Zweiter Präsident Schabl: Ich bitte um das Schlusswort!
Abg. Mag. Weinzinger (Grüne):
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sich für einen schrittweisen Ausbau von Frauenberatungsstellen für eine flächendeckende Versorgung in Niederösterreich zu verwenden und diese im eigenen Bereich voranzutreiben.“
Im Übrigen bin ich der Meinung, in Niederösterreich fehlt eine Demokratiereform und fehlt eine echte Kontrolle. (Beifall bei den Grünen.)
Zweiter Präsident Schabl: Als nächstes zu Wort gemeldet Herr Abgeordneter Erber.
Abg. Erber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger!
Ich muss Ihnen schon sagen, Gender Mainstreaming, das ist sinnvoll, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Allerdings, wenn Sie glauben, dass die Grünen die Einzigen sind, die sich damit beschäftigen, dann irren Sie. Ganz im Gegenteil! Sie sollten sich doch freuen, dass das auf breiter Front hier diskutiert wird. Aber ich muss Ihnen ehrlich sagen, Sie nehmen da zu viel für sich in Anspruch. Das ist einfach nicht so wie Sie es darstellen.
So, damit aber zur Jugendbeschäftigung. Und zwar insbesondere aus sozialen Gesichtspunkten. Ich möchte beginnen mit einem Resolutionsantrag (liest:)
„Resolutionsantrag
des Abgeordneten Erber zur Gruppe 4 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 2003, Ltg. 984/V-10, betreffend Ausbildung von Jugendlichen in mehreren Betrieben.
Seit 1998 wird gemäß dem Jugendausbildungssicherungsgesetz jährlich das Auffangnetz für Jugendliche ohne Lehrstelle (‚Lehrlingsauffangnetz‘) vom Land Niederösterreich gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und dem AMS durchgeführt. Die Anzahl der zur Verfügung gestellten Lehrgangsplätze orientiert sich an der Lehrstellenlücke (ergibt sich aus der Differenz zwischen Anzahl der verfügbaren Lehrstellen und Lehrstellensuchenden).
Für den Herbst 2002 ist wiederum ein Lehrlingsauffangnetz geplant. Die Arbeitsmarktdaten und die Daten der Wirtschaftskammer über die erwarteten Lehrverträge lassen eine ähnliche Anzahl wie im Lehrgang 2001 erwarten (300 Lehrgangsplätze). Die endgültige Zahl der Lehrgangsplätze ist erfahrungsgemäß erst im Oktober bekannt. Ausbildungslehrgänge werden von bfi und WIFI durchgeführt. Die jungen Menschen werden auch bei der Suche nach einem Praxisplatz in einem Unternehmen aktiv begleitet. Bisher lag die Vermittlungsquote bei ausgezeichneten 80 Prozent.
Zwar kann durch dieses Lehrlingsauffangnetz die Lehrstellenlücken zur Gänze abgedeckt werden, jedoch erscheint es sinnvoll, auch andere Maßnahmen im Bereich der Lehrlingsausbildung zu setzen. So sollte es mehreren Unternehmen ermöglicht werden, gemeinsam Lehrlinge auszubilden. Eine solche Vorgangsweise könnte vor allem im Rahmen eines ‚Lehrlings-Clusters‘ erfolgen, um für die Unternehmen die Lehrlingsausbildung attraktiver zu machen.
Der Gefertigte stellt daher den Antrag:
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, die Bundesregierung zu ersuchen, dass im Sinne der Antragsbegründung eine gemeinsame Ausbildung von Lehrlingen durch mehrere Betriebe ermöglicht wird.“
Ich möchte allerdings auch noch kurz zum Jugendreferat und zur Jugendinfostelle Stellung nehmen. Der Unterschied ist, Jugendinfostelle betreut den einzelnen Jugendlichen, während insbesondere das Jugendreferat sich um die verbandlich organisierte Jugendarbeit annimmt bzw. um Jugendverbände, die Arbeit der Gemeinden mit Jugendlichen.
Ich glaube, es hat da sehr lange Diskussionen gegeben, insbesondere über die Jugendinfostelle. Man hat das gründlich geplant. Aber ich glaube auch, das Ergebnis ist ein sehr gründliches. Wenn man sich anschaut, wie groß die Leistung ist, und ich habe schon vorgestellt auch die europäischen regionalen Fördermöglichkeiten durch die Jugendinfostelle, dann ist das nur ein kleiner Teil.
Tatsächlich wird das Service sehr gut angenommen. Tatsächlich ist die Jugendinfostelle auch eine virtuelle Stelle, das heißt per Internet sehr gut und sehr informativ in ganz Niederösterreich zu erreichen. Allerdings sind die Mitarbeiter der Jugendinfostelle auch unterwegs um vor Ort Betreuung durchzuführen. Und zwar schnell und unbürokratisch. Und sie stehen den Ansuchenden von der Antragstellung bis zur Abwicklung, bis zur Abrechnung zur Seite.
Ich glaube, das Lob würde sich noch einige Zeit fortsetzen lassen. Ich möchte aber ganz kurz noch Stellung nehmen zu einem Beschluss bzw. einer Aufforderung an die Landesregierung zum Thema Alkohol, wo aufgefordert wurde, einen Bericht zur Abgabe von Alkohol und Nikotin im Handel bis Juni vorzulegen. Tatsächlich sind Studien ergangen, und zwar durch das Ludwig Boltzmann-Institut, das sich mit dieser Problematik auseinander setzte. Und tatsächlich ist auch eine internationale Studie derzeit in Auftrag. Allerdings muss man dazu sagen, unser Anliegen war und ist es, eine Gemeinsamkeit mit Burgenland und Wien zu erreichen.
Das heißt, es hat Vorgespräche gegeben. Ich glaube, dass das Problem von sämtlichen Bundesländern erkannt wurde. Und ich sehe auch, dass ein Wille da ist, dieses Problem gemeinsam mit dem Jugendgesetz zu verankern. Ich bin da guter Hoffnung, dass das passieren wird. Die Vorarbeiten sind hervorragend geleistet worden. Und so verharre ich in der Erwartung, dass dieses Verbot im Handel tatsächlich kommen wird, sowohl von Alkohol wie auch von Nikotin für Jugendliche unter 16 Jahren. Und ich bin überzeugt, dass dies ein wichtiger Schritt ist um die Jugend zu schützen vor Substanzen die ihnen nicht gut tun. Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Schabl: Als nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dkfm. Rambossek.
Abg. Dkfm. Rambossek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus!
Vieles wurde zur Wohnbauförderung bereits gesagt. Ich kann mich daher auf das Wesentliche beschränken. Niederösterreich ist die Wohnbauförderung, Familienpolitik, Regionalpolitik und Wirtschaftspolitik. Dafür stehen im Budget 2003 604 Millionen Euro zur Verfügung.
Wir haben auch eine Vergabevorschau für das heurige Jahr. Und das bei einem Budgetbetrag für 2002 von fast 480 Millionen Euro. Und mit diesen Mitteln werden Fördermittel für den Neubau und die Sanierung für rund 20.000 Wohneinheiten bereitgestellt. Mit diesen Förderungen werden bauwirksame Investitionen in der Höhe von 1.050,000.000,- Euro im heurigen Jahr ausgelöst.
Und ich glaube, diese Summe verdeutlicht die große wirtschaftliche Wertschöpfung der Wohnbauförderung für den Bereich des Bauhaupt- und Baunebengewerbes. Gerade in einer Phase, da die Bauwirtschaft über einen sehr niedrigen Auftragsbestand klagt, weil sie eben von der aktuellen Konjunkturschwäche stärker betroffen ist als andere Wirtschaftszweige, ist es ganz wichtig, dass mit der Wohnbauförderung nicht nur Arbeitsplätze abgesichert werden, sondern auch die notwendige Ausbildung der Jugend zu Facharbeitern mit der Wohnbauförderung wirkungsvoll vor Ort unterstützt wird.
Es wurde auch bereits gesagt, dass mit diesem Investitionsvolumen von über einer Milliarde Schilling rund 30.000 Arbeitsplätze abgesichert werden. Wir gehen aber, was auch die Sitzung des Wohnbauförderungsbeirates am 18. März 2002 wieder festgestellt hat, seit 1999 ganz bewusst auch den Weg der Verlagerung vom Neubau zur Althaussanierung, was als richtiger Schritt bezeichnet werden muss, da unser Bundesland einen nicht unbeträchtlichen Bestand an Altwohnungen hat, deren Substanz hinsichtlich Wärmeschutz, aber auch hinsichtlich der Ausstattung es zu verbessern gilt. Und so war das Bewilligungsverhältnis zwischen Sanierung und Neubau auch wieder 60 Prozent zugunsten der Althaussanierung.
Mit 1. Jänner 2002 hat unser Bundesland mit der Einführung des Energieausweises im Rahmen der Eigenheimförderung und der Mehrfamilienwohnhauserrichtungsförderung auch eine Vorreiterrolle in Sachen der ökologischen Wohnbauförderung übernommen. Und im Mittelpunkt dieser neuen Ökowohnbauförderung steht die Verbesserung der Energieeffizienz. Das heißt, je weniger Energie verbraucht oder verschwendet wird, desto mehr Fördergeld kann lukriert werden. Es ist dies sicherlich auch eine zu begrüßende familienpolitische Maßnahme.
Einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zum Energiesparen in unserem Bundesland leistet auch die Ökosonderaktionen im Rahmen der Wohnbauförderung. Es wurde auch erwähnt bereits die Heizkesseltauschaktion sowie die Solarwärmepumpen- und Photovoltaikförderung. Und ich bin wirklich froh darüber, dass diese Aktionen bis 31. Dezember 2003 verlängert wurden.
Was, Hohes Haus, die derzeit laufende Rückkaufaktion von Wohnbauförderungsdarlehen betrifft, so ist das nicht nur eine gewaltige Verwaltungsentlastung, sondern es ist dies auch ein Beitrag zur Schaffung von Vermögen in Arbeitnehmerhand. Und es hat sich gezeigt, dass auf Grund der bisherigen Bewilligungen der durchschnittliche Nachlass mit 37 Prozent angesetzt werden kann.
Wenn man aber auch erfahren konnte, dass bei rund 200.000 Darlehensnehmer, der Ende April die Anzahl der Antragsvormerkungen nur rund 32.000 betrug und bisher auch 16.000 Bewilligungen positiv erledigt wurden, dann meine ich doch, dass die Akzeptanz dieser Aktion im Interesse unserer Landesbürger noch gesteigert werden sollte. Ich meine weiters, dass auch der Stichtag zur Feststellung der erforderlichen Mindest- und Restlaufzeit der Darlehen bei dieser Aktion flexibler gestaltet werden sollte indem die Rückzahlungs-Fälligkeitstermine während der Antragsfrist auch Berücksichtigung finden sollten. Ich bringe daher zu diesem Thema auch einen Resolutionsantrag ein und ich darf Sie einladen, diesem die Zustimmung zu geben (liest:)
„Resolutionsantrag
des Abgeordneten Dkfm. Rambossek zur Gruppe 4 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 2003, Ltg. 984/V-10, betreffend Rückkauf von Wohnbauförderungsdarlehen.
Die NÖ Landesregierung hat die Rahmenbedingungen beschlossen, mit denen der Finanzdienstleister im Vertragswerk ermächtigt wird, einen Rückkauf von Darlehen basierend auf dem Verwertungsmodell anzubieten. Der Einreichzeitraum für die Anträge wurde zwischen dem 1. 1. 2002 und dem 30.6.2002 festgelegt. Bisher ist die Anzahl der Anträge eher gering, eine Ausdehnung der Aktion bis zum 31.12.2002 ist daher sowohl für die Darlehensnehmer, als auch für die Finanzdienstleister von Vorteil.
Der Gefertigte stellt daher folgenden Antrag:
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung die erforderlichen Maßnahmen zu setzen, damit der Zeitraum für die Antragstellung auf Rückkauf von Wohnbauförderungsdarlehen bis 31.12.2002 erstreckt wird.“
Ich bitte Sie, diesem Antrag die Zustimmung zu geben. Ich möchte aber auch ganz kurz noch auf die Frau Kollegin Hinterholzer eingehen. Weil sie gemeint hat, die Frau Klubobfrau Rosenkranz hat hier eine unrichtige Zahl genannt. Die Frau Klubobfrau hat die Behauptung aufgestellt, dass der Zuschuss der öffentlichen Hand zwischen Euro 159,- und Euro 414,- bei einer Berechnungsbasis von 160 Stunden je Monat Betreuung beträgt. (Abg. Hinterholzer: Sie hat gesagt 6.000,- Schilling!)
Und wenn man 414,- Euro umrechnet, Frau Kollegin Hinterholzer, so liegt die Frau Klubobfrau Rosenkranz hier sicherlich richtig. Und es wurde behauptet, die öffentliche Hand fördert das. So wurde es behauptet von der Frau Klubobfrau.
Und was den Resolutionsantrag des Kollegen Erber betrifft, so beweist mir der, dass er sich mit der Sache eigentlich nicht sehr ausführlich beschäftigt hat. Denn es gibt bereits seit 2. Mai 2000 zum Beispiel den Verein Firmenausbildungsverbund Oberösterreich. Die Gründungsmitglieder sind das Land Oberösterreich, die Arbeiterkammer und die Wirtschaftskammer. Und der Firmenausbildungsverbund Oberösterreich fördert mit Landesmitteln den Zusammenschluss von Lehrbetrieben bzw. anderen geeigneten Einrichtungen zu Ausbildungsverbünden. Und im Rahmen dieses Vereins werden im heurigen Jahr 1.355 Lehrlinge in 450 Betrieben ausgebildet. Das heißt, es ist dies eine Landessache, könnte auch auf Landesebene verwirklicht werden und bedarf hier sicherlich nicht einer Aufforderung der Landesregierung an die Bundesregierung heranzutreten um derartiges durchführen zu können. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Schabl: Als nächster Redner zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Kadenbach.
Abg. Kadenbach (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Frau Landeshauptmannstellvertreterinnen! Frau Landesrat! Hohes Haus!
Gruppe 4, Soziale Wohlfahrt. Und irgendwo vermischt sie sich halt auch ein bisschen mit der Gruppe 2. Denn ob Kindergartenhelferin, Kindergärtnerin, Sozialarbeiterin, Heim- oder Pflegehelferin, diese umfassenden sozialen Leistungen, die in diesem Land Niederösterreich erbracht werden, könnten nicht erbracht werden wenn es nicht die Frauen dazu gäbe.
Und ich weiß schon, bei dem einen oder anderen wird schon ein bisschen dieses „nicht schon wieder“ antönen. Aber ich glaube, wir können nicht daran vorbei. Auf bestimmte Tatsachen kann man leider nicht oft genug hinweisen. Und in Wirklichkeit - und das gilt so ähnlich wie für den Muttertag - reicht es nicht, diesen Frauen Anerkennung zu zollen. Sondern unser Ziel muss es sein, die politischen Rahmenbedingungen so zu ändern, dass diese Frauen in der Erfüllung ihrer sozialen Leistung, in der Erfüllung ihrer täglichen Arbeit auch von der Gesellschaft den entsprechenden Platz in der Gesellschaft zuerkannt bekommen und nicht nur ein wohlwollendes Händeschütteln.
Wir stehen in einer Gesellschaft, wir stehen vor der Tatsache, dass Frauen immer noch viel stärker von Armut bedroht sind als Männer. Frauen verdienen auch in Niederösterreich um weit mehr als ein Drittel weniger als Männer. Und Frauen werden nach wie vor zum Großteil von dieser Gesellschaft einfach auch als Verantwortliche für die Kinder- und Altenbetreuung betrachtet.
Die Politik hat nun die Aufgabe, Frauen ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Zentrales Element ist es dabei, die Chancengleichheit in allen Bereichen der Gesellschaft zu erreichen. Frauen möchten, wie wir gestern auch schon gehört haben aus diversen Studien, aber wie wir es aus unseren täglichen Begegnungen auch immer wieder erfahren, Frauen möchten sich nicht entscheiden zwischen Beruf und Familie. Und sie möchten nicht wählen müssen Familie oder Beruf.
Eine zukunftsorientierte Frauenpolitik muss daher diese Rahmenbedingungen schaffen. Wir haben heute schon mehrmals auch vom Gender Mainstreaming gehört. Ich kann nur hoffen, dass dieses Wort, das vielleicht englisch und fremd klingt, aber irgendwann einmal in seiner Umsetzung einfach tagtäglicher Bestandteil unserer Gesellschaft ist.
Bei der kürzlich abgehaltenen Landesfrauenreferentinnenkonferenz wurde eine Förderaktion für Kinderbetreuungseinrichtungen, und zwar speziell für Kleinkinder sowie für schulpflichtige Kinder eingefordert. Gefordert wird dies von uns Sozialdemokratinnen schon seit langer Zeit. Wir wollen die Wiedereinführung der von Barbara Prammer als zuständige, damalige zuständige Frauenministerin initiierte Kinderbetreuungsmilliarde.
Und offenbar ist, nachdem sie unter der derzeitigen Bundesregierung abgeschafft wurde, soweit das Verständnis bei den zuständigen Referenten und Referentinnen in den Bundesländern gewachsen, dass es ohne diese Unterstützung von Seiten des Bundes die für die Chancengleichheit der Frau so notwendige Unterstützung nicht geben kann.
Das heißt, diese Kinderbetreuungsmilliarde soll – und dazu hat auch der Herr Frauenminister, der sich plötzlich Gottseidank auch einmal erinnert, dass er für die Belange der Frauen zuständig ist – sein Ja gegeben und die Absicht erklärt, dass er vor allem auch Betriebe, die Länder, die Gemeinden und die Wirtschaft dabei unterstützen möchte, diese Kinderbetreuungseinrichtungen für die Unter-Dreijährigen und für die Schulkinder zu ermöglichen. Und ich möchte da heute auch nochmal darauf hinweisen, dass von Frau Landesrat Christa Kranzl schon vor zwei Jahren im Kindergartenwesen diese Versuche eingeführt wurden. Und ich darf alle interessierten Gemeinden auch einladen, sich an Christa Kranzl als zuständige Referentin zu wenden, wenn sie Interesse an diesen wichtigen Betreuungseinrichtungen, an diesen wichtigen altersübergreifenden Betreuungseinrichtungen haben.
Und ich möchte ja an dieser Stelle, weil es vor allem eben auch um die Unter-Dreijährigen geht, noch einmal an einen Resolutionsantrag erinnern, der an dieser Stelle vor einem Jahr schon eingebracht wurde betreffend Kündigungsschutz während des Kindergeldbezuges. Schon vor einem Jahr wurde von den Abgeordneten Mag. Weinzinger, Schittenhelm, Vladyka, Rosenkranz, Mag. Fasan zur Gruppe 4 des Voranschlages des Landes Niederösterreichs dieser Antrag eingebracht mit der Begründung, die Einführung des Kindergeldes bringt eine Veränderung zum bisherigen Karenzgeld mit sich. Dazu zählt auch, dass nicht mehr wie bisher für die gesamte Zeit des Bezuges ein Kündigungsschutz gilt. Dies stellt eine deutliche Verschlechterung zur bisherigen Karenzgeldregelung dar. Der ohnehin häufig schwierige Wiedereinstieg von Frauen in den Beruf könnte dadurch weiter erschwert werden. Die Gefertigten stellten daher schon vor einem Jahr den Antrag: Der Hohe Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung darauf zu drängen, dass die Verlängerung des Kündigungsschutzes für Kindergeldbezieherinnen auf volle 36 Monate angedacht wird.
Leider ist auf dieser Ebene des Bundes noch nichts passiert. Und ich darf alle Zuständigen heute nochmal daran erinnern, sich bei ihren Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene dafür wirksam einzusetzen, dass diese für die Gender Mainstreaming, für die soziale Entwicklung, aber auch für die gesellschaftliche Entwicklung dieses Landes notwendige Entscheidung so schnell wie möglich getroffen wird.
Bei der Wirtschaft scheint es so selbstverständlich, dass es sich weiter entwickelt, dass sich da etwas tut. Aber auch der Sozialstaat darf nicht statisch betrachtet werden, sondern muss laufend modernisiert werden. Der moderne Sozialstaat muss auf möglichst alle relevanten sozialen Probleme effiziente, effektive Antworten und Lösungen finden und bieten.
Diese staatlichen Strukturen, ergänzt um Sozialeinrichtungen in demokratischer Selbstverantwortung – und ich betone hier wirklich demokratische Selbstverantwortung -, sichern die Menschen für die bedeutenden Lebensrisken ab. Die aktuelle Politik der schwarz-blauen Bundesregierung – und ich möchte hier wirklich nur einige Stichworte nennen, Unfallrentenbesteuerung, Ambulanz- und Studiengebühren - führt zur Demontage der sozialen Sicherungssysteme und strebt offenbar eine Zweiklassengesellschaft an. Diesen Weg wird die Sozialdemokratie sicher nicht mitgehen. Wir sind davon überzeugt, dass ohne Sozialstaat die Menschen in diesem Land ganz entscheidend an Lebensqualität verlieren würden. Und zwar unabhängig davon, in welcher gesellschaftlichen Position sie sich befinden. Vom sozialen Frieden profitieren nämlich alle. Arme und Reiche, Kranke und Gesunde, Alte und Junge. In Niederösterreich können wir uns glücklich schätzen mit Soziallandesrätin Christa Kranzl eine Ressortverantwortliche zu haben, die weiß, dass ein modernisierter und reformierter Sozialstaat die neue gesellschaftliche Klammer der Solidarität darstellt.
Eine Gesellschaft, die optimal ihre Innovationspotenziale ausschöpft, muss eine Gesellschaft der sozialen Fairness, der offenen Möglichkeiten und Chancen für alle sein. Dazu gehört natürlich auch die faire Verteilung der Lasten gemäß der jeweiligen finanziellen Möglichkeiten. Die Tendenz dieser Bundesregierung, Einkommensstarke zu entlasten, führt zu einer gefährlichen Unterminierung des Sozialstaates. Die Sozialdemokratie steht daher für eine sozial gerechte Einnahmenstruktur. Denn auch wir wissen, nur ein Sozialstaat, den wir uns leisten können, ist ein guter Sozialstaat. Es ist daher notwendig, die soziale Balance wieder herzustellen. Es kann nicht so sein, dass der Bund sich überall aus seiner Verantwortung stiehlt und dann im besten Fall das Land und im schlechtesten Fall der Betroffene selbst überproportional zur Kasse gebeten wird. (Beifall bei der SPÖ. – Unruhe bei Abg. Hiller, Abg. Hinterholzer.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn es heute um das Budget des Landes Niederösterreichs geht, darf ich Sie, vor allem Sie, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei und von der ÖVP, daran erinnern, dass das künftige Budget dieses Landes Niederösterreich und vor allem in dieser Gruppe 4 nicht alle Versäumnisse und Fehler Ihrer Kolleginnen auf Bundesebene ausbaden wird können. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Schabl: Als nächster zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Hinterholzer.
Abg. Hinterholzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag!
Es wäre jetzt sehr verlockend, auf die Ausführungen meiner Kollegin Kadenbach länger einzugehen. Offensichtlich hat sie das falsche Podium für ihre Rede, weil die hätte sie im Nationalrat halten müssen. Aber als Landespartei-Geschäftsführerin hat sie wahrscheinlich den Auftrag ihres Bundesparteiobmannes, das bei jeder Rede hier zu deponieren. Nehmen Sie zur Kenntnis Frau Kollegin: Der Sozialstaat Österreich ist einer der besten auf der ganzen Welt. Er muss jetzt nur so umgestaltet werden, dass Versäumnisse der Vergangenheit korrigiert werden, damit er langfristig auch erhalten werden kann. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte meine Ausführungen einem sehr speziellen Thema im Bereich der Jugendwohlfahrt widmen. Und zwar wird seit einiger Zeit von den Abteilungen gemeinsam mit den zuständigen Regierungsmitgliedern an dem Projekt JUPRO gearbeitet, das die derzeit bestehenden öffentlichen und privaten Unterstützungsangebote in der Jugendwohlfahrt evaluieren soll. Und aus den daraus gewonnenen Erfahrungen sollen dann ganz gezielte Maßnahmen zur Weiterentwicklung und zum Ausbau gesetzt werden.
Es ist wohl die ureigenste Aufgabe der öffentlichen Jugendwohlfahrt, das Wohl der Minderjährigen in seiner Lebenswelt in den Mittelpunkt zu stellen. Primär sollen es aber die Familien sein, die in die Lage versetzt werden, ihre Probleme selbst zu lösen. Nur dann, wenn die Erziehungsberechtigten das Wohl des Kindes nicht mehr ausreichend gewährleisten können, dann muss die öffentliche Jugendwohlfahrt, und das wiederum sehr abgestuft in differenzierten Angeboten, Unterstützung geben.
Das Ziel muss dabei sein, dass die Maßnahmen so ausgerichtet sind, dass die Kinder und Jugendlichen weitgehend in ihrer sozialen Umgebung bleiben können und die Unterbringung in Heimen und Wohngemeinschaften zunehmend weniger eingesetzt wird. Denn auch wenn es in der Familie kriselt, die Probleme massiv erkennbar sind und wahrscheinlich auch für die Betroffenen spürbar sind, auch dann sehnen sich die Kinder nach einer intakten Familie, in der sie Geborgenheit und Ruhe finden und ein Zuhause haben können.
In der Anfangsphase sind einmal die Daten erfasst worden und die Vielfalt der präventiven und ambulanten Angebote formuliert worden. Am wenigstens wurde dabei der zusätzliche Bedarf an stationären Einrichtungen gefordert. Das Ergebnis steht aber eigentlich in einem krassen Widerspruch zur tatsächlichen Entwicklung.
In den Jahren 1992 bis 1999 ist die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in stationären Einrichtungen massiv gestiegen, in den Heimen um 22 Prozent und in den sonstigen Einrichtungen um immerhin 18 Prozent, während die Anzahl der Pflegekinder um 11 Prozent zurückgegangen ist.
Damit verbunden sind natürlich auch massive Aufwendungen für das Land und die Gemeinden, die jährlich zu Steigerungsraten von mehr als 10 Prozent geführt haben. Natürlich ist es höchst an der Zeit, auch in finanzieller Hinsicht, dass man diese Modelle überdenkt. Wesentlich an der Neuausrichtung soll die Verankerung des Grundsatzes sein „mehr ambulant vor stationär“. Das soll aber jetzt nicht heißen, dass die Heime unnötig sind. Ganz im Gegenteil! Heime haben keinen geringeren Stellenwert. Im Gegenteil. Sie erfüllen dann eine wichtige Aufgabe, wenn in den Familien das soziale Netz überfordert ist und ganz einfach Schutz für die Jugendlichen notwendig ist.
In der Pflegevorsorge ist dieses Subsidiaritätsprinzip ambulant vor stationär schon vor 15 Jahren verankert worden. Es hat massiv gegriffen. Und wir haben eigentlich die mobilen Dienste massiv ausbauen können und so mit „ambulant vor stationär“ eigentlich große Erfolge erzielen können.
Ziel muss natürlich auch in finanzieller Hinsicht sein, dass die derzeitige Aufteilung der Aufwendungen 90 Prozent der Mittel für volle Erziehung und 10 Prozent für niederschwellige Angebote verändert und verbessert wird. Ziel sollte es sein, eigentlich diesen Schlüssel völlig umzudrehen. Es wird massiv daran gearbeitet und bin sicher, dass auf Grund der inneren Reformkraft der Abteilungen da gute Wege für die Zukunft aufgezeigt werden.
Ich möchte noch eingehen auf den Antrag des Herrn Abgeordneten Dkfm. Rambossek betreffend die Verlängerung der Rückkaufaktion von Wohnbaudarlehen. Bis jetzt ist es so, dass vielleicht 20 Prozent aller möglichen Anträge, aller möglichen Darlehensanträge auf Rückkauf da sind. Damit liegen wir besser mit dieser Aktion im Vergleich mit Aktionen in allen anderen Bundesländern.
Es gibt allerdings einen Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft, der City Bank of London, der diese Möglichkeit zeitlich begrenzt und zwar mit dem 30. Juni 2000. Rückwirkend sind vertragliche Änderungen nicht mehr möglich. Und somit werden wir diesem Antrag nicht die Zustimmung geben. Allerdings bleibt zu überlegen, ob wir nicht auf Grund des guten Echos in absehbarer Zeit eine ähnliche Aktion starten sollten. (Beifall bei der ÖVP.)
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