Der Index Librorum Civitatum (Verzeichnis der Stadtbücher des Mittelalters und der Frühen Neuzeit) als Instrument der historischen Grundlagenforschung
Die Erforschung von Residenzstädten kann im Idealfall auf die Überlieferungsbildung von drei Herrschaftsträgern und ihre Archive, nämlich auf Hof/Residenz, Stadt und Kirche zurückgreifen. Je nach Ausprägung der lokalen Herrschaftsverhältnisse, Verwaltungsstrukturen und Sozialbeziehungen kann allein das Fehlen oder Vorhandensein bestimmter Quellengattungen Aussagen zum Grad städtischer Selbstverwaltung oder zu den Verhältnissen zwischen Hof, Stadt und Kirche erlauben. Für (Selbst-)Verwaltungsbefugnisse, die nicht bei den Vertreten der Bürgerschaft lagen, wird es beispielweise keine entsprechenden Quellenzeugnisse städtischer Provenienz geben, während umgekehrt allein das Vorhandensein eines „Stadtbuches“ ein Mindestmaß an Selbstverwaltung und Herrschaftsrechten des Stadtrates voraussetzt. Aber auch Brief-, Rechnungs- und Privilegienbücher können ein beredtes Zeugnis über Kommunikationsinhalte und Interaktionsebenen zwischen Stadtherrn und Stadtbewohnern ablegen. Aus der Sicht der Quellen städtischer Provenienz kann das im Folgenden vorzustellende „Stadtbuchprojekt“ zumindest einen der oben genannten Schriftgutproduzenten durch sein Nachweissystem abdecken. Um Missverständnissen vorzubeugen sei hier darauf verwiesen, dass mit „städtischer Provenienz“ nicht der Aufbewahrungsort, etwa ein Stadt- oder Ratsarchiv gemeint ist, sondern der städtische Rat und die von Ihm oder durch seine bestellten Vertreter verfassten Schriftzeugnisse und zwar jene in Buchform – die Stadtbücher.
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