik verbunden werden müsse, sowie eine ge­meindliche Aufbauarbeit und eine öffentli­che Mission, zu der die Kirche besonders das gedruckte Wort einsetzen solle. Neben Hil­bert sind als Bahnbrecher der V. besonders G. —» Füllkrug (1870-1948) und Heinrich —» Rendtorff (1888-1960) hervorgetreten. 1926 entsteht der Deutsche Ev. Verband für V., der im -» Kirchenkampf eine Gegenposition gegen den Mißbrauch volksmissionarischer Parolen durch die Deutschen Christen be­zog. Die Kirchenkampfzeit brachte mit den »Ev. Wochen« und —> »Bibelwochen« neue Impulse und Arbeitsformen, die bis heute fortwirken. Historisch gesehen sind in Hil­berts Programm der V. drei Ströme aus dem 19. Jh. eingeflossen: -» Erweckungsbewe­gung, —» Gemeinschaftsbewegung, —»Innere Mission.

2. GEGENWÄRTIGE SITUATION Heute stellt sich die V. als breiter Strom dar, der das Leben der Kirche tiefgreifend beein­flußt und teilweise auch verändert hat. Die herkömmlichen Formen der V. —» Evange­lisation, —> Zeltmission, Evangelische Wo­che, —» Bibelwoche usw. - wurden nach 194 5 vielfach ausgebaut, abgewandelt, vertieft und korrigiert. Vor allem nahm die Bibelwo­che einen ungeahnten Aufschwung. Die Ev. Woche wurde der gegebenen Situation stär­ker angepaßt: als »Woche des Dorfes«, »Wo­che der Siedlung« u.ä. Die Innere Mission führte ihre volksmissionarische Arbeit in vielen Fachverbänden weiter, oft in Verbin­dung mit —» Diakonie und -> Sozialarbeit. Die Evangelisation erhielt kräftige Impulse aus der Begegnung mit Billy —> Graham. Da­neben entstanden neue Formen: —» Ge­bietsmission, Urlauberseelsorge, Cam­pingmission, Besuchsdienst, missionarische Gottesdienste u.a.m. Charakteristisch für die neue Situation ist die Bereitschaft zu gemeindlichen Experimenten mit missiona­rischer Zielsetzung sowie das Entstehen von Kommunitäten, —> Bruderschaften und freien Gruppen, die Träger von V.-Aktivitä­ten sind (—» Marburger Kreis, —» Missions­trupp Frohe Botschaft, Christusträger, usw.).

v ZIELE


Die Ziele, denen sich die V. verpflichtet weiß, wurden in Evanston 1954 (—» ökume­nische Bewegung) wie folgt definiert: a) Menschen zu Christus als ihren Heiland und Herrn bringen und sie teilnehmen lassen an seinem ewigen Leben, b) Menschen in das volle Leben der Kirche einführen, wie es in der Ortsgemeinde zum Ausdruck kommt, c) Die frohe Botschaft so verkündigen, daß sie die Gruppierung und das Bild der Gesell­schaft verwandelt mit dem Ziel, menschli­che Institutionen und Lebensformen stärker dem anzunähern, was Gott will. - Indem die V. den personalen Ansatz in der —» Bekeh­rung des einzelnen durchhält, respektiert sie die Einmaligkeit und Unvertauschbarkeit der menschlichen Existenz vor Gott (erstes Ziel). Doch weiß sie, daß Jesus Christus nicht einzelne Menschen in eine isolierte Glaubensexistenz ruft, sondern sie unter­einander zur Gemeinschaft seines Leibes verbindet (zweites Ziel). Ebenso geht sie da­von aus, daß der einzelne immer in übergrei­fende politische und soziale Zusammen­hänge eingeordnet ist, deren Einbeziehung in die missionarische Arbeit der Universali­tät des Heilswerks Christi entspricht (drittes Ziel).

4. ORGANISATION

Unbeschadet der Erkenntnis, daß die Ge­meinde selbst Trägerin des missionarischen Dienstes an ihrer Umwelt ist, sind in fast al­len Landeskirchen Ämter für V. eingerich­tet, die für die Entfaltung des evangeli- stisch-missionarischen Dienstes besondere Verantwortung tragen. Daneben stehen an­dere Träger der V.: Kirchliche Werke und Verbände, freie evangelistische Vereinigun­gen, Arbeitszweige des Diakonischen Wer­kes, —» Bruderschaften und Kommunitäten. Alle diese Organisationen sind - mit weni­gen Ausnahmen - in der —» Arbeitsgemein­schaft Missionarische Dienste zusammen­geschlossen, die zugleich einen Fachverband des Diakonischen Werkes darstellt.

Lit.: E. Beyreuther, Kirche in Bewegung, Ge­schichte der Evangelisation und Volksmission, 1968 - H. J. Margull, Theologie der missionari­schen Verkündigung, 19s9 - H. H. v. Goessei/A. Stephan, Die missionarische Dimension, 1965 -H.



  1. Ulrich, Missionarische Existenz heute, 1975 - Auftrag und Dienst der Volksmission, hrsg. von der Arbeitsgemeinschaft Missionarische Dienste, 1974

Ulrich

Vollkommenheit -> Heiligung Vollmacht



  1. IN DER BIBEL:

V. ist ursprünglich ein Wort oder ein Han­deln, das aus göttlichem Recht abgeleitet wird (Mk 1,22: »er lehrte mit Vollmacht«; Mk 11,28: »aus was für Vollmacht tust du das?«). Es geht dabei um die Legitimation und die Gewißheit, die aus göttlichem Recht abgeleitet wird (Joh 1,12: »denen gab er Macht, Gottes Kinder zu werden«). Diese Legitimation vollzieht sich im Ursprung verborgen, sie wird offenbar in der Aus­drucksform eines Wortes, einer Handlung, eines Leidens im Raum einer umkämpften —» Geschichte. Sie ist abgegrenzt gegenüber anderen Ansprüchen, die nicht von Gott le­gitimiert sind und daher unberechtigt sind. Der Träger der V. spricht und handelt unter -» Berufung auf den »Namen Gottes« oder wendet die Botenformel an: »So spricht der Herr« bzw. »Ich aber sage euch«. Der Bote verlangt Gehorsam gegenüber seinem Auf­trag, wird bestätigt durch Zeichen, verheißt Gottes Segen und warnt vor Gottes Vergel­tung. Auf jeden Fall hat man zunächst die —* Berufung im Auge zu behalten (Mose, Jesaja, Jeremia, Paulus). Sie entfaltet dialogartig ei­gene Gesetze, obwohl keine Berufung ganz einer anderen gleicht. Damit ist gleichzeitig eine Bevollmächtigung der Boten gegeben (auch eine Reinigung, eine —> Heiligung, eine Aussonderung, eine Stärkung). Mit der Berufung und Bevollmächtigung ist ein konkreter Auftrag gegeben: der Prophet wird zum »Mund Gottes« und Gott legt ihm seine Absicht und seine Worte in den Mund (Jer 1,17: »predige ihnen alles, was ich dir ge­biete«). Auch die Anfechtungen, die der Pro­phet erdulden wird, werden ihm angekün­digt, denn Gottes Auftrag führt zu Spannun­gen gegenüber der Umgebung, den Hörern, ja auch gegenüber dem eigenen Empfinden des Propheten selbst (Jer 20,7ff.). Drei Ämter sind es, die in besonderer Weise V. beanspru­chen: a) der Prophet, b) der Priester, c) der König. Diese drei Ämter sind die Grundlage der kirchlichen Christologie. Der Priester, der König und der Prophet werden in ihr Amt eingesetzt, beauftragt, von Gott selbst ge­schützt und gesegnet. Aber auch der Weis­heitslehrer kann auf Erkenntnis, Erfahrung und gültige Aussage zurückblicken, wie die Lehrbildung erweist. Im Judentum und Ur­christentum bildet sich ein bestimmtes Bo­tenrecht heraus: a) der Gesandte hat den gleichen Anspruch wie der Sender; die Ehre bzw. die Mißachtung des Gesandten trifft den Sender selbst, b) Der Gesandte weiß, woher er kommt und wohin er geht, d.h. er weiß um seinen Ursprung und um sein Ziel, er muß Rechenschaft ablegen vor dem Sen­der, von dem er ausgeht, ist also bis ins kleinste an seinen Auftrag gebunden (Joh 8,14; 13,16). c) Das Zeugnis des Boten stimmt mit dem Zeugnis des Senders über­ein, es hat die gleiche Rechtskraft (Joh 10,30: »ich und der Vater sind eins«). Alle Evange­lien kämpfen um die Autorität und V. Jesu Christi als des letzten und endgültigen Ge­sandten Gottes. Die Würdetitel Jesu be­schreiben diese V. Jesu in verschiedenem Zusammenhang (z.B. nach Ostern Joh 20,28: »mein Herr und mein Gott«). Wichtig ist ferner die Übertragung der V. im Alten und im Neuen Bund: der Geist des Elias ruht auf Elisa (2Kön 2,iff.; 2,9ff.), Johannes der Täu­fer weist auf den Stärkeren hin, der nach ihm kommt (Mk i,7ff.), Jesus gibt seinen Jüngern V. über unsaubere Geister (Mk 6,7), Paulus schickt seine Mitarbeiter als seine Boten aus (iKor 4,17; Kol 1,7). Derartige Übertragun­gen der V. vollziehen sich ständig. Mit der Entstehung und Ausbreitung der Kirche ist außerdem die Einsetzung von Ältesten, Bi­schöfen und Diakonen verbunden (iTim 1,18; 4,6ff.). Die Institution der Kirche mit der Einsetzung der Ämter bringt neue Maß­stäbe mit sich: der Amtsträger wird Vorbild der Glaubenden in Wort und Wandel, in der Liebe, im Glauben, in der Reinheit (iTim

  1. . Die Begnadung, die dem-»Amt anver­traut ist (iTim 4,14), soll allen Menschen eindrücklich werden. Zusammenfassend läßt sich sagen: a) Gott gibt zu allen Zeiten Aufträge und V. an seine Gesandten weiter.

Himmlische und irdische Boten nehmen an diesen Aufträgen und an der V. Gottes teil. Vor allem ist daran zu erinnern, daß zwi­schen Gut und —» Böse, zwischen Himmel und Erde, zwischen Licht und Finsternis eine letzte Auseinandersetzung mit zuneh­mender Schärfe stattfindet, in die jeder Mensch verstrickt ist. b) Irdische Gewalten (politische und religiöse Strömungen) bean­spruchen hier auf Erden eine Herrschaft, die letztlich dem Evangelium feindlich gegen­übersteht. Wir lernen in diesem Fall zwi­schen der Herrschaft Gottes und dem An­spruch zeitlicher Mächte, zwischen der V. Gottes in seinen Geboten und irdischen Gewalten zu unterscheiden. Gottes V. hat immer die Gewalt des biblischen Wortes hinter sich, irdische Zeitströmung verfügt über die Machtmittel dieser Welt. V. bleibt also ein kritischer Begriff, c) Unvergleichlich und einzigartig bleibt die V. und Gewalt des Sohnes (Mt 28,18-20). Sie wird als solche nur dem biblischen Wort und dem —» Geist Gottes auf Erden anvertraut. In seiner Fleischwerdung, in der Sendung des Geistes, in seiner Erhöhung offenbart sich die V. Jesu Christi hier auf Erden. Wohl aber verleiht Gott prophetische, charismatische V. auf Erden (iKor 12,28-30). Auch im Raum der Institutionen bleiben dem kirchlichen Amt Möglichkeiten offen, durch Wort und —» Sa­krament dem Willen Gottes Bahn zu bre­chen.


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