Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



Yüklə 0,69 Mb.
səhifə118/135
tarix07.01.2022
ölçüsü0,69 Mb.
#91380
1   ...   114   115   116   117   118   119   120   121   ...   135
Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Haller.

Abg. Ing. Haller (ÖVP): Geschätzter Herr Prä­sident! Werte Kollegen des Landtages! Geschätzte Frau Präsidentin des Landesrechnungshofes!

Ich möchte vielleicht grundsätzlich feststellen, Kontrolle ist die ureigenste Aufgabe des Rech­nungshofes und ich meine auch, Eckpfeiler unseres föderalistischen Bundesstaates. Es wurde erkannt, Kontrolle ist wichtig, vor zirka 250 Jahren unter Maria Theresia. Und der heutige Rechnungshof sowohl im Bund wie auch im Land, glaube ich, setzt sich vor allem fünf Ziele. Wenn ich die vielleicht kurz sagen darf und dann zum Bericht komme.

Zum Einen die Transparenz für Steuerzahler und für den Gesetzgeber zu schaffen ist, glaube ich, die oberste Aufgabe des Rechnungshofes. Zum Zweiten auch einen Gesamtüberblick über die Finanzen, die in Österreich bzw. bei uns in Nieder­österreich zu geben. Damit man weiß, was ist an Finanzen da. Drittes Ziel ist es, zu helfen, die Steu­ergelder bestmöglich, glaube ich, einzusetzen. Ganz, ganz wichtig! Und die Geldströme, vor allem zwischen den Institutionen Bund, Länder und Ge­meinden aufzuzeigen. Zum Vierten auch, wieviel Geld für Frauen und wieviel Geld für Männer auf­gewendet wird. Ich glaube, das ist auch ein moder­ner Aspekt. Und zum Schluss auch die Erhöhung der Transparenz des Rechnungsabschlusses. Ich glaube, auch das ist ein wesentlicher Punkt.

Kontrolle ist aber auch die ureigenste Aufgabe des Landtages. Das muss hier festgehalten wer­den. Daher ist im Rechnungshof und auch im Landtag Sachlichkeit gefordert und ganz, ganz wichtig, dass man den Fakten entsprechend be­richtet.

Ich komm’ vielleicht zu einigen Berichten des Landesrechnungshofes betreffend Maßnahmen zur Förderung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Der Rechnungshof überprüft Maßnahmen zur Förderung von Kleinst­unternehmen sowie KMUs in Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und in Wien. Ziel war es, einen Vergleich der Rechtsgrundlagen der För­dermittel und der Fördertöpfe der internen Organi­sation und der Förderabwicklung durch Beurteilung der Förderungskriterien bei den Ländern im Hin­blick ihrer Effektivität zu erstellen.

Auffallend war hier, und das kann man schon mit Freude sagen, dass in Niederösterreich der Anteil des Verwaltungsaufwandes an den einge­setzten Fördermitteln am geringsten war. Vor dem heutigen Paket. Das One Stop Shop-Prinzip war in allen überprüften Ländern verwirklicht. Diesbezüg­lich erfolgte bereits eine Stellungnahme der NÖ Landesregierung dahingehend, dass die Erhebung nicht mehr aktuell und überholt sei.

Zum Zweiten, Korruptionsbekämpfung bei Straßen- und Bahnbauvorhaben. Sie wissen, es hat schon viele Skandale gegeben in Wien, im Bund, aber eigentlich nur wenige in Niederösterreich. Hier wurden zum Beispiel in letzter Zeit überprüft die öffentlichen Bauherren, wie zum Beispiel Asfinag, ÖBB-Infrastruktur, Amt der Niederösterreichischen, der Oberösterreichischen, der Steiermärkischen Landesregierung und auch das Magistrat Wien zur Vermeidung von Korruption.

In Niederösterreich sind lediglich zwei Punkte aufgefallen, und zwar das Projekt B6 Umfahrung in Eichenbrunn sowie A22 Anschlussstelle Stockerau Ost, also in meinem Bezirk. Bei der Umfahrung Eichenbrunn kam es zu einer Kostenüberschreitung von doch 27 Prozent, bei der Anschlussstelle A22 zur Überschreitung von 9,3 Prozent. Für Nieder­österreich gab der Rechnungshof insgesamt 30 Empfehlungen zur Verbesserung der Korruptions­managements.

Heute öfter erwähnt wurde auch die Umset­zung der Wasserrahmenrichtlinie. Ist sicher ein emotionales Thema, aber ein hoch gestecktes Ziel, das wir uns hier gesetzt haben. Bis zum Jahre 2015 einen guten, chemischen und ökologischen Zu­stand der Fließgewässer zu erreichen. Sie wissen, nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2009, aktueller Stand, bei Umsetzungsaktivitäten, ist fast nicht realisierbar.

64 Prozent der österreichischen Fließgewässer entsprachen 2009 nicht den Zielvorgaben. Die Sa­nierung von 77 Prozent der Fließgewässer war für die letztmögliche Planungsperiode von 2022 bis 2027 vorgesehen. Gerade als Weinviertler muss ich sagen, dass auch bei den Kläranlagen oft zu wenig am Vorfluter am Gewässer rinnt und es daher sehr, sehr schwierig ist, diese Ziele zu erreichen.

Zum Beispiel schätzt auch das Bundesministe­rium für Land- und Forstwirtschaft die Kosten für die Umsetzung aller mit den Wasserrechtsrahmen­linien verbundenen Maßnahmen im gesamten Bun­desgebiet auf rund 3 Milliarden Euro. Der Prozent­satz, der noch nicht der Zielvorgabe bei Wasser­rahmenlinie entsprechenden Fließgewässer beträgt in Niederösterreich 69, in Salzburg 47, in der Steiermark 65 und in Tirol 55. Das heißt, der Rech­nungshof empfahl unter anderem, eine koordinierte Vorgangsweise aller Gebietskörperschaften hier durchzuziehen.

Präsident Josef Moser lobte in Niederöster­reich, dass 94 Prozent der Empfehlungen durch den Rechnungshof auch umgesetzt worden sind. Ein absoluter Spitzenwert, wie Moser hier im Land­haus bezeugte.

Ich möchte vielleicht abschließen mit einem Statement von Herrn Präsidenten Penz. Der gesagt hat: Es gehört aber korrekt erwähnt, dass Mehr­fachkontrollen durch Rechnungshof und Landes­rechnungshof zu bereinigen sind. Kontrolle ist kein Selbstzweck, sondern muss sich rechnen. Und ich meine, Kontrolle muss einen bestimmten Nutzen bringen. Überschneidungen wären hier vielleicht zu beseitigen. Ich danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei der SPÖ.)


Yüklə 0,69 Mb.

Dostları ilə paylaş:
1   ...   114   115   116   117   118   119   120   121   ...   135




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©muhaz.org 2024
rəhbərliyinə müraciət

gir | qeydiyyatdan keç
    Ana səhifə


yükləyin