Evangelisches Gemeindelexikon



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i, die bezirke. Es gibt 40 Bezirke mit je 5 -33 Gemeinschaften und je 1-3 »Bezirksbrü­dern«; in 24 Bezirken arbeiten hauptamtli­che »Gemeinschaftspfleger«, in 12 Bezirken »Gemeinschaftsschwestern«, auf Landes­ebene in der Jugendarbeit ein »Gemein­schaftsjugendpfleger«. Es finden Bezirks­konferenzen, Brüderstunden und -tage, Ju­gend- und Chorabende auf Bezirksebene und regionale Gemeinschaftsleitertreffen statt. Im Winterhalbjahr besuchen zwei Brüder die Gemeinschaften eines Bezirks auf einer »Brüderreise«.

  1. der verband. Die Leitung des A.G. obliegt dem Landesbrüderrat (= »Württ. Gemein­schaftsverein e.V.«), davon bilden einige Brüder den Vorstand. Der Vorsitzende ist ein für diesen Dienst freigestellter Theologe, z.Zt. Walter Schaal. Ihm zur Seite steht ein Gemeinschaftsinspektor, z.Zt. Karl-Heinz Schabei. Geschäftsstelle in Stuttgart. Es gibt keine feste Mitgliedschaft; die notwendigen Mittel werden durch Opfer aufgebracht. 65 verbandseigene Häuser und das Erholungs­heim Schönblick bei Schwäb. Gmünd mit Jugend-Bibelhaus und Jugend-Freizeitheim werden unterhalten. Gemeinschafts- und Brüderkonferenzen in Stuttgart, Regional­konferenzen, Jugendtage, ein Landesjugend­treffen und viele —» Freizeiten finden regel­mäßig statt.

—> Gnadauer Verband

Lit.: Monatsblatt »Gemeinschaft« (Aufl. 10000)- Jugendzeitschriften »miteinander« und »rich- tung« - Zeugnisse der Schwabenväter Bd. I—XII, 1962 ff. - J. Roessle, Von Bengel bis Blumhardt, 19664

Schaal

Altreformierte Kirche



Die Evangelisch-altreformierte Kirche ist zuerst 183 8 in Uelsen, 1840 in Bentheim und danach an elf weiteren Orten der Grafschaft Bentheim und Ostfrieslands durch Gemein­deglieder der reformierten Landeskirche ge­bildet worden, die sich der Herrschaft des theologischen Liberalismus auf den Kanzeln widersetzt hatten und das Instrument der »Katechisationen« (Erbauungsstunden auf den Höfen) nutzten, um ihr Festhalten an Bibel und reformatorischem Bekenntnis calvinistischer Prägung (Confessio Belgica 1559, Heidelberger Katechismus 1563, Dor- drechter Lehrsätze 1618/19) zu dokumentie­ren. Auf Betreiben der Landeskirche bis 1848 heftig verfolgt, wanderten viele Altrefor­mierte nach Amerika aus, wo sich in der Christian Reformed Church eine Schwe­sterkirche bildete. Die engsten Beziehungen bestehen seit Beginn des selbständigen We­ges der A.K. zur Gereformeerde Kerken in Nederland, der sie seit 1923 auch als Parti­kularkirche angeschlossen ist. Durch die Neubesinnung auf das Wort Gottes und die reformatorische Theologie gerade im refor­mierten Raum (Karl Barth) ist in der A.K. die Hoffnung gewachsen, bei den reformier­ten Kirchen in Deutschland vollen An­schluß finden zu können und aus der ge­schichtlichen und geographischen Isolation herauszufinden.

Lit.: D. Averes, Die Ev.-altreformierte Kirche. In:



  1. -B. Motel, Glieder an einem Leib, 1975, S. 292-304

Balders

Amt



  1. Das Amt im NT

1. Amtsbezeichnungen. Ämter, d.h. dauern­de, feste Funktionen, gibt es seit den Anfän­gen der christlichen -» Gemeinde. Bischöfe (Aufseher) und —*■ Diakone erwähnt Paulus in dem um 56 geschriebenen Philipperbrief (Phil i,i; vgl. Röm 16,1). Vorsteher werden sogar schon in dem um 50 geschriebenen iThessalonicherbrief genannt (iThess 5,12; ebenso in Röm 12,8), und Paulus fordert die Gemeinde auf, diese Männer anzuerkennen und in Liebe zu achten. Allgemein von »Lei­tungsfunktionen» ist in iKor 12,28 die Rede. Propheten gab es in der Gemeinde von Ko­rinth (iKor 12,28; 14,29—33), aber auch in Jerusalem (Apg 11,27) und Antiochien (Apg

  1. . Eph 4,11 erwähnt -»Evangelisten (vgl. Apg 21,8) und Hirten {-» Pastor). Von einem »Unterrichtenden» oder Lehrer ist in Gal 6,6 die Rede. Er soll von den Schülern materiell unterstützt werden; wir finden hier also die Anfänge einer Art Bezahlung. Lehrer werden auch für Korinth (iKor 12,28), Rom (Röm

  1. und Antiochien (Apg 13,1) erwähnt. In vielen Gemeinden gab es Älteste oder Pres­byter. Dieses leitende Gemeindeamt ist wohl nach jüdischem Vorbild (vgl. Apg 4,5;

  1. zunächst in der Jerusalemer Ge­meinde entstanden (Apg 11,30; 15,2.4.23) und hat sich dann auch im paulinischen Missionsgebiet verbreitet (Apg 14,23; 20,17; iTim 5,17); die älteren Paulusbriefe erwäh­nen es aber noch nicht.

Fast alle Elemente des späteren kirchlichen Amtes waren also bereits in den frühen Ge­meinden ansatzweise vorhanden: Dauer, Autorität, Titel und z.T. sogar Bezahlung. Andererseits waren alle diese Ämter noch eingebettet in eine in lebendiger Entwick­lung begriffene Gemeinde, in der ein Groß­teil der Glieder aktiv zum Gemeindeleben, insbesondere zum Gottesdienst beitrug (vgl. iKor 14,26). Die Grenze zwischen amtlicher

Funktion und freier Aktivität war fließend.



  1. amt und Charisma bei Paulus. Paulus un­terscheidet denn auch nicht zwischen amt­lichen und nichtamtlichen Funktionen, sondern sieht die Gemeinde als geordneten Kosmos verschiedener geistlicher Begabun­gen und Funktionen (-» Charismen), als Leib mit verschiedenen Gliedern (iKor

  1. 30), als Organismus, in dem aus der gegenseitigen Ergänzung und dem Zusam­menwirken der einzelnen Organe das Ganze lebt und der Vollendung entgegenwächst. Alle in der Gemeinde eingesetzten Gaben und Begabungen sind für Paulus Gaben des Geistes, die dieser austeilt (rKor 12,11) und die der Christ dankbar empfangen und zum Wohl der Gemeinde einsetzen soll (iKor

    1. . Jeder Gläubige hat ein Charisma emp­fangen.

In den Aufzählungen der Charismen (iKor 12,28-30; vgl. Röm i2,7f.) stellt Paulus da­her auch amtliche und nichtamtliche Funk­tionen ohne Rangunterschiede nebeneinan­

der. Die frühchristlichen Ämter sind für ihn Charismen neben anderen Charismen, ebenso notwendig, aber auch ebenso ergän­zungsbedürftig wie die Charismen aller an­deren Gemeindeglieder. Darum erkennt er die leitenden Leute in Thessalonich zwar an und fordert die Gemeinde auf, sie zu achten (1 Thess 5,12), und er erwartet von den Chri­sten in Korinth, daß sie sich den Stephanas- leuten unterordnen (iKor 16,16), aber die Amtsträger sind weder der ganzen Ge­meinde übergeordnet, noch ruht auf ihnen allein die Verantwortung für das Gemeinde­leben.



  1. die Apostel. Eine Sonderstellung nimmt im NT das Apostelamt ein. Die Apostel sind die vom Auferstandenen selbst berufenen, beauftragten und bevollmächtigten Augen­zeugen, Missionare und Gemeindegründer der Frühzeit (Apg 1,2f.; 26,16 -18; 1 Kor 15,7; Gal 1,15-17). Nach Paulus ist der Apostel in besonderer Weise Botschafter Jesu Christi (2 Kor 5,20); durch ihn spricht der Herr selbst (2Kor 13,3; iThess 12,13). Neben diesen vom Herrn selbst berufenen Aposteln wur­den allerdings auch Abgesandte der Ge­meinden als Apostel bezeichnet (2Kor 8,23; Phil 2,25).

  2. Einsetzung ins amt. Während beim Apostelamt die Berufung durch den Aufer­standenen selbst Voraussetzung ist, wird uns bei den anderen Ämtern über die Art der Einsetzung wenig berichtet. Bei der Aussen­dung in Apostelgeschichte 13,2h werden Be­rufung durch den Geist, Fasten, Beten und Handauflegung genannt, in iTim 4,14 Pro­phetensprüche über den Berufenen (vgl.

  1. 18) und Handauflegung. Apg 6,1-6 nennt das Wort der Apostel und die Handaufle­gung. In den frühen Paulusbriefen fehlt jeder Hinweis auf eine Amtseinsetzung.

  1. Die weitere Entwicklung des Amts

  1. DIE ENTWICKLUNG ZUM RÖMISCH-KATHOLI­SCHEN priesteramt. Schon bald nach der apostolischen Zeit, im 2. Jh., werden die ver­schiedenen neutestamentlichen Ämter im wesentlichen auf drei reduziert: den Bischof (Episkopos), die Priester (Presbyter) und die Diakone. Gleichzeitig werden die gottes­dienstlichen Aktivitäten auf diese Ämter konzentriert. Diese Konzentration bewährte sich in der Abwehr von Irrlehren. Anderer­seits drängte sie die anderen Gemeindeglie­der zunehmend in die Passivität. »«Niemand soll in Kirchendingen etwas ohne den Bi­schof tun!« (Ignatius Smyrnäer 8,1). Es bildet sich die Unterscheidung zwischen Priestern (dem »Klerus«) und —> Laien. Die Kontinui­tät des Priesteramts wurde durch die sog. apostolische Sukzession gesichert, nach der die priesterliche Vollmacht, ausgehend von den Aposteln, in ununterbrochener Reihen­folge durch Handauflegung übertragen wird. Der so geweihte Priester wird über die Laien weit erhoben und erhält die Voll­macht, Christus vor der Gemeinde und die Gemeinde vor Christus zu vertreten.

  2. DAS AMT IN DEN REFORMATORISCHEN KIR­CHEN. Für die Reformatoren war mit der Wiederentdeckung des -> Priestertums aller Gläubigen eine Fortführung des röm-kath. Priesteramts nicht möglich. An die Stelle des Priesteramts tritt bei Luther das Predigt­amt, dem auch die Verwaltung der Sakra­mente obliegt. Dieses Amt ist nicht Sache eines besonderen Standes (Klerus), sondern wird von der Gemeinde auf Zeit vergeben: »Wenn wir auch alle Priester sind, so kön­nen und sollen wir doch darum nicht alle predigen oder lehren oder regieren. Doch muß man aus der ganzen Menge einige aus­sondern und wählen, denen solch ein Amt befohlen werde . . . Und wenn er nicht mehr predigen kann oder will, so tritt er wieder in den allgemeinen Haufen zurück.« (WA 41,210).

Im reformierten Bereich greift man stärker auf neutestamentliche Vorbilder zurück und entwickelt die Lehre vom vierfachen Amt. Danach gibt es als dauernde Ämter in der Kirche die Pastoren (Verkündigung, Sakra­mentsverwaltung, Seelsorge und Zucht), die Doktoren (Ausbildung der Pastoren, Unter­richtung der ganzen Kirche), die Presbyter (Leitung) und die Diakone (Fürsorge für die Armen). Eine verbreitete Abwandlung dieser Lehre ist die Lehre vom dreifachen Amt der Pastoren, Presbyter und Diakone. Neben den dauernden Ämtern erkennt man außer­ordentliche Ämter an, die Gott im Bedarfs­fall erweckt: die Apostel, Propheten, Glosso- lalen, Krankenheiler (nach Bucer) bzw. die Apostel, Propheten, Evangelisten (nach Cal­vin).

Obwohl sich die Reformation in der Amts­frage also neu am NT orientierte, blieben die Strukturen des kirchlichen Amts, die sich in der röm-kath. Kirche entwickelt hatten, fak­tisch doch weithin erhalten. Es blieb bei ei­nem besonderen »»geistlichen Stand«, durch Theologiestudium und obrigkeitliche Funk­tionen von den »Laien« geschieden, es blieb bei der Ämterhäufung in der Person des Pa­stors (Predigt, Unterricht, Sakramentsver­waltung, Seelsorge, Kasualien, Zucht), es blieb beim Ausschluß der Gemeinde von der aktiven Gestaltung des Gottesdienstes. Die reformierten Kirchen kennen zwar neben dem Pastor das Amt des Presbyters, doch kam dieses Amt über eine untergeordnete Bedeutung faktisch nicht hinaus.



3. DAS AMT IN PIETISMUS UND ERWECKUNGSBE­WEGUNG. Der frühe —» Pietismus kritisierte diese Entwicklung vor allem an zwei Punk­ten: a) Er wendete sich gegen das »»ange­maßte Monopol des geistlichen Standes« und die damit verursachte Trägheit der übri­gen Christen. »Damit haben sie die sog. Lai­en in dem, was sie billig mitangehen sollte, träge gemacht« (Spener). b) Er weist auf den »»unbekehrten Zustand« (Francke) vieler Pa­storen hin. Zwar wird die Einrichtung des Predigtamts an sich nirgends angegriffen, aber der Akzent liegt im Pietismus auf dem Priestertum aller Christen, für das man das NT und Luther als Zeugen anführt. Neben dem Predigtgottesdienst sollen nach Spener besondere Zusammenkünfte eingerichtet werden, in denen sich jeder am Lesen der Bi-

bei und am brüderlichen Gespräch darüber beteiligen kann. Darüberhinaus wird stär­kere aktive Beteiligung der Gemeindeglieder am Gemeindeleben gefordert und z.T. auch verwirklicht. In der Herrnhuter —» Brüder­gemeine entsteht eine Fülle von Ämtern nach neutestamentlichem Vorbild.

Auch die —> Erweckungsbewegungen des 18. und 19. Jh.s und die aus ihnen hervorgehen­den -> Gemeinschaften und -* Freikirchen bleiben im wesentlichen beim Amt des Pre­digers bzw. Pastors. Neben ihm gibt es häu­fig Älteste (so in vielen Freikirchen), bei den -> Methodisten steht an der Spitze ein Bi­schof. Grundlegend für alle diese (evangeli- kalen) Gruppen ist aber der Gedanke des Priestertums aller Gläubigen. Prediger und Älteste werden von der Gemeinde auf Zeit berufen und sind oft einer besonderen Ge­meindeleitung verantwortlich. Zahlreiche (oft kleinere) Gemeinschaften und Gemein­den haben keinen Pastor bzw. Prediger. Hier werden der Gottesdienst und die wöchentli­chen Zusammenkünfte von den Gemeinde- gliedem selbst gestaltet und geleitet.

III. Gedanken zum Amt heute Nach paulinischer Auffassung rüstet Gott jeden Gläubigen mit einer besonderen geist­lichen Begabung (Charisma) aus und will, daß diese Begabung zum Wohl der Ge­meinde eingesetzt und betätigt wird. Die Gabe ist also zugleich Aufgabe, Funktion; die einzelnen Funktionen ergänzen und un­terstützen sich gegenseitig, und die Funk­tionen und ihre Träger sollen von der Ge­meinde erkannt und anerkannt werden. Ausgehend von dieser neutestamentlichen Basis können für die Gestaltung des kirchli­chen Amtes heute folgende Leitlinien aufge­zeigt werden:



  1. Einen besonderen geistlichen Stand in­nerhalb der Gemeinde kann es nicht geben. Jeder Amtsträger steht in der Gemeinde, nicht über ihr, auch nicht ihr gegenüber.

  2. Die Ämterhäufung, wie sie im Falle des Pastors bzw. Pfarrers heute weit verbreitet ist (Predigt, Unterricht, Sakramentsverwal­tung, Seelsorge, Kasualien, Verwaltungsauf­gaben) bedeutet für den Pastor eine Überfor­derung und für die übrigen Gemeindeglieder eine ständige Versuchung zur Passivität.

meindeglieder ebenso, wie diese seinen Dienst brauchen. Das mutuum Colloquium et consolatio fratrum (das wechselseitige Gespräch und der Trost der Brüder) sowie das gemeinsame Gebet haben auch und ge­rade zwischen den Amtsträgern und den üb­rigen Gemeindegliedern ihren Platz.

Lit: E. Käsemann. Amt und Gemeinde im NT, Exegetische Versuche und Besinnungen I, 1965I II -



  1. v.Campenhauusen, Kirchliches Amt und geist­liche Vollmacht in den ersten drei Jh., 1953 - U. Brockhaus, Charisma und Amt, 1972

Brockhaus

Andacht

In dem Wort Andacht steckt der Begriff »Denken«. In der A. geht es um ein ruhiges Bedenken eines Wortes Gottes. Der Andäch­tige denkt alleine oder im Kreis der Familie bzw. einer kleineren Gruppe von Christen einen Text der Bibel nach. Das Nachdenken ist hier wörtlich zu verstehen. Der Andäch­tige will bewußt und im Einsatz seiner Er- kenntnisfähigkeit begreifen, was ihm der Text zu sagen hat; er will seinen Tag oder eine bestimmte Stunde von dem Worte Got­tes prägen lassen und bittet Gott direkt um seinen Beistand und Segen. Von entschei­dender Bedeutung für eine A. ist die äußere Form. Wo diese Form zerfällt, steht jede A. in der Gefahr zu verwildern. Eine Hilfe zur äu­ßeren Form ist bereits das Falten der Hände. Diese Geste stammt aus dem germanischen Gefolgschaftsbrauch und bedeutet: Herr, ich bin dir in Vertrauen zugetan und dienstbe­reit. Als Formen der Hausandacht für eine Familie empfehlen sich ein besonderes Tisch-, Schul- und Abendgebet gemeinsam mit den Kindern, eine gemeinsame Andacht unter den Ehepartnern und die einsame Stille jedes einzelnen [-> Meditation, -» Geistliches Leben, —» Gebet).

Bräumer



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