Keine Hühner-Wellness mehr
Zuletzt kam eine Gebühr hinzu, die Biobauern zahlen mussten, wenn sie konventionell erzeugte Küken einkauften. Das Problem aber ist, dass es nicht genügend Bioküken gibt. 5 Cent berechnet das Lanuv seit 2011 Biohennenhaltern, die konventionelle Küken einstallen. Die Behörde rechtfertigt die Maßnahme als Gebühr für die Prüfung eines Genehmigungsantrages. Ohne den kommt kein Bauer aus: Es gebe im ganzen Land nur eine einzige Brüterei, die Bioküken liefere, teilt die Landwirtschaftskammer mit, und die könne weniger als ein Zehntel der Nachfrage decken. Die Bioeierhöfe müssen komplizierte Ausnahmeanträge stellen und bezahlen. Die Rechnung für Werner Deitert betrug rund 2000 Euro im Jahr. Es gab keine Bioküken, also kaufte er wie die meisten Biobauern die hochgezüchteten Hennen der Zuchtkonzerne EW (Lohmann) oder von Hendrix aus den Niederlanden. Die großen Brütereien haben ihren Sitz nicht in Nordrhein-Westfalen. Und Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer (Grüne) erließ bisher kein Verbot der Kükentötungen.
Deitert ist kein Einzelfall. In den vergangenen Jahren stellten im Jahr 3,3 Prozent der deutschen Ökobetriebe auf die konventionelle Wirtschaftsform um, wie eine Studie des Thünen-Instituts zeigt. Zwischen 2003 und 2010 haben fast 3000 Biobauern der ökologischen Landwirtschaft den Rücken gekehrt, fast halb so viele, wie auf „Bio“ umstellen. Ob die grüne Agrarpolitik mehrerer Bundesländer wie Niedersachsen den Trend sogar verstärken könnte, oder ob nur wenige Landwirte wie Deitert aufgeben und etwa wegen höherer Ökoförderungen mehr auf Bioerzeugung umstellen, werden die Statistiken der kommenden Jahre verraten.
Werner Deitert will eventuell als konventioneller Landwirt weiter arbeiten. Er hätte auch eine andere Auflage nicht erfüllen können, die seit Januar gilt: Landwirte müssen nun die EU-Ökorichtlinie berücksichtigen, wonach sich der Freiluftbereich für Biohennen von 170 auf 400 Quadratzentimeter je Tier erhöht. Deitert aber hat diesen Platz nicht – und hätte er ihn, kostete ihn der Umbau den zweifachen Jahresgewinn, wie er sagt, rund 35.000 Euro. Deitert blickt mit Galgenhumor auf die Bürokratie, die in seinem Land durch die Agrarpolitik entstanden sei. Biobauer zu werden, habe ihn vor elf Jahren 65.000 Euro gekostet, als er in einen neuen Stall investierte, der schon jetzt nicht mehr den Auflagen genügt. „Ich werde ab Ende des Jahres nicht mehr für ,chicken freedom‘ oder ,chicken wellness‘ zuständig sein“, schrieb er an die Ministerpräsidentin. „Tatsächlich muss ich eingestehen, dass ich Junghennen unter anderem auch aufziehe, um daraus ein Einkommen zu erzielen.“ Von seinen drei Kindern wolle keines Bauer werden. Und Deitert hat zum Glück eine halbe Stelle in einer Behörde.
Die Sprache der Hühner-Bürokratie
Biobauern in Nordrhein-Westfalen haben ein Problem. Das Gesetz verlangt von ihnen, dass sie für ihre Hühnerställe Küken aus „ökologischer Herkunft“ einkaufen. Doch davon gibt es viel weniger, als nötig wäre, um die Nachfrage zu bedienen. Also dürfen sie Küken aus konventioneller Brüterei verwenden. Gegen Gebühr und Ausnahmegenehmigung. Die Fachbehörde Lanuv erklärt, wie es geht: „Derjenige, der einen Antrag auf Verwendung nichtökologischer Legehennen-Küken nach Art. 42 DVO beim LANUV NRW stellen möchte, muss zunächst eine Anfrage über die Verfügbarkeit von Öko-Küken an die Produzenten von Öko-Küken oder an eine von den Produzenten bevollmächtigte Stelle stellen. Eine Anfrage über die Verfügbarkeit von Öko-Küken muss mindestens 8 Wochen vor dem gewünschten Schlupftermin gestellt werden. Kann eine Anfrage nicht oder nur teilweise bedient werden, wird eine Nichtverfügbarkeitsbescheinigung durch die Produzenten von Öko-Küken oder eine von dieser Stelle für den jeweiligen Antragsteller ausgestellt.
Die Nichtverfügbarkeitsbescheinigung kann auch als Teil-Nichtverfügbarkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Die Nichtverfügbarkeitsbescheinigung und die Teil-Nichtverfügbarkeitsbescheinigung müssen mindestens die Angaben der Anlage 2 beinhalten. Bei Parteien, die gemischt werden aus Küken, die aus ökologischen und nichtökologischen Eiern stallen, muss eine Antragsstellung so rechtzeitig erfolgen, dass 1 Woche vor Brutbeginn die Genehmigung vorliegen kann. Daher muss der Antrag mindestens 3 Wochen vor Brutbeginn beim LANUV NRW vorliegen. Dem Antrag sind ggf. Nichtverfügbarkeitsbescheinigungen von allen bekannten Anbietern ökologischer Küken beizufügen (vgl. Anlage 1). Ein Antrag wird frühestens zu dem Einstalltermin bewilligt, der sich aus folgender Berechnung ergibt: gewünschtes Einstalldatum + (gewünschtes Einstalldatum - 8 Wochen + Zeitspanne der dokumentierten, verspäteten Anfrage in Tagen) = frühestens möglicher, zu bewilligender Einstalltermin.“
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