Verbundstudiengang Technische Betriebswirtschaft



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3.3.2 Gründung ohne Partner

Wenn eine Gründung ohne Partner erfolgen soll, ist ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) möglich. Einzelunternehmen sind in Kleingewerbe und Einzelfirma zu gliedern. Diese Unterscheidung entsteht aufgrund der Eintragung ins Handelsregister2. Der kaufmännische Bereich einer Einzelfirma nimmt eine Größe ein, bei der der Unternehmer verpflichtet ist, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen.

Bei einem Kleingewerbe ist der kaufmännische Umfang3 geringer, so dass die Pflicht entfällt und dem Unternehmer freigestellt ist, sich in dem Handelsregister eintragen zu lassen.4

Ist der Betrieb eingetragen, kommen zusätzliche Anforderungen auf die Betriebsleitung zu. Zuzüglich zu dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt auch das Handelsgesetzbuch. Dadurch sind zusätzliche Pflichten zu erfüllen z.B.:

- Die doppelte Buchführung muss vollzogen werden.


nicht mehr revidiert werden.

Aber auch positive Aspekte bringt ein Eintrag mit sich. So ist es erlaubt, dem Betrieb einen Namen der Wahl zu geben. Der Inhaber ist also nicht verpflichtet seinen eigenen Namen zu nehmen.

Weiter kann nun einer anderen Person die Prokura erteilt werden.

Einem Einzelunternehmen ist also die Möglichkeit gegeben, nicht im Handelsregister eingetragen zu sein. Kapitalgesellschaften sind dagegen immer eintragungspflichtig.5

Zur weiteren Unterscheidung Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaft- hier speziell die GmbH- werden nun die Themen: Stammkapital, Haftung, Steuern, Publizitätspflicht und Verpflichtungen behandelt.

Stammkapital:

Bei einem Einzelunternehmen muss kein Stammkapital vorhanden sein.

Mindeststammkapital bei der Gründung einer GmbH ist 25.000,00 Euro. Davon müssen mindestens 12.000,00 Euro6 bereits zu Beginn als Barmittel oder Sacheinlage vorliegen. Ist nicht das ganze Stammkapital vorhanden, haftet der Gesellschafter in Höhe des fehlenden Kapitals mit seinem Privatvermögen.7

Haftung:

Einzelunternehmer haften neben dem Geschäftsvermögen auch mit dem Privatvermögen. Diese Existenz bedrohende Haftung hat den positiven Effekt, dass eine höhere Kreditwürdigkeit vorhanden ist.

Bei einer GmbH wird das Privatvermögen nicht angetastet.8

Steuern:

Ein weiterer Unterschied ist die Höhe und Art der Steuern. Körperschaftssteuern gelten nur für Kapitalgesellschaften.. Einkommenssteuer müssen nur natürliche Personen zahlen. Die zu zahlende Gewerbesteuer fällt auch unterschiedlich aus. Einzelunternehmen und Personengesellschaften verfügen über einen Freibetrag von 48.000,00 DM und die Steuermesszahl liegt zwischen 1 und 5% je nach Ertrag. Kapitalgesellschaften werden immer mit einer Steuermesszahl von 5%

besteuert. Gewerbesteuer = Gewerbeertrag x Steuermesszahl.

Personengesellschaften haben insgesamt weniger Steuerabgaben zu entrichten.9



Publizitätspflicht:

Des weiteren ist es bei Einzelunternehmen positiv, dass die Publizitätspflicht erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße wahrgenommen werden muss. Für Kapitalgesellschaften gibt es keine solche Ausnahme.



Verpflichtungen:

Negativ an einer Personengesellschaft ist die Verpflichtung zur Geschäftsführung und die Auflösung des Betriebes nach dem Tod. Soll dies verhindert werden, muss dies entsprechend vertraglich festgelegt werden.

Bei einer GmbH sind diese Verpflichtungen nicht gegeben.10

Der allgemeine positive Aspekt einer Gründung ohne Partner ist der Erhalt des gesamten erwirtschafteten Gewinnes. Dies und weitere Argumente wie völlige Unabhängigkeit, Entscheidungsfreiheit des Gründers führen dazu, dass die meisten Gründungen ohne Partner ablaufen. Im Bereich der Handwerksbetriebe werden 80% der Betriebe als Einzelunternehmen geführt.11 Zwischen den Rechtsformen ist ein Einzelunternehmen die günstigste Variante.12

Das Thema „Gründung mit Partner“ wird nicht behandelt. Zum einen kommt in unserem praktischen Beispiel nur Fall 1 zum Tragen, zweitens ist die Gründung dieser Form sehr selten und drittens würde es den Rahmen sprengen.

3.4 Praxisteil: Kleinunternehmen = Einzelunternehmen
Für mich kam nur ein Einzelunternehmen in Frage. Ich bin davon überzeugt, dass das alleinige Eigentum eines Kleinunternehmens entscheidend zum Überleben eines Betriebes beiträgt. Unternehmensentscheidungen müssen oft von einer Minute auf die andere getroffen werden. Es bleibt keine Zeit um „lange Dialoge“ zu führen.

Rechnet ein Unternehmensgründer bei einer Rechtsform mit eingeschränkter Haftung nicht mit einem Scheitern? Welchen Schaden richtet er mit einem evtl. Konkurs an?

Sicherlich ist mit jeder Unternehmensgründung ein gewisses Risiko verbunden, aber dieses Risiko zu minimieren ist eine der Hauptaufgaben des Unternehmers, und dieses sollte nicht auf Kosten von Anderen gehen.

Als Einzelunternehmer mit voller Haftung hatte ich bei Lieferanten nie Schwierigkeiten, per Rechnung einzukaufen. Selbst für mich unbekannte Firmen lieferten mir vom ersten Tag an, Materialien bis zu einer Summe von 10000 DM, mit 30-tägigen Rechnungsausgleich.

Wäre dieses auch von den Lieferanten bei einer GmbH praktiziert worden?

3.5 Standortfaktoren
Die richtige Wahl des Standortes ist für ein Unternehmen / Betrieb von sehr großer Bedeutung. Oft entscheidet gerade dieser Punkt, ob der Existenzaufbau günstig verläuft. Ist ein Unternehmenskonzept erfolgversprechend, kann durchaus bei einer falschen Standortwahl das ganze Projekt scheitern.

Je nach Art der Branche muss der Standort bestimmte Vorraussetzungen erfüllen. Andere nicht notwendige Kriterien die ein Standort aufweist können sich positiv oder negativ auf das Unternehmen auswirken.

Bevor es also zur Bewertung der einzelnen möglichen Standorte, der sog. Standortanalyse, kommt, müssen die für den Betrieb wichtigen Standortfaktoren bekannt sein. So kann z.B. eine vorherrschende Material -/ Arbeits-/ Abgabe – und Subventions- / Energie- / Verkehrs- oder Absatzorientierung vorhanden sein. Ein Handelsbetrieb wäre absatzorientiert, d.h. er muss sich nach dem Standort der Kunden richten.1

Handwerksbetriebe benötigen geeignete Fachkräfte, gute Verkehrsverbindungen und die Nähe zu den Lieferanten. Weiterhin sollten Versorgungseinrichtungen vorhanden sein.

Von der finanziellen Seite her ist ein öffentliches Förderungsgebiet im Rahmen von Finanzierungshilfen zu befürworten. Dazu gehören auch Gebiete, die Steuervorteile bieten.

Ein Beispiel in diesem Zusammenhang ist die ehemalige DDR. Um Firmen in diese Region zu locken, werden u. a. geringere Steuern verlangt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Nähe zum Kunden. Dieser Vorteil muss aber mit der Höhe der Miete im guten Verhältnis stehen. In attraktiven Gebieten ist die Miete meist sehr kostenintensiv, in Randgebieten dagegen sehr günstig. Um aber die Kunden von der Existenz zu informieren und als Kunden zu gewinnen, müssen bei der Gründung in Randgebieten mehr Werbekosten einkalkuliert werden.

Des weiteren ist die Konkurrenzsituation zu analysieren. Ist die Konkurrenz sowie die Zielgruppe bekannt, lässt sich dann das Einzugsgebiet bestimmen.

Wichtig für ein Unternehmen ist die Möglichkeit in der Zukunft expandieren zu können. Es müssen also Möglichkeiten vorhanden sein, sich zu vergrößern. Dazu sollte das Grundstück entsprechend groß sein und der Bebauungsplan zu Rate gezogen werden. Dieser Plan und die Baunutzungsverordnung regeln, welche bauliche Nutzung in welchem Gebiet zulässig ist. Ist eher in einem eng besiedelten Gebiet eine Gründung gedacht, sollten die umliegenden möglichen Nutzungsräume oder Wohnungen in Betracht gezogen werden.2

Die ADT e.V. – Arbeitsgemeinschaft Deutscher Technologie- und Gründerzentren bietet Gründern geeignete Gewerberäume in ihren Gründerzentren an. Der Mietvertrag ist sehr flexibel.

Sollte sich der Jungunternehmer in der Größe des Betriebes verkalkuliert haben ist es möglich, die Fläche entsprechend zu vergrößern oder zu verkleinern. Die Miete ist gering, steigt aber innerhalb der Jahre. Dies ist positiv zu sehen, weil gerade in der Anfangszeit das Kapital meistens sehr knapp ist. Neben diesen Vorteilen bietet das Zentrum eine gute Infrastruktur. Berater sind bei auftretenden Problemen immer zugegen.3

3.6 Praxisteil: Pro Mischgebiet, contra Gewerbegebiet
In meinem speziellen Fall, Restaurierungsarbeiten, Antiquitätenhandel und Tischlerei trafen an dem Standort zwei entgegengesetzte Anforderungen auf. Verlangte doch ein bestimmtes Klientel von Kunden den Antiquitätenhandel an einem möglichst zentralen Standort. Idealerweise die Königsallee in Düsseldorf, ein Standort der für mich nicht zu verwirklichen war. Ein anderes Klientel, auf das ich mich spezialisieren wollte, suchte nach bestimmten Möbeln und Qualitäten, und war dafür bereit weite Wege zurückzulegen. Diese werden in Fachkreisen „bargain- hunter“1 genannt. Sie freuen sich, wenn sich ihre Wunschvorstellungen zu einem günstigen Preis erfüllen. Diese Kunden wollen beraten werden, Zufriedenheit führt zu Wiederkäufen.

Die Restaurierungswerkstatt sollte auf jeden Fall in der Nähe meiner bekannten, zukünftigen Kunden liegen, da es zu meinem Marketingkonzept gehörte auch während der Restaurierungsarbeiten Kontakt zu den Kunden zu erhalten. Im Nachhinein war diese Überlegung auch richtig, zwar weniger für meine Privatkunden, weil ich durch Mundpropaganda schnell Aufträge auch außerhalb meines Standortes erhielt, nämlich für zwei Antiquitätengeschäfte, für mich zwei Großkunden, mit denen ich nicht gerechnet hatte. Aufträge, die oft morgens gebracht und abends fertig sein mussten, welches ohne räumliche Nähe unmöglich war.

Obgleich der Antiquitätenhandel zunächst als Nebeneinnahme gedacht war, stellte ich die Anforderungen an die Restaurierungswerkstatt in den Vordergrund.

Ich konnte mir nicht vorstellen, meinen Betrieb in einem reinen Industriegebiet zu eröffnen. Da hohe Kapitalwerte durch die in der Werkstatt verbleibenden Möbel der Kunden vorhanden waren, bedurfte es einer gewissen Sicherheits- u. Aufsichtspflicht. In einem Mischgebiet, so auch in meinen Fall, konnte immer mit der Aufmerksamkeit und Beobachtung durch die Anwohner gerechnet werden.




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