Die Kongregation der Schwestern



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Deidesheim. Krankenpflegestation, gegründet 29. August 1870. Frau Witwe Schäffer hatte für (2) Schwestern ein Haus (Ecke Bahnhofstraße) dem Kirchenfonds gestiftet; dazu kam 1887 die Schenkung des angrenzenden Jörgschen Hauses. 1907 wurden beide dank edler Wohltäter zu einem passenden Schwesternhaus umgebaut. 1912 Eröffnung einer Arbeitsschule, für die 1913 die Familie Siben das Lokal zur Verfügung stellte. 1920: 6 Schwestern.

Deidesheim (Spital). Seit 1909 eigene Station, nachdem schon 1901 eine Schwester in das Hospital eingetreten war. 5 Schwestern.

Diedesfeld. Krankenpflegestation, gegründet 9. September 1892 unter Pfarrer Klör. 1893 Arbeitsschule, 1894 Kinderschule. Der Elisabethenverein, von der Gemeinde unterstützt, sorgt für Unterhalt der Schwestern und stellte ihnen 1894 ein eigenes Haus.

4 Schwestern.



Dudenhofen. Krankenpflegestation, gegründet 20. März 1899 unter Pfarrer Düfhels. Ein nachträglich gegründeter Elisabethenverein sorgte für Unterhalt. Pfarrer Stammer erbaute mit Hilfe von Wohltätern (auch das Mutterhaus steuerte bei) ein Schwesternhaus, bezogen im Mai 1903 (Eigentum der katholischen Kirchengemeinde). 3 Schwestern.

Edenkoben. Krankenpflegestation, gegründet 26. November 1887 unter Geistl. Rat Wothe, der 1891 die alte Kirche als Schwesternhaus umbauen ließ (Eigentum des Kirchenfonds). Ein Elisabethenverein sorgte für Unterhalt. Von 1888 bis 1907 waren einige Schwestern (zuerst 1, dann 3) im Krankenhaus tätig. Am 1. Juli 1895 wird die Arbeitsschule, 10. September 1900 die Kinderschule eröffnet. 8 Schwestern.

Edesheim. Krankenpflegestation, gegründet 9. September 1890; ein von Pfarrer Stadtmüller gegründeter Elisabethenverein ließ auf seinen Namen ein Schwesternhaus errichten und steuert zum Unterhalt bei. 1892 Kinderschule, 1893 Arbeitsschule eröffnet. 4 Schwestern.

Germersheim. Krankenpflegestation, gegründet 30. November 1891 durch Herrn Pfarrer Klein; die Wohnung stellte Herr M. Donis, bis der Elisabethenverein 1896 ein Haus erstellte (Ludwigsstraße) mit Lokal für die jetzt eröffnete Kinder- und Nähschule. 5 Schwestern.

Germersheim (Spital). Seit 21. März 1910 wirken zuerst zwei, dann drei Schwestern im Spital.

Hambach. Krankenpflegestation, gegründet 8. September 1892 durch Pfarrer Engelbert. Familie Lederle gab die Wohnung und erstellte 1895 auf den Namen der Kirche einen Neubau (über die frühere Niederlassung siehe weiter oben). 3 Schwestern.

Harthausen. Krankenpflegestation, gegründet 11. September 1900 durch Pfarrer Burkhardt. Der Elisabethenverein sorgt für Wohnung und Unterhalt. 3 Schwestern.

Herxheim. Für das neugegründete Armen- und Krankenhaus berief Pfarrer Mühlhäußer im Dezember 1855 vier Schwestern; heute teilen sich neun Schwestern in die ambulante Krankenpflege, Fürsorge für die alten Pfründner und Waisenkinder der 1909 vergrößerten Anstalt (mit Ökonomiebetrieb).

Kirrweiler. Krankenpflegestation, gegründet 20. März 1902 durch Pfarrer Eckel; 1. Oktober 1902 drei Schwestern für Arbeitsschule und Handarbeitsunterricht in der Volksschule; 1903 Kinderschule, wozu die Gemeinde ein passendes Haus stellte. Der Elisabethenverein sorgt für den Unterhalt der Krankenschwestern, eine Stiftung der 1913 verstorbenen Frau Bachmann für die Schulschwestern. 4 Schwestern.

Lambrecht. Krankenpflegestation für Lambrecht und die Filialen, gegründet durch Pfarrer Teppisch am 20. März 1897. Im Herbst Näh- und Kinderschule eröffnet. Die Schwestern wohnten im alten Pfarrhaus, bis der Elisabethenverein im Jahre 1911 in der Appelstraße (Nr. 72) ein Schwesternhaus erwarb. 6 Schwestern.

Lingenfeld. Krankenpflegestation, gegründet September 1907 durch Pfarrer Huber; 20. März 1908 Kinderschule, 1909 Arbeitsschule. Der Elisabethenverein, der für den Unterhalt sorgt, erbaute 1906 auf einem von den Eheleuten M. Weber geschenkten Grundstück ein Schwesternhaus. 1920: 5 Schwestern.

Ludwigshafen-Mundenheim. Am 12. Februar 1875 übernahmen zwei Schwestern nebst ambulanter Krankenpflege die Leitung der 1854 von Dekan Krebs gegründeten Waisenanstalt St. Josephspflege; 1908 wird die Anstalt unter Dekan Crönlein in den Neubau in der Altfriedhofstraße Nr. 8 übersiedelt und von zehn Schwestern bezogen (80 Betten für Knaben und Mädchen); außerdem Arbeits- und Kinderschule. Seit 1896 unterstützt der Elisabethenverein die Anstalt. 14 Schwestern.

Maikammer. Krankenpflegestation, gegründet 9. September 1889. Altbürgermeister Franz und Fräulein Klara Platz gaben die Mittel für ein Schwesternhaus, das 1910 auf den Kirchenfonds eingetragen wurde. 1890 Kinderschule, 1896 Arbeitsschule eröffnet. Der Elisabethenverein sorgt für Unterhalt. 6 Schwestern.

Maudach. Krankenpflegestation, Kinder- und Arbeitsschule, gegründet 1899 durch Pfarrer Krebs. Der Elisabethenverein sorgte für Unterhalt und ließ 1902 ein Schwesternhaus (dem Kirchenfonds gehörig) erbauen. 4 Schwestern.

Neustadt. Krankenpflegestation, gegründet 5. August 1875 durch Pfarrer Münch und ermöglicht durch die Stiftung des 1872 verstorbenen Pfarrers Weckesser. 1876 Nähschule, 1877 Gründung des Elisabethenvereins zum Unterhalt der Schwestern; 1889 baute Pfarrer Junker ein neues Schwesternhaus (1893 auf den Kirchenfonds geschrieben). 1896 erwarb die Kongregation das in der Schwesternstraße angrenzende Anwesen für eine Kinderschule, im Jahre 1913 ein zweites und erstellte zwei große Schulsäle für Kinder- und Arbeitsschule. Seit 1895 übernahm die Station auch die Krankenpflege in der Filiale Mußbach. 14 Schwestern.

Pirmasens. Vom 13. Juni 1853 bis 2. März 1855 waren vier Schwestern in der Kranken- und Armenpflege tätig. Dann gründete der Pfarrer Nardini die Genossenschaft der armen Franziskanerinnen, die 1869 nach Mallersdorf in Bayern übersiedelten. (Vgl. darüber Remling, Bischof Nikolaus v. Weis II 191 - 197).

Rheingönheim. Krankenpflegestation und Kinderschule, gegründet im September 1909 durch Pfarrer Hartmüller; 1910 Arbeitsschule. Der Elisabethenverein sorgte für Wohnung und Unterhalt. 1915 wird die bisherige Notkirche zu einem Schwesternhaus umgebaut und ein Schullokal neu erstellt. 5 Schwestern.

Rödersheim. Krankenpflegestation und Kinderschule, gegründet durch Pfarrer Anton 26. September 1898; März 1899 Arbeitsschule, 1907 Bau eines Schwesternhauses durch den Elisabethenverein. Die Schwestern leiten den Jungfrauenverein und erteilen seit 1907 Handarbeitsunterricht in der Volksschule. 4 Schwestern.

Rülzheim. Am 13. Juni 1855 kamen drei Schwestern in das Braunsche Waisen- und Krankenhaus. Um zwei Schwestern für die ambulante Pflege zu erhalten, gründete Pfarrer Luttenberger 1895 den Elisabethenverein. Die Anstalt verfügt über 12 Betten für Kranke, 25 für alte Leute und zählt gegen 30 Waisenkinder. 7 Schwestern.

Ruppertsberg. Krankenpflegestation, gegründet auf Antrag des Bürgermeisters Keller im September 1903. 1904 Kinderschule, 1910 Arbeitsschule eröffnet. Die Schwestern leiten den Strickunterricht in der Volksschule und den Jungfrauenverein. Das vom Bürgermeister Keller und Geschwister erbaute Schwesternhaus ist Eigentum des Kirchenfonds. 4 Schwestern.

Schifferstadt. Krankenpflegestation, Kinder- und Arbeitsschule, gegründet 21. März 1897 durch Herrn Dekan Ripplinger, der den Elisabethenverein für den Unterhalt gründete und aus eigenen Mitteln das Schwesternhaus und das Schullokal erstellte und nach seinem Tode (1905) seine Habe dem Kirchenfonds zugunsten der Schwesternanstalt überließ. 1911 ließ Pfarrer Werner die Schullokale erweitern und kaufte das angrenzende Anwesen Sattel. Schifferstadt hat der Genossenschaft schon viele Mitglieder geliefert. 8 Schwestern.

Speyer (Engelgasse). Über die Anfänge vgl. weiter vorne. Im Jahre 1862 kaufte das Domkapitel das Haus in der Engelgasse, das dem Vinzenzverein übergeben wurde. 1865 eröffnete die Oberin Schwester Lucia ein Waisenhaus; 1868 mußte ein Neubau aufgeführt werden, wozu u. a. Bischof Nikolaus und Regens Laforet die Mittel lieferten; nach dem Cholerajahr 1873 wuchs die Zahl der Kinder auf 50 an; 1878 war ein 3. Stockwerk nötig. Seit 1868 hatte das Haus eigene Kapelle. Am 11. Februar 1885 starb die verdienstvolle Schwester Lucia (geb. 1826 zu Hagenau; vgl. ihr schönes Lebensbild in dem Sonntagsblatt "Der christliche Pilger" 1885, S. 65 f.) 1887 wurde auf Wunsch des Herrn Bischofs Ehrler eine Kinderbewahranstalt eröffnet. Infolge einer Stiftung des Kommorantpriesters Kollei und Beiträge anderer Wohltäter konnte ein Versorgungsheim für ältere weibliche Dienstboten erbaut werden. 1891 wurde das Kinderheim erweitert und in den letzten Vorkriegsjahren die ganze Anstalt bedeutend vergrößert, abgerundet und praktisch ausgebaut. Im Dienste des Vinzenzvereins sind jetzt 22 Schwestern tätig für ambulante Krankenpflege, im Waisenhaus (60 Kinder), Kinderschule (2 Abteilungen), Pensionat (34 Personen), Leitung des Paramentenvereins.

Speyer (theologisches Konvikt). Seit 1. Oktober 1888 führen die Schwestern (jetzt 8) den Haushalt des theologischen Konvikts.

Speyer (St. Vinzentiuskrankenhaus). Seit 1. September 1904 leiten die Schwestern (jetzt 9) das Vinzentiuskrankenhaus.

Trippstadt. Krankenpflegestation, gegründet durch Pfarrer Dr. Fooß am 9. September 1908; die (2) Schwestern wohnten unentgeltlich bei Herrn Förster Lamm, bis die Genossenschaft 1909 ein Haus erwarb. Jetzt wurde eine Kinder- und Arbeitsschule eröffnet. Für den Unterhalt der Schwestern gründete Pfarrer Herrmann den Elisabethenverein. 1920: 5 Schwestern.

Venningen. Krankenpflegestation und Kinderschule, gegründet 25. Mai 1887 durch Pfarrer Legrum, nachdem die Witwe Hermann (gest. 1887) ihr Haus mit Zubehör für diesen Zweck der Kirche vermacht hatte; 1888 Winterarbeitsschule. 1895 Neubau für die Schule. 4 Schwestern.

Weidenthal. Krankenpflegestation, Kinder- und Nähschule, gegründet 19. März 1914. Der Elisabethenverein sorgte für Unterhalt und stellte ein Schwesternhaus mit Schullokal. Auch die Gemeinde steuert zum Unterhalt bei. 3 Schwestern.

D. Das rechtsrheinische Bayern.

1. Erzdiözese München-Freising.

Die Anfänge in München. Die Stellung der Schwestern im Diözesanverband

und die staatsrechtlichen Verhältnisse. Das Herz-Jesu-Kloster.

Am 23. März 1857 kamen nach München vier Niederbronner Schwestern, welche Domkapitular v. Prentner im Namen des Münchner Vinzentiusvereins berufen hatte zur Pflege der Pfründnerinnen und Waisenmädchen im sogenannten Vinzentinum. Schwester Adelinde, welche im Jahre 1861 als Assistentin ins Mutterhaus berufen und nach dem Tode der Stifterin Generaloberin wurde, war die erste Oberin; ihr folgte Schwester Lucretia. Auch der ambulanten Krankenpflege widmeten sich die Schwestern, soweit es ihnen möglich war. An Sorgen und Mühen waren die ersten Jahre mehr als reich. Der damalige Oberhirte der Erzdiözese München-Freising, Erzbischof Gregor v. Scherr (1856 - 1877), begrüßte die Niederbronner Töchter mit Wohlwollen und konnte ihnen auf Anfragen des Bischofs von Straßburg das schöne Zeugnis ausstellen: "Tag und Nacht liegen sie den Werken der Religion, Frömmigkeit und Barmherzigkeit ob und haben das Lob und den Beifall aller gefunden" (18. Januar 1859). 1858 war in München-Haidhausen die Gründung einer Niederlassung erfolgt, dann kam Fürstenfeldbruck (1859), Laufen (1861), München-Dompfarrei (1864), Tittmoning (1865). So schienen die Aussichten für eine gedeihliche Entwicklung der Genossenschaft in der Erzdiözese recht günstig.

Da warfen die Würzburger Vorgänge, welche schließlich am 15. Juni 1866 zur Trennung der dortigen Filialen vom Mutterhaus führten, ihre Schatten auch auf die Münchner Verhältnisse. Wie es dort geschehen war, so hatte die Regierung für die München-Freisinger Häuser die Korporationsrechte in Aussicht gestellt unter der Bedingung, daß in München ein Provinzialhaus mit eigenem Noviziat, also ein Mutterhaus mit einer eigenen Generaloberin errichtet würde. In Niederbronn, wo man noch unter dem schmerzlichen Eindruck der Wiener Lostrennung stand und den Bruch in Würzburg voraussah, hatte man begreiflicherweise keine Lust, das Experiment zu wagen. Darum schrieb unterm 15. April 1866 die Stifterin, Schwester M. Alphons, der Münchner Oberin Lucretia: "Ihr Töchter des göttlichen Heilandes bildet einen Körper, der nur ein und dasselbe Haupt hat und von ein und demselben Geiste belebt ist, ihr möget euch in Deutschland oder in Frankreich befinden; so müsset ihr im nämlichen Geiste und unter dem Gehorsam der einen Generaloberin wirken und Gutes tun, so wie ihr es auch zur Erbauung für jedermann bisher getan habt. Durch zwei Mutterhäuser und unter zwei Generaloberinnen entsteht Trennung, die den Zerfall der Kongregation herbeiführt. So etwas kann ich nicht gestatten, ich kann mithin die Korporationsrechte nicht annehmen."

Nach der erfolgten Würzburger Trennung schien es der Oberin Lucretia doch nötig, diese Rechte zu erwerben. Am 25. April 1866 teilt sie dem Straßburger Bischof mit, daß sie die Korporationsrechte zu erwerben hoffe. "Der Herr Erzbischof ist sehr gut, sehr besorgt für uns und war tief gekränkt über diese Spaltungen." 348)

Aber den Gedanken an ein Noviziat in München neben dem des Niederbronner Mutterhauses hielt Erzbischof Gregor fest. Domkapitular v. Prentner, der zum Superior der Schwestern in München ernannt worden war und ihnen stets ein treuer, wohlmeinender Freund blieb, wandte sich in der Angelegenheit im folgenden Jahre wieder an die ehrw. Mutter, erhielt aber von ihr bloß die Zusicherung, daß die Kandidatinnen auf einige Wochen im Münchner Hause zur Prüfungszeit aufgenommen werden, bis man überzeugt ist, ob sie Beruf haben oder nicht, ehe sie die Reise nach Oberbronn antreten. Sie fügt aber bei: "Jedoch kann von Errichtung eines Noviziates keine Rede sein; es wäre dies dem Einheitsgeist sehr nachteilig und müßte mithin vermieden werden, um jede Gefahr für die Kongregation zu entfernen" (18. März 1867).

Bald darauf, am 28. Mai 1867, kaufte Schwester Lucretia um billigen Preis das Anwesen des Stadtgärtners Sedlmayr in der Badstraße (heute Buttermelcherstraße 10); im Juni siedelten die Schwestern dahin über, während im Vinzentinum vier Schwestern mit Schwester Genoveva als Oberin zurückblieben. 1868 wurden zwei weitere Grundstücke erworben; noch in diesem Jahre begann der Neubau des jetzigen Herz-Jesu-Klosters. Am 28. Juli 1869 wurde der Grundstein zur Kapelle gelegt. Das ganze Anwesen wurde auf den Namen der Oberin Lucretia geschrieben.

Mittel zum Bau waren fast keine vorhanden. Die Erlaubnis, eine Sammlung abzuhalten, stellte der Minister des Innern, ein Mitschüler des Domkapitulars v. Prentner in Aussicht, "sobald die Rezeptionsfrage der Kongregation in Bayern bereinigt ist". Herr v. Prentner bat nun den Erzbischof, er möge diese Frage in Ordnung bringen und dabei von der Noviziatsfrage absehen. Die Errichtung eines Noviziates sei zu teuer, auch seien vom Hausankauf noch Passiva vorhanden. Die Ordensobern könnten schon wegen der Vorgänge in Wien und Würzburg das Noviziat nicht zugeben. Aber der Erzbischof war diesen Gründen unzugänglich, er hoffte gerade durch das Münchner Noviziat reiche Kandidatinnen mit erheblicher Aussteuer anzuziehen. Er beauftragte Herrn v. Prentner, den Ordensobern mitzuteilen, daß er von der Noviziatsfrage nicht abgehen werde, daß er sich jedoch mit einer zusagenden Erklärung begnügen wolle und nicht sogleich auf der Errichtung bestehe. "Auch machte Se. Exzellenz die merkwürdige Äußerung, er habe über diese Angelegenheit mit dem Herrn Bischof von Würzburg gesprochen, und dieser habe erklärt, wenn ein Provinzialhaus in München mit Noviziat zustande käme, so sei er geneigt, sich mit den Würzburger Schwestern dem Münchner Hause anzuschließen." In einer Zuschrift an das Mutterhaus, der vorstehende Angaben entnommen sind 349), spricht sich Herr v. Prentner gegen ein Noviziat aus. Nur unter folgenden Bedingungen solle man ein solches zugeben: 1. Die Münchner Novizinnen müßten die Aufnahme vom Generalmutterhause erhalten; 2. sie müßten wenigstens die Hälfte des Noviziates in Niederbronn bestehen; 3. die Zulassung zu den Gelübden müßte von Niederbronn erteilt werden.

Um diese Zeit richtete auch die Münchner Oberin an den Erzbischof die dringende Bitte, "der vom Heiligen Stuhle als religiöse Kongregation bestätigten Genossenschaft nicht länger mehr die oberhirtliche förmliche Anerkennung und Approbation verweigern, sondern ihr dieselbe erteilen und zur Erlangung der Korporationsrechte von seiten der kgl. Staatsregierung gnädigst dadurch mitwirken zu wollen. "Die Gewährung der Korporationsrechte ist nämlich von den beiden kgl. Staatsministern des Innern, beider Abteilungen, sowie von den betreffenden Herren Referenten längst zugesichert, wenn einmal die oberhirtliche Genehmigung beigebracht wird, und selbst Ihre Majestät die Königin-Mutter hat ihre Vermittlung und Fürsprache dazu angeboten." Auf die wiederholten Fragen der Staatsregierung über die oberhirtliche Anerkennung wisse sie nicht, was sie erwidern solle, und könne höchstens eine ausweichende Antwort geben. Dadurch gerate die Kongregation der Regierung gegenüber in ein schiefes Licht, "als besäße sie nicht das Vertrauen ihres hochwürdigsten Oberhirten; doch könne sie, die Oberin, sich nicht erinnern, sich desselben je unwürdig gezeigt zu haben. Niemand kann besser wissen als Se. Exzellenz, mit welchen Hindernissen die Schwestern seit zehn Jahren hier zu kämpfen hatten, was sie geduldet und erlitten, wie sie verfolgt wurden, während die Oberin auf der andern Seite ihren Schwestern allen das Zeugnis geben kann und muß, daß sie in der Pflege der Armen und Kranken unermüdet gewesen sind, worüber ihr die Anerkennung von Personen aus allen, selbst den höchsten, ja allerhöchsten Ständen und besonders auch der Ärzte wiederholt ausgedrückt wurde." Sie bittet daher Se. Exzellenz dringend, mit der oberhirtlichen Anerkennung nicht länger zu warten.

Die Leitung des Mutterhauses, welche von dem Entschluß des Erzbischofs, die Korporationsrechte nur gegen die Zusicherung eines Noviziates in Bayern zu begehren, Kenntnis genommen hatte 350), ließ Herrn v. Prentner mitteilen 351), daß man im Rate gegen ein Noviziat sei, doch wolle man die Sache weiter untersuchen und mit Bischof Räß Rücksprache nehmen. Die Einheit der Kongregation litte zu sehr unter einer solchen Maßnahme. Am 8. Januar 1868 schrieb der neue Superior Sattler an Herrn v. Prentner, daß ihm Bischof Räß mitgeteilt habe, man möge in der Münchner Frage die Entscheidung der Würzburger Angelegenheit abwarten, mit deren Klarlegung Räß vom Heiligen Stuhl beauftragt wurde.

Es schien vorerst, als wollte der Erzbischof von seinem Lieblingsgedanken abstehen. Die Schwestern bekamen im Januar 1868 von der Regierung die Erlaubnis, zuerst für drei, dann für sechs Monate eine Sammlung zugunsten des Neubaues zu veranstalten 352). Da der Neubau auf besondern Wunsch des Münchner Ordinariats stattlich und geräumig werden sollte, dehnten die Schwestern, um die hohen Baukosten wenigstens zum Teil zu decken, die Sammlung auch auf außerbayrisches Gebiet aus: auf Österreich-Ungarn, ja bis nach Syrien, Palästina, Ägypten, Malta, wo eine der Sammelschwestern (Schwester Bonosa) am 22. April 1870 starb und in der Gruft des Domkapitels bestattet wurde.

Der Bau des Herz-Jesu-Klosters ging mittlerweile seiner Vollendung entgegen. Die Teilnahme vieler Schwestern aus München an der Verwundetenpflege im deutsch-französischen Kriege - schon 1866 hatten sie sich hierin rühmlichst ausgezeichnet -hatte ihre Popularität nur gesteigert; am 27. Januar 1870 war ihren sonstigen Verdiensten um die städtische Kranken- und Armenpflege in einer öffentlichen Sitzung des Stadtrates gebührendes Lob zugeteilt worden. Der stattliche Neubau eröffnete für die fernere Entwicklung der Genossenschaft in der Hauptstadt günstige Aussichten. Im Februar desselben Jahres begehrte Schwester Lucretia vom König die Korporationsrechte. Die Staatsregierung suchte, ehe sie dem Begehren nachkam, sich zu vergewissern, welche Stellung die Kongregation nach Gewährung der Korporationsrechte gegenüber dem Mutterhause einnehmen würde, worauf das erzbischöfliche Ordinariat zunächst erwiderte, "eine Rückkehr der Schwestern in ihr Mutterhaus sei durchaus nicht zu befürchten, im Gegenteil dürfte zuverlässigst erwartet werden, daß die Schwestern in ihrem eigenen, wohlverstandenen Interesse eifrigst bemüht sein werden, sich hier eine sichere Existenz zu gründen." Dem wurde der Antrag beigefügt, die Bitte der Oberin Lucretia Wehner "uniform mit dem Würzburger Präzedenzfalle" zu gewähren 353). Da es sich hier um die Errichtung eines völlig selbständigen Mutterhauses handelte, verlangte die Regierung weitere Aufklärung und erhielt vom Ordinariat am 26. August 1870 die Antwort: "Daß das hiesige Haus der Niederbronner Schwestern dem Mutterhause in Niederbronn gegenüber die Stellung eines Provinzialhauses für die Erzdiözese München-Freising mit eigenem Noviziate und eigener Verwaltung, sohin tatsächlich eines nur dem Generalate untergeordneten Mutterhauses einnehmen werde, und sein Eigentum und Vermögen selbständig verwalten werde."

Daraufhin erfolgte die Ministerialentschließung vom 22. Dezember 1870, welche erklärt:

"Se. Majestät der König haben der tatsächlich in München bestehenden Kongregation der Töchter des göttlichen Heilandes die Allerhöchste landesherrliche Anerkennung als religiöse Genossenschaft zu erteilen und derselben zugleich die Korporationsrechte zu erteilen geruht." 354)

Die Korporationsrechte wurden demnach nur gewährt unter der Voraussetzung der Errichtung eines selbständigen Provinzialhauses mit Noviziat und einer vom Mutterhause getrennten Vermögensverwaltung. Im Mutterhause war von der diesbezüglichen Verfügung des Ordinariats nichts bekannt geworden. Um so größer war die Überraschung der Generaloberin M. Adelinde, die zu der am 27. Oktober 1870 stattfindenden Einweihung der Kapelle des neuen Schwesternhauses herbeigeeilt war, als Se. Exzellenz der Herr Erzbischof, der persönlich den Weiheakt vorgenommen hatte, ihr die Errichtung eines Noviziates nahelegte. Sie weigerte sich anfänglich, gab aber auf eindringliches Zureden des Herrn v. Prentner schließlich die Zusage, als dieser bemerkt hatte, der Erzbischof sei entschlossen, sonst dem Beispiel der Bischöfe von Wien und Würzburg zu folgen. Auch könne man, wenn sich irgendein Nachteil zeigte, das Noviziat wieder aufheben 355). Aufgrund dieser Zusage erklärte dann (12. März 1871) die Generaloberin dem Erzbischof: "In Betracht des von Ew. Erzbischöflichen Gnaden geäußerten Wunsches, es möchte in München ein Provinzialhaus der Genossenschaft der Schwestern des Allerheiligsten Heilandes mit Noviziat oder eine bayrische Provinz errichtet werden, habe ich die Ehre, Hochderselben zu erklären, daß von seiten des Generalates der Kongregation diesbezüglich kein Hindernis entgegensteht, wofern die in den Statuten oder Satzungen vorgeschriebenen Normen hinsichtlich der das Provinzialhaus betreffenden Befugnisse und Verpflichtungen festgehalten werden."

Das war eine Entscheidung, deren Tragweite der damaligen Generaloberin und dem Superior des Mutterhauses, Sattler, nicht voll zum Bewußtsein kam. Sattler hatte in seinen neuen, von Rom während der Konzilszeit probeweise approbierten Statuten die Errichtung von Provinzialhäusern schon vorgesehen, wiewohl bei der kurzen Zeit des Bestehens der Genossenschaft die Errichtung solcher dem ganzen Organismus mehr hinderlich als förderlich sein konnte.



Erst jetzt, nach dieser formellen Zusicherung, sprach der Erzbischof die oberhirtliche Anerkennung der Niederbronner Genossenschaft aus und erklärte das Schwesternhaus in der Badstraße als bayrisches Provinzhaus, zu dessen Superior Herr v. Prentner ernannt wurde (28. März 1871). Unterm 23. Oktober 1871 erteilte die Regierung "der in München bestehenden Genossenschaft der Töchter des göttlichen Erlösers zum Zwecke der eigentümlichen Erwerbung des bisher auf den Namen der Frau Oberin eingetragenen Vermögens" Dispens von den Amortisationsgesetzen.

So war das Noviziat tatsächlich in aller Form errichtet. Am 17. Juni 1871 nahm Erzbischof Gregor 12 Novizinnen die klösterlichen Gelübde ab und erteilte 20 Kandidatinnen das heilige Kleid. Seminarregens Dr. Moufang von Mainz hielt auf besondere Einladung des Erzbischofs die Festpredigt. Am 13. April 1872 kleidete dieser wieder 16 Kandidatinnen ein und nahm die Profeß von 5 Novizinnen entgegen, wobei der zum Nachfolger Sattlers ernannte Superior des Mutterhauses Dr. Simonis die Gelegenheitspredigt hielt. Noch drei weiteren Einkleidungen im Münchner Noviziat wohnte er bei 356). Nun sollte im Sommer 1872 das Münchner Schwesternhaus im Sinne der gewährten Korporationsrechte umgeschrieben werden. Jetzt erst erfuhr die Oberleitung der Genossenschaft, daß die Korporationsrechte nur unter der Bedingung gewährt worden seien, daß die Münchner Schwestern ihre Güter und Einkünfte unabhängig vom Mutterhause verwalten würden, und daß die Generaloberin nur ein allgemeines Aufsichtsrecht hätte, um die nötige Disziplin und Einheit zu bewahren. Ohne Kenntnis dieser Sachlage hatte also die Generaloberin die Zustimmung zur Errichtung eines Noviziates gegeben 357). Nunmehr verzichtete man auf die Korporationsrechte und ließ das Haus, auf welches man eine beträchtliche Hypothek aufnehmen mußte, um die Bauschulden zu decken, auf den Namen der Schwester Lucretia und einiger Mitschwestern stehen. Erst jetzt begann man die Tragweite der Errichtung des Noviziates einzusehen. Die ersten Schwierigkeiten ergaben sich aus dem Mangel einer festgeregelten Noviziatsordnung des Münchner Hauses. Herr v. Prentner, der alle Verhandlungen mit dem Erzbischofe geführt hatte, erklärte wiederholt 358), daß Se. Exzellenz gar nicht an einer in München abzulegenden Profeß halte, es käme ihm nur darauf an, daß auch Kinder aus Bayern, ohne die Reise ins ferne Mutterhaus zu machen, in München eine erste Probe ablegen könnten. So reisten denn die eingekleideten Novizinnen nach Niederbronn, um dort einen Teil ihres Noviziates zu vollenden. "Denn", sagte Herr v. Prentner, um die von Simonis geäußerten Bedenken zu zerstreuen, "Ihre Schwestern sind Niederbronner Schwestern, es wäre doch eine solche nicht denkbar, wenn sie zur Profeß käme, ohne das Mutterhaus in Niederbronn gesehen zu haben." Als aber am 1. Mai 1873 der Erzbischof eine neue Einkleidung abhielt und in einer Ansprache an die jungen Novizinnen die besondere Aufforderung richtete: "Seid mir gehorsam", sodann der Münchner Oberin Lucretia verbot, ohne seine Erlaubnis München zu verlassen, spitzten sich die Beziehungen zwischen dem Kirchenfürsten und der Leitung des Mutterhauses zu einem Konflikte zu, der ernste Formen annahm, als ein erzbischöfliches Wort auch allen Schwestern, Novizinnen und Postulantinnen untersagte, ohne Erlaubnis aus München fortzureisen. Dazu kam noch ein Schreiben des Ordinariates, welches der Generaloberin auferlegte, die Assistentin Schwester Perpetua, die im Schwesternhause zu München weilte, abzuberufen und das Haus umschreiben zu lassen.

Schon ein Jahr zuvor (2. Juli 1872) hatte Bischof Räß dem Superior Simonis gegenüber geäußert, daß, wenn nicht beizeiten die nötigen Maßregeln ergriffen würden, sich in München die Vorgänge von Würzburg und Wien wiederholen würden. Der Straßburger Oberhirte, der seit der Gründung der Genossenschaft stets seine ganze Persönlichkeit für ihr Wohl und Gedeihen eingesetzt hatte, befürchtete, daß die in München getroffene Einrichtung notwendigerweise den Ruin der Kongregation herbeiführen müsse. Diese Befürchtung hatte sich jetzt, nachdem die Dinge diese Entwicklung genommen hatten, auch dem Superior Simonis aufgedrängt. "Der Erzbischof", schreibt er (4. Mai 1873) an Bischof Räß, "will eine organisierte Trennung mit Erlaubnis der Obern." Solle er nachgeben? Vielleicht könnte man hier definitiv ein Noviziat von einem Jahr mit einem zweiten in Niederbronn einrichten. Aber man werde in München alles oder nichts wollen. Wenige Tage später erklärte ihm aber der Erzbischof, daß er ein Noviziat mit Profeß wolle, indem er sich auf die Zusage der Generaloberin vom 12. März 1871 berief. Simonis antwortete, daß das begonnene Noviziat nur als ein Versuch, nicht als endgültige Einrichtung gelten könne 359). Aber Se. Exzellenz beharrte bei ihrem Wunsche. So sah sich die Kongregationsleitung vor die Frage gestellt: Entweder das Münchner Haus mit eigener Güterverwaltung, selbständigem Noviziat und Provinzialat anzunehmen, was nichts anderes hieße, als die Genossenschaft für alle Zukunft ruinieren 360), oder mit dem Erzbischof auf gespanntestem Fuße zu leben und die Ausweisung zu gewärtigen. Die Generaloberin war bereit, das geteilte Noviziat zuzugeben. Bischof Räß aber hat seinen delegierten Superior mehrmals entschieden von allen Zugeständnissen abgeraten 361). So blieb nur der Rekurs nach Rom übrig, der auch von einzelnen Münchner Persönlichkeiten, wie Domkapitular v. Prentner und dem Domprediger Ehrler 362), der in selbstlosester Weise den Schwestern wöchentliche Konferenzen hielt, angeraten war. Die Münchner Nuntiatur nahm sich der Sache an, der Heilige Vater überwies sie der Kongregation der Bischöfe und Regularen 363).

Erzbischof Gregor wandte sich nun direkt an Räß in einem längeren Schreiben (4. September 1873), worin er sich bitter beklagt über den Superior, dessen Ernennung er freudig begrüßt habe, weil er ihn vom Konzil her wohl kannte 364), doch seien seine Hoffnungen getäuscht worden. Simonis scheine das hiesige Provinzialhaus mit dem Noviziat eine Gefahr für das Mutterhaus zu betrachten. Das ganze Schreiben enthält eine Reihe von Vorwürfen gegen die Kongregationsleitung, Klagen über die Mißachtung der zuständigen oberhirtlichen Gewalt des Erzbischofs. Räß antwortete zunächst (28. September 1873), daß seine Autorität nicht über die Grenzen seines Diözesansprengels hinausreichen könne und wolle; er müsse vorerst mit den Obern die Sache genau besprechen und untersuchen. Die eingehende Antwort auf die erzbischöflliche Beschwerde erfolgte am 30. Dezember 1873, worin Räß die Vorgeschichte des Münchner Noviziates berührt und die Zusage der Oberin vom 12. März 1871 als nicht auf ganz freier Entschließung beruhend hinstellt. Da diese Zusage die Errichtung des Noviziates nach Maßgebe der Ordenssatzungen gestattet, diese Satzungen aber nur probeweise approbiert wären 365), so könne das errichtete Noviziat auch nur als ein Versuch, nicht als eine endgültige Entscheidung angesehen werden.

Auf diesen Standpunkt stellten sich auch die römischen Behörden, welche am 15. April 1874 entschieden, daß das Münchner Noviziat und Provinzialat nicht den kanonischen Gesetzen entsprechend errichtet sei, weil für eine solche Einrichtung die Genehmigung des Heiligen Stuhles eingeholt werden müsse. Was die Umschreibung des Hauses betreffe, so sollte diese auf eine günstigere Zeit verschoben werden 366).

Für den Gedanken eines bayrischen Sondernoviziates hatte der Erzbischof dem Superior des Mutterhauses gegenüber folgende Gründe aufgeführt: 1. Man müsse die Bayerinnen in Bayern lassen und sie nicht nach dem fernen Niederbronn schicken, das nicht für sie passe. 2. Ein zweites Noviziat in München erleichtere den Beitritt mancher Kandidatin, die nie nach Niederbronn gehen würde, und so stände der Genossenschaft in Bayern eine großartige Entwicklung bevor. 3. Die Unkosten der weiten Reise auch für die in die Exerzitien fahrenden Schwestern könnten erspart werden. 4. Das bayrische Geld brauche nicht alles nach Niederbronn fließen.

In einer ausführlichen Denkschrift, die Simonis für seinen Bischof über die Angelegenheit abfassen mußte, stellt dieser den angeführten Gründen andere entgegen.

1. Die Nationalitätsfrage habe bisher in der Genossenschaft eine sehr untergeordnete Rolle gespielt. Vor dem Kriege seien stets viele deutsche Schwestern im Elsaß verwendet worden und hätten sich da sehr wohlgefühlt. Nach der Annexion des Elsasses aber "scheint der Augenblick ganz unrichtig gewählt, um partikularistische Ansichten der Kongregation gegenüber geltend zu machen, zur Stunde, wo alles Eigentümliche der verschiedenen Völker wegfällt. Allein wäre die Sache nicht so, so sollte doch der Nationalismus da ganz wegbleiben! Unsere Schwestern bilden so eine Art Freikorps, gehen überall den physischen und moralischen Leiden der armen Menschheit entgegen, ohne auf anderes als nur auf Gott zu schauen. Eine Hauptbedingung ihrer Bildung besteht darin, daß sie sich über alle menschlichen Rücksichten hinwegsetzen, mögen sich diese um Nationalitäts- oder andere Fragen drehen. In dieser Hinwegsetzung haben sie besonders jenen Geist gefunden, welcher sie im letzten Kriege so vortreffliche Dienste leisten ließ. Auch haben der hochw. Herr Bischof von Lüttich und die acht französischen Bischöfe, in deren Bistümern unsere Schwestern wirken, noch nicht im mindesten sich geäußert, sie möchten ein eigenes Mutterhaus in einem ihrer Bistümer für unsere Schwestern haben. Da nun das Münchner Noviziat geeignet ist, die Schwestern nach der Nationalität zu gruppieren, so liegt in dieser Ansicht ein Grund, dasselbe eher aufzuheben als zu befestigen. Es würde dadurch nämlich dem Geiste der Kongregation im allgemeinen schaden, dann auch Anlaß zu allerlei ähnlichen Reklamationen geben, und so scheint der Keim einer völligen Zersplitterung der Kongregation darin zu liegen."

2. Die Ansicht, daß das Münchner Noviziat größere Anziehungskraft ausübe, bestehe nicht zu Unrecht. Doch auch vorher seien sehr viele Bayerinnen in Niederbronn eingetreten. Eine Provinzeinteilung sei aber der Genossenschaft deshalb unzuträglich, weil Angebot und Nachfrage in den einzelnen Provinzen sich nicht die Wage halten.

3. Der Vorwand der Ersparnis der Reisekosten sei durchaus untergeordneter Natur. Der andere, daß das Geld nicht alles nach Niederbronn zu fließen brauche, beruht auf einer totalen Unkenntnis und einer durchaus unrichtigen Beurteilung der Sachlage. "Die Schwestern besitzen zwar in München ein prachtvolles Anwesen. Allein nicht München hat dasselbe an Niederbronn geschenkt, sondern Niederbronn hat München damit bereichert. Wir sind die Schenker, nicht die Beschenkten. Nachdem die Kongregation schon ungeheuere Summen darauf abbezahlt hat, ist sie für etliche 40 Jahre noch verpflichtet, jährlich an 8000 Franken an die Hypotheken- und Wechselbank auszuzahlen. Allerdings haben die Schwestern in Bayern gesammelt, um dieses Haus zu bauen; allein die Summen, welche sie schon dazu verwendet haben, waren ihnen gegeben! Sie haben aber zuvörderst ihr eigenes Geld, und zwar beträchtliche Summen, hineingesteckt, dann haben sie auch ihren Schweiß, ihre Kräfte, ihre Gesundheit und ihr Leben dabei aufgeopfert. Sie haben Geld gesammelt bis in Ägypten, in Palästina, in Syrien, nicht um dasselbe nach Niederbronn, sondern nach München zu tragen. Ihnen hat die erzbischöfliche Stadt eine fromme Stiftung ersten Ranges zu verdanken; ihnen die Errichtung einer dem Publikum zugänglichen Kirche von mehr als 100000 Franken. Und jetzt, nachdem wir einerseits schon kolossal abbezahlt haben, anderseits beinahe ein halbes Säkulum hindurch kolossal zu bezahlen haben, sollten wir genötigt werden, dieses teilweise so schwer bezahlte, teilweise so schwer verschuldete Anwesen dazu zu gebrauchen, die Kongregation zu zersplittern, damit wir das Geld nicht alles nach Niederbronn transportieren! Für diesen Zweck hat keine Schwester gearbeitet, sich ermüdet, keine ihre schweren Opfer dargebracht. Kein Wohltäter hat je solche Bedingungen gestellt - und wäre je eine Gabe unter dieser Bedingung angeboten worden, so hätten wir sie ganz entschieden zurückgewiesen." Die Richtigkeit der hier ausgesprochenen Ansichten habe niemand besser begriffen als Herr v. Prentner. Als die Staatsregierung den Antrag gestellt hatte, das Anwesen solle, falls dasselbe auf den Namen der Kongregation geschrieben wäre und dieselbe in München zu existieren aufhöre, dem Armenfonds der Stadt zufallen, antwortete Herr v. Prentner mit Entrüstung, daß dies unmöglich sei. "Das Haus sei ein heiliges Eigentum der Schwestern, da ja an jedem Stein desselben ihr Schweiß und ihr Blut klebt."

Im weiteren Teile der Denkschrift begründet Simonis die Notwendigkeit eines einzigen Noviziates im Interesse des einheitlichen Geistes der Genossenschaft, der Heranbildung der Novizen, des innigen Gefühls der Liebe und Zugehörigkeit der Schwestern zur Genossenschaft, das sich in der Liebe zum Mutterhause verkörpere, der Kongregationsleitung und weiten Ausdehnung der Genossenschaft. Alle neuen Kongregationen mit weit mehr Mitgliedern hätten nur ein einziges Noviziat. Die Erfahrung hätte zudem gelehrt, daß es mit einem einzigen Noviziat sehr gut gehe.

Das waren die Gesichtspunkte, welche Simonis leiteten, als er im Auftrag seines Oberhirten Räß das Münchner Noviziat als eine der Entwicklung der Genossenschaft schädliche Maßnahme bekämpfte. Nicht wenig leitete ihn dabei der auf manche Anzeichen 367) gegründete Argwohn, daß das Noviziat eine Trennung in die Wege leiten sollte.

Alle die der Kongregationsleitung und dem Münchner Oberhirten in gleichem Maße peinlichen Vorgänge wären vielleicht zu vermeiden gewesen, wenn einerseits die Generaloberin Schwester M. Adelinde sich nicht zu ihrem voreiligen Versprechen hätte bewegen lassen und anderseits die Münchner kirchliche Behörde von vornherein das Mutterhaus nicht im Zweifel gelassen hätte über ihre Absichten bezüglich der Errichtung eines Provinzialates mit seinen Konsequenzen. Auch Herr v. Prentner, so wohlmeinend er war, hat dadurch, daß er die wirklichen Absichten seines erzbischöflichen Herrn als einen harmlosen Wunsch hinstellte, der bei dem äußeren Schein eines Noviziates sein Genügen fände, mit dazu beigetragen, jene Differenzen hervorzurufen, die für alle daran Beteiligten gleich peinlich sein mußten.

Im Herbst 1873 wurde die bisherige Oberin Lucretia in den Rat des Mutterhauses berufen; ihr folgte am 9. Oktober Schwester Benedicte, die ihr Amt unter recht schwie­rigen Verhältnissen - das Vorausgegangene zeigt das zur Genüge - antreten mußte. Klug und energisch, wie sie war, dazu von einem lauteren Charakter und beseelt von dem wahren Geiste einer Ordensschwester, war sie der Sachlage durchaus gewachsen, und es ist ihr gelungen, die Geschicke des "Herz-Jesu-Klosters" oder des "Klösterls", wie es im Volksmunde heißt, durch alle Wirren und Fährnisse klug und sicher hindurchzulenken. Da auch in den Volkskreisen die irrige Meinung verbreitet war, von gewisser Seite auch geflissentlich verbreitet wurde, daß die Schwestern jeden Pfennig Geldes dem Mutterhause abliefern müßten, waren die für den Unterhalt der Schwestern nötigen Einnahmen sehr gering. So waren sie vielfach auf Naturaliensammlungen angewiesen, welche ihnen jährlich von der Staatsregierung mit Zustimmung des Erzbischöflichen Ordinariats in beschränktem Maße in der Umgebung Münchens bewilligt wurden. Als im Jahre 1883 diese Naturaliensammlungen verboten wurden, sah sich die Oberin genötigt, im Frühling 1884 (4. März) den hochw. Herrn Erzbischof - seit 1878 Antonius v. Steichele - um Bewilligung einer neuen Sammlung demütigst zu bitten, "da die Einnahmen des Hauses trotz des jährlichen Zuschusses des Mutterhauses uns nicht in den Stand setzen, die Kräfte der fast ausschließlich zur Pflege der armen Kranken bestimmten Schwestern zu erhalten, ferner diesen armen Kranken die nötige Nahrung und Hilfe angedeihen zu lassen und den täglich hundert und mehr Armen, welche an unserer Pforte anklopfen, den Hunger zu stillen". Dem Gesuche war die Reflexion angeschlossen, daß man wegen der mannigfachen Schwierigkeiten, die sich bei diesen Sammlungen schon ergeben haben, reiflich überlegt hätte, "ob es irgendein Mittel gäbe, dieselben vollständig abzustellen. Es wäre uns dies allerdings mehr wie erwünscht".

Dieses Mittel fand sich in der Einrichtung eines Pensionates für ältere kränkliche Damen. Ein Terrain, welches der den Schwestern überaus wohlgesinnte Bierbrauer J. B. Trappentreu geschenkt hatte, eignete sich vorzüglich zum Bauplatz. Erzbischof Antonius besichtigte ihn auf Einladung des Herrn Simonis, der mit diesem Oberhirten die besten Beziehungen pflegte, und erklärte sich mit dem geplanten Bau einverstanden, der am 9. September 1884 vor der Front des rückwärtsgelegenen Klosterbaues begonnen wurde. Für die Kosten mußte abermals ein bedeutendes Kapital aufgenommen werden. In den unteren Räumen wurde eine Kleinkinderschule eingerichtet.



Von 1878 bis 1882 fanden auf Anordnung des Ordinariats in der Klosterkirche die sonntäglichen Schulgottesdienste der Heiliggeistschule statt. Bis zum Jahre 1885 wurde für die Schwestern ein regelmäßiger Gottesdienst nicht abgehalten. Am 27. Oktober 1885 übernahm der der Straßburger Diözese angehörige Priester Dr. theol. Nikolaus Paulus 368) die Stelle eines ständigen Hausgeistlichen. Seither sind die sonntäglichen Meß- und Nachmittagsandachten in der einfach, aber geschmackvoll ausgestatteten, sehr anheimelnden Klosterkapelle von Andächtigen fleißig besucht. Im Jahre 1887 starb Herr Domkapitular v. Prentner, der den Schwestern in Freud' und Leid stets ein treuer und wohlmeinender Freund gewesen war.

Noch immer harrte das schwierige Problem der Regelung der Hauseigentumsfrage und des Verhältnisses der Staatsregierung gegenüber einer ersprießlichen Lösung. Nach längeren Verhandlungen wurde die Sache im Jahre 1892 abschließend und befriedigend geregelt. Das Münchner Haus wurde zum Kongregationshaus für ganz Bayern erhoben mit Korporationsrechten. Am 19. August 1892 erklärte die Generaloberin Schwester M. Damien durch notarielle Urkunde mit Zustimmung des Erzbischofs Antonius v. Thoma 369) und des Kultusministers v. Müller, daß in Zukunft alle Gesuche bayrischer Gemeinden, Pfarrämter, Vereine zur Erlangung von Schwestern an das Kongregationshaus in München zu richten sind. In den vorausgehenden Verhandlungen hatte die Staatsregierung erklärt, daß sie sich nicht darum kümmere, "ob die Kongregationsleitung der Oberin in München irgendein materielles Bescheidungs- und Verfügungsrecht zuerkennen will oder nicht. Der Kongregationsleitung soll es unbenommen sein, die Oberin in München zu jedesmaliger Berichterstattung über die Gesuche oder zur Einsendung derselben zu verhalten und ihr die zu erteilende Antwort nach Form und Inhalt vorzuschreiben, wie es auch der Kongregationsleitung zustehen soll, über die Verwendung der betreffenden Geldeinlieferungen sachgemäße Verfügung zu treffen, die innere Einrichtung der Niederlassungen und deren gesamten Haushalt zu regeln, sowie dem Münchner Hause und etwaigen andern in Bayern entstehenden oder bestehenden Niederlassungen sonstige aus dem Bedarf der Kongregation und ihrem nicht gelösten, einheitlichen Bestande und Verbande sich ergebenden Auflagen zu machen; auch soll auf die Verteilung der Schwestern im allgemeinen, speziell hinsichtlich der Bestimmung oder Abberufung der hiesigen Oberin eine hindernde Einflußnahme des Staates nicht stattfinden. Durch Verfügungen der Zentralleitung darf niemals ohne Einverständnis der Kgl. Bayrischen Staatsregierung der Immobilienbesitz und der sonstige aus besonderen Zuwendungen sich zusammengesetzte Vermögensbesitz der bayrischen Niederlassungen berührt oder belastet werden". Diesen Bestimmungen fügen der Kultusminister und der Erzbischof die Erklärung bei, "daß weder von weltlicher noch von geistlicher Seite an die Kongregation ein Ansinnen auf Errichtung eines Provinzialates oder Noviziates für Bayern gestellt werden wird, wie denn überhaupt an der ganzen inneren Einrichtung und Leitung der Kongregation durch gegenwärtige Vereinbarung eine Änderung nicht herbeigeführt werden soll; ebensowenig soll selbstverständlich durch die vorstehenden Verhandlungen in die Eigentums- und Benutzungsrechte der hiesigen Niederlassung an der von ihr erbauten Kirche im Anwesen Haus Nr. 10 an der Buttermelcherstraße dahier eingegriffen werden, wenn auch die Erwartung ausgesprochen wird, daß diese Kirche im Notfalle für einen oder eventuell zwei Schulgottesdienste an Sonn- und Feiertagen zu einer vom Kloster zu bestimmenden Stunde, auf Ansuchen zur Verfügung gestellt wird" 370)

So hatte die Oberin Schwester Benedicte an ihrem Lebensabend noch die Freude, das Werk, in dessen Diensten sie sich aufgerieben hatte, aus den größten Schwierigkeiten befreit und einer blühenden Entwicklung entgegengehen zu sehen. Sie starb am 12. Dezember 1893, von allen Mitschwestern betrauert, denen sie eine herzensgute Mutter gewesen war. Sie fand in Schwester Laurienne, die ihr in den letzten Lebensjahren mit Rat und Tat schon zur Seite gestanden war, einer jeder Schwierigkeit gewachsene Nachfolgerin. Auch ihrer harrten keine leichten Aufgaben. Durch den an der Kirche vorbeifließenden Isargraben war die Kirche feucht, das Mauerwerk morsch geworden, so daß im Jahre 1897 eine kostspielige Erhöhung des Baues und eine völlige Renovierung notwendig wurde. Se. Exzellenz Erzbischof Franz Joseph v. Stein hat sie am 10. Dezember 1898 konsekriert. Ein weiteres Werk der Oberin war die Gründung eines Mädchenhortes, der am 2. Februar 1902 in einem eigens errichteten praktischen Neubau im Klostergarten eröffnet wurde. Am 29. Mai 1903 ernannte der Erzbischof den Geistlichen Rat Universitätssprofessor Dr. Wirthmüller 371) zum erzbischöflichen Kommissar für das Schwesternhaus.

Im Jahre 1909 erhielt das Gotteshaus eine geschmackvolle Innendekoration, durch welche der schöne Hochaltar mit dem Meisterbilde von Heß - das heilige Herz Jesu darstellend - prächtig zur Geltung kommt. Überhaupt ist der in einfachen Renaissanceformen gehaltene Bau von edler, vornehmer Wirkung. Durch die glückliche Anlage von Galerien in den schmalen Längsschiffen ist es den Schwestern ermöglicht, vom Laienpublikum abgesondert den Gottesdiensten beizuwohnen. Die Maiandachten und die Herz-Jesu-Segensandachten im Juni erfreuen sich einer besonderen Beliebtheit in der Stadtbevölkerung.

Ein neues, vorteilhaftes Aussehen erhielt die Gesamtbauanlage des Klosters im Jahre 1911 - 1912 dadurch, daß der eine Flügel, der aus einem alten verwinkelten Bau bestand, abgerissen und durch einen modernen, luftigen dreistöckigen Neubau ersetzt wurde. Dadurch wurde es ermöglicht, die Zahl der Pensionärinnen zu vermehren. 1912 wurde eine weitere, dankenswerte soziale Einrichtung getroffen, indem für junge, erwerbstätige Damen ein Mittagstisch begründet wurde, der regsten Zuspruch erhielt.

Auch die Kinderbewahranstalt und der Mädchenhort, in welchem die schulpflichtige Jugend ihre Aufgaben anfertigt und in Handarbeiten unterrichtet und so den Gefahren der Gasse ferngehalten wird, wiesen stets erfreuliche Besuchsziffern auf. Desgleichen genügen die vorhandenen Schwestern kaum den Anforderungen, die durch die Hauskrankenpflege an sie gestellt werden. In gerechter Würdigung der Verdienste der Schwestern um die städtische Bevölkerung dankten die Gemeindekollegien am 23. März 1907 gelegentlich der fünfzigjährigen Gedächtnisfeier des Einzuges der Genossenschaft in München in einem herzlich gehaltenen Schreiben für die in der ambulanten Krankenpflege der Stadtgemeinde geleisteten Dienste.

Die bedeutsame Stellung des Münchner Kongregationshauses für Bayern kam auch dadurch zum Ausdruck, daß es ein Postulat für bayrische Kandidatinnen unterhielt. Alljährlich entsandte es eine Anzahl von jungen Mädchen, die sich im Münchner Hause für den Ordensberuf vorbereitet und in den Haushaltungsarbeiten ausgebildet haben, in das Noviziat des Mutterhauses. Auch fanden in den Herbstmonaten im "Klösterl" die jährlichen Exerzitien für eine Anzahl Schwestern des rechtsrheinischen Bayern statt.

Nach der Beendigung des Weltkrieges, der auch dem Herz-Jesu-Kloster harte Entbehrungen bescherte, dachte man in Anbetracht der Neuorganisation der Genossenschaft daran, aus diesem Hause das Provinzhaus mit Noviziat zu machen. Im Hin-blick darauf waren 1918 schon zwei angrenzende Anwesen erworben worden. Aber dieser Plan verwirklichte sich nicht. Nachdem Se. Exzellenz Erzbischof M. v. Faulhaber ein provisorisches Noviziat gestattet hatte, fand am 19. März 1920 die erste feierliche Einkleidung statt. Die Noviziatsfrage für die bayrische Provinz fand durch die Erwerbung des Kurhauses Wildbad bei Neumarkt eine glückliche Lösung.

Noch ist der bösen Tage zu gedenken, die das "Klösterl" und seine friedlichen Bewohner in den Revolutionstagen des Frühlings 1919 durchzumachen hatte. Am 30. April fiel der erste Schuß in das Gartengebäude. Am 1. Mai wurde kreuz und quer in den Garten geschossen, so daß sich niemand hinauswagen konnte. Am 2. Mai fielen acht Schüsse in das Klosterdach, vier in das Haus selbst; eine Kandidatin wurde im Zimmer durch ein Dum-Dumgeschoß schwer verwundet. Die heftige Beschießung erfolgte von der Klenzestraße. Die schlimmsten Befürchtungen brachte der 3. Mai. Diesmal war der Kirchturm das Angriffsziel. Von 8 Uhr morgens bis 3 Uhr nachmittags hielt die weiße Garde das Kloster besetzt und feuerte aus den Fenstern auf die Angreifer. Fünf der wütendsten Kommunisten wurden erschossen. Der Abend endlich brachte die Ruhe und die sehnlichst erwartete Erlösung aus der Gefahr. 1920 belief sich die Zahl der Schwestern auf 26.



Die übrigen Niederlassungen in der Erzdiözese München:

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