AG Saarbrücken v. 14.11.1986 – 39 F 318/86, FamRZ 1987, 96
Die Kosten für eine Einzeltherapiebehandlung wegen psychogener Erkrankung stellen keinen Sonderbedarf dar, wenn wegen bisheriger erfolgloser Behandlungsversuche mit dem Entstehen dieser Kosten gerechnet werden muss.
Rechtsverfolgungskosten
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AG Donaueschingen v. 19.3.1993 – 1 F 194/92, FamRZ 1993, 997
Die mit der außergerichtlichen Beauftragung eines Rechtsanwaltes verbundenen Kosten für die minderjährigen unterhaltsberechtigten Kinder stellen einen . . .
. . . unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarf dar und sind damit als Sonderbedarf i.S.d. § 1613 Abs. 2 BGB zu qualifizieren.
Nur die im Rahmen eines Schüleraustausches anfallenden Reisekosten, nicht jedoch erhöhtes Taschengeld oder die Kosten für den im Gegenzug aufzunehmenden Austauschschüler stellen einen unterhaltsrechtlich relevanten Sonderbedarf dar