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515 Vgl. Kollberg/Elf (1998) S. 22.

516 Zuviel eingespeiste Mengen werden deutlich unter Marktpreis vergütet, hingegen zu wenig einge­speiste Mengen deutlich über Marktpreis berechnet; vgl. GP 1.3.2.3.

517 Z.B. Haag/Kartenbender/Maier (2000) S. 10.

518Operative Risiken sollen von der Betrachtung ausgeschlossen werden, da ihr Schwerpunkt weniger in der Verarbeitung von Informationen liegt, als vielmehr in der Schaffung adäquater organisatorischer Voraussetzungen, die operative Risiken beherrschbar machen. Dennoch sei auf die Bedeutung des Managements operationeller Risiken hingewiesen. Ein anschauliches Beispiel bietet der Zusammen­bruch der 233 Jahre alten Barings-Bank durch die Spekulationen ihres Händlers Nick Leeson im Jahr 1995, welches auf fehlerhaftes personelles und organisatorisches Risikomanagement zurückzuführen ist; vgl. ausführlich Bergschneider/Karasz/Schumacher (1999) S. 235-238.

519 Vgl. im Folgenden Öhler/Unser (2001) S. 153-162 und Bergschneider/Karasz/Schumacher (1999) S. 211-223.

520Vgl. Öhler/Unser (2001) S. 155-156.

521 In der Literatur ist der PAR Ansatz bisher kaum verbreitet. Die folgenden Ausführungen basieren auf einem Vortrag von Warwick (1998) sowie auf Keers (2000) und Keers (2000a).

522 Vgl. Keers (2000) S. 7.

523 Für die Leistungsnachfrage können historischen Lastdaten und weitere Bestimmungsfaktoren der Nach­fra­ge verwendet werden. Größten Einfluss haben Temperatur­schwankun­gen; vgl. GP 3.2.2.1.1.3.

524Wurden Wetterderivate eingesetzt, so ist dies in der Verteilung zu berücksichtigen.

525 Vgl. Abbildung 47.

526 Vgl. Keers (2000a) S.1, http://www.kwi.uk.

527 Vgl. Keers (2000) S. 6 und Keers (2000a) S. 1-5, http://www.kwi.uk.

528 Vgl. Keers (2000) S. 7, http://www.kwi.uk.

529Wie bereits oben ausgeführt, besteht für verschiedene Positionen im Portfolio eines Stromhändlers keine Möglichkeit, die Positionen zu liquidieren. Für diese erübrigt sich die Bestimmung des Risikos, da sie bis zum Fälligkeitstag gehalten werden müssen, um dann eine entsprechende Spotmarkt­transaktion durchzuführen. Das Risiko besteht dann im Risiko eines ungünstigen Spotpreises zum Erfüllungszeitpunkt, und entspricht dem PAR.

530Vgl. Scharpf/Lutz (1996) S. 126-127.

531 Häufig erfolgt dies kurz vor üblichen Verfallstermin von Termingeschäften.

532Quelle: Angaben der Marktteilnehmer. Eine Möglichkeit zur Quantifizierung wäre, die Netto­positionen in kWh je Erfüllungsort, Erfüllungstermin und Produktart zu gliedern und mit historischen Bid-Ask-Spreads zu multiplizieren. Hieraus ließe sich dann eine Verlustverteilung ableiten. Das Verfahren ist dann vergleichbar mit der VAR Methode.

533 Quelle: Angaben der Marktteilnehmer.

534 Vgl. Hampton (1999) S. 41.

535 Beispielsweise die unterschiedliche Preisentwicklung an verschiedenen Börsen.

536 Hierunter zählen auch die zahlreich entstehenden Strombörsen im Internet. Vgl hierzu auch GP Error: Reference source not found. In diesen Fällen tritt der Betreiber nicht als rechtlich haftender Kontrahent auf. Es bietet sich daher an, diese Geschäfte wie OTC-Transaktionen zu behandeln.

537 Vgl. Linde/Maxant/Travers (2000) S. 38-39 und. Scharpf/Lutz (1996) S. 122.

538 Oftmals das potenziellen Exposure noch mit einem Expected-Loss-Wert modifiziert, der die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kontrahenten berücksichtigt. Der Expected-Loss wird auf Basis von Bonitätskriterien festgelegt; vgl. Linde/Maxant/Travers (2000) S. 41. Diese werden nachfolgend noch behandelt. Zum Expected-Loss vgl. Öhler/Unser (2001) S. 313-338.

539 Vgl. Linde/Maxant/Travers (2000) S. 41, zum VAR-Ansatz vgl. GP 3.4.2.2.1.1.

540 Vgl. Lehmkuhl (2000). Als „Netting“ wird die Reduzierung des Ausfallrisikos gegenüber einem Geschäftspartner durch „verrechnen“ der gegenseitig bestehenden Ansprüche verstanden.

541 Dieses Vorgehen entspringt den Erkenntnissen der Portfiolotheorie, dass die Summe der Einzelrisiken nicht dem Gesamtrisiko entspricht, sondern durch die Diversifizierung eine Verringerung des Gesamtrisikos möglich ist; vgl. Öhler/Unser (2001) S. 297-298.

542Quelle: Angaben der Marktteilnehmer und Everling (1999) S. 251.

543Nach Laufzeiten in definierten Fristenbändern, da das Risiko mit zunehmender Restlaufzeit steigt

544 Vgl. Bergschneider/Karasz/Schumacher (1999) S. 205. Sie sind insbesondere von Bedeutung, da die Portfoliostruktur eine wesentliche Determinante der Ratingvergabe seitens der Ratingagenturen ist.

545 Entsprechend der getroffenen Themeneingrenzung auf operative Aufgaben, wird die Bestimmung der Kontrahentenlimits nicht thematisiert.

546Vgl. Scharpf/Lutz (1996) S. 121.

547Vgl. Linde/Maxant/Travers (2000) S. 40.

548Ratingagenturen prüfen das Ausfallrisiko eines Markteilnehmers und tragen dazu bei Marktransparenz herzustellen, indem sie in einer Art Schulnotensystem bessere Ratings von schlechteren Ratings unterscheiden und ordinal skalieren; zur Funktion der Ratingagenturen vgl. Everling (1999).

549Vgl. ebenda S. 251.

550 Eine ausführliche Darstellung der Verfahren liefern Öhler/Unser(2001) S. 209-269.

551 Vgl. zur Nutzwertanalyse GP 4.1.1.3.2.1.

552 Vgl. Linde/Maxant/Travers (2000) S. 41.

553 Vgl. Williams (1999) S. 9.

554Für Marktrisiken kommen die in GP 2.2.1 dargestellten derivativen Stromhandelsprodukte in Betracht, für den Bereich der Ausfallrisiken die sogenannten Kreditderivate. So ist es denkbar, dass bestehende Ansprüche und Verpflichtungen zweier Stromhändler mit Hilfe von Kreditswap getauscht werden. Ohne die Positionen in den Büchern zu ändern, kann somit das Risiko gemäß Vorgaben der Risikostrategie angepasst werden. Allerdings ist im Bereich der Kreditderivate noch keine nennenswerte Verbreitung zu erwarten, da diese sich gerade erst im Zinsbereich etablieren; vgl. zu Kreditderivaten Öhler/Unser (2001) 378-388.

555Bei solventen Schuldnern (Minimumrating A) zeigen historische Daten von Ratingagenturen, dass in über 80% der Fälle keine Bonitätsveränderung auf Sicht eines Jahres erfolgt; vgl. Öhler/Unser (2001) S. 262-264.

556 Dies spiegelt sich im Marktwert eines Händlers wieder. Je umfangreicher das Netzwerk ausgeprägt ist, um so höher sein Wert am Arbeitsmarkt. Aus diesem Grund kommt es nicht zu selten vor, dass ein einzelner Händler ein höheres Gehalt als seine Geschäftsleitung bezieht.

557 Strukturierte Produkte werden im Großhandel in der Regel immer fremdinitiiert und erfordern daher keine Auswahl.

558 Vgl. GP Error: Reference source not found.

559 Die folgenden Ausführungen gelten ausschließlich für OTC-Geschäfte.

560 Zitat eines Händlers im April 2000.

561Vgl. Dudenhausen/Döhrer/Gravert-Jenny (1999) S. 304.

562 Quelle: Angaben der Marktteilnehmer.

563Quelle: Angaben der Marktteilnehmer.

564 Die entspricht den Erfahrungen aus Beratungsprojekten im Einkauf.

565Basierend auf Aussagen von Spezialisten der Einkaufspractice der Unternehmensberatung A.T. Kearney GmbH, Düsseldorf.

566Vgl. Fisher/Ratton/Ury (2000) S.1-271.

567 Quelle: Angaben der Marktteilnehmer.

568Quelle: Angaben der Marktteilnehmer.

569Vgl. GP 3.4.2.3.1 und Ansätze des risikoadjustierten Pricings nach Öhler/Unser (2001) S. 345-353.

570 Vgl. GP 3.3.

571Aufgrund von Schwankungen der Marktpreise sind hier die Preise nicht direkt zu vergleichen, sondern nur der Spread zu einem Markpreisindex.

572Folgendes Zitat eines Händlers sei genannt: „Ich spreche mit Brokern und Kollegen und höre dabei meinem Kontrahenten gut zu. Wenn man den Markt kennt, fügt sich alles wie ein Puzzle zusammen.“ Es fiel in Zusammenhang mit folgendem Beispiel: „An einem bestimmten Übergabepunkt in der Großhandelszone Süd war kein Strom zu bekommen. Wenig später riefen Broker an, um für einen Kunden größere Mengen Strom zu kaufen. Kurz darauf kam über einen Kollegen die Nachricht, dass ein größeres Kernkraftwerk im Süden wegen Störung herunterfahren musste. Damit war klar, welcher Kontrahent betroffen war“. Letztlich brachte diese Situation den Kontrahenten (VU mit Handelseinheit) in eine schlechte Verhandlungsposition, mit entsprechenden niedrigem BATNA und LAA. Sind diese Informationen bekannt, so kann ein Händler mit diesen Kontrahenten einen sehr guten Abschluss erzielen.

573Quelle: Angaben der Marktteilnehmer.

574 Vgl. Fußnote Error: Reference source not found.

575 Vgl. GP 3.4.2.3.

576In seltenen Fällen wird bei ungenügendem Informationsstand ein Rückruf vereinbart. Es besteht dann die Möglichkeit, noch fehlende Informationen einzuholen.

577 Beispielsweise könnte eine zentrale Datenbank „Marktsignale“ eingerichtet werden, die Anfragen und An­ge­bote enthält, die nicht zu Abschlüssen geführt haben oder „Kontrahentenzitate“, die Rück­schlüsse auf Positionen erlauben. Vgl. hierzu auch GP4.1.3.

578 Zu Aufgaben und Funktionen des Back-Office im Stromhandel vgl. auch Nelson (1999), Dudenhausen/Ellwanger (1998) und Clermont/Hannes/Maier (1999).

579 Die folgenden Analysen basieren daher auf den derzeit gültigen Regelwerken, beschrieben in der VV II und den Codes sowie auf Erfahrungen aus anderen Handelsmärkten; vgl. GP 1.2.2.

580 Insbesondere um die Fahrpläne rechtzeitig anzupassen. Unvorhergesehene Lastausfälle über MW er­lauben auch kurzfristige Fahrplanänderungen.

581 Vgl. Scharpf (1995) S. 167.

582Zu Bilanzkreisen vgl. GP 1.3.2.3.

583 Dies ist den Ausführungen von Schwingshandl/Birk (2000) o.S. zu entnehmen.

584 Der Sinn einer eigenen Bilanzkreisverantwortung muss im Einzelfall geprüft werden. Hinweise auf Entscheidungskriterien liefern Vanzetta/Vogel (2000) o.S.

585 Das aktuelle Fahrplanformat (MS-Excel) ist über den DVG unter http://www.dvg-heidelberg.de erhältlich.

586 Vgl. DVG (2000) Ziff.3.2.1.3.

587 Vgl. GP 1.3.2.3.

588 Für eine Handelseinheit im VU kann dies bedeuten, dass er die Netznutzung bei dem eigenen Netzbetrieb beantragen muss.

589 Zur Verfahrensweise bei Engpässen vgl. DVG (2000) Paragraf 3.3.

590 Die Fahrpläne werden an den Netzbetreiber geschickt, in dessen Regelkreis sich der Bilanzkreis des Entnehmers befindet, DVG (1998) S. 8.

591 Vgl VV 2 (1999), Anlage 2, S. 3.

592 Bei längeren Erfüllungszeiträumen erfolgt die Abrechnung hinsichtlich zu leistender Abschlags­zahlungen.

593 Beispielhaft seien die Fragen in Zusammenhang mit Aufzeichnung und Bewertung derivativer Geschäfte oder Bildung von Bewertungseinheiten genannt. Vgl. hierzu ausführlich Scharpf/Lutz (1996) S. 139-650.

594 Vgl. z.B. SAP (1999).

595 Die kontrahierten Mengen können sich insbesondere bei limitierten Orders von den Ordermengen insofern unterscheiden, als dass zu dem limitierten Preis das Handelsvolumen zu gering war, um die gesamte Ordermenge zu bedienen.

596 Vgl. Kox/Niessen (2000) S. 48.

597 Hier sind tägliche Zeitfenster vorgegeben, z.B. die LPX zwischen 12.30-13.00h vgl. Pilgram (2000) S. 24.

598 Der Eingang in die Hauptkonten erfolgt am Tag der Fälligkeit der Lieferung; vgl. Scharpf/Lutz (1996) S. 157.

599 Bei deutschen Stromhändlern wird durchschnittlich von weniger als 10 Transaktionen am Tag ausgegangen; Quelle: Angaben der Marktteilnehmer.

600 Vgl. Anhang II

601 Die Vermeidung redundanter Informationsbeschaffung wird thematisiert in GP 4.1.3 „Informationsübertragung“.

602 Dies ist Bestandteil von GP 4.1.1 „Informationsbeschaffung“ und GP 4.1.3 „Informationsübertragung“.

603Dies ist Bestandteil von GP 4.1.2 „Informationsabgabe“.

604 Dorn (1994) S. 13.

605 Beispielsweise sind in Deutschland über 250 Fachzeitschriften mit energiewirtschaftlichem Kontext und ca. 85 Verbände der Energiewirtschaft zu finden; vgl. Hoppenstedt (2000) S. 418-423 und Fachzeitschriftennachweis der Universitätsbibliothek München.

606 Beispielsweise haben im August 2000 „Saladin Energy News“ und „Powernews.org“ angekündigt, ihre in den USA bzw. Skandinavien erfolgreichen Informationsdienste in Kontinentaleuropa einführen zu wollen.

607Der Trend kann dabei soweit gehen, dass die Nutzung der Informationen mit geldwerten Vorteilen verbunden ist. Als Beispiel sei das Konzept der Fa. Webmiles genannt; vgl. http://www.webmiles.de.

608 Mit dem Internet hat sich eine Infrastruktur etabliert, welche Informationsanbieter und -nutzer vernetzt. Mussten früher noch auf der Nutzerseite aufwendige Empfangsstationen, z.B. das Reuters-Terminal, durch den Anbieter installiert werden, so kann dem Nutzer über den ohnehin installierten Internet-Browser einfach und kostengünstig Zugang verschafft werden.

609 Picot/Reichwald/Wigand (1998) S. 109 oder Glaser (1980) Sp. 938.

610Ein solches Verständnis dieses Informationstyps ist akzeptabel, solange die begrenzten Informations­verarbeitungskapazitäten des Nutzers nicht ausgeschöpft sind. Ist dies der Fall, müsste die Verarbeitung und ggf. die Beschaffung von „Nice-to-have“-Informationen restringiert werden.

611Vgl. Picot/Maier (1993) S. 34-35. Im Gegensatz zu materiellen Gütern ist jedoch eine Inspektion beim Informationsanbieter nicht immer möglich. Dieser wird in eine vorherige Prüfung nur einwilligen, wenn er sicher sein kann, dass er bei einer unbefugten Verwendung der Information seine Verfügungsrechte geltend machen kann. Aufgrund rechtlicher Beschränkungen ist dies jedoch nicht gewährleistet; vgl. Deiters (1990).

612 Akerlof zeigt dies in seinem berühmten Beitrag „A market for lemons“ am Beispiel des Gebrauchtwagenmarktes; vgl. Akerlof (1970) S. 488-500.

613 Vgl. Erlei/Leschke/Sauerland (1999) S. 157-161.

614Vgl. Deiters (1990) S. 87-89.

615 Vgl. Stock (2000) S. 379-394.

616 Stock (2000) S. 379.

617 Was schwierig ist, dürfte nicht verbindlich festzulegen sein; es hängt von der informationswirtschaftlichen Kompetenz der Mitarbeiter ab; vgl. Stock (2000) S. 385.

618 Vgl. Stock (2000) S. 392-394 zu Profildiensten als typisches Beispiel einer Push-Technolgie und Stickel/Groffmann/Rau (1997) S. 5-11, Sichwort „Agenten“.

619 Quelle: Angaben der Marktteilnehmer.

620 Eine herausragende Bedeutung kommt dabei den Nachrichtenagenturen zu, die Zeitungen und Fernsehen speisen und damit einen dominanten Einfluss auf die Inhalte von Nachrichten in Massenmedien haben. Breed bezeichnet deshalb den Nachrichtenfluss als einem arteriellen Prozess, der zu großer Gleichförmigkeit der Nachrichten in den Medien einer Nation führe; vgl. Breed (1955) S. 277.

621Wesentliches Kennzeichen der Informationsbearbeitung ist die Verknappung des angebotenen Agenturmaterials auf die von den Redakteuren als wichtig erkannten Kernaussagen; vgl. Hagen (1995) S. 22.

622 Vgl. Stock (2000) S. 225.

623 Vgl. ebenda.

624 Der primäre Informationsmarkt kann als angebotsseitiges Oligopol bezeichnet werden, da sowohl weltweit wie auch in Deutschland nur wenige Anbieter eine Vielzahl von Nachfragern gegenüber stehen. In Deutschland sind dies die deutschen Presse Agentur (dpa), Associated Press (AP), Reuters (rtr); Agence France Presse (AFP) und das Konglomerat aus Deutschem Depeschen Dienst (dpa) und Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN).

625Der deutsche Primärmarkt für Wetterinformationen wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) dominiert, auf dessen Daten viele weiterer Angebote basieren. Aufgrund seiner langen Historie ist der DWD zudem der einzige Anbieter von Temperaturhistorien über einen längeren Zeitraum; vgl. http://www.dwd.de.

626 Vgl. Kapitel 3.

627 So mag der Ausfall eines Kraftwerkes in den neuen Bundesländern aufgrund der regional nicht vorhandenen Korrespondenten nicht gemeldet oder von der Redaktion einer Agentur ohne Schwerpunkt auf der Energiewirtschaft als unwichtig ausgesondert werden.

628Vgl. Stock (2000) S. 207.

629Vgl. Schmidt (1990) S. 451.

630 Bei der Primärforschung werden für ein bestimmtes Problem empirische Erhebungen durchgeführt. Im Rahmen der Sekundärforschung ist das Informationsmaterial gegeben und nach dem Untersuchungszweck entsprechend auszuwerten; vgl. Meffert/Bruhn (1997) S. 95.

631 Das Internet als kostenlose Quelle ist hier zu vernachlässigen.

632 Vgl. Stock (2000) S. 208-223.

633 Vgl. ebenda S. 246.

634 Vgl. Stock (2000) S. 247-275.

635 Aus diesem Grunde erscheinen beispielsweise die Dienste von Hoppenstedt (Fokus auf Großunter­nehmen und personenbezogene Daten) oder Kompass (nur Grunddaten) als weniger geeignet für das Risiko­management im Stromhandel.

636 Vgl. Stock (2000) S. 261.

637 Corsten (1995) S. 999.

638 In Abgrenzung zu berufsständischen Verbänden, die Rechte ihres Berufsstandes gegenüber der Öffentlichkeit vertreten oder zu Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden; vgl. Fuchs-Wegner (1993) Sp. 4486.

639 Vgl. Blümle (1992) Sp. 2515-2516.

640 Andere Termini hierfür sind Spitzenverband, Zentralverband oder Gesamtverband. Als Beispiel sei der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) genannt.

641 Quelle: Angaben der Marktteilnehmer.

642 Inklusive Netzbetreiber.

643 So hat der Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) bereits Anfang 1998 zusammen mit Dow Jones den „VIK-Preisindex für Strom“ ins Leben gerufen.

644 Hingegen dürfte seitens der Händler kaum Interesse an Preistransparenz bestehen, da dies ihren Informationsvorsprung gegenüber dem Verbrauchermarkt reduziert.

645 Quelle: Angaben der Marktteilnehmer.

646 So waren beispielsweise in der Anfangsphase der Liberalisierung die Broker die ersten, die eine Terminpreiskurve veröffentlichten, welche die Grundlage für das Pricing der Händler wurde. Allerdings waren diese Kurven nicht verbindlich für die Broker und oftmals auf Basis von wenigen Anfragen basierend, so dass nicht gewährleistet war, dass zu diesen Preisen auch gehandelt wurde.

Quelle: Angaben der Marktteilnehmer.



647Quelle: Angaben der Marktteilnehmer.

648 Aus diesen Gründen kann für den Bereich der Marktteilnehmer die in GP 4.1.1.3.3 durchgeführte Bewertung nicht auf Basis tatsächliche Informationen erfolgen, sondern auf Basis sachlogisch vorhandener Informationen.

649 Voraussetzung ist jedoch, dass die Mitarbeiter, die Kenntnisse haben, das Unternehmen in der Zwischenzeit nicht verlassen haben und diese Kenntnisse durch zwischenzeitliche Aktivitäten der Wettbewerber noch nicht veraltet sind.

650Diese und nachfolgende Beispiele beruhen in Teilen auf Erzählungen der befragten Händler im April 2000.

651Vgl. Doll/Schäfer/Verstege (1999) S. 28-29.

652 Dies resultiert aus der Tatsache, dass der GridCode nicht von dem gesetzgebenden Organ per for­mellem Gesetzgebungsverfahren erlassen wurde, sondern vom Verband der Netzbetreiber niedergeschrieben wurde.

653 Vgl. DVG (2000a) S. 22 und DVG (2000) S. 37.

654 Vgl. GP 4.1.1.3.3.

655 Vgl. § 14 WpHG.

656 Als Wertpapiere im Sinne des Gesetzes gelten Aktien, Zertifikate auf Aktien, Schuldverschreibungen, Genussscheine sowie Derivate auf Basis obiger Papiere; vgl. § 2 Abs. 1-2.

657 Allerdings sei darauf hingewiesen, dass eine eingehende juristische Prüfung nicht Thema dieser Arbeit sein soll. Es ist nicht auszuschließen, dass eine Prüfung durch Juristen ein anderes Ergebnis bringt.

658 Beispielsweise müssen kurzfristige Handelsgeschäfte zum Zwecke der Kraftwerkseinsatz­optimierung durchgeführt werden können. Dies erfordert wiederum informatorische Vorgaben seitens der Systemoptimierung an den Handel.

659 Vgl. Marschak (1954) S. 200 ff.

660 Vgl. z.B. Laux (1988) S. 78-82. Es handelt sich hier um ein einfaches Grundmodell. In der Entscheidungstheorie finden sich zahlreiche Verfeinerungen des Modells, z.B. die Berücksichtigung von der Risikobereitschaft der Nutzers oder die Berechnung von a-posteriori Werten.

661 Vgl. Hauke (1984) S. 214.

662Quelle: Erfahrungen Projektgruppe KnowledgeNet, A.T. Kearney GmbH, Düsseldorf.

663 Vgl. Stock (2000) S. 385.

664 Beispielhaft sei die Arbeit von Hagen genannt, der die Qualität von Nachrichtenagenturen in Deutschland empirisch untersucht hat. Im Forschungsdesign wurde der Begriff „Informationsqualität“ mittels neun verschiedener Dimensionen gemessen, wobei für jede Dimension ein Indikatorenbündel gebildet wurde. Anhand ausgewählter Ereignisse wurde so die Informationsqualität verschiedener Nachrichtenagenturen gemessen; vgl. Hagen (1995) S. 53-134.

665Den Versuch einer Nutzwertanalyse zur Informationsbewertung unternimmt Keller; vgl. auch Keller (1995) S. 114-155.

666 Zur Nutzwertanalyse vgl. z.B. Heinold (1993) S. 880-881 und Weber (1992) Sp. 1437-1448.

667 Nutzwertanalyse und empirische Forschung gehen in diesem Punkt daher ähnlich vor. Ein Forschungsdesign, welches den Informationsnutzen mit Hilfe eines Ratings misst, entspricht im Grunde der Nutzwertanalyse.

668 Vgl. Hauke (1984) S. 89 und S. 114.

669 Konkurrieren alternative Verwendungsmöglichkeiten für die abzugebende Information bzw. für die zeitliche Inanspruchnahme personeller und sachlicher Ressourcen, so sind zusätzlich Opportunitätskosten einzubeziehen, deren Quantifizierung ein grundsätzliches Problem der betriebswirtschaftlichen Forschung darstellt; vgl. Hauke (1984) S. 141-142.

670Vgl. hierzu die Ausführungen von Hauke (1984) S. 85-149. Zu nennen ist vor allem die Umlage auf Basis der zeitlichen Inanspruchnahme von Personal und Sachgütern.

671 Vgl. Hauke (1984) S. 167.

672 Vgl. Buscher (1997) S. 5-7, Klook (1992) Sp. 2554-2555 und Bruckschen (1991) S. 97.

673Vgl. Buscher (1997) S. 29-48 und Bruckschen (1981) S. 237.

674Denkbar wäre auch eine Mischform, z.B. könnte eine Stundensatzverrechnung auf Basis des durchschnittlichen Stundensatzes von Informationsbrokern zugrundegelegt werden, der mit dem internen Stundenaufwand multipliziert wird.

675 Vgl. Bruckschen (1981) S. 244.

676 Vgl. Buscher (1997) S. 49-217, Klook (1992) S. 85-151 und Bruckschen (1981) S. 257-265,

677 Vgl. GP 4.1.1.2.2.

678 Vgl. Heinold (1993) S. 881.

679 Vgl. Keller (1995) S. 123.

680Vgl. Keller (1995) S. 145.

681 Vgl. Keller (1995) S. 152-153.

682 In der Praxis wird den Nutzwertmodellen scherzhaft nachgesagt, dass sie das perfekte Mittel sind, um eine objektive Analyse vorzutäuschen und dabei seine eigene vorgefertigte Meinung zu bestätigen.

683 Vgl. ausführlich Wunder (1997) S. 320-322.

684In diesen Fällen ist jedoch das Problem der Kostenverrechnung zwischen beiden nutzenden Abteil­ungen zu lösen; vgl hierzu auch GP 4.1.1.3, “Informationskosten“.

685In Analogie zu dem in der Praxis üblichen Investitionsantrag.

686 Um den Verwaltungsapparat nicht aufzublähen, sollte eine Pflicht, diesen Antrag auszufüllen, nur bestehen, wenn eine vom Kostenstellen­verantwortlichen bestimmte Kostengrenze überschritten wird. Dies impliziert, dass Informationen mit geringen Kosten und Nutzen, sogenannte „Nice-to-have“- Informationen, ohne Einschränkung beschafft werden dürfen. Dies ist nur so lange akzeptabel, solange die begrenzte Informationsverarbeitungsaktivität des Menschen nicht ausgelastet ist; vgl Fußnote Error: Reference source not found. Da das Internet die Beschaffungskosten teilweise auf Null senkt, nimmt der Anteil von „Nice-to-have“-Informationen stark zu. Letztlich obliegt es dem Nutzer, seine eigenen Beschaffungsaktivitäten freiwillig zu restringieren. Auch hier kann die Bewertung der Informationen gemäß der vorgestellten Methodik eine Hilfestellung liefern.

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