Landtag von NÖ, VIII. Gesetzgebungsperiode



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ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Landesrat R ö s c h.
Landesrat RÖSCH: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf auch so wie bei der letzten Gruppe zuerst allen Herren, die sich mit diesen Fragen auseinandergesetzt haben, dafür danken, daß sie sich in sehr sachlicher Art mit den Problemen beschäftigt haben. Herr Präsident Reiter hat sehe Ausführungen mit den Worten begonnen: ,,Der Zeit 'entsprechend, könnte man sagen: Alle Jahre wieder." Er hat dann aufgehört, weil er das feierliche Wort, das dann weiter kommt, nicht setzen wollte. Ich setze es in Abwandlung dieses frommen Weihnachtswunsches profan fort: ,,verschärft sich die Lage der Spitäler".

Solange ich die Ehre habe, diesem Hohen Haus anzugehören, war jedesmal bei der Gruppe 5 eine sehr umfangreiche Debatte über die Problematik der Spitalerhaltung. Es wurde wiederholt auch festgestellt – ich habe ja seinerzeit noch als Abgeordneter zu diesen Fragen Stellung genommen -, daß wir uns gerade in Niederösterreich auf diesem Sektor in einer besonders schwierigen Situation befinden, weil Niederösterreich das einzige Bundesland ist, in dem es nahezu ausschließlich Gemeindespitäler gibt, wenn ich von den 4 Landeskrankenanstalten absehe, während es alle anderen Bundesländer leichter haben, sie teilen das irgendwie mehr auf. Die Steiermark hat überhaupt nur Landesspitäler, Oberösterreich ist sehr gemischt, kleinere Bundesländer besitzen womöglich überhaupt nur ein einziges Spital. Sie tun sich also alle in irgendeiner Form leichter. Herr Abg. Laferl hat zum Schluß seiner Ausführungen sehr leidenschaftlich den Appell an mich gerichtet, ich möchte doch alles in meiner Macht Stehende tun, damit wir zu einer Lösung kommen, ja, das kann ich wohl.



Meine Damen und Herren, ich glaube, wir müssen uns von der Idee befreien, daß wir in Niederösterreich eine Lösung dieser Frage erreichen können. Es ist eine gesamtstaatliche Angelegenheit, eine Angelegenheit, die in der gesamten Republik gelöst werden muß, oder es kommt zu irgendeinem Zeitpunkt zu einem Debakel, wobei ich nicht verkennen möchte - ich betone es noch einmal -, daß wir in Niederösterreich in der schwierigsten Situation sind. Die anderen tun sich etwas leichter, aber schön langsam werden auch sie immer mehr und mehr an einer Lösung dieses Problems interessiert sein, denn auch für das Bundesland Steiermark wird die Schere, die sich aus den Einnahmen und den Ausgaben für die laufenden Betriebe und für die Neuerrichtung ergibt, immer mehr auseinandergehen, bis die Situation eines Tages für dieses Bundesland und auch für die anderen Bundesländer unerträglich wird. Daher hat man ja versucht, diese Frage bei den Finanzausgleichsverhandlungen mit ins Spiel zu bringen. Sie kennen das Ergebnis. Der Antrag des Herrn Abg. Czidlik (Zwischenruf bei der SPÖ: Gemeinsamer Antrag Czidlik-Laferl!), also der gemeinsame Antrag Czidlik - Laferl, wie ich jetzt höre, der auch die Annahme finden wird, zielt ja darauf hinaus, daß endlich der Bund mit diesen Verhandlungen, die er versprochen hat, beginnt.

Nur, sehr geehrte Damen und Herren, glaube ich, müssen wir wirklich alles unternehmen, damit der Bund jetzt nicht mehr ausweicht; denn diese Verhandlungen wurden schon einige Male - nicht dezidiert zugesagt - aber versprochen. Sie müssen jetzt durchgeführt werden. Warum ich das betone, hängt damit zusammen, daß ich glaube, daß wir deshalb auf einem anderen Gebiet etwas vorsichtiger sein müssen. Der Herr Präsident Reiter hat wieder auf die letzte Budgetdebatte hingewiesen, bei der Sie den Antrag über die Bildung des Gemeindeverbandes eingebracht haben. Ich darf daran erinnern, daß wir beide noch am Todestag des Herrn Landeshauptmannes Hartmann miteinander darüber gesprochen haben, wie wir weiter vorgehen sollen - nicht wegen des Trauerfalles, es hat sich zufällig die Gelegenheit ergeben, als wir auf die Überführung des Sarges warteten. Wir waren der Auffassung, wir müssen die weitere Behandlung dieses Gesetzentwurfes etwas langsamer gestalten. Warum? Schauen Sie, dieser Gesetzesentwurf, der in den Grundzügen fertig ist und den man schon zur Begutachtung aussenden könnte, sieht eine typisch niederösterreichische Lösung vor, von der wir uns – ich glaube darüber sind wir uns alle einig - nicht eine Wunderwirkung erwarten können. Es ist lediglich eine Milderung für dise spitalerhaltenden Gemeinden zu Lasten der nichtspitalerhaltenden Gemeinden vorgesehen. Wenn ich dies nun mit den Worten des Herrn Abgeordneten Laferl vergleiche, ergibt sich schon die Problematik. Auch für die nichtspitalerhaltenden Gemeinden wird es langsam zuviel. Sie haben im Jahre 1958 mit 8 Millionen Schilling Beitrag begonnen und stehen im Jahre 1967 mit 43 Millionen Schilling zu Buch. Auch sie können nicht mehr. Es ist nun einmal die große Frage, wenn ich die Lasten der spitalerhaltenden Gemeinden noch mehr abbaue, erhöhe ich sie für die nichtspitalerhaltenden Gemeinden oder für das Land. Unsere Lösung hier kann sich nur innerhalb des Landes bewegen, solange nicht der Bund bereit ist, einen Anteil zu übernehmen. Nun hat der NÖKAS in seiner letzten Sitzung eine sehr umfangreiche Stellungnahme mit einer Resolution beschlossen und darin eine Reihe von Forderungen erhoben, die darauf abzielen, auf den Zustand vor dem Jahre 1938 zurückzukehren; das alte Krankenanstaltengesetz der 1. Republik also wieder aufleben zu lassen, wo seinerzeit der Bund sich mit 3/8 an der Bedeckung des Abganges beteiligt hat, das Land mit 3/8 und der Rest mit 2/8. Käme es zu dieser Lösung, wäre es möglich, mit dem Bund eine solche Vereinbarung zu treffen, dann, glaube ich, wäre das Problem gelöst, denn die Bedeckung der restlichen 2/8 in der Aufteilung zwischen Spitalerhalter und Nichtspitalerhalter kann kein besonderes Problem sein; da werden wir uns wahrscheinlich rasch auf irgendeiner Ebene finden. Wenn wir aber jetzt - und ich glaube, das ist das Wesentliche - in eine Beratung über ein solches Krankenanstaltenverbandgesetz eingehen, könnten wir nur vom derzeitigen Zustand ausgehen und müßten die gesamte Aufteilung vom jetzigen Schlüssel her einer Revision unterziehen. Das heißt also, der Bund 18,75 Prozent und nicht mehr, und alles andere müssen wir uns aufteilen. Ich gestehe offen, daß ich fürchte, daß wir nur sehr zögernd, wenn überhaupt, zu einer Einigung kommen, denn ein jeder, der nun mehr zahlen muß, wird sich dagegen wehren. Sinn und Zweck kann ja nur sein, die Spitalerhalter zu entlasten auf Kosten derer, die bisher weniger bezahlt haben, also Land und Nichtspitalerhalter. Daher, glaube ich, ist es sehr sinnvoll, wenn wir bei der Vereinbarung bleiben, daß wir jetzt die Verhandlungen beim Bund abwarten. Denn wenn es wahr ist, was der Herr Finanzminister und die Frau Sozialminister bei den Finanzausgleichsverhandlungen sagten, daß sie nämlich entschlossen sind, sofort nach Abschluß der Budgetverhandlungen mit diesen Beratungen zu beginnen, müßte im ersten Viertel 1967 ein Ergebnis kommen. Erst dann ist es sinnvoll zu überprüfen, wie man weitergehen soll und eine Aufteilung im Lande vornehmen könnte.

Bis hierher dürfte ich die Auffassung beider Fraktionen des Hohen Hauses vertreten haben. Ich muß leider auf einen Punkt hinweisen, bei dem ich nicht die ungeteilte Zustimmung finde; nehmen Sie es mir nicht übel, aber ich muß das sagen. Präsident Reiter hat hier eine Resolution der Landesregierung, die sie an die Bundesregierung gesandt hat, verlesen. Ich wäre sehr glücklich, wenn dem so wäre. Diese Resolution, Herr Präsident Reiter, die Sie vorgelesen haben, ergänzt durch den Beschluß des NÖKAS, habe ich am 29. November in der Landesregierung eingebracht. In der darauffolgenden Sitzung durch die Resolution des NÖKAS ergänzt, aber beschlossen wurde sie bis heute noch nicht. Sie haben gesagt, die Landesregierung hat sich an die Bundesregierung gewandt, sie ist an diese herangetreten. Ich nehme das als gutes Omen dafür, daß die Landesregierung sich nach dem Neujahr dazu bekennen und diese Resolution beschließen wird. Geien Sie mir nicht böse, wenn ich eine kleine bissige Bemerkung anschließe, aber ich empfinde es doch als eigenartig, daß Vorlagen der Landesregierung, die gar nicht beschlossen wurden, im Hohen Hause bereits von einem Mitglied verlesen werden. Ich fürchte, wenn das einer meiner Kollegen getan hätte, hätte man wahrscheinlich den Verdacht geäußert, es wäre die Vertraulichkeit der Landesregierungssitzung gebrochen worden, denn die Vorlage wurde noch nicht beschlossen, sie steht in Beratung. Ich mußte das sagen, weil es mir sehr am Herzen gelegen ist, daß man für die Zukunft solche Dinge vermeidet; umgekehrt höre ich aber daraus bereits eine Vorschußzustimmung für diese Resolution in der nächsten Regierungssitzung. Ich habe jetzt drei Kollegen als Zeugen, so daß ich annehmen kann, daß man bei der nächsten Sitzung sagen kann, es sind ohnehin alle dafür, warum beschließen wir sie nicht. (Zwischenruf: Jetzt kommt es in die Presse und ist noch gar nicht beschlossen worden.)

Es haben sich dann die Herren Abgeordneten Graf und Reischer mit der Frage des Nachwuchses für das Pflegepersonal bzw. der Ärzte beschäftigt. Ich glaube, daß die Ärztefrage in den Gemeinden ebenfalls im Jahre 1967 zu einem Problem werden wird, das wir zu lösen versuchen müssen. Wir stehen in Niederösterreich jetzt an der Spitze aller Bundesländer bezüglich des Fehlbestandes, alle anderen - es wurde von Herrn Abgeordneten Graf hier angeführt – haben weniger Fehlbestände, auch Bundesländer ähnlicher Größenordnung wie Niederösterreich. Wenn Sie von mir verlangen, einen Vorschlag zu machen, wie man dieses Problem löst, so muß ich Ihnen sagen, daß ich überfordert bin, ich weiß es auch nicht. Ich habe einige Vorstellungen, aber ich glaube, es wird der Anstrengung aller bedürfen, hier zu einer Lösung zu kommen.

Ich sehe das Kernproblem nach verschiedenen Aussprachen mit den Herren der Ärztekammer usw. darin, daß man tatsächlich versuchen muß, die Frage der Pensionen der Gemeindeärzte zu lösen. Das, was momentan geschieht, ist unzureichend. Wir kommen jetzt ab 1. Jänner 1967 in eine sehr groteske Situation. Der Gemeindearzt bekommt eine verhältnismäßig kleine Entschädigung für seine Tätigkeit, er hat dafür einen Pensionsbetrag zu bezahlen, um eine Pension zu bekommen. Durch die Erhöhung der Sozialversicherungs- und Pensionsbeiträge im Jahre 1967 wind er mehr zu bezahlen haben, als er an Entschädigung erhält. Das heißt, er hat bisher nur einen Bruchteil mehr von seiner Entschädigung bar bekommen, im Jahre 1967 wird er noch etwas daraufzahlen müssen. Wenn ich das übersetze, heißt das: Dafür, daß er als Gemeindearzt tätig ist, muß er noch etwas zahlen, Er bekommt nichts; damit er seine Pension bezahlen kann, muß er noch etwas von seinen übrigen Praxiseinnahmen auf den Tisch legen. Ich glaube, unter diesen Umständen kann man es den Ärzten nicht verargen, wenn sie sagen, was interessiert mich eine Gemeindearztstelle. Die Hoffnung bzw. die Aussicht, daß er mit 60 Jahren eine Pension erhält, ist für einen Arzt mit 30 Jahren eben noch nicht sehr verlockend. Das ist verständlich, da er sich sagen muß, wer weiß, wo ich in 30 Jahren bin. Diese Aussicht ist insbesondere im Hinblick auf die damit noch vorhandenen Nachteile nicht attraktiv genug. Der Herr Abgeordnete Graf hat auf diese Nachteile hingewiesen, wie zum Beispiel des Problem des Schulbesuches für die Kinder, die Entfernung von den kulturellen Zentren usw. Diesbezüglich muß eine Lösung gefunden werden. Ich versichere Ihnen, meine Damen und Herren, wenn Sie Vorschläge haben, diese neidlos und dankbar entgegenzunehmen, und verspreche Ihnen, ein ehrlicher Makler zwischen den Ärzten auf der einen und den Interessen der Gemeinden auf der anderen Seite zu sein. Wenn wir keinen Ausweg finden, werden wir eines Tages vor der Tatsache stehen, daß die Gemeinden keine Ärzte mehr haben. Bleibt ein Arztposten in einer Gemeinde unbesetzt, so bedeutet das automatisch eine Verschlechterung der ärztlichen Versorgung nicht nur in den Sprengelgemeinden, sondern auch für jene benachbarte Gemeinde, in der sich noch ein Gemeindearzt befindet, da dieser die Betreuung mitübernehmen muß. Er kann sich dann um seine eigenen Patienten viel weniger kümmern, weil er kilometerweit herumfahren muß und für die Patienten seiner Gemeinden nicht erreichbar ist. Eine ähnliche Situation besteht bei den Mutterberatungsärzten.

Meine Damen und Herren! Auch hier finden sich immer weniger Ärzte, die bereit sind, eine Mutterberatungsstelle zu übernehmen. Im Interesse der Gesundheit der Menschen und vor allem der Kinder ist die Mutterberatung von eminenter Bedeutung. Wir ersparen uns viel Kosten, wenn wir schon das werdende Kind betreuen können und nicht erst in einem späteren Zeitpunkt korrigierend wirken müssen.

Herr Abg. Reischer hat auch über den Nachwuchs von Krankenpflegerinnen gesprochen und sich dabei auf eine Budgetrede im Wiener Gemeinderat bezogen. Man könnte darauf sagen, warum denn so weit schweifen, bleiben Sie doch im Lande und nähren Sie sich redlich, denn nicht nur die Wiener haben 387 Abgänge, auch wir haben 200 Stellen unbesetzt. Wir können also aus unseren eigenen Zahlen ersehen, wie notwendig eine Nachwuchsförderung ist. Wir haben auf diesem Gebiet bereits einiges getan. Wir haben Schwesternschulen und Schwesternheime gebaut. Alle diese Maßnahmen sind jedoch nicht ausreichend. Ich möchte allerdings festhalten, daß die Landesspitäler im großen und ganzen mit Personal versorgt sind, die Gemeindespitäler jedoch haben einen sehr großen Personalmangel. Das hängt damit zusammen - ich sage es ganz offen -, daß einerseits die Landesspitäler eine bessere Besoldungsordnung haben, weil sie an die des Landes angegliedert sind, und andererseits dürfte der Grund darin zu suchen sein, daß die Landesspitäler in größeren Gemeinden liegen, so daß hier für die jungen Mädchen bessere Möglichkeiten vorhanden sind. Wie der Herr Abg. Reischer bemerkt hat, geht es auch hier darum, alles in die Wege zu leiten, um diese Berufe attraktiver und anziehender zu gestalten. Ob mit dem Vorschlag der Frau Sozialminister bei der letzten Sozialenquete, nämlich die Beendigung der Vorschule vom 17. auf das 16. oder 15. Lebensjahr herabzusetzen, wirklich eine Lösung gefunden wird, wage ich nicht zu beurteilen. Ich muß offen meine Verwunderung darüber ausdrücken, daß von denselben Fachleuten, die im Jahre 1957/58 bei der Schaffung des Krankenpflegegesetzes erklärten, es sei aus Iden verschiedensten Gründen - man hat uns eine ganze Reihe davon genannt - ausgeschlossen, ein Mädchen vor dem 19. Lebensjahr an das Bett eines Patienten zu lassen, nunmehr dafür plädiert wird, die Mädchen schon mit 16 Jahren zu den Kranken zu lassen. Was hat sich denn in den letzten fünf bis sechs Jahren geändert, außer daß die Not an Personal größer geworden ist? Damals hat man erklärt, es ginge nicht, und heute sagen dieselben Fachleute, daß es doch gehe. Die Landesregierung hat noch ein übriges getan, indem sie bei einer Reihe von Bewerbungen ausländischer Schwestern zur Einstellung in den Spitalsdienst zugestimmt hat. Insbesondere aus Jugoslawien haben wir eine ganze Menge von Bewerbungsgesuchen bekommen. Die bisher gemachten Erfahrungen sind gut. Auch die Sprachschwierigkeiten sind nicht so arg. Einige dieser Schwestern haben wir in den Säuglingsheimen eingestellt, wo die Sprachschwierigkeiten überhaupt gering sind, denn das Lallen klingt auf Serbokroatisch genauso wie auf niederösterreichisch. Diese Notlösung ist jedoch nur ein Tropfen auf einem heißen Stein.



Bezüglich der Ausführungen des Herrn Abg. Dr. Brezovsky über die Sportförderung möchte ich bemerken, da8 ich nicht zuständig bin. Ich hoffe, daß der Herr Landeshauptmann als zuständiger Referent dazu noch Stellung nehmen wird. Die Sportförderung befindet sich in der Gruppe 5 des Voranschlages. Meine Referate sind aber weder kreditverwaltende noch anweisende Stelle hiezu. Ich möchte auch auf die Ausführungen des Herrn Abg. Weissenböck eingehen, der über das Problem (der Bauernkrankenkasse gesprochen hat. Offen und ehrlich gesagt, wäre es zu begrüßen, wenn der gesamte Landtag seine Forderung unterstützen würde, damit wir hier zu einer Lösung kommen. Soweit es die niederösterreichischen Spitäler betrifft, haben wir das getan, und es ist ein Vertrag zustande gekommen. Es bleibt noch eine kleine Schwierigkeit zu überwinden, wobei ich hoffe, daß wir diesbezüglich in den nächsten zwei Monaten zu einer Lösung gelangen. Es handelt sich um die Frage des Verwaltungsübereinkommens. Der Herr Landesrat Bierbaum kennt ja jetzt schon dieses Problem, betreffend das Verwaltungsübereinkommen über den zehn- bzw. zwanzigprozentigen Kostenanteil für die Familienangehörigen. Ich hoffe, daß wir auch diesbezüglich eine Lösung finden werden, die bewirkt, daß nicht alles auf die Versicherten abgewälzt wird. Ich möchte aber auch verhindern, daß die spitalerhaltenden Gemeinden bzw. die Spitäler diese 10 oder 20 Prozent eintreiben müssen. Das würde bedeuten, daß sie jedem einzelnen Patienten deswegen nachlaufen müßten. Eine solche Lösung wäre genauso schlecht. Ich glaube, daß wir uns ehrlich anstrengen müssen, um zu einer befriedigenden Regelung zu kommen. Gestatten Sie mir noch die Feststellung, daß die finanziellen Aufwendungen der Gruppe 5 sicherlich einen beachtlichen Betrag ausmachen. Sie werden es aber verstehen, wenn ich trotzdem erkläre, daß dieser Betrag viel zu gering ist und leicht das Doppelte, ja das Dreifache verkraftet wenden könnte. Ich glaube, daß bei den letzten Budgetverhandlungen mit dem Herrn Finanzreferenten ein nicht unwesentlicher Grundsatz festgelegt wurde. Der Herr Finanzreferent und ich, der ich das Ressort verwalte, wollen uns nämlich bemühen, daß die für die Spitalerhaltung jährlich zur Verfügung gestellten Mittel auch in den kommenden Jahren in unveränderter Höhe veranschlagt wenden. Da die Landeskrankenhäuser voraussichtlich in den nächsten zwei bis drei Jahren mit ihrem Ausbau zum Abschluß kommen werden, wird der präliminierte Betrag für den Ausbau der Gemeindespitäler zur Verfügung stehen. Die Voranschlagsansätze sollen also im wesentlichen unverändert bleiben, so daß man in diesem Rahmen den Gemeinden wird helfen können. Wenn dann noch die Verhandlungen mit dem Bund über die Erhaltung der Spitäler zu einem tragbaren Ergebnis führen, wird die Lage meines Ermessens so sein, wie der Herr Abg. Czidlik am Beginn seiner Ausführungen erklärt hat, nämlich, daß sich das Land Niederösterreich bei den anderen Bundesländern mit seinen Leistungen für die Gesundheit der Bevölkerung ruhig sehen lassen kann. Daß die Mittel immer zuwenig sein werden und die Anforderungen immer größer sind, ist selbstverständlich und soll uns nicht beunruhigen. Im Gegenteil, wir müssen es sogar gutheißen, denn nur aus der Not, aus dem Streben nach mehr, wird es einen Fortschritt geben können. Wenn wir selbstgefällig sagen würden, es gibt nichts mehr zu tun, träte ein Stillstand ein. Wir hoffen, daß uns das nächste Jahr, das Jahr 1967, im Ausbau unserer Spitäler wieder ein kleines Stück weiterbringen wird. (Beifall im ganzen Hause.)
ZWEITER PRÄSPDENT SIGMUND: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte.
ZWEITER PRÄSLDBNT SIGMUND: Zur Abstimmung liegt die Gruppe 5, Gesundheitswesen und körperliche Ertüchtigung, vor. Ich lasse zunächst über den ordentlichen und den außerordentlichen Voranschlag und zum Schluß über den zu dieser Gruppe vorliegenden Resolutionsantrag abstimmen.

Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nunmehr seinen Antrag zur Gruppe 5, Gesundheitswesen und körperliche Ertüchtigung, im ordentlichen Voranschlag zu stellen.


Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Die Gruppe 5, Gesundheitswesen und körperliche Ertüchtigung, sieht im ordentlichen Voranschlag Einnahmen von 131,589.000 S vor, denen Ausgaben von 206,108.000 S gegenüberstehen. Im außerordentlichen Voranschlag sieht die Gruppe 5 Ausgaben in der Höhe von 18,850.000 S vor.

Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Abstimmung zur Gruppe 5, Gesundheitswesen und körperliche Ertüchtigung, einzuleiten.


ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND (nach Abstimmung über Gruppe 5, Gesundheitswesen und körperliche Ertüchtigung, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, in Erfordernis und Bedeckung): A n g e n o m m e n.

Ich bitte nunmehr den Herrn Berilchterstatter um Verlesung des Resolutionsantrages der Herren Abgeordneten C z i d l i k und L a f e r l. (Geschieht).



(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag der Abg. Czidlzk und Laferl, betreffend Verhandlungen bezüglich finanzieller Neuregelung des Krankenanstaltenproblems):

A n g e n o m m e n .

Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. A n z e n b e r g e r, über die Gruppe 6, Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, zu berichten.


Berichterstatter Abg. ANZENBERGER : Hohes Haus! Ich berichte über die Gruppe 6.

Die G r u p p e 6, Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, beinhaltet die Gebarungsvorgänge für Planung, Wohnungswesen, Vermessungswesen, Bodenprüfung und Straßen, Plätze und Brücken, Wasserbau, Wasserleitungs- und Kanalbauten. Die Ausgaben dieser Gruppe betragen S 653,508.000, die Einnahmen S 206,961.000, das Nettoerfordernis ergibt daher S 446,547.000.

Die Ausgaben dieser Gruppe beanspruchen im Verhältnis zum Gesamtaufwand 25,5 Prozent, während sie im Vorjahr 23,2 Prozent ausmachten.

Die Angaben haben sich gegenüber dem Vorjahr um rund S 138,400.000 erhöht. Diese Erhöhung betrifft die Personalkosten mit rund 56,5 Millionen S und die Kosten im Sachaufwand mit rund 81,9 Miliionen S.

Aus dem außerordentlichen in den ordentlichen Voranschlag überstellt wurden die Mittel für die sonstige Wohnbauförderung mit 73 Millionen S. Bedeutende Erhöhungen erfuhren ferner die aus Zinsen- und Darlehensrückflüssen nur Verfügung stehenden Mittel der Bundeswohnbauförderungen 1954 von 2,6 Millionen S, der Amtssachaufwand der Straßenverwaltung um 0,8 Millionen S, der Um-und Ausbau der Landeshaupt- und Landesstraßen sowie deren Brücken um 6 Millionen S, die Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft um 0,5 Millionen S und das Werkzeugdepot Plosdorf um rund 1,2 Millionen S, während der Ansatz „Zuschüsse zu den Kosten für Gemeindewege und Gemeindebrücken" um 2 Millionen S vermindert wurde.

Auf der Einnahmenseite zeigt sich eine Erhöhung um rund 70,6 Millionen S. Sie betrifft mit 2,6 Millionen S die Zinsen- und Darlehensrückflüsse für die Wohnbauförderung auf Grund des Wohnbauförderungsgesetzes 1954, mit 33 Millionen S die Darlehensrückflüsse der ais dem außerordentlichen Voranschlage überstellten sonstigen Wohnbauförderung, mit 32,8 Millionen S Ersätze und Erstattungen für Straßenbaupersonal durch den Bund, mit 1 Million S die Rückflüsse aus den Gehaltsvorschüssen und Wohnbauhilfen und mit 1,2 Millionen S das Werkzeugdepot Plosdorf. Aus finanztechnischen Gründen ist in der Gruppe 6 eine Reihe von Voranschlagsansätzen gegenseitig deckungsfähig zu erklären. Des weiteren sind Zweckbindungen von Einnahmenbeträgen zu verfügen.

Da gemäß § 6 des Wohnbauförderungsgesetzes 1954 die Leistungen der Länder mindestens die Hälfte der zur Verfügung gestellten Bandesmittel erreichen müssen, wenn die Bundesmittel für Förderung verwendet werden sollen, scheint es zweckmäßig, die Landesregierung zu ermächtigen, den Voranschlagsansatz 621-610, Wohnbauförderung, auf Grund des Wohnbauförderungsgesetzes 1954 um 150 Prozent der Mehreingänge bei Voranschlagsansatz 621-75, Beitrag des Bundes zur Wohnbauförderung 1954, überschreiten zu dürfen.

In dieser Gruppe sind Ausgaben von volkswirtschaftlich größter Bedeutung vorgesehen. So ist mit den im Voranschlagsansatz 671-61 ausgewiesenen Beiträgen des Landes zu den Kosten der einzelnen Wasserbauten im Jahre 1967 die Durchführung von Bauvorhaben mit einem Gesamtkostenbetrag von rund 40 Millionen S in Aussicht genommen. Die im Voranschlagsansatz 672-61 veranschlagten Landesbeiträge zu den Kosten für Wildbachverbauung stellen 18 Prozent des Bauvolumens dar. Mit dem zu den Kösten der Wasserversorgung vorgesehenen Betrag von 6 Millionen S können bei Berücksichtigung der Bundes- und Interessentenbeiträge Projekte mit einem Gesamtaufwand von rund 40 Millionen S zur Ausführung gelangen, während die im Voranschlagsansatz 68-78 veranschlagten Zuschüsse zu den Kosten für Abwasserbeseitigungsanlagen in der Höhe von 5 Millionen S die Möglichkeit geben, zusammen mit den Bundes- und Interessentenbeiträgen Projekte mit einer Bausumme von rund 40 Millionen S zu verwirklichen.


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