Landtag von NÖ, VIII. Gesetzgebungsperiode



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Sowohl der Herr Abgeordnete Jirovetz als erster Redner als auch jetzt der Herr Abgeordnete Ludwig haben sich primär mit der Frage des Fürsorgegrundsatzgesetzes beschäftigt. Ich glaube mich richtig zu erinnern, daß von seiten des Bundes in den letzten 10 oder 15 Jahren ungefähr fünf bis sieben verschiedene Entwürfe ausgearbeitet wurden, die jedoch nicht die Zustimmung aller Gebietskörperschaften und auch keine Erledigung sowohl im Rahmen der Bundesregierung als auch des Nationalrates gefunden haben. Die Schwierigkeiten wurden aufgezeigt; auf der einen Seite haben wir noch reichsrechtliche Vorschriften, die durch die Einführungsverordnung in das Land Österreich - damals Ostmark - und dann durch das Rechtsüberleitungsgesetz, durch landesgesetzliche Beschlüsse als vorläufig in Kraft tretende Rechtsvorschriften für die österreichische Rechtsordnung übernommen wurden. Es ist unbestreitbar, daß es sich um eine Reihe von wesensfremden Elementen in diesen reichsrechtlichen Vorschriften handelt. Neben der verfassungsrechtlichen Schwierigkeit, also der Zuordnung zu Artikel 12, gibt es auch echte inhaltlich meritorische Schwierigkeiten; das muß uns klar sein. Es ist selbstverständlich, daß die Gemeinden auf dem Standpunkte stehen, daß ihnen, wenn sie die gesamten Lasten der Fürsorge zu tragen haben, dann auch im Rahmen der Fürsorgeverbände ein gewisses Mitspracherecht zukommen muß. Die Gemeinden wollen mitbestimmen, wie diese Gelder verwendet werden, was damit geschieht usw.

Das Land Niederösterreich, genauso wie eine Reihe anderer Bundesländer, hat sich mit der Einführung der sogenannten Fürsorgebeiräte beholfen, die sozusagen ein Empfehlungsrecht haben. Nach der derzeitigen Rechtslage entscheidet natürlich der Bezirkshauptmann, und zwar der beigeordnete Beamte, weil der Bezirkshauptmann nicht alles machen kann. Hier liegt die erste Schwierigkeit. Wie konstruiert man einen Fürsorgeverband, der auf demokratischer Basis ein echtes Mitspracherecht der Gemeinden und Bürgermeister festlegt, ohne damit die Behördenkompetenz des Bezirkshauptmannes zu berühren? Das ist bei all diesen Entwürfen das große Problem gewesen. Ich selbst habe bei drei dieser Entwürfe sehr aktiv mitgearbeitet, und zwar noch aus einer anderen Funktion heraus. Es trat immer wieder die Frage auf, kann man nun dem Bezirkshauptmann, der Behördenleiter ist, der Hoheitsaufgaben zu erfüllen hat, einen solchen Fürsorgebeirat unterstellen, ja oder nein? Wo ist die Grenze?

Die zweite Frage war eine rein finanzielle. Wenn der Bund ein solches Fürsorgegrundsatzgesetz erläßt, standen nicht zu Unrecht sowohl die Gemeinden als auch die Länder auf dem Standpunkte, daß allgemein gesehen selbstverständlich auch die Ausländerfürsorge hier mitinbegriffen sein muß, die aber nicht eine Sorge der Gemeinden oder Länder sein kann. Es ist nicht möglich, daß die Gemeinden und Länder dafür aufkommen. Der Bund hat sich seinerzeit auf den Standpunkt gestellt, er ist nicht bereit, die gesamten Kosten zu übernehmen. Umgekehrt ist er aber auf Grund von Staatsvertragen und internationalen Konventionen verpflichtet, die Ausländerfürsorge durchzuführen. Hier einen Weg zu finden, daß der Bund trotzdem die Kosten übernimmt, die Gemeinden aber nicht, ist die Aufgabe, die jetzt bei den Verhandlungen wahrscheinlich das Kriterium sein wird.



Abgesehen davon hat es noch eine kleine Kompetenzschwierigkeit zwischen den einzelnen Ministerien gegeben. Nach dem Kompetenztatbestand gehört Armenwesen in die Kompetenz des Bundesministeriums für Inneres und Fürsorge in die des Sozialministeriums; das war auch immer ein gewisser Kompetenzkonflikt zwischen den beiden Ministerien. Noch in Zeiten der guten alten Koalition hat man hier die Lösung gefunden, daß das Innenministerium das Gesetz ausarbeitet; wenn es aber beschlossen ist, geht die Kompetenz auf das Sozialministerium über. Ich nehme an, daß sich auch die Bundesregierung im Laufe der nächsten Zeit mit diesen Fragen wind beschäftigen müssen. Wie ich gehört habe, soll, um aus dem Kompetenzkonflikt der beiden Ministerien herauszukommen, eine ähnliiche Lösung in Erwägung gezogen wer den. Der Herr Albgeordnete Jirovetz hat noch besonders auf des Fürsorgeheim St. Andrä vor dem Hagentale hingewiesen. Ich weiß, daß sich die Herren des Kontrollausschusses mit diesem Problem schon oft beschäftigt haben. Ich gebe offen zu, daß sich in St. Andrä das schlechteste Fürsorgeheim befindet, das wir haben. Wie bei so vielen anderen Problemen, erhebt sich auch hier die Frage, wo man das Geld hernehmen soll, um diesen Notstand zu beseitigen; zur Bewältigung dieser Aufgabe ist es in St. Andrä mit 2, 3, 4, 5 oder auch 10 Millionen Schilling leider nicht getan. Das ist ein Projekt, das sehr viele Geldmittel erfordert. Sie wissen, daß der Männertrakt in der Zwischenzeit renoviert wurde und es dann einige Zeit Schwierigkeiten gegeben hat, auch für die Instandsetzung des ersten Stockwerkes die mittel zu erhalten. Dankenswerterweise hat der Landtag im Nachtragsbudget die für den Männertrakt erforderlichen 400.000 Schilling bewilligt, so daß dieser nunmehr auch fertiggestellt werden kann. Bezüglich der Renovierung des Frauentraktes ist leider bisher noch keine Entscheidung gefallen. Der Hohe Landtag hat weiters vor einiger Zeit einen Betrag von 1,5 Millionen Schilling für die Errichtung eines neuen Kesselhauses und von Heizanlagen bewilligt. Die diesbezüglichen Verhandlungen waren ziemlich langwierig, und die Bauarbeiten wurden bisher noch nicht in Angriff genommen. Ich kann Ihnen auch sagen weshalb. Nach den ursprünglichen Plänen war die Errichtung mit Fertigbauteilen vorgesehen. Kurz vor dem geplanten Baubeginn erklärten plötzlich die Firmen, daß die Ausführung mit Fertigbauteilen nicht durchführbar sei und das Vorhaben daher in Vollbauweise ausgeführt werden müsse. Die Kasten hätten dadurch eine Steigerung von 1,5 auf 2,2 Millionen Schilling erfahren. Ich muß gestehen, daß ich nicht den Mut besessen habe, neuerlich an den Landtag mit der Bitte heranzutreten, er möge zusätzlich 700.000 Schilling genehmigen, da infolge eines Irrtums um diesen Betrag zuwenig angefordert wurde. Ich wollte mich keiner Kritik aussetzen, was sich nachträglich als gut erwiesen hat, da sich in der Zwischenzeit doch Firmen gefunden haben, die nunmehr bereit sind, das Vorhaben in Fertigteilbauweise durchzuführen. Es ist daher damit zu rechnen, daß mit Beginn der Bausaison der Bau des Kesselhauses in Angriff genommen wird. Es wind dann am Hohen Landtag, den Damen und Herren des Hohen Hauses liegen, ob eine Mi5glichkeit gefunden wird, die hiefür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um dieses Heim etwa in mehrjährigen Baustufen umzubauen bzw. Iden straßenseitig gelegenen Gebäudeteil abzureißen und hinter diesem einen neuen zu errichten. Denn alles, was man in diesem alten Gebäude renoviert, kann als absolut verlorener Bauaufwand betrachtet werden. Um das alte Gebäude vor dem Verfall zu schützen, wurden Eisentraversen eingezogen, was jedoch keine wesentliche Besserung brachte. Aus einem vor dem Verfall bewahrten Gebäude kann eben kein entsprechendes Fürsorgeheim mehr geschaffen wenden.

Der Herr Abgeordnete Cipin hat sich mit der Frage der Körperbehinderten beschäftigt. Ich nehme an, daß ihm hier ein Irrtum unterlaufen ist. Ich pflichte ihm wohl in allen seinen Ausführungen bei, jedoch seinem Antrag nicht. Er fordert nämlich darin, daß von der Landesregierung ein Beamtenkomitee zur Durchführung der Vorbereitungsarbeiten für dieses Gesetz eingesetzt wind. Das Behindertengesetz ist aber schon unter meinem Amtsvorgänger vor ungefähr 1% Jahren von einem Beamtenkomitee im Entwurf erstellt worden und ist allen Stellen des Bundes, des Landes, den Gemeindevertreterverbänden usw. zur Stellungnahme zugegangen. Diese Stellungnahmen liegen bereits vor. In diesem Stadium habe ich die Geschäfte übernommen. Die Beamten des Referates haben versucht, die eingelangten Stellungnahmen auf einen Nenner zu bringen. Das ist natürlich nur bedingt durchführbar, da ja die im einzelnen Ansichten oft sehr widersprechend sind.

Man muß also trachten, aus der Summe der Stellungnahmen eine Kompromißlösung zu finden. Nebenbei bemerkt, haben auch die Arbeiterkammer und die Handelskammer zu diesem Gesetzentwurf Stellung genommen, worauf ein neuer Gesetzentwurf ausgearbeitet wurde. Dieser ging vor etwa zwei bis drei Wochen an die Landesamtsdirektion, und zwar an den Legistischen Dienst. Dort hatte man noch einige kleinere Einwände. Der Entwurf ist nunmehr fertiggestellt und wird in der nächsten oder übernächsten Regierungssitzung zur Beschlußfassung vorgelegt werden und von dort dem Hohen Landtag zugehen. Wenn also der von Herrn Abgeordneten Cipin eingebrachte Antrag mit seinem Auftrag an die Landesregierung aufrechterhalten wird, bewirkt er gerade das Gegenteil, was beabsichtigt ist, nämlich zu einem Gesetz zu kommen. Main müßte wieder mit einem Beamtenkomitee von vorne beginnen und genau dasselbe machen, was bisher geschehen ist, und zwar an Hand der Unterlagen der anderen Bundesländer einen Gesetzentwurf erstellen. Tatsache ist, daß das Land Niederösterreich das letzte Bundesland ist, das ein solches Behindertengesetz beschließt. Ich nehme an, daß dieser Antrag durch ein Mißverständnis zustande gekommen ist und bitte den Herrn Abgeordneten Cipin, in Anbetracht der derzeitigen Situation seinen Antrag als gegenstandslos zu erklären, da er uns in der Behandlung der Materie nicht weiterbringen, sondern um 1% Jahre zurückwerfen würde. Ich glaube nicht, daß eine solche Absicht vorliegt. Der Herr Präsident Reiter hat sich in seinen Ausführungen mit den Blindenbeihilfen beschäftigt und insbesondere auf die Einheitlichkeit bei der Gewahrung der Blindenbeihilfen Bezug genommen. Er hat die Frage der Einkommensgrenzen in seinem Antrag nicht direkt berührt, aber indirekt in seiner Rede dazu Stellung genommen. Ich glaube, daß die Frage der Einheitlichkeit tatsächlich einen der neuralgischen Punkte bildet. In dem Schreiben vom Juni 1966, das der Herr Präsident Reiter angezogen hat, sind allerdings noch fünf andere Punkte enthalten, die die Blindenorganisationen novelliert haben wollen. Es geht hier um Fragen, die Um großen und ganzen mit den anderen Bundesländern übereinstimmen und wo eine Änderung der Grundsätze gemeinsam herbeigeführt werden könnte. In der Frage der Einkommensgrenze herrschen noch sehr unterschiedliche Verhältnisse. Wie schon der Herr Präsident Reiter darauf hingewiesen hat, gibt es in einigen Bundesländern überhaupt keine Einkommensgrenze, in anderen Bundesländern gibt ,es wohl eine, die aber um nahezu 60 bis 80 Prozent höher liegt als in Niederösterreich, so daß eine Vereinheitlichung unbedingt anzustreben wäre. Ich selbst kann diesen Antrag nur begrüßen und bitte Sie, ihm ebenfalls die Zustimmung zu geben. Vielleicht ist es doch möglich, im Rahmen der periodisch stattfindenden Fürsorgereferententagungen zu einer einheitlichen Auffassung zu gelangen.

Hohes Haus! Ich will jedoch der Ordnung halber darauf hinweisen, daß sich dieser Antrag in finanzieller Hinsicht geigen das Land Niederösterreich auswirken wind, da, wie der Herr Präsident Reiter schon angeführt hat, die anderen Bundesländer zum Teil höhere Einkommensgrenzen festgesetzt haben, zum Teil aber keine. Das heißt also, daß eine Vereinheitlichung der diesbezüglichen Bestimmungen nicht so sein wird, daß die anderen Bundesländer Einkommensgrenzen einführen oder diese senken, sondern daß wir sie beseitigen müssen. Das hat zur Folge, daß die im Budget enthaltene Ansatzpost von rund 21 Millionen Schilling erhöht werden müßte. Die Blinden werden nämlich nicht weniger, da sich die Zahl der hinzukommenden Blinden mit jener der wegsterbenden ungefähr deckt. Hier handelt es sich nicht um Kriegsblinde, sondern um Allgemeinblinde. Die Zahl der Blinden bleibt daher im wesentlichen gleich. Wenn wir die Anpassung an die sechste Novelle schrittweise vornehmen, werden wir einen gewissen Abgang haben, da die Zahl der Praktischblinden hauptsächlich in den ein bis zwei Bezirken, wo eine ausgesprochene Blindenpropaganda betrieben wurde, wieder etwas zurückgehen wird.



Der Herr Abgeordnete Birner hat sich mit den Lehrlingsbeihilfen und deren Erhöhung beschäftigt. Ich bin gerne bereit, seine Anregung aufzugreifen. Wir werden versuchen, einen Weg zu finden, wie die Lehrlingsbeihilfen den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepaßt werden können. Wie der Herr Abgeordnete Birner schon erwähnt hat, wird die Anzahl der unterstützten Lehrlinge immer geringer. Der Grund liegt in der Besserung der allgemeinen Verhältnisse, wodurch die Zahl der Lehrlinge, die lauf Grund schlechter sozialer Verhältnisse Unterstützung brauchen, im Abnehmen begriffen ist. Zu einer Äußerung zum Antrage des Herrn Abgeordneten Schlegl bin ich leider nicht berufen, weil es sich nicht um mein Ressort handelt. Die Schülerausspeisung befindet sich wohl in der Gruppe 4, gehört aber zu einem anderen Ressort. Ich bin davon überzeugt, daß man - vorbehaltlich der Meinung des zuständigen Referenten - entsprechend dem Resolutionsantrag Untersuchungen anstellen wird, wieweit man durch administrative Vorsorgen zu einer besseren Ausnützung der Mittel kommen könnte. Als vorletzter Redner bat sich der Herr Abgeordnete Robl mit den Verpflegsgebühren der Fürsorgeheime beschäftigt und dazu auch eine konkrete Anregung gemacht. Ich darf hiezu folgendes sagen: Es fällt auf, daß in den einzelnen Fürsorgeheimen der Verpflegssatz zwar nicht gleich ist, die Abgänge jedoch unterschiedlich sind. Das hat verschiedene Ursachen. Eine liegt darin, daß bei einem Fürsorgeheim eine große Landwirtschaft angeschlossen ist und es sich auf diese Art zu einem guten Teil mit den notwendigen Naturprodukten preisgünstig selbst versorgt, denn ein Teil der Pfleglinge ist ja nicht so gebrechlich, daß diese nicht auch ein bißchen mitarbeiten können. Im Gegenteil, diese Mitarbeit bildet eine angenehme Beschäftigung. Andererseits haben wir auch sehr moderne Heime, wie zum Beispiel in Wiener Neustadt. In diesem Heim gab es anfangs personelle Schwierigkeiten, die aber bereits aberwunden sind. Wir werden vermutlich zu Beginn des Jahres 1968 zwei neue Heime dazubekommen, und zwar Melk und Waidhofen. Diese Heime sind natürlich schon nach etwas moderneren Gesichtspunkten gebaut und weisen keine so starke Belagsdichte auf wie die alten Heime St. Andrä, Mistelbach usw. Wie Sie sich erinnern können, hat der Kontrallausschuß des Landes bezüglich des Heimes Mistelbach beanstandet, daß die dort ausgebauten Mansarden nicht belegt wurden und leer standen. Als ich dieses Referat übernommen habe, ließ ich diese Angelegenheit überprüfen; ich darf mitteilen, daß die Mansarden mit gehfähigen weiblichen Pfleglingen belegt sind. Der Grund für das seinerzeitige Verbot war die Feuergefahr. Ich bin zwar kein Techniker, erlaube mir aber trotzdem zu bemerken, daß es mir nicht verständlich ist, daß in den Räumen vor dem Ausbau, als noch heizbare Öfen in Gebrauch waren, die Feuergefahr geringer gewesen sein soll als jetzt, wo in den Räumen Zentralheizungskörper stehen. Ich will aber den Herren der Baupolizei zugestehen, daß sie ihre Anordnungen bestimmt nach bestem Wissen und Gewissen getroffen haben. Es dreht sich hier also um die Frage der Verantwortung. Ich bin mir bewußt, daß ich mit meiner Anordnung selbst die Verantwortung übernommen habe.

Meine Damen und Herren! Ich bin der Meinung, daß ein zuständiger Referent, wenn er glaubt, daß eine Sache durchführbar ist, auch bereit sein muß, für diese die Verantwortung zu übernehmen. Die Erklärung des Kollegen Laferl, der als Baumeister ein hervorragender Fachmann ist, daß er viele hunderte Mansardenwohnungen kenne, die viel schlechter sind und von ganzen Familien bewohnt wenden und wo auch nichts passiere, bestätigt nur meine Maßnahmen. Außerdem wurde mir bei meinen Nachforschungen in der Bundeshauptstadt mitgeteilt, daß in Wien einige tausend Mansardenwohnungen auch nicht mit den berühmten Betonwannen ausgestattet sind und trotzdem die Benützungsbewilligung erteilt werden mußte. Nachdem auch dort jemand die Verantwortung übernehmen mußte, habe ich in dem Bewußtsein, mich in guter Gesellschaft zu befinden, meine Anordnungen getroffen. Ohne versteckenspielen zu wollen, erkläre ich ganz offen, daß mir der Hohe Landtag mit der Kenntnisnahme meiner Mitteilung, soferne kein Widerspruch erfolgt, einen kleinen Teil der Verantwortung abnimmt. Aber nun Spaß beiseite.



Meine Damen und Herren! Der Belag der Mansarden bedeutet nämlich eine Einnahmenerhöhung um jährlich 300.000 Schilling. Im ersten Moment kommt einem dieser Betrag sehr hoch vor. Er wird jedoch verständlich, wenn man bedenkt, daß ohne zusätzliches Pflegepersonal neue Pfleglinge aufgenommen werden können. Im Heim Mistelbach wird sich laut Voranschlag im Jahre 1967 ein Abgang von 40.000 Schilling ergeben. Im Jahre 1966 betrug der Abgang 10.000 Schilling. Wie der Herr Abgeordnete Robl schon darauf hingewiesen hat, sind die Personalkosten um wesentlich mehr als den Differenzbetrag von 30.000 Schilling gestiegen. Eis ist jedoch nicht möglich, diese Mehrausgaben zur Gänze auf die Verpflegsgebühren zu überwälzen, weil dann schließlich und endlich die Bezirksfürsorgeverbände für diese Kosten aufkommen müßten.

Ich darf vielleicht noch darauf hinweisen, daß es nur möglich ist, einheitliche Verpflegskostensätze für alle Fürsorgeheime festzulegen. Der Vorschlag, die Verpflegssätze an das jeweilige Heim anzupassen, würde zu einer unerwünschten Wirkung führen. Es würde nämlich kein Fürsorgeverband zu einer Einweisung eines Pfleglings in ein modernes und daher teureres Fürsorgeheim die Zustimmung geben. Die Fürsorgeverbände würden bestrebt sein, die Pfleglinge in billigen Heimen unterzubringen. Es muß uns aber infolge der vielen an uns gestellten Anforderungen und Vormerkungen die Möglichkeit gewahrt bleiben, entsprechende Dispositionen zu treffen. Noch vor einiger Zeit waren es in Niederösterreich 300 Vormerkungen, die noch nicht berücksichtigt werden konnten. Herr Kollege Robl, darin liegt auch der Grund, warum wir bei der Schaffung von verschiedenen Gebührenklassen sehr vorsichtig sein müssen. Ich bin aber gerne bereit, diesen Vorschlag, noch einmal überprüfen zu lassen. Man kann doch nicht für dieselben Leistungen von dem einen mehr und vom anderen weniger verlangen. Darf ich Ihnen an einem Beispiel erläutern: Wenn wir in einem Saal 16 Pfleglinge haben, können wir nicht zwei davon in eine höhere Gebührenklasse geben und 14 in eine niedrigere. Wir müssen daher trachten, die Pfleglinge in Einzelzimmern, Zweibett- oder Dreibettzimmern unterzubringen, was uns dann die Berechtigung gibt, höhere Verpflegssätze zu verlangen. Das hat aber zur Folge, daß wir anstelle der großen Räume kleinere bauen müßten, wozu uns jedoch der Platz fehlt. In einem Spital zum Beispiel gibt es den großen Saal mit 10, 12 und 14 Patienten und die kleinen Zimmer mit 2, 3 und 4 Patienten. In letzteren liegen die Klassenpatienten, die höhere Verpflegsgebühren bezahlen. Das führt sogar so weit, daß die Klassenpatienten eine andere Verpflegung haben als die übrigen. Ich bitte zu berücksichtigen, daß wir in einem Fürsorgeheim nicht auch noch solche Differenzierungen machen können. Es handelt sich schließlich um Menschen, die fürsorgebedürftig sind, die aber nicht unbedingt geistig gebrechlich sein müssen, die aber körperlich gebrechlich und meistens schon betagt sind. Solche einsame Menschen sind auch psychologisch schon ein bißchen wehleidig und sensibel. Wenn man da noch zu differenzieren beginnen möchte, wären wahrscheinlich noch mehr Streitigkeiten an der Tagesordnung, als sie durch das enge Zusammenleben ohnedies schon gegeben sind. Ich betone jedoch, daß ich gerne bereit bin, eine nochmalige Überprüfung zu veranlassen, wollte Ihnen aber jetzt schon meine Bedenken, die ich diesbezüglich hege, mitteilen, denn auch bei der Planung der neuen Fürsorgeheime in Waidhofen und Melk war eine solche Regelung nicht vorgesehen, und man hat keine kleinen Zimmer mit einem, zwei oder drei Betten geplant. Da die beiden Heime im Rohbau fertig sind, können sie nicht mehr umgebaut werden. Wir sind daher wieder auf größere Räume angewiesen, allerdings nicht in dem Ausmaß wie in St. Andrä, wo die Betten so eng stehen, daß man kaum durchgehen kann. Die größeren Räume halben Iden Vorteil, daß die Hege leichter durchzuführen ist als in kleineren Räumen, wo mehr Personal erforderlich ist.

Zu den restlichen Anträgen des Herrn Abgeordneten Ludwig bezüglich der Novellierung des ASVG. habe ich nichts zu bemerken und nichts dagegen einzuwenden. Sie wurden im wesentlichen alle begründet und auch erläutert.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich zum Schluß noch ganz kurz zu dem vom Herrn Abgeordneten Ludwig gestern geäußerten Wunsch, das Kinderheim Lunz für ein Erholungsheim der Landesbediensteten zur Verfügung zu stellen, einige Bemerkungen mache. Glauben Sie mir, daß

ich es durchaus verstehe, wenn man ein Heim, das nicht voll ausgelastet ist, anderen Zwecken zuführen will. Herr Abgeordneter Ludwig hat gemeint, es ist 3 Monate im Jahr, bestenfalls 5 Monate belegt. Das spielt aber keine Rolle; Tatsache ist aber, daß das Heim weit unterbelegt ist, daß daher die Kosten Für dieses Heim unverhältnismäßig hoch sind, denn wenn in einem Monat nur insgesamt 20, 25 oder, wie ich festgestellt habe, 21 Verpflegstage aufscheinen und die fixstehenden Personalkosten die gleichen sind, als wenn dort in demselben Heim zum Beispiel 1500 Verpflegstage wären, dann ist es selbstverständlich, daß das ganze unrentabel ist. Mit dem haben wir uns auch schon beschäftigt. Die Problematik besteht noch in etwas anderem. Das Heim selbst ist im Winter fast nicht beIegt, weiI die Bezugsmöglichkeiten sehr schlecht sind. Es hat also nur große Räume und ist, so wie es jetzt ist, für eine Erholungsaktion für Erwachsene nicht verwendbar. Wir haben uns selbst bemüht, Turnusse hineinzubringen; aber wenn Erwachsene dort hingehen, müssen 20 in einem Zimmer schlafen, und da werden sie sagen, das tun wir nicht, wir wollen Zweibett- oder, wenn sie ein Kind mithaben, ein Dreibettzimmer. Es müßte also umgebaut werden. Kollege Ludwig hat das auch schon angeführt und hat gesagt, na, dann müssen wir es halt umbauen. Genau dasselbe will das Referat als Kinderheim, nämlich umbauen und herrichten. Ich bin der Meinung, daß, wenn es umgebaut wird, das Land das machen müßte, denn wer sollte sonst das Geld aufbringen? Die Frage ist aber, von wo bringt man das Geld auf?

Der Landtag hat vor längerer Zeit schon den Beschluß gefaßt, den Grundsatzbeschluß zur Errichtung des Kinderheimes Mödling. In der Zwischenzeit sind auch einige Gelder in der Höhe von rund 35 Millionen Schilling gesammelt worden. In der Zwischenzeit hat sich auch der Finanzausschuß damit beschäftigt und dann zusätzlich Au6klärung verlangt. Die Regierung, ich darf das vielleicht sagen, hat heute diese zusätzlichen Aufklärungen beschlossen. Sie werden dem Herrn Präsidenten für die Mitglieder des Finanzausschusses dann morgen zugehen. Ich glaube, man wird sich ernsthaft den Kopf darüber zerbrechen müssen, ab; wenn ja, wie; und wenn nein, was man dann in dieser Frage Mödling tun soll. Ich sage ganz offen, ich habe auch heute in der Regierung die Auffassung vertreten, daß es jetzt meiner Überzeugung nach nicht möglich ist, daß die Regierung dem Landtag sagt: Du ändere den Beschluß ab oder mache etwas anderes; nachdem der Landtag den Grundsatzbeschluß hat, muß auch vom Leiter des Referates entschieden werden, wie der Beschluß realisiert werden muß. Ich will also nicht in nähere Details eingehen, ich möchte nur festhalten, daß es hier verschiedene Auslegungen gibt. Ich glaube, die beiden Klubs sind über die Überlegungen informiert, die hier im Gange sind. Ich möchte aber noch einmal sagen, ich bin der Auffassung, daß es im Interesse der Autonomie und der Hoheit des Landtages gelegen ist, daß der Leiter zu seinem Beschluß etwas sagt und nicht die Regierung kommt und sagt: Du ändere das ab und mache etwas anderes. Wenn man aber anderer Auffassung ist, bin ich gerne bereit - der Landtag braucht mir das nur zu sagen -, eine dementsprechende Vorlage in der Regierung einzubringen. Es herrschte aber heute in der Landesregierung die allgemeine Auffassung, daß man es doch den Abgeordneten oder dem Ausschuß überlassen müsse, ob man das ändern wolle. Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nur notwendig, daß entschieden wird, denn dieses Projekt läuft seit 3 oder 4 Jahren, und es kommt dabei nichts heraus. Es werden praktisch nur - entschuldigen Sie, wenn ich ein Wort aus meinem früheren Tätigkeitsbereich gebrauche - lauter Planspiele gemacht für einen Ernstfall, der nicht eintrifft. Es werden nämlich jetzt in diesem Falle nicht Soldaten verschoben, und Spiele im Sandkasten gemacht, sondern hier werden Geldmittel und Gebäude verschoben, aber es wird nichts gebaut; dies aus dem einfachen Grunde, weil niemand in der Lage ist zu sagen, wie das finanziert werden soll.


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