Landtag von NÖ, VIII. Gesetzgebungsperiode



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Nun ist aber festzustellen, daß wohl das Wiener Neustädter Heim sehr modern ist und keine Klage zuläßt, daß das Mistelbacher Heim renoviert wunde, daß aber das Heim in St. Andrä vor dem Hagentale einem Heim nicht [mehr gleichkommt. Dafür wurde keine Vorsorge im Budget getroffen, und das möchte ich doch deponieren. Hier müßte eine sehr aufwendige und kostspielige Renovierung erfolgen, denn es gereicht dem Lande Niederösterreich sicherlich nicht zur Ehre, wenn die Pfleglinge dort so mangelhaft untergebracht sind.

Wir haben gesehen - und damit möchte ich zu meinem eigentlichen Thema kommen -, daß die Leistungen des Landes für die Fürsorge sehr groß sind. Vielleicht darf ich aber sagen, daß die Leistungen der 25 Bezirksfürsorgeverbände ein wesentliches Mehr von dem ausmachen, was das Land ausgibt. Ich habe die Bezirksumlage für das Jahr 1966 dieser 21 Bezirke - ohne die 4 Statutarstädte - vor mir. Die Finanzkraft dieser Bezirksfürsorgeverbände beträgt 695 Millionen S. Die Bezirksumlage, die ja nicht beschlossen, sondern eingesetzt wird, beträgt 95,7 Millionen S, also rund ein Fünftel. Wir haben Bezirksfürsorgeverbände, die eine Umlage von 20 Prozent haben, nämlich Mistelbach und Hollabrunn; einige Bezirke haben 19 Prozent, aber der Durchschnitt beträgt 13 bis 14 Prozent. Das heißt, 14 Prozent der Finanzkraft wind den Gemeinden für die Bezirksumlage weggenommen; damit werden die Abgänge des Bezirksfürsorgerates bezahlt. Wenn wir rechnen, daß dazu noch die Leistungen kommen, die die Gemeinden direkt erbringen müssen, also die 50 Prozent, die im vergangenen Jahr die runde Summe von 97 Millionen S ausgemacht haben, und daß ca. 20 Prozent als Ersatzleistungen von den Angehörigen erbracht werden - das ergibt wieder eine Leistung von 40 Millionen S für die Gemeinden -, dann können wir feststellen, daß die Gemeinden bzw. Bezirksfürsorgeverbände einen Betrag von rund 140 Millionen S für die Fürsorge in Niederösterreich aufbringen mußten. Ich sage das hier sehr deutlich, weil das in der Öffentlichkeit noch immer nicht bekannt ist. Man ist der Meinung, daß die Fürsorge ein Aufgabengebiet hauptsächlich des Landes oder des Bezirkes ist. Das Ist es auch, aber die Leistungen müssen die Gemeinden erbringen. Es geht nicht darum, daß diese Leistungen erbracht werden. Die Bezirksfürsorgeverbände, ohne Ausnahme, sind auch bestrebt, für !die alten Leute zu sorgen, indem sie die Altersheime, wir haben deren 30, renovieren. Es ist bezeichnend, daß im vergangenen Jahr für die Renovierung der Altersheime von den Bezirksfürsorgeverbänden fast 19 Millionen S ausgegeben wunden, daß für in Bau befindliche Anlagen rund 37 Millionen S und weitere 25 Millionen S für die Errichtung von neuen Heimen bzw. für die Umgestaltung von alten Heimen vorgesehen sind.

Wenn ich das hier sehr deutlich feststelle, dann nur aus dem Grund, weil es für die Einhebung der Bezirksumlage keine gesetzliche Grundlage gibt. Wir haben zwar gestern das neue Bezirksumlagegesetz beschlossen, müssen aber feststellen, daß es ein diesbezügliches Grundsatzgesetz nicht gibt. Es wäre sehr verlockend, wieder einen Antrag zu stellen, an die Bundesregierung zu appellieren, endlich einmal ein Fürsorgegrundsatzgesetz zu erlassen. Wir kriegen kein Echo bei der ganzen Geschichte; es wird nur geredet. Das Referat ist zwar bestrebt, die notwendigen Unterlagen für ein Landesgesetz zu erstellen, jedoch gehört dazu ein Grundsatzgesetz, das bisher noch nicht erstellt wurde. Ich kann nur eines noch einmal feststellen: Fürsorge ist eine Verpflichtung der Öffentlichkeit. Es hat uns das ASVG sehr viel geholfen, die Fürsorgetätigkeit in einen bestimmten Rahmen zu bringen. Ich erinnere daran, daß vor dem Jahre 1934 die offene Fürsorge eine große Belastung der Bezirksfürsorgeverbände war, daß durch die Schaffung des ASVG den Gemeinden diese Last genommen wurde, daß aber die Belastung durch die Unterbringung in der geschlossenen Fürsorge wesentlich gestiegen ist und die Tendenz immer noch steigend ist. Ich kann daher namens meiner Fraktion nur feststellen: ES befriedigt uns, daß die Gruppe 4 so gut dotiert ist; es sind ja auch Zwangsmaßnahmen. Ich möchte aber trotzdem deponieren, daß man doch das Heim in St. Andrä vor dem Hagentale etwas besser renovieren soll. (Beifall bei der SPÖ.)


DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Abg. C i p i n.
Abg. CIPIN: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich bei der Gruppe 4 mit der Ausbildung der Körperbehinderten beschäftigen. Es ist die Meinung vertreten, daß es in Niederösterreich überhaupt keine Notfälle mehr gibt. Ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, daß es trotz des ASVG., das uns so vieles gebracht hat, noch sehr viele Härten zu beseitigen gibt. Das beginnt bereits bei den Kindern, seien sie von Geburt aus behindert oder durch Unfälle zu Schaden gekommen. Ich könnte einen stundenlangen Vortrag halten, was wir durch verschiedene Institutionen leisten können. Es ist vor allen Dingen der außerordentliche Unterstützungsfonds der Gebietskrankenkasse Niederösterreich, dem ich selbst auch angehöre. Wir können jeden Monat 100 und mehr Fälle, das letztemal waren es fast 200 Fälle, berücksichtigen, weil wir aus den normalen Mitteln und normalen Titeln nicht die Möglichkeit haben, diesen Fällen zu helfen. Es ist ihnen sicherlich eine sehr große Hilfe. Es wird sicherlich von allen Anstalten versucht, über das ASVG., über die verschiedenen Ansatze hinauszugehen, um den Behinderten zu helfen, Und doch gibt es noch sehr viele Menschen, die nirgends Hilfe bekommen können, die nirgends hineinpassen, auch nicht in die Unterstützungsfonds. Wir haben in Niederösterreich 3535 Behinderte. Wenn man sich hier noch mehr bemühen würde, sie in den Arbeitsprozeß einzuschalten - für einen großen Teil wäre es sicherlich möglich -, wäre es nicht notwendig, 5460 Fremdarbeiter in Niederösterreich aufnehmen zu müssen, die uns sicherlich oft sehr unangenehm sind. Wir hätten solche Unannehmlichkeiten von unseren österreichischen Behinderten bestimmt nicht zu erwarten. In manchen Fällen hat es schon genügt, einem an Kinderlähmung Erkrankten einen Rollstuhl zur Verfügung zu stellen, um ihn wieder voll einsatzfähig zu machen. Durch Aufbringung der Mittel von Seiten der Gebietskrankenkasse oder Arbeiterkrankenkasse ist dies dann gelungen, und der Betreffende kann heute seiner Berufspflicht nachgehen, zur vollsten Zufriedenheit seines Arbeitgebers.

Ich darf auch daran erinnern, daß die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt durch ihre Wiederherstellungsstationen, die vorwiegend für die Erwachsenen, die durch Unfälle zu Schaden gekommen sind, in Verwendung stehen, große Erfolge erzielt hat. Auch für die Kinder ist vorgesorgt, wir haben gestern von den Sonderschulen gehört, die hier sehr segensreich wirken. Ich würde jedem empfehlen, sich die Waldschule in Wiener Neustadt anzusehen, wie dort die Lehrkräfte zum Wohle der körperbehinderten Kinder arbeiten, um ihnen wieder Freude am Leben zu geben.

Man soll aber nicht nur an finanzielle Unterstützungen denken, sondern im besonderen den Einbau in die Gesellschaft im Auge haben. Natürlich werden immer wieder Fälle zu verzeichnen sein, die auch einer finanziellen Unterstützung bedürfen. Darum soll eine gewisse Regel aufgestellt wenden; man soll feststellen, wann ist jemand körperbehindert, in welchem Grade ist er es. Aus der Statistik können wir feststellen, daß von den insgesamt 3535 Behinderten 863 körperbehindert und 42 mehrfach gestört sind; Gehörbehinderte gibt es 458, davon gehörlos 173, schwerhörig 267 und mehrfach gestört 18. Sehbehindert sind 375, davon blind 47, schwer sehbehindert 326 und mehrfach gestört 2. Sprechbehinderte 1393, davon mehrfach gestört 142, Geistesschwache 446, davon bildungsfähig 410 und bildungsunfähig nur 36.

Wir sehen also, daß sicherlich viele wieder in den Arbeitsprozeß entsprechend eingeschaltet werden können. In diesem Zusammenhange gestatten Sie mir, Ihnen die letzte Ausgabe der ,,Allgemeinen Invalidenzeitung" zu zitieren. Hier heißt es: „Seit 1959 hat der Verband aller Körperbehinderten Österreichs wiederholt bei verschiedenen Enqueten, aber auch in Besprechungen mit fachzuständigen Stellen darauf hingewiesen, daß die Betreuung der erwachsenen Behinderten durch die Arbeitsämter nicht in allen Bundesländern befriedigend ist. So sehr gerade in einzelnen großen Städten hier viel Positives geschaffen werden konnte, so sehr krankt es oft daran, daß man nicht daranging, Für den Behinderten einen Beruf zu suchen, sondern ihn in eine kleine Kategorie bestimmter Berufe hineinzuzwängen versuchte, ohne die oft stark ausgeprägten speziellen Fähigkeiten, die aber häufig auf abseits gelegene und unkonventionelle Berufsmöglichkeiten hindeuten würden, zu beachten." Erfreulicherweise ist aus einer Aussendung der Wiener Handelskammer vom 3. September 1966 unter der Überschrift ,,Die berufliche Rehabilitation der Körperbehinderten'' zu ersehen, daß seit 1964 z. B. im Landesarbeitsamt Wien die Betreuung erwachsener Behinderter neu organisiert wurde, wobei man von einer mehr schematischen Betreuung abging und auch individuelle Möglichkeiten ins Auge faßte. Es heißt in diesem Artikel: ,,Die ausgezeichneten Erfolge 'dieser Methode zeigten sich dadurch, daß im Jahrie 1965 bei den Wiener Arbeitsämtern sind 4500 Beratungen erwachsener Behinderter durchgeführt wurden, und es immer mehr gelang, der Wirtschaft geeignete Käfte aus diesen Reihen zuzuführen. Diese Methode, die das Wesen unserer Testerprobungs- und Schulungsstation in Baden war und bei verschiedenen Arbeitsämtern bereits längere Zeit praktiziert wird, scheint sich nun allgemein durchgesetzt zu haben. Der Slogan „Körperbehinderte, Schuster, Schneider oder ev. Metallarbeiter", der von einem führenden Funktionär eines der größten Arbeitsämter Wiens noch im Jahre 1959 geprägt wurde, gehört damit Gott sei Dank der Vergangenheit an. Wir sind glücklich darüber und wissen uns damit in einer Linie mit den Kapazitäten auf medizinischem Gebiete, die schon immer gefordert haben, daß eine breite Streuung der Berufsmöglichkeiten für Körperbehinderte vorgesehen sein müßte, um den Talenten und Fähigkeiten entsprechenden Raum zu geben." Was dieser Artikel besagt, muß auch uns veranlassen, nicht nur davon zu reden, sondern diese Gedanken auch in die Tat umzusetzen. Ich darf mich daher zum Sprecher der Körperbehinderten machen und folgenden Resolutionsantrag einbringen (liest):

„Die körperlich und geistig Behinderten werden im gegenwärtigen System der Sozialpolitik sehr uneinheitlich und zum Teil überhaupt nicht betreut. Die Hilfe für die Behinderten ist eine in die Gesetzgebung und Vollziehung des Landes (Art. I 5 B.-VG.) fallende Angelegenheit.

Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Beamtenkomitee einzusetzen und dieses zu beauftragen, die Voraussetzungen für eine allfällige gesetzliche Regelung der Hilfe für Behinderte zu schaffen. Dieses Komitee hätte insbesondere das Ziel einer gesetzlichen Regelung festzulegen, den in Frage kommenden Personenkreis zu bestimmten, das Ausmaß der Fürsorge der Behinderten nach dem derzeitigen Stande der Gesetzgebung zu erheben, die diesbezügliche Regelung in an deren Bundesländern zu erfassen und die zu erwartenden Aufwendungen zu errechnen."

Ich bitte Sie, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt Herr Abg. Präsident R e i t e r.
Abg. Präsident REITER: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde als Präsident dieses Hauses die Geschäftsordnung nicht verletzen und dem Herrn Abgeordneten Grünzweig nicht antworten. Ich darf aber doch eine Feststellung treffen: In dem Augenblick, wo ich hier stehe, bin ich Abgeordneter meiner Partei und lasse mir von niemandem, auch nicht von Herrn Abgeordneten Grünzweig, vorschreiben, was ich reden darf oder nicht. In diesem Hause haben seit Jahrzehnten weltanschauliche Auseinandersetzungen stattgefunden, und es bleibt Ihnen überlassen, Herr Abgeordneter Grünzweig, darin eine Schädigung der Würde dieses Hauses zu erblicken.

Meine Damen und Hermen! Ich möchte mich kurz mit der Voranschlagspost 446-61, und zwar mit den Blindenbeihilfen, beschäftigen. Diese Post hat durch die Durchführung der 6. Novelle am 5. Mai dieses Jahres eine beachtliche Erhöhung erfahren, nämlich von 18,5 Millionen Schilling auf 21,5 Millionen. Durch die sechste Novelle ist es uns gelungen, eine einheitliche Höhe der Blindenbeihilfe in allen Bundesländern zu erreichen.

Ich darf allerdings feststellen, daß sich die Bundesländer seit dem Bestand der Beihilfen, also schon seit dem Jahre 1955, um diese Einheitlichkeit bemühen und die Herren Landeshauptleute bereits am 1. Juli 1955 Besprechungen über ein einheitliches Vorgehen in dieser Frage geführt haben. Der Bund war damals der Meinung, daß diese Frage auf Bundesebene zu lösen wäre. Auf Grund der Kompetenzbestimmungen, Artikel 15, Abs. 1, haben die Länder allerdings darauf hingewiesen, daß diese Frage in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache sei. Ich glaube, wir sind uns heute darüber einig, daß wir nicht böse sein müßten, wenn gerade diese Frage vom Bund gelöst worden wäre. Leides ist das gemäß Artikel 15, Albs. 1, nicht möglich. Ich darf darauf hinweisen, daß wir in der 6. Novelle auch in Niederösterreich erstmalig Iden Begriff „vollblind" und ,,praktischblind" genauer präzisiert haben und diese Präzisierung für alle Bundesländer vorbildlich ist.

Die Arbeitsgemeinschaft für öffentliche Fürsorge, die heuer in Baden getagt hat, hat allen Bundesländern empfohlen, die niederösterreichische Regelung in ihre Blindenbeihilfengesetze aufzunehmen. In Niederösterreich haben wir nahezu 1718 Vollblinde und 632 Praktischblinde, !die Anspruch auf Blindenbeihilfe haben. Auf Grund edler Novelle hat die Abteilung V11/7 die Neubegutachtung der Befunde, die die Voraussetzung für die Zuerkennung einer Blindenbeihilfe vor Inkrafttreten der 6. Novelle bildeten, durchgeführt. Diese Neubegutachtung hat ein interessantes Ergebnis gezeitigt. Von den 1587 Vollblinden wären nach der derzeitigen Rechtslage 1174 vollblind, 331 praktischblind und 32 nicht blind. Von 715 Praktischblinden wären nach der derzeitigen Rechtslage 59 vollblind, 197 praktischblind und 459 nicht blind. Durch diese interessante statistische Erfassung wird festgestellt, daß von ungefähr 2300 Blindenbeihilfenbeziehern auf Grund der neuen Gesetzeslage rund ein Viertel als nicht blind anzusehen ist. Für die seit dem 1. Juli 1966 gestellten Anträge hat sich diese Novelle insoferne ausgewirkt, als auf Grund der Gesetzeslage eine Reihe von Ansuchen um Blindenbeihilfe abgewiesen werden mußte. Es wurde auch eine Reihe von rechtskräftigen Bescheiden der Bezirksverwaltungsbehörde durch die Landesregierung als nichtig erklärt. Ich glaube, daß diese Präzisierung deswegen sehr wichtig ist, weil wir in den einzelnen Bezirken Niederösterreichs sehr große Unterschiede haben.

Der Herr Referent kann am besten sagen, daß es Bezirke gibt, die allein fast mehr Blinde haben als alle übrigen Bezirke Niederösterreichs zusammengenommen. Auf Grund dieser Novelle müßte faktisch für jene Blinden, die für die Beziehung der Beihilfe nun nicht mehr in Frage kommen, eine neue Lösung gefunden werden. Der Herr Landesrat Rösch hat im Finanzausschuß dazu auch Stellung genommen und die Meinung vertreten, daß in dieser Frage ein schrittweiser Aufbau gefunden werden müßte.

Ich glaube, daß er für diese Maßnahme sicherlich von beiden Parteien die entsprechende Unterstützung erhalten wird. Bisher ungelöst ist in der Frage der Blindenbeihilfe die Einkommensgrenze. Da Niederösterreich bezüglich der Gleichschaltung der Höhe tonangebend und initiativ war, glaube ich, daß wir auch in der Lösung der Förderung des Österreichischen Blindenverbandes nach einheitlicher Regelung in Österreich initiativ werden. Wenn ich mich nicht irre, stammt das Schreiben mit der letzten Forderung des Blindenverbandes in dieser Frage vom 15. Juni, also ungefähr vom 1. Halbjahr des Jahres 1966. Was strebt der Blindenverband eigentlich an? In den einzelnen Bundesländern sind verschiedene Einkommensgrenzen festgelegt. Manche Bundesländer haben sie sogar überhaupt nicht mehr. Wir können feststellen, daß Niederösterreich von allen Bundesländern jenes ist, das mit Iden niedrigsten Sätzen operiert. Während in den meisten Bundesländern die oberste Einkommensgrenze bei 5000 Schilling für Vollblinde und bis 4500 Schilling für Praktischblinde liegt, liegt sie in Niederösterreich für Vollblinde bei 3000 Schilling und für Praktischblinde bei 2200 Schilling. Lediglich das Burgenland kennt bei den Vollblinden kleine Einkommensgrenze, bei den Praktischblinden liegt sie bei 3000 Schilling. Wie gesagt, haben alle Übrigen Bundesländer eine Einkommensgrenze bei 5000 Schilling bzw. 4500 Schilling oder überhaupt keine mehr. Ich glaube daher, daß wir von dieser Stelle aus an den zuständigen Sozialreferenten das Ersuchen richten sollten, sich ähnlich wie bei der einheitlichen Festsetzung der Beihilfe zu bemühen, daß auch in der Frage der Einkommensgrenze eine gemeinsame Lösung aller Bundesländer gefunden wird. Ich erlaube mir, einen Resolutionsantrag, der diesem Wunsch Rechnung trägt, zu stellen (liest):

„Die Landesregierung wird aufgefordert, im Wege der Verbindungsstelle der Bundesländer zu erwirken, daß die Bundesländer im Sinne des Art. 107 B.-VG. in Hinkunft sich bereit finden, die soziale Unterstützung der Blinden einheitlich zu gestalten, um damit eine Diskriminierung einzelner Gruppen zu vermeiden."

Ich darf die Damen und Herren des Hohen Hauses bitten, diesem Antrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)



(Dritter Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt der Herr Abg. B i r n e r.
Abg. BIRNER: Hohes Haus! Ich glaube, es steht außer Zwei6e1, daß der Herr Präsident Reiter, wenn er an diesem Pult steht, als Abgeordneter sprechen kann und ihm dieses Recht niemand streifig machen wird. Wie heute schon bemerkt wurde, ist er aber nicht nur ein Abgeordneter schlechthin, sondern er ist Präsident dieses Hauses und damit einer der ersten Repräsentanten des Landes Niederösterreich. Wir bedauern daher, daß er heute und gestern Worte bzw. Formulierungen gebraucht bat, die man sonst nur in ganz simplen Wählerveranstaltungen hört. Damit hat er sich selbst gewertet.

Hohes Haus! In der Gruppe 4, Fürsorgewesen und Jugendhilfe, sind in der Ansatzpost 462-63 Beihilfen für Lehrlinge im Betrage von 450.000 Schilling vorgesehen.



Die Lehrlingsbeihilfe war seinerzeit geschaffen worden, um das Interesse an den Mangelberufen zu wecken und damit einen entsprechenden Nachwuchs heranzuziehen. Die wirtschaftliche Entwicklung hat jedoch die ursprünglichen Voraussetzungen geändert. Heute dient die Lehrlingsbeihilfe zur Heranziehung eines fachlich gut ausgebildeten Nachwuchses in allen Berufssparten. Um dies zu erreichen, wird durch die Gewährung der Lehrlingsbeihilfen an Kindeseltern, die nur ein geringes Einkommen besitzen, diesen die Möglichkeit geboten, ihren Kindern eine gute Fachausbildung zuteil werden zu lassen. Im allgemeinen handelt es sich um Kinder, die außerehelich geboren werden und wo der Unterhalt vom Kindesvater nur sehr schwer hereingebracht werden kann. Außerdem werden diese Beihilfen an Familien, die vier oder mehr Kinder haben, gewährt. Sie betragen im ersten Ausbildungsjahr 120 Schilling pro Monat und in den folgenden Ausbildungsjahren 100 Schilling monatlich. Außerdem wird eine Weihnachtsbeihilfe von 250 Schilling pro Lehrling gegeben. Die Anzahl der auf diese Weise Beteilten ist nicht sehr überwältigend. Im ersten Halbjahr des Jahres 1966 wurden 58 neue Ansuchen und 287 Ansuchen um Weitergewährung der Lehrlingsbeihilfe bewilligt, und im zweiten Halbjahr 42 neue Ansuchen und 216 Ansuchen um Weitergewährung einer positiven Erledigung zugeführt. Mit Weihnachtsgaben wurden 218 Lehrlinge beteilt. Die Beihilfensätze sind seit einiger Zeit unverändert und gehören meiner Meinung nach längst revidiert, da diese Hilfe infolge der ständigen Preissteigerungen sehr bescheiden ist. Aus diesem Grunde hat auch die Kammer für Arbeiter und Angestellte in Niederösterreich die Beihilfensätze neu geregelt und sie von 100 auf 150 Schilling hinaufgesetzt. Da in nächster Zeit abermals gewaltige Teuerungen zu erwarten sind, und zwar bei Brot um 40 Groschen, bei der Milch um einen Schilling, des weiteren bei Hartkäse, Weißbrot und Spezialbroten, wind diese Hilfe noch mehr entwertet. Es wäre daher außerordentlich notwendig, auch die Beihilfen des Landes zu erhöhen. Ich glaube, daß sich das Land Niederösterreich im Jahre 1967 dazu entschließen sollte, den Eltern von Lehrlingen eine wirklich zweckentsprechende und wirksame Hilfe angedeihen zu lassen. (Beifall links.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Abg. S c h l e g l.
Abg. SCHLEGL: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Gestatten Sie mir, daß ich zum Kapitel 4, Fürsorge, und zwar zum Unterabschnitt 469 ,,Sonstiges", einige Bemerkungen mache. Wie schon der Titel des Unterabschnittes besagt, ist hier ein weites Gebiet vorgezeichnet. Es gäbe also viel zu reden, und ich müßte durchaus nicht wie meine Vorredner von gestern und übermorgen sprechen. Ich werde auch beim Thema bleiben, möchte allerdings betonen, daß es sonderbar anmutet, wenn zwei Vorredner der Sozialistischen Partei wieder hervorgehoben haben, daß der Herr Kollege Reiter auch Präsident des Hohen Landtages und als solcher einer der höchsten Repräsentanten sei. Ihre Äußerungen lassen jedoch erkennen, daß sie dies nur zu oft vergessen. Es ist wohl keine unüberbrückbare Kluft, aber ich will nur feststellen, daß es nicht gut ist, über Reden, die gestern, morgen oder erst übermorgen gehalten werden, Annahmen zu treffen.

Ich werde nunmehr zu den Voranschlagsansätzen 469-61 und 469-62, Kinderausspeisung, sprechen. Hoher Landtag! Im Jahre 1945 und auch noch einige Zeit später war es für unsere Kinder eine Lebensnotwendigkeit, daß die UNRRA und später die UNICEF in den Schulen helfend eingegriffen haben, um in einer für die ganze Bevölkerung Österreichs und insbesondere Niederösterreichs so bitteren Zeit unseren Kindern im Rahmen einer Kinderausspeisung die allernotwendigste Nahrung zur Verfügung zu stellen. Wir haben heuer in diesen zwei Abschnitten einen Betrag von 1,750.000 Schilling für zusätzliche Lebensmittel und einen weiteren Betrag von 450.000 Schilling für die Transportkosten und die Lagerung dieser Mittel eingesetzt. Es sind immerhin 2,2 Millionen Schilling, also ein ganz ansehnlicher Betrag. In den Jahren von 1950 bis 1960 wurden in den verschiedenen Schulen insgesamt 22,176.000 Portionen verteilt. Derzeit werden noch 75 Kochstellen mit rund 9000 Teilnehmern geführt; in diesen wurden im vorigen Jahr 217.000 Portionen verteilt. Ich will hier nicht prüfen, ob die Kinderausspeisung für die Jugend heute noch die Bedeutung besitzt, die sie 1945 oder 1946 hatte. Damals brachte sie den Kindern zumindest einen gewissen Grad von zusätzlichen Kalorien. Ich selbst habe mich noch nicht überzeugt, aber einige Bekannte teilten mir mit, daß die Kinderausspeisung schon etwas oberflächlicher gehandhabt wird. Wie man heute leider Gottes sehr häufig Lebensmittel im Abfalleimer findet, findet man auch dort die fertig zubereiteten Speisen auf dem Abfallhaufen. Ich will mich aber darüber nicht weiter äußern, sondern bin der Meinung, daß das Referat und der Hohe Landtag darüber befinden sollen, wie lange die Kinderausspeisung fortgesetzt wird, möchte aber hier eines einer Kritik unterziehen. Wir geben 450.000 Schilling für die Zufuhr der Lebensmittel durch einen Frächter an die einzelnen Kochstellen und für die Lagermiete für ein Magazin in Perchtoldsdorf aus.

Meine Herren! Dieser Betrag macht nahezu ein Drittel des Gesamterfordernisses aus. Wenn ich bedenke, daß das Bundesministerium für soziale Verwaltung, das auch seinen Beitrag leistet, für die Kinderausspeisungen Magermilch vorsieht, wahrend die gute österreichische Vollmilch in die unterentwickelten Länder geht, erscheint mir das unverständlich. Ich kann auch nicht begreifen, daß man für Lagerung und Frachtkosten 450.000 Schilling aufwendet, anstatt diese Kasten zu streichen und die freiwerdenden Mittel für die Verbesserung der Kost in den Schulausspeisungen zu verwenden. Ich habe zu diesem Zweck eine Resolution vorbereitet und bitte Sie, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben (liest):


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