Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 659). Mitteilung des Einlaufes (Seite 659). Ltg. 1247/A-8/58: Antrag der Abgeordneten Königsberger u a. gem. § 40 lgo 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema



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Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Herr Präsident Rosenmaier.

Abg. Präs. Rosenmaier (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus!

Ich habe mich ein bisschen eingelesen in die Förderung von Kleinstunternehmen, mittleren Un­ternehmen durch die Bundesländer. Überprüft wur­den Maßnahmen zur Förderung von Kleinstunter­nehmen eigentlich sowie kleinen und mittleren Un­ternehmen in den Bundesländern. Damit man einen Vergleich hat, hat man auch versucht, zum Beispiel Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Wien gegenüberzustellen.

Mit der nunmehr durchgeführten Querschnitts­prüfung hat man sich auch ein Ziel gesetzt. Nämlich einen Vergleich der Rechtsgrundlagen, der einge­setzten Fördermittel und der Förderungstöpfe, der internen Organisationen und natürlich auch der Förderungsabwicklung zu erarbeiten. Ist auch ganz gut gelungen.

Wichtig ist es auch, eine saubere Beurteilung letztendlich der Förderaktivitäten und der Förde­rungselemente zu erlangen. Im Speziellen im Hin­blick auf ihre Effektivität. Wenn man das Förde­rungsumfeld betrachtet, wie zum Beispiel die Ge­bietskörperschaften, dann kann man diese Mate­rien durch Beihilfen fördern, die ihnen kompetenz­rechtlich zugeordnet sind.

Das schließt aber nicht aus, dass man zusätz­lich natürlich auch noch eine Fördermodalität in Anspruch nimmt. Etwa eine Beihilfe, die natürlich dann außerhalb des verfassungsgesetzlichen Zu­ständigkeitsbereiches liegt. Dies gilt allerdings nur dann, wenn dabei der Weg der Privatwirtschafts­verwaltung eingehalten wird. Ich glaube, dass das auch ein vernünftiger Weg ist.

Seit dem Beitritt zur EU ist natürlich auch zwi­schen den innerstaatlichen und den Förderungen aus Mitteln der Europäischen Union zu unterschei­den. Einen Gesamtüberblick zu bekommen, welche Förderungen von welcher Stelle aus vergeben wur­den, war eigentlich nur sehr eingeschränkt möglich.

Zu bemerken ist, dass eine sehr gut funktionierende Fördereinrichtung grundsätzlich auch installiert wurde. Bei den Förderungsrichtlinien wird auch festgestellt, dass die zahlreichen erlas­senen Richtlinien inhaltlich, um es höflich auszu­drücken, nicht leicht verständlich waren.

Erfreulich ist aber die Feststellung, dass der Mitteleinsatz und die Mittelverwendung sehr positiv bewertet wurden. Das heißt, dass zum Beispiel die Gesamtsumme der in den überprüften Ländern ausbezahlten Kernförderung gestiegen ist. Und zwar von 88,31 Millionen Euro im Jahr 2007 auf satte 107,45 Millionen Euro im Jahre 2008. Das ist ein sattes Plus von 21,7 Prozent. Und da muss man wirklich sagen, das ist eine ganz tolle Leis­tung!

Interessant sind natürlich auch die Förderleis­tungen der Länder für die KMUs. Und in den über­prüften Ländern bestand zur Zeit der Gebarungs­überprüfung eine Vielzahl von Förderungspro­grammen und Maßnahmen. Was zwar sehr positiv ist, aber deren Gesamtzahl ist eigentlich nicht mit Sicherheit konkret feststellbar gewesen. Eine nach­vollziehbare Gesamtstrategie, welche die landes­weiten Ziele, nämlich Maßnahmen und Prioritäten, erkennen hätte lassen, war jedenfalls nur bedingt erkennbar.

Einsparungspotenziale bestanden insbeson­dere in jenen Bereichen, wo der Förderungszweck oder die Förderungswürdigkeit nicht periodisch kritisch hinterfragt wurde. Ich glaube, das ist ein klassisches Beispiel, das man im Leben durchaus in allen Belangen wieder finden kann.

Das breit gefächerte Angebot an KMU-spezifi­schen Förderungsprogrammen war insbesondere auf die Bereiche speziell Nahversorgung, Struktur­verbesserung, Forschung und Innovation - ganz wichtig - und natürlich auch Technologie, Internati­onalisierung und Unternehmensgründung ausge­richtet.

Darüber hinaus existieren auch zahlreiche län­derspezifische Aktionen. Viele der in den wirt­schaftspolitischen Leitvorstellungen oder in den Richtlinien der überprüften Länder enthaltenen Ziele waren eigentlich sehr, sehr allgemein formu­liert. Wie man zum Beispiel anführen kann darun­ter, Stärkung der Wirtschaft oder der Wettbe­werbsfähigkeit, Verbesserung des touristischen Angebotes, Stärkung der Innovationskraft, Forcie­rung des Ganzjahrestourismus, des Wirtschafts- und Wertschöpfungswachstums und vieles mehr.

Die gewünschte Wirkung der jeweiligen Förde­rungsmaßnahmen war jedoch nicht näher definiert. Ich glaube, dass es ganz interessant wäre, dass in Zukunft zu tun. Also im Grunde genommen so zu definieren, dass man auch von haus aus spezifisch weiß, wo geht denn die Reise hin?

Der Ressourceneinsatz der Förderungsein­richtungen, der Anteil der Personal- und Sachauf­wendungen an den eingesetzten Fördermitteln bewegte sich zwischen 3,8 Prozent 2008 in unse­rem Bundesland in Niederösterreich und 6,9 Pro­zent 2007 im Bundesland Steiermark.

Kontrolle ist etwas ganz Wichtiges, wenn sie manchmal auch unangenehm erscheinen mag. Aber ganz wichtig ist Kontrolle bei Endabrechnun­gen, bei geförderten Projekten. Diese erfolgten nach inhaltlicher Prüfung auf Basis der vorgelegten Kostennachweise und Berichte. Wobei von Förde­rungsstellen vor Ort Kontrollen selbst oder im Wege der Kooperationspartner durchgeführt worden sind. Das ist auch durchaus sehr erfreulich, was da her­ausgekommen ist.

Grundsätzlich will ich einmal meinen, dass die­ser Bericht ein positiver ist. Verbesserungspoten­zial, geschätzte Damen und Herren, liebe Freunde, wird es immer geben. Und wir stimmen diesem Bericht natürlich zu. Danke! (Beifall bei der SPÖ.)




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