Evangelisches Gemeindelexikon



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Gerok, Karl, *30.1.1815 Vaihingen/Enz, 114.1.1890 Stuttgart. 1844 Pfarrer in Böblin­gen, 1849 in Stuttgart, 1868 Prälat und Oberhofprediger. Bibelnaher Theologe, Pre­diger und Schriftsteller. Vom Geist der Ro­mantik beeinflußt, von der Frömmigkeit der —> Erweckung geprägt, schuf G. Lieder und fromme Lyrik. Auch als Hymnologe trat er hervor.

Werke: Palmblätter, 1856 - Blumen und Sterne, 1868 - Deutsche Ostern, 1871

Rothenberg

1. begriff. G. bedeutet ursprünglich ein Ein­zelereignis (aus althochdeutsch giskith = Geschehen), mit der Zeit erfährt der Begriff aber eine Ausweitung im Sinne der Summe alles in der Vergangenheit Geschehenen bzw. alles Geschehens überhaupt, die Zu­kunft eingeschlossen. G. wird aber auch für den Bericht von Geschehenem gebraucht. Umgekehrt bedeutet das aus der griechi­schen Sprache entlehnte Wort Historie ur­sprünglich »Erkundung« ganz allgemein, die Naturbeobachtung eingeschlossen, wurde dann auf die Erforschung und zusammen­hängende Darstellung vergangener Ereig­nisse eingeschränkt und konnte schließlich auch mit diesen gleichgesetzt werden, so daß die Begriffe G. und Historie weithin aus­tauschbar wurden (wie ja auch z.B. die engl, und franz. Sprache nur das eine letztere Wort kennen). Dabei bezeichnet allerdings Histo­rie stärker die mit wissenschaftlichen Mit­teln erreichte Kenntnis der Vergangenheit bzw. diese selbst, sofern sie wissenschaftli­chem Zugriff erreichbar ist, während G. mehr die ganze Fülle des oft undurchschau­baren Geschehens meint bzw. den nicht in jeder Hinsicht nachprüfbaren Bericht von ihm. Diese Unterscheidung rechtfertigt al­lerdings nicht eine prinzipielle Trennung, etwa entsprechend der idealistischen Tren­nung von Natur und Geist, wobei dann Ge­schichte auf das zwischenmenschliche Ge­

schehen beschränkt wäre oder gar (wie im philosophischen und theologischen Existen­tialismus) auf seinen jeweiligen Vollzug. G. ist vielmehr der Ereignisaspekt der Ge­samtwirklichkeit.

So gehört es zwar zur Geschichtserfahrung speziell des Menschen, daß er sich zu ver­antwortlichem und insofern freiem Handeln herausgefordert weiß. Aber seine Geschicht­lichkeit geht nicht in diesem Aspekt auf. Vielmehr gehört zu ihr seine Verwurzelung in Gegebenheiten wie -» Familie, Volk und durch vergangene Ereignisse unaufhebbar bedingte Situation wesentlich dazu. Das heißt aber nicht, daß der Mensch in fatalisti­schem Sinne von der Vergangenheit abhän­gig wäre. Die geschichtlich bedingte Situa­tion fordert ihn zu eigenem Handeln auf. Dies kann aber verantwortlich nur mit der


  1. geschehen, nicht ohne sie und das Wissen um sie.

2. geschichtsVerständnis. Die Frage nach dem Geschichtsverständnis versucht, über die Beschreibung des Begriffs G. und seiner Reichweite hinaus inhaltlich nach der Be­deutung von G. zu suchen. In der Antike wurde die G. unter dem Eindruck des sich ständig wiederholenden Lebens in Tages­und Jahreszeiten und im Kommen und Ge­hen der Generationen vornehmlich im Bilde des Kreislaufs gedacht. In der Frage nach ih­rem Sinn wurde sie so zum Gleichnis für die zeitlose Wahrheit der Ideen (Plato). Heutiges Geschichtsdenken ist dagegen stärker von dem auf den griechischen Philosophen He- raklit (um 500 v. Chr.) zurückgeführten Bild vom stetig in einer Richtung fließenden Strom geprägt. Dieses Bild entspricht grund­sätzlich auch der biblischen Auffassung von der Wirklichkeit. Die —> Bibel ist wesentlich Geschichtsbuch im Sinne der Wiedergabe miteinander zusammenhängender, fortlau­fender Ereignisse.

Damit stellt sich neu die Frage nach der Be­deutung von G. über das jeweilige Ereignis hinaus. Wo diese Frage nicht grundsätzlich negativ beantwortet wird (weil alles im Fluß ist, kann es auch nichts Bleibendes, mithin auch nicht so etwas wie Sinn geben), gibt es vor allem zwei positive Antworten:



  1. Man sucht nach mehr oder weniger blei­benden Regeln im Fluß des Geschehens (Er­fahrungsweisheit);

  2. Man deutet den Geschichtsprozeß anhand der Kategorien Verfall (so schon im Welt­zeitaltermythos Hesiods, um 700 v. Chr.) oder Fortschritt (z.B. in Lessings »Erziehung des Menschengeschlechts« oder im —► Mar­xismus).

Im biblischen Geschichtsdenken sind alle diese Aspekte - in jeweils charakteristischer Variation - enthalten: die Erfahrungsweis­heit dient der Konkretion biblischer —» Ethik; dem Verfallsschema entspricht die zunehmende Erkenntnis der Verfallenheit des Menschen an die -» Sünde und das Rechnen mit —» Gerichten Gottes; dem Fortschrittsschema der glaubende Rück­blick auf vergangenes und der hoffende Aus­blick auf künftiges Heilshandeln Gottes (—» Heilsgeschichte).

Dabei kennt das biblische Geschichtsden­ken noch einen Aspekt von G., der sich sonst kaum findet: In den bisher beschriebenen Konzeptionen hat das einzelne Ereignis nur insofern über sich hinausweisende Bedeu­tung, als es eine allgemeine Wahrheit her­gibt oder Element einer fortgehenden Wir­kungsgeschichte ist (seine Bedeutung ist mit seiner unmittelbaren Nachwirkung iden­tisch), nirgends aber hat es als vergangenes Ereignis bleibende Bedeutung. Dies ist erst da möglich, wo - wie Gott nach bibli­schem Zeugnis - den Ereignissen eine alle umfassende Instanz gegenübertritt: Hier wird die schuldhafte Tat zur bleibenden, vom Menschen durch nichts auszulöschen­den Schuldlast. Auch die verborgene Tat der Barmherzigkeit behält ihr Gewicht (Mt 25,31 ff.). Vor allem aber wird von hier her deutlich, daß die von der Bibel bezeugten Heilstaten wie insbesondere Tod und -» Auferstehung Jesu ihre bleibende Bedeutung nicht allein in ihren unmittelbaren Nach­wirkungen (z.B. in Jesu sich hier offenbaren­der Liebe) haben, sondern als Ereignisse, die vor Gott eine besondere, bleibende Gültig­keit haben, die sozusagen unauslöschliche Momente seiner eigenen, die gesamte G. umfassenden G. sind.

Lit.: O. Michel, Heilsercignis und Wortgeschchen, in Br. Handreichung Folge 29 (1963) S. 3-13 - H. Staudinger, Gott: Fehlanzeige? Überlegungen ei­nes Historikers zu Grenzfragen seiner Wissen­schaft, 1968 -G. Scholtz, Art. Geschichte, in Hist. Wörterbuch der Philosophie Bd 3, Sp. 344-398, 1974

Burkhardt



Gesetz

  1. ist in der Bibel der in der —> Geschichte of­fenbarte Wille Gottes. Voraussetzung der

Offenbarung des G.es (hebr. tora = Weisung) ist die —» Erwählung Israels zum Volk Got­tes, seine Rettung aus Ägypten und der Bun­desschluß am Sinai (Ex 19ff.)- Das G. soll das Volk im Bund halten, d.h. in einem Leben, das dem heiligen und guten Willen Gottes entspricht. Es umfaßt das Alltagsleben wie den -> Gottesdienst. Im Laufe der Zeit wird der Begriff G. zum umfassenden Namen für die ersten fünf Bücher der Bibel (= Penta­teuch), auf die als Fundament die anderen Teile des AT aufbauen (vgl. Röm 3,21). Von der überragenden Bedeutung der Mosebü­cher her kann später auch das ganze AT G. genannt werden (Joh 10,34; 1 Kor 14,21 u.ö.). Je größer aber der Abstand zu den begrün­denden Heilstaten der Anfangszeit wurde, vor allem nach der Zerstörung des ersten Tempels, desto mehr verselbständigte sich in Israel das G. vom Bund, und der Gehorsam gegen das zunehmend geschichtslos ver­standene G. wurde grundlegend für das Ver­hältnis zu Gott. Gleichzeitig aber kündigte sich in der prophetischen Botschaft eine Ge­genbewegung an, in der der richtende Cha­rakter des G.es herausgestellt wurde (Jer 7,16ff.; Ez 20,25).

Jesus bejaht das atl. G. (Mt 5,17), das er ent­sprechend seinen ursprünglichen Absichten (Mk 2,27; Mt 19,4.8) im Doppelgebot der —> Liebe zusammenfaßt (Mk i2,29ff.) und vor allem im Gebot der Feindesliebe (Mt 5,44) überbietet. Eben an dieser Auslegung des



  1. es wird aber - entsprechend der propheti­schen Erkenntnis -- die Unfähigkeit gerade auch des frommen Menschen offenbar, dem Willen Gottes wirklich zu entsprechen (Mt 19,26a), wenn ihm nicht aus der -> Voll­macht Jesu eine neue Existenz eröffnet wird (Mt 19,26b; 18,3). Damit ist dem G.esver- ständnis im Urchristentum, auch bei Pau­lus, der Weg gewiesen. Als Weg zur Erlan­gung der Gnade Gottes ist das G. ausge­schlossen (Röm 3,19h); es macht vielmehr die Macht der —» Sünde erst recht deutlich (Röm 5,20). Andererseits wird der Mensch im Glauben an das Evangelium nicht nur vom Fluch des G.es frei (Gal 3,13), sondern zugleich durch das Wirken des —» Geistes zu einem neuen Gehorsam befähigt, so daß von Erfüllung des G.es im Tun der Liebe gespro­chen werden kann (Röm 13,10; vgl. Gal

  1. . Dabei verlieren allerdings bestimmte Teile der atl. G.gebung ihre für das Leben verbindliche Gültigkeit: z.B. die Beschnei­dung als Zeichen der Übernahme heilsbe­gründenden G.esgehorsams (Gal 5,2ff.) oder die Opfer als Mittel der Versöhnung mit Gott (Hebr 7,12; 9,11 ff.). Letzter Maßstab für die Übernahme atl. G.esüberlieferung sind die Weisungen Jesu (Joh 14,15; Gal 6,2). Auf die Weise haben vor allem die Zehn Ge­bote in der gesamten Christenheit eine prä­gende Kraft ausgeübt.

Während in der frühen und mittelalterlichen Kirche das biblische Wissen um die radikale Unfähigkeit des natürlichen Menschen zur Erfüllung des G.es weithin in Vergessenheit geriet (Ausnahme z.B. Augustin, 354-430), brachte die —» Reformation hier einen Durchbruch von grundsätzlich bleibender Kraft. Die rechte Unterscheidung und Ver­hältnisbestimmung von G. und Evangelium (-» Rechtfertigung) war für Luther das Herz christlicher Theologie überhaupt.

In der ev. Theologie bildete sich nun die Lehre vom dreifachen Gebrauch des G.es aus: 1. dem politischen Brauch (usus politi- cus), in dem Gottes Gebot (vor allem die so­gen. 2. Tafel der 1 o Gebote) eingebracht wird in Gesetzgebung und Rechtsprechung des Staates und darüber hinaus die Gewinnung von moralischen Maßstäben im Leben des Volkes; 2. dem (von der Sünde) überführen­den Brauch (usus eienchticus), für Luther der eigentliche Brauch des G.es; und 3. (seit Cal­vin, aber auch von den lutherischen Be­kenntnissen übernommen) dem Brauch im Leben des Wiedergeborenen (usus in renatis) als Wegweisung für das Leben dessen, der von der Gnade Gottes her lebt. Diese Lehre vom G. ist in der Gegenwart nicht unum­stritten. In lutherischer Überlieferung kam (aus Furcht vor -» Gesetzlichkeit) vor allem der 3. Gebrauch immer wieder zu kurz. Die -» Säkularisation hat das Zutrauen zum er­sten Gebrauch auch in der Christenheit ver­unsichert. Gegenüber der dialektischen Theologie mit ihrer prinzipiellen Vorord­nung des Evangeliums vor das G. (K. —> Barth) ist die Frage zu stellen, ob hier nicht ein —» Universalismus des Heils (-» Allver­söhnung) vorausgesetzt ist, der die biblische Gerichtspredigt und damit den 2. Brauch des



  1. es nicht wirklich ernst nimmt. In der Si­tuationsethik vollzieht sich schließlich eine völlige Auflösung des Gesetzes.

Lit.: O. Weber, Grundlagen der Dogmatik II 1962 (S. 406-456) - K. Bockmühl, Gott im Exil? Zur Kri­tik der »Neuen Moral« 1975 (S. i64ff.)

Burkhardt

Gesetzlichkeit

Unter G. versteht man im allgemeinen eine horizontlose Absolutsetzung bestimmter Verhaltensnormen, die um ihrer selbst wil­len einzuhalten sind (»Gesetz der Meder und Perser» Dan 6).

Der Begriff der G. greift aber noch weiter und bezeichnet eine Grundmöglichkeit mensch­lichen Lebens, das sich auf sein eigenes Tun aufbaut. Diese Grundmöglichkeit entfaltet sich in zwei nur scheinbar gegensätzliche Formen:

r. G. ALS ÜBERFORDERUNG DES MENSCHEN, Z.B.



  1. in missionarischer Verkündigung, wenn sie die —> Bekehrung unter der Vorausset­zung der Entscheidungsfreiheit des Men­schen fordert; b) in der volkskirchlichen Praxis, wenn Menschen im Sinne des 3. Ge­brauchs des Gesetzes angeredet werden, ohne daß dessen Voraussetzung, die —> Wie­dergeburt, gegeben ist; so werden Gemein­deleben und Alltag weithin auf Idealismus aufgebaut; c) in der —> Seelsorge, wenn an sich gute geistliche Weisungen in schwär­merischer Mißachtung der schöpfungs- und führungsmäßigen Unterschiede zum allge­meinen Gesetz oder zur unmittelbaren For­derung erhoben werden (vgl. als positives Gegenbeispiel die Beurteilung von Ehe und Ehelosigkeit durch Paulus in iKor 7); hier entsteht unter geistlichem Mantel Herr­schaft von Menschen über Menschen.

  1. G. ALS SICHERUNG GEGEN DEN RADIKALEN AN­SPRUCH Gottes auf das leben, z.B. a) in bür­gerlicher Moral, die in der Einhaltung von gewissen Anstandsregeln aufgeht; b) in der falschen, selbstgerechten Einschätzung der —» Mitteldinge unter Gläubigen als Erken­nungsmerkmale des Glaubens bzw. Mittel zur Vergewisserung des eigenen Heilsstan­

des.

Der natürliche Mensch ist nicht einfach bloß gesetzlos, sondern (oft gleichzeitig) ge­setzlich im Sinne der absoluten Geltung des Leistungsprinzips. Wo Gott Menschen zum Glauben erweckt, werden sie von dieser G. frei. Aber Erweckung heißt zugleich auch, daß der heilige Wille Gottes neu entdeckt und ernstgenommen wird. Damit aber mel­det sich verstärkt die Gefahr der G. Gerade —» Pietismus und —> Erweckung haben sich - immer wieder auch zu Recht - G. vorwerfen lassen müssen. Sie kann nur überwunden werden durch die ständige Rückbesinnung darauf, daß der Christ bleibend aus der Ver­gebung lebt und von ihr her zum Dienen, nicht zum Herrschen berufen ist.

Burkhardt

Gewissen



Die Existenz des G.s ist allgemein aner­kannt; sein eigentliches Wesen ist umstrit­ten und schwer zu definieren. Dem ethi­schen Idealismus gilt das G. als das allge­meinmenschliche, angeborene, kategori­sche Bewußtsein um Gut und Böse (auto­nomes G.), das »weder irrt noch irren kann» (Fichte), der »göttliche Instinkt« (Rousseau), der »Wächter und Gott in uns« (Stoa). Von der Bibel her gesehen, die die Verblendung der sittlich-religiösen Erkenntnis und die Notwendigkeit der göttlichen Offenbarung lehrt, hat das G. keine direkte Verbindung mit Gottes Willen. Vielmehr hat es Anteil an der Fragwürdigkeit und Verderbtheit der menschlichen Existenz, weshalb es außer­halb der Gnade den —» Menschen quälen kann, ihn verführt und in die Irre leitet. Das

  1. ist die Instanz im Menschen, die über sein Tun nach einer vorgebenen Norm urteilt. Es macht den Menschen zu einem sittlich ver­antwortlichen Wesen, ist ein Zug der Gott­ebenbildlichkeit, Zeichen seiner bes. Wür­de. Daß das G. über die falsche Tat nicht ru­hig wird, könnte anzeigen, daß mein Han­deln außerhalb der empirischen Wirklich­keit im Gedächtnis Gottes eine Spur hinter­läßt und ich dafür verantwortlich bin (so —» Heim). Zugleich deutet es auf die menschli­che Veranlagung hin, ein unbedingtes, voll­mächtiges Gebot hören zu wollen, wie es nicht in der Welt des Relativen, sondern nur von Gott her begegnen kann. Innerweltlich ist das G. die letzte Instanz, vor Gott die vor­letzte (1 Kor 4,3 -4). Deshalb hat das AT kein Wort für G. Dieser Tatbestand darf nicht durch Hinweis auf die psychologischen Er­satzbegriffe Herz und Nieren überspielt werden. Es geht darum, daß das eigentliche Gegenüber des Menschen, der Bezugspunkt für die Beurteilung seines Tuns, nicht das dumpfe Gefühl des G.s oder die »moralische Anlage« (Kant), sondern Gott ist (Ps 139). Die falsche Tat wird zur persönlichen, gott­bezogenen Sünde (Gen 3,9; 4,9; Ps 32,3-5; 51,4), die nur durch Gnadenzuspruch Gottes vergeben werden kann (Ps 32,1; 51,11 ff.). Re­ligiöse —» Erweckungen weisen sich deshalb, wenn sie echt sind, durch spontanes Er­schrecken schlafender G. in der Gottesbe­gegnung aus (Apg 2,37; Lk 15,17-19). Das gute G. gewährt nicht die christlich-bürger­liche Sittlichkeit, sondern der —» Glaube an die Versöhnungstat Christi und das Wort der Vergebung (Mk 2,5.7.10; ijoh 3,2off; Hbr

  1. . Da die wegweisende Funktion des G.s sich in vagen Andeutungen erschöpft, leitet Gott durch sein Wort und seinen Geist (-» Geistesleitung) zum rechten Handeln und setzt dem G. die Norm (theonomes G. - Ps 1; 40,9; Dtn 30,14). Das starke G. ist vom Glauben an die Herrschaft und Erlösung Christi geprägt (iKor 8,1-6; 10,13-26; Röm

    1. ff- )• Doch sind die Grenzen des Handelns jeweils durch liebende Rücksicht auf das schwache G. des Bruders gesetzt, der an die­ser Stelle nicht aus Glauben handeln kann und deshalb sündigen würde (iKor 8,7ff.; 10,27ff.; Röm 14,22). Das G. wird in der Kindheit wesentlich geprägt. Es gedeiht nur richtig in der Luft der Offenbarung und der Gnade, es kann auch da noch entarten, krank oder irregeleitet werden. Suspendiert der Mensch sein G., dann leugnet er die Ver­antwortung für sein Handeln; verpachtet er es, macht er sich zum Instrument und Funk­tionär einer Partei, Institution oder Gruppe und verzichtet auf seine eigentliche sittliche und menschliche Würde.

Llt.: O. Hallesby, Vom Gewissen, 1977 -K. Heim, Die christliche Ethik, 195 5 -N. H. Soe, Christliche Ethik, 19653 -H. Thiel icke, Ethik, 2 Bde, 1964/74 Egelkraut


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