Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Zweiter Präsident Mag. Heuras: Danke für den Bericht und für die Anträge. Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kraft.

Abg. Kraft (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Hoher Landtag! Werte Kolleginnen und Kolle­gen!

In Anbetracht auf die Debatte der Aktuellen Stunde darf ich festhalten, dass es uns weder um Polemik geht noch um Selbstlob geht, sondern für uns die Anliegen und die Interessen der Pendlerin­nen und Pendler im Vordergrund stehen. Und angesichts der Entwicklung der letzten Monate und der letzten Jahre in Bezug auf die Entwicklung des Spritpreises, was heute schon mehrfach angespro­chen wurde und die Ungerechtigkeiten im der­zeitigen System ist eine Reform der Pendler­pauschale und die damit verbundene Verbesserung der finanziellen Situation für die Pendlerinnen und Pendler das Gebot der Stunde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man bedenkt, dass rund 3 von 5 Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer täglich zu ihrem Ar­beitsplatz pendeln müssen, so ist der Aufwand oft enorm. Aufwand in Form von Zeit und Geld. Und oftmals auch mit Stress verbunden.

Das bisher bestehende System ist aus drei Gründen ungerecht. Erstens, weil Pendlerpau­schalen Freibeträge sind. Das heißt, bei geringem Einkommen ist keine oder sehr wenig Entlastung spürbar für die Pendlerinnen und Pendler, bei ho­hem Einkommen eine sehr hohe Entlastung. Und das ist ungerecht!

Zweitens: Die Staffelung von Kilometergren­zen. Das ist ebenso ungerecht. Weil oftmals ent­scheidend ist, ob man einen Kilometer mehr oder weniger Wegstrecke zum Arbeitsplatz hat. Das ent­scheidet oftmals über mehrere hunderte Euro an Pendlerpauschale.

Und zum Dritten ist es auch ungerecht, das derzeitige System, für Teilzeitbeschäftigte, die we­niger als drei Tage in der Woche arbeiten. Denn die bekommen gar nichts. Meine Fraktion hat diese Ungerechtigkeiten bereits mehrmals zum Thema gemacht und diese auch schon lange erkannt und auch mehrere Forderungen eingebracht, die bisher leider nicht die Zustimmung gefunden haben. Des­halb, meine sehr verehrten Damen und Herren, freut es mich umso mehr, einen gemeinsamen Antrag zur Verbesserung der Situation für die nie­derösterreichischen Pendlerinnen und Pendler heute zu beschließen.

Da mit dem vorliegenden gemeinsamen Antrag die Situation noch nicht 100-prozentig gelöst ist, darf ich einen Zusatzantrag einbringen und diesen zur Verlesung bringen (liest:)

„Zusatzantrag

der Abgeordneten Kraft, Mag. Leichtfried, Antoni, Dworak, Findeis, Gartner, Ing. Gratzer, Jahrmann, Kernstock, Onodi, Razborcan, Mag. Renner, Rosenmaier, Thumpser und Vladyka ge­mäß § 60 LGO 2001 zum Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Mag. Leichtfried u.a, gem. § 34 LGO 2001 betreffend Entlastung für Pendlerin­nen und Pendler in Niederösterreich betreffend Umwandlung der Pendlerpauschale in ein Modell der Dienstnehmerfreifahrt.

Der Antrag der Abgeordneten Mag. Schnee­berger, Mag. Leichtfried u.a. gem. § 34 LGO 2001 betreffend Entlastung für Pendlerinnen und Pendler in Niederösterreich wird abgeändert und lautet wie folgt:

Mit der Steuerreform 1989 wurde der Ver­kehrsabsetzbetrag betraglich in der Höhe einer Wiener Jahreskarte (umgerechnet Euro 291,00, früher ÖS 4.000,--) in das Steuerberechnungssys-

tem für ArbeitnehmerInnen aufgenommen. Mittler­weile sind 23 Jahre vergangen und dieser Absetz­betrag wurde wie alle anderen auch bis dato nicht valorisiert.

Die DienstnehmerInnen leisten allein mit ihrem Beitrag an Lohnsteuer den höchsten Anteil zu den Einnahmen des Bundeshaushalts. Selbst die Um­satzsteuereinnahmen, die von der gesamten Be­völkerung getragen werden, sind bereits durch die Besteuerung des Faktors Arbeit aufkommensmäßig überholt worden. Daneben explodieren die Treib­stoffpreise, wodurch auch die Umsatzsteuer weit höhere Einnahmen bringt als veranschlagt. Die Pendler haben keine Möglichkeit, dieser Misere zu entkommen.

Das im Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Mag. Leichtfried u.a. gem. § 34 LGO 2001 betreffend Entlastung für Pendlerinnen und Pendler in Niederösterreich enthaltene Modell sieht bereits eine Direktförderung statt dem bisheri­gen Lohnsteuerfreibetrag vor und beseitigt teilweise die Nachteile von Beziehern kleiner Einkommen. Allerdings weist dieses Modell noch Lücken und Defizite auf, die es auszugleichen gilt.

Die Abgeltung der Fahrtkosten für den Ar­beitsweg von ArbeitnehmerInnen soll bei gleichem Weg für alle grundsätzlich die gleiche Höhe betra­gen und den DienstnehmerInnen unmittelbar zu­fließen. Dieser Art der Unterstützung liegen sowohl ein ökologischer als auch ein sozialer Gedanke zu Grunde.

Das System geht vom Grundsatz ‚Ersatz der Kosten einer Jahreskarte’ aus. Dienstnehmer be­kommen die Kosten für das öffentliche Verkehrs­mittel von der Wohnstätte zum Arbeitsplatz ersetzt.

Sollten ArbeitnehmerInnen länger als 90 Mi­nuten (einfache Wegstrecke) mit dem öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs oder nicht in der Lage sein, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, weil ihm/ihr entweder keines zur Verfügung steht oder die Arbeitszeit so beginnt oder endet, dass kein öffentliches Verkehrsmittel benutzt werden kann, besteht Anspruch auf Kostenersatz für die Fahrt mit dem privaten PKW. In diesem Fall werden für tatsächlich geleistete Fahrten pro gefahrenem Kilometer 10 Cent ersetzt. Der maximale Ersatz ist mit 30.000 Kilometern im Jahr gedeckelt. Das be­deutet in Anlehnung an die Grenze bei Werbungs­kosten, dass DienstnehmerInnen einen maximalen Anspruch in der Höhe von Euro 3.000,00 pro Jahr haben.

Mit diesem Modell kommen auch die einkom­mensschwächsten PendlerInnen erstmalig zu einer Vollabgeltung.

Diese Unterstützung sollte DienstnehmerInnen mit einem Einkommen bis zur eineinhalb fachen Höhe der ASVG Höchstbeitragsgrundlage (dzt. 4.230,-- €/mtl.) gewährt werden, darüber sollte es eine Einschleifregelung für Löhn/Gehälter bis zur zwei fachen Höhe der ASVG Höchstbeitrags­grundlage geben,

Es sollten damit alle DienstnehmerInnen mit einem Lohn/Gehalt bis zur 1,5 fachen ASVG Höchstbeitragsgrundlage (Höchstbeitragsgrundlage 2012 Euro 4.230,00), somit bis zu einem monatli­chen Bruttogehalt von Euro 6.345,--, den vollen Anspruch auf die Pendlerförderung haben.

Für Jene, die über Euro 6.345,-- brutto verdie­nen, soll es eine Pendlerförderung in Form eines Steuerfreibetrages geben. Für BezieherInnen von Löhnen/Gehältern ab einem monatlichen Bruttobe­trag von Euro 8.460,-- (dies entspricht der zweifa­chen ASVG Höchstbeitragsgrundlage) soll es kei­nen Anspruch geben.

Die Verrechnung sollte aus verwaltungsöko­nomischen Gründen über den jeweiligen Dienstge­ber im Zuge der Lohnsteuerabrechnung mit dem Betriebsstättenfinanzamt (einmal jährlich) erfolgen.

Die Kostentragung sollte durch die Finanzver­waltung sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei erfolgen, sodass die Kosten den ArbeitnehmerIn­nen 1:1 ersetzt werden.

Damit könnten auch weitere bisher gewährte Unterstützungen wie der allgemeine Verkehrsab­setzbetrag oder die NÖ Pendlerhilfe entfallen und damit neben Verwaltungsvereinfachungen auch Kosteneinsparungen erfolgen.

Außerdem brächte das dargestellte Modell fol­gende Vorteile:

1. Alle DienstnehmerInnen erhalten eine 100%ige Abgeltung für das öffentliche Verkehrs­mittel (Kosten Jahreskarte)

2. Bis dato profitierten auf Grund des Freibe­tragsmodells nur die Besserverdienenden – je hö­her der Grenzsteuersatz, desto höher der Steuer­vorteil –, alle, die keine Steuer zahlen, hatten nur den Pendlerzuschlag (Euro 141,00 in Form von ‚Negativsteuer’)

3. Wer mehr als 90 Minuten mit dem öffentl. Verkehrsmittel braucht oder keines (wenn auch nur temporär) zur Verfügung hat, bekommt 10 Cent pro KM (Streckenermittlung mit stand. Routenplaner, max. jedoch 30.000 km/Jahr)

4. 1:1 Förderung für Gehälter bis zur 1,5 fa­chen ASVG-Höchtsbeitragsgrundlage (Euro 6.345,00), darüber bis zur 2 fachen ASVG-Höchts­beitragsgrundlage (Euro 8.460,00) werden die vor­genannten Kosten als Steuerfreibetrag berücksich­tigt.
Für Gehälter über Euro 8.460,00 steht keine Förde­rung mehr zu

5. Im Durchschnitt entsteht für Dienstnehme­rInnen weit mehr als der doppelte Nettogewinn gegenüber der Pendlerpauschale.

Die Gefertigten stellen daher den Antrag:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, das bestehende System der Pendlerpauschale im Sinne der Antragsbegründung in ein Modell der Dienstnehmerfreifahrt umzuwandeln, und zwar


  • mit einem Ersatz der Kosten einer Jahres­karte zur Abgeltung der tatsächlichen Pendlerkosten und

  • in jenen Fällen, wo kein öffentliches Ver­kehrsmittel benutzt werden kann, mit einen Kostenersatz für die Fahrt mit dem privaten PKW für tatsächlich geleistete Fahrten mit 10 Cent pro gefahrenem Kilo­meter und einer Deckelung von 30.000 Kilometer im Jahr,

  • um so die Unterstützung der PendlerIn­nen sozialer, ökologischer und gerechter zu gestalten.“

Hoher Landtag, im Sinne der Pendlerinnen und Pendler ersuche ich um Unterstützung unseres Antrages. (Beifall bei der SPÖ.)


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