Altenheime -* Diakonie Altenhilfe
Neben offener Altenarbeit in Altenklubs und der durch die Gemeinden durchgeführten Hilfe für den alten Menschen zu Hause hat sich nach dem 1. und noch mehr nach dem 2. Weltkrieg die Errichtung von Wohnmöglichkeiten für alte Menschen außerhalb ihrer Familie als notwendig erwiesen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Altenwohnheimen, durch die lediglich für alte Menschen geeignete Wohnungen erstellt wurden, Altenheimen, in denen neben dem Wohnraum auch die Versorgung der
Bewohner mitübernommen wird und Altenpflegeheimen, in denen bettlägerige alte Menschen volle Pflege erhalten. Mit der Gerontologie, der Wissenschaft vom Alter, ist nach dem 2. Weltkrieg ein neuer Wissenschaftszweig entstanden, der für die A. wesentliche Erkenntnisse und Hinweise für flankierende Maßnahmen bringt.
Lit.: E. Beyreuther, Geschichte der Diakonie und Inneren Mission, 1962
Wild
Altkatholiken
Altkatholiken verstehen sich als von der Hl. Schrift her reformierte, der gesamtkirchlichen, unter dem Einfluß des Hl. Geistes stehenden Überlieferung verbundene Glieder der Einen Kirche Jesu Christi. Mit etwa 500000 Mitgliedern bilden sie in 8 bischöflichen Kirchen: Holland, Deutschland,
Schweiz, Österreich, USA/Canada, CSSR, Polen, Jugoslawien und »Missionen« in Frankreich und Italien, die »Utrechter Union«. Grundlegend ist die »Utrechter Erklärung der Bischöfe« von 1889, in der es zu Beginn heißt: »Wir halten fest an dem altkirchlichen Grundsatz: Was überall, was immer, was von allen geglaubt wurde, das ist wahrhaft und eigentlich katholisch«. Wenn auch in den einzelnen Ländern zu verschiedenen Zeiten für die Trennung von Rom verschiedene Gründe mitspielten, war stets die Auseinandersetzung mit den in Schrift und Überlieferung nicht begründeten päpstlichen Ansprüchen auf die Leitung der Kirche entscheidend. Diese erreichten im I. Vatikanischen Konzil 1870 mit den Dogmen der Universaljurisdiktion und Lehrunfehlbarkeit des Papstes ihren Höhepunkt. Ohne den in der alten Kirche anerkannten Ehrenvorrang des Bischofs von Rom zu bestreiten, verstehen die A. die Gesamtkirche als Gemeinschaft gleichberechtigter örtlicher oder regionaler Kirchen. Dies bedingt ihre Stellung zwischen Rom und den Kirchen der Reformation, bringt sie in besondere Nähe zur Anglikanischen Kirche (»Interkommunion« seit 1931) und leitet sie auf dem Weg der Wiedergewinnung kirchlicher Gemeinschaft mit der Ostkirche von ersten theologischen Gesprächen in Bonn 1874 zum offiziellen kirchlichen Dialog seit 1973. Dies schließt jedoch das Offensein für jene Gemeinschaft aller wahren Christen in allen Kirchen nicht aus, die Jesus Christus als ihren Erlöser bekennen und in der Gnaden-
Wirkung des Hl. Geistes ihm nachfolgen. Darum gehören fast alle a.k. Kirchen zum Ökumenischen Rat (-> ökumenische Bewegung), und deshalb konnte das erstarrte Verhältnis zur Römischen Kirche sich seit dem
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Vatikanischen Konzil wesentlich verbessern. Diese Offenheit hat sich bis in die nationalen, regionalen und lokalen —> »Arbeitsgemeinschaften christlicher Kirchen« nicht zuletzt auch für das Verhältnis zu den Freikirchen ausgewirkt.
Die Verfassung der a.k. Kirche ist nach alt- kirchlichem Vorbild bischöflich-synodal. Höchste Instanz ist die Internationale Alt- Katholische Bischofskonferenz. Das Gegenüber von bischöflicher Autorität und geistlichem Gewicht der Gemeinde der Gläubigen begründet die synodale und kollegiale Zusammenarbeit der Geistlichen und Gemeinden in allen Fragen des kirchlichen Lebens. Dies kommt zum besonderen Ausdruck in der Bistumssynode und deren ständiger Vertretung beim Bischof und in der Gemeindeversammlung und deren ständiger Vertretung beim Pfarrer. Hinzu kommt die in freier wissenschaftlicher Arbeit eigene Verantwortung tragende Mitwirkung der theologischen Lehranstalten (u.a. Utrecht, Bonn, Bern). Von bleibender Bedeutung war das Wirken der ersten Bischöfe (J.H. Rein- kens, Bonn,- E. Herzog, Bern), deren Weihe 1873 und 1876 von der seit 1723 romunabhängigen Kirche von Utrecht her erfolgte. Im Zusammenwirken all dieser Momente erschloß sich zunehmendes Sichausrichten auf die zentralen Wahrheiten der Hl. Schrift in der Gestaltung des Gottesdienstes, der Verkündigung und des geistlichen Lebens. Dazu dienten auch bestimmte Reformen wie Einführung der Muttersprache im Gottesdienst, Gestattung der Priesterehe und der gemeinschaftlichen Bußakte statt der Privatbeichte. Doch ist das alles bestimmende Anliegen, der —> Alten Kirche ähnlicher zu werden, in den gegenwärtigen Verhältnissen der a.k. Kirchen damit keineswegs befriedigend erfüllt. Orientierung an der Bibel und intensive Begegnung mit anderen Kirchen, im allgemeinen ökumenischen Gespräch und durch bilaterale Dialoge verstärkt und vertieft, haben die ursprünglichen Antriebe nicht erlahmen, sondern die vielfachen, auch durch zahlenmäßige Abnahme verursachten Schwierigkeiten für das kirchliche Selbstverständnis eher fördernd wirken lassen. Für keine a.k. Kirche sind die materiellen Lasten leicht zu tragen. Infolge staatlicher Anerkennung haben die
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in Deutschland und die »Christkatholische« Kirche der Schweiz für ihre 30000 bzw. 23000 Mitglieder Kirchensteuerrecht und erhalten z.T. Besoldungszuschüsse. Entscheidend für die weitere Entwicklung werden jedoch überall der Geist der Freiwilligkeit und die Zeugniskraft des Glaubens der Gemeinden sein.
Lit.: U. Küry, Die Altkatholische Kirche, 1966 (vergr.) - V. Conzemius, Katholizismus ohne Rom,
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- W. Krahl, ökumenischer Katholizismus,
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- W. Küppers, Altkatholische Kirchen, in: ökumenische Konfessionskunde, hg. F. Heyer, 1977, 534-S74-Ders., Altkatholizismus, in: TRE II, 1978, 338-344
Küppers
Altlutheraner
x. EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHE IN PREUS- sen. Als »Altlutheraner« wurden seitens der —> Ev. Kirche der Union im Königreich Preußen diejenigen erweckten kirchlichen Kreise und Gemeinden bezeichnet, die sich vornehmlich in Schlesien der von König Friedrich Wilhelm III. am Reformationsfest 1817 proklamierten Union zwischen Lutheranern und Reformierten in Preußen nicht anschließen wollten. Seit 1830 ging preußische Staat mit polizeilichen Maßnahmen gegen sie vor, 1834 wurde in Höni- gern gegen eine ihrer Gemeinden sogar Militär eingesetzt. Der geistige Vater dieser Bewegung war in der Anfangsphase der Theologieprofessor an der Universität Breslau, Johann Gottfried Scheibel. Scheibel versah gleichzeitig das Amt eines Diakonus (Pfarrers) an der Elisabethkirche in Breslau und wurde wegen seines Widerstandes gegen die die Union symbolisierende neue Agende nach langem Hin und Her Frühjahr 1832 amtsenthoben und verließ Preußen. Die Führung der Lutheraner in Preußen übernahm nach dem Weggang Scheibels praktisch der Jurist Prof. Dr. Huschke. Auf einer Notsynode 1835 in Breslau schlossen sich die schlesischen Lutheraner, die in der Zwischenzeit aus der Provinz Posen Zuzug bekommen hatten, zu einer Synode zusammen und wählten »Synodal-Bevollmächtigte«, die für die Verbindung und Sammlung der weit verstreuten Gemeinden zu sorgen hatten. Aus diesen »Synodal-Bevollmächtigten« wurde auf der 1. ordentlichen Generalsynode der Evangelisch-lutherischen Kirche in Preußen im Herbst 1841 das »Oberkir- fchenkollegium« mit Prof. Huschke als Direktor an der Spitze. Mit dem Tode König Friedrich Wilhelms III. 1840 hörten die staatlichen Verfolgungen auf und —> Friedrich Wilhelm IV. gewährte 1844 in einer Generalkonzession den »von der evangelischen Landeskirche sich getrennt haltenden Lutheranern« ihre eigene kirchliche Organisation und freie Religionsausübung.
Zu Beginn des 2. Weltkrieges umfaßte die ev.-luth. Kirche in Preußen mehr als 180 Gemeinden mit ca. 60000 Seelen, die vorwiegend in den Ostprovinzen des Deutschen Reiches beheimatet waren und von etwa 100 Pastoren bedient wurden. Der Zusammenbruch 1945 und die Vertreibung der Deutschen aus den Gebieten ostwärts von Oder und Neiße traf die altlutherische Kirche, die sich nach dem Kriege offiziell den Namen Evangelisch-lutherische (altluth.) Kirche gab, schwer; denn sie verlor mehr als 2h ihrer Glieder. Dennoch brachte sie es bis zur Vereinigung mit den anderen lutherischen Freikirchen in Deutschland in der »Selbständigen Evangelisch-lutherischen Kirche« im Jahre 1973 wieder auf annähernd 30000 Seelen.
Lit.: M. Kiuntke, Johann Gottfried Scheibel und sein Ringen um die Kirche der lutherischen Reformation, 1941 — J. Schöne, Kirche und Kirchenregiment im Wirken und Denken Georg Philipp Eduard Huschkes, 1969
2. DIE LUTHERISCHEN FREIKIRCHEN IN DEUTSCHLAND. Neben der Lutherischen Kirche in Preußen entstanden im 19. fh. im Kampf gegen die Union auch in anderen Ländern Deutschlands selbständige lutherische Gemeinden und Kirchen. Pfarrer Friedrich Brunn in Steeden wurde seit 1846 zum Begründer mehrerer freier lutherischer Gemeinden im Herzogtum Nassau. In Baden war es der unierte Pfarrer Karl Eichhorn in Nußloch, der 1850 seinen Rücktritt zur lutherischen Kirche verkündete und so den Anstoß zur Bildung lutherischer Gemeinden in diesem Lande gab. In Kurhessen-Kassel kämpfte seit der Annektion 1866 durch Preußen die hessische Renitenz unter der Führung von W. Vilmar, Melsungen, und Hoffmann, Homberg, gegen die Zerstörung der hessischen Kirchenordnung von 1657 durch den unierten preußischen Staat. Im Großherzogtum Hessen (Darmstadt) führte die Einführung einer bewußt unierten Pres- byterial- und Synodalverfassung 1873 zur Entstehung der »Selbständigen ev.-luth. Kirche in Hessen« unter Sup. Bingmann in Höchst a.d.Nidda.
Im Gebiet lutherischer Landeskirchen entstanden in der Folge von —» Erweckungsbewegungen freie lutherische Gemeinden und Kirchen. In Hannover waren es die Pastoren und Brüder Louis und Theodor Harms in —» Hermannsburg, die zu den geistigen Vätern einer freien lutherischen Kirche wurden. In Sachsen waren es in erster Linie gläubige Lehrer und Pastoren, die die sog. sächsische lutherische Freikirche gründeten. Im Jahre 1973 schlossen sich die freien lutherischen Kirchen in der Bundesrepublik zur »Selbständigen Ev.-luth. Kirche« (SELK) mit Sitz in Hannover zusammen. Eine eigene theologische Ausbildungsstätte ist in Oberursel, die »Luth.Theol.Hochschule«. Von der SELK wird die »Mission Ev.-luth. Freikirchen« mit Missionshaus und Missionsseminar in Bleckmar getragen. Seelenzahl der SELK ca. 40000 bei etwa 200 Gemeinden und etwas über 100 im Amt stehenden Pastoren. Kirchenblatt der SELK ist die »Lutherische Kirche«, die theologische Quartalschrift »Lutherische Theologie und Kirche«, hg. von der Fakultät der Luth.Theol. Hochschule.
Lit.: A. Mie, Die lutherischen Freikirchen in Deutschland, 1937 - W. Wöhling, Geschichte der Ev.-Luth. Freikirche in Sachsen u.a.St., 192 s
Roensch
Altpietistischer Gemeinschaftsverband
I. Geschichte. Die ersten Erbauungskreise in Württemberg wurden durch Ph.J. Spener und die —» Brüder gemeine beeinflußt. Im 18. Jh. wurde dieser —» Pietismus durch J.A. Bengel (1687-1752), seine Freunde und Schüler (»Württ. Väter«), gefördert und meist innerhalb der ev. Landeskirche erhalten. Die Landesregierung erlaubte 1743 durch Erlaß - das sog. »Pietistenreskript« - das Abhalten von —> Stunden. Diese Bewegung sammelte sich oft um originale Persönlichkeiten: der Schulmeister Kullen in Hülben, Michael —> Hahn (1758-1819), Pfarrer —> Pregizer (1751-1824) u.a. Unter der Leitung eines Stuttgarter Brüderkreises kam es 1857 zur 1. Landesbrüderkonferenz, die als Geburtstag des A.G. angesehen wird (formell 1889 gegründet). Gemeinschaften »alter Richtung«, teilweise auch solche mit
starker »neupietistischer« Herkunft, schlossen sich an. Leiter war jahrzehntelang Rektor Christian —» Dietrich (1844-1919). Einer seiner Nachfolger war von 1924-58 Pfr. Wilhelm Horn. Während der vierjährigen Leitung durch Pfr. F. —» Rienecker (1958-62) wurde durch »Lehrkurs«- und Freizeitarbeit die junge Generation neu angesprochen. Neben der Gemeinschaftsarbeit alter Prägung entstanden neue Formen. Pfr. Immanuel Grözinger setzte diese Arbeit fort.
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Prägung und Auftrag. Ehrfurcht vor der Schrift, intensive Arbeit am Text der Bibel ist dem A.G. von Bengel her eingeprägt. Den großen Linien der —> Heilsgeschichte und dem prophetischen Wort gilt besonderes Interesse. Nüchterne, ans Wort gebundene Art ist in den Zeugnissen der dienenden Brüder wie in den Liedern (Ph.Fr. Hiller; »Philadelphialiederbuch« mit über 1000 Liedern) bestimmend. Aus solchem Schriftumgang wächst Gebet, Wissen um die eigene Sündhaftigkeit, Leben aus der Gnade, Freude im Herrn, der uns in sein Bild umprägen will, Ringen um —» Heiligung auch des alltäglichen Lebens, Zeugendienst, Liebe, lebendige Hoffnung auf die —> Wiederkunft Jesu, in der das aufgegebene Kreuz getragen werden kann. Durch —» Gemeinschaft am Wort zur Gemeinschaft mit dem Herrn und untereinander zu helfen (i.Joh.i), wird von den Vätern her als Auftrag allen missionarischen und gemeinschaftspflegenden Dienstes gesehen.
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Aufbau
1. die gemeinschaftsstunde. Die 6oo Gemeinschaften in Württemberg und um Memmingen umfassen etwa 10000 Geschwister. Normalerweise reden in der »Stunde« verschiedene Brüder vom »Brüdertisch« aus (ca. 800-1000 »redende Brüder«) nach dem jährlich vom Verband zusammengestellten »Textplan«. In Verbindung mit der Gemeinschaft gibt es Kinderstunden, —> Bibelwochen und —» Evangelisationen.
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