Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Herr Präsident Rosenmaier.
Abg. Präs. Rosenmaier (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus!
Ich habe mich ein bisschen eingelesen in die Förderung von Kleinstunternehmen, mittleren Unternehmen durch die Bundesländer. Überprüft wurden Maßnahmen zur Förderung von Kleinstunternehmen eigentlich sowie kleinen und mittleren Unternehmen in den Bundesländern. Damit man einen Vergleich hat, hat man auch versucht, zum Beispiel Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Wien gegenüberzustellen.
Mit der nunmehr durchgeführten Querschnittsprüfung hat man sich auch ein Ziel gesetzt. Nämlich einen Vergleich der Rechtsgrundlagen, der eingesetzten Fördermittel und der Förderungstöpfe, der internen Organisationen und natürlich auch der Förderungsabwicklung zu erarbeiten. Ist auch ganz gut gelungen.
Wichtig ist es auch, eine saubere Beurteilung letztendlich der Förderaktivitäten und der Förderungselemente zu erlangen. Im Speziellen im Hinblick auf ihre Effektivität. Wenn man das Förderungsumfeld betrachtet, wie zum Beispiel die Gebietskörperschaften, dann kann man diese Materien durch Beihilfen fördern, die ihnen kompetenzrechtlich zugeordnet sind.
Das schließt aber nicht aus, dass man zusätzlich natürlich auch noch eine Fördermodalität in Anspruch nimmt. Etwa eine Beihilfe, die natürlich dann außerhalb des verfassungsgesetzlichen Zuständigkeitsbereiches liegt. Dies gilt allerdings nur dann, wenn dabei der Weg der Privatwirtschaftsverwaltung eingehalten wird. Ich glaube, dass das auch ein vernünftiger Weg ist.
Seit dem Beitritt zur EU ist natürlich auch zwischen den innerstaatlichen und den Förderungen aus Mitteln der Europäischen Union zu unterscheiden. Einen Gesamtüberblick zu bekommen, welche Förderungen von welcher Stelle aus vergeben wurden, war eigentlich nur sehr eingeschränkt möglich.
Zu bemerken ist, dass eine sehr gut funktionierende Fördereinrichtung grundsätzlich auch installiert wurde. Bei den Förderungsrichtlinien wird auch festgestellt, dass die zahlreichen erlassenen Richtlinien inhaltlich, um es höflich auszudrücken, nicht leicht verständlich waren.
Erfreulich ist aber die Feststellung, dass der Mitteleinsatz und die Mittelverwendung sehr positiv bewertet wurden. Das heißt, dass zum Beispiel die Gesamtsumme der in den überprüften Ländern ausbezahlten Kernförderung gestiegen ist. Und zwar von 88,31 Millionen Euro im Jahr 2007 auf satte 107,45 Millionen Euro im Jahre 2008. Das ist ein sattes Plus von 21,7 Prozent. Und da muss man wirklich sagen, das ist eine ganz tolle Leistung!
Interessant sind natürlich auch die Förderleistungen der Länder für die KMUs. Und in den überprüften Ländern bestand zur Zeit der Gebarungsüberprüfung eine Vielzahl von Förderungsprogrammen und Maßnahmen. Was zwar sehr positiv ist, aber deren Gesamtzahl ist eigentlich nicht mit Sicherheit konkret feststellbar gewesen. Eine nachvollziehbare Gesamtstrategie, welche die landesweiten Ziele, nämlich Maßnahmen und Prioritäten, erkennen hätte lassen, war jedenfalls nur bedingt erkennbar.
Einsparungspotenziale bestanden insbesondere in jenen Bereichen, wo der Förderungszweck oder die Förderungswürdigkeit nicht periodisch kritisch hinterfragt wurde. Ich glaube, das ist ein klassisches Beispiel, das man im Leben durchaus in allen Belangen wieder finden kann.
Das breit gefächerte Angebot an KMU-spezifischen Förderungsprogrammen war insbesondere auf die Bereiche speziell Nahversorgung, Strukturverbesserung, Forschung und Innovation - ganz wichtig - und natürlich auch Technologie, Internationalisierung und Unternehmensgründung ausgerichtet.
Darüber hinaus existieren auch zahlreiche länderspezifische Aktionen. Viele der in den wirtschaftspolitischen Leitvorstellungen oder in den Richtlinien der überprüften Länder enthaltenen Ziele waren eigentlich sehr, sehr allgemein formuliert. Wie man zum Beispiel anführen kann darunter, Stärkung der Wirtschaft oder der Wettbewerbsfähigkeit, Verbesserung des touristischen Angebotes, Stärkung der Innovationskraft, Forcierung des Ganzjahrestourismus, des Wirtschafts- und Wertschöpfungswachstums und vieles mehr.
Die gewünschte Wirkung der jeweiligen Förderungsmaßnahmen war jedoch nicht näher definiert. Ich glaube, dass es ganz interessant wäre, dass in Zukunft zu tun. Also im Grunde genommen so zu definieren, dass man auch von haus aus spezifisch weiß, wo geht denn die Reise hin?
Der Ressourceneinsatz der Förderungseinrichtungen, der Anteil der Personal- und Sachaufwendungen an den eingesetzten Fördermitteln bewegte sich zwischen 3,8 Prozent 2008 in unserem Bundesland in Niederösterreich und 6,9 Prozent 2007 im Bundesland Steiermark.
Kontrolle ist etwas ganz Wichtiges, wenn sie manchmal auch unangenehm erscheinen mag. Aber ganz wichtig ist Kontrolle bei Endabrechnungen, bei geförderten Projekten. Diese erfolgten nach inhaltlicher Prüfung auf Basis der vorgelegten Kostennachweise und Berichte. Wobei von Förderungsstellen vor Ort Kontrollen selbst oder im Wege der Kooperationspartner durchgeführt worden sind. Das ist auch durchaus sehr erfreulich, was da herausgekommen ist.
Grundsätzlich will ich einmal meinen, dass dieser Bericht ein positiver ist. Verbesserungspotenzial, geschätzte Damen und Herren, liebe Freunde, wird es immer geben. Und wir stimmen diesem Bericht natürlich zu. Danke! (Beifall bei der SPÖ.)
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