Die Kongregation der Schwestern


Die sozialökonomische Bedeutung der Kongregation



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Die sozialökonomische Bedeutung der Kongregation

für Staat und Gesellschaft.

Nichts kann mehr für die Notwendigkeit und die sozialökonomische Bedeutung der kirchlichen Wohltätigkeitsgenossenschaften sprechen als die Tatsache, daß die radikale französische Regierung gleich nach Ausbruch des Weltkriegs die früher erlassenen ordensfeindlichen Dekrete wieder aufhob. Sie tat es, der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, weil sie einsah, daß alle jene Organisationen der kirchlichen Wohltätigkeit schlechthin unersetzlich seien.

Der Geschichtsschreiber der Niederbronner Genossenschaft wird es daher auch nicht unterlassen, auf deren sozialökonomische Bedeutung für den Staat hinzuweisen, und zeigen, was eine solche karitative Genossenschaft für die darbende und leidende Menschheit leistet.

Schon oben ist dargelegt worden, daß die Gründung der Genossenschaft einem dringenden Bedürfnis der damaligen Zeit entgegenkam 232); als besonders wohltätig wurde gleich in den ersten Jahren ihres Bestehens die Ausübung der ambulanten Krankenpflege empfunden. Heute, wo auf die Pflicht des Staates in der Kranken­fürsorge immer mehr hingewiesen wird 233), wo namentlich die Notwendigkeit der Hauskrankenpflege sowohl in den Armenvierteln der Großstadt als auf dem abgelegenen Dorfe von Ärzten und Volksfreunden immer mehr betont wird, zeigt es sich, daß unsere Genossenschaft mehr als je Daseinsberechtigung hat, und daß sie dem modernen Staate kostbare und - was besonders hervorzuheben ist - doch nicht kostspielige Dienste leistet. "Mehr und mehr", sagte Professor Rumpf im Jahre 1896 gelegentlich der Berliner Gewerbeausstellung, "wird es in das Bewußtsein des Volkes übergehen, daß die Krankenschwester eines der wichtigsten Organe der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere der chronischen Krankheiten ist. Dann wird nicht allein in Krankenhäusern Platz für Schwestern sein, das kleinste Dorf wird eine oder mehrere Schwestern haben, welche der Pflege der Kranken und der Sorge für die Umgebung dieser leben." 234) Diese Tätigkeit vor allem in der Gemeindekrankenpflege ist von Anfang an als ein besonders segensreiches Arbeitsfeld der Kongregation betrachtet und mit größtem Erfolg bebaut worden. Kaum drei Jahre nach dem Entstehen der Genossenschaft konnte der Niederbronner Kantonalarzt Dr. Kuhn das Wirken der Schwestern in anerkennender Weise folgendermaßen charakterisieren: "Nicht nur wachen diese frommen Töchter am Bette der Kranken, lassen ihnen Tag und Nacht die eifrigste Sorge angedeihen, wobei sie sich den Gefahren ansteckender Krankheiten aussetzen und jedem Ekel trotzen, sondern indem sie in die Hütte des Armen eindringen, bringen sie die Tröstungen der Religion mit sich, vertreiben durch Sanftmut die Rohheit und bringen die Sauberkeit zur Herrschaft da, wo man sie bisher nicht kannte." 235) In diesen wenigen Worten ist die ganze soziale Bedeutung der privaten Krankenpflege anerkannt.

Heute ist man in maßgebenden Kreisen mehr noch als früher von dieser Bedeutung durchdrungen, namentlich für die Armenkrankenpflege. Welche mannigfachen Aufgaben hier der Krankenschwester harren, und wie schwer und verantwortungsvoll, aber auch wie segensreich ihr Wirken ist, sagt uns treffend Dr. Jakobsohn: "Zweifellos bildet die Armenkrankenpflege bzw. die Gemeindekrankenpflege den schwierigsten und verantwortungsvollsten Zweig der privaten Krankenwartung. Diese Tätigkeit umfaßt eine Reihe von Aufgaben, welche von vornherein nicht unmittelbar zum eigentlichen Pflegedienst am Krankenbette, wie er in der Hospitalpflege oder in der Privatpflege in begüterten Kreisen vor sich geht, gehören, aber doch der Lage der Sache nach untrennbar mit ihr verbunden sind. Die Krankenpflegepersonen, welche in der Armenkrankenpflege arbeiten, müssen nicht nur sich die Fürsorge für die ihrer Obhut unterstellten Kranken angelegen sein lassen, sondern es fällt ihnen auch eine wichtige und sehr bedeutungsvolle volkshygienische Aufgabe zu. Sie sind als die besten und wirksamsten Pioniere gesundheitlicher Lebensweise anzusehen, als die berufenen Träger sanitärer Aufklärung, die geeigneten Zerstörer des Aberglaubens auf dem Gebiete des Gesundheits- und Krankenpflege, welche so oft die Ursachen des menschlichen Elends, des körperlichen wie auch des geistigen Siechtums, der Ausbeutung der verheerenden Volksseuchen sowie die unüberwindlichen Hindernisse der Krankenbehandlung und Genesung bilden. Vermöge ihrer intimen Stellung in den mittellosen Familien, in denen sie häufig auch die Sorge für den Haushalt, die Obhut der Kinder usw. übernehmen müssen, gelingt es ihnen oft besser noch als dem ja nur kurze Zeit verweilenden Arzte, erziehlich zu wirken, von schädlichen Lastern zu entwöhnen und zu fruchtbringender Arbeitsamkeit anzuregen. So wird die Tätigkeit der Gemeindekrankenpflegerin zu einer in prophylaktischer, therapeutischer und sozialer Beziehung gleich wichtigen." 236)

Die hier angedeuteten Aufgaben sind stets von den Niederbronner Töchtern bei der Ausübung ihres Berufes erfüllt worden. Aus den anerkannten Satzungen der Genossenschaft mag einiges die Krankenpflege Betreffendes hier eingefügt werden. Der erste und wichtigste Zweck der Genossenschaft ist die ambulante Krankenpflege, vor allem in den Wohnungen der Armen. Darin, daß die Kongregation bis heute der Armenkrankenpflege in Stadt und Land sich vorzüglich gewidmet hat, liegt ihre große soziale Gegenwartsbedeutung. An erster Stelle der Konstitutionen heißt es: "Die Schwestern pflegen die Kranken in deren eigenen Wohnungen. Sie suchen besonders die armen Kranken auf und lassen sich angelegen sein, ihnen eine angemessene Nahrung, die betreffenden Arzneimittel, die notwendige Bett- und Leibwäsche zu verschaffen." Bei Ausübung der Krankenpflege sollen die Schwestern "weder beschwerende Mühsale noch Verdemütigungen, weder Abwillen noch Gefahren für ihre Gesundheit oder ihr Leben scheuen. Sie werden ihren Eifer mit dem Gedanken nähren, daß sie für Gott arbeiten, der ihnen den Beruf geschenkt und ihre Belohnung sein will. Sie werden sich befleißen, in den Armen und Kranken unsern Herrn Jesus Christus zu ehren, der vom Himmel gekommen ist, die Wunden unserer Seelen zu pflegen, und welcher die Verheißung gegeben, daß er alles, was wir für den letzten der Seinigen tun werden, als ihm selbst getan annehmen wird".

Das Verhalten dem Arzte gegenüber wird treffend dahin bestimmt: "Es ist den Schwestern verboten, sich in die Wahl eines Arztes für die Kranken einzumischen. Sie sollen sich angelegen sein lassen, die Vorschriften des Arztes richtig aufzufassen, um sie dann pünktlich zu beobachten." Im übrigen haben sie sich nur um das Wohl des ihnen anvertrauten Kranken zu bekümmern. "Gespräche sowie das Lesen über Politik, Gemeinde- oder Pfarrangelegenheiten sind den Schwestern verboten. Wenn in einer Gemeinde Zerwürfnisse vorkommen, so werden die Schwestern nicht Partei ergreifen. Auch in Familiengeschäfte werden sie sich nicht einmischen. Sind sie bei Reichen, so werden sie sich wohl hüten, die Klagen der Dienstboten anzuhören." Nach diesen allgemeinen Voraussetzungen eines ersprießlichen Krankendienstes werden folgende hygienische Maßnahmen befohlen:

"Die Schwester wird die Reinlichkeit herstellen oder bewahren bezüglich der Person des Kranken und dessen Lagers, in den Gefäßen zu dessen Bedienung, im Krankenzimmer und in allem, was sich darin befindet. Sie wird die Auslüftung und Beleuchtung desselben besorgen, aber dergestalt, daß es dem Kranken nicht unbequem werde.

Dieselbe Reinlichkeit sollen die Schwestern an ihrer eigenen Person beobachten. Die Hände waschen und die Kleider reinigen, so oft als es nützlich sein kann, doch ohne einen Ekel oder Widerwillen merken zu lassen.

Die Schwester wird die Ordnung handhaben:

a) in der Person des Kranken, damit sowohl für die Anständigkeit als für sein Wohlergehen Fürsorge geschehe und er passend zugedeckt sei;

b) im Krankenzimmer, damit alle, auch die geringsten Gegenstände, welche der Schwester anvertraut sind, sich immer am gehörigen Platz befinden. Die Aufmerksamkeit und die Opferwilligkeit der Schwester sollen sich dem Kranken zu erkennen geben in der Pünktlichkeit, mit welcher er gepflegt wird; denjenigen aber, die ihn besuchen, in der Reinlichkeit, Ruhe und Ordnung, welche im Zimmer herrschen. Sie wird besonders fürsorgen, daß der Kranke nicht aufliege und aus Mangel an Pflege noch Wunden erhalte.

Den Schwestern wird dringend empfohlen, die ihnen gegebenen Vorsichtsmaßregeln, besonders bei ansteckenden Krankheiten, nicht zu vernachlässigen. So sollen sie nicht ohne Ursache zu nahe am Krankenbette stehen, Verbindungen nicht ohne Fürsorge vornehmen, wenn sie selbst etwa eine wunde Hand haben, den Hauch des Kranken nicht ohne Notwendigkeit unmittelbar einatmen, das Bett etwas ausdünsten lassen, bevor sie es zurichten usw.

Liegen arme Eltern krank danieder und ist niemand da, um an hilfebedürftigen Kindern Mutterstelle zu versehen, so wird sich die Schwester eine Pflicht daraus machen, ihre Fürsorge diesen Kindern reichlich zuzuwenden."

Diese letzgenannte Bestimmung ist von besonderer sozialer Bedeutung; denn gerade in der Armenkrankenpflege kommt sehr oft außer der eigentlichen Pflege des Er­krankten noch die Sorge um die Aufrechterhaltung und Unterstützung des ganzen Hauswesens hinzu, wenn nämlich die Hausfrau selbst erkrankt ist, ganz fehlt oder für den nötigen Lebensunterhalt sorgen muß. Dann obliegt der pflegenden Schwester auch die Fürsorge für die unerwachsenen Kinder, sie ist Krankenpflegerin und Mutter zugleich, muß sich in Fällen bitterster Armut - die in Großstädten viel häufiger vorkommen, als man ahnt - um das Beschaffen der nötigen Nahrung, ja auch der Kleidung und der Bettwäsche kümmern: kurz, sie ist in verzweifelten Lagen für viele Familien der rettende Engel, der nicht nur in hygienischem Sinne aufklärend wirkt, geordnete Zustände in verrotteten Familien anbahnt, sondern auch durch sein ganzes Wesen und Auftreten einen sittlich veredelnden Einfluß auszuüben imstande ist. Es ist kein geringes Lob, das am 20. August 1883 der Bischof von Lüttich, Viktor Joseph, in einer Zuschrift an den Heiligen Stuhl unsern Schwestern spendet: "Am meisten aber leuchtete ihr Eifer in der Pflege der kranken Armen, denen sie nicht bloß Heilung des Körpers, sondern auch der Seele unaufhörlich angedeihen lassen. Während sie aber auf diese Unglücklichen die Fülle ihrer barmherzigen Liebe ergießen, führen sie durch ihre liebevollen Er­mahnungen und ihr Beispiel die Familienangehörigen zur Besserung ihrer Sitten und Ausübung der Tugenden. Daher geschah es, daß das ärmste Viertel der Stadt, in dem allerlei Laster grassierten, durch den heilsaman Einfluß der Schwestern so sehr sich änderte, daß es die Bewunderung des Pfarrklerus und aller Gutgesinnten erregte."

In manchen Städten verbinden unsere Schwester mit der gewöhnlichen Krankenpflege seit einigen Jahren noch die spezielle Fürsorge für Lungenkranke. Die eigens dafür angestellten Schwestern machen in regelmäßigen Zwischenräumen ihren Rundbesuch bei den vom Armenarzt ihnen bezeichneten Tuberkulösen, um sich genau über ihren jeweiligen Zustand, Fortschritt oder die Verschlimmerung der Krankheit zu unterrichten und die entsprechenden Maßnahmen zu treffen nach den Anordnungen des Arztes.

So sind gerade für die Armenbevölkerung der Großstädte die Stationen für ambulante Krankenpflege eine soziale Wohltat ersten Ranges, und gerne erkennen die Gemeinde- und Gesundheitsbehörden die Leistungen der Schwestern an 237).

Die Größe dieser Wohltat erhellt am besten aus einigen Ziffern. Wir greifen ein Jahr aus der Vorkriegszeit heraus, das Jahr 1913. Die Genossenschaft besaß allein im Deutschen Reiche 212 Stationen für ambulanten Krankendienst mit 786 Schwestern. Diese pflegten 46714 Kranke. Die Zahl der Nachtwachen - die Tagpflegen und die unzähligen kleineren Dienstleistungen lassen wir unberücksichtigt, da nicht alle Stationen darüber berichtet haben - betrug 81707.



Dabei ist zu beachten, daß eine große Zahl der Stationen der bäuerlichen Bevölkerung auf dem Lande zugute kommen, und daß sehr viele dieser Stationen schon zu einer Zeit gegründet waren, wo der Wert dieser sozialen Einrichtung noch nicht so allgemein anerkannt war wie heute 238). Das ist ein Verdienst, das man unserer Genossenschaft im Vereine mit andern kirchlichen Krankengenossenschaften, "bei deren Mitgliedern hohe Leistungsfähigkeit mit größter Opferwilligkeit gepaart sich findet" 239), nicht hoch genug anrechnen kann. Noch im Jahre 1899 konnte der oldenburgische Regierungsrat Düttmann mit Bezug auf kirchliche Krankenpflegevereinigungen sagen: "Was die letzten Jahrzehnte auch an verheißungsvollen Anfängen auf dem Gebiete der Ausbildung von Krankenpflegerinnen gebracht haben, das Schwergewicht liegt auch heute noch immer bei den konfessionellen Genossenschaften, deren werbende Kraft durch jene Konkurenz, wenn man sie so nennen darf, nicht geschwächt, sondern eher gesteigert ist." 240) Diese Worte, die sich auf die kirchlichen Genossenschaften beider Konfessionen beziehen, gelten im gewissen Sinne auch heute noch. Trotz der ständigen Zunahme eines weltlichen, auf Erwerb angewiesenen Pflegerinnenpersonals, dessen berufstechnische Ausbildung wir vollauf anerkennen, wird gerade für die ambulante Armenkrankenpflege die Tätigkeit katholischer Ordensgenossenschaften nicht entbehrt werden können. Ein­mal, weil diese ein echtes Karitaswerk sein muß. "Höhere, übernatürliche Beweg­gründe müssen dieser Tätigkeit, welche immer aufreibend und voller Gefahren ist, jene Weihe verleihen, die man sonst als selbstverständlich voraussetzt, wenn das Weib den Kranken unterschiedslos, vorab den männlichen, heute hier und morgen dort, wie eine Schwester dem Bruder, die intimsten Dienste leisten soll." 241) Dazu kommt, daß gerade die katholischen Genossenschaften bezüglich des Kostenpunktes ganz geringe Anforderungen stellen. Was Düttmann im allgemeinen über die bescheidenen Bedingungen der Krankenpflegeorden sagt, findet in der Chronik der meisten unserer Schwesternniederlassungen eine zutreffende Illustration: "Nicht selten wird nur die Bereitstellung eines kleinen Häuschens, in dem dann außer der Wohnung der Schwestern vielleicht einige Krankenbetten aufgestellt werden, beansprucht und erwartet, daß die Mittel zur Unterhaltung der Schwestern durch milde Gaben gedeckt werden." 242) Wie bescheiden, ja ärmlich sind die Anfänge vieler Niederlassungen gewesen, und welches Maß an Opferwilligkeit und Selbst­verleugnung wird mitunter von den Schwestern gefordert! Man muß sich oft wundern, wie sie mit dem wenigen, was ihnen zum Lebensunterhalt zu Gebote steht, nicht nur sich selbst erhalten, sondern auch noch für Arme und Notleidende sorgen und durch eine ans Wunderbare grenzende Sparsamkeit manche Anstalten zu blühender Entwicklung bringen konnten. In der persönlichen Bedürfnislosigkeit und Genügsamkeit des um Gottes Lohn arbeitenden Personals liegt vielfach die Erklärung dafür, daß so große Resultate mit möglichst geringen Mitteln erzielt werden konnten; es ist dies wiederum ein nicht zu unterschätzendes sozialökonomisches Moment, das im staatlichen Haushalt den Wert unserer Genossenschaft nicht gering anschlagen läßt 243).

Neben den Niederlassungen für ambulante Krankenpflege und oft mit diesen eng verbunden sind eine stattliche Reihe von mehr oder weniger ausgedehnten, modern eingerichteten Krankenhäusern, die von der Genossenschaft teils in eigener Regie teils im Auftrag von Gemeinden oder karitativen Vereinen betrieben werden 244).

Die größeren Krankenhäusern sind zugleich die praktischen Krankenpflegeschulen für die Schwestern, die hier die theoretische Ausbildung ergänzen. Eine vorzügliche, staatlich genehmigte Krankenpflegeschule ist seit 1912 in dem allen Anforderungen neuzeitlicher Hospitaltechnik genügenden stattlichen St. Odilienkrankenhaus zu Straßburg-Neudorf in Betrieb 245). So ist für die tüchtige Ausbildung bestens gesorgt, und die vielfach gegen das katholische Ordenskrankenpflegepersonal geäußerten Bedenken entbehren der begründeten Unterlage 246).

Mit dem engeren Krankendienst ist aber die soziale Bedeutung der Kongregation nicht erschöpft. Auch in der sonstigen Armenfürsorge leistet sie Beachtenswertes; Zeuge dessen sind die Armen- und Pfründnerhäuser, deren es 1913 in Deutschland 40, in Frankreich 6 waren.

Dazu kommt eine ausgedehnte Waisenfürsorge. Im Elsaß allein besitzt die Genossenschaft fünf eigene Waisenhäuser, die im Jahre 1913 877 Waisenkinder erzogen; auf die den Schwestern anvertrauten Anstalten des übrigen damaligen Deutschlands entfällt ebenfalls eine beträchtliche Zahl, so daß für das Deutsche Reich (mit Elsaß) im Jahre 1913 1737 Waisen der Pflege der Genossenschaft unterstanden, während französische Waisenhäuser ca. 200 Kinder aufwiesen. Mit bestem Erfolg war die Kongregation bemüht, aus den ihr anvertrauten Zöglingen nützliche Glieder der menschlichen Gesellschaft heranzubilden, begabten Kindern konnte vielfach auch eine höhere Bildung auf den Lebensweg mitgegeben werden.

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In beträchtlichem Maße ist die Genossenschaft auch auf dem so wichtigen Gebiete der Kinder- und Jugendfürsorge tätig.

Die große soziale Bedeutung der Kinderbewahranstalten ist heute, im Zeitalter des Industrialismus, wohl unbestritten. Mit der zunehmenden Erkenntnis dieser Bedeutung hat sich die Niederbronner Genossenschaft, obschon sie die Krankenpflege als Hauptzweck betrachtet, auch dieses Zweiges moderner Wohlfahrtspflege angenommen 247). Vielfach hängt ja die Kinderbewahranstalt aufs innigste mit der Armen- und Waisenpflege zusammen, in allen jenen Fällen, wo die Familie nicht in der Lage ist, die Erziehung der Kinder richtig und genügend zu leiten, sei es, daß der Erwerb die Mutter aus der Kinderstube verbannt, sei es, daß eine leider in Großstädten nur zu häufig auftretende sittliche Verwilderung des Familienlebens eine geordnete Erziehung unmöglich macht. Da springt die rettende Liebe ein, und die Barmherzige Schwester wird in Wahrheit all den Kleinen, mit denen sich die Mutter tagsüber nicht abgeben kann, zur zweiten Mutter und übt an den armen Würmchen ein nicht geringeres Werk der christlichen Liebe als am Bette des Kranken. So erklärt es sich, daß zahlreiche, im Dienst der Krankenpflege stehende katholische Orden sich schon früh an dem eminent sozialen Werke der Kleinkinderschulen beteiligt haben, wenn auch die landläufige Literatur, die sich in Verherrlichung Fröbels, des Begründers der Kindergärten, nicht genug tun kann, von diesen gleichgearteten Bestrebungen nichts verzeichnet. Mit Recht sagt daher ein Erzieher: "So groß auch das Verdienst Fröbels und seiner Freunde um die Kindergärten ist, so darf doch nicht vergessen werden, daß die Idee der Unterstützung der Familie bei der Sorge um die kleinen Kinder auch von anderer Seite aufgegriffen und realisiert worden ist. Vornehmlich waren es einige Ordensgenossenschaften, die sich in liebevollster Weise der Kleinen annahmen. Nicht bloß in großen Städten, sondern auch in kleinen Ortschaften, ja sogar auf dem Lande finden wir gewöhnlich als Anhang zu einem Krankenhause auch eine von Schwestern gehaltene Bewahranstalt, und die Ortsbewohner sind recht froh, daß sie dort ihre Kinderchen unterbringen können. Wir haben recht viele solcher Anstalten besucht und uns stets gefreut über die himmlische Geduld, mit der so eine Schwester tagtäglich und stündlich der kleinen und kleinsten Bedürfnisse und Anliegen Rechnung trug. Wir behaupten: Wo tausend andere die Geduld verlieren würden, diese Schwestern behalten sie. Es muß wohl der an Opfer gewohnte Ordensstand es mit sich bringen, daß diese Schwestern ohne Rücksicht auf Entgelt mit solcher Freudigkeit und Liebe ihrem Berufe leben." 249)

Dieses Wort ist allen Freunden der christlichen Bewahrschule aus der Seele gesprochen. Der Verfasser dieser Geschichte hatte während seiner Studienjahre in München (1901 - 1903) und in späteren Ferienwochen im dortigen Herz-Jesu-Kloster unserer Kongregation tagtäglich Gelegenheit, die unendliche Geduld der Kinderschulschwestern zu bewundern, die in diesem Ameisenhaufen wuselnder, krabbelnder Kinder Zucht und Ordnung und doch auch Frohsinn und Heiterkeit aufrechterhalten konnten. Es entging ihm nicht, daß von einer in diesem tief christlichen Geiste geleiteten Bewahrschule ein äußerst segensreicher Einfluß auf die Familie und das gesamte soziale Leben unmittelbar durch die mit den Müttern verkehrende Schwester und mittelbar durch die Pfleglinge ausströmen kann. Die Erfahrung hat ja gelehrt, daß es für gewisse Volkskreise leichter ist, durch die Kinder die Erwachsenen als umgekehrt jene durch diese zu beeinflussen. Über den Geist, von dem solche Anstalten geleitet sind, und ihren Zweck sagt uns ein Bericht des Vereins der Kleinkinderbewahranstalt der Heiliggeistpfarrei in München, die im Jahre 1884 von unsern Schwestern im Herz-Jesu-Kloster eröffnet wurde: "Wir fordern von der Kleinkinderbewahranstalt zwei Dinge: 1. daß in derselben Kinder von 3 bis 6 Jahren aufgenommen, über Tags behalten, erzogen, auf Wunsch mittags verköstigt und nach Möglichkeit, dem Alter entsprechend, unterrichtet werden; 2. daß das Leben in der Anstalt vom katholischen Geiste durchdrungen und getragen sei. Unter letzterem verstehen wir insbesondere, daß die Kinder in den Grundwahrheiten unserer heiligen Religion unterrichtet und erzogen werden. Gottes Allmacht, Allgegenwart, Allwissenheit, Güte, Gerechtigkeit, Gottes Lohn und Strafe in diesem und im andern Leben, den Begriff der Tugend wie den Begriff der Sünde, die Notwendigkeit und Schönheit des Gebetes nebst der Fähigkeit, beten zu können, die Geschichte von Weihnachten, Ostern und Pfingsten: dies alles ist ein Samenkorn, das seinen fruchtbarsten Boden in den Kinderherzen findet. Dies ist der Lehrstoff, den jede christliche Mutter ihrem Kinde zu vermitteln verpflichtet ist, und wo die Kinderbewahranstalt an Stelle der Eltern tritt, übernimmt sie die elterlichen Pflichten. Es gibt in der ganzen Welt nichts, was Kinderherzen so zu bilden und zu veredeln und zugleich für alles übrige Lernen so vorzubereiten vermag als der Unterricht und die Übung des Kindes in der Religion." Man glaube aber nicht, daß das Religiöse, wie es nach diesem etwas reichlichen Programm scheinen könnte, überwiegt, daß die Kinder etwa mit religiösen Elementen übersättigt würden - ein Vorwurf, den die Anhänger der religiös indifferenten Fröbelschen Methode gerne den christlichen Bewahrschulen machen 249).

Bei aller echt christlichen Wärme wird das weise Maß der direkt christlich-religiösen Beeinflussung nie überschritten, mit Weitherzigkeit werden Winke von allen Seiten, auch von der Fröbelschen Richtung, verwertet. In Karlsruhe und Mannheim sind neuestens direkte Fröbelgärten von den Schwestern eingerichtet worden.

Der minimale Wochensatz - von 20-50 Pfennig, bei Verabreichung des Essens von 1 Mark in der Vorkriegszeit -, den die Eltern für die Kinder als Entschädigung zu entrichten haben und der in besonderen Fällen auch noch erlassen wird, macht diese Bewahrschulen zu einer sozialen Wohltat ersten Ranges. Es ist ferner zweifellos, daß sie dem sittlichen Verderben der Jugend entgegenwirken, und sicher, daß sie fast überall die Sterblichkeit der Kinder gemindert haben. Für das deutsche Reichsgebiet entfielen auf unsere Genossenschaft im Jahre 1913 93 Bewahrschulen mit zusammen 10121 Kindern, von denen 1714 auch verköstigt wurden; 123 Schwestern waren dafür tätig. Die Zahl der Bewahrschulen ist seither gewachsen.

An einem der segensvollsten Werke für Kinderwohlfahrtspflege, den sog. Krippen, worin Kinder bis zum dritten Lebensjahre gehegt und gepflegt werden, und welche namentlich in Städten mit Arbeiterbevölkerung von größter sozialer und hygienischer Tragweite sind 250), ist unsere Kongregation ebenfalls beteiligt. Sie unterhält in Deutschland sieben solcher Anstalten, die im Jahre 1913 insgesamt 283 Kinder beherbergten. 1917 und 1918 wurden weitere Krippen in Darmstadt und Worms eingerichtet.

Das stete Anwachsen der Großstädte mit ihren großen Gefahren für die heranwachsende Schuljugend hat in der neueren Zeit zur Gründung von Kinderhorten geführt 251). Ihre wichtige Aufgabe besteht darin, schulpflichtige Kinder unbemittelter, auf Erwerb außerhalb des Hauses angewiesener Eltern "während eines Teiles der schulfreien Zeit zu beaufsichtigen, sie nützlich zu beschäftigen und in einer für Verstand und Gemüt anregenden Weise zu unterhalten, um sie auf diese Weise an Gehorsam, Tätigkeit, Ordnung und andere guten Sitten zu gewöhnen und vor dem Einfluß schlechter Gesellschaft zu bewahren" 252). Von solchen sozial ungemein bedeutsamen Anstalten haben die Niederbronner Schwestern in Deutschland sieben für Mädchen mit zusammen 590 Kindern, zwei für Knaben mit 127 Besuchern (die Zahlen gelten für 1913) teils in eigener Verwaltung, teils im Auftrag von karitativen Vereinen unterhalten. Es ist klar, daß in all diesen Horten, in denen eine große Anzahl Kinder um äußerst geringes Entgelt ein kräftiges Mittagsbrot erhalten, die Einwirkung auf die Kinder in christlichem Sinne betont wird 253). Den Glanzpunkt des Jahres bildet hier wie auch in den Bewahrschulen, die von der Genossenschaft unterhalten werden, die Weihnachtsfeier mit der Bescherung. Man muß einer solchen beigewohnt haben, um die große soziale Bedeutung eines scheinbar belanglosen Ereignisses richtig zu würdigen; man versteht dann auch, daß sich die Schwestern die saure Mühe nicht verdrießen lassen, viele Monate hindurch die wenigen freien Augenblicke, die ihnen das harte Berufsleben läßt, für die Anfertigung zahlloser Kleidungsstücke und anderer nützlicher Gebrauchsgegenstände zu verwenden, mit denen sie die meist armen Kinder bescheren 254). Angesichts der allgemeinen Freude fühlen sich die Gebenden reicher beschenkt als die Empfangenden.

Mit vielen Niederlassungen für ambulante Krankenpflege sind ferner Handarbeitsschulen (Näh-, Strick- Flickschulen) verbunden, teils für die schulentlassene, teils für die noch schulpflichtige Jugend an solchen Orten, wo eine eigene Lehrkraft für diesen Unterricht an der Schule nicht besteht. In Bayern erteilen einzelne Schwestern auch den obligatorischen Handarbeitsunterricht in der Volksschule. Auch einige Haushaltungsschulen werden von der Genossenschaft geleitet.

Als eine ihrer Nebenaufgaben bezeichnet die Kongregation auch folgende: Die Schwestern halten auf Wunsch und auf Begehren der Pfarrgeistlichkeit "an Sonn- und Feiertagen Versammlungen von Jungfrauen, um dieselben zur Übung jungfräulicher Tugenden anzuleiten." Dementsprechend stehen in Belgien, Deutschland und Frankreich eine große Anzahl Jungfrauenvereine mit über 7000 Mitgliedern unter der Leitung unserer Schwestern, sowie einige Dienstbotenvereine. Dazu kommen eine Anzahl von Mädchenheimen, welche erwebenden Mädchen, Arbeiterinnen, stellenlosen Dienstboten, Ladnerinnen, Beamtinnen Unterkunft und Beköstigung gewähren.

Aus dieser knappen Zusammenstellung erhellt zur Genüge der gewaltige soziale Wert eines modernen karitativen Organismus von der Art unserer Genossenschaft. Ihre Mitglieder sind selbst vielfach, ja zumeist Kinder mittlerer Volksschichten, Töchter kleiner Leute. Die Aufnahmebedingungen kommen in weitherzigster Form dem sozialen Empfinden unserer Zeit entgegen. Keine Standesrücksichten sind maßgebend, nur der sittliche Wert der an die Klosterpforten pochenden Persönlichkeit, ihr reiner, guter Wille und die sonstigen für den Beruf nötigen Qualitäten sind ausschlaggebend, nicht Stand, Bildung und Besitz. Eine sog. "Mitgift" - 800 Mark – ist zwar in den Satzungen vorgesehen, aber ihr Fehlen eher die Regel als die Ausnahme. Töchter des Volkes, die dessen Leiden und Nöte kennen, gehen sie wieder hinaus zu ihm, zu den Kranken und Armen, bescheiden, demütig, ohne jedes Aufsehen zu erregen, und wandeln segenspendend durch die leidende Menschheit.

Mit möglichst geringen Kosten leisten sie der Gesellschaft außerordentlich wertvolle Dienste. Rein volkswirtschaftlich betrachtet, gilt auch für unsere Genossenschaft, was der Nationalökonom W. Hohn für die Trierer Borromäerinnen für deren wirtschaftlichen Wert im Dienste des Staates feststellt: "Zunächst gehören die Kräfte an sich, die Personen, welche sich in diesem Institut in den Dienst des einzelnen Volkes und der Menschheit überhaupt stellen, dem Geschlechte an, das in der Produktion wirtschaftlicher Güter naturgemäß hinter das männliche zurücktritt und der Allgemeinheit in gewöhnlichen Fällen nur indirekt, durch Begründung einer Familie und gute Kindererziehung, dienen kann. Jungfrauen, die das ehelose Leben im Kloster als Beruf erwählen, würden auch aller Voraussicht nach in der Welt ehelos geblieben sein. Jene Vermögensvorteile, welche sie bei der Erbabfindung vor der Profeß den Geschwistern bereitwillig zugewandt und dadurch deren Wohlstand gefördert haben, wären in der Welt von ihnen selbst verbraucht worden, ohne in gleicher Weise dem Volkswohlstande zugute zu kommen. Vielfach hätte sich ihre Kraft in den Familien der Eltern und Geschwister verzettelt und nicht die rechte wirtschaftliche Betätigung gefunden." 255)

Ferner ist zu beachten, daß die für den Krankenpflegeberuf gründlich ausgebildeten Profeßschwestern dauernd in ihrem Berufe - sei es in der Anstalts- oder Privatkrankenpflege - tätig sind, daß sie ihre Erfahrungen am Krankenbette ständig vermehren und dadurch die wertvolle Stütze des Arztes werden, von deren Hingabe und Sachkenntnis in sehr vielen Fällen die Heilung des Patienten abhängt. "Daß eine Barmherzige Schwester, die ihr Leben diesem Berufe widmet, dem Arzte eher dienen kann als eine vorübergehende Pflegerin von kürzerer und kürzester Erfahrung, liegt auf der Hand. Die Kosten ihrer Ausbildung sind im Verhältnis zu diesen an sich geringer, und weil sie ihr Leben lang bleiben, was sie sind, weder nach drei oder seien es auch mehr Jahre, ihren Beruf aufgeben oder heiraten oder sich pensonieren lassen, so brauchen Mühe, Kosten und Zeit der Ausbildung nicht so häufig aufgewandt zu werden, als wenn vorübergehende Pflegerinnen ihre Stelle versähen; man kann doch rechnen, daß sie mit einem Durchschnittsalter von 45 Jahren vier andere Pflegerinnen (Diakonissen und definitiv angestellte Pflegerinnen anderer Vereinigungen in eins genommen) ohne klösterliche Verbindlichkeit aushalten." Infolge der schon angedeuteten verhältnismäßig geringen Aufwendungen für die Erhaltung der Pflegekräfte wegen der einfachen Lebenshaltung der Schwestern werden Leistungen erzielt, die in andern Fällen nur unter Aufwendung ganz bedeutender Mittel zustande kämen.

Zu berücksichtigen ist auch, worauf schon oben einmal hingedeutet wurde, daß der anerkannte Sinn für Häuslichkeit, Ordnung und Sparsamkeit der Schwestern den von ihnen verwalteten Häusern zugute kommt, mögen sie nun Eigentum der Genossenschaft selbst sein oder Gemeinden und gemeinnützigen Körperschaften angehören. Als be-zeichnend in dieser Hinsicht seien die Worte einer Denkschrift des Vinzentiusvereins von Karlsruhe vom Jahre 1891 angeführt, in welcher die glückliche Entwicklung des dem Verein gehörenden Krankenhauses auf die Tätigkeit der dort angestellten Niederbronner Schwestern zurückgeführt wird: "Die vorzügliche Führung des Haushaltes im St. Vinzentiushaus, die volle selbstlose Aufopferung der Schwestern für die Vereinszwecke, das und nichts anderes ist das Fundament, auf dem sich die Anstalt aufgebaut hat. Das ist das fruchtbare Erdreich, aus dem dieselbe ihr kräftiges Wachstum und ihr glückliches Gedeihen zieht." Durch alle diese Anstalten aber "erlangen in vorzüglicher Weise gerade jene Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft Hilfe in der Not, für welche schwachen Familien, oder wenn diese nicht dazu imstande sind, Gemeinde und Staat die Sorge und Last zufällt".

Dazu kommt endlich noch der sehr beachtenswerte Umstand, daß die Schwestern die staatlichen und gemeindlichen Lasten beträchtlich erleichtern, indem sie die Mildtätigkeit weiter vermögender Kreise anregen 256). Und schließlich noch ein hoher Gesichtspunkt: "Einmal das Hochopfer, welches das Ordensmitglied durch die Weihe des ganzen Lebens für den engeren Dienst Gottes und des Nächsten in Unterordnung unter ein gemeinschaftliches Ganze bringt, dann die große psychologische und soziale Bedeutung des dauernden gemeinschaftlichen Zusammenwirkens." 257)



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