Wenn sich aber jetzt unter Umständen der Landtag und auch der Finanzausschuß entschließen sollten, diesen ursprünglichen Grundsatzbeschluß abzuändern, dann, Herr Kollege Ludwig, wird aber das Heim in Lunz wieder gebraucht. Ich wollte das hier sehr offen sagen, um nicht Hoffnungen zu erwecken für die Landsknechte - ich glaube, so heißt die Vereinigung, oder Sportklub Landhaus -, die dann unter Umständen nicht erfüllt werden können.
Abschließend darf ich noch allen, die sich an der Debatte bei Behandlung dieser Gruppe beteiligt haben, sehr herzlich danken. Ich kann versichern, daß die Beamten des Ressorts wirklich bemühht sind, soweit als möglich den Intentionen, auch denen der Herren Abgeordneten dieses Hohen Hauses, entgegenzukommen. Wenn man nicht alle Wünsche erfüllen kann, die im Laufe eines Jahres herangetragen werden, so bitte ich Sie auch dafür Verständnis zu haben. Manches geht halt nicht, abgesehen dann geht es dann nicht, wenn Wünsche entgegengesetzter Natur sind. Wenn zwei Wünsche herangetragen werden, die sich gegenseitig aufheben, dann geht es halt auch nicht. Es ist eben so, wie Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Robl erwähnte, die Fürsorge ist verhältnismäßig finanzintensiv, und man rnuß schauen, mit dem Vorhandenen das bestmögliche Auslangen zu finden. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Abgeordneter C i p i n hat sich noch zu seinem Antrag zu Wort gemeldet.
Abg. CIPIN: Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Landesrat Rösch ist der Meinung, daß ich meinen Antrag zurückziehen soll, weil, wie er angeführt hat, ein Gesetz bereits in Vorbereitung ist. Ich kann also nicht sagen, wie der Entwurf ist, ob er fertig ist, wie er aussieht, ich kann auch nicht sagen, ob all die Wünsche, die wir in unserem Antrag, in meinem Antrag, gebracht haben, tatsächlich eingebaut sind. Sollte das der Fall sein, dann ist der Herr Landesrat Rösch ja sowieso außer Obligo, denn es ist dann sowieso im Gesetz enthalten; sollte aber Verschiedenes, das im Antrag steht, nicht enthalten sein, dann Ist noch immer die M6glichkeit vor Einbringung in die Regierung, das mit den Beamten noch zu beraten, um es dann noch einzubauen, um sich später eine Abänderung zu ersparen. Ich möchte also aus diesen Gründen, und nachdem der Entwurf tatsächlich schon aus der Ära des Herrn Landesrates Wenger übernommen wurde und sicherlich in der kurzen Zeit nicht fertiggebracht werden konnte - es freut uns, wenn es schon so weit ist -, bitten, daß man diesem Antrag trotzdem zustimmt, denn es kommt damit nur rascher zur Erledigung.
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zur gleichen Sache spricht nochmals Herr Landesrat
R ö s c h .
Landesrat RÖSCH: Ich bitte vielmals um Entschuldigung, sehr geehrte Damen und Herren, ich muß aber darauf hinweisen, wie der Antrag lautet. Es heißt: „Die Landesregierung wird aufgefopfert, ein Beamtenkomitee einzusetzen, das zu prüfen h a t . . ."
Das Beamtenkomitee hat jetzt 3/4 Jahre gearbeitet, hat geprüft, hat fertiggearbeitet, das Gesetz ist fix und fertig, alle diese Kriterien sind überprüft worden. Es kommt jetzt im Jänner in den Landtag. Wenn der Antrag angenommen wird, kann ich das Gesetz nicht in die Regierung einbringen, denn ich muß neuerlich ein Beamtenkomitee einsetzen. Ich muß warten, bis die Regierung diesen Beschluß faßt, ein Beamtenkomitee einsetzt. Dieses Beamtenkomitee fängt dann genau dort an, wo es vor 3/4 Jahren begonnen hat. Meine Damen und Herren, ich glaube, das kann doch nicht der Sinn des Antrages sein. Ich möchte Sie also noch einmal bitten, das zu überlegen. Das Gesetz ist fertig und wird in der nächsten Regierungssitzung eingebracht. Es ist dann Ausgabe des Landtages, zu prüfen, ab diese Kriterien alle drinnen sind. Wenn das nicht drinnen ist, werden Sie wahrscheinlich sagen, da wollen wir etwas anderes, denn in dem Antrag sind keine Details festgelegt. Es steht nur drinnen: „. . . hätte insbesondere das Ziel einer gesetzlichen Regelung festzulegen." Den in Frage kommenden Personenkreis zu bestimmen, steht im Gesetz; das Ausmaß der Fürsorge, auch dis steht im Gesetz drinnen. Denn sonst wäre es kein Gesetz. Wir haben auf den Erfahrungen der anderen Bundesländer aufgebaut, das Gesetz ausgearbeitet. Wenn nun der Landtag diesen Antrag trotzdem beschließt, muß ich sagen, weiß ich nicht, wie man diesen Beschluß des Landtages vollziehen sollte.
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist nun endgültig erschöpft. Noch eine Wortmeldung! Noch einmal Herr Abgeordneter C i p i n.
Abg. CIPIN: Wir nehmen mit Genugtuung die vorgetragene Ankündigung des Herrn Landesrates Rösch zur Kenntnis. Nachdem erklärt wunde, daß alles berücksichtigt ist, ziehe ich meinen Antrag zurück.
DRITTER PRÄSLDENT REITER: Keine Wortmeldung mehr. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER (Schlußwort): Ich verzichte.
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe 4, Fürsorgewesen und Jugendhilfe, sowie die Resolutionsanträge der Herren Abgeordneten Reiter, Schlegl, Dipl.-Ing. Robl und Ludwig. Kollege Cipin hat seinen Antrag zurückgezogen. Ich lasse zunächst über die Gruppe selbst und zum Schluß über die zu dieser Gruppe vorliegenden Resolutionsanträge abstimmen.
Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nunmehr seinen Antrag zur Gruppe 4, Fürsorgewesen und Jugendhilfe, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, zu stellen.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gruppe 4, Fürsorgewesen und Jugendhilfe, sieht im ordentlichen Voranschlag Einnahmen von 142,222.000 Schilling vor, denen Ausgaben, von 238,895.000 Schilling gegenüberstehen. I m a u ß e r o r d e n t l i c h e n V o r a n s c h l a g sieht die Gruppe 4 Ausgaben von 5,260.000 Schilling vor.
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Abstimmung über die Gruppe 4 durchzuführen.
DRITTER PRÄSIDENT REITER (nach Abstimmung über die Gruppe 4, Fürsorgewesen und Jugendhilfe, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung):
A n g e n o m m e n.
Ich bitte den Herrn Berichterstatter nunmehr um die Verlesung der Resolutionsantrage.
(Nach Verlesung des Resolutionsantrages des Abg. Reiter, betreffend Vereinheitlichung der Regelung der Bundesländer hinsichtlich der sozialen Unterstützung der Blinden): A n g e n o m m e n.
(Nach Verlesung des Resolutionsantrages des Abg. Schlegl, betreffend Umorganisation der Kinderausspeisungsaktion): A n g e n o m m e n.
(Nach Verlesung des Resolutionsantrages des Abg. Dipl.-Ing. Robl, betreffend gesetzgeberische Maßnahmen hinsichtlich des Hilflosenzuschusses auch während der Pflege des Beziehers einer Rente aus der Pensionsversicherung auf Kosten eines Fürsorgeträgers in einem Altersheim):
A n g e n o m m e n.
(Nach Verlesung des Resolutionsantrages des Abg. Dipl.-Ing. Robl, betreffend gesetzgeberische Maßnahmen zur Beseitigung der Benachteiligung der bäuerlichen Kriegsopferrentner):
A n g e n o m m e n.
(Nach Verlesung des Resolutionsantrages des Abg. Dipl.-Ing. Robl, betreffend gesetzgeberische Maßnahmen hinsichtlich der Bewertung des Einkommens bäuerlicher Kriegsopferrentner auf die das Einkommen vermindernden Belastungen): A n g e n o m m e n.
(Nach Verlesung des Resolutionsantrages des Abg. Ludwig, betreffend ehebaldigsten Abschluß der Beratungen über die Schaffung eines modernen Fürsorgegrundsatzgesetzes):
A n g e n o m m e n .
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr 30 Minuten. (Unterbrechung 13 Uhr 17 Minuten.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND (14 Uhr 30 Minuten): Ich nehme die Sitzung wieder auf. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. A n z e n b e r ,g e r zu Gruppe 5, Gesundheitswesen und körperliche Ertüchtigung, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, zu berichten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Ich halbe Ihnen über die Gruppe 5 zu berichten:
D i e G r u p p e 5, Gesundheitswesen und körperliche Ertüchtigung, deren Ausgaben
mit S 206,108.000 vorgesehen sind, verzeichnet Einnahmen in der Höhe von S 131,589.000, so daß das Nettoerfordernis S 74,519.000 beträgt.
In dieser Gruppe werden die Gebarungsvorgänge für Gesundheitspflege, Einrichtungen des Gesundheitswesens, körperliche Ertüchtigung und Jugendförderung verrechnet.
Der Vergleich mit dem Gesamtaufwand des ordentlichen Voranschlages ergibt, daß die Ausgaben dieser Gruppe 8,0 Prozent darstellen, während sie Um Vorjahr 8,5 Prozent betragen haben.
Die Mehrausgaben von rund 17,5 Millionen S betreffen mit rund 11 Millionen S den Personsalaufwand und mit 6,5 Millionen S den Sachaufwand.
Bemerkenswerte Steigerungen erfuhren die Voranschlagsansätze 519-62, Zuschuß zur Deckung der Betriebsabgänge der öffentlichen Krankenanstalten Niederösterreichs, von 2,6 Millionen S und der Voranschlagsansatz 519-63, Einmaliger Zuschuß zum Ausbau öffentlicher Krankenanstalten in Niederösterreich, von 2,3 Millionen S. Die Sachaufwände der Landes-Krankenanstalten und Landes-Heil- und Pflegeanstalten erfordern ein Mehr von rund 3 Millionen S. Für den Pensionsfonds der Gemeindeärzte mussten um rund S 160.000, für die Beihilfen an Sportverbände S 300.000 mehr bereitgestellt wer den. Ein Sinken um rund 1,5 Millionen S erfuhr der Voranschlagsansatz 519-61, Zinsen und Tilgungsdienst für die von den Spitalserhaltern aufgenommenen Darlehen, infolge Auslaufens dieser Förderungsaktion.
Die Mehreinnahmen dieser Gruppe betragen rund 12,4 Millionen S. Sie sind mit rund 0,6 Millionen S auf höhere Beitragsleistungen des Bundes und des niederösterreichischen Krankenanstaltensprengels zu den Betriebsabgängen der Landes-Krankenanstalten und mit rund 11,8 Mill. S auf die höheren Einnahmen der Landes-Krankenanstalten und Landes-Heil- und Pflegeanstalten zurückzuführen.
Ebenso wie in der Gruppe 4 müssen auch bei den in der Gruppe 5 veranschlagten Landesanstalten Verpflegskostenmehreingänge zur Überschreitung der Ausgabenvoranschlagsziffern freigegeben werden. Bei diesen Anstalten sind neben den Verpflegskosten auch die Einnahmen an ärztlichen Honoraren gleich jenen zu behandeln.
Die außerordentlichen Ausgaben der Gruppe 5 sind mit S 18,850.000 veranschlagt.
Ich bitte den Herrn Präsidenten die Debatte einzuleiten.
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt Herr Abg. C z i d l i k.
Abg. CZIDLIK: Herr Präsident! Hohes Haus! Zur Gruppe 5, Gesundheitswesen, können wir Niederösterreicher trotz allem sagen, wir brauchen uns nicht m schämen. Was an vorbeugenden Maßnahmen, was in der Errichtung von Heil- und Pflegestationen oder zu deren Erweiterung, was zur Beschaffung von Heilbehelfen geschehen konnte, ist geschehen, auch im Jahre 1966; und zwar unter vorbildlicher Überwachung der beiden Referate VII/4 - also ärztlicherseits – und VII/3 - wirtschaftlicherseits. Der Erfolg zeigt, daß wir uns mit allen Bundesländern ohne weiteres vergleichen können, wenn wir uns nicht darauf kaprizieren, einen Vergleich mit Wien anzustellen - und hier insbesondere mit den großen Kliniken. Ansonsten halten wir aber in diesen Sparten jedem Vergleich stand. Der Erfolg dieser Tätigkeit zeigt sich in verschiedener Art. Ich möchte nur noch hinzufügen, daß leider ein Vergleich über die finanziellen Leistungen nicht so günstig für das Land Niederösterreich ausfallen würde, aber darauf komme ich noch zu sprechen.
Es kann festgestellt werden, daß die anzeigepflichtigen Krankheiten, wie Diphtherie, Keuchhusten, Typhus, Paratyphus, seit 1961 ständig im Sinken begriffen sind; nur die Erkrankungen an Scharlach halben in den Jahren 1963/64 einen ,deutlichen Sprung nach oben gezeigt und sind seither gleichbleibend. Auf der anderen Seite wurde jedoch die teuflische Krankheit der Poliomyelitis fast zum Verschwinden gebracht. Während im Jahre 1961 noch 33 Erkrankungen festzustellen waren, wovon 4 mit Tod und 29 mit schweren Lähmungen ausgingen, ist bis Ende Oktober des heurigen Jahres eine einzige Erkrankung feststellbar. Wenn nun trotzdem die Assentierungsärzte bei den Stellungstagen mit der männlichen Jugend, die sich zur Untersuchung meldet, nicht ganz zufrieden sind, dann ist dies auf verschiedene Umstände zurückzuführen. In erster Linie ist hievon die Jugend aus vorwiegend bäuerlichen Gebieten betroffen. Es zeigt sich, daß der Slogan von der gesunden Luft doch durch die weitaus bessere Ausrichtung des Gesundheitsdienstes in den Städten aufgewogen wind. Wir sind aber doch der Meinung, daß durch die Schaffung der Bauernkrankenkasse hier eine Wendung zum Besseren eintritt. Allerdings wollen wir nicht außer acht lassen, daß zum Teil selbstverständlich auch der Umstand eine Rolle spielt, daß sich die männliche Jugend zu sehr auf die sogenannten ,,Benzinbeine" verläßt, anstatt die eigenen Beine jenem Zweck zuzuführen, für den sie ursprünglich geschaffen wurden.
Wir haben in Niederösterreich nun wieder mehr Ärzte, auch Fachärzte; wir merken in den Krankenanstalten, daß der oft sehr unleidliche Ärztemangel nun nicht mehr so kraß auftritt, in vielen Fällen ist er überhaupt nicht mehr zu spüren. Es verbleibt daher nur noch zu melden, daß eine Anzahl von Kassenstellen und Gemeindearztstellen nicht besetzt werden kann. Das dürfte aber weniger auf den noch drückenden Ärztemangel zurückzuführen sein, sondern auf die Tatsache, daß es viele Stellen insbesondere im flachen Lande und in Gebirgsgegenden gibt, die für Ärzte nicht sehr ansprechend sind. Sie sind zum Teil in der Ausübung sehr strapaziös, oder die Dienstorte können kleine kulturellen Einrichtungen aufweisen, möglicherweise ist auch der Weg zum nächsten kulturellen Zentrum zu weit.
Unsere Krankenhäuser sind - wenn jauch nicht überall im gleichen Ausmaße – im ständigen Ausbau. Diese Grundpfeiler der vorwiegend stationären Behandlung im Rahmen des Gesundheitsdienstes unserer kranken Menschen in Niederösterreich sind aber nach wie vor die Angelpunkte bei unseren Erörterungen um das Gesundheitswesen in Niederösterreich; es geht in der Hauptsache um die Finanzierung dieser Krankenhäuser. Was sich um den Problemkreis bei dieser Finanzierung an Unrecht anhäuft, schreit geradezu nach Abhilfe.
Die in Frage kommenden Stellen des Bundes, aber auch des Landes haben sich bis jetzt taub und blind gestellt. Es wurde oft genug darauf hingewiesen, daß sich die Krankenhäuser, die ursprünglich relativ einfache Pflegestätten und in der Hauptsache für die Einwohner der Bezirksstädte gedacht waren, in den letzten Jahrzehnten in den meisten Fällen zu modernsten, kompliziertesten, aber auch kostspieligsten Bezirkskrankenhäusern gewandelt haben. Die schlechte finanzielle Lage ergibt sich also schon daraus, daß diese Wandlung vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt wurde.
Es ist zwar festzustellen - hierin gehe ich mit dem Kollegen Wüger von der ÖVP-Fraktion konform -, daß nach 1945 die reichsdeutschen Bestimmungen außer Kraft gesetzt, aber die guten Bestimmungen des alten Krankenanstaltengesetzes aus dem Jahre 1928, wonach 'Bund und Land je drei Achtel des Abganges zu tragen hatten, nicht mehr eingeführt wurden. Diese 3/8-Anteile von Bund und Land betragen nicht nur den Betriebsabgang aus dem reinen Betrieb des Spitals, sondern galten auch für Neuerrichtungen und Betriebserweiterungen. Diese Wandlung des Krankenhauses kann ich Ihnen am besten an Hand einer Vergleichstabelle veranschaulichen. Von den 23 Krankenhäusern gibt es vier, in denen im Jahresdurchschnitt von den Patienten weniger als 10 Prozent aus der Sitzgemeinde kommen.
In diesen Spitälern sind also mehr als 90 Prozent Fremdpatienten. In sieben Krankenhäusern liegt die Anzahl der Eigenpatienten der Sitzgemeinde unter 15 Prozent, in drei Krankenhäusern unter 20 Prozent. In zwei Dritteln der bestehenden Krankenhäuser Niederösterreichs liegt die Anzahl der Eigenpatienten der Sitzgemeinden unter 20 Prozent. Es dürfte Ihnen nicht unbekannt sein, und ich wiederhole es zur Auffrischung des Gedächtnisses, daß alle diese Gemeinden vom Gesamtbetrag 31,25 Prozent bezahlen müssen. Daraus erkennt man, wie ungerecht diese Sitzgemeinden behandelt werden. In drei Krankenhäusern die Anzahl der Eigenpatienten unter 25 Prozent, in zwei weiteren unter 30 Prozent, und nur in drei Krankenhäusern liegt der Prozentsatz etwas höher, und zwar liegt er in einem bei 33,5 Prozent und in dem zweiten macht er 36 Prozent aus. Beim dritten Krankenhaus beträgt er allerdings 37,3 Prozent. Es ist interessant festzustellen, daß es sich in diesem Fall um ein Krankenhaus vor den Toren Wiens handelt. Diese besondere Lage bewirkt, daß die Patienten der Umgebung nicht in dieses Spital kommen, weil sie den gleichen, verschiedentlich sogar den günstigeren Weg nach Wien haben. Alle diese Krankenhäuser müssen 31,25 Prozent des Abganges bezahlen.
Es ist interessant festzustellen, daß sich die Kopfquotenbelastung in umgekehrter Richtung bewegt. In jenen Krankenhäusern, die im Jahresdurchschnitt die meisten Eigenpatienten haben, entsteht die niedrigste Kopfquotenbelastung. Das ist andererseits leicht zu verstehen, weil in jenen Städten, um die es sich hier handelt, die Einwohnerzahl in einem Verhältnis zur Größe des Krankenhauses steht, so daß trotz der niedrigsten Pro-Kopf-Belastung die höchste Zahl an Eigenpatienten aufscheint. Infolgedessen ergibt sich bei den Krankenhäusern mit der niedrigsten Anzahl an Eigenpatienten die höchste Kopfquotenbelastung.
In zwei Gruppen betrachtet, sieht die Sache so aus: Bei den Gemeinden mit dem höchsten Eigenpatientenbelag entsteht die niedrigste Pro-Kopf-Belastung, und zwar auf der Basis des Rechnungsabschlusses 1965 ermittelt, von 62,90 Schilling bis 144,60 Schilling; bei Gemeinden mit dem niedrigste Eigenpatientenbelag ergibt sich eine Belastung von 94 bis 289,lO Schilling. Daraus ersieht man, daß das Steuereinkommen der Städte mit großer Einwohnerzahl eine ganz andere Rolle spielt als bei kleineren Spitälern in Gemeinden mit weniger Einwohnern. Es zeigt sich also, daß neben der ungerechten und unterschiedlichen Behandlung der Sitzgemeinden durch die Nichtberücksichtigung des Verhältnisses zwischen Eigenpatienten und Fremdpatienten im Gesetz noch die Tatsache dazukommt, daß für lalle diese Sitzgemeinden gegenüber den anderen Gemeinden, die kein Krankenhaus haben, eine besondere Belastung entsteht. Wie ich bereits erwähnt habe, zahlen die Sitzgemeinden 31,25 Prozent, das Land 29 Prozent, der NÖKAS 21 - das sind, abgesehen von den 23 Gemeinden, die das Unglück haben, ein Krankenhaus erhalten zu müssen, 1486 Gemeinden, während der Bund mit 18,75 Prozent den geringsten Beitrag leistet.
Ich habe Ihnen nunmehr die Leistungen, die die einzelnen Gemeinden, das heißt die Sitzgemeinden im Verhältnis zu den Nichtsitzgemeinden, veranschaulicht. Jetzt möchte ich Ihnen an Hand einer Tabelle zeigen, welche Leistungen die Länder miteinander verglichen für den Gesundheitsdienst und insgesamt für die Krankenhäuser erbringen. Ich werde Wien in den Vergleich nicht einbeziehen, will aber des Interesses wegen auch einige Zahlen nennen, damit Sie sehen, was sich in Wien auf diesem Gebiet tut. Der Aufwand des Landes Wien aus eigener Kraft beträgt für das Spitalswesen rund 727 Millionen Schilling. Wenn ich Ihnen den nächsthöheren Betrag und das entsprechende Land nenne, werden Sie sogleich sehen, weshalb ich Wien aus dem Vergleich ausscheiden will. Die Steiermark, die bei der Reihung der neun Bundesländer an zweiter Stelle aufscheint, gibt aus eigenen Mitteln 153,234.900 Schilling aus. Wie gesagt, nehmen wir Wien aus; damit rückt die Steiermark an die erste Stelle in der Vergleichstabelle. Aber auch prozentmäßig steht sie an erster Stelle, da sie von ihrem Gesamtbudget im Jahre 1965 7,81 Prozent für das Gesundheitswesen und insbesondere für die Krankenhäuser ausgegeben hat. Die Pro-Kopfleistung der steirischen Bevölkerung beträgt 134,67 Schilling und rangiert damit ebenfalls an erster Stelle. Wenn ich hier den Aufwand des Landes Niederösterreich zum Vergleich heranziehe - wobei die Steiermark rund 1,137.000 und Niederösterreich rund 1,374.000 Einwohner besitzt -, kann ich feststellen, daß er mit 43,8 Millionen Schilling an sechster Stelle steht. Im Prozentverhältnis steht Niederösterreich an vorletzter Stelle und mit der Pro-Kopf-Belastung überhaupt an letzter Stelle von allen neun Bundesländern. Mit diesen Vergleichszahlen wollte ich Ihnen beweisen, daß unsere Anstrengungen selbstverständlich dahin gehen müssen, daß vorerst der Bund an und für sich mehr leistet, daß aber auch das Land Niederösterreich, das bei all diesen Vergleichen bis jetzt sehr schlecht wegkommt, damit wird rechnen müssen, bei einer Generalregelung dieser brennenden Frage ebenfalls Haare zu lassen.
Wenn wir also in Betracht ziehen, daß das alte Krankenanstaltengesetz aus dem Jahre 1928 die Leistungen des Bundes und des Landes bezüglich des Abganges mit je drei Achteln festgelegt hat, dann möchte ich darauf hinweisen, daß die große Hoffnung auf eine Neuregelung der Finanzmisere der Krankenhäuser und damit der spitalerhaltenden Gemeinden zunichte gemacht wurde. Wir alle haben gehört, daß im Rahmen der Verhandlungen über Iden Finanzausgleich eine fühlbare Erleichterung für die Sitzgemeinden, also die spitalerhaltenden Gemeinden, erfolgen sollte. Das war jedoch nicht der Fall.
Wir wissen allerdings, daß der Herr Finanzminister im Zuge der Verhandlungen eine Erklärung abgegeben hat, daß er sich nach Fertigstellung des Budgets im Parlament zu Verhandlungen und Besprechungen über die Lösung dieser Krankenhausmisere zur Verfügung stellen wird. Ich verweise darauf, daß auch der Finanzreferent des Landes Niederösterreich in seiner Einführungsrede zum Budget im Hohen Hause darauf hingewiesen hat, daß er sich eine brauchbare Lösung nur dann vorstellen kann, wenn in dieser Frage alle Beteiligten guten Willens sind und ihre Absicht, eine akzeptable Lösung anzustreben, erkennen lassen. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß es wichtig wäre, wenn sich die Leidtragenden, also insbesondere die 23 spitalerhaltenden Gemeinden Niederösterreichs, mit gutem Willen zusammensetzen würden. In diesem Zusammenhang möchte ich einen Resolutionsantrag einbringen (liest):
„Der Herr Bundesminister für Finanzen hat im Zuge der Verhandlungen über den neuen Finanzausgleich die Zusage gemacht, sich an Verhandlungen bezüglich einer finanziellen Neuregelung des Krankenanstaltenproblems zu beteiligen. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, beim Bundesministerium für Finanzen vorstellig zu werden und dahin zu wirken, daß solche Verhandlungen zum ehestmöglichen Zeitpunkt aufgenommen werden."
Zum Schluß darf ich noch darauf hinweisen, daß sich der Ausschuß des NÖKAS in einer seiner letzten Sitzungen auf ein Forderungsprogramm geeinigt hat. Ich möchte mich nur auf den Punkt A dieses Forderungsprogramms beziehen. Es wäre in den Wind gesprochen, wenn ich mich mit den übrigen Punkten beschäftigen wollte. Im Punkt A das Programms wird auf die seinerzeitige Drei-Achtel-Deckung des Bundes und des Landes verwiesen und eine Rückkehr zu dieser Regelung verlangt. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß die längst gewünschten Verhandlungen von der Landesregierung intensiv betrieben werden sollen. Bei den Verhandlungen sollte gerade diese Lösung angestrebt werden. Es ist zu hoffen, da der erwähnte gute Wille nicht nur beim Bund, sondern auch beim Land und - ich scheue mich nicht, es auszusprechen - den Sozialversicherungsträgern festgestellt werden kann, damit die Besprechungen zu einem guten Ende geführt werden können, denn ich glaube, daß die in Frage kommenden Gemeinden, sowohl die Kankenhauserhaltergemeinden als auch die nichtspitalerhaltenden Gemeinden, schon seit sehr langer Zeit ihren guten Willen bewiesen haben. Es würde ihnen, wenn es zu einer vernünftigen Regelung käme, wesentlich leichter fallen, ihren guten Willen auch in Zukunft zu beweisen. Ich bitte daher um Unterstützung meines Antrages. (Beifall bei den Sozialisten.)
ZWEITER PRRSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Präsident Abg. R e i t le r.
DRITTER PRÄSIDENT Abg. REITER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zeit entsprechend könnte man vergleichend sagen, alle Jahre wieder! Gerade dieses Kapitel über die Krankenanstalten Niederösterreichs ist bei den jetzt zu behandelnden Budgetgruppen eine sehr entscheidende Frage. Wenn man die Protokolle der letzten Jahre verfolgt, kann man feststellen, daß immer wieder mit Recht darüber Klage geführt wird, daß die Lage der spitalerhaltenden Gemeinden immer untragbarer wird, um nicht sagen zu müssen, daß sie heute schon untragbar geworden ist. Wenn ich auch sonst nicht immer mit meinem Kollegen Czidlik der gleichen Meinung bin, so muß ich gerade in dieser Frage zugeben, daß es viele gemeinsame Berührungspunkte gibt und ich namens meiner Fraktion viele seiner Ausführungen unterstreichen darf. Ich kann daher gleich eingangs die Erklärung abgeben, daß wir seinem Resolutionsantrag selbstverständlich die Zustimmung geben werden.
Wie ich vorher festgestellt halbe, ist der Abgang der Spitäler nahezu untragbar geworden. Wenn man die Entwicklung der Zahlen verfolgt, kommt man zur Ansicht, daß diese Feststellung berechtigt ist. Der Betriebsabgang der Gemeindespitäler ist für das Jahr 1967 bereits mit 153,628.000 Schilling festgelegt. Der Abgang der Landeskrankenanstalten ist mit 38,237.300 Schilling präliminiert, so daß der Gesamtabgang aller Spitäler in Niederösterreich im kommenden Jahr 191,865.300 Schilling betragen wird. Meine Damen und Herren! In Prozenten ausgedrückt, bedeutet das bei den Gemeindespitälern vom Jahre 1958 bis zum Jahre 1967 eine Steigerung von rund 540 Prozent; beim Land beträgt sie rund 300 Prozent. Insgesamt ergibt sich für beide Gruppen eine Steigerung von durchschnittlich 470 Prozent. Im kommenden Jahr ergibt sich aus diesen Zahlen für die niederösterreichischen Gemeinden ungefähr folgende Belastung: für die spitalerhaltenden Gemeinden rund 48 Millionen Schilling, das sind die bekannten 31,25 Prozent, und für die nichtspitalerhaltenden Gemeinden rund 40 Millionen, insgesamt also rund 88 Millionen Schilling. Wenn man bedenkt, daß die Steigerung der Einnahmen im umgekehrten Verhältnis zur Steigerung der Ausgaben steht, wird man die Klagen der spitalerhaltenden Gemeinden und letzten Endes auch der nichtspitalerhaltenden Gemeinden berechtigt finden.
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