Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Zweiter Präsident Mag. Heuras: Gemäß § 33 wird über die Zuerkennung der Dringlichkeit ohne Debatte abgestimmt. (Nach Abstimmung über die Zuerkennung der Dringlichkeit:) Das ist einstimmig gegeben.

Ich ersuche daher Herrn Abgeordneten Moser, die Verhandlungen einzuleiten.



Berichterstatter Abg. Moser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich be­richte zum Dringlichkeitsantrag, Ltg. 1250/A-1/103, betreffend Transparenzregelung und Parteienförde­rung.

Es ist so: Derzeit bestehen neben jenen der Bundesregierung eigene Regelungen in jedem eigenen Bundesland, die dazu führen, dass die Parteienförderungen in der Höhe, aber auch in verschiedenen anderen Punkten sehr unterschied­lich geregelt sind.

In Niederösterreich sollen die gesetzlichen Grundlagen rasch umgesetzt werden. Wenn not­wendig, auch in einer eigenen Sondersitzung des Landtages. Daher soll die Landesregierung bei der Bundesregierung vorstellig werden, damit die am 9. Mai getroffenen Vereinbarungen so zeitgerecht umgesetzt werden, damit sie am 1. Juli 2012 in Kraft treten können. Daher soll dieser Antrag in der Landtagssitzung am 10. Mai eben ohne Aus­schussberatung behandelt werden. Das ist hiermit der Fall. Ich stelle daher den Antrag (liest:)

„Dringlichkeitsantrag

der Abgeordneten Moser, Mag. Schneeberger, Ing. Penz, Mag. Heuras, Ing. Hofbauer, Mag. Riedl, Adensamer, Bader, Balber, Edlinger, DI Eigner, Erber, Grandl, Mag. Hackl, Ing. Haller, Hauer, Hinterholzer, Hintner, Mag. Karner, Kasser, Lem­bacher, Lobner, Maier, Mag. Mandl, Dr. Michalitsch, Mold, Ing. Pum, Ing. Rennhofer, Mag. Riedl, Rinke, Ing. Schulz und Schuster gemäß § 33 LGO 2001 betreffend ‚Transparenzregelungen und Parteien­förderung’.

In den letzten Wochen wurde auf Bundes­ebene, aber auch mit den Ländern die Frage der Parteienförderung intensiv diskutiert.

Derzeit bestehen neben der Bundesregelung eigene Regelungen in jedem Bundesland, die dazu führen, dass die Parteienförderung in der Höhe, aber auch in verschiedenen anderen Punkten deut­lich unterschiedlich geregelt ist.

Bund und Länder verfolgen das Ziel, einheitli­che Regelungen im System der Parteienförderung zu schaffen. Dazu hat am 9. Mai 2012 ein Gipfel zwischen Bundes- und Ländervertretern stattgefun­den. Dort kam eine Einigung zustande, die entspre­chenden Regelungen raschest umzusetzen, damit sie mit 1. Juli 2012 in Kraft treten können. Die Re­gelungen sollen die Thematik der Transparenzre­gelungen für Zuwendungen an die Parteien in Form von Spenden und die öffentliche Parteienfinanzie­rung enthalten. Darüber hinaus soll der Entfall des Wahlwerbungskosten-Beitrages enthalten sein.

In Niederösterreich sollen die gesetzlichen Grundlagen raschest umgesetzt werden, wenn notwendig auch in einer eigenen Sondersitzung des Landtages. Daher soll die Landesregierung bei der Bundesregierung vorstellig werden, damit die am 9. Mai 2012 getroffenen Vereinbarungen so zeitgerecht umgesetzt werden, damit sie am 1. Juli 2012 in Kraft treten können. Daher soll dieser An­trag in der Landtagssitzung am 10.Mai 2012 ohne Ausschussberatung behandelt werden.

Die Gefertigten stellen daher folgenden Antrag:

Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung darauf zu drängen, damit diese die gesetzlichen Grundlagen für eine Reform der Transparenzregelungen und der Parteienförderung im Sinne der Antragsbegründung so rasch vorlegt, damit diese in Niederösterreich mit Inkrafttreten am 1. Juli 2012 umgesetzt werden können.“

Ich darf den Herrn Präsidenten ersuchen, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorneh­men zu wollen.


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