Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Zweiter Präsident Mag. Heuras: Danke für die Berichte und die Antragstellung. Und eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt die Frau Klubobfrau Dr. Petrovic.

Abg. MMag. Dr. Petrovic (Grüne): Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus!

Es ist bedauerlich, dass sowohl bei den Punk­ten zur Verwaltungsreform als auch jetzt beim Tä­tigkeitsbericht oder den Tätigkeitsberichten des UVS das Interesse der Regierungsmitglieder nicht wirklich vorhanden ist. Denn genau das wäre der Bereich wo man wirklich Reformen erreichen könnte, die nicht nur so wie das bei der so ge­nannten Verwaltungsreform, bei dem Verwaltungs­reformblock war, ein Hin- und Herjonglieren zwi­schen verschiedenen Staatsfunktionen bedeutet, sondern hier könnte man materiell wirklich Bereini­gungen durchführen.

Wenn man sich nur anschaut die Liste der be­troffenen Rechtsgebiete und vor allem dort, wo es gewaltige Steigerungen gibt, dort wo die Zahl der behandelten Fälle dramatisch im Ansteigen ist, dann sieht man, dass sehr viel mit Straßenverkehr zu tun hat. Da sieht man, dass ziemlich viel mit Bundesstraßen-Mautgesetz – also auch Verkehr – zu tun hat. Allgemeine Sozialversicherung, auch stark im Steigen, Ausländerinnenbeschäftigungs­gesetz detto und Glücksspielgesetz.

Jetzt kann das schon sein, dass das Bereiche betrifft, bei den Mautstraßen ist das ganz klar, dass man hier verstärkt versucht, Umgehungen zu ver­meiden und ähnliches. Da wird man wohl sagen müssen, ja wahrscheinlich ist diese Steigerung kaum zu vermeiden. Wird wohl so sein müssen. Aber es gibt andere Bereiche, da muss man sich wirklich anschauen, warum steigen diese Be­schwerden?

Und wenn man dann den materiellen Teil die­ser Berichte liest und etwa zum Glücksspielgesetz liest, wie unendlich kompliziert das Verfahren ist und dass praktisch eine Vielzahl der Beschwerden, nämlich über 80 Prozent, mit Voll-Stattgebung en­det, dann muss man sagen, wir leisten uns aber einen sehr teuren Luxus! Und wenn dann so Emp­fehlungen kommen, wo steht, aufwändig gestaltet sich vielfach auch die Klärung der Frage, ob für die Ahndung von Übertretungen nach dem Glücks­spielgesetz die Verwaltungsstrafbehörden oder die Gerichte zuständig sind. Entscheidend hiefür ist der Umstand, ob der Spieleinsatz pro Spiel über 10 Euro gelegen ist oder nicht ... Und natürlich be­haupten dann die zu Bestrafenden, sie seien im jeweils anderen Bereich angesiedelt. Hier wird jetzt regelmäßig eine gerichtliche Zuständigkeit rekla­miert, weil sie wissen, dass sie mit diesen Praktiken eine allfällige Bestrafung sehr lang hinauszögern oder vielleicht auf den Sankt Nimmerleinstag ver­schieben.

Daher frage ich Sie: Was ist unsere Reaktion drauf? Bleibt so! Und dann reden Sie hier von Ver­waltungsreform? Sie lesen jetzt emsig in Ihren Un­terlagen, ja? Und ich frage mich: Was soll das? Hier geht wirklich in großem Stil Geld verloren! Das ärgert auch die Leute und das wird auch die Be­amten und Beamtinnen, die dafür zuständig sind, frustrieren. Weil die decken eine Gesetzwidrigkeit auf, bringen das zur Anzeige und dann durch Jong­lieren zwischen verschiedenen Verfahren … Da steht auch, in einer Causa werden in der Regel dann vier Verfahren angestrengt. Ist das sinnvoll?


Das liegt aber am materiellen Gesetzgeber, das zu ändern!

Und wenn wir das hier nicht machen, dann glaube ich, ist er Vorwurf an die Mehrheitspartei gerechtfertigt, Sie wollen nicht, dass die bestraft werden! Und das ist ein sehr harter Vorwurf. Weil wenn man ein Verfahren so macht dass es eigent­lich, wie gesagt, in aller Regel in nichts endet und die Fälle, die dazu enden nach ewigem Hin und Her und gewaltigen Kosten erst zu irgend einem Ergeb­nis führen, dann muss ich sagen, hier wäre Ver­waltungsreform angesagt! Nicht beim Jonglieren von Materien von der Verwaltung zu den Gerichts­barkeiten. (Beifall bei den Grünen.)

Daher, meine Damen und Herren, diese Be­richte …, wir haben jetzt zwei auf einmal, also wäre auch gescheit, wenn sie früher kämen. Aber diese Berichte haben nur dann einen Sinn, wenn das nicht auch eine Beschäftigungstherapie ist für die ohnehin stark beanspruchten Rechtsverfolgungs­einrichtungen. Denn dann müsste man daraus ja Konsequenzen ziehen. Dass man dort, wo man sieht, die Zahlen steigen an … und die sagen schon, bitte ändert was. Im Klartext heißt es doch, das ist ein Hilferuf, der Gesetzgeber soll was än­dern.

Aber hier herrscht auch zu später Stunde of­fenbar ein überaus geringes Interesse. Ich nehme das mit sehr großem Bedauern zur Kenntnis. (Bei­fall bei den Grünen.)


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