Abkürzungshinweis:
CSLP – Christlich-Soziale Landespartei
ČSR – Československá republika
d.h. – das heißt
DP – Deutsche Partei
FS – Freiwilliger Schutzdienst
Jhr. – Jahrhundert
KdP – Karpatendeutsche Partei
K.u.K. – Kaiserlich und Königlich
MNP – Magyar Nemzeti Part/Vereinigte magyarische Partei
NSDAP – Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
SA –Sturmabteilung
SdP – Sudetendeutsche Partei
SVP – Slowakische Volkspartei
UNP – Ungarische Nationalpartei
z.B. – zum Beispiel
ZDP – Zipser Deutsche Partei
Literatur:
HOENSCH, K. J., 1966. Geschichte der Tschechoslowakischen Republik. Stuttgart: W. Kohlhammer Verlag, 1966.
HOENSCH, K. J., 1965.Die Slowakei und Hitlers Ostpolitik.Köln: Böhlau Verlag, 1965.
JAHN, E. et al., 1979. Die Parteipolitische Vertretung der Deutschen in der Slowakei. In: Die Erste Tschechoslowakische Republik als multinationaler Parteienstaat. Kallmünz: Verlagsdruckerei Michael Laßleben, 1979. ISBN 3-486-49181-4
KOKORÁK, J., 2013. Die deutsche Minderheit in der Slowakei 1918 – 1945. Hamburg: Verlag Dr. Kovač, 2013. ISSN 1435-6635
LETZ, R.,2010. Slovenské dejiny IV. Bratislava: Literárne informačné centrum, 2010.
ISBN 978-80-8119-028-5
Internetquellen:
http://www.mein-oesterreich.info/geschichte/deutschoesterreich.htm [2015. 08. 30.]
STELLUNG DER EUROPÄISCHEN UNION UND DERER MITGLIEDSLÄNDER (DEUTSCHLAND UND SLOWAKEI) ZUR MEHRSPRACHIGKEIT.
MIRIAM MATULOVÁ
Slovakische Republik, Universität des Hl. Cyril und Method in Trnava
E-Mail: miriammtlv@gmail.com
Abstrakt
In meiner Arbeit versuche ich die Stellung der EU zur Mehrsprachigkeit zu erfassen und die Wahrnehmung des Begriffs „Mehrsprachigkeit“ in Bezug zur EU aus der Sicht Deutschlands und der Slowakei zu beschreiben.
Schlüsselwörter:
Mehrsprachigkeit. Integration. Lebenslangelernen. Euroregion.
EU zählt heute 28 Mitgliedstaaten, die sich insgesamt in 24 Amtssprachen verständigen können. In dieser globalen, durch Verflechtungen gekennzeichneten Welt, ist es für den EU-Bürger unvermeidlich sich mit anderen Kulturen und Sprachen auseinander zu setzen. Da im Europäischen Parlament viele verschiedene Sprachgemeinschaften zusammen arbeiten müssen, ist es folgerichtig, dass die Stellung der EU zur Mehrsprachigkeit als positiv zu charakterisieren ist. Alle Dokumente des EU-Parlaments stehen in sämtlichen EU-Sprachen zur Verfügung, alle Mitglieder sind berechtigt sich in ihrer Amtssprache zu äußern und es wird gesichert, dass sie die Arbeit des EU-Parlaments verfolgen können und Zugriff darauf haben. Dies wird durch die Gesetze des EU-Parlaments gesichert. Das Recht des Bürgers wird im Artikel 20, Punkt (2) „Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben die in den Verträgen vorgesehenen Rechte und Pflichten. Sie haben unter anderem“ behandelt. Hier steht unter Buchstabe d): „das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten und sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden, sowie das Recht, sich in einer der Sprachen der Verträge an die Organe und die beratenden Einrichtungen der Union zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten.“
Artikel 24 sichert weiterhin, dass „Jeder Unionsbürger kann sich schriftlich in einer der in Artikel 55 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union genannten Sprachen an jedes Organ oder an jede Einrichtung wenden, die in dem vorliegenden Artikel oder in Artikel 13 des genannten Vertrags genannt sind, und eine Antwort in derselben Sprache erhalten.“
Artikel 165, Punkt (1) sichert die Bildung der EU-Bürger
„Die Union trägt zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung dadurch bei, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems sowie der Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt.“ (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union –konsolidierte Fassung)
Als weiterer Ansatz für die Unterstützung der Mehrsprachigkeit sehe ich die Befürwortung der EU bezüglich der Entstehung bilateraler Verträge zum Studentenaustausch (Erasmus, CEPUS), damit die Studierenden eine Möglichkeit bekommen außerhalb ihres Wohnortes zu Studieren. Dies korrespondiert mit der Stellungnahme der EU-Kommission zur Thema der Mehrsprachigkeit, mit der sich EU schon seit einigen Jahrenbeschäftigt. Die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit“ von 30.12.2006 (2006/C 324/24) macht deutlich, dass
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„die Mehrsprachigkeit einen möglichen Beitrag zur politischen und kulturellen Integration der EU leistet und ein Katalysator für Verständigung und soziale Eingliederung ist,
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der Umfang des Bildungsangebots muss auf europäischer Ebene abgestimmt werden, wenn langfristig Ergebnisse erzielt werden sollen, und das potentielle Fähigkeitenreservoir darf nicht auf eine begrenzte Zahl von Sprachen reduziert werden,
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alle mehrsprachigen Praktiken im beruflichen, kulturellen, politischen, wissenschaftlichen und sozialen Bereich müssen gefördert und unterstützt werden,
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als Sachverständige sollten nicht nur Fachleute aus sozialen und wissenschaftlichen Fächern, sondern auch Sprachpraktiker, Linguisten, Dolmetscher, Übersetzer sowie Sprachlehrer und Sprachenspezialisten hinzugezogen werden,
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die heutigen Generationen junger und weniger junger Erwachsener müssen im Rahmen dieser Zielsetzungen mit Hilfe des lebenslangen Lernens und durch die Achtung ihrer kulturellen Rechte angemessen und stärker berücksichtigt werden, wenn die Kommission mit der Programmphase beginnt“ (2006/C 324/24).
Da sich die Bürger der EU innerhalb der Grenzen derer Mitgliedsländer frei bewegen können und ihnen die Wahl über ihre Ansässigkeit überlassen wird, ist des berechtigt, dass die EU mittels der EU-Kommission (durch Empfehlungen oder sogar durch Verordnungen) die Verantwortung bezüglich der Eingliederung dieser Bürger übernimmt. Darüber hinaus errichtete die Kommission einen „institutionellen Konsultationsportals in 20 Sprachen“ und forderte die Mitgliedstaaten das Lernen und Lehren von Fremdsprachen zu unterstützen. In diesem ersten politischen Dokument zur Mehrsprachigkeit erinnert die EU-Kommission daran, dass der Europäische Rat von Barcelona 2002 die Notwendigkeit der Vermittlung von mindestens zwei Fremdsprachen hervorgehoben hat, und verlang von den Mitgliedsstaaten Aktionspläne für die Mehrsprachigkeit zu verabschieden, die Ausbildung Fremdsprachenlehrer zu verbessern, die notwendigsten Mittel bereitzustellen, um das Sprachenlernen von frühester Kindheit an zu ermöglichen, sowie das Unterrichten anderer Fächer in einer Fremdsprache auszubauen. Der Grund dafür ist das Bedürfnis der Mitarbeiter mit Kenntnissen in den Sprachen der Europäischen Union und derer Handelspartner in der Welt, da die Wirtschaftsbereiche, in denen Sprachkenntnisse eine Rolle spielen, in den meisten europäischen Staaten eine rasante Entwicklung verzeichnet haben. Der Ausschuss der EU-Kommission stellte bei seinen Untersuchungen 2006 fest, dass zu den Anhörungsverfahren und Diskussionen nützliche und erforderliche Vermerke, Untersuchungen und Dokumente zu einem unverhältnismäßig hohen Teil in englischer Sprache verfasst und zugänglich waren. Gleiches galt in verstärktem Maße für die internen oder durch die Kommission organisierten Sitzungen und es auf diese Weise sehr leicht war, einige Diskussionsteilnehmer in zunehmendem Maße von Debatten auszuschließen. Verschiedenen statistischen Erhebungen zu folge, bevorzugen die befragten Personen, ihr Studium in englischer Sprache zu absolvieren, da sie sich von dieser Entscheidung die besten Berufschancen versprechen. Genau aus dieser Motivation heraus sahen mehrere Generationen von Eltern und Regierungen das Erlernen des Englischen als „erste Wahl“ an und führten damit die gegenwärtige Situation herbei. Die Folge ist, dass die meistgesprochene Sprache in der EU nicht die ist, die die höchste Zahl an Muttersprachlern aufweist. Diese Sprache wird von 47 % der Befragten gesprochen, während sie nur für 13 % von ihnen die Muttersprache ist. Somit besteht aus der Sicht der Kommission die Gefahr der Beeinträchtigung der direkten und indirekten Beteiligung der Unionsbürger sowie ihrer Vertretungen an der Erarbeitung der sie betreffenden Regelungen. Zur dieser Zeit weisen viele Beobachter daraufhin, dass es besonders die zugänglichen Dokumente auf der Seiten des Portals der EU-Institutionen nur in englischen Sprache zur Verfügung stehen. Da jede Sprache als Teil des kulturellen Erbes der Menschheit gilt, so der Ausschuss, könnte die englische Sprache durch „übermäßige und laienhafte, weil in der Fachwelt erzwungene, kulturell jedoch weniger entwickelte Verwendung Schaden nehmen“ (2006/C 324/24). Um der Kontraproduktivität bezüglich der im europäischen Kulturraum tatsächlich bekannten oder gesprochenen Sprachen vorzubeugen empfiehlt der Ausschuss jegliche berufliche, kulturelle, politische, wissenschaftliche und sonstige Benutzung im jeweiligen Anwendungsbereich zuzulassen und zu fördern, und befürwortet die in der Zivilgesellschaft ergriffenen zahlreichen Bürgerinitiativen.
Sehr nüchtern wurde der „Aktionsplan 2004-2006 zur Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt“ sowie das „Programm Kultur 2007-2013“ bewertet, da es sich zu vermuten läßt, dass nicht alle BürgerInnen wirklich Aussichten darauf haben, noch zu Lebzeiten neben Ihrer Muttersprache zusätzlich zwei Fremdsprachen sprechen können. Daher die Empfehlung der EU-Kommission, Kindern schon in sehr frühen Kindheit die Möglichkeit zum Erwerb einer Fremdsprachen zu ermöglichen mit der Voraussetzung, dass bei der Sprachenwahl in globalen Zusammenhängen gedacht wird und den geläufigen, weniger präferierten Sprachen, die weniger Sprecher haben, da sie erst später in den höheren Schulklassen oder an Universitäten angeboten werden, eine Chance gegeben wird.
Das Jahr 2008 wurde zum „Europäischen Jahr des Interkulturellen Dialogs“. Zu erwähnen wäre der Erfolg der Österreichischen Kampagne – die Errichtung der neuen Abteilung Migration, Interkulturelle Bildung und Sprachenpolitik im Ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Im Brief an die Frau Minister Schmied hebt der EU-Kommissar L. Orban die Verbindung zwischen der Migration und Sprachenpolitik heraus. Er befürwortet den Einsatz in den Bereichen Integration, Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Bildung und sieht hier den Weg zu den notwendigen Veränderungen der Gesellschaften zu einem multikulturellen Miteinander. (Orban, 2009)
In diesem Jahr, am 4. Februar 2008 beauftragte erneut die Vizepräsidentin der EU-Kommission M. Wallström den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um Sondierungsstellungnahme zum Thema Mehrsprachigkeit. Diese stellte fest, dass das Thema Mehrsprachigkeit zunehmende politische und Wirtschaftliche Bedeutung erlangt und forderte die Mitgliedstaaten die Wahl anderer Optionen als des Angloamerikanischen aufzuwerten und das Erlernen und Sprechen europäischer Sprachen auf der Ebene des außergemeinschaftlichen Austauschs zu fördern. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Bedürfnisse der EU-Bürger im sprachlichen Bereich und der Konvergenzzielen der Programmplanung der Europäischen Strukturfonds enger Zusammenhängen und „fordert die Bürger auf, diese Fonds für die Beherrschung der eigenen Muttersprache plus zweier lebender Sprachen in Anspruch zu nehmen und die Verwendung dieser Fonds sogar zur Priorität zu machen“ (2009/C 77/25). Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten sich darum bemühen „nicht nur die formellen, sondern auch die informellen Bildungsangebote zu bewerten, damit ihr Umfang gemessen werden kann und sie Gegenstand von Qualifikationsübertragungen und -anerkennungen für alle Bürger und Arbeitnehmer unabhängig von deren Status sein können“ (2009/C 77/25). Folgende Ziele wurden von der Kommission zur Förderung der Sprachenvielfalt vorgestellt:
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„Diversifizierung der Sprachkompetenzen innerhalb der EU („Englisch allein
reicht nicht aus“)
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Sozialer Bereich:
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Betonung der Bedeutung der Sprachen für den sozialen Zusammenhalt;
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Erleichterungder Integration von Einwanderern, Ermutigung zum Erlernen der Sprache des Aufnahmelandes, Förderung der Verwendung und Bewahrung der Muttersprache und ihrer Weitergabe an die Nachfahren; Anerkennung der Sprachen der Migranten als Ressource und Bereicherung
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3. Wirtschaftlicher Bereich:
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Ausbau der Sprachkompetenzen mit Blick auf die Beschäftigung der Arbeitnehmer und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen;
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transversale Integration der Mehrsprachigkeitsaspekte in die europäische Politik, ausgehend von einer Bestandsaufnahme.
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Mehrsprachigkeitsaspekt im Zusammenhang mit der Außenpolitik der EU
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Die Kommission bestätigt das „Ziel von Barcelona“, das heißt: 1 Muttersprache + 2 lebende Sprachen je Bürger, aufgegliedert in 1 Muttersprache + 1 internationale Sprache + 1 so genannte „Sprache des Herzens“ oder „persönliche Adoptivsprache“ (in Anlehnung an den von der Intellektuellengruppe unter Leitung von Amin MAALOUF erstellen Bericht).
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Mittel und Methoden:
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Die Kommission möchte das informelle Lernen vom Typ „Unternehmenskompetenzsystem“, fördern, mit dem das Verständnis und der Zugang beschleunigt werden, sie hat dieses Thema jedoch nicht im Einzelnen ausgeführt. Sie macht deutlich, dass den Unionsbürgern die Gelegenheit gegeben werden soll, beispielsweise im Bus oder an anderen öffentlichen Orten mit ausländischen Sprachelementen in Kontakt zu kommen, und sich der Lerneffekt durch „Gewöhnung“ einstellen würde.
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In Bezug auf die Zukunft:
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Zur Weiterentwicklung dieser Politik möchte sich die Kommission innerhalb einer mittelfristigen Rahmenstrategie auf eine strukturelle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten stützen und europäischen Mehrwert beisteuern.“(2009/C 77/25)
Der Ausschuss heißt die Ziele der Kommission willkommen, mit der Bemerkung, dass es sich um keinen konsequenten Handlungsvorschlag handelt. Das Angebot an europäischen Sprachen soll auf sämtlichen Bildungsstufen (von der Vorschule bis hin zu lebenslangen Lernen) vollgezogen werden. Darüber hinaus müsse das informelle Lernen im Rahmen des EU-Zertifizierungssystems präzise bewertet werden, damit die Resonanz der Mitgliedstaaten gemessen werden kann und die Zertifikate ein Gegenstand von Qualifikationsübertragungen und -anerkennungen für alle Bürger und Arbeiternehmer unabhängig von deren Status sein können. Bei den Sprachen der Minderheiten müsse die pädagogische Herausforderung, die es heute zu bewältigen gilt berücksichtigt werden, denn die Menschen lernen nicht in allen Altersstufen auf gleiche Weise. Es wird die Notwendigkeit unterstrichen, sämtliche Erzieher und Lehrer mit einzubeziehen und zu konsultieren. Auf der anderen Seiten müssen die Sprachen der Migranten berücksichtigt werden, damit sie weitergeben werden können. Die Kommission „sollte im Bedarfsfalle die Agentur für Grundrechte befassen und sie prüfen lassen, ob die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten unterschiedliche Durchführungssysteme haben, zu Verzerrungen oder Ungleichbehandlungen unter Europäern führt, insbesondere im Bereich der Mobilität, der Einstellung usw.“(2009/C 77/25). Darüber hinaus sollte die Kommission die Frage zum Thema sprachliche Diskriminierung von Kindern in der Schule nicht den Mitgliedstaaten überlassen.Der Ausschuss stellt auch fest, dass zahlreiche öffentlich zugängliche Dokumente noch nicht übersetzt sind. Dazu zählen u.a. die Seiten nach der Startseite im Internetauftritt der europäischen Institutionen, insbesondere des Europäischen Rates oder des EU-Ratsvorsitzes. Dies sollte behoben werden.
Im nächsten Jahr, am 24.2.2009 erschien der Bericht über Mehrsprachigkeit, die als Trumpfkarre Europas beschrieben wurde, aber auch gemeinsame Verpflichtung mit sich bringt (2008/2225(INI)), der von Vasco Graça Moura erstattet worden ist. Dem Bericht zu Folge, prägt die sprachliche und kulturelle Vielfalt (mit der Betonung dass es sich um ein Recht, das in Artikel 21 und 22 der Charta der Grundrechte zuerkannt wird) das Leben der EU- Bürger, was auf die Reichweite der Kommunikation, die zunehmende Mobilität, die Wanderungsbewegungen und die Globalisierung zurückzuführen ist. Darüber hinaus erlangt die Sprachkompetenz der EU-Bürger größter Bedeutung, da sie die Erwerbsfähigkeit der Personen mit größeren Sprachkompetenzen innerhalb der Union wesentlich verbessert und diese wirtschaftliche Verbesserung mit sich auch soziale und kulturelle Vorteile bringt. Die Mehrsprachigkeit spielt ihre Rolle auch bei den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaten und auch außerhalb der EU und sollte anhand anerkannter Instrumente (CEFR) bewertet werden. Das EU-Parlament erfreut sich der Mitteilung der Kommission, bestätigt seine, seit langem auf die Mehrsprachigkeit ausgerichtete Standpunkte und besteht auf der Anerkennung der gleichberechtigten Stellung aller Amtssprachen der EU. Laut EU-Parlament wäre es falsch sich auf eine Hauptsprache festzulegen. Die Organe der EU sollten bei der Einhaltung dieser Grundsätze eine Schlüsselrolle spielen. Die Rolle der Mehrsprachigkeit wird auch in den literarischen und technisch-wissenschaftlichen Bereich anerkannt. Die Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert die Mehrsprachigkeit auch im Rahmen anderer Politikmaßnahmen außerhalb des Bildungssystems zu berücksichtigen. Für die Länder mit mehr als einer Amtssprache hält das EU-Parlament für erforderlich, dass Eltern und Erziehungsberechtigte die Sprache wählen können, in der ihrer Kindern Bildung und Erziehung ermöglicht wird. In diesen Ländern muss auch die volle sprachenübergreifende Verständlichkeit gewährleistet sein, besonders auf den Gebieten der Justiz, Gesundheit, Verwaltung und Beschäftigung. Für alle Länder wird in Hinblick auf die persönliche und berufliche Entwicklung die Notwendigkeit der Lehrprogramme im Rahmen des lebenslangen Lernensbetont. Unterstrichen wird auch die entscheidende Bedeutung des Unterrichts in der Muttersprache für den Erwerb einer ausreichenden Kompetenz in anderen Sprachen. EU-Parlament empfehlt den Mitgliedstaaten Maßnahmen zu fördern, die Menschenin benachteiligten Situationen das Erlernen einer Sprache zu erleichtern, um so ihre Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen und der sozialen Ausgrenzungentgegenzuwirken, betont aber, die ihre Hauptsprache bei derEntwicklung ihrer Sprachkapazität anwenden zu können; fordert daher dieMitgliedstaaten auf, die Verwendung der jeweiligen Hauptsprache ebenso zu fördern wiedas Erlernen der Landessprache(n).
So hebt das EU-Parlament die Wichtigkeit der Kenntnis der Sprache des Aufnahmelandes, die für die vollständige Integration der Einwanderer von größter Bedeutung ist, jedoch aber muss die Beibehaltung ihrer eigenen Sprache ermöglicht werden. Die Kommission wird ersucht, sich die Ergebnisse derAnhörungen zum Sprachunterricht für Migrantenkinder und zum Unterricht in Spracheund Kultur des Herkunftslandes im Aufnahmeland zunutze zu machen. Dem entsprechend wird auf die Qualität des Unterrichts und der Ausbildung der LehrerInnen hingewiesen. Als Möglichkeit dies zu erreichen sieht EU-Parlament den Austauschprogramm von Sprachenlehrern und Studenten, damit möglichst viele Vertreter dieser Gruppe mit dem heimischen Umfeld der unterrichteten Sprachen effektiv in Berührung kommen und technologische und kulturell innovative pädagogische Projekte verwirklichen können. Befürwortet werden auch Entwicklungen innovativer pädagogischen Modelle und Konzepten für Sprachunterricht, darunter auch der Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),jedoch wird aber auch die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Forderung des Lesens und desliterarischen Schaffens betont, um den Erwerb von Sprachkenntnissen zu Fördern.Empfohlen wird auch das wahlweise Erlernen einer dritten Fremdsprache ab der Gymnasialstufe in das Lehrprogramm aufzunehmen.
EU-Parlament erfreut sich den Vorhaben der Kommission, „Informations- und Aufklärungskampagnen über die Vorteile des Sprachenlernenes über die Medien und unter Nutzung der neuen Technologien durchzuführen“ (2008/2225(INI): 8). Hier empfiehlt der EU-Parlament bei den Fernsehsendungen (für Erwachsene und insbesondere für Kinder) die Untertitelung anstatt der Synchronisation um die Anwendung der EU-Sprachen zu erleichtern und den Kulturellen Hintergrund der audiovisuellen Produktion zu verbessern.
Die Wahl dererlernenden Sprache(n) soll sich an die Nachbarländer orientieren, da das Erlernen der Sprache der Nachbarländer für eine bessereVerständigung und ein besseres gegenseitiges Verstehen in der Europäischen Unionsowie für die Festigung der Gemeinschaft ist. Was als bedauernd empfunden wird, ist die Tatsache, dass die Kommission zu diesem Zeitpunkt noch immer weder ein Mehrjahresprogramm zur Sprachenvielfalt und zum Sprachenlernen noch eine Europaische Agentur zur Sprachenvielfalt und zum Sprachenlernen eingeführt hat, wie das Parlament in seiner mit großer Mehrheit am 4. September 2003 angenommenen Entschließung gefordert hatte.
Die kulturelle und sprachlicheVielfalt der Europaischen Union stellt einen enormen Wettbewerbsvorteil dar, so müssen Programme für den Spracherwerb und Austauschprogramme in den Bereichen Bildung und Kultur innerhalb und außerhalb der Europaischen Union nachdrücklich unterstutzt werden.
Aus der Stellung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zu dem Bericht „Mehrsprachigkeit“:
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Sprachenvielfalt fördert wesentlich europäische Werte wie Toleranz und Verständnis
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ist der Ansicht, dass das Erlernen Sprachen benachbarter Mitgliedstaaten gefordert werden sollte, da es wünschenswert ist, dass die Einwohner von Grenzregionen oder gemischte Mehrheits-/Minderheitsgemeinschaften die jeweils andere Sprache beherrschen um die soziale und kulturelle Integration in den Euregions zu verbessern und die grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitnehmer zu erleichtern
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betont, dass Sprachkenntnisse die Freiheit, in einem anderen Mitgliedstaat zu leben und zu arbeiten, Gebrauch zu machen ermöglichen, wodurch die Mobilität der Bürger erleichtert wird; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, sich verstärkt darum zu bemühen das Ziel von Barcelona, die Bürger zu befähigen, außer in ihrer Muttersprache in zwei weiterenSprachen zu kommunizieren, zu erreichen
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fordert die Mitgliedstaaten zu einem besseren Umgang mit der Sprachenvielfalt in Unternehmen (indem sie auf allen Unternehmensebenen sprachlich gemischte Managementteams einsetzen und Ausbildungsprogramme zur Entwicklung vielsprachiger Kommunikationsfähigkeiten unterstützen)
Aus oben erwähnten ist ersichtlich, dass keinem Bürger das Recht sich in seiner Muttersprache zu äußern abgenommen wird.
Aus den Berichten und Reaktionen die sie hervorgerufen ist zu schließen, dass das Thema der Mehrsprachigkeit großes Interesse erregt. Als EU-gefördertes Kompetenznetzwerk wurde ein Konzept der Sprachtechnologie entwickelt, um die Sprachen Europas vom „Aussterben“ zu retten. Da die Vielfalt von Sprachen und Dialekten in Europa einer der reichsten und wichtigsten kulturellen Schätze Europas ist und die Gefahr besteht, dass nicht alle diese Sprachen in der Welt der digitalen Kommunikations- und Informationstechnologie die gleiche Chance repräsentiert zu werden haben, versucht man über das Projekt META-NET die Aussichten der Sprachen auszugleichen. Bei META-NET (Multilingual Europe Technology Alliance) handelt es sich um europäisches Kompetenznetzwerk, der „die Basis für mehrsprachige Anwendungen geschaffen werden [soll], die maschinelle Übersetzung und Informations- und Wissensmanagement, sowie Lokalisierung und die Anfertigung von Texten, Dokumenten, Inhalten und Anwendungen in allen europäischen Sprachen ermöglichen [soll]. (Rehm, 2011) Das Projekt begann 2010 und gliedert sich in drei Bereiche: META-VISION - die Erarbeitung der dynamischen und einflussreichen Interessengemeinschaft und gemeinsamen Vision und strategischen Forschungsagenda. META-SHARE - Eine offene, verteilte Einrichtung für den Austausch und die gemeinsame Nutzung von Sprachressourcen, eine Datenbank mit großen Mengen an Sprachdaten, Technologien und Web-Services. META-RESEARCH – soll Brücken zu relevanten Nachbardisziplinen bauen.
„Ein Fokus der Arbeit liegt insbesondere in der Integration von Semantik in maschinelle Übersetzung, der Optimierung von Aufgaben bei der hybriden maschinellen Übersetzung, der Aufbereitung empirischer Daten sowie in derNutzung von Kontextinformationen für die maschinelle Übersetzung. Zu diesem Zweck baut META-NET Brücken zu benachbarten Forschungsbereichen und Disziplinen wie maschinelles Lernen und der Semantic Web-Community. (Rehm, 2011)
Zu Zeit besteht META-NET aus 44 Partnern in 31 Ländern die sich an diesem Projekt beteiligen und systematisch an Sammeln der Sprachressourcen und Sprachtechnologien in ihren jeweiligen Ländern teilnehmen.
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