Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Haller.
Abg. Ing. Haller (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Werte Kollegen des Landtages! Geschätzte Frau Präsidentin des Landesrechnungshofes!
Ich möchte vielleicht grundsätzlich feststellen, Kontrolle ist die ureigenste Aufgabe des Rechnungshofes und ich meine auch, Eckpfeiler unseres föderalistischen Bundesstaates. Es wurde erkannt, Kontrolle ist wichtig, vor zirka 250 Jahren unter Maria Theresia. Und der heutige Rechnungshof sowohl im Bund wie auch im Land, glaube ich, setzt sich vor allem fünf Ziele. Wenn ich die vielleicht kurz sagen darf und dann zum Bericht komme.
Zum Einen die Transparenz für Steuerzahler und für den Gesetzgeber zu schaffen ist, glaube ich, die oberste Aufgabe des Rechnungshofes. Zum Zweiten auch einen Gesamtüberblick über die Finanzen, die in Österreich bzw. bei uns in Niederösterreich zu geben. Damit man weiß, was ist an Finanzen da. Drittes Ziel ist es, zu helfen, die Steuergelder bestmöglich, glaube ich, einzusetzen. Ganz, ganz wichtig! Und die Geldströme, vor allem zwischen den Institutionen Bund, Länder und Gemeinden aufzuzeigen. Zum Vierten auch, wieviel Geld für Frauen und wieviel Geld für Männer aufgewendet wird. Ich glaube, das ist auch ein moderner Aspekt. Und zum Schluss auch die Erhöhung der Transparenz des Rechnungsabschlusses. Ich glaube, auch das ist ein wesentlicher Punkt.
Kontrolle ist aber auch die ureigenste Aufgabe des Landtages. Das muss hier festgehalten werden. Daher ist im Rechnungshof und auch im Landtag Sachlichkeit gefordert und ganz, ganz wichtig, dass man den Fakten entsprechend berichtet.
Ich komm’ vielleicht zu einigen Berichten des Landesrechnungshofes betreffend Maßnahmen zur Förderung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Der Rechnungshof überprüft Maßnahmen zur Förderung von Kleinstunternehmen sowie KMUs in Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und in Wien. Ziel war es, einen Vergleich der Rechtsgrundlagen der Fördermittel und der Fördertöpfe der internen Organisation und der Förderabwicklung durch Beurteilung der Förderungskriterien bei den Ländern im Hinblick ihrer Effektivität zu erstellen.
Auffallend war hier, und das kann man schon mit Freude sagen, dass in Niederösterreich der Anteil des Verwaltungsaufwandes an den eingesetzten Fördermitteln am geringsten war. Vor dem heutigen Paket. Das One Stop Shop-Prinzip war in allen überprüften Ländern verwirklicht. Diesbezüglich erfolgte bereits eine Stellungnahme der NÖ Landesregierung dahingehend, dass die Erhebung nicht mehr aktuell und überholt sei.
Zum Zweiten, Korruptionsbekämpfung bei Straßen- und Bahnbauvorhaben. Sie wissen, es hat schon viele Skandale gegeben in Wien, im Bund, aber eigentlich nur wenige in Niederösterreich. Hier wurden zum Beispiel in letzter Zeit überprüft die öffentlichen Bauherren, wie zum Beispiel Asfinag, ÖBB-Infrastruktur, Amt der Niederösterreichischen, der Oberösterreichischen, der Steiermärkischen Landesregierung und auch das Magistrat Wien zur Vermeidung von Korruption.
In Niederösterreich sind lediglich zwei Punkte aufgefallen, und zwar das Projekt B6 Umfahrung in Eichenbrunn sowie A22 Anschlussstelle Stockerau Ost, also in meinem Bezirk. Bei der Umfahrung Eichenbrunn kam es zu einer Kostenüberschreitung von doch 27 Prozent, bei der Anschlussstelle A22 zur Überschreitung von 9,3 Prozent. Für Niederösterreich gab der Rechnungshof insgesamt 30 Empfehlungen zur Verbesserung der Korruptionsmanagements.
Heute öfter erwähnt wurde auch die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Ist sicher ein emotionales Thema, aber ein hoch gestecktes Ziel, das wir uns hier gesetzt haben. Bis zum Jahre 2015 einen guten, chemischen und ökologischen Zustand der Fließgewässer zu erreichen. Sie wissen, nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2009, aktueller Stand, bei Umsetzungsaktivitäten, ist fast nicht realisierbar.
64 Prozent der österreichischen Fließgewässer entsprachen 2009 nicht den Zielvorgaben. Die Sanierung von 77 Prozent der Fließgewässer war für die letztmögliche Planungsperiode von 2022 bis 2027 vorgesehen. Gerade als Weinviertler muss ich sagen, dass auch bei den Kläranlagen oft zu wenig am Vorfluter am Gewässer rinnt und es daher sehr, sehr schwierig ist, diese Ziele zu erreichen.
Zum Beispiel schätzt auch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft die Kosten für die Umsetzung aller mit den Wasserrechtsrahmenlinien verbundenen Maßnahmen im gesamten Bundesgebiet auf rund 3 Milliarden Euro. Der Prozentsatz, der noch nicht der Zielvorgabe bei Wasserrahmenlinie entsprechenden Fließgewässer beträgt in Niederösterreich 69, in Salzburg 47, in der Steiermark 65 und in Tirol 55. Das heißt, der Rechnungshof empfahl unter anderem, eine koordinierte Vorgangsweise aller Gebietskörperschaften hier durchzuziehen.
Präsident Josef Moser lobte in Niederösterreich, dass 94 Prozent der Empfehlungen durch den Rechnungshof auch umgesetzt worden sind. Ein absoluter Spitzenwert, wie Moser hier im Landhaus bezeugte.
Ich möchte vielleicht abschließen mit einem Statement von Herrn Präsidenten Penz. Der gesagt hat: Es gehört aber korrekt erwähnt, dass Mehrfachkontrollen durch Rechnungshof und Landesrechnungshof zu bereinigen sind. Kontrolle ist kein Selbstzweck, sondern muss sich rechnen. Und ich meine, Kontrolle muss einen bestimmten Nutzen bringen. Überschneidungen wären hier vielleicht zu beseitigen. Ich danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei der SPÖ.)
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