OVG Lüneburg, 12 ME 622/02, Beschluss vom 07.10.2002, NDV-RD 2003, 16; NVwZ-RR 2003, 219; FEVS 2003, 191www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2046.pdf Leitsatz: Schon die HIV-Infektion und nicht erst die AIDS-Erkrankung führt zur Anerkennung eines Mehrbedarfs für kostenaufwendige Ernährung nach § 23 Abs. 4 BSHG.
BVerfG 1 BvR 2673/05, B.v. 20.06.06www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060620_1bvr267305.htmlEin Abweichen von den Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Mehrbedarf bei Diabetes widerspricht der in der Literatur vertretenen Auffassung wie auch der Gesetzesbegründung zum SGB II (BT-Drs. 15/1516, S. 57 zu § 21 Abs. 5 SGB II). Daher Gewährung von PKH gegen die mit der Auffasung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft begrpndet Ablehung des Mehrbedarfs. Die nach Auffassung des Klägers der Pharmaindudstrie nahestehende Deutschen Diabetes-Gesellschaft hält eine allein medikamentöse Behandlung der Diabeteserkrankung für ausreichend und lehnt eine ergänzende Therapie durch Diätprodukte und hochwertige Nahrungsmittel ab.
LSG Hessen L 7 AS 242/06 ER, U.v. 05.02.07, www.sozialgerichtsbarkeit.deAnspruch auf Mehrbedarf bei Diabetes Typ IIa gemäß der Empfehlungen des dt. Vereins für öffentliche und Private Fürsorge von 1997 (entgegen dem sog. Begutachtungsleitfaden der NRW-Gesundheitsämter).