i, die bezirke. Es gibt 40 Bezirke mit je 5 -33 Gemeinschaften und je 1-3 »Bezirksbrüdern«; in 24 Bezirken arbeiten hauptamtliche »Gemeinschaftspfleger«, in 12 Bezirken »Gemeinschaftsschwestern«, auf Landesebene in der Jugendarbeit ein »Gemeinschaftsjugendpfleger«. Es finden Bezirkskonferenzen, Brüderstunden und -tage, Jugend- und Chorabende auf Bezirksebene und regionale Gemeinschaftsleitertreffen statt. Im Winterhalbjahr besuchen zwei Brüder die Gemeinschaften eines Bezirks auf einer »Brüderreise«.
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der verband. Die Leitung des A.G. obliegt dem Landesbrüderrat (= »Württ. Gemeinschaftsverein e.V.«), davon bilden einige Brüder den Vorstand. Der Vorsitzende ist ein für diesen Dienst freigestellter Theologe, z.Zt. Walter Schaal. Ihm zur Seite steht ein Gemeinschaftsinspektor, z.Zt. Karl-Heinz Schabei. Geschäftsstelle in Stuttgart. Es gibt keine feste Mitgliedschaft; die notwendigen Mittel werden durch Opfer aufgebracht. 65 verbandseigene Häuser und das Erholungsheim Schönblick bei Schwäb. Gmünd mit Jugend-Bibelhaus und Jugend-Freizeitheim werden unterhalten. Gemeinschafts- und Brüderkonferenzen in Stuttgart, Regionalkonferenzen, Jugendtage, ein Landesjugendtreffen und viele —» Freizeiten finden regelmäßig statt.
—> Gnadauer Verband
Lit.: Monatsblatt »Gemeinschaft« (Aufl. 10000)- Jugendzeitschriften »miteinander« und »rich- tung« - Zeugnisse der Schwabenväter Bd. I—XII, 1962 ff. - J. Roessle, Von Bengel bis Blumhardt, 19664
Schaal
Altreformierte Kirche
Die Evangelisch-altreformierte Kirche ist zuerst 183 8 in Uelsen, 1840 in Bentheim und danach an elf weiteren Orten der Grafschaft Bentheim und Ostfrieslands durch Gemeindeglieder der reformierten Landeskirche gebildet worden, die sich der Herrschaft des theologischen Liberalismus auf den Kanzeln widersetzt hatten und das Instrument der »Katechisationen« (Erbauungsstunden auf den Höfen) nutzten, um ihr Festhalten an Bibel und reformatorischem Bekenntnis calvinistischer Prägung (Confessio Belgica 1559, Heidelberger Katechismus 1563, Dor- drechter Lehrsätze 1618/19) zu dokumentieren. Auf Betreiben der Landeskirche bis 1848 heftig verfolgt, wanderten viele Altreformierte nach Amerika aus, wo sich in der Christian Reformed Church eine Schwesterkirche bildete. Die engsten Beziehungen bestehen seit Beginn des selbständigen Weges der A.K. zur Gereformeerde Kerken in Nederland, der sie seit 1923 auch als Partikularkirche angeschlossen ist. Durch die Neubesinnung auf das Wort Gottes und die reformatorische Theologie gerade im reformierten Raum (Karl Barth) ist in der A.K. die Hoffnung gewachsen, bei den reformierten Kirchen in Deutschland vollen Anschluß finden zu können und aus der geschichtlichen und geographischen Isolation herauszufinden.
Lit.: D. Averes, Die Ev.-altreformierte Kirche. In:
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-B. Motel, Glieder an einem Leib, 1975, S. 292-304
Balders
Amt
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Das Amt im NT
1. Amtsbezeichnungen. Ämter, d.h. dauernde, feste Funktionen, gibt es seit den Anfängen der christlichen -» Gemeinde. Bischöfe (Aufseher) und —*■ Diakone erwähnt Paulus in dem um 56 geschriebenen Philipperbrief (Phil i,i; vgl. Röm 16,1). Vorsteher werden sogar schon in dem um 50 geschriebenen iThessalonicherbrief genannt (iThess 5,12; ebenso in Röm 12,8), und Paulus fordert die Gemeinde auf, diese Männer anzuerkennen und in Liebe zu achten. Allgemein von »Leitungsfunktionen» ist in iKor 12,28 die Rede. Propheten gab es in der Gemeinde von Korinth (iKor 12,28; 14,29—33), aber auch in Jerusalem (Apg 11,27) und Antiochien (Apg
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. Eph 4,11 erwähnt -»Evangelisten (vgl. Apg 21,8) und Hirten {-» Pastor). Von einem »Unterrichtenden» oder Lehrer ist in Gal 6,6 die Rede. Er soll von den Schülern materiell unterstützt werden; wir finden hier also die Anfänge einer Art Bezahlung. Lehrer werden auch für Korinth (iKor 12,28), Rom (Röm
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und Antiochien (Apg 13,1) erwähnt. In vielen Gemeinden gab es Älteste oder Presbyter. Dieses leitende Gemeindeamt ist wohl nach jüdischem Vorbild (vgl. Apg 4,5;
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zunächst in der Jerusalemer Gemeinde entstanden (Apg 11,30; 15,2.4.23) und hat sich dann auch im paulinischen Missionsgebiet verbreitet (Apg 14,23; 20,17; iTim 5,17); die älteren Paulusbriefe erwähnen es aber noch nicht.
Fast alle Elemente des späteren kirchlichen Amtes waren also bereits in den frühen Gemeinden ansatzweise vorhanden: Dauer, Autorität, Titel und z.T. sogar Bezahlung. Andererseits waren alle diese Ämter noch eingebettet in eine in lebendiger Entwicklung begriffene Gemeinde, in der ein Großteil der Glieder aktiv zum Gemeindeleben, insbesondere zum Gottesdienst beitrug (vgl. iKor 14,26). Die Grenze zwischen amtlicher
Funktion und freier Aktivität war fließend.
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amt und Charisma bei Paulus. Paulus unterscheidet denn auch nicht zwischen amtlichen und nichtamtlichen Funktionen, sondern sieht die Gemeinde als geordneten Kosmos verschiedener geistlicher Begabungen und Funktionen (-» Charismen), als Leib mit verschiedenen Gliedern (iKor
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30), als Organismus, in dem aus der gegenseitigen Ergänzung und dem Zusammenwirken der einzelnen Organe das Ganze lebt und der Vollendung entgegenwächst. Alle in der Gemeinde eingesetzten Gaben und Begabungen sind für Paulus Gaben des Geistes, die dieser austeilt (rKor 12,11) und die der Christ dankbar empfangen und zum Wohl der Gemeinde einsetzen soll (iKor
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. Jeder Gläubige hat ein Charisma empfangen.
In den Aufzählungen der Charismen (iKor 12,28-30; vgl. Röm i2,7f.) stellt Paulus daher auch amtliche und nichtamtliche Funktionen ohne Rangunterschiede nebeneinan
der. Die frühchristlichen Ämter sind für ihn Charismen neben anderen Charismen, ebenso notwendig, aber auch ebenso ergänzungsbedürftig wie die Charismen aller anderen Gemeindeglieder. Darum erkennt er die leitenden Leute in Thessalonich zwar an und fordert die Gemeinde auf, sie zu achten (1 Thess 5,12), und er erwartet von den Christen in Korinth, daß sie sich den Stephanas- leuten unterordnen (iKor 16,16), aber die Amtsträger sind weder der ganzen Gemeinde übergeordnet, noch ruht auf ihnen allein die Verantwortung für das Gemeindeleben.
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die Apostel. Eine Sonderstellung nimmt im NT das Apostelamt ein. Die Apostel sind die vom Auferstandenen selbst berufenen, beauftragten und bevollmächtigten Augenzeugen, Missionare und Gemeindegründer der Frühzeit (Apg 1,2f.; 26,16 -18; 1 Kor 15,7; Gal 1,15-17). Nach Paulus ist der Apostel in besonderer Weise Botschafter Jesu Christi (2 Kor 5,20); durch ihn spricht der Herr selbst (2Kor 13,3; iThess 12,13). Neben diesen vom Herrn selbst berufenen Aposteln wurden allerdings auch Abgesandte der Gemeinden als Apostel bezeichnet (2Kor 8,23; Phil 2,25).
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Einsetzung ins amt. Während beim Apostelamt die Berufung durch den Auferstandenen selbst Voraussetzung ist, wird uns bei den anderen Ämtern über die Art der Einsetzung wenig berichtet. Bei der Aussendung in Apostelgeschichte 13,2h werden Berufung durch den Geist, Fasten, Beten und Handauflegung genannt, in iTim 4,14 Prophetensprüche über den Berufenen (vgl.
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18) und Handauflegung. Apg 6,1-6 nennt das Wort der Apostel und die Handauflegung. In den frühen Paulusbriefen fehlt jeder Hinweis auf eine Amtseinsetzung.
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Die weitere Entwicklung des Amts
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DIE ENTWICKLUNG ZUM RÖMISCH-KATHOLISCHEN priesteramt. Schon bald nach der apostolischen Zeit, im 2. Jh., werden die verschiedenen neutestamentlichen Ämter im wesentlichen auf drei reduziert: den Bischof (Episkopos), die Priester (Presbyter) und die Diakone. Gleichzeitig werden die gottesdienstlichen Aktivitäten auf diese Ämter konzentriert. Diese Konzentration bewährte sich in der Abwehr von Irrlehren. Andererseits drängte sie die anderen Gemeindeglieder zunehmend in die Passivität. »«Niemand soll in Kirchendingen etwas ohne den Bischof tun!« (Ignatius Smyrnäer 8,1). Es bildet sich die Unterscheidung zwischen Priestern (dem »Klerus«) und —> Laien. Die Kontinuität des Priesteramts wurde durch die sog. apostolische Sukzession gesichert, nach der die priesterliche Vollmacht, ausgehend von den Aposteln, in ununterbrochener Reihenfolge durch Handauflegung übertragen wird. Der so geweihte Priester wird über die Laien weit erhoben und erhält die Vollmacht, Christus vor der Gemeinde und die Gemeinde vor Christus zu vertreten.
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DAS AMT IN DEN REFORMATORISCHEN KIRCHEN. Für die Reformatoren war mit der Wiederentdeckung des -> Priestertums aller Gläubigen eine Fortführung des röm-kath. Priesteramts nicht möglich. An die Stelle des Priesteramts tritt bei Luther das Predigtamt, dem auch die Verwaltung der Sakramente obliegt. Dieses Amt ist nicht Sache eines besonderen Standes (Klerus), sondern wird von der Gemeinde auf Zeit vergeben: »Wenn wir auch alle Priester sind, so können und sollen wir doch darum nicht alle predigen oder lehren oder regieren. Doch muß man aus der ganzen Menge einige aussondern und wählen, denen solch ein Amt befohlen werde . . . Und wenn er nicht mehr predigen kann oder will, so tritt er wieder in den allgemeinen Haufen zurück.« (WA 41,210).
Im reformierten Bereich greift man stärker auf neutestamentliche Vorbilder zurück und entwickelt die Lehre vom vierfachen Amt. Danach gibt es als dauernde Ämter in der Kirche die Pastoren (Verkündigung, Sakramentsverwaltung, Seelsorge und Zucht), die Doktoren (Ausbildung der Pastoren, Unterrichtung der ganzen Kirche), die Presbyter (Leitung) und die Diakone (Fürsorge für die Armen). Eine verbreitete Abwandlung dieser Lehre ist die Lehre vom dreifachen Amt der Pastoren, Presbyter und Diakone. Neben den dauernden Ämtern erkennt man außerordentliche Ämter an, die Gott im Bedarfsfall erweckt: die Apostel, Propheten, Glosso- lalen, Krankenheiler (nach Bucer) bzw. die Apostel, Propheten, Evangelisten (nach Calvin).
Obwohl sich die Reformation in der Amtsfrage also neu am NT orientierte, blieben die Strukturen des kirchlichen Amts, die sich in der röm-kath. Kirche entwickelt hatten, faktisch doch weithin erhalten. Es blieb bei einem besonderen »»geistlichen Stand«, durch Theologiestudium und obrigkeitliche Funktionen von den »Laien« geschieden, es blieb bei der Ämterhäufung in der Person des Pastors (Predigt, Unterricht, Sakramentsverwaltung, Seelsorge, Kasualien, Zucht), es blieb beim Ausschluß der Gemeinde von der aktiven Gestaltung des Gottesdienstes. Die reformierten Kirchen kennen zwar neben dem Pastor das Amt des Presbyters, doch kam dieses Amt über eine untergeordnete Bedeutung faktisch nicht hinaus.
3. DAS AMT IN PIETISMUS UND ERWECKUNGSBEWEGUNG. Der frühe —» Pietismus kritisierte diese Entwicklung vor allem an zwei Punkten: a) Er wendete sich gegen das »»angemaßte Monopol des geistlichen Standes« und die damit verursachte Trägheit der übrigen Christen. »Damit haben sie die sog. Laien in dem, was sie billig mitangehen sollte, träge gemacht« (Spener). b) Er weist auf den »»unbekehrten Zustand« (Francke) vieler Pastoren hin. Zwar wird die Einrichtung des Predigtamts an sich nirgends angegriffen, aber der Akzent liegt im Pietismus auf dem Priestertum aller Christen, für das man das NT und Luther als Zeugen anführt. Neben dem Predigtgottesdienst sollen nach Spener besondere Zusammenkünfte eingerichtet werden, in denen sich jeder am Lesen der Bi-
bei und am brüderlichen Gespräch darüber beteiligen kann. Darüberhinaus wird stärkere aktive Beteiligung der Gemeindeglieder am Gemeindeleben gefordert und z.T. auch verwirklicht. In der Herrnhuter —» Brüdergemeine entsteht eine Fülle von Ämtern nach neutestamentlichem Vorbild.
Auch die —> Erweckungsbewegungen des 18. und 19. Jh.s und die aus ihnen hervorgehenden -> Gemeinschaften und -* Freikirchen bleiben im wesentlichen beim Amt des Predigers bzw. Pastors. Neben ihm gibt es häufig Älteste (so in vielen Freikirchen), bei den -> Methodisten steht an der Spitze ein Bischof. Grundlegend für alle diese (evangeli- kalen) Gruppen ist aber der Gedanke des Priestertums aller Gläubigen. Prediger und Älteste werden von der Gemeinde auf Zeit berufen und sind oft einer besonderen Gemeindeleitung verantwortlich. Zahlreiche (oft kleinere) Gemeinschaften und Gemeinden haben keinen Pastor bzw. Prediger. Hier werden der Gottesdienst und die wöchentlichen Zusammenkünfte von den Gemeinde- gliedem selbst gestaltet und geleitet.
III. Gedanken zum Amt heute Nach paulinischer Auffassung rüstet Gott jeden Gläubigen mit einer besonderen geistlichen Begabung (Charisma) aus und will, daß diese Begabung zum Wohl der Gemeinde eingesetzt und betätigt wird. Die Gabe ist also zugleich Aufgabe, Funktion; die einzelnen Funktionen ergänzen und unterstützen sich gegenseitig, und die Funktionen und ihre Träger sollen von der Gemeinde erkannt und anerkannt werden. Ausgehend von dieser neutestamentlichen Basis können für die Gestaltung des kirchlichen Amtes heute folgende Leitlinien aufgezeigt werden:
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Einen besonderen geistlichen Stand innerhalb der Gemeinde kann es nicht geben. Jeder Amtsträger steht in der Gemeinde, nicht über ihr, auch nicht ihr gegenüber.
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Die Ämterhäufung, wie sie im Falle des Pastors bzw. Pfarrers heute weit verbreitet ist (Predigt, Unterricht, Sakramentsverwaltung, Seelsorge, Kasualien, Verwaltungsaufgaben) bedeutet für den Pastor eine Überforderung und für die übrigen Gemeindeglieder eine ständige Versuchung zur Passivität.
meindeglieder ebenso, wie diese seinen Dienst brauchen. Das mutuum Colloquium et consolatio fratrum (das wechselseitige Gespräch und der Trost der Brüder) sowie das gemeinsame Gebet haben auch und gerade zwischen den Amtsträgern und den übrigen Gemeindegliedern ihren Platz.
Lit: E. Käsemann. Amt und Gemeinde im NT, Exegetische Versuche und Besinnungen I, 1965I II -
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v.Campenhauusen, Kirchliches Amt und geistliche Vollmacht in den ersten drei Jh., 1953 - U. Brockhaus, Charisma und Amt, 1972
Brockhaus
Andacht
In dem Wort Andacht steckt der Begriff »Denken«. In der A. geht es um ein ruhiges Bedenken eines Wortes Gottes. Der Andächtige denkt alleine oder im Kreis der Familie bzw. einer kleineren Gruppe von Christen einen Text der Bibel nach. Das Nachdenken ist hier wörtlich zu verstehen. Der Andächtige will bewußt und im Einsatz seiner Er- kenntnisfähigkeit begreifen, was ihm der Text zu sagen hat; er will seinen Tag oder eine bestimmte Stunde von dem Worte Gottes prägen lassen und bittet Gott direkt um seinen Beistand und Segen. Von entscheidender Bedeutung für eine A. ist die äußere Form. Wo diese Form zerfällt, steht jede A. in der Gefahr zu verwildern. Eine Hilfe zur äußeren Form ist bereits das Falten der Hände. Diese Geste stammt aus dem germanischen Gefolgschaftsbrauch und bedeutet: Herr, ich bin dir in Vertrauen zugetan und dienstbereit. Als Formen der Hausandacht für eine Familie empfehlen sich ein besonderes Tisch-, Schul- und Abendgebet gemeinsam mit den Kindern, eine gemeinsame Andacht unter den Ehepartnern und die einsame Stille jedes einzelnen [-> Meditation, -» Geistliches Leben, —» Gebet).
Bräumer
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