Rechtskunde einführung in das strafrecht der bundesrepublik deutschland anhand von tötungsdelikten



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Stuttgart – Ein zweijähriges Mädchen ist in Stuttgart an einem abgebissenen Schnuller erstickt. Ermittlungen ergaben, dass der Sauger zwar keinen Herstellungsfehler hatte. Er wird aber nur für Säuglinge empfohlen. (dpa)

(HH A 30.11.02)

Fall 82
Um den Diebstahl eines Schokoriegels für 55 Cent zu vertuschen, hat ein 39-Jähriger in Barsinghausen bei Hannover einen Tankwart (40) erstochen.

Fall 83
Im Februar 1999 hetzten elf 17-21-jährige rechtsradikale Jugendliche im brandenburgischen Guben drei afrikanische Asylbewerber, unter ihnen den Algerier Omar Ben Noui (28), durch die Straßen der Stadt. Mit einem Sprung durch eine Glasscheibe in einen Hausflur versuchte der Algerier, sein Leben zu retten, zog sich dabei aber solche Schnittverletzungen an der Beinschlagader zu, dass er in dem Hausflur verblutete.

Fall 84
Mit dem Plan, zwei Mädchen zu betäuben und sich sexuell an ihnen zu vergehen, fuhr ein Ehepaar zu einer Diskothek nach Elz. Auf dem Parkplatz sprach die Mutter dreier Kinder die beiden 16-jährigen Schülerinnen aus Limburg an und erbot sich, sie nach Hause mitzunehmen. Noch vor der Abfahrt wurden die Mädchen mit Chloroform betäubt. Die Polizei: Beiden Eheleuten sei klar gewesen, dass die Dosierung tödlich sein könnte. In der Wohnung des Ehepaares in Westerburg seien die Opfer sexuell missbraucht worden. Todesursache: Überdosierung von Chloroform.

Fall 85
„Suche jungen, gut gebauten Mann, der sich von mir gerne fressen lassen würde. Aussagekräftige Körperfotos erwünscht. Metzgermeister“


Auf dieses Internet-Inserat des kannibalisch interessierten 41-jährigen M hin kam in einer einschlägigen, sadistisch, masochistisch, nekrophil und ähnlich bizarr gepolten Newsgroup der Kontakt zu 430 Interessenten zustande, darunter fünf, die es ernst zu meinen schienen, u.a. zu dem 42-jährigen Berliner B, der dort seinerseits inseriert hatte:
„Ich biete an, mich von Euch bei lebendigem Leib verspeisen zu lassen. Keine Schlachtung, sondern Verspeisung!! Also, wer es WIRKLICH tun will, der braucht ein ECHTES Opfer!!“
Zuvor hatte der Softwarespezialist B, wie die Polizei ermittelte, schon einem Stricher in Berlin befohlen: „Beiß mir den Schanz ab! Schneid ihn ab. Du kannst dafür haben, was du willst.“ Dem Stricher war dieser Wunsch aber zu unheimlich geworden. So weit reicht sein Wille zu sehr privaten Dienstleistungen nicht.

„Brandes hasste sein Geschlecht, und er hasste sich selbst. Befriedigung konnte er nur noch in Misshandlung und Demütigung finden. Die extremste Form einer solchen Unterwerfung ist der Tod. Für B ging die radikale Selbstverachtung darüber noch hinaus: Er wollte, dass sein Körper endgültig verschwindet. Er träumte davon, dass ihn sich jemand einverleibt“, heißt es als Deutung in STERN 18.12.02, dem die Zitate entnommen sind.


M wird als äußerst zurückgezogen geschildert, der kaum Kontakt zu anderen Menschen hatte und stattdessen stun­­denlang im Internet chatete. 1999 ließ M seinen Keller mit grauem Waschbeton auskleiden, um – so zu den Handwerkern – „hier auch mal ein Schwein schlachten zu können“. Und er stellt eine Videokamera auf.

Als B den M wegen seiner Schlachtung besucht, nimmt M alles für den Heimgebrauch auf Video auf, ohne mit diesem Video Geld verdienen zu wollen, obwohl es einschlägige Interessenten für solche kruden Videos gibt, die bereit sind, für die Kopie eines solchen Geschehens vier- und fünfstellige Beträge zu zahlen:

M schneidet dem ausgezogenen B mit dessen Einverständnis dessen Penis ab und verbindet die Wunde gegen zu großen Blutverlust. Dann braten und flambieren sie den kleinen Happen und nehmen ihn beide zu sich. Doch von so einem bisschen Fleisch kann ja keiner satt werden, geschweige denn zwei. M schächtet den B, angelehnt an miterlebte Hausschlachtungen, wie ein Schwein, indem er ihn durch Stiche und Schnitte in den Hals tötet und ausbluten lässt. Dazu hängt er den blutenden Körper an den Füßen auf, zerteilt und portioniert ihn und packt die zurechtgeschnittenen Stücke in die Kühltruhe. Nicht essbare Leichenteile vergräbt er im Garten. Einige Fleischstücke isst er später noch. 20 kg von B werden bei Ms Festnahme in der Kühltruhe gefunden.

M verspürt – nach vorläufiger Befragung - sexuelle Erregung nur, wenn er sich mächtig und überlegen fühlt. Vollendet wird diese Erregung mit der Tötung eines Menschen, übertroffen wird sie durch den kannibalischen Akt, wenn der Getötete verschlungen wird und im eigenen Ich verschwindet. Allerdings habe B dem M nicht recht gemundet: Das 43-jährige Opfer habe sich als bedeutend jünger ausgegeben. Den Betrug habe er beim Verzehr gemerkt, denn das Fleisch sei sehr zäh gewesen. „Wissen Sie, ich hab noch jede Menge Hunger auf junge Männer“, sagt er zum Vernehmungsbeamten – und lächelt den vielsagend an.


Die Strafkammer hätte M. am liebsten in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Das war jedoch nicht möglich, nachdem ein forensischer Psychiater dem auf den "Fetisch Menschenfleisch" orientierten Computertechniker zwar "eine schwere seelische Abartigkeit" attestiert, aber keinen Ansatzpunkt für eine verminderte Schuldfähigkeit gesehen hatte. Genau das wäre jedoch die Voraussetzung für den Maßregelvollzug gewesen.

Der Polizeipsychologe sagte jedoch, er halte den ehemaligen Bundeswehrfeldwebel und Computerfachmann M für psychisch gesund, ein vom Gericht beauftragter Gutachter stellt ebenfalls die uneingeschränkte Schuldfähigkeit des M fest.


Sowohl Staatsanwaltschaft wie Verteidigung gingen gegen das ergangene Urteil gegen den Kannibalen in Revision, weil sie die Strafbarkeit anders beurteilen, als das erstinstanzlich erkennende Gericht.

Fall 86
26-Jähriger drückte Rentner die Augen aus: Fünf Jahre Haft

München (AP) Weil er einem Rentner die Augen ausgedrückt hat, ist ein 26-jähriger Drogenabhängiger vom Münchner Landgericht am Montag zu fünf Jahren Haft und vorheriger Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden. Die Richter folgten einem Gutachten, wonach der Angeklagte psychisch gestört ist und zur Tatzeit nicht voll schuldfähig war. Dem Urteil zufolge griff der drogenabhängige Stricher sein behindertes Opfer bei einem Streit in dessen Wohnung an und warf die herausgerissenen Augäpfel aus dem Fenster auf die Straße. Danach habe der Täter versucht, sich selbst mit einem Eisportionierer die Augen auszustechen, und sei dann nackt über einen Balkon geflüchtet.

Yahoo Schlagzeilen Montag 10. Februar 2003, 16:51 Uhr

Fall 87
Der damalige spanische Thronfolgeraspirant Juan Carlos war nach einer langjährigen Internatszeit mit 17 Jahren zur weiteren Vorbereitung auf seine ihm vom damaligen Diktator General Franco zugedachte Aufgabe als König von Spanien in eine spanische Militärakademie gesteckt worden, wo er selbstverständlich den Umgang mit Waffen erlernt hatte. Er saß ein Jahr später am Gründonnerstagabend 1956 mit seinem 14-jährigen Bruder Alfonso in einer Villa bei Lissabon, wo die Eltern der beiden Prinzen im Exil lebten. Die Brüder warteten auf das Abendessen. „Sie spielten mit einem Revolver (Kaliber 22). Am Tag zuvor hatten sie damit auf Laternen im Garten geschossen, bis es ihnen der Vater verbot. Jetzt hantierten sie mit der Waffe, dabei löste sich ein Schuss. Er traf Alfonso in die Stirn. Es gab nie eine Untersuchung. ’Schwöre, dass du es nicht mit Absicht gemacht hast’, hatte Don Juan von seinem Sohn verlangt, bevor er den Revolver ins Meer warf.“ (STERN 30.04.03)

Fall 88
„Eltern ließen Kind nicht zum Arzt: Bub gestorben

Ehepaar vertraute auf ’Gesundbeten’ – Haftbefehl

Dramatischer Kindestod in einem Dorf nahe Augsburg: ’In einer Art religiöser Verblendung’, so die Staatsanwaltschaft, haben Eltern ihrem schwer kranken Buben jegliche medizinische Behandlung verweigert und stattdessen auf ’Gesundbeten’ gesetzt. ... Der Bub nahm keine Nahrung mehr zu sich, magerte drastisch ab und starb am Montag dieser Woche.“ (Allgäuer Zeitung 18.07.03)

Im Zuge der kriminalpolizeilichen Untersuchungen stellt sich heraus, dass der sowohl herzkranke als auch an einem Down-Syndrom leidende sechsjährige Junge zwar immer wieder krank gewesen, aber noch nie ärztlich untersucht oder gar behandelt worden war.

Die tief religiösen Eltern scheinen unter dem Einfluss ihres römisch-katholischen Priesters gestanden zu haben. Dem war nach einem Vorfall vier Jahre zuvor von seinem Ordinariat verboten worden, sich erneut in medizinische Angelegenheiten einzumischen, nachdem eine Mutter sich an ihn gewandt hatte, weil sie glaubte, dass ihr Kind „besessen“ sei. Wegen des ergangenen Verbotes wies er jetzt alle Vorwürfe zurück, die Eltern in ihrer verschrobenen Ansicht bestärkt zu haben und so am Tod des Jungen mitschuldig geworden zu sein.

Bei ärztlicher Behandlung hätte das Kind gerettet werden können. Doch die Eltern versuchten nur, ihm durch ’Gesundbeten’ zu helfen. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden Eltern vor, dass sie ihren persönlichen Glauben vor die Interessen des Kindes gestellt hätten.

Fall 89
„Frau überfuhr Schwiegermutter



Stockholm – Eine Schwedin (32) hat ihre Schwiegermutter gleich mehrfach mit dem Auto überfahren, um an deren Wohnung zu kommen. Danach ließ sie die Frau mit schweren Verletzungen liegen. Im Krankenhaus sagte die Schwiegermutter, die Frau habe sie gezwungen, ihr die Wohnung zu überschreiben. Zuvor war die 32-Jährige von ihrem Ehemann verlassen und wegen häuslicher Gewalt angezeigt worden. Sie hatte ihm eine Gabel in den Oberschenkel gerammt, kochendes Wasser auf ein Bein geschüttet und ein Messer in die Brust gestoßen. Jetzt muss sie wegen beider Fälle vor Gericht. (dpa)“ ( HH A 14.11.03)
Lassen Sie sich für Ihre Partnerwahl diesen Fall zur Warnung gereichen, denken Sie immer an den Spruch:

„Man sollte nicht mit wilden Damen zanken, sondern dem Schöpfer für die zahmen danken!“, und beurteilen Sie den Fall nach deutschem Recht.

Fall 90
Ein drogenabhängiger aber gleichwohl voll schuldfähiger Mann schlug nach einer durchfeierten Nacht das schreiende zweijährige Kind seiner damaligen 26-jährigen Lebensgefährtin und heutigen Ehefrau mehrfach mit dem Kopf gegen die Zimmerdecke und boxte ihm mehrmals heftig in Bauch und Gesicht.

Um die Tat des Freundes zu vertuschen, alarmierte die Frau keinen Notarzt, obwohl ihr klar war, dass ihr schwer verletztes Kind ohne sofortige ärztliche Hilfe sterben könne. Das Kind erlag den tödlichen Verletzungen auf Grund der brutalen Misshandlungen.

Fall 91
„Selbstmörder tötet Frau

Taiwan


Ein Taiwanese, der sich mit einem Sprung von einem Hochhaus umbringen wollte, ist auf das Dach eines parkenden Autos gestürzt und hat eine im Wagen sitzende Frau getötet. Der 45-Jährige habe sich bei dem Sprung aus dem 23. Stock ein Bein gebrochen und Schnittverletzungen im Gesicht zugezogen. Die Frau erlitt durch den Aufprall des Mannes auf das Autodach einen Genickbruch und starb auf dem Weg ins Krankenhaus. In Taiwan ist es bislang etwa ein Dutzend Mal passiert, dass Selbstmörder nach dem Sprung von einem Hochhaus Fußgänger mit in den Tod gerissen haben.  dpa“ (DIE WELT 07.09.04)

Fall 92
Die 33 Jahre alte Kinderpflegerin K und ihr 37-jähriger Ehemann E, ein nach 10 Jahren Bundeswehr und anfänglichem Lehrerstudium »abgebrochener« Waldorfpädagogik-Student, der dann auf Sozialpädagogik umsattelte, lassen die ihnen anvertrauten Pflegekinder Alexander, Alois und Andreas bis zu sieben Jahre lang bei Wasser und trocken Brot hungern, obwohl sie für die Pflege der drei Kinder 1.700,- € monatlich an Pflegegeld erhalten. Damit finanzieren sie ihren drei leiblichen Kindern einen aufwendigen Lebenswandel: die hatten Computer, Hifi-Anlagen, zwei Pferde, Hund und Katze. Sie waren gesund und wohlgenährt.

Alexander verhungert 5-jährig, Alois wiegt zu dem Zeitpunkt, als der Missstand durch den Tod des Bruders offensichtlich wird, mit 6 Jahren 10 kg und Andreas mit seinen 8 Jahren nur 11,8 kg; beide haben die Gesichter von Greisen, kommen aber mit dem Leben davon, weil sie sich ab und zu aus Mülltonnen zu ernähren suchten. Misstrauischen Fragern erzählten die Pflegeeltern, die leiblichen Eltern der Kinder wären Alkoholiker. Ja, mit dem Essen täten sie sich auch schwer, die Buben. Selbst Verwandte, die die Familie im Sommer bevor Alexander starb, besuchten, ließen sich täuschen. Zugegeben, sagten sie später, sie hätten sich ein biss­­­chen gewundert, warum die Pflegekinder selbst im Hochsommer ständig froren und Jacken und Wollmützen trugen.

Und als am 27. November 1997 dann schließlich doch ein Rettungsarzt gerufen wurde, war es zu spät. Als Alexander starb, waren seine Augen verdreht, sein Bauch gebläht, er konnte nicht mehr sprechen, sich kaum noch rühren. Die Pflegeeltern hatten trotz des katastrophalen gesundheitlichen Zustands des kleinen Alexander einen Arztbesuch vermieden, um die jahrelangen Misshandlungen der Pflegekinder zu vertuschen.

Einer der Jungen, so kommt in der Gerichtsverhandlung heraus, sei einmal nachts weggelaufen, um in einer Gaststätte um Reste zu betteln. Auch im Mülleimer seiner Schule habe er nach Essensresten gewühlt. Wenn Besuch kam, mussten sich die Pflegekinder in einem abgedunkelten Raum aufhalten; am besten im Bett, die Decke bis zum Kinn hochgezogen. Schließlich, im Sommer 1997, wenige Monate vor dem Tod des kleinen Alexander, wurden sie von den Nachbarn gar nicht mehr gesehen.

Die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes des Rems-Murr-Kreises hatten sich ganz offenbar nicht ausreichend um die verhaltensgestörten Jungen gekümmert. Sie hatten versagt, weil sie die Pflegeeltern nicht genügend kontrolliert haben. Als Begründung dafür, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes nach dem 1993 erfolgten Umzug der Pflegefamilie aus dem fränkischen Hof in den Rems-Murr-Kreis nicht sofort mit der Pflegefamilie Kontakt aufgenommen und sich über die Lebensumstände und den Allgemeinzustand der Jungen persönlich informieren hätten, entgegnete der beklagte Landkreis im Zivilverfahren der Überlebenden auf Schmerzensgeld, die Überprüfung einer Pflegefamilie nach einem Wechsel der Zuständigkeit sei weder üblich noch erforderlich, wenn das Pflegeverhältnis über mehrere Jahre bestanden habe und keine negativen Erfahrungen vorlägen.

Bis April 1997 hätten regelmäßige Treffen von Mitarbeitern aus dem Kreis Hof mit der Familie stattgefunden. Die hätten dann ihre Berichte an das Jugendamt Waiblingen im Rems-Murr-Kreis geschickt. Während des letzten Besuches im April 1997 schien für die Mitarbeiter aus Hof offenbar kein übermäßiger Anlass zur Besorgnis vorzuliegen. (Nicht mitgeteilt wurde in dem Pressebericht, ob die Mitarbeiter aus dem Kreis Hof die Pflegekinder in Augenschein genommen haben. Gehen Sie in Ihrer Fallbearbeitung davon aus, dass sie von den Eltern mit fadenscheinigen Vorwänden davon abgehalten worden sind.)

Mitarbeiter des Rems-Murr-Kreises kamen nach dem Erhalt der Berichte aus Hof nicht ins Haus der Familie, um sich vom angenommenen Wohlergehen der nunmehr ihrer Obhut unterstehenden Kinder zu überzeugen. Begründung des Waiblinger Jugendamtes: Man habe die Kinder nicht mit neuen Gesichtern konfrontieren und durch die Erinnerung an ihre Stellung in der Familie als Pflegekinder nicht unnötig belasten wollen.

Fall 93
Erschlagener Bauer an Hofhunde verfüttert

Prozeßauftakt in Ingolstadt: Staatsanwalt klagt bayerische Familie wegen eines Mordkomplotts an

von Jörg Völkerling

Ingolstadt -  In einer Heimatschnulze wäre "der Rudi" als Idealbesetzung eines urbayerischen Mannsbildes durchgegangen: Sprücheklopfer am Stammtisch, Haustyrann auf seinem Bauernhof. Doch wohl kaum einer im idyllischen Neuburg an der Donau hätte je geahnt, daß Landwirt Rudolf Rupp einmal die Opferrolle in einer Anklageschrift übernehmen würde, die sich wie das Drehbuch eines üblen Horrorfilmes liest. Demnach wurde der 52jährige von seiner eigenen Familie brutal erschlagen, dann zerstückelt, gekocht und in Einzelteilen an die Hofhunde verfüttert. Drei Jahre nach dieser unvorstellbaren Tat beginnt heute vor dem Landgericht Ingolstadt der Prozeß gegen die Beteiligten.

Richter Georg Sitka hat sich auf ein langwieriges Indizienverfahren eingestellt - denn von der Leiche des oberbayerischen Bauern fehlt bis heute jede Spur. Kein Wunder, jedenfalls wenn man dem Geständnis des 21jährigen Hauptangeklagten folgt. "Ich habe die Leiche zerteilt und den Hunden zum Fraß vorgeworfen", beichtete Matthias E., Freund einer von Rupps Töchtern, nach seiner Festnahme im Januar den Ermittlern. Inzwischen leugnet er alles - deshalb bleiben Motiv und Hergang des mutmaßlichen Mordes genauso spekulativ wie Rupps Verbleib.

Oberstaatsanwalt Helmut Walter ist dennoch sicher: "Ein Urteil kriegen wir auch ohne Leiche." Nach langwierigen Ermittlungen glaubt er an ein Mordkomplott. Deshalb hat er neben Matthias E. auch Rupps Frau Hermine (49) und die Töchter Manuela (19) und Andrea (18) angeklagt. Die drei arbeitslosen Frauen sollen ihr Familienoberhaupt gehaßt haben, weil es nicht bereit war, ihren Lebenswandel durch Grundstücksverkäufe oder Kreditaufnahmen weiter zu finanzieren. Deshalb, so die Staatsanwaltschaft, unterstützten sie Matthias E. in seinem Entschluß, den ewig streitsüchtigen "Alten" um die Ecke zu bringen. Und sie beließen es demnach nicht bei der Theorie: Als Rudolf Rupp am 13. Oktober 2001 betrunken nach Hause kam, hätten sie abwechselnd mit Matthias E. mit einem Vierkantholz und einem Hammer auf das arglose Opfer eingeschlagen.

Während Rupps Mercedes tags darauf zur Verschrottung gebracht wurde und Hermine Rupp bei der Polizei Vermißtenanzeige erstattete, soll Matthias E. den Leichnam mit Messer, Säge und Axt zerlegt und anschließend an die fünf zum Hof gehörenden Dobermänner, einen Schäferhund und einen Bullterriermischling verfüttert haben. Was übrigblieb, soll auf dem Misthaufen gelandet und später auf dem Acker verteilt worden sein.

Trotz einer aufwendigen Suche, unter anderem auch in Weihern und Flüssen der Umgebung, fand sich keine einzige DNA-Spur Rupps, die die Angeklagten belastet hätte. Für den Prozeß hat der Ingolstädter Rechtsanwalt Rainer Korbel seinem Mandanten Matthias E., der mit immer neuen Geständnissen für Verwirrung gesorgt hatte, zum Schweigen geraten. Korbel selbst bezweifelt, daß Hunde "über einen gewissen Zeitraum hinweg in der Lage sind, einen Menschen aufzufressen". Und kündigt für das Verfahren neue Überraschungen an: "So ist nicht auszuschließen, daß anderweitiges Fremdverschulden für den Mordfall Rupp vorliegt."

(DIE WELT 08.12.04)

Fall 94
Jäger erschoß Kollegen



Bratislava - Tragisches Ende einer Jagd in der Slowakei: Beim Versuch, einen Hirschen zu töten, hat ein Jäger einen Kollegen umgebracht. Die Kugel durchschlug den Hals des Tieres und traf den 20 Meter entfernt stehenden anderen Jäger. dpa (HH A 17.12.04)

Fall 95
Arier und ihre Opfer

Die der rechten Szene eindeutig zuzuordnenden R, M und T verschleppten in Brandenburg den 23 Jahre alten O von der Straße weg, schlugen und quälten ihn mit sinnlos anmutender Gewalt, demütigten ihn sexuell über Stunden hinweg in Anwesenheit der 20-jährigen P und der 25-jährigen B, die daneben gesessen und - bar jeglichen Mitgefühls - gelacht und applaudiert hatten. Weil O einen Jackenaufnäher gegen „Rechte“ getragen hatte, haben sie aus purer Lust zu quälen gehandelt; angeblich, weil O ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt habe. Dafür gibt es aber keinerlei Anhaltspunkte.

Rädelsführer R gibt zu, dass er schnell in Rage komme, "wenn Linke blödes Zeug quatschen" und dass er gebrüllt habe, O sei kein richtiger Arier. Aus einer "menschenverachtenden, dumpfen, rechtsextremen Einstellung" heraus spielten die Täter sich als Herrenmenschen auf und quälten den O fast zu Tode. O konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Er ist noch immer traumatisiert, hat einen künstlichen Darmausgang und wird wohl nie wieder richtig gesund werden.

Fall 96
Die siebenjährige Jessica verhungerte in der elterlichen Wohnung eines siebenstöckigen Plattenbaus im Hamburger Problemstadtteils Jenfeld. Sie wog bei ihrem Tod gerade noch neuneinhalb Kilo, wovon ein Kilo steinharter Darminhalt abgezogen werden muss – ein Zeichen dafür, dass das Mädchen zu wenig Flüssigkeit bekommen hat. (So viel wiegen normal entwickelte Einjährige.)

Nachts, schilderte die Mutter später den Ermittlungsbeamten, sei das Mädchen krank geworden und habe sich übergeben. Daraufhin habe sie es ins elterliche Bett geholt. Als die Eltern morgens aufwachten, war das Kind regungslos. Über den Notruf rief Marlies Sch. morgens früh um kurz vor sieben die Feuerwehr, weil sie glaubte, ihre Tochter sei ins Koma gefallen. Zu diesem Zeitpunkt war das Kind aber bereits seit Stunden tot.

Ein Notarzt fand die Leiche des Mädchens in einer völlig verdreckten Wohnung. Die 71 Quadratmeter, auf denen die Familie zusammen mit einer wohlgenährten Katze lebte, waren vollgestopft mit Müll. Katzenkot bedeckte den Boden. Jessicas Kinderzimmer war mit einer lichtundurchlässigen Fensterfolie abgedunkelt und kaum als Lebensort eines kleinen Mädchens zu erkennen. Keine Bilder, keine Puppen, kein Spielzeug. Aus der Matratze schauten die Sprungfedern heraus. Die Fenster waren verschraubt und mit Folie abgeklebt, die Glühbirne rausgedreht, die Heizung abgeklemmt..

Das Mädchen muss seit Monaten von ihren unverheiratet zusammenlebenden Eltern, der 35-jährigen Marlies Sch. und dem 49-jährigen angeblich langzeitarbeitslosen aber schwarz arbeitenden Maler und Lackierer Burkhard M., viel zu wenig zu essen und zu trinken bekommen haben, denn sonst hätte sie nicht so abmagern können. Die Obduktion bestätigte den Verdacht, der den Ermittlern bereits beim Anblick der bis aufs Skelett abgemagerten Leiche gekommen war: Jessica ist an den Folgen ihrer Unterernährung gestorben. Wegen Nahrungsmangels hatte der Körper sämtliches Fettgewebe, auch im Gesicht und in den Augenhöhlen, abgebaut. Die Eltern müssen in das Gesicht einer Greisin gekuckt haben. Das Mädchen hatte aufgehört zu wachsen, weil der Körper auf Reserve umgeschaltet hatte. Leber und Niere arbeiteten nicht mehr, der Körper vergiftete. Herz und Atmung wurden langsam, weil das Kind nur noch dahinvegetierte. Das Mädchen hatte zuletzt sogar versucht, aus Hunger zunächst Teppichfransen zu essen und sich dann ihre eigenen Haare ausgerissen und die gegessen. Die Unterernährung hatte wegen des hart gewordenen Kotes zu einem Darmverschluss geführt. Als das Kind dann nach längerer Zeit wieder etwas zu essen bekam, musste es erbrechen, da das Essen den Körper nicht auf dem normalen Weg verlassen konnte. Der ausgemergelte Körper hatte aber nicht die Kraft, die Atemwege frei zu würgen. Jessica erstickte an ihrem Erbrochenen.

Mutter Marlies Sch. will aber nicht bemerkt haben, dass ihre Tochter körperlich am Ende war. Das jedenfalls sagte sie den Vernehmungsbeamten. Und Burkhard M., der sich gerne als Hobbykoch betätigte und üppiges Essen liebte, gab der Mutter die Schuld, weil die das Kind vernachlässigt habe.

Marlies Sch. War mit ihrer Mutter nicht mehr klar gekommen, war zu einer Tante und dann in ein Wohnheim gezogen, hatte die Hauptschule abgebrochen und dann nur noch in Kneipen herumgehangen. Im Wohnheim hatte sie sich hatte ein erstes Kind andrehen lassen, um das sie sich ebenfalls nicht gekümmert hatte und das sie bald darauf zur Adoption freigab.

Sie hat noch zwei weitere Kinder aus einer geschiedenen Ehe, zehn und zwölf Jahre alt, die beim Vater leben, weil die Mutter sich nicht um sie kümmern wollte. Sie hatte die Kinder nicht gefüttert – nur ihren Kater, an dem sie hing und den sie auf fünf Kilo mästete. Sie hatte sich geweigert, den Kinder die Brust zu geben, sodass der Vater sie mit der Flasche aufziehen musste. Sie hatte den Kindern nicht die Windeln gewechselt - „Ich kann das nicht, mir wird davon schlecht, ich muss spucken“ -, die Wäsche nicht gewaschen, nicht gebügelt und geputzt, nur bei Karstadt gefrühstückt und vor dem Fernseher gehockt. In der Sorgerechtsverhandlung äußerte sie vor dem Richter: „Ich hoffe, die Bastarde verrecken bald.“

Die Strafermittler fragen sich: Warum hat keiner der Nachbarn Jessicas Martyrium bemerkt? Tochter Jessica, das vierte Kind der Sch., kannte niemand. Die Zweieinhalb-Zimmerwohnung im siebten Stock muss dem Kind seit langem ein Gefängnis gewesen sein. Seit Jahren hatte die Siebenjährige die Wohnung nicht mehr verlassen. Sie wurde nie einem Arzt vorgestellt. Die Nachbarn sahen das Mädchen nie, sie ahnten nicht einmal, dass die Familie überhaupt eine Tochter hatte. Keiner im Haus wusste, dass in der Wohnung des Paares auch noch ein Mädchen lebte.

Wieso hatten sich weder Schule noch Jugendamt eingeschaltet? Der Schule war aufgefallen, dass das Mädchen trotz von dort ergangener Aufforderung nicht eingeschult worden war. Das passiert in der Problemsiedlung aber öfters, wenn die Eltern ihre Kinder weggeben, das aber nicht den Behörden melden, um weiterhin das Kindergeld kassieren (und dann versaufen) zu können. Der Rektor hatte die für solche Fälle zuständige Organisation REBUS eingeschaltet. Deren Mitarbeiter hatte dreimal vergeblich versucht, Einlass in die Wohnung zu erhalten und dann wegen der Schulpflichtverletzung der Tochter einen Bußgeldbescheid über 60,- € geschickt, der sich, weil die Eltern nicht gezahlt hatten, im Vollstreckungsvorgang befand, was über ein Jahr dauern kann. Mehr unternahmen die Mitarbeiter der Beratungsstelle nicht. Sie meldeten den Fall nicht einmal dem Jugendamt, das die Polizei hätte einschalten können..

Der Ex-Ehemann, Vater des zweiten und dritten Kindes, der die Kinder alleine aufzieht, gibt an, dass er die Behörden gewarnt habe, als er von der vierten Schwangerschaft mit der späteren Jessica gehört hatte.

Die Schulbehörde weist jede Verantwortung von sich: Nur weil die Siebenjährige nicht die Schule besucht habe, habe man dies nicht als Hinweis darauf werten können, dass das Kindeswohl gefährdet gewesen sei.

Wie es scheint, ist Jessicas Schicksal im Dickicht der Behördenzuständigkeiten mit ihren vorgegebenen Verfahrensabläufen verloren gegangen. Die wurden daraufhin geändert und es wurde nach bayerischem Vorbild in Hamburg ein Schulzwang eingeführt, der eine Weitermeldepflicht der Behörden untereinander bis hin zum kontrollierenden Einschreiten der Polizei regelt.

Fall 97
Liebhaber einen Monat im Schrank

Nashville - Tödliches Ehedrama in Nashville (Tennessee). Ein Liebhaber hat etwa einen Monat lang im Kleiderschrank in einem von vier Schlafzimmern eines Einfamilienhauses gewohnt. Als der gehörnte Ehemann ihn plötzlich schnarchen hörte und schließlich entdeckte, drängte der Freund der Frau den Ehemann ins Badezimmer und erschlug ihn. ap (HH A 14.04.05)

Fall 98
Der 31-jährige Türke T, der gerne Gewaltvideos sah, hat die dreijährige Tochter Karolina seiner 26-jährigen polnischen Freundin M mit "Foltermethoden des 16. Jahrhunderts" gequält und erniedrigt. T hatte Karolina vier Tage lang so brutal misshandelt, dass das Kind letztlich an den Auswirkungen eines Faustschlags ins Gesicht gestorben ist. Das Kind war rundum grün und blau geschlagen. Der ganze Körper war mit Schwellungen, Kratzern, Blutergüssen und Brandwunden übersät gewesen. T hatte auf dem Kopf des Kindes ein Telefon zertrümmerte, ihm eine erhitzte Plastikflasche auf die Haut gedrückt, es gegen Schränke und Wände geworfen, dem Kind die Haare ausgerissen, es in einen unbeleuchteten, eiskalten Keller gesperrt und es mit der Faust so geschlagen, dass es in Ohnmacht gefallen war. Diese Torturen zogen sich über Tage hin. Zwischendurch soll er das verstörte Kind getröstet, verbunden und Brandcreme auf die Abdrücke der heißen Plastikflasche gestrichen haben. Die Wunden waren noch offen - diese Behandlung könnte also auch schon wieder Teil der Folter gewesen sein.

Das Kind war sterbend kahlgeschoren und nackt in die Toilette einer Klinik gelegt worden.

Zum Tod führte dann eine Blutung im massiv geschwollenen Gehirn, die auf einen heftigen Faustschlag zurückging.

Nach Ansicht des Gerichtspsychiaters habe T so gehandelt, um sein eigenes Selbstwertgefühl zu steigern. Der 31-Jährige habe sadistische Züge: Er erniedrige andere, um seine eigene Macht zu bestätigen. Er sei sich seiner Taten bewusst gewesen. "Aus dem Quälen anderer fühlt er sich selbst stärker." Darum bestehe bei T Wiederholungsgefahr. Der Angeklagte habe auch vor Gericht "Interesse und Lust an Verletzungen" gezeigt, als er Fotos von der zu Tode gequälten Karolina minutenlang ohne Regung angeschaut habe. Wegen der Persönlichkeitsstörung sei T vermindert schuldfähig. Der Mediziner sah wenig Chancen, die Störung therapieren zu können. Er empfahl zusätzlich zu einer Haftstrafe die Einweisung in die Psychiatrie.

Der Leiter der forensischen Psychiatrie der Uniklinik München führte am vierten Verhandlungstag als Sachverständiger aus, Mehmet A. sei so lange gefährlich, wie die Persönlichkeitsstörung anhalte. Der 31-Jährige handle impulsiv und aggressiv. Er sei "ausgesprochen empfindlich und kränkbar", schon Banalitäten führten zu überschießenden Reaktionen. "Es liegt eine erhebliche Minderung der Steuerungsfähigkeit vor", sagte der renommierte Psychiatrie-Professor. Diese Diagnose sei unabhängig von der Drogensucht des Beschuldigten, die Störung liege schon seit der Jugend vor.

Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, er sei ausgeflippt, wenn Karolina nicht gefolgt habe. Aus erzieherischen Gründen habe er sie dann mit der Hand, mit einem Gürtel oder Stock geschlagen oder ihr erhitzte Verschlüsse von Methadon-Flaschen auf den Körper gedrückt. T gestand Misshandlungen ein, bestritt aber eine Tötungsabsicht, auch wenn er das Kleinkind mit dem Kopf gegen Möbel und Wände geschlagen habe. Er habe nur Ruhe haben wollen. Er erklärte, er habe die Tochter seiner Freundin erziehen wollen. "Ich habe nicht gezielt das Kind geschlagen, es ist immer spontan passiert. Dieses Geschrei, diese dünne Stimme - da bin ich explodiert." Er habe Karolina nicht beseitigen wollen, versicherte T.
Die Mutter des Kindes, die mitangeklagte M, hat die Folterungen mitangesehen, ohne etwas zu unternehmen. Sie hat ihrer Tochter weder Schutz noch Hilfe gewährt. Die M. war einem psychiatrischen Gutachter zufolge bei klarem Verstand, als ihre Tochter zu Tode gefoltert wurde. Die 26-Jährige sei selbstbezogen, oberflächlich und latent aggressiv, sagte der Psychiater. Hinweise auf eine Suchterkrankung fand er nicht. "Es gibt keine Anhaltspunkte, dass zum Tatzeitpunkt eine psychische Störung vorgelegen hätte", sagte der als Sachverständiger geladene Psychiater vor dem Landgericht Memmingen. "Letztlich ging es Frau C. mehr um sich selbst als um das Kind." Der Gutachter bezeichnete die 26-Jährige als voll schuldfähig. Der Sachverständige sah keine Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagte ihrem Freund in irgendeiner Weise hörig gewesen gewesen sei. Er sagte weiter, M sei zwar in schwierigen Familienverhältnissen aufgewachsen und habe seit dem 13. Lebensjahr Alkohol getrunken. Während ihrer Tätigkeit als Strip-Tänzerin habe sie auch gelegentlich Drogen wie Kokain, Ecstasy oder Marihuana konsumiert. Sie sei aber weder vom Alkohol noch von Drogen abhängig gewesen. Die 26-Jährige sei latent aggressiv.

Laut Anklagevertreter fand sich Karolinas Mutter mit den lebensgefährlichen Misshandlungen des Kindes ab, "um einen offenen Konflikt mit ihrem Freund zu vermeiden". Sie habe auch niemanden um Hilfe gebeten. M begründete dies mit der Gewalttätigkeit ihres Freundes. "Ich hatte keine Chance", sagte sie. Die Polin und der Türke haben das grausam zugerichtete und kahl geschorene Kleinkind schließlich in einer Krankenhaustoilette in Weißenhorn bei Neu-Ulm abgelegt, wo die Dreijährige am 5. Januar 2004 sterbend entdeckt wurde.

Fall 99
Die Angeklagten, der 30 Jahre alte Haupttäter 1 (HT 1) und der 40 Jahre alte Haupttäter 2 (HT 2) waren zusammen mit einem 36-jährigen (G 1) und einem 20-jährigen (G 2) Komplizen am 17. Mai 2004 nach einem Trinkgelage in die Wohnung ihrer Opfer in Buckow östlich von Berlin gestürmt. Dort bezichtigten sie einen der Männer, O 1, einer Vergewaltigung, die es laut Gericht aber nie gegeben hatte. Vor allem die 30 und 40 Jahre alten Haupttäter schlugen und traten ihrem Opfer abwechselnd ins Gesicht. HT 1 stach ihm ein 25 Zentimeter langes Brotmesser in den Bauch. Sie brachen ihm den Arm. HAT 2 stach ihm eine Schere in den Unterleib und versuchten unter Mithilfe von HAT 1, ihm den Penis abzuschneiden. Anschließend zerschlugen sie eine Bierflasche auf dem Kopf des Mannes und rammten ihm abwechselnd den abgebrochenen Flaschenhals mehrmals in den Bauch.

G 1 unterstützte HT 1 und HT 2, indem er den Ausgang der Wohnung versperrt hielt.

G 2 schaute bewundernd zu, was seine älteren Kollegen doch für Mordskerle waren.

HT 1 und HAT 2 rollten den Schwerstverletzten in einen Teppich und luden ihn unter Mithilfe von G 1 in ihr Auto. Sie zwangen auch den um das Leben seines Freundes flehenden Partner des zunächst angegriffenen Opfers, O 2, in den Wagen zu steigen. In einem Wald bei Münchehofe hielten sie an, luden das in den Teppich eingerollte Opfer aus, übergossen den noch Lebenden mit Benzin und zündeten ihn an.

Weil der zur Mitfahrt gezwungene O 2 mit der Polizei drohte, schlugen die Haupttäter ihn mit einem Spatenstiel bewusstlos und verbrannten ihn ebenfalls mit Benzin.

Fall 100
Kind starb an Salz im Pudding

In einem Mordprozess in Frankenthal/Bayern um die tödlich verlaufene Vergiftung eines vierjährigen Mädchens mit versalzenem Pudding schloss das Gericht im Laufe der Hauptverhandlung aus, dass die Angeklagte dem Kind das Salz in den Pudding gemischt habe. Der von der StA in der Anklageschrift erhobene und vom Gericht zunächst zugelassene Mordvorwurf wurde im Verlauf der Verhandlung fallen gelassen.

Das Kind war die Tochter des Lebensgefährten der 23-Jährigen, die „... das Kind geliebt und sich gut um es gekümmert“ habe.

„Es ist davon auszugehen, dass das Kind den Pudding nicht freiwillig gegessen hat.“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Der Vorfall ist nach Meinung des erkennenden Gerichts vermutlich so abgelaufen, dass das Mädchen das Salz, das es mit Zucker verwechselt habe, selbst in den Pudding geschüttet und dabei auf dem Küchenboden verstreut habe, was die 23-Jährige, die gerade mit ihrem Baby beschäftigt war, „genervt“ habe. Als „erzieherische Maßnahme“ habe sie die Vierjährige dann gezwungen, den mit zwei Esslöffel Salz versalzenen Pudding zu essen. Angelina, die nur 15 kg wog, musste den widerwärtig schmeckenden Pudding auslöffeln.

Die Frau habe wahrscheinlich nicht gewusst, dass 0,5 bis 1 Gramm Salz pro Kilogramm Körpergewicht tödlich sein kann, sagte der Richter. Dass gut 30 Gramm Kochsalz bei einem Kind tödlich wirken - das hätte wohl auch sonst kaum jemand gewusst.

Danach lebte Angelina noch anderthalb Tage, eine sofortige Notfallbehandlung war vergebens. Die Vergiftung hatte bei dem Kind ein Hirn- und Lungenödem ausgelöst. Todesursache war schließlich ein Herz-Kreislauf-Stillstand.

Fall 101


Ein 15 Jahre alter Junge aus Neustadt nimmt nächtens vom Wohnzimmertisch den dort abgelegten Autoschlüssel seiner Mutter und macht mit ihrem Auto eine nächtliche Spritztour. Dabei rast er gegen zwei Bäume und reißt vier mitfahrende Jugendliche in den Tod; er und ein weiterer Mitfahrer überleben.

Der Junge war schon öfters mit dem Auto gefahren. Eine Mitschülerin sagte als Zeugin aus, wenige Wochen vor dem Unfall habe die Mutter ihm mit den Worten: „Fahr aber vorsichtig“ die Schlüssel gegeben.

Fall 102
Elterliche Sorge - Aufsichtspflicht

GROSSBRITANNIEN


Eltern fliegen in Urlaub und lassen Kinder allein

Für das Elternpaar aus der ostenglischen Stadt Shortstown war es ein kurzer Urlaub: Sie mussten auf Anweisung der Polizei ihre Ferien auf einer Karibikinsel abbrechen. Sie hatten ihre beiden kleinen Kinder einfach ohne Aufsicht zu Hause zurückgelassen.

London - Vishnu und Gayatri Harrinanan, 45 und 42 Jahre alt, hatten sich für eine Woche auf die Trauminsel Curaçao verabschiedet, während der elfjährige Sohn und die siebenjährige Tochter allein zu Hause bleiben sollte. Die Nachbarn, denen die Abwesenheit der Eltern aufgefallen war, alarmierten die Polizei, berichtete die britische Boulevardzeitung "Sun" heute.

Als die Beamten eintrafen, saß der Nachwuchs ruhig vor dem Fernseher. "Niemand passt auf uns auf", hätten beide versichert. Per Handy forderten die Polizei die Eltern zur sofortigen Rückkehr auf. Eine Tante der Kinder wurde eiligst herbeigerufen, um sich bis zur Rückkehr der Eltern um die Kinder zu kümmern.

SPIEGEL ONLINE 29.10.05

Fall 103
NEW YORK

Soldat schießt in die Luft - Junge Mutter tot

Ein betrunkener US-Soldat hat in New York in die Luft geschossen und dabei eine junge Mutter getötet. Die Frau schaute gerade aus ihrem Fenster im 5. Stock, als eine Kugel sie ins Auge traf. Polizisten nahmen den Schützen am nächsten Morgen fest.

New York - Laut der "New York Times" hatte die 28-jährige Selina Akther, eine Einwanderin aus Bangladesch, in der Nacht zum Donnerstag Schüsse auf der Straße gehört. Sie war ans Fenster ihrer Wohnung im fünften Stock getreten. Genau in diesem Augenblick durchschlug eine Kugel die Scheibe und traf die Frau ins rechte Auge. Ihr Mann Golam Maola, der gerade telefoniert hatte, rannte ins Zimmer und fand sie in einer Blutlache.

Die junge Frau starb noch in der Wohnung. "Wer immer dies getan hat, er hat die Familie meiner Kinder zerstört - mein Leben", sagte der 40-jährige Vater dem Fernsehsender CNN. Die Kinder sind zehn und fünf Jahre alt.

Der 23-jährige Soldat soll zunächst gar nicht mitbekommen haben, dass er einen Todesschuss abgegeben hatte. Seinen Angaben zufolge habe er erst am nächsten Morgen aus den Fernsehnachrichten erfahren, dass eine Frau erschossen worden war. Wenig später nahm ihn die Polizei fest. …

Nach Medienberichten hatte er vor den Schüssen Bier und Wodka getrunken. Ob die Tatwaffe vom Militär stammte, war noch unklar. Der Vorfall ereignete sich im New Yorker Wohnviertel Queens.

SPIEGEL ONNLINE 31.12.05

Fall 104
Eine 18-jährige Ahrensburger Schülerin erwartete von ihrem gleichaltrigen, seit 14 Jahren in der BRD lebenden mazedonischen Ex-Freund, den sie in einer Disco kennengelernt hatte, ungewollt ein Kind. Der muslimische Bruder des späteren Täters verlangt einen Abbruch der Beziehung: „Klär das!“ Der Täter behauptet, er sei davon ausgegangen, dass sein strenggläubiger muslimischer Vater den Bruder geschickt habe. Ihm war klar, dass der Vater mit seinen streng muslimischen Wertvorstellungen das werdende Kind ebenso wenig akzeptieren würde wie die portugiesische Freundin. Weder er noch seine beiden älteren Brüder hätten es aus Respekt vor dem Vater gewagt, eine »nicht standesgemäße« Freundin mit nach Hause zu bringen. Der Gehorsam seiner Familie seinen Vorstellungen gegenüber ist für den Vater unstrittiger Besitz, sein Wort ist das Gesetz der Familie!

Der Ex-Freund forderte daher von der Freundin eine Abtreibung. Die katholische junge Frau wollte das Kind aber unbedingt behalten und mit ihrer Mutter zusammen als alleinerziehende Mutter großziehen. „Ich habe ihn geliebt, aber ich habe auch dieses Kind geliebt. Ich wusste nicht, was ich machen sollte.“ Sie erhielt die Beziehung zu ihm bis zum Tattag mit heimlichen Treffen aufrecht.

Der jugendliche Täter war wegen Körperverletzungsdelikten schon wiederholt auffällig geworden.

Der Angeklagte drängte seine Freundin bei heimlichen Treffen wiederholt zu einer Abtreibung, um nicht – wie von ihm befürchtet - von seinem Vater verstoßen zu werden. Der Mazedonier war verzweifelt. Dem Freund täuschte die werdende Mutter daraufhin eine späte Abtreibung in den Niederlanden vor und versteckt sich dann – wohl eine Gefahr ahnend - aus Angst vor ihm einige Tage in einem Frauenhaus. Dort spürt er sie auf.

Er kaufte sich eine Schimütze, schnitt Sehschlitze hinein, verabredete sich mit seiner Freundin, „um über alles zu reden“, lockte sie in einen Hinterhalt und überfiel dann seine damalige Freundin, die ihn aber an seinem Gang erkennen zu können glaubte, morgens um drei Uhr unweit des Rathausplatzes in Ahrensburg. Er trat der im achten Monat schwangeren Frau wiederholt so kräftig in den Bauch, dass sie lebensgefährlich verletzt wurde. Als drei Männer vorbeikamen, ließ er von der laut um Hilfe schreienden Frau ab und flüchtete. Anwohner alarmierten den Notarzt. Die Schwangere verlor soviel Blut, dass sie nur dank einer Notoperation in einem Hamburger Krankenhaus knapp überlebte. Aber die Plazenta hatte sich abgelöst. Trotz eines Notkaiserschnittes konnte das Ungeborene nur tot zur Welt gebracht werden. Der noch auf freiem Fuß befindliche Angeklagte besuchte sie im Krankenhaus, weil er nicht wusste, dass sie in ihm den Täter vermutete.

Der Angeklagte gibt in der Hauptverhandlung zu, der Ex-Freundin mehrmals mit dem Spann gezielt in den Bauch getreten zu haben: „Ich wollte unbedingt, das das Kind nicht lebend zur Welt kommt. Ich war verzweifelt!“ Er behauptet allerdings, überzeugt gewesen zu sein, dass seiner Freundin durch seine Vorgehensweise nichts passieren würde: „Ich dachte nicht, dass Roza sich was dabei holt.“

Der Vater des Angeklagten sagt aus, bis zur Tat nichts von einer Freundin dieses Sohnes gewusst zu haben: „Die erzählen ja nichts.“, meinte der 47-jährige Friedhofsgärtner über seine Söhne, die er „mit harter Hand“ erzogen habe. Wenn es einer seiner Söhne gewagt hätte, eine Nicht-Muslimin zu heiraten, wäre er zu Hause „sofort rausgeflogen“ und hätte nie wiederkommen dürfen. „Wenn mein Vater etwas sagt, dann mache ich das.“, lässt sich der Angeklagte später ein.

„Ich kann mich nicht erinnern, dass wir schon einmal jemanden eines solch unfassbaren Verbrechens angeklagt haben. Wir gehen davon aus, dass der Angeklagte den Tod der Frau zumindest billigend in Kauf genommen hat.“, sagte der Sprecher der Lübecker Staatsanwaltschaft.

Der Heranwachsende wurde vor der Jugendkammer des Landgerichts Lübeck angeklagt. Ein als Gutachter bestellter Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie erklärte den Heranwachsenden für „keineswegs psychisch gestört und voll schuldfähig“, bestätigt ihm aber, dass er unter hohem familiärem Druck gestanden habe.

Fall 105
Eine eifersüchtige 18-jährige Ostallgäuerin fühlte sich von ihrem Ex-Freund, der sich einer 16-Jährigen zugewandt hatte, unverstanden und gedemütigt. Deshalb zog sie sich Handschuhe an, setzte eine Motorradhaube auf und stieg in der Nacht auf Montag mit einer mitgebrachten Leiter in das Haus ihres Opfers ein, wo sie sich in das Zimmer der 16-Jährigen begab. Mit einem Brotmesser stach sie dann auf die 16-jährige Bekannte ihres Ex-Freundes ein, die im Bett lag. Als die Schneide des Messers abbrach, flüchtete die Täterin. Sie habe ihrem Opfer Schmerz zufügen, es aber nicht töten wollen, so die 18-Jährige. Das Amtsgericht Memmingen erließ gegen die Frau Haftbefehl.

Fall 106
Eine Autofahrerin schreibt bei Tempo 180 eine SMS auf ihrem Handy – und übersieht dabei einen Polizeiwagen, den sie rammt: Die beiden Polizisten in dem Polizeifahrzeug sterben. (HH A 24.06.05)

Fall 107
Die Staatsanwaltschaft wirft einer 24 Jahre alten Mutter vor, ihr geistig behindertes 17 Monate altes Kind vorsätzlich mit Rotkohl so vollgestopft zu haben, dass es in Erstickungsnot geriet und zehn Tage später im Krankenhaus starb. Nach dem Ergebnis der medizinischen Untersuchung waren Atemwege und Lungen des 17 Monate alten Jungen mit Rotkohl regelrecht verstopft. Angeklagt ist auch der 23jährige Lebensgefährte der Frau, der nicht der Vater des Kindes ist. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, zumindest die letzte Misshandlung am ersten Weihnachtsfeiertag 2005 beobachtet zu haben und nicht eingeschritten zu sein. Das Kind war am 4. Januar 2006 an den Folgen von Sauerstoffmangel gestorben.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll das Paar das Kind bereits zuvor immer wieder gequält haben. Im Krankenhaus wurden mannigfache schwere Verletzungen an dem Kleinkind festgestellt. Am Kopf fanden die Mediziner schwerste Verletzungen. In den Netzhäuten der Augen fanden sich Einblutungen. Am ganzen Körper hatte der Junge Schwellungen, Schürfwunden, Bissspuren sowie Brühverletzungen.

Fall 108
Eine 26-jährige Mutter fühlte sich mit der Erziehung ihres 4-jährigen Kindes überfordert und flößte ihrer Tochter darum unter Gewaltanwendung Essig und Kalkreiniger ein. Insgesamt soll sie ihr Kind in den vergangenen zwei Jahren 13 Mal vergiftet haben. Jedes Mal kam das Kind ins Krankenhaus. Eine Kinderärztin informierte die Rechtsmedizin, die Hämatome am Körper des Kindes feststellte. Die Staatsanwaltschaft leitete sofort Ermittlungen gegen beide Eltern ein.

Fall 109
Mann erstickt seine krebskranke Frau

Ein ungewöhnlicher und tragischer Fall für die Mordkommission: Seit Donnerstag ermittelt die Polizei gegen einen 77jährigen Mann aus Eimsbüttel. Er tötete seine Frau (76) in der gemeinsamen Wohnung am Eppendorfer Weg. Was den Fall so dramatisch macht: Die Frau war seit Jahren schwer krank, bat ihren Ehemann, ihr doch endlich beim Sterben zu helfen.

Seit Jahren litt die Frau unter zum Teil kaum erträglichen Schmerzen. Nach Aussagen des 77jährigen habe sie ihn immer wieder angefleht, ihrem Leiden ein Ende zu setzen. Doch er lehnte ab. Nach einem neuerlichen Krankenhausaufenthalt stellte sich heraus, daß es keinerlei Behandlungsmethoden mehr gibt, die der Rentnerin helfen könnten. Schließlich gab der 77jährige seiner Ehefrau Schlaftabletten. Als sie eingeschlafen war, erstickte er sie nach Polizeiauskunft mit einem Kissen. Er schrieb einen Abschiedsbrief, rief dann aber eine Angehörige an und berichtete ihr davon, was er getan hatte, und daß er plane, nun auch seinem Leben ein Ende zu setzen. Schließlich ließ er jedoch zu, daß sie die Polizei benachrichtigte. Die Beamten fuhren in die Wohnung in Eimsbüttel, fanden die tote Frau. Das Obduktionsergebnis bestätigte die Angaben des Rentners. Nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt wurde der 77jährige nach Hause entlassen. Angehörige werden sich um den Mann kümmern. Doch: Ein Verfahren wird auf ihn zukommen, …



jel

HH A 20.02.06

Fall 110
Betrunkener entmannt sich selbst

Blutverschmiert wird ein Lette ins Krankenhaus eingeliefert - seinen abgehackten Penis bringt er in einer Plastiktüte mit.

Riga - In Lettland hat sich ein betrunkener Mann während eines Trinkgelages freiwillig seinen Penis abgeschnitten. Ein Freund habe ihm 1400 Euro versprochen, wenn er sich sein Geschlechtsteil abschneide. Erst happerte er, doch Geld ist Geld, dache er sich und schritt zur Tat. Blutüberströmt wurde das Wettopfer in ein Krankenhaus gebracht.

Da der Mann sein Glied in einem Plastikbeutel mitbrachte, gelang es den Ärzten in einer dreieinhalbstündigen Operation das „Gute Stück“ wieder anzunähen.


Eine Premiere war der Eingriff für die Chirurgen nur teilweise. „Wir hatten schon ein paar Fälle mit einem Penis-Trauma", sagt ein Arzt des Rigaer Krankenhauses. In der Vergangenheit operierten sie nur halb abgeschnittene Geschlechtsteile wieder an. Normalerweise seien derartige Operationen höchstens nach einer Bombenexplosion nötig, erzählt der verdutzte Mediziner. Ein ganz abgeschnittener Penis war dem Arzt aber noch nicht unter die Finger gekommen.
Stolz sei der Arzt, dass ihm der Eingriff gelingen konnte. Ob er gute Arbeit geleistet hat zeigt sich in einem halben Jahr: Dann erst wird er sagen können, ob der Penis des Mannes jemals wieder richtig funktioniert.
DIE WELT 18.08.06

Fall 111
IRRSINN IM STRASSENVERKEHR


Autofahrer erschoss Drängler

Das Rätsel um einen in seinem Auto tot aufgefundenen Mann ist gelöst. Ein 21-Jähriger hat gestanden, einen 41-Jährigen mit mehreren Kopfschüssen getötet zu haben. Begründung: Der Mann sei auf der Landstraße in Schleswig-Holstein zu dicht aufgefahren.


Wesselburen - In der Nacht zu Mittwoch - es war gegen Mitternacht - wurde die Leiche des 41-jährigen Erntehelfers entdeckt: Auf der Landstraße zwischen Wesselburen und Wesselburener Koog im Kreis Dithmarschen stand ein Wagen, Scheinwerfer und das Warnblinklicht eingeschaltet, quer zur die Fahrbahn. Im Inneren saß der Tote, vier Kugeln hatten ihn getroffen im Kopf und im Schulterbereich.
Die Hintergründe der Tat waren zunächst völlig unklar, die Polizei sprach von einem "rätselhaften Delikt", es gebe keine heiße Spur, heiß es.
Heute konnte die Polizei den Fahndungserfolg melden: Ein 21-Jähriger hat gestanden, den Mann erschossen zu haben - aus Wut über eine angebliche Drängelei im Straßenverkehr, erklärte Polizeisprecher Rainer Holm. Der junge Arbeiter wurde festgenommen, die Tatwaffe beschlagnahmt.
Als Motiv gab der Mann an, er habe sich von seinem späteren Opfer bedrängt und beleidigt gefühlt, sagte Kriposprecher Holm. Er bremste ihn deshalb aus und zwang ihn zum Anhalten, schildert es der Verdächtige. Nach einem kurzen Disput zog der Arbeiter demnach seine Pistole aus der Tasche und feuerte durch das geöffnete Seitenfenster auf sein Opfer.
Unfallspuren führten auf die Spur des Verdächtigen: Ein unscheinbares Kunststoffteilchen auf der Straße, das von einem Autounfall stammte, führte die Fahnder dann zum Täter. Nach den tödlichen Schüssen war das Opfer laut Polizeiangaben mit seinem Fuß vom Kupplungspedal gerutscht, sodass sein Wagen sich holpernd in Bewegung setzte und das Auto des mutmaßlichen Schützen rammte.
Morgen soll der mutmaßliche Todesschütze dem Haftrichter vorgeführt werden.
Jul/dpa
SPIEGEL ONLINE 26.08.06

Fall 112
Skandal

Ärzte ließen Patienten sterben - für Honorar vom Bestatter

Notärzte in der serbischen Hauptstadt Belgrad sollen durch unterlassene Hilfeleistung den Tod Dutzender Patienten verschuldet haben, um von Beerdigungsunternehmen Provisionen zu erhalten.

Belgrad - Seit April hätten zwei Mediziner 49 Patienten leichtfertig sterben lassen, behauptete der Direktor der Erste-Hilfe-Ambulanz, Borko Josifovski, nach Berichten in mehreren serbischen Tageszeitungen vom Donnerstag.

Die Ärzte hätten in allen Fällen auf jegliche Wiederbelebungsversuche verzichtet, um privaten Beerdigungsunternehmen schnell den Tod zu melden. Dafür hätten sie bis zu 200 Euro pro Patient erhalten. Der Ambulanz-Direktor ist inzwischen vom Gesundheitsministerium entlassen worden.

Die Staatsanwaltschaft hat erste Ermittlungen aufgenommen. Allein 16 Mediziner sollen mit privaten Bestattern eine Abmachung haben, berichtete die Zeitung "Blic". Zahlreiche Leser bestätigten in Briefen die Berichte der Zeitungen.
dpa

DIE WELT 22.09.2006

Fall 113
USA

McDonalds-Mitarbeiterin sexuell gedemütigt

Die 18-jährige Louisa Ogborn musste sich im Hinterraum einer McDonalds-Filiale ausziehen, wurde stundenlang erniedrigt. Kurios: Der Täter sieht sich als unschuldig. Er habe nur die Anweisungen eines vermeintlichen Polizisten am Telefon befolgt.
Washington - Die 18-jährige Louisa Ogborn arbeitete in einem McDonalds-Restaurant in Mount Washington USA. Wie viele Mädchen wollte sie sich ein bisschen Taschengeld dazu verdienen. Doch im Hinterraum dieser Filiale erlebte sie ihren schlimmsten Albtraum. Der amerikanische Nachrichten-Sender „ABC“ interviewte das Mädche.
„Die Managerin rief mich, ich solle nach hinten kommen“, sagt Louisa. Ihre Vorgesetzte telefonierte angeblich mit einem Polizisten. Louisa solle die Tür schließen. Die Managerin warf ihr vor: Ein Gast habe sie beobachtet, wie sie eine Brieftasche gestohlen habe. Der Mann am Telefon forderte die Managerin auf, das Mädchen zu untersuchen. Diese setzte alle Forderungen des Anrufers durch. Im festen Glauben, es handle sich um einen Beamten. In dem kleinen Raum lief eine Überwachungskamera. Sie zeigt unglaubliche Szenen. ABC sendetet die Szenen.
Das beschuldigte Mädchen musste sich vor der Managerin ausziehen. Doch da sie dringend weg musste, übergab sie das Gespräch und die Untersuchung ihren 43-jährigen Verlobten Walter Nix. Er wurde der willige Vollstrecker des Telefon-Täters. Die spliternackte Louisa musste sich auf einen Stuhl stellen, hüpfen und sich über zehn Minuten lang auf den Hintern schlagen lassen. „Er sagte mir, ich frage zu viel und er müsse mich schlagen“, sagt sie. Erst als ein Angestellter die absurde Situation bemerkte und die Polizei rief, endete die Folter für Louisa.
Die Polizei konnte den Anrufer ermitteln. Es handelt sich um den 38-jährigen David Stewart. Er wurde beim Kauf der Telefonkarte gefilmt, mit der er den Anruf bezahlte. Stewart wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt und steht in dem Verdacht, über 69 ähnliche Anrufe getätigt zu haben. Walter Nix gab vor Gericht an, dass der Anrufer sich seiner Gedanken bemächtigt habe. Er wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Gegen McDonalds laufen Entschädigungsklagen in Millionenhöhe.
WELT.de/lk
DIE WELT 05.12.2006

Fall 114
SMS bei Tempo 180 - zwei Tote



Paris -

Sie schrieb auf ihrem Handy gerade eine SMS, als sie mit ihrem Auto bei Tempo 180 einen Polizeiwagen rammte. Zwei Beamte starben.



dpa

HH A 24.06.05

Fall 115
BLUTTAT IN BIELEFELD

23-Jähriger brutal getötet - komplette Familie unter Tatverdacht

Tritte, Prügel, Messerstiche, Schüsse aus der Gaspistole: Eine türkische Familie hat nach Angaben der Polizei einen jungen Mann brutal umgebracht. Angeblich hatte der 23-Jährige den Töchtern nachgestellt. Die Mutter und die Töchter sind gefasst, ein Verdächtiger ist noch auf der Flucht.
Bielefeld - Das 23-jährige Opfer wurde schon am Donnerstag tot auf einem Parkplatz in Bielefeld gefunden, teilte die Polizei heute mit. Die 43-jährige Mutter soll den Mann zusammen mit ihren Töchtern im Alter von 17 und 30 Jahren und einem Bekannten mit einer Eisenstange geschlagen und getreten haben. Außerdem hätten sie mit einer Gaspistole auf das Opfer geschossen. Gestorben sei der 23-Jährige an zahlreichen Messerstichen, die ihm die beiden Töchter versetzt haben sollen, berichtete die Polizei.
Der Überfall am Donnerstagabend sei von Zeugen beobachtet worden. Der junge Mann habe zunächst noch gelebt, sei dann aber seinen Verletzungen erlegen.
Die vier Tatverdächtigen seien am Freitag festgenommen worden, ein weiterer namentlich nicht bekannter Mittäter sei noch flüchtig, teilte die Polizei mit. … Sie seien "dringend verdächtig, das Opfer an den Obersee gelockt zu haben, um ihm hier eine 'Abreibung' zu verpassen, weil er den weiblichen Familienmitgliedern nachgestellt haben soll", schrieb die Polizei.
Dabei sei die Situation dann eskaliert. Zwei der Tatverdächtigen seien geständig, ...
plö/AP

SPIEGEL ONLINE 25.12.06


Fall 116
TAT AUS EIFERSUCHT

Frau ersticht schwangere Schwägerin

Aus rasender Eifersucht hat eine 37-Jährige in Bochum ihre schwangere Schwägerin getötet. Die Frau hatte erfahren, dass ihr Ehemann der Vater des Kindes der Schwägerin sei - da griff sie zum Messer.


Bochum - Der Ehemann hatte seiner Frau die Affäre mit der Schwägerin kurz davor gebeichtet. Die 37-Jährige fuhr daraufhin zu der Schwangeren. Zunächst kam es zwischen beiden Frauen zu einem Wortwechsel. Die 37-Jährige zückte dann ein mitgeführtes Messer und stieß es in den Arm und den Bauch ihrer Schwägerin. Die verwundete 33-Jährige flüchtete in das Treppenhaus, wo sie zusammenbrach.
Obwohl die Messerstecherin danach selbst die Rettungskräfte rief, erlag die Schwägerin zwei Stunden später ihren Verletzungen im Bauchbereich. Sie war in der achten bis zehnten Schwangerschaftswoche, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei mit.
Die 37-Jährige wurde festgenommen.

Fall 117
Das Sauerstoffgerät der Lungekranken funktionierte nicht ohne Strom. Da eine Frau wegen einer Lungenkrankheit arbeitsunfähig war, konnte sie ihre Stromrechnung in Höhe von (umgerechnet) 90 € nicht mehr bezahlen. Ein Verwandter sagte in einem Radiointerview, die vierfache Mutter habe den Mitarbeiter des staatlichen Konzern Mercury Energy ins Haus gebeten und darauf hingewiesen, dass ihr Überleben vom Funktionieren ihrer Sauerstoffpumpe abhänge. Dennoch sei der Strom gekappt worden, obwohl der Energieanbieter somit genau gewuss hatte, dass die 44-Jährige ohne ihre Sauerstoffpumpe nicht überleben könne.

Kurze Zeit später bekam die 44-Jährige den Angaben zufolge Atemschwierigkeiten und brach zusammen.


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