ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. R e i s c h e r.
Abg. REISICHER: Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn sich der Herr Abg. Grünzweig in seiner Rede zum Kapitel Kultur dazu verstiegen hat, von einer angeblichen Überheblichkeit meiner Klubkollegen ZIU sprechen, so kann man es wohl als nicht mehr zu überbietende Überheblichkeit bezeichnen, daß er dabei von hohlen Köpfen gesprochen hat. Wenn er sich hier ein Urteil anmaßt, wird er meiner Meinung nach bei der Messung des Vakuums in seiner näheren Umgebung noch viel zu tun haben. (Frau Abg. Körner: Nur keine Anmaßung! - Landesrat Rösch: Das ist sehr billig! - Abg. Dipl.-Ing. Robl: Du haben Sie nicht aufgepaßt, was er gesagt hat!) Das ist gar nicht billig, es ist nicht billiger und nicht teurer als das, was der Herr Abg. Grünzweig erklärt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Regelung des Krankenpflege-, dies medizinisch-technischen Dienstes und des Sanitätshilfsdienstes vom 1. September 1961 sowie der vier Verordnungen bezüglich der Ausbildung und Prüfung des Krankenpflegepersonals ist ein entscheidender Schritt in der Richtung der Aufwertung dieses so wichtigen Berufes getan worden. Der Trennung in Krankenpflegefachdienst und Sanitätshilfsdienst, also der Tätigkeit der diplomierten Krankenpflegerin und der Stationsgehilfin, wurde vom Gesetzgeber Rechnung getragen und damit eine sehr bedeutende Entlastung des diplomierten Krankenpflegepersonals erzielt. Der Fortschnitt auf dem Gebiete der Medizin, der Heilmittel und der technischen Heilbehelfe erfordert nun einmal ein besser ausgebildetes Personal, welches aber tatsächlich nur au den diagnostischen und therapeutischen Pflegearbeiten herangezogen werden soll, während die einfacheren Arbeiten der Stationsgehilfin zugedacht sind. Im Gesetz wurde diesen Anforderungen auch im Hinblick auf die Ausbildung Rechnung getragen. Die diesbezügliche Regelung umfaßt drei Gruppen: die sogenannten gehobenen medizinischen Dienste mit Reifeprüfung, den medizinisch-technischen Fachdienst und den Sanitätshilfsdienst. Ich möchte nicht über die weiteren Bestimmungen dieses Gesetzes sprechen, darf aber feststellen, daß mit diesem Gesetzeswerk der Anschluß an den internationalen Stand westlicher Länder gefunden worden ist. Die Ausbildung der diplomierten Krankenpflegerin wird wie bisher in Krankenpflegeschulen absolviert, während die Stationsgehilfin in allen Krankenhäusern ausgebildet wenden kann. Ein Großteil der 27 niederösterreichischen Krankenhäuser hat diese Chance wahrgenommen und beim Bundesministerium für soziale Verwaltung um die Bewilligung zur Abhaltung derartiger Ausbildungskurse angesucht und diese auch erhalten. Ich glaube, daß die Krankenhäuser mit diesen gebietsmäßigen Ausbildungsmöglichkeiten im Hilfsdienst über ein größeres Reservoir von jungen Mädchen verfügen.
An den sechs Krankenpflegeschulen Niederösterreichs sind derzeit 345 Schülerinnen in Ausbildung. Die Anzahl der Bewerberinnen ist, wenn auch nicht stark, so doch ständig im Steigen begriffen. Man kann feststellen, daß dieser Beruf, nicht zuletzt durch die Herabsetzung des Aufnahmealters von 18 auf 17 Jahre, für junge Mädchen interessanter geworden ist. Die Wartezeit zwischen dem Abschluß der Pflichtschule und idem Beginn der Krankenpflegeschule wird in sogenannten Vorschulen überbrückt. Damit wird die Gewahr gegeben, daß die Mädchen nicht von der Pflichtschule in andere Berufe abwandern. Hinsichtlich der finanziellen Seite ist folgendes zu bemerken: Wenn man die Bedeutung des Krankenpflegepersonals für die Volksgesundheit in Betracht zieht, so sind die Aufwendungen für die Ausbildung dieses Personals sicherlich nicht zu groß. Sie treffen aber in erster Linie wieder die Kostenträger der jeweiligen Krankenanstalt.
Erst heuer hat sich der Bund bereit erklärt, zum ordentlichen Haushalt der Krankenanstalten einen Beitrag für die Führung der Krankenpflegeschulen zu leisten. Es wurden sehr interessante Berechnungen über die Ausbildungskosten einer Krankenpflegerin angestellt, wobei sich ergeben hat, daß neun Schülerinnen während ihrer dreijährigen Ausbildungszeit fünf volle Krankenpflegerinnen ersetzen und deren Arbeitspensum bewältigen können. Setzt man nun diese Arbeitsleistung pro Schülerin mit 24.000 Schilling an rund berücksichtigt, daß die reinen Ausbildungskosten für eine Schülerin pro Jahr 25.000 Schilling betragen, so kommt den Krankenanstalten bzw. Iden Schulen die Ausbildung auf 1000 Schilling; eine verhältnismäßig kleine Summe im Vergleich zu dem Vorteil, den die Krankenhäuser dadurch haben, daß ihnen ständig eine größere Anzahl von gut ausgebildeten Krankenpflegerinnen zur Verfügung steht. Wie im Rechnungsabschluß 1965 ausgewiesen wird, hat das Land eine Million Schilling für die Krankenpflegeschulen ausbezahlt. Es wind auch heuer wieder einen Betrag von 1,200.000 Schilling für jene Krankenpflegerinnenschulen, die nicht an Krankenhäuser angeschlossen sind, beschließen.
Man darf dazu noch sagen, daß das Land Niederösterreich die Kosten für den Bau von Krankenpflegeschulen in der Höhe von 60 Prozent übernimmt und daß aus diesem Titel sehr ansehnliche Mittel zur Verfügung stehen. lm Gesetz ist aber vorgesehen, daß eine Schule nur an einem Krankenhaus mit mindestens 300 Betten errichtet werden kann. Aus diesem Umstand ergibt sich für die dünner besiedelten Gebiete - ich denke hier vor allen Dingen an das Waldviertel -, daß an den dortigen Krankenhäusern keine Pflegerinnenschulen eingerichtet werden können. Der Gesetzgeber wird sich bei einer eventuellen Novellierung dieses Gesetzes darüber Bedanken machen müssen, wie diesem Umstand abgeholfen werden kann. Ich bin auch der Meinung, daß bei einer Novellierung des Gesetzes, von der bereits gesprochen wird, der Hebung der sozialen gesellschaftlichen Stellung des Krankenpflegepersonals in vollem Umfang Rechnung getragen werden muß; dies vor allem deshalb, weil in der Budgetdebatte des Landes Wien zum Ausdruck gekommen ist, daß dort ein Fehlbestand von 387 Schwestern zu verzeichnen ist. Das bedeutet, d aß 880 Betten nicht belegt werden können. Aus dieser Tatsache kann man schließen, daß es mit der Ausbildung der Schwestern allein nicht getan ist. Die Verantwortlichen wissen sehr genau, daß im Zeichen der Vollbeschäftigung für das gut ausgebildete Personal sehr viel Anreiz gegeben ist, sich nach lukrativeren Beschäftigungen umzusehen. Die besonderen Bemühungen der Verantwortlichen gehen dahin, die Schwestern durch besondere Begünstigungen zu veranlassen, ihrem Beruf treu zu bleiben. Ich darf sagen, daß ein besonderer Anreiz hiefür die Schaffung von Wohnraum ist. So hat zum Beispiel die Stadtgemeinde Baden derzeit ein Ledigenheim im Bau; das 42 Einzelwohnungen umfaßt. Jede einzelne dieser Wohnungen ist mit einem Vorraum, einer Duschnische und den sanitären Einrichtungen ausgestattet. Dieses Ledigenheim wird nächstes Jahr mit einem Kostenaufwand von 6,5 Millionen Schilling fertiggestellt sein. Es ist nur recht und billig, wenn die Gemeinde Baden aus der Wohnbauförderung 1954 die entsprechenden Mittel erwartet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! An diesem einen Beispiel ist zu ersehen, daß die spitalerhaltenden Gemeinden gewillt sind, auch noch die zusätzliche Last für das Pflegepersonal auf sich zu nehmen, damit auf diesem Sektor kein allzu großes Vakuum das heißt, kein allzu großer Fehlbestand, entsteht. Wollen wir hoffen - und es sind gute Ansatze dafür da -, daß alle diese Bemühungen von Erfolg gekrönt sind und sich immer mehr Menschen finden, die bereit sind, den Kranken zu helfen und sie so weit herzustellen, daß sie wieder zu vollwertigen Mitgliedern unserer Gesellschaft werden. (Beifall rechts.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. Dr. B r e z o v s k y.
Abg. Dr. BREZOVSKY: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geschätzte Damen und Herren! Gestatten Sie mir zuerst eine persönliche Feststellung. Ich möchte hier zum Ausdruck bringen, daß ich es unter meiner Würde finde, auf die Anfangssätze meines Vorredners einzugehen.
Hohes Haus! Ich möchte ganz kurz zur Sport- und Kulturförderung sprechen. Im Voranschlagsansatz 54-61 konnten wir die erfreuliche Feststellung treffen, daß dieser eine Erhöhung um 300.000 Schilling erfahren hat. Die sich euch hier anbahnende Entwicklung scheint im Sinne der Jugend und der Sportfreunde Niederösterreichs zu liegen. Aus dem Rechnungsabschluß 1965 konnten wir ersehen, daß für diesen Zweck 312.500 Schilling vorgesehen waren. Im laufenden Budgetjahr waren 500.000 Schilling präliminiert, und für das kommende Jahr 1967 sind zur Förderung von Sportvereinen und Sportverbänden 800.000 Schilling eingesetzt. Wer auf dem Sektor der Jugendarbeit und des Sports tätig ist weiß, daß es in der heutigen Zeit wesentlich schwieriger ist, junge Menschen in der Gemeinschaft zu halten und für diese zu erziehen. Die Jugend der Wohlstandsgesellschaft ist jedoch ein getreues Abbild der älteren Generation. Noch nie wunde auch in der älteren Generation so viel Individualismus gepflegt wie gerade jetzt. Eine der Hauptursachen für dieses gemeinschaftsfremde Verhalten der älteren Generation ist das Fernsehen. Wer in einem Dorf aufgewachsen ist und in einem Dorf lebt, der weiß, daß dieser Individualimus für eine Reihe von Gewerbebetrieben existenzgefährdend ist.
Wir haben vor einem Jahr die Verlängerung des Kulturgroschengesetzes nicht mehr beschlossen. Damals hieß es, der Kulturgroschen gefährde die Existenz der Kinobesitzer. Tatsache ist, daß Kinos laufend zusperren müssen. Das ist die Folge der geänderten Lebensgewohnheiten der Bevölkerung. In früheren Jahren war es selbstverständlich, daß viele Dorfbewohner entweder ins Kino oder in ein Gasthaus gegangen sind, um ein Gemeinschaftserlebnis zu haben. Das Fernsehen hat hier einen völligen Wandel gebracht. Erst vorgestern habe ich mit der Gastwirtin meines Ortes gesprochen, wobei sie mir erklärte, däß der Geschäftsgang noch nie so schlecht war wie derzeit. Die Leute holen sich eine oder zwei Flaschen Bier, eventuell eine Flasche Wein, um damit nach Hause zu gehen und im Fernsehen die fremde Welt mitzuerleben. Die Gewerbebetriebe, wie Gastwirte und Kinobesitzer, haben aber, wenn sie nur von diesem einen Gewerbe leben müssen, keine Chance, als selbständige Erwerbstätige in dieser Sparte zu überleben. Und genau das gleiche Verhalten können wir auch bei der Jugend feststellen. Als einer, der sich mit der Jugendarbeit befaßt, könnte ich sagen, es ist erfreulich, daß die Jugend nicht ins Gasthaus geht, daß die Jugend dem Alkohol nicht zuneigt. Das würde zutreffen, wenn nur im Gasthaus der Alkoholgenuß möglich wäre. Tatsache ist aber, daß die Eltern daheim vor dem Fernsehapparat nicht viel dabei finden, wenn auch die Jugendlichen Alkohol genießen. Man braucht nur die Statistik anzusehen, um zu erkennen, wieviel Geld in Niederösterreich jährlich für den Alkoholkonsum ausgegeben wird.
Die große Aufgabe, die jedem Demokraten gestellt ist, ist die, die Jugend zur Gemeinschaft zu erziehen; denn Demokratie ist nur möglich, wenn wenigstens ein Teil der Menschen bereit ist, für die Gemeinschaft zu wirken und zu arbeiten. Nun hat sich in den Dörfern, zumindest in den größeren Dörfern - und wir haben sehr viel in den Dörfern zu tun -, der Sportverein oder die Jugendgruppe als Gemeinschaftszentrum für junge Menschen herausgeformt. In diesen Sportvereinen haben wir die Möglichkeit, junge Menschen zur Gemeinschaft und, wenn Sie wollen. auch zur Demokratie zu erziehen, denn jeder Sportverein wählt lauf demokratische Weise seine Organe. S o können auch junge Menschen bereits auf demokratische Weise ihren Willen kundtun. Ich bin dafür sehr dankbar, daß man für die Sportvereine und Sportverbände mehr Geld zur Verfügung stellt. Allendings muß ich wieder sagen, daß man mit 800.000 Schilling nur relativ wenig machen kann. Dazu {kommt noch, daß auch die Sportverbände aus ihren früheren guten Einnahmequellen von Jahr zu Jahr immer weniger bekommen. Dies deshalb, weil die Mittel aus dem Sporttoto immer mehr und mehr zurückgehen, weil eben die Spielfreudigkeit der Menschen im Toto stark im Rückgang ist. Die Zukunft wird für die Sportvereine und Sportverbände immer schwieriger wenden. Ich persönlich muß aber sagen, daß ich bei der Jugend sehr viel Idealismus feststellen kann. Ich bin selbst Funktionär eines Sportvereines; die Angehörigen dieses Vereines sind bereit, wöchentlich zwischen 20 und 30 Schilling für die Vereinigung an Sportkleidung und für die Autobusfahrten beizusteuern. Ohne diesen Idealismus dieser jungen Menschen wäre es unmöglich, überhaupt den Betrieb eines Sportvereines noch aufrechtzuerhalten. Es sollten daher in Zukunft für diese Zwecke mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, wenn wir nicht wollen, daß das Gemeinschaftsleben in den Gemeinden und Dörfern überhaupt völlig zum Erliegen kommt. Ich möchte sagen, daß wir die Hoffnung haben, die Jugend über Sport und Sportorganisationen und Jugendgruppen zur Gemeinschaft zurückzuführen und Iden Egoismus, der in den Menschen steckt, zurückzudämmen. Wir haben die Hoffnung, über diese Gemeinschaften den Charakter der Menschen zur Toleranz, zur Fairneß, zur Rücksichtnahme auf den Nächsten zu erziehen, und wir haben aber euch die Verpflichtung, für die Gesundheit späterer Generationen zu sorgen, da, wie auch Herr Abg. Czidlik bereits erwähnt hat, gerade bei den jungen Menschen aus ländlichen Bereichen am ehesten gesundheitliche Mängel festgestellt werden, weil eben die körperliche Betätigung in zu geringem Ausmaße erfolgt und weil die körperlichen Belastungen der ländlichen Jugend wesentlich größer sind als im städtischen Bereich.
Ich möchte dem Referenten der Landesregierung, der momentan nicht anwesend ist, recht herzlich danken, daß er es für meinen Bereich ermöglicht hat, daß für die Jugend meiner Gemeinde im Zusammenhang mit der Renovierung und dem Umbau der Volksschule ein Turnsaal gebaut wurde. Es war für unsere Gemeinde, die im Jahr im ordentlichen Haushalt ein Budget von 1,000.000 Schilling hat, eine schwere Belastung, einen Turnsaal im Betrage von über 1,000.000 Schilling aufzubauen. Es war nur dadurch möglich, daß wir aus dem Schulbaufonds die nötigen Mittel zum Teil beigesteuert bekamen. Das andere Geld haben wir auf dem Darlehensweg aufgebracht. Wir haben jetzt nicht nur für die Schuljugend einen passenden und genügend großen Turnsaal, sondern wir haben auch die Möglichkeit, der sportfreudigen Jugend die Gelegenheit geben zu können, ihrem sportlichen Ehrgeiz nachgehen zu können. Dafür möchte ich dem Schulreferenten, Herrn Landesrat Kuntner, namens meiner Heimatgemeinde recht herzlich danken.
Ich möchte nun noch auf eine Budgetpost hinweisen, auf die ich schon im Vorjahr hingewiesen habe, leider aber ohne Erfolg. Es sind dies die Aufwendungen für die Jugendherbergen. Bis zum Jahre 1965 war eine Vereinbarung zwischen dem Jugendherbergswerk und dem Jugendherbergsverband in Geltung, wonach diese beiden Verbände die Mittel, die im Landesbudget für diesen Zweck ausgeworfen wurden, zu je 50 Prozent aufgeteilt erhielten. Im Vorjahr ist man erstmals von dieser Praxis abgewichen. Ich habe den Herrn Landes-Finanzreferenten gebeten, wieder zum vorherigen Zustand zurückzukehren. Er hat seinerzeit gesagt, er werde sich das ansehen. Heuer konnte ich aber leider wieder feststellen, daß diese Trennung wieder vorgenommen wurde in der Form, daß in einem Voranschlagsansatz für das Jugendherbergswerk 60 Prozent oder 360.000 Schilling eingesetzt sind und für den Jugendherbergsverband 40 Prozent oder 240.000 Schilling. Ich möchte noch einmal bitten, daß diese Angelegenheit überprüft und diese auf demokratische Weise zustande gekommene Vereinbarung zwischen diesen beiden Verbänden beachtet wird, auch von unserer demokratischen Körperschaft, von der Landesregierung und vom Hohen Landtag. Ich danke dem Herrn Landesrat Rösch dafür, daß er sich eingesetzt hat, daß für Jugend und Sport eine Erhöhung der Mittel eingetreten ist. Ich bitte ihn schon heute, beim nächstjährigen Budget wieder zu schauen, daß für die Sportverbände und Sportvereine zumindest keine geringere, wenn es aber geht eine größere Dotierung erfolgt. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. W e i s s e n b ö c k.
Abg. WEISSENBÖCK: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Darf ich ihre Aufmerksamkeit kurz auf ein anderes Gebiet lenken, und zwar auf die Bauernkrankenkasse. Wir haben heute das erstmal die Möglichkeit, von dieser Stelle aus über diese Frage zu diskutieren. Sie wissen, daß in diesem Jahr das Gesetz über die Bauernkrankenkasse geschaffen worden und in Kraft getreten ist. Es obliegt mir die Pflicht, heute hier namens meiner Fraktion über dieses Gesetz etwas zu sagen.
Was hat das Bauernkrankenversicherungsgesetz für uns für Vorteile? Einige meiner Vorredner haben schon erwähnt, daß gerade das Landvolk krankheitsanfälliger ist als die Stadtbevölkerung. Ich kann Abg. Doktor Brezovsky nicht ganz recht geben, wenn er sagt, daß auf dem Land zuwenig Möglichkeiten für den Sport bestehen. Ich möchte betonen, daß es gerade die Landjugend ist, die allzu früh zur Arbeitsleistung herangezogen wird und vielleicht dadurch etwas krankheitsanfälliger geworden ist. Immer wieder zeigen es uns die Musterungen der Jungmänner, daß vor allem Zahnschäden und Rückgratverkrümmungen bei der bäuerlichen Jugend weit mehr als bei der städtischen Jugend festzustellen sind. Der Arbeitskräftemangel ist vielleicht die Ursache für dieses Übel.
Die Bauernkrankenversicherung hat praktisch mit dem 1. April 1966 ihre Leistungen begonnen. Der 1. April hat um aber auch vor neue Probleme gestellt. Vor allem sind wir bis heute mit der Ärzteschaft noch zu keinem Vertrag gekommen, und das ist sehr betrüblich. Ich möchte gerade heute die Gelegenheit benützen, um von dieser Stelle aus den Wunsch an die Ärzteschaft zu richten, man möge sich doch zu Verhandlungen herbeilassen, damit dieser Übelstand abgeschafft wenden kann. Die Krankenhäuser sind, das muß ich in anerkennenswerter Weise feststellen, mit der Bauernkrankenversicherung in den Vertrag gegangen. Für unsere versicherten Mitglieder - es sind ihrer nicht wenige; wir haben in ganz Österreich 387.000 Versicherte, davon entfallen allein auf Niederösterreich 118.000, also fast ein Drittel - hat das eine sehr große Bedeutung und einen sehr großen Vorteil. Wir merken es draußen überall, daß die Bevölkerung lieber in die Krankenhäuser zur Behandlung als zu den Landärzten geht. Es wurde heute schon erwähnt, daß man gerade im Dorf feststellen muß, daß der Landarzt abwandert. Diese Entwickllung hat auch die Volkszählung gezeigt. Es ist heute schon erwähnt worden, wie schwierig es ein Landarzt hat; aber trotzdem ist !es unbedingt notwendig, sich dafür einzusetzen, mehr Landärzte zu bekommen.
Nachdem ich einige organisatorische Zahlen genannt habe, möchte ich nun auch die finanzielle Seite in Betracht ziehen. Sie wissen, daß im Bundesgesetz beschlossen worden ist, daß 50 Prozent der Leistungen vom Bund getragen werden. Vom 1. April bis zum 30. September 1966 wurde von Niederösterreich allein ein Betrag von 43,038.000 Schilling einbezahlt. Wir müssen leider Gottes feststellen, daß wir den Bundesbeitrag noch nicht in Anwendung bringen konnten, weil auf Grund der Honorarnoten, die zur Zeit gestellt werden, das Eigenmittelbudget noch nicht aufgebraucht wunde. Wir bedauern dies umso mehr, als es westliche Bundesländer gibt, ich nenne Vorarlberg und Tirol, die die Bundesmittel zur Zeit bereits in Anspruch nehmen. Immerhin haben wir aber doch in diesem Zeitraum schon ungefähr 9000 Honorarnoten an unsere Mitglieder bezahlt; das heißt, von den ärztlichen Honorarnoten, die an die Bauernkrankenkasse eingesandt wurden, konnten bereits 9000 erledigt wenden. Wer immer in der Bauernkrankenkasse zu tun gehabt hat, wird mir bestätigen, daß dort mit großer Genauigkeit gearbeitet wird.
Nun haben sich gerade in letzter Zeit einige Probleme bemerkbar gemacht; zwischen den eingesandten Honorarnoten und den von der Bauernkrankenkasse ausbezahlten Beträgen bestehen größere Differenzen. Das Gesetz sieht vor, daß 20 Prozent Eigenleistungen zu erbringen sind. Nun sind wir aber bei der Rückzahlung erst bei ungefähr 60 bis 62 Prozent der Ersatzansprüche. Warum ist das so? Weil wir noch immer im vertragslosen Zustand mit den Ärzten stehen und der vorgesehene Prozentsatz nicht immer eingehalten wind. Ich darf aber an dieser Stelle sagen, daß vor allem in der Gegend, aus der ich komme, die Ärzteschaft sehr vernünftig ist. Geralde die Ärzteschaft des Waldviertels, so scheint es im Tätigkeitsbericht auf, hat - bis auf einige wenige Ausnahmen - keine überhöhten Honorare verlangt. Der Großteil der Ärzteschaft - das muß unterstrichen werden - ist dem Gesetz positiv gegenübergestanden. Um die großen Differenzen etwas ausbügeln zu können, ist man darangegangen, einen Unterstützungsfonds zu gründen. Er hat die Aufgabe, daß in bedürftigen Fällen, wenn solche Differenzen vorhanden sind, Beträge ausbezahlt werden können. In der letzten Landeskassensitzung habe ich zum Beispiel einen Fall erlebt, der eine Differenz von mehr als 1500 Schilling aufweist. Warum ist dies entstanden? Eine Bäuerin ist in das Entbindungsheim gekommen, sie ist dort nur einen Tag gewesen, obwohl es eine sehr komplizierte Geburt war. In Unkenntnis der Lage ist sie auf ein Klassenzimmer gegangen und hat dafür den Betrag von rund 1830 Schilling bezahlen müssen, hat aber für den einen Tag Aufenthalt im Krankenhaus von der Bauernkrankenkasse nur 91 Schilling rückerstattet bekommen, also jenen 80prozentigen Anteil, der sonst auf Grund der Honorarnoten gewährt wird. Hier ist es also Aufgabe des Unterstützungsfonds, den Fehlbetrag, der vorhanden ist, abzugelten, damit den Mitgliedern keine unnötige finanzielle Belastung auferlegt wird.
Zum Schluß möchte ich noch einmal von dieser Stelle aus an die Ärzteschaft Niederösterreichs das Ersuchen richten, gemeinsam mit der Landwirtschaft zu gehen, um im Gespräch miteinander dem Gesetz zu dienen. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. L a f e r l.
Abg. LAFERL: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Landtages! Mein Freund, Herr Abg. Jirovetz, hat gesagt, traditionsgemäß muß er sich beim Fürsorgewesen zum Wort melden, weil ja immer wieder Mängel aufscheinen, die man letzten Endes beseitigt haben will. Es geht mir nicht viel anders, wenn ich das NÖ Spitalsprengelgesetz zitiere, das wir nach vielen, vielen Unterausschuß- und Ausschuß-Sitzungen im Jahre 1957 geschaffen haben. Damals waren wir alle der Meinung, endlich das Allheilmittel gefunden zu haben, um die spitalerhaltenden Gemeinden entlasten zu können. Es hat auch am Anfang den Anschein gehabt, als würde sich dieses Gesetz segensreich auswirken. Denn in den ersten Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes war der Abgang sehr gering, etwas über 30 Millionen Schilling. Die nichtspitalerhaltenden Gemeinden hatten damals 8 Millionen Schilling zu bezahlen. Heute stehen wir bei 42,3 Millionen Schilling. Innerhalb dieses kurzen Zeitraumes hat sich der Betrag verfünffacht. Das ist sehr bedauerlich. Der Voranschlag des Jahres 1965 wies einen Abgang von 140 Millionen Schilling in den niederösterreichischen Spitälern aus. Damals meinte man, das wäre ein ungeheurer Betrag, es wäre gar nicht möglich, daß er noch einmal erhöht werden könnte. Man hat sich aber sehr getäuscht. 1966 waren es bereits 166 Millionen Schilling, und für das Jahr 1967 rechnet man mit 192 Millionen Schilling. Diese Beträge sind alarmierend, denn letzten Endes müssen sie in der Kommunalpolitik aufgebracht werden. Wir dürfen nicht vergessen, daß die nichtspitalerhaltenden Gemeinden 21 Prozent und die spitalerhaltenden Gemeinden 31,25 Prozent zu bezahlen haben. Daher pflichte ich auch voll und ganz dem Antrag des Herrn Kollegen Czidlik bei, nur, glaube ich, hat dieser Antrag einen kleinen Schönheitsfehler. Bei der Gruppe 0 hat Herr Präsident Reiter den Kollegen Graf aufgefordert, mit ihm gemeinsam einen Antrag zu stellen, und ich glaube, es wäre auch Herrn Kollegen Czidlik keine Perle aus der Krone gefallen, wenn er zu mir gekommen wäre und hätte gesagt, machen wir das gemeinsam, damit wir vielleicht doch damit etwas erreichen können. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ich weise nur darauf hin. Ich glaube, es hat sich schon irgendeine Lösung angebahnt. Der ehemalige Landesrat Emerich Wenger - das möchte ich von dieser Stelle aus sagen – hat sich sehr, sehr bemüht. Am letzten Budgetverhandlungstag des vergangenen Jahres - im Anschluß an die Verabschiedung des Voranschlages - waren wir mit allen daran Interessierten noch bis 8 Uhr abends beisammen. Es hat so ausgesehen, als wenn es doch eine Möglichkeit geben könnte, um zu einer Lösung zu kommen. Leider Gottes ist Herr Landesrat Emerich Wenger dann schwer erkrankt; er leidet an dieser Krankheit heute noch. Daher möchte ich im Namen aller Bürgermeister Niederösterreichs Herrn Landesrat Rösch bitten, alles nur in seiner Macht Stehende zu unternehmen, damit dieses leidige Problem endlich gelöst wind. Es ist ja kein politisches Problem. Es berührt alle Gemeinden, alle Krankenanstalten und Krankenversicherungsträger; alle sind wir daran interessiert, daß diese Angelegenheit einer Lösung zugeführt wird. Daher diese meine Bitte, damit wir nicht eines schönen Tages in diesem altehrwürdigen Saal besondere Maßnahmen verlangen müssen, weil die Gemeinden nicht mehr imstande sind, ihren Haushaltsplan auszugleichen. Das könnte uns passieren. Daher bitte ich nochmals im Namen aller Gemeinden: Herr Landesrat Rösch, tun Sie alles in Ihrer Macht Stehende, um diese Misere endlich einer Lösung zuzuführen. (Beifall bei der ÖVP.)
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