Evangelisches Gemeindelexikon


Altenheime -* Diakonie Altenhilfe



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Altenheime -* Diakonie Altenhilfe

Neben offener Altenarbeit in Altenklubs und der durch die Gemeinden durchgeführ­ten Hilfe für den alten Menschen zu Hause hat sich nach dem 1. und noch mehr nach dem 2. Weltkrieg die Errichtung von Wohnmöglichkeiten für alte Menschen au­ßerhalb ihrer Familie als notwendig erwie­sen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Altenwohnheimen, durch die lediglich für alte Menschen geeignete Wohnungen er­stellt wurden, Altenheimen, in denen neben dem Wohnraum auch die Versorgung der

Bewohner mitübernommen wird und Al­tenpflegeheimen, in denen bettlägerige alte Menschen volle Pflege erhalten. Mit der Ge­rontologie, der Wissenschaft vom Alter, ist nach dem 2. Weltkrieg ein neuer Wissen­schaftszweig entstanden, der für die A. we­sentliche Erkenntnisse und Hinweise für flankierende Maßnahmen bringt.

Lit.: E. Beyreuther, Geschichte der Diakonie und Inneren Mission, 1962

Wild

Altkatholiken



Altkatholiken verstehen sich als von der Hl. Schrift her reformierte, der gesamtkirchli­chen, unter dem Einfluß des Hl. Geistes ste­henden Überlieferung verbundene Glieder der Einen Kirche Jesu Christi. Mit etwa 500000 Mitgliedern bilden sie in 8 bischöfli­chen Kirchen: Holland, Deutschland,

Schweiz, Österreich, USA/Canada, CSSR, Polen, Jugoslawien und »Missionen« in Frankreich und Italien, die »Utrechter Union«. Grundlegend ist die »Utrechter Er­klärung der Bischöfe« von 1889, in der es zu Beginn heißt: »Wir halten fest an dem alt­kirchlichen Grundsatz: Was überall, was immer, was von allen geglaubt wurde, das ist wahrhaft und eigentlich katholisch«. Wenn auch in den einzelnen Ländern zu verschie­denen Zeiten für die Trennung von Rom ver­schiedene Gründe mitspielten, war stets die Auseinandersetzung mit den in Schrift und Überlieferung nicht begründeten päpstli­chen Ansprüchen auf die Leitung der Kirche entscheidend. Diese erreichten im I. Vatika­nischen Konzil 1870 mit den Dogmen der Universaljurisdiktion und Lehrunfehlbar­keit des Papstes ihren Höhepunkt. Ohne den in der alten Kirche anerkannten Ehrenvor­rang des Bischofs von Rom zu bestreiten, verstehen die A. die Gesamtkirche als Ge­meinschaft gleichberechtigter örtlicher oder regionaler Kirchen. Dies bedingt ihre Stel­lung zwischen Rom und den Kirchen der Re­formation, bringt sie in besondere Nähe zur Anglikanischen Kirche (»Interkommunion« seit 1931) und leitet sie auf dem Weg der Wiedergewinnung kirchlicher Gemein­schaft mit der Ostkirche von ersten theolo­gischen Gesprächen in Bonn 1874 zum offi­ziellen kirchlichen Dialog seit 1973. Dies schließt jedoch das Offensein für jene Ge­meinschaft aller wahren Christen in allen Kirchen nicht aus, die Jesus Christus als ih­ren Erlöser bekennen und in der Gnaden-



Wirkung des Hl. Geistes ihm nachfolgen. Darum gehören fast alle a.k. Kirchen zum Ökumenischen Rat (-> ökumenische Bewe­gung), und deshalb konnte das erstarrte Ver­hältnis zur Römischen Kirche sich seit dem

  1. Vatikanischen Konzil wesentlich verbes­sern. Diese Offenheit hat sich bis in die na­tionalen, regionalen und lokalen —> »Ar­beitsgemeinschaften christlicher Kirchen« nicht zuletzt auch für das Verhältnis zu den Freikirchen ausgewirkt.

Die Verfassung der a.k. Kirche ist nach alt- kirchlichem Vorbild bischöflich-synodal. Höchste Instanz ist die Internationale Alt- Katholische Bischofskonferenz. Das Gegen­über von bischöflicher Autorität und geistli­chem Gewicht der Gemeinde der Gläubigen begründet die synodale und kollegiale Zu­sammenarbeit der Geistlichen und Ge­meinden in allen Fragen des kirchlichen Le­bens. Dies kommt zum besonderen Aus­druck in der Bistumssynode und deren stän­diger Vertretung beim Bischof und in der Gemeindeversammlung und deren ständi­ger Vertretung beim Pfarrer. Hinzu kommt die in freier wissenschaftlicher Arbeit eigene Verantwortung tragende Mitwirkung der theologischen Lehranstalten (u.a. Utrecht, Bonn, Bern). Von bleibender Bedeutung war das Wirken der ersten Bischöfe (J.H. Rein- kens, Bonn,- E. Herzog, Bern), deren Weihe 1873 und 1876 von der seit 1723 romunab­hängigen Kirche von Utrecht her erfolgte. Im Zusammenwirken all dieser Momente er­schloß sich zunehmendes Sichausrichten auf die zentralen Wahrheiten der Hl. Schrift in der Gestaltung des Gottesdienstes, der Verkündigung und des geistlichen Lebens. Dazu dienten auch bestimmte Reformen wie Einführung der Muttersprache im Got­tesdienst, Gestattung der Priesterehe und der gemeinschaftlichen Bußakte statt der Privatbeichte. Doch ist das alles bestim­mende Anliegen, der —> Alten Kirche ähnli­cher zu werden, in den gegenwärtigen Ver­hältnissen der a.k. Kirchen damit keines­wegs befriedigend erfüllt. Orientierung an der Bibel und intensive Begegnung mit ande­ren Kirchen, im allgemeinen ökumenischen Gespräch und durch bilaterale Dialoge ver­stärkt und vertieft, haben die ursprüngli­chen Antriebe nicht erlahmen, sondern die vielfachen, auch durch zahlenmäßige Ab­nahme verursachten Schwierigkeiten für das kirchliche Selbstverständnis eher för­dernd wirken lassen. Für keine a.k. Kirche sind die materiellen Lasten leicht zu tragen. Infolge staatlicher Anerkennung haben die

  1. in Deutschland und die »Christkatholi­sche« Kirche der Schweiz für ihre 30000 bzw. 23000 Mitglieder Kirchensteuerrecht und erhalten z.T. Besoldungszuschüsse. Entscheidend für die weitere Entwicklung werden jedoch überall der Geist der Freiwil­ligkeit und die Zeugniskraft des Glaubens der Gemeinden sein.

Lit.: U. Küry, Die Altkatholische Kirche, 1966 (vergr.) - V. Conzemius, Katholizismus ohne Rom,

  1. - W. Krahl, ökumenischer Katholizismus,

  2. - W. Küppers, Altkatholische Kirchen, in: ökumenische Konfessionskunde, hg. F. Heyer, 1977, 534-S74-Ders., Altkatholizismus, in: TRE II, 1978, 338-344

Küppers

Altlutheraner



x. EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHE IN PREUS- sen. Als »Altlutheraner« wurden seitens der —> Ev. Kirche der Union im Königreich Preu­ßen diejenigen erweckten kirchlichen Kreise und Gemeinden bezeichnet, die sich vornehmlich in Schlesien der von König Friedrich Wilhelm III. am Reformationsfest 1817 proklamierten Union zwischen Lu­theranern und Reformierten in Preußen nicht anschließen wollten. Seit 1830 ging preußische Staat mit polizeilichen Maß­nahmen gegen sie vor, 1834 wurde in Höni- gern gegen eine ihrer Gemeinden sogar Mili­tär eingesetzt. Der geistige Vater dieser Be­wegung war in der Anfangsphase der Theo­logieprofessor an der Universität Breslau, Johann Gottfried Scheibel. Scheibel versah gleichzeitig das Amt eines Diakonus (Pfar­rers) an der Elisabethkirche in Breslau und wurde wegen seines Widerstandes gegen die die Union symbolisierende neue Agende nach langem Hin und Her Frühjahr 1832 amtsenthoben und verließ Preußen. Die Führung der Lutheraner in Preußen über­nahm nach dem Weggang Scheibels prak­tisch der Jurist Prof. Dr. Huschke. Auf einer Notsynode 1835 in Breslau schlossen sich die schlesischen Lutheraner, die in der Zwi­schenzeit aus der Provinz Posen Zuzug be­kommen hatten, zu einer Synode zusammen und wählten »Synodal-Bevollmächtigte«, die für die Verbindung und Sammlung der weit verstreuten Gemeinden zu sorgen hat­ten. Aus diesen »Synodal-Bevollmächtig­ten« wurde auf der 1. ordentlichen General­synode der Evangelisch-lutherischen Kirche in Preußen im Herbst 1841 das »Oberkir- fchenkollegium« mit Prof. Huschke als Di­rektor an der Spitze. Mit dem Tode König Friedrich Wilhelms III. 1840 hörten die staatlichen Verfolgungen auf und —> Fried­rich Wilhelm IV. gewährte 1844 in einer Ge­neralkonzession den »von der evangelischen Landeskirche sich getrennt haltenden Lu­theranern« ihre eigene kirchliche Organisa­tion und freie Religionsausübung.

Zu Beginn des 2. Weltkrieges umfaßte die ev.-luth. Kirche in Preußen mehr als 180 Gemeinden mit ca. 60000 Seelen, die vor­wiegend in den Ostprovinzen des Deutschen Reiches beheimatet waren und von etwa 100 Pastoren bedient wurden. Der Zusammen­bruch 1945 und die Vertreibung der Deut­schen aus den Gebieten ostwärts von Oder und Neiße traf die altlutherische Kirche, die sich nach dem Kriege offiziell den Namen Evangelisch-lutherische (altluth.) Kirche gab, schwer; denn sie verlor mehr als 2h ih­rer Glieder. Dennoch brachte sie es bis zur Vereinigung mit den anderen lutherischen Freikirchen in Deutschland in der »Selb­ständigen Evangelisch-lutherischen Kirche« im Jahre 1973 wieder auf annähernd 30000 Seelen.

Lit.: M. Kiuntke, Johann Gottfried Scheibel und sein Ringen um die Kirche der lutherischen Re­formation, 1941 — J. Schöne, Kirche und Kirchenre­giment im Wirken und Denken Georg Philipp Edu­ard Huschkes, 1969

2. DIE LUTHERISCHEN FREIKIRCHEN IN DEUTSCH­LAND. Neben der Lutherischen Kirche in Preußen entstanden im 19. fh. im Kampf ge­gen die Union auch in anderen Ländern Deutschlands selbständige lutherische Ge­meinden und Kirchen. Pfarrer Friedrich Brunn in Steeden wurde seit 1846 zum Be­gründer mehrerer freier lutherischer Ge­meinden im Herzogtum Nassau. In Baden war es der unierte Pfarrer Karl Eichhorn in Nußloch, der 1850 seinen Rücktritt zur lu­therischen Kirche verkündete und so den Anstoß zur Bildung lutherischer Gemeinden in diesem Lande gab. In Kurhessen-Kassel kämpfte seit der Annektion 1866 durch Preußen die hessische Renitenz unter der Führung von W. Vilmar, Melsungen, und Hoffmann, Homberg, gegen die Zerstörung der hessischen Kirchenordnung von 1657 durch den unierten preußischen Staat. Im Großherzogtum Hessen (Darmstadt) führte die Einführung einer bewußt unierten Pres- byterial- und Synodalverfassung 1873 zur Entstehung der »Selbständigen ev.-luth. Kirche in Hessen« unter Sup. Bingmann in Höchst a.d.Nidda.

Im Gebiet lutherischer Landeskirchen ent­standen in der Folge von —» Erweckungsbe­wegungen freie lutherische Gemeinden und Kirchen. In Hannover waren es die Pastoren und Brüder Louis und Theodor Harms in —» Hermannsburg, die zu den geistigen Vätern einer freien lutherischen Kirche wurden. In Sachsen waren es in erster Linie gläubige Lehrer und Pastoren, die die sog. sächsische lutherische Freikirche gründeten. Im Jahre 1973 schlossen sich die freien lutherischen Kirchen in der Bundesrepublik zur »Selb­ständigen Ev.-luth. Kirche« (SELK) mit Sitz in Hannover zusammen. Eine eigene theolo­gische Ausbildungsstätte ist in Oberursel, die »Luth.Theol.Hochschule«. Von der SELK wird die »Mission Ev.-luth. Freikir­chen« mit Missionshaus und Missionsse­minar in Bleckmar getragen. Seelenzahl der SELK ca. 40000 bei etwa 200 Gemeinden und etwas über 100 im Amt stehenden Pa­storen. Kirchenblatt der SELK ist die »Lu­therische Kirche«, die theologische Quartal­schrift »Lutherische Theologie und Kirche«, hg. von der Fakultät der Luth.Theol. Hoch­schule.

Lit.: A. Mie, Die lutherischen Freikirchen in Deutschland, 1937 - W. Wöhling, Geschichte der Ev.-Luth. Freikirche in Sachsen u.a.St., 192 s

Roensch


Altpietistischer Gemeinschaftsver­band

I. Geschichte. Die ersten Erbauungskreise in Württemberg wurden durch Ph.J. Spener und die —» Brüder gemeine beeinflußt. Im 18. Jh. wurde dieser —» Pietismus durch J.A. Bengel (1687-1752), seine Freunde und Schüler (»Württ. Väter«), gefördert und meist innerhalb der ev. Landeskirche erhal­ten. Die Landesregierung erlaubte 1743 durch Erlaß - das sog. »Pietistenreskript« - das Abhalten von —> Stunden. Diese Bewe­gung sammelte sich oft um originale Persön­lichkeiten: der Schulmeister Kullen in Hül­ben, Michael —> Hahn (1758-1819), Pfarrer —> Pregizer (1751-1824) u.a. Unter der Lei­tung eines Stuttgarter Brüderkreises kam es 1857 zur 1. Landesbrüderkonferenz, die als Geburtstag des A.G. angesehen wird (for­mell 1889 gegründet). Gemeinschaften »al­ter Richtung«, teilweise auch solche mit

starker »neupietistischer« Herkunft, schlossen sich an. Leiter war jahrzehntelang Rektor Christian —» Dietrich (1844-1919). Einer seiner Nachfolger war von 1924-58 Pfr. Wilhelm Horn. Während der vierjähri­gen Leitung durch Pfr. F. —» Rienecker (1958-62) wurde durch »Lehrkurs«- und Freizeitarbeit die junge Generation neu an­gesprochen. Neben der Gemeinschaftsarbeit alter Prägung entstanden neue Formen. Pfr. Immanuel Grözinger setzte diese Arbeit fort.



  1. Prägung und Auftrag. Ehrfurcht vor der Schrift, intensive Arbeit am Text der Bi­bel ist dem A.G. von Bengel her eingeprägt. Den großen Linien der —> Heilsgeschichte und dem prophetischen Wort gilt besonderes Interesse. Nüchterne, ans Wort gebundene Art ist in den Zeugnissen der dienenden Brüder wie in den Liedern (Ph.Fr. Hiller; »Philadelphialiederbuch« mit über 1000 Liedern) bestimmend. Aus solchem Schrift­umgang wächst Gebet, Wissen um die ei­gene Sündhaftigkeit, Leben aus der Gnade, Freude im Herrn, der uns in sein Bild umprä­gen will, Ringen um —» Heiligung auch des alltäglichen Lebens, Zeugendienst, Liebe, lebendige Hoffnung auf die —> Wiederkunft Jesu, in der das aufgegebene Kreuz getragen werden kann. Durch —» Gemeinschaft am Wort zur Gemeinschaft mit dem Herrn und untereinander zu helfen (i.Joh.i), wird von den Vätern her als Auftrag allen missionari­schen und gemeinschaftspflegenden Dien­stes gesehen.

  2. Aufbau

1. die gemeinschaftsstunde. Die 6oo Ge­meinschaften in Württemberg und um Memmingen umfassen etwa 10000 Ge­schwister. Normalerweise reden in der »Stunde« verschiedene Brüder vom »Brüder­tisch« aus (ca. 800-1000 »redende Brüder«) nach dem jährlich vom Verband zusammen­gestellten »Textplan«. In Verbindung mit der Gemeinschaft gibt es Kinderstunden, —> Bibelwochen und —» Evangelisationen.


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