Maßnahmen zur Re-Integration arbeitsloser


Begriffsklärung/ Schreibweise/ Glossar



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Begriffsklärung/ Schreibweise/ Glossar



Zur geschlechtsspezifischen Schreibweise: In vorliegender Abhandlung findet ausschließlich die maskuline Diktion Verwendung (z.B. „der Arbeitslose“). Dies schließt aber in jedem Fall auch die entsprechende feminine Form mit ein und erfolgt einzig und allein aus Gründen der Lesbarkeit und trotz des Wissens um den Bewusstsein bildenden Aspekt von Sprache und deren Gebrauch. Bei der Leserin bzw. beim Leser wird eine diesbezüglich reflektierte Grundhaltung als gegeben vorausgesetzt.

Arbeitslose/Arbeitslosigkeit: Auf Grund der mit der Zuschreibung „arbeitslos“ verbundenen, im ideologischen Sinne mitunter durchaus intendierten Implikation, es handle sich bei entsprechend Attribuierten um Menschen, die - im Zusammenhang mit der unserer „Arbeitsgesellschaft“ inhärenten gängigen Engführung von Arbeit auf „Erwerbstätigkeit“ - keine „Arbeit“ hätten, somit keiner „Tätigkeit“ nachgingen und folglich „nichts zu tun“ hätten, müsste korrekterweise ausschließlich von „Erwerbslosen“ bzw. „Erwerbseinkommenslosen“ gesprochen werden. Aber auch dieser Terminus ist per se eine Negativdefinition, da das einzige (gemeinsame) Kriterium, welches die betreffenden Personen kennzeichnet, zunächst etwas ist, was sie alle nicht haben, nämlich einen Erwerbsarbeitsplatz (vgl. EPPING et al. 2001: 43). Weiters ändert auch dieser semantische Unterschied nichts an der Dringlichkeit dieses Phänomens und seiner Problematik. Deshalb wird der allgemeine Sprachgebrauch beibehalten und sich dem Phänomen unter der geläufigen Bezeichnung „Arbeitslosigkeit“ genähert.

Langzeitarbeitslose: Die Verwendung dieser statistischen Kategorie meint im vorliegenden Kontext immer auch „von Langzeiterwerbslosigkeit Bedrohte“, also hinsichtlich Vermittelbarkeit als „problematisch“ etikettierte Erwerbslose mit. Dazu zählen unter anderen Unqualifizierten (vor allem Jugendliche), mit so genannten „Vermittlungshemmnissen“, sowie qua Behinderungen, Geschlecht, Alter, Qualifikation (inklusive diesbezüglicher Kombinationen und Kumulationen) „schwer Vermittelbare“. Als „langzeitarbeitslos“ gelten in Österreich „Personen, die zumindest zwölf Monate als arbeitslos oder lehrstellensuchend gemeldet sind.“ (AMS. 2005a: 57 – Hervorh. W.I.). Bemerkenswert ist das statistische Konstrukt, dass z.B. „ein Kurs oder eine andere Unterbrechung über 28 Tage die Dauer der Arbeitslosigkeit (unterbricht)“ (ebd.). Das bedeutet, dass die Teilnahme von Langzeitarbeitslosen an sämtlichen hier themenrelevanten arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen einen reduzierenden Effekt bezüglich des sozial- und wirtschaftspolitischen Evaluationsinstruments „Langzeitarbeitslosenstatistik“ zeitigt: „Kursteilnahmen“ an den gegenständlichen Maßnahmen beendigen bzw. hemmen also in jedem Fall den individuellen statistischen Status der „Langzeitarbeitslosigkeit“. Gleichwohl gelten Absolventen solcher Maßnahmen wiederum als „langzeitbeschäftigungslose Personen“. Dieser „feine“, vordergründig nur semantisch scheinende Unterschied kommt jedoch in der allein öffentlichkeitswirksamen „Langzeitarbeitslosenstatistik“ nicht ausreichend zur Geltung6. Als rein formale bzw. statistische Kategorie enthält der Sachverhalt Langzeitarbeitslosigkeit zudem keinerlei Hinweise auf Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede der jeweiligen realen sozialen Situation der Betroffenen.

Integrationsmaßnahmen: Zusammenfassung aller arbeitsmarktpolitischen, sozialpädagogisch unterstützten Kursmaßnahmen, deren Ziel letztlich in der Integration ihrer Teilnehmer in den regulären, so genannten „ersten Arbeitsmarkt“ besteht. Nach einer überblicksartigen Differenzierung (vgl. Kap. 4.3.) wird dieser Terminus in der Folge relativ undifferenziert für die (teilweise lediglich nominelle) Vielfalt derartiger Maßnahmen verwendet. Die seitens der Arbeitsmarktverwaltung unter dem Überbegriff „Qualifizierung für Arbeitslose“ unterschiedenen „Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung“, der „Berufsorientierung“ und der „Unterstützung der Arbeitsvermittlung“ bzw. „Aktivierung“ (vgl. AMS 2005a: 23) subsumierten Maßnahmen suggerieren durch die begriffliche Vielfalt zwar weitgehende Diversität, diese entspricht aber nicht der Realität. Zudem ist der für die Thematik maßgebliche Grundcharakter der „Aktivierung der Teilnehmer“ sämtlichen Maßnahmentypen essentiell zu Eigen.

Soziale Arbeit bzw. Sozialarbeit(er): steht hier als übergreifender Begriff für sämtliche von „Inklusionsarbeitern“ (vgl. Kap. 7.3.) in den Maßnahmen geleistete Tätigkeiten. Über die in entsprechenden akademischen bzw. berufsbildenden Lehrgängen ausgebildeten Professionen der „Sozialarbeiter“ bzw. „Sozialpädagogen“ im engeren Sinne hinaus inkludiert er im Rahmen vorliegender Arbeit auch Berufsgruppen wie (Fach)Trainer und Ausbildner, also alle jene, die nach BOURDIEU (1998d: 12) unter der „kostenverursachenden linke Hand des Staates7 zu subsumieren sind. Stellvertretend für mittlerweile unzählige Definition für Soziale Arbeit sei hiermit folgende, für vorliegende Zwecke geeignet erscheinende herausgegriffen:

Soziale Arbeit ist eine Profession, die sozialen Wandel, Problemlösungen in menschlichen Beziehungen sowie die Ermächtigung und Befreiung von Menschen fördert, um ihr Wohlbefinden zu verbessern. Indem sie sich auf Theorien menschlichen Verhaltens sowie sozialer System als Erklärungsbasis stützt, interveniert Soziale Arbeit im Schnittpunkt zwischen Umwelt/ Gesellschaft. Dabei sind die Prinzipien der Menschenrechte und sozialer Gerechtigkeit für die Soziale Arbeit von fundamentaler Bedeutung“ (Definition der „International Federation of Social Workers“ IFSW, Montreal 2000).

Soziale Arbeit ist ein sozialwissenschaftliches und praktisch-pädagogisches Instrument moderner Gesellschaften und damit Teil deren sozial-politisch-administrativen Handlungsapparates. Soziale Arbeit zielt dabei auf spezifische Problem- und Mangellagen von Personen, die weder durch die vorherrschende Art und Weise des Güter-, Arbeits- und Dienstleistungsmarktes ausgeglichen werden, noch von familiären oder ähnlichen privaten Formen“ (ERLER. 2000: 13).

Der Begriff „Sozialarbeit/er“ wird also im Folgenden (bis auf entsprechende Differenzierung erfordernde Passagen) bewusst undifferenziert für alle, in gegenständlichen arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen tätigen Berufsgruppen verwendet, die als „Inklusionsarbeiter“ unter weitgehender Selbstinstrumentalisierung zum Zwecke der auftragsgemäß intendierten Integration ihrer Klienten bzw. Kursteilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt, in ein direktes Interaktions- bzw. Beziehungsverhältnis mit jenen treten. Sie alle sind von den gegenständlichen, in der Folge herauszuarbeitenden Transintentionen, Dilemmata und Paradoxien im Zusammenhang mit Erfüllung ihrer Aufgabe(n) hochgradig betroffen.






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